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Gießen, den 19. August 1941.

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Stenotypistinnen

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Gießen, Kirchstraße 1, im August 1941.

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im 53. Lebensjahr.

In tiefer Trauer:

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Theater der Universitätsstadt Gießen

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stimmbegabte Damen und Herren

sich am Freitag, 22. August 1941,im Theater zu melden.

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Auch in diesem Jahre bittet die Intendanz zur Verstärkung unseres Opernsingchores im In­teresse der Aufbauarbeit unseres Theaters

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Zuschriften unt. 02709 a.d.G.A.l

4Nebv Lveude an der Natur durch Vevmühlev-Vücheek

hängen, Zwar h : fahlen u

Für die Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie den D6ei bürgermöister der Stadt Gießen.

Der Landrat des Landkreises Gießen. Dr. Lotz.

Karl Röhrich und Kinder und alle Angehörigen.

Gießen (Ederstraße 30), den 20^ August 1941.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 21. August, nach­mittags 2 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

Kriefierkameradschaftl874 (Heften

Am Dienstag,dem 19. August 1941 verschied plötzlich unser lang­jähriges Ehrenmitglied, Kamerad

Robert Meuser, Wernerwall 1.

Die Trauerfeier findet am Donnerstag, dem 21. August, 14.45 Uhr, in der Kapelle des Neuen Friedhofes statt.

Um zahlreiche Beteiligung bittet

die Führerschaft.

IX.

Abgabe der Bestellscheine.

VII.

Vorbereitung für die Abgabe von Kondensmik in der 28. Zuleilungsperiode.

125 g Nährmitteln die gleiche Menge Reis. Auf allen rosa und blauen Nährmittelkarten sind des­halb die fünf Einzelabschnitte N 6 bis N 10 zu einem Abschnitte N 6 / N 10 zusammengefaßt, der ent­sprechend seinem Aufdruck zum Bezug von 125 g Reis berechtigt. Die Selbstversorger (Inhaber von blauen Nährmittelkarten) haben den Reis bei dem Verteiler zu beziehen, bei welchem sie in der 25. Zu­teilungspeiode die Vorbestellung vorgenommen haben. Die Verteiler haben die Abschnitte N 6 / N 10 der Nährmittelkarten 27 bei der Abgabe der ent­sprechenden Mengen Reis abzutrennen und die rosa Abschnitte getrennt von den blauen Abschnitten bei den Kartenausgabestellen nach Ablauf der 27. Zutei­lungsperiode einzureichen.

Der Abschnitt N 6 / N10 ist zum Reisbezug in Gaststätten nicht geeignet. Soweit Verbraucher daher lediglich auf den Besuch von Gaststätten angewiesen sind, können sie den Abschnitt N 6 / N 10 der Nähr­mittelkarten in Reise- und Gaststättenmarken über Nährmittel umtauschen.

B. Bezug von Hülsenfrüchlen.

Den Versorgungsberechtigten, die nicht Selbstver­sorger sind (rosa Nährmittelkarten für Normalver­braucher, Jgd), wird wiederum die Möglichkeit ge­geben, an Stelle von 125 g Nährmitteln 125 g Hülsenfrüchte zu beziehen. Es gelangen nur die beim Kleinhandel lagernden, aus den früheren Zutei­lungen noch vorhandenen geringen Mengen an Hülsenfrüchten zur Ausgabe. Die Versorgungsberech­tigten dürfen deshalb nicht bestimmt damit rechnen, die wahlweise zur Verfügung gestellten Waren zu erhalten. Nährmittel können jedoch in jedem Falle bezogen werden.

C. Abgabe von Nährmitteln.

Die Einzelabschnitte N 11N 20, N 30 und N 31 berechtigen wie bisher zum Bezüge von insgesamt 300 g Nährmitteln auf Getreidegrundlage. Die hier­von in Teigwaren zu beziehende Menge bleibt gegenüber der bisherigen Regelung unverändert.

Die Rationen an Kartoffelftärkeerzeugnisfen (Ab­schnitte N 21 St und N 22 St) und an Kafsee-Ersatz- und -Zusatzmitteln (Abschnitt N 23, N 24, N 32, N 33) bleiben gleichfalls unverändert.

IV.

Verteilung von Kunsthonig.

Alle Verbraucher, die im Besitz der rosa Nähr­mittelkarten sind, erhalten in der 27. Zuteilungs­periode eine Sonderzuteilung von 125 g Kunsthonig je Person. Die Abgabe erfolgt auf die Abschnitte N 27 der rosa Nährmittelkarten für Normalver­braucher sowie für Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren. Diese Abschnitte haben zur Erleichterung des Warenbezugs den Aufdruck125 g Kunsthonig Sonderzuteilung" erhalten.

Die blauen Nährmittelkarten für Selbstversorger (Normalverbraucher sowie Kinder und Jugendliche)

Am 18. August verschied nach langem Leiden meine liebe, gute Frau, unsere gute Mutter, Großmutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Elisabethe Röhrich, geb. Schneider

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der Landräte der Landkreise Alsfeld, Büdingen, Friedberg, Gießen und Lauterbach sowie des Ober­bürgermeisters der Stadt Gießen.

Bett.: Lebensmittelversorgung.

Nach dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. 7.1941 find die den Verbrauchern zustehenden Lebensmittelmen­gen für die Zeit vom 25. August bis 21. September 1921 (27. Zuteilungsperiode) wie folgt festgesetzt worden:

I.

Laufende Lebensmittelzuteilungen.

Die laufend gewährten Rationen an Brot, Mehl, Fleisch, Schweineschlachtfetten, Teigwaren, Kar- tofselstärk?erzeugnissen, Kaffee-Ersatz- und Zusatz­mitteln, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopuloer bleiben gegenüber der 26. Zutei­lungsperiode unverändert.

Die Verbraucher, die nicht Selbstversorger sind, erhalten in der 27. Zuteilungsperiode eine Sonder­zuteilung von 125 g Kunsthonig sowie wiederum die Möglichkeit des Bezugs von 125 g Hülsen­früchten an Stelle von 125 g Nährmitteln. Außer­dem erhalten alle Verbraucher an Stelle von 125 g Nährmitteln 125 g Reis.

II.

Warenabgabe auf die Reichsfettkarlen. Abgabe von Butter und Margarine.

Die für die Sommermonate zugunsten der Ein­sparung von Margarinerohstosfen erfolgte Mehr­ausgabe von Butter wird nunmehr entsprechend der jahreszeitlichen Entwicklung der Milcherzeugung unter gleichzeitiger Erhöhung der Margarineration wieder eingeschränkt. Demgemäß wird die Butter­ration der Normalverbraucher, der Jugendlichen von 14 bis 18 Jahren und der Kinder von 6 bis 14 Jahren um 62,5 g herabgesetzt und die Marga­rineration dieser Verbrauchergruppen um die gleiche Menge erhöht. Die Gesamtfettration bleibt mithin unverändert.

III.

Darenabgabe auf die Nährmittelkarten.

A. Bezug von Reis.

Die Versorgungslage gestattet es, an alle Ver­braucher, die nicht Selbstversorger sind (rosa Nähr­mittelkarten für Normalverbraucher, Jgd.), auch in der 28. und 29. Zuteilungsperiode an Stelle von 125 g Nährmitteln die gleiche Menge Reis auszu­geben. Im einzelnen gilt für die Reiszuteilung in der 27. dis 29. Zuteilungsperiode folgendes:

Alle Verbraucher (einschließlich Selbstversorger) erhalten in der 27. Zuteilungsperiode an Stelle von

i ür F(ihrer, Volk und Vaterland fiel am 3. Aug. 1941 im Osten in getreuer Pflichterfüllung unser unver­geßlicher einziger Sohn, Enkel und Neffe

Albert Sander

Gefreiter in einem Pionier-Regiment

im blühenden Alter von 22 Jahren.

In tiefem Schmerz:

Rudolf Sander und Frau Lina, geb. Müller Frau Christine Müller

Wilhelm Koch und Frau Marie, geb. Müller Gertrud Weber und Eltern

Gießen, Offenbach a. M., Fellingshausen.

Leutnant Hans Schmidt

Inhaber des E. K. II im Alter von 23 Jahren.

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Stahlwerke Braunschweig G.m.b.H.

Personalabteilung

Watenstedt über Braunschweig

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben Mann, unseren treubesorgten, herzensguten Vater, unseren heben Opa, Schwiegervater, Bruder, Schwager und Onkel

Karl Konrad Nern

heute nach kurzem Krankenlager in der Medizinischen Klinik,

im Alter von nahezu 72 Jahren, zu sich zu rufen.

Tn tiefer Trauer:

Forts Ein pi . Haupt Wner o Mt V .3a, idi kgelu, Hetzen einen H Mab halt.

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Lang-Göns, Groß-Felda, Gießen, Leihgestern, Vollnkirchen den 19. August 1941.

Die Beerdigung findet Donnerstag, den 21. August, nach­mittags 1.30 Uhr statt.

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berechtigen nicht zum Bezüge der Sonderzuteilung an Kunsthonig. Die Abschnitte N 26 dieser Karten sind demgemäß nicht mit einem entsprechenden Auf­druck versehen.

Durch diese Sonderzuteilung wird die über hie Reichsfettkarten für Kinder vorzunehmende laufende Verteilung von 125 g Kunsthonig je Kind nicht be­rührt. Jedes Kind bis zu 14 Jahren erhält mithin, soweit es im Besitz der entsprechenden Karten ist, in der 27. Zuteilungsperiode 250 g Kunsthonig, und zwar je zur Hälfte auf seine Fett- und Nährmittel­karte.

Juden erhalten die 125 g Kunsthonig-Sonder­zuteilung nichts Der darüber lautende Abschnitt N 26 der rosa Nährmittelkarte ist vor der Aushändigung an Juden abzutrennen und zu entwerten.

V.

Warenabgabe auf die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker).

-Die seinerzeit eingeführte Reichskarte für Mar­melade (wahlweise Zucker) verliert mit Ablauf des 24. August 1941 infolge Zeitablaufs ihre Gültigkeit. Mit Wirkung vom 25. August 1941 wird für die 27., 28., 29. und 30. Zuteilungsperiode (25. August bis 14. Dezember 1941) eine neue Reichskarte für Mar­melade (wahlweise Zucker) eingeführt. Diese Karte gibt dem Verbraucher wie bisher die Möglichkeit, sich an Stelle von 700 g Marmelade je Zuteilungs­periode für den Bezug von 450 g Zucker zu ent­scheiden.

Den Versorgungsberechtigten, die Marmelade ein­kochen und Obst einmachen und deswegen auf den Bezug von Marmelade zugunsten von Zucker ver­zichten, wird Gelegenheit gegeben, den Zucker, der an Stelle von Marmelade bezogen werden kann, in der Zeit vom 25. August bis 14. Dezember 1941 ZU jedem beliebigen Zeitpunkt unabhängig von der Gültigkeitsdauer der Einzelabschnitte zu beziehen. Es ist daher z. B. möglich, die gesamte für die 27. bis 30. Zuteilungsperiode bestimmte Zuckermenge von 1800 g zu Beginn der 27. Zuteilungsperiode zu kaufen, wobei sämtliche Bestellscheine für Zucker ab­zutrennen und sämtliche Einzelabschnitte zu entwer­ten finb. Die Abgabe von Marmelade darf jedoch nur innerhalb der auf den Einzelabschnitten vor­gesehenen Fristen erfolgen.

VI.

Darenabgabe auf die Reichszuckerkarle.

Die Bestellscheinpflicht für Zucker entfällt mit Be­ginn der 27. Zuteilungsperiode (25. August 1941). Die bisher jeweils für eine Zuteilungsperiode gel­tende Reichszuckerkarte hat nunmehr für 4 Zutei­lungsperioden (25. August bis 14. Dezember 1941) Gültigkeit. Die Einzelabschnitte dürfen nur inner­halb der aus ihrem Aufdruck ersichtlichen Geltungs­dauer beliefert werden. Der Vorgriff auf eine spätere als die laufende Zuteilungsperiode ist also unstatthaft.

Die Verbraucher haben die Bestellschetns eh schließlich des Bestellscheins 27 der Reichseierkoii r/.....

und des Marmeladen-Bestellscheins 27 der Reih perborre karte für Marmelade (wahlweise Zucker) in b?| treiben Woche vom 18. bis 23. August 1941 bei den Lei unb kim teilern abzugeben. * ""

Für zahlreiche Menschen, die von überanstrengten, müden und schmerzenden Füßen ge­plagt wurden, ist ein Saltrat- Fußbad schon zur Erlösung ge- worden.Gönnen auch Sie Ihren Füßen dieses

Am 16- August erhielten wir die tieferschütternde, unfaßbare und schmerzliche Nachricht, daß unser innigstgeliebter, hoffnungsvoller, einziger Sohn und Bruder

Obergefreiter Alwin Grob

Träger des E. K. II

im blühenden Alter von 25 Jahren als Kradmelder in einem ArtUlerie-Regiment am 29. Juli im Osten sein junges Leben für Führer und Vaterland hingeben mußte.

In tiefem Schmerz:

Julius Ullisch und Frau Anna, Emma Henrich, Großmutter verwitw. Grob, geb. Henrich nebst allen Verwandten.

Schwester Hildegard Ullisch

Gießen, im August 1941.

lindernde Mittet Fragen Sie noch einmal nach, wenn Saltrat nicht gleich erhältlich ist. Denken Sie vor allem an Saltrat, wenn Sie das nächste F eldpost-Päckchen fertigmachen!

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In der 28. Zuteilungsperiode werden die Jnh^ der rosa Nährmittelkarten je eine Normaldose ft,? densmilch (170 g) an Stelle einer noch bekannt»! gebenden Käsemenge erhalten. Damit die Verteil in die Lage versetzt werden, sich hierfür die erf-J derlichen Vorräte an Kondensmilch zu befdjQjfJ wird folgendes angeordnet:

ifl Wj deck P den son! und Gro die Pnr Angabuk melobiftf zu seine' lundreise

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Nach kurzem Leiden verschied am 19. August unser ge­liebter Vater und Großvater

Herr Robert Meuser

im 81. Lebensjahr.

Für die trauernden Hinterbliebenen:

Hans Meuser.

Gießen, Berlin-Schöneberg, Nymphenburger Straße 4 IV.

Die Trauerfeier findet am Donnerstag, dem 21. August 1941, 14.45 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand zu nehmen.

Da die Zuteilung der Kondensmilch nicht Lerlic

Selbstversorger bestimmt ist, enthalten deren bla» unter Nahrmittelkarten den zur Vorbestellung berechtig.! -Sai den Doppelabschnitt N28/N29 nicht.

Die mitJ" gekennzeichneten Einzelabschn^ Sn, N 28 / N 29 der an Juden ausgegebenen rosa NoL Lm die mittelkarten berechtigen nicht zur Vorbestellm, ' Diese Abschnitte find vor der Ausgabe der Kart! durch die Kartenausgabestellen abzutrennen Und » entwerten.

Statt Karten!

Am 2. August morgens fiel an der Ostfront, im Kampfe um Großdeutschland, für Führer und Volk unser lieber einziger Sohn

Hans Ferdinand Dreher

Hauptmann und Kommandeur eines Inf.-Bataillons Inhaber des E. K. I und II

nach kürzlich vollendetem 34. Lebensjahr.

Professor Ferdinand Dreher und Frau Else, geb. Demme zugleich namens unserer Verwandten.

Friedberg i. H., Gebt.-Lang-Str. 4, den 19. August 1941.

Wir bitten von Beileidsbesuchen abzusehen.

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Die Bezugsberechtigten lassen bei den von gewählten Verteilern in der für die Abgabe der tz! stellscheine der 27. Zuteilungsperiode DorgefeL-J- Zeit den Doppelabschnitt N 28 / N 29 der rosa fc, mittelkarten 27 abtrennen, der durch den Ausdr/ Bestellung von Kondensmilch für die 28.3uti. lungsperiode" gekennzeichnet ist.

Soweit große Dosen Kondensmilch (400450£

geliefert werden, ist eine Dose zwei Normals Lrn gleichzufetzen. 141

VIII.

Abgabe von geschälter Hirse und hirseerzeugniss^

Nach der Anordnung der Hauptvereinigung t* deutschen Getreide- und Futtermittelwirtschaft, be-? Bestimmungen für das Getreidewirtschastsj^ 1941/42, vom 1. Juli 1941 dürfen geschälte $ir« in- und ausländischer Erzeugung unb Erzeugnis daraus, die zur menschlichen Ernährung bestimm sind, an Verbraucher wahlweise nur gegen Abschuß der Nährmittelkarte abgegeben werben, die ach zur Abgabe von Nährmitteln auf Getreidegrundlar Verwendung finden.

.Saltrat