Aus der Stadt Gießen.
Kleine Iulimelodie.
Wolkenlose Tage voll Sonne lassen das Heran- nahen der Hundstage ahnen, über deren Morgendämmerung das Feuergestirn des Sirius funkelt.
Ueberall entfalten sich groß und mächtig die Sorn- merlieblinge unter den Blumen in Gärten und Triften. Noch stehen die Rosen in reichem Flor und lodern in vielen Farben. Die Anmut ihrer immer neu aufbrechenden Knospen ist ohnegleichen. Um chre Schönheit gruppieren sich die schlanken Blütenfackeln des Phlox, die hoch aufschießendett Schäfte des Rittersporns, des Fingerhuts, der Malven und Sonnenblumen. Riesenhaft sehen sie alle auf die kleinen Stiefmütterchen und Maßliebchen herab, die, ihre, letzten Farben versprühend, bescheiden blieben in ihrem Wuchs, weil sie als holde Augenweiden des Frühlings nur wenige Rivalen hatten und darum nicht zu prunken brauchten. Der Sommer mit seiner reifenden Fülle und Glut liebt leidenschaftliches Lodern. Die Blumen im Garten sind seine kostbaren Gewänder, sein schimmernder Schmuck.
Draußen an Rainen und Hängen, wo Salbei und Labkraut, Wicken und Steinklee ihre blauen und goldgelben Inseln bilden und die grüne Flut der Gräser überwuchern, ragt zuweilen, durch ihren adeligen Wuchs auffallend, die Königskerze empor. Ihr Name bedeutet unverkennbar Wesen und Art. Viel geheimnisvolle Kräfte werden den Blüten zugeschrieben, und Wetterkundige lesen an ihr die kommende Witterung ab: neigt sich die Spitze der Kerze nach Osten, so steht gutes Wetter bevor, senkt sie sich dagegen nach Westen, so ist mit Regen zu rechnen.
Den immer wiederkehrenden Farbenakkorden von Gelb und Blau entspricht in der Landschaft das wechselnde Spiel von Licht und Schatten, deren Kon- traste man ebenso reizvoll wie angenehm empfindet. Einem grell besonnten Wiesenweg folgt, von Baumwipfeln hingezaubert, eine lange Inselkette dunkler Schatten, die der Schwüle eines staubigen Fußsteigs labende Kühle entgegensetzen und zu köstlicher Rast laden. Welche Erquickung, wenn dem brennenden Durst noch die leise Musik eines kristallenen Quells antwortet, und der Atem seiner feuchten Frische beruhigend die erhitzte Stirn umweht! Wasser ist das Begehrenswerteste unter dem feuernden Himmel des Juli. Menschen und Tiere stürzen sich mit Wonne in seine Fluten und lassen sich schwimmend übersprühen. Auf den Wassern zu paddeln, zu rudern, zu segeln gehört zu den höchsten Genüssen des Sommers. Wundervoll zu wandern, wenn nach einem Gewitter alle Poren der Erde neue Kraft und Lebensfreude dampfen und die Düfte der wilden Blumen stärker und verschwenderischer wehen.
Schön ist der Juli mit seinen Sommererstasen und kühlen Duschen. P. B.
Äornotizen.
Tageskalender für Samstag.
Gießener Hochschulgesellschaft: 16.30 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes, Landgraf-Philipp- Platz 3, Hauptversammlung, anschließend um 17.15 Uhr Vortrag von Pros. Dr. Küster im Hörsaal des Botanischen Instituts. — Bereichs-Meisterschaft im Rollschuhlaufen: Am Schwanenteich, 15 Uhr Pflichtlaufen, 20 Uhr Schaulaufen. — Gloria-HZalast, Sei- tersweg: „Kopf hoch, Johannes".'— Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Verräter am Nil".
Tageskalender für Sonntag.
Bereichs-Meisterschaft im Rollschuhlaufen: Am Schwanenteich, 9 Pflichtlaufen, Meisterklasse, 14.30 Uhr Kürlaufen und Tanz-Wettbewerb. — Bereichs- Kanu--Kurzstrecken-Regatta 1941: Beginn 14 Uhr. — Gloria-Palast, Seltersweg: ,Lopf hoch, Johannes". — Lichtspielhaus, Bahnhofstraße: „Verräter am Nil".
Oeffentliche Bekämpfung von Brandbomben.
Am Montag, Mittwoch und Freitag nächster Woche, jeweils um 20 Uhr, wird durch den Reichsluftschutzbund, Ortsgruppe Gießen, eine öffentliche Vorführung zur Bekämpfung der Brandbomben stattfinden. Hierdurch ist der'Bevölkerung in ihren jeweiligen Wohnbezirken die Möglichkeit gegeben, die Löschweise und Unschädlichmachung von Brandbomben praktisch zu sehen. Näheres in der heutigen Anzeige.
Der Gerichtsvollzieher im Dienst der Rechtspflege.
Llmfaffende Rechts- und Warenkunde ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dieses Berufes.
Auf dem weitreichenden Gebiet der Rechtspflege hat der Gerichtsvollzieher bedeutsame und vielseitige Funktionen au erfüllen. Bei der Ausübung seines Berufes sieht er sich oft vor die Notwendigkeit gestellt, unmittelbar aus der Lage des Einzelfalles heraus unter eigener Verantwortung. rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu müssen, ohne vorher eine Beratung durch eine andere rechtskundige Stelle in Anspruch nehmen oder sich durch Nachschlagen in den Gesetzen oder der juristischen Literatur unterrichten zu können. Er muß daher außerordentliche Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften und der ständigen Rechtsprechung der maßgebenden Gerichte besitzen, um sein verantwortungsvolles Amt in der rechten Weife ausüben zu können. Uetzer das Aufgabengebiet dieses Iuftizbeamten haben _ wir uns mit Gerichtsvollzieher Karl Moll in Gießen unterhalten, der neben seinem Gerichtsvollzieheramt noch als Schulungsleiter dieses Fachgebiets für Oberhessen tätig ist.
Der Gerichtsvollzieher als öffentlicher Beamter geht aus der Laufbahn der mittleren Iuftizbeamten hervor. Nach einem besonderen Vorbereitungsdienst für das Amt des Gerichtsvollziehers, der ein Jahr dauert und während 9 Monaten bei einem Gerichtsvollzieher und während 3 Monaten in einem besonderen Lehrgang abzuleisten ist, muß sich der Anwärter für den Gerichtsvollzieherdienst einer Prüfung unterziehen. Nach bestandener Prüfung wird er zunächst als außerplanmäßiger Gerichtsvollzieher angestellt. Wenn er sich in dieser Eigenschaft bewährt, erfolgt nach Maßgabe der freien Posten seine Anstellung als planmäßiger Gerichtsvollzieher. Auch die An- wärter für den gehobenen Justizdienst und die Referendare müssen während ihres allgemeinen Vorbereitungsdienstes eine gewisse Zeitspanne ihrer Ausbildung bei dem Gerichtsvollzieher verbringen, um diesen Dienstzweig kennenzulernen.
Der Gerichtsvollzieher ist nach hem Gesetz Zu- »- und Vollstreckungsbeamter des Gerichts.
liegt als Zustellungsbeamter die Zustellung gerichtlicher Entscheidungen, soweit durch die Zu- stellung Fristen in Lauf gesetzt oder gewahrt werden. Die Zustellung muß entweder von ihm persönlich vorgenommen werden oder in seinem Auftrage durch die Post mit besonderer Zuftellungs- urkunde erfolgen.
Weit umfangreicher als die Zustellungstätigkeit ist das Wirken des Gerichtsvollziehers als Vollstreckungsbeamter. Hier kommt in erster Linie die Zwangsvollstreckung in Betracht. Dabei handeü es sich zunächst um die Pfärünina beweglicher Gegenstände, wofür er ausschließlich zuständig ist. In Ausübung dieses Dienstes fordert der Gerichtsvollzieher den Schuldner unter gleichzeitiger Zustellung des vollstreckbaren Schuldtitels zur Zahlung der Schuldsumme auf. Wird die Zahlung nicht geleistet, so muß er zur Pfändung in die bewegliche Habe des Schuldners schreiten. Die Pfändung geschieht durch die Anbringung des Pfandsiegels an den gepfändeten Gegenstand, wobei das Pfandfiegel in sichtbarer Weise anzubringen ist. Zur rechtlichen Gültigkeit der Pfändung gehört aber auch als unerläßlicher Bestandteil der Amtshandlung die Aufnahme eines Pfändungsprotokolls an Ort und Stelle in Gegenwart des Schuldners oder eines seiner Hausangehöriaen, falls der Schuldner selbst von dem Gerichtsvollzieher nicht angetroffen wird. Von dem Augenblick der Pfändung an gehen die gepfändeten Gegenstände in den Besitz des Gerichtsvollziehers als Treuhänders des Gläubigers über. W'vd die Zahlung der Schuldsumme innerhalb der festgesetzten Frist geleistet, so erhält der Schuldner die schriftliche Ermächtigung, das Pfandfiegel von dem gepfändeten Gegenstand wieder zu entfernen und damit seine Verfügungsgewalt über den Gegenstand wiederein Anspruch zu nehmen. Bezahlt der Schuldner innerhalb der Frist aber nicht und erhält er auch von seinem Gläubiger keinen sog.
Fristschem, durch den ihm eine längere Frist zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gewährt wird, so werden die gepfändeten Gegenstände von dem Gerichtsvollzieher oder seinem Beauftragten bei dem Schuldner abgeholt und zur Verwertung, d.h. zur Versteigerung in das Pfandlokal gebracht. Bis zum Beginn des Versteigerungstermins kann der Schuldner durch Bezahlung der Schuldsumme die gepfändeten Gegenstände noch für sich einlösen. Versäumt er diese letzte Möglichkeit, dann wird die Versteigerung durchaeführt. Diese wird von dem Gerichtsvollzieher soweit ausgedehnt, bis der von dem Schuldner zu zahlende Betrag zuzüglich der Haupt- geldzinfen und der Kosten durch den Versteigerungserlös erreicht ist. Sobald dieses Ergebnis vorliegt, werden etwa weitere aepfändete Gegenstände von dem Gerichtsvollzieher freigegeben und dem Schuldner als unbeschränktes Eigentum wieder zur Verfügung gestellt.
Der Pfändung unterliegen nicht solche Gegenstände, die zur Erhaltung eines angemessenen bescheidenen Hausstandes bzw. der Erwerbstätigkeit des Schuldners dringend notwendig sind. Die Entscheidung darüber, was im Einzelfalle als dringende Notwendigkeit anzusehen ist, unterliegt unter eigener Verantwortung dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichtsvollziehers. Dieser hat dabei in den einzelnen Fällen Entscheidungen zu treffen, die zwar gesetzlich in großen Umrissen umschrieben sind, jedoch fast immer nach Lag« der Verhältnisse außer-
ordenllich verschieden sein können. Alles über den Rahmen der dringlichen Notwendigkeit hinaus, gehende Besitztum unterliegt der Pfändung. 4
Im Rahmen der Zwangsvollstreckungspflicht hot der Gerichtsvollzieher auf Grund von richterlichen Entscheidungen auch die Wegnahme von beweglichen Gegenständen des Schuldners durchzuführen. Es handelt sich dabei z. B. um solche Sachen, die dar Schuldner nur unter Eigentumsvorbehalt des Der, käufers erkannt, aber überhaupt nicht oder nicht völlig bezahlt und auch die entsprechenden Mahnun. gen des Gläubigers unbeachtet gelassen hat. Nach richterlicher Entscheidung kann in solchen Fällen von dem Gläubiger der fragliche Gegenstand zurückgefordert und von dem Gerichtsvollzieher durch Weg. nähme dem rechtmäßigen Besitzer, also dem Gläu. biger, wieder zugeführt werden.
Geht eine Zwangsvollstreckung fruchtlos aus, so kann der Schuldner von dem Gläubiger zur Leistung des Offenbarungseides vor Gericht geladen werden. Erscheint der Schuldner zu dem vom Gericht festgesetzten Offenbarungseid-Termin nicht, so wird dem Gläubiger auf seinen Antrag ein richterlicher Haftbefehl gegen den Schuldner erteilt. Die Vollstreckung des Haftbefehls obliegt dem Gerichtsvollzieher. Er hat den Schuldner zur Leistung des Offenbarungseides dem Richter zuzuführen. Verweigert der Schuldner den Offenbarungseid, so wird er von dem Gärichtvollzieher in gerichtliche Hast eingeliefert, die bis zu einem halben Jahr ausge-
Oie Iagd im Juli.
Das Kalenderjahr hat seinen Höhepunkt bereits wieder überschritten, und draußen in Feld und Wald wächst die Wildjugend heran, die z. T. so entwickelt ist, daß sie selber jagdbar wird oder der Führung nicht mehr so bedarf, wie das vorher der Fall war. Das hat zur Folge, daß auch der Schonzeitkalender wieder mehr weiße Felder aufwerst, die Schußzeit bedeuten.
Im Vordergründe der Jagdausübung steht immer noch die Jagd auf den Rehbock. Wurde sie seither dadurch erschwert, daß das Wild mit Vorliebe in den Feldern stand und der Bock die Ruhe der Feiste genoß, so ändert sich das Bild nun bald. Denn etwa um die Monatsmitte setzt die hohe Zeit des Rehwildes, seine Brunft, ein. Damit aber kommt es von sich aus in Bewegung. Zu allen Tageszeiten besteht die Aussicht' suchende oder treibende Böcke anzutreffen, wo seither das Revier wie tot und ausgeblasen erschien. Den Beginn der Brunft wird der Weidmann vor allem dazu benutzen, nach Möglichkeit noch abschußnotwendige Böcke auf die rote Decke zu legen, ehe sie sich vererben. Seinen guten Böcken wird er dagegen möglichst lange die Kugel ersparen. Denn sie sollen die Väter der Böcke werden, die das Ziel der jägerischen Hege sind. Jedenfalls wird die kommende Blattzeit dazu benutzt werden müssen, um einen großen Teil des noch nicht getätigten Abschusses durchzuführen. Die Kunst, den Rehbock mit Hilfe des „Blattens" vor die Büchse zu bringen, wird dies dem Jäger nur erleichtern.
Der Krieg stellt jedem, der ein Revier besagen darf, zwei vordringliche Aufgaben. Die eine verlangt, daß jeglicher Wildschaden an Gewächsen der landwirtschaftlichen Kultur auf ein Mindestmaß herabgesetzt, die andere, daß durch völlige Erfüllung des festgesetzten Abschusses die Ernährungsreserve, die unser Wild für die gesamte Volksernährung darstellt, aus ausgenutzt wird. Um beiden Anforderungen gerecht werden zu können, obwohl zahlreiche Jäger im Felde stehen, sind die Schußzeiten für verschiedene Wildarten durch den Reichsjägermeister vorverlegt worden. Das macht sich bereits im Juli bemerkbar.
Während der Rothirsch noch mit dem Aufbau oder dem Fegen seines Geweihes beschäftigt ist und das Alttier sein Kalb führt, bleiben beide von der Jagd verschont. Das gilt in gleicher Weise für den Schaufler und das führende Damtier.
Anders dagegen steht es mit nicht führenden wckb. lichän Stücken beider Wildarten, die ebenso wie Rot- und Damspießer bereits ab 16. Juli besagt werden dürfen.
Sauen sind uneingeschränkt frei, und der Jäger wird schon im eigensten Interesse alles versuchen, ihren Schaden möglichst einzuschränken. Wenn nn Laufe des Monats die Getreideernte einsetzt, Unruhe in die Felder kommt und die Deckung geringer wird, wird die Jagd auch erfolgversprechender.
Das Federwild ist mit dem Führen seiner Jungen beschäftigt. Die Brutzeit ging zu Ende, fp« weit es sich nicht um sogenannte Nachbruten für verlorene Gelege handelt.
Am weitesten entwickelt sind bereits die Jung- enten, so daß die Entenjagd schon am 16. Juli aufgeht. Zwar werden noch nicht alle Schafe flug- bar und damit jagdbar sein. Aber sie holen dann den Abstand auch bald ein. Unreife Entchen zu schießen, ist sinnlos. Wenige Zeit später fteilen, sie eine vollwertige Beute dar. Die alten Enten, vor allem die Erpel, sind in der Mauser und zm Zeit der sogenannten Schwingenmauser flugunfähig. Sie stellen den Hund, der im Schilfe stöbert, oft vor eine schwierige Aufgabe und verlangen von dem Jäger einen schnellen Schuß.
Wenn das Korn auf Hocken steht, ist die Ringeltaube schußbar. Auch ihre Jagd ist mit dem 16. Juli ausnahmsweise freigegeben worden. Der Ansitz an den Rastbäumen oder an den Tränkestelleir verspricht den meisten Erfolg.
Der Abschuß des D a ch s e s am Bau sollte überall dort betrieben werden, wo später seinem Graben vermutlich doch Schwierigkeiten durch Zeitmangel, Fehlen guter Hunde u. a. m. entgegenstehen werdeu. Denn es liegt nicht im Interesse der Niederjagd, den Dachsbestand größer werden zu lassen.
Auch der Fuchs kann überall und ohne Einschränkung besagt werden, wo er zu Schaden geht.
Hubertus.
Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!
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Gchüffe in Tucumän.
Roman von Heinrich Lang.
(Schluß.)
„Beschlagnahmen Sie alle Aufzeichnungen?" befahl der Polizeichef. „Wie weit sind wir mit dem verhafteten Manne?"
„Er gibt zu, Everett Swann zu sein, der sich das Bankguthaben der Condor-Copper-Gesellschaft widerrechtlich angeeignet hat. Er leugnet nicht, der frühere Freund der jetzt von ihm ermordeten Frau Novello zu sein. Er ist geständig! Als wir ihm sagten, daß Celina Novello tot sei, war e? zu Ende mit ihm. Er bekannte sich auch schuldig, einen gewissen Do- nato Laoalle aus La Corona bei Tucumän hinterrücks niedergeschossen zu haben. Aus ^ersehen allerdings nur. Die Kugel sollte einem vermeintlichen Nebenbuhler um die Gunst Celinas gelten. Die Polizei von Tucumän hielt eine Zeitlang einen deutschen Ingenieur für den Täter, Herrn Droste, dem wir die Festnahme Everett Swanns verdanken. Morgen früh wird unsere erste Arbeit sein, die vorgefundenen Bankguthaben zu sperren! Der Verlust des Herrn Calvo wird sich nach oberflächlicher Schätzung um etwa zwei Drittel verringern, nehme ich an!"
„Wollen wir es ihm gleich mitteilen?" lächelte der Polizeichef. „Er ist drüben im Musikzimmer. Ich fürchte nur, wir werden stören. Das Ehepaar Calvo hat eine — sehr lebhafte Unterredung mit seiner wiedergefundenen Tochter Manuela Es wird ein schöner Batzen Geld zusammenkommen, wenn die Castillos und die Calvos ihre Kinder zusammen- geben!"
Da klopfte es an der Tür. Zwei Geheimpolizisten erschienen. „Unsere Vernehmung des Personals ist beendet!" meldete der eine. „Wir mußten leider fsst- stellen, daß ein Mann fehlt. Es handelt sich um den Chauffeur, einen gewissen Luciano Carrasco!"
„Zum Teufel! Der wird das Subjekt <ein, das der jungen Frau Hampton die Perlen raubte!"
„Es ist anzunehmen. Wahrscheinlich hat der Bursche auch unter falschem Namen in Frau Hall- ströms Diensten gestanden!" nickte der Beamte. „Können wir das Haus nun freigeben? Die Leute werden allmählich ungeduldig. Es ist kein Verdächtiger darunter."
„Sagen Sie den Leuten, daß sie gehen können! ♦
,Zch kann es noch immer nicht fassen!" sagte Ada.
Man saß wieder in dem kleinen Bügelzimmer des
zweiten Stockwerks. Niemand hatte in dieser Nacht ein Auge geschlossen, weder Ada noch Kaj noch Heinz Droste. „Vor allen Dingen werde ich einmal einen ordentlichen Kaffee kochen!" sagte Kaj.
Droste wär bereits gewaschen, rasiert und um- gezogen. „Wenn ich euch raten darf, so wollen wir möglichst bald hier abrücken. Die arme Frau Hall- tröm wird Ihnen nicht mehr klingeln, liebe Ada!"
Die Zofe fuhr auf. „Ich habe noch mein Gehalt für den lausenden Monat zu beanspruchen!"
„Wenn du sonst keine Sorgen hast, soll es mir recht fein!" lachte Kaj Jversen. „Glaubst du noch immer nicht, daß ich eine sehr geschäftstüchtige Frau bekomme, Droste?"
Droste wandte sich mit ernst gewordenem Gesicht vom Fenster ab. „Der Leichenwagen!" Dann ging das Telephon. Heinz Droste wurde verlangt. Die Besitzerin seines Boardinghouses in Buenos war am Apparat. Ada konnte deutlich jedes Wort verstehen, das er sprach. Schon war er wieder da.
„Abmarsch, Kinder!" rief er. „Es ist soweit! Ein Telegramm aus Sao Paulo. Meine Bewerbung ist angenommen. Ich bin anaestellt als vorläufig zweiter Ingenieur. Eintritt sofort. Muß den nächsten Dampfer nach Santos zu erreichen suchen ..."
Kaj Jversen und Ada hielten sich an den Händen.
Als Droste davongelaufen war, lächelte Kaj und zog Ada an sich. „Wollen wir nicht auch — den nächsten Dampfer nehmen? Aber nicht nach Santos, sondern — nach Europa?"
„Ich habe nichts dagegen!" flüsterte Ada und verbarg ihr Gesicht an der Brust des Verlobten.
13.
Der „San Lorenzo" war ein alter Küstendampfer. Um den schmalen Tisch in dem Eßraum der Schiffs- besatzung lief ein rauhes Gelächter. Marianne Cle- venz war das einzige weibliche Wesen am Tisch. Sie saß mit roten Wangen vor ihrem Teller und würgte an der ungewohnten Mahlzeit. Einer der Stewards stieß dem auf beiden Backen kauenden Koch in die Rippen. „Der Alte erhofft eine Steige- rung der Passagierzahl, wenn er so eine blonde Stewardeß an Bord hat!"
Jetzt konnte Marianne nicht mehr länger an sich halten. „Ich muß doch sehr bitten!" rief sie. „Für wen halten Sie mich?"
„Nun, nun! Warum gleich so aufgeregt? Schließ- lief) werden Sie doch feine Nonne bei uns markieren wollen!" spottete der Steward.
Das Mädchen fuhr auf. „Ich denke, ich bin hier überflüssig! In Zukunft darf ich vielleicht allein essen!"
„Höre einer an!" krähte der dicke Koch. „Was für eine habt ihr denn oa eingefan^eit?"
Marianne trat auf das Deck hinaus und stand in trüben Gedanken an der Reling. War dieser jämmerliche Posten einer Stewardeß auf dem alten Klapperkahn die letzte Chance gewesen, die sich hatte bieten wollen? Sie hatte nur an eines noch gedacht: Fort aus dieser Stadt, in der man so ziellos herumsaß, mit seinem Heimweh allein. Ein Zufall hatte'es gewollt, daß sie an der Schiffsagentur vorbeikam, wo für den „San Lorenzo" eine Stewardeß gesucht wurde. Ohne sich lange zu besinnen, hatte sie sich gemeldet. Jetzt bewahrheiteten sich ihre stillen Befürchtungen immer mehr. Was für Frauenzimmer mochten es wohl gewesen sein, die vor ihr auf diesem Seelenverkäufer als Stewardeß gewirkt hatten?
Die ersten Passagiere kamen an Bord, ara Abend sollte der „San Lorenzo" die Anker lichten. Ein buntes Volk betrat das Verdeck, bedenkliche „Caballeros", Weiber aller Rassen und Nationen, arme Leute mit bunten Kopftüchern, Hefe und Abschaum der Hafenstädte.
„Wollen Sie mir meine Kabine zeigen, süße blonde Senorita?" grinste ein schwarzlockiger Bursche, der allerlei Musikinstrumente mit sich führte. Und hob schon seine Hand, um Mariannes Wange zu streicheln.
Marianne fuhr zurück. „Was unterstehen Sie sich?"
Noch ist es Zeit dachte sie, von Ekel geschüttelt. Noch kann ich an Land gehen!
Da pfiff es hinter ihr her. „Sollst dem Kapitän den Kaffee in die Kajüte bringen!" schrie der Steuermann. Er kam breitbeinig auf Marianne zu. Als er dicht vor ihr stand, lachte er und blinzelte sie spöttisch an.
Alles in ihr lehnte sich auf. Mit einem Male wußte Marianne: Nie werde ich dem alten Seebären den Kaffee bringen. Schon war sie in der kleinen Koje, die chan ihr als Schlafraum zugewiesen hatte. Kleider und Wäsche flogen in den Koffer. Sie mußte versuchen, ungesehen von Bord zu kommen. Marianne stand an Deck.
Immer mehr Menschen kamen an Bord. Ein ganzer Schwarm schob sich eben über den Landungssteg. Marianne schob sich gegen den Strom der an Bord Drängenden. Sie fühlte die Bohlen des Steges unter den Füßen. Dann war plötzlich Raum um sie. Sie rannte. Mit einemmal — ein Anprall, — polternd entfiel der Koffer Mariannes Händen. — fast wäre sie hingefallen. Aber zwei Arme hielten sie fest.
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beieinander stand. Droste, Marianne und O'Connor
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Dann begann der junge Deutsche zu sprechen. & sprach deutsch. Nur Marianne verstand ihn.
„Wissen Sie auch, wie sehr ich Sie gesucht habe, all die Zeit?"
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Marianne senkt den Kopf. „Werden Sie — mit diesem Schiff fahren, Herr Droste?" fragte sie, unb in ihren blauen Augen glomm bange Erwartung.
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Droste schüttelte lächelnd den Kopf. „Es gehen noch mehr Dampfer nach Santos, denke id)r er« widerte er, ohne Mariannes Hände loszulassen.
Neben dem jungen Paare stand O'Connor. „Sie kennen sich?" fragte er und lächelte traurig. „Dies ist die junge Dame, lieber Droste, von der ich Ihnen, erzählte. Ihretwegen ließ ich meine Pflanzung im Stich und fuhr nach Buenos."
Da lachte Droste. Er preßte Mariannes zuckende Hände. „Das tut mir aufrichtig leid. Aber in biefent Falle habe ich die älteren Rechte!"
Der irische Estanziero streckte dem jungen Paars die Hände hin. „Leben Sie wohl! Ich habe — leibet nicht viel Zeit!" Und mit langen Schritten ging et davon.
Da schob Marianne ihren Arm unter den des endlich gefundenen Freundes und hob ihr heißes Gesicht zu ihm empor.
„Haben wir den gleichen Weg, Herr Droste?* fragte sie.
„Von nun an immer, denke ich, Mariannes sagte er.
„Verzeihung!" lispelte Marianne'und errötete. '
Die Arme, die sie umschlungen gehalten hatten, lösten sich langsam.
Marianne sah in das Gesicht eines jungen Mannes. Er lachte^ Aber er sagte kein Wort. Er schien nicht minder fassungslos zu sein als Marianne selbst
Aber da war ja noch ein Zweiter. Ein langer, blonder Mensch mit treuherzigem Gesicht, aus dem zwei helle Augen fassungslos auf Marianne starrten«
„Herr O'Conrwr!" stammelte Marianne, und das Herz schlug ihr. Ihre Hände aber lagen in den sonnenbraunen Fäusten ihres deutschen Land» mannes. *
„Es war die letzte Stunde, Marianne!" Jagte Heinz Droste. „Gerade wollte mich mein irisches Freund da an Bord begleiten. Ich muß nach Sao Paulo! Und Sie? Wohin wollten Sie so eilig?",
„Ich?" Marianne suchte vergeblich nach einer Anb wort. „Ick — weiß es nicht, Herr Droste! Ich weiß es wirklich nicht!"
Es gab eine kurze Pause, während man ratlos


