an den ersten sieben Tagen des Einsatzes bereits über 6000 Kilo frischer Hagebutten und fast 1000 Kilo Vogelbeeren.
Keine Plockwurst mehr.
Durch eine gemeinsame Anordnung des Reichsernährungsministers und des Reichskommissars für die Preisbildung wird bestimmt, daß vom 15. Oktober 1941 an als Rohwurst nur noch frische Äreichmettwurst nach Braunschweiger Art hergestellt und in den Verkehr gebracht werden darf. Ausgenommen sind Wehrmachtaufträge. Auch können die anordnenden Stellen weitere Ausnahmen zulassen. Die Neuregelung bedeutet lediglich das Wegfällen der Herstellung und des Verkaufs der sog. Plockwurst. Alle übrigen Wurstsorten werden durch die Anordnung nicht berührt und bleiben also weiterhin erhältlich. Die am 15. Oktober 1941 vorhandenen Bestände an Plockwurst dürfen noch bis zum 31. Oktober 1941 in den Verkehr gebracht werden.
Siebener Gchlachtviehmarkt.
Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehoerstei- gerunashalle Rhein-Main kosteten: Ochsen 39 bis 45,5, Bullen 38 bis 49,5, Kühe 13 bis 55, Färsen 22 bis 49,5, Kälber 30 bis 57, Hämmel 10 bis 48 Reichspfennig je H Kilogramm Lebendgewicht. Für Schweine wurden je Kilogramm Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,24, bl (135 bis 149,5 kg) 1,24, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,22, c (100 bis 119,5 kg) 1,18, d (80 bis 99,5 kg) 1,12, e—k (unter 80 kg) 1,08, gl (fette Specksauen) 1,24, i (Altschneider) 1,22, g2 (andere Sauen) 1,12, h (Eber) 1,12 RM. — Marktverlauf: Regelmäßig, alles zugeteilt.
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** Vom Theater der Universitätsstadt Gießen. Ernst Heck, der sieben Jahre am Hessischen Landestheater Darmstadt als Sekretär und Darsteller wirkte, wurde nach erfolgreicher einjähriger Tätigkeit als Leiter des künstlerischen Betriebsbüros des Theater der Universitätsstadt Gießen von Intendant Hans Waller Klein auf weitere vier Jahre für diesen Posten verpflichtet.
** M i t dem Auto verunglückt. Auf der Reichsautobahn ereignete sich gestern nachmittag in der Nähe von Garbenteich ein schwerer Autounfall. Ein in Richtung Frankfurt a. M. fahrender Personenwagen überschlug sich. Don den Insassen wurde einer getötet, ein zweiter verletzt. Die Ermittlungen über die Ursache des Unfalles sind noch im Gange.
** Wer trägt di e Kosten? War es bei Ihnen auch so? Als der Luftschutzraum im Keller fertiggestellt und wohnlich hergerichtet war, begann ein großes Geschrei darüber, wie die entstandenen Kosten zu verteilen seien. Das Reich hat diesem Aerger ein für allemal und rückwirkend ab 1. Oktober 1940 ein Ende bereitet: Es übernimmt die Kosten bzw. erstattet sie zurück. Der Reichsminister der Finanzen hat dazu die notwendigen Ausführungsbestimmungen erlassen. Sie sind in der neuesten Ausgabe der „Sirene" (Folge 20) abgedruckt. Für Hausbesitzer wie Mieter ist diese Nummer gleich wichtig. In derselben Ausgabe ist übrigens auch ein kürzlich ergangener Erlaß ausführlich besprochen, der die Verdunkelung von Fahrzeugen neu und einheitlich regelt.
Hilfeleistung bei Lustangriffen.
Die Heranziehung
In der Praxis der Abwehr der heimtückischen feindlichen Luftangriffe besonders auch auf die Wohnungen der Zivilbevölkerung hat sich der tatbereite Einsatz der zivilen Selbstschutzkräfte und der sonstigen Volksgenossen aus der Nachbarschaft als sehr erfolgreich bewährt. Diese Einsatzfreude der Bevölkerung steht unter dem besonderen gesetzlichen Schutz des Reiches.
Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe nimmt nun Veranlassung, die gesetzliche Lage hierzu flarzustellen. Nach den Bestimmungen zum Luftschutzgesetz können bei Gefahr im Verzüge die ordentlichen Polizeibehörden und die polizellich herangezogenen Werkluftschutzleiter, Betriebsluftschutzleiter und Luftschutzwarte alle in ihrem Zuständigkeitsbereich Anwesenden zur vorübergehenden Hilfeleistung heranziehen. Die Heranziehung kann mündlich erfolgen. Zur Sicherung der Herangezogenen besteht die Regelung, daß diese Volksgenossen bei Beschädigung während des von ihnen verlangten Dienstes Fürsorge und Versorgung nach den Vorschriften des Lustschutzrechts erhalten.
der Bevölkerung.
Wie alle gesetzlichen Regelungen, mußte auch diese auf etwaige Außenseiter abgestellt werden, die sich fahrlässig oder böswillig aus der Schutzgemeinschaft des deutschen Volkes insofern ausschließen, als sie einer Heranziehung nicht Folge leisten. Diese Außenseiter werden nach der gesetzlichen Regelung mit Geldstrafe, Gefängnis oder, wenn durch die Verweigerung der Hilfeleistung vorsätzlich Menschen oder bedeutende Werte gefährdet worden sind, sogar mit Zuchthaus bedroht.
Die Pflicht, auf Grund polizeilicher Aufforderung bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not Hilfe zu leisten, ergibt sich überdies auch aus § 330c des Strafgesetzbuches. Der Erlaß 'des Reichsministers der Luftfahrt beauftragt alle zur Heranziehung befugten Personen, insbesondere die Polizeiorgane, dafür Sorge zu tragen, daß zur Bekämpfung von Luftangriffsschäden alle in der Nähe befindlichen Personen, soweit sie nicht andere öffentliche Dienstpflichten zu erfüllen haben, in geeigneter Weise eingesetzt werden.
Strafkammer Gretzen.
Karl Hammel in Ständen (Kreis Friedberg) war durch Urteil des Amtsgerichts Altenstadt vom 17. Juli d. I. wegen Milchfälschung zu einer G e - fängnis strafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 500 RM. verurteilt worden. Gegest das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein, und zwar wegen der Strafhöhe.
Der Angeklagte hatte im April vorsätzlich verfälschte Milch in den Verkehr gebracht. Eine Kanne, die etwa 19 Liter enthielt, hatte einen Wasserzusatz von 80 v. H., eine andere Kanne, die etwa 2 bis 3 Liter enthielt, hatte einen Wasserzusatz von 15 v. H. Wie in so vielen derartigen Fällen, will auch dieser Angeklagte „vergessen" haben, das Kühlwasser aus der Kanne zu entfernen. Er gibt aber zu, daß er, obwohl er den angeblichen Irrtum merkte, die verwässerte Milch an Die Molkerei abgeliefert hat. Er lieferte aber nur das gewöhnliche Tagesquantum ab, obgleich er an diesem Tage einen erheblichen Ueberschuß an Milch hatte.
Der Verteidiger führte aus, der Angeklagte habe sich schuldig gemacht und sei zu bestrafen, die Strafe sei aber zu hoch; er beantragte eine Geldstrafe, die den Angeklagten bei seinen wirtschaftlichen Verhältnissen empsindlich treffen würde, oder doch die Gefängnisstrafe wesentlich herabzusetzen.
Der Anklagevertreter machte geltend, daß die Strafe eher zu niedrig als zu hoch sei. Das Gesetz, gegen das der Angeklagte sich in ganz unerhörter Weise vergangen habe, sehe eine Höchststrafe von sechs Monaten Gefängnis vor. Dieses Gesetz sei aber im Jahre 1936 erlassen worden und passe nicht für die Kriegsverhältnisse, da jetzt doch nur Kinder, werdende -und stillende Mütter und Kranke mit Vollmilch beliefert werden.
Die Berufung wurde, dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend, verworfen und somit der Angeklagte zu fünf Monaten Gefängnis
und 500 RM. Geldstrafe verurteilt. In der Urteilsbegründung wurde ausgeführt, in der Tat des Angeklagten, der sich als Volksschädling erwiesen habe, liege auch ein Betrug.
Landkreis Gießen.
* Watzenborn-Steinberg, 8. Okt. Heute feiern die Eheleute Karl Becker, Reichsbahnbeamter, und Ehefrau Marie, geb. Mohr, Watzenborn, Bahnhofstraße 71 wohnhaft, das Fest der silbernen Hochzeit. Herzliche Glückwünsche.
Kreis Büdingen.
(D Schotten, 6. Okt. Stadtrechner Karl Glock, der langjährige Rechner des Vogelsberger Höhen- Elubs, konnte am 5. Oktober seinen 6 0. G e - burtstag feiern. Schon 27 Jahre lang führt er mit großer Treue und Gewissenhaftigkeit sein verantwortungsvolles Amt im Gesamtvorstand des VHC. Als er im Weltkrieg im Felde stand, übernahm Carl Linck seine Vertretung. Für seine Verdienste um den VHC. wurde er von dem Reichs- verbanü der deutschen Gebirgs- und Wandervereine durch die Verleihung der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet.
(T) Schotten, 4. Okt. Unter dem Vorsitz des Kameradschaftsführers Dr. D a m b m a n n fand der diesjährige Generalappell der hiesigen Krieger- kameradschaft im NS.-Reichskriegerbund statt. Nach Verlesung eines Führerwortes gab der Kameradschaftsführer den Jahresbericht, dem zu entnehmen war, daß die Kameradschaft zur Zeit 150 Mitglieder zählt. Der im Berichtsjahr verstorbenen 7 Kameraden wurde ehrend gedacht, ebenso auch des im Westen gefallenen Hauptmanns August Rausch. Die Kameraden beteiligten sich wiederholt an den Sammlungen für das Kriegs-Winterhilfswerk und für das Deutsche Rote Kreuz, ebenso auch an der Metallspende zum Geburtstag des Führers. Ferner konnte festgestellt werden, daß eine zum
Hauptschriftletter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter M Hauptschch'tleit"rs: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politik und Bilder: Dr. Fr. W. Lange (beurlaubt), i.B. Ernst Blumschein: für das Feuilleton: Dr. Hans Thyriot; für Stadt Gießen, Provinz, Wirt- >chaft u. Sport: Ernst Blumschein.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Berlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann: Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: TheodorKümmel Pl.Nr.6.
Besten von Kindern gefallener Kameraden durch- geführte Kriegsschnellsammlung einen schönen (Ertrag brachte. Auch der Pflege des Schießsports wurde Erwähnung getan. Kamerad H a i n z berichtete sodann über die Kassenverhältnisse: nach Bericht des Rechnungsprüfers Kameraden Schalk wurde die beantragte Entlastung erteilt. Kamerad Bing sprach hierauf in sehr anschaulicher Weise über die Leistungen des deutschen Afrikakorps. Mit dem Gruß an den Führer wurde der Appell geschlossen.
G. A.-Sport.
Düsseldorfs Handball-Frauen siegten.
Das Frankfurter Vorrundenturnier um die deut- sche Frauen-Handballmeisterschaft endete mit einem Siege der Stahlunion Düsseldorf, die am Sonntag vor 1000 Besuchern das entscheidende Spiel gegen BSG. Hartmann & Braun. Frankfurt, mit 9:4 (5:0) Toren gewann und sich damit für die Meisterschafts-Endrunde qualifizierte. Die Rheinländerinnen verdankten auch dies- mal Den Sieg ihrem durchschlagskräftigen Sturm, der einfach unwiderstehlich war. Frankfurt spielte im Feld nicht schlecht, kam aber erst nach Seitenwechsel zu Torerfolgen.
Im Trostspiel siegte CT. H e s se n /P r. Ka s se l mit 3:1 (2:1) über KölnerBC. Für Kassel mar- fen Frl. Strey (2) und Frl. Schulte, für Köln Frl. Herz gen Die Tore.
Gpielvereinigung 1926 Leihgestern.
Leihgestern 1. Jgd. — Heuchelheim 1. Jgd. 7:1 (3:1) W.-Steinberg 2. Jgd. — Leihgestern 2. Jgd. 0:6 (0:3)
Die 1. Jugend bestritt am Sonntag ihr zweites Verbandsspiel. Gegner war die gleiche des Sportvereins Heuchelheim. Bis auf den rechten Läufer trat Leihgestern in stärkster Aufstellung an. Heuchel- heim stellte ebenfalls seine beste Garnitur.
Die 2. Jugend war in Watzenborn-Steinberg zu Gast, um das fällige Verbandsfpiel auszutragen. Leihgestern fetzte feinen Siegsszug auch hier fort Das Resultat entspricht den gezeigten Leistungen.
Kurze Sporlnotizen.
Das Programm der Ski-Weltmei« st er sch asten vom 6. bis 15. Februar 1942 in Garmisch-Partenkirchen liegt jetzt vor. Man findet Darin erstmalig einen Spezial-Torlauf.
Die Ski-Mei st erfchaften von Hessen- Nas f a u werden am 24.Z25. Januar (alpine Wettbewerbe) und 31. Januar/1. Februar (nordische Wett- bewerbe) im Taunus Lurchgeführt.
Hessen-Nassaus Fußballelf zum Reichsbundpokal-Wiederholungsspiel gegen Niederschlesien am 26. Oktober in Liegnitz steht wie folgt: Fischer (Eintracht Frankfurt); Eufinger, Herchen- han (beide R. Rotweiß Frankfurt); Farschon (Oberrat) 05), Lehmann (Eintracht), Willführ (Hanau 93), Glowalla (Hanau 93), Wirsching (Eintracht), Picatt), Nowotny (beide Kickers Offenbach), Wiegand (Eintracht). Ersatz: Dasbach (Hanau 93). —
Niere und Blase
Schriften durch die Kurverwaltung Bad Wildungen
Bezug für Haustrinkkuren durch: Jean Weisel,Gießen,Sonnenstr.6,Tel.3888 sowie durch alle Apoth. u. Drog.
nur bei Nacht?
Ischias
Städtische
Musik- und Orchesterschule
Gießen/Lahn
Leitung: Professor Dr. Stefan Temesväry
Heuchelheim,
Launsbach, Kassel, Berlin,
den 7. Oktober 1941.
Eröffnung u. Beginn am 15. Oktober 1941
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Das Ergebnis der Auslosung wird in den Tageszeitungen alsbald öffentlich bekanntgegeben.
Gießen, den 4. Oktober 1941.
Der Oberbürgermeister: Ritter.
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Nach langem schweren, mit großer Geduld ertragenem Leiden ist mein treusorgender Mann, unser lieber Vater, Schwiegervater, Großvater, Schwager, Onkel und Pate
Herr Ludwig Sdimitt III.
nach einem arbeitsreichen Leben am 6. Oktober 1941, im Alter von 82 Jahren, für immer von uns gegangen.
In tiefer Trauer:
Frau Katharine Schmitt, geb. Döring Familie Heinrich Schmitt II.
Familie Wilhelm Schmitt I.
Familie Ludwig Schmitt
Familie Wilhelm Hetterich
und alle Angehörigen.
Bollnbach, Saasen, Großen-Buseck, den 7. Oktober 1941.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 9. Oktober 1941, um 14 Uhr statt. 4172D
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In tiefem Schmerz: Heinrich Sack III.
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Betr.: Ablösung der Markanleihen der Stadt Gießen; hier: Ziehung der Auslosungsrechte für das Jahr 1941.
Bekanntmachung.
Die öffentliche Ziehung der Auslosungsrechte zu den Ablösungsanleihen der Stadt Gießen für das Jahr 1941 findet am 23. Oktober 1941, 15 Uhr, im
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