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im 55. Lebensjahre.

In tiefer Trauer:

Johanna Schalch

Gust. Belitz und Frau Marie, geb. Schalch

Willi Schalch und Frau Liesel, geb. Schwarz

Gießen, den 6. April 1941.

Trauerfeier: Donnerstag, 10. April, 16 Uhr, Neuer Friedhof.

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Plötzlich und unerwartet verschied mein lieber, herzensguter Mann, unser lieber, guter Vater, Bruder, Schwager und Onkel Johann Schalch

Reichsbahn-Lokomotivführer

Unser lieber Alterskamerad

Johann Schalch

ist plötzlich verstorben. Unerwartet wurde er aus unserer Mitte gerissen. Wir verlieren einen aufrichtigen und treuen Alterskameraden. Stets werden wir seiner in Ehren gedenken. Die Trauerfeier findet heute Donnerstag, um 16 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt.

Wir bitten um vollzählige Beteiligung.

Altersvereinigung 1886 1936,

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zuschlag erhoben.

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Keine Vorstellung!

Am Karfreitag bleibt die Theaterkasse geschlossen!

sicher Ostermarkt.

Schweine- und Krämermarkt am Osterdienstag, dem 15. April 1941. Bei Beschickung des Schweinemarktes find seuchenpolizeilichen Vorschriften zu beachten.

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Der Oberbürgermeister der Stadt Dietzen.

Aus dem Reich.

Das Beamtenheimstättenwerk.

Das Beamtenheimstättenwerk konnte in den zwei vergangenen Monaten wiederum zwei Millionen Reichsmark aus den bei ihm angesammelten Spar­beträgen seiner Mitglieder für den Bau von Eigenheimen zur Verfügung stellen. Die Dar­lehen, die letztstellig und als Ersatz für Eigengeld gewährt werden, ermöglichen die R e st f i n a n z i e°> rung von Eigenheimen. Die Einrichtungen des Beamtenheimstättenwerks werden zu einem erheb­lichen Teil gerade von Angehörigen des einfachen und mittleren Dienstes in Anspruch genommen. Auf sie entfallen 39,5 v. H. der Zuteilungen, während Beamte des gehobenen Dienstes mit 30 v. H., des höheren Dienstes mit 13,1 v. 5). und die Lehrerschaft mit 17,4 v. H. beteiligt sind.

Bevorzugte Auftragserteilung für Verwundete und Hinterbliebene. Das Oberkommando der Wehrmacht hat mit dem Reichswirtschaftsministerium vereinbart, daß bei der Vergebung öffentlicher Aufträge versehrte Wehrdienst- und Einsatzbeschädigte, wenn sie ihren alten-oder einen neuen Betrieb aufnehmen, ferner ihre Hinterbliebenen, wenn der Betrieb von

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Die Abende für die Kurse der Fortgeschrittenen werden noch nach Vereinbarung festgelegt. Weitere Auskunft u. Anmeldung

Dienstags und Donnerstags von 1820 Uhr

auf der Kreisdienststelle, Schanzenstraße 18, Zimmer 23.

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Wir beginnen ab Montag, den 21. Avril 1941, in Gießen bei genügender Teilnebmerzahl mit folgenden

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Kirchliche Anzeigen.

Gießen

Gründonnerstag, 10. Avril.

Stadtkirche: 20, Beichte und Hl. Abendmahl, Matth, und Mark.- Gem., Schmidt.

Fohanneskirche: 18, Beichte und Hl. Abendmahl, Luk.- und Johs.- Gem., Ludwig.

KavelleWefilar.Weg: 20, Beichte u. Hl. Abendmahl, Lic. Dr. Jost. Gießen - Klein - Linden: 20.15, Passionsandacht f. d. Kinderschule, Ludwig.

Karfreitag, 11. Avril.

Stadtkirche: 10, mit Abendmahl, Becker: 17, Lenz.

Johanneskirche: 10, m. Abendm., Ludwig: 17, Liturg. Gottesdienst, Lic. Trommershausen.

Kapelle Alter Friedhof: 10, mit Abendmahl, Walther.

Kapelle Wetzlarer Weg: 10, mit Abendmahl, Lic. Dr. Jost.

Gießen-Klcin-Linden: 10, Schult­heis, 11, K.-G., 13, Abendmähls- aottesdienst für Alte, Ludwig. Gießen-Wieseck: 10, G.-Aüendm. Lich: 9.45,Beichte; 10, Kahn.Chor- schule,Kirchenchor..Kollekte.Abend- mahl; 17,Kahn-Naumann.Kollekte

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Heute Donnerstag: Erstaufführung!

Lichtspielhaus

Täglich 8.00, 5.00, 7.80 Sonn- u. Feiertags 2.30, 4.45, 7.30

nMg, Satz M Maurer, 6er efn Dein verloren hak, nun Pförtner werden muß. Äst er befähigt, dann kann er Architekt werden. Ein Schlosser mit der gleichen Verletzung kann zum Ingenieur ausgebil­det werden. Der Arzt sieht immer dann den größten Erfolg, wenn er bei der Behandlung des Kranken Körper und Seele gleichermaßen gerecht wird. Oft fedoch ergeben sich Umstände, in denen der Arzt trotz größter Mühe nicht den Erfolg erzielt. Dann wird er sich überlegen müssen, ob er sich nicht solcher Helfer bedienen kann, die aus Grund beson­derer Verhältnisse in der Lage sind, einen psychischen Einfluß aus den Kranken auszuüben.

Günstige Erfolge

der Diphtherie-Schutzimpfung.

Trotz des Krieges werden überall in Deutschland die Diphtherie-Schutzimp jungen fortgesetzt. Etwa drei Millionen Kinder dürften bisher geimpft wor­den sein. Es steht fest, daß die Impfung völlig ge­fahrlos ist. Sowohl die Zahlen früherer als auch die der neuen vorbeugenden Schutzimpfungen zeigen, daß diese zu einer starken Senkung der Er- krantungs- und Todesfälle führen. Beim Vergleich der erkrankten nichtgeimpften Kindern er­gibt sich, daß auf ein geimpftes 17,3 ungeimpfte Kinder erkranken. Ein Vergleich der einmal und zweimal Immunisierten ergibt, daß der Impfschutz bei zweimaliger Impfung noch wesent­

lich tzrößer ist. Es erkranken auf ein zwefnwL geimpftes Kind 4,9 einmal geimpfte und 29 un­geimpfte Kinder. Der höhere Schutz bei der zwei« maligen Impfung geht vor allem auf eine besser^ Immunisierung der Kleinkinder zu­rück, die bei der einmaligen Impfung wesentlich, schwächer geschützt sind. Die günstigen Ergebnisse: gelten für die Beobachtunaszeit von bisher drei. Jahren. Seit Beginn der Impfung ist noch keine Abnahme des Impfschutzes zu erkennen. Die Kostew einer zweimaligen Impfung in einem Bezirk, die durchschnittlich eine Mark für das Kind betragen, sind insgesamt weitaus geringer als die Kranken. Haus« und Pflegegelder für die Kinder, die ohne die Schutzimpfung erkranken würden.

Kampf gegen den Andenkenkitfch.

Die Landesfremdenverkehrsverbände sind beauf. tragt, gemeinsam mit dem Landesleiter der Reichs« kammer der bildenden Künste die Reiseandenken gj überwachen. Sie sollen den bodenständigen heimatgebundenen Reiseandenken den Weg ebnen und den Kitsch verdrängen. Auch die örtlichen Fremdenverkehrstellen solleck an der geschmacklichen Verbesserung mitwirken. Ebenso wichtig wie die Be« kämpfung des Kitsches ist die Förderung des ge« schmackvollen Reiseandenkens. Es wurde eine kleine Lehrschau guter und schlechter Reiseandenken zu- sammengestellt, die als Wanderschau durch die Gaue laufen foll.

Betr.: Erhebung von Vorauszahlungen auf die Ge­werbe- und Grundsteuerschuldigkeiten für 1941 Rj.

Bekanntmachung.

Bis zur Zustellung der Grundsteuerbescheide für das Rechnungsjahr 1941 oder bis zum Erlaß einer an die Stelle der Grundsteuerbescheide tretenden öffentlichen Anforderung sind von den Grundsteuer- pflichtigen zu den gesetzlichen Fälligkeitstagen Vor­auszahlungen in Höhe der bisherigen Steuerschuld zu entrichten. Bei Zahlung sind der letzte Grund­steuerbescheid und gegebenenfalls die Benachrichti­gungskarte vorzulegen. Bei Uebermeifung oder Ein­zahlung durch Zahlkarte ober Postanweisung ist die Hebregister-Nr. des letzten Grundsteuerbescheids oder, wenn eine Benachrichtigungskarte erteilt worden ist, die darauf verzeichnete Steuernummer anzugeben. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung erfolgt auf Kosten des Schuldners Mahnung und gegebenenfalls Zwangsvollstreckung. Außerdem wird ein Säumnis-

"6er WNwe ober troff ffkvsorglmgsberechffgkeff Waisen weitergeführt wird, bevorzugt be cksich - tigt werden sollen, in erster Linie kleinere, insbe­sondere leistungsfähige handwerkliche B e - triebe, die den Anforderungen genügen und so­mit eine besondere Förderung verdienen. Die Mel­dung erfolgt über die Wehrmachtsfürsorge- und Der- sorgungsämter an die Wehrkreiskommandos, die die Anträge den Bezirksausgleichsstellen für öffentliche Aufträge bei den Wirtschaftskammern zuleiten.

Schwerkriegsverletzte helfen Schwerkriegsverletzten.

Der stellvertretende Reichs ärzte führet Dr. Dlome richtet in dem Organ des Hauptamtes für Volks­gesundheit einen Appell an die Schwerkriegsver­sehrten des Weltkrieges, sich für die Be­treuung der jungen schwerkriegsverseh rten Kame­raden des jetzigen Krieges zur Verfügung zu stellen. Die Hauptaufgabe der Betreuung ist die Hebung des Selbstvertrauens und die Wieder­erweckung der Schaffensfreude. Der Wille, sich im Lebenskampf durchzusetzen, muß von dem Schwer­kriegsversehrten ausgehen. Es darf nicht wieder so werden wie nach dem Weltkrieg. Damals wurde der Schwerkriegsversehrte sehr oft in minderwertigen Stellungen untergebracht, er wurde mutlos und un­zufrieden. Auf den richtigen Arbeitsplatz und die Aufstiegsmöglichkeit kommt es an. Es ist nicht

Bei dieser Gelegenheit weise ich wiederholt darauf hin, daß die Grundsteuer jetzt in monatlichen (nicht mehr in zweimonatlichen) Teilbeträgen, und zwar jeweils dis zum 15. eines Monats zu bezahlen ist.

Gießen, den 8. April 1941.

Der Oberbürgermeister: Ritter.

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Bewerbers tragen!

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Am 81. März wurde unser zweiter Sohn geboren In großer Freude

Marie Schäfer, geb. Schmidt

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