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Betriebsgemeinschaft Arbeitsamt Gießen.

Er war uns während seiner langjährigen Tätig­keit stets ein guter Kamerad und Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken be­wahren.

MorgenSOLOU. Kameradschatisabend im Hessischen Hof Artilleristeu- Kameradschaft 1895 Gießen.

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I Einzelhändlers oder des Vertreters mehr Aehnlich- I feit mit der des Arbeiters oder Angestellten oder auch des unteren und mittleren Beamten, als mit der des Großunternehmers oder des Großkauf­mannes. In einer Zwischenlage etwa befinden sich die freien Berufe, die meist mit den gehobenen oder leitenden Angestellten und mit den akademi­schen Beamten zu vergleichen sind.

Das Problem liegt in der Stufung der Maß­nahmen nach der sozialen Lage. Schon die Ver­teilung auf die Berufe muß auch die künftig Selb­ständigen umfassen. Der Bedarf ist festzustellen und durch Schranken oder Förderung zu erfüllen. Ob der einzelne im Anschluß an die Berufsausbildung in abhängige oder selbständige Tätigkeit strebt, unterliegt seiner eigenen Entscheidung. Ein Berüfs- zwang ist obzulehnen. Die Existenzsicherung ist ein notwendiges Glied der auf Leistung abgestellten Sozialordnung. Die Sicherung gehobener Existen­zen liegt in der Wirtschaftsordnung und in den Begrenzungen des Berufseintrittes begründet. Immer deutlicher wird gerade in den Versorgungs­berufen, wie beim Arzt, Apotheker. Einzelhändler oder Reparaturhandwerker, die Tendenz nach Exi- stenzsicherung durch Regelung des Berufseintritts, des örtlichen Tätigkeitsbereichs und der Vergü­tungssätze bemerkbar. Die Familiensicherung durch Kinderbeihilfen gilt auch den Selbständigen, ebenso die kommende Altersversorgung. In der Urlaubs­frage der Selbständigen dürften noch Aufgaben der DAF. bestehen. Für die Krankenversorgung muß auch bei den Selbständigen dafür gesorgt werden, daß sie rasch und auf bestem Wege zur Genesung und damit wieder zur Leistungsfähigkeit kommen.

M Die Schuhe halten länger und bleiben läng er schön!

In tiefer Trauer: Gustav Schneider. Familie Willy Dechert. Familie Ernst Schneider.

Gießen - Wieseck. Frankfurt a. M., Lollar, den 5. Juni 1941. Die Beerdigung findet am Samstag, dem 7. Juni, 15 Uhr, vom Trauerhause, Gießener Straße 75, aus statt.

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Verurteilte Schwarzhörer.

Vom April 1940 bis März 1941 wurden 149t Strafverfahren gegen Schwarzhörer eingeleitet uni!| 1231 Personen rechtskräftig verurteilt, darunter 2j zu Gefängnisstrafen bis zu vier Monaten und 120) zu Geldstrafen bis zu 300 RM.

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Heinz Seltner Hans Schwarz jr. Hans Richter

Am 5. Juni 1941 entschlief nach langem schweren Leiden meine hebe Frau, unsere gute Mutter, Großmutter, Schwieger­mutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Frau Katharina Schneider

geb. Schadeck

im Alter von 69 Jahren.

Totale Erfassung durch die Sozialpolitik

Einbeziehung der Selbständigen und der freien Berufe.

nehmer auftreten, und sicherlich werden hierdurch die Möglichkeiten der industriellen Betriebe zur Kapi­talaufnahme wieder eine Begrenzung erfahren, weil der Wohnungsbau dann eine besondere Dringlich­keit erhalten dürfte. Bei der zu erwartenden starken Kapitalbildung der deutschen Wirtschaft nach die­sem Kriege wird aber Raum genug sein, um jedem berechtigten Kapitalbedarf Rechnung tragen können.

die Möglichkeit vorgesehen werden, daß den Frauen, wenn sie ihre Beschäftigung wieder aufgeben, auf Antrag die Hälfte ihrer Beiträge noch Kriegsende erstattet wird. Das gleiche gilt für die Frauen, die zwar vor ihrer Heirat berufstätig waren, sich aber aus Anlaß ihrer Heirat schon die halben Beiträge haben erstattet lassen. Schließlich wird klargestellt, daß Frauen, die bereits eine Rente aus der In­validen- oder Angestelltenversicherung beziehen, nicht zu befürchten brauchen, daß ihnen diese Rente wegen Uebornahme einer Kriegsbeschädigung ent­zogen oder zum Ruhen gebracht wird.

Oer Hotelgast und die Polizeistunde.

Die Festsetzung und Handhabung der Polizei­stunde rschtet sich weitgehend nach örtlichen Vor­schriften. Rach den Urteilen des Preußischen Kam­mergerichts sind jedoch Logiergäste in Gasthäusern der Polizeistunde nicht unterworfen. Dagegen er­streckt sich diese Befreiung nicht auf Personen, die der Logiergast bewirtet. Solche Ausnahmen dürfen aber nicht dazu führen, daß die Logiergäste auf ihren Zimmern nach Eintritt der Polizeistunde weiter zechen. In solchen Fällen würde eine lieber® schreitung der Polizeistunde oder die Ausübung unerlaubter Schankwirtschaft in nichtkouzessionierten Räumen vorliegen. Ausnahmebestimmungen für Logiergäste sollen, so stellt die im Auftrage des Reichsführers ff herausgebene ZeitschriftDie Deutsche Polizei" fest, nur die Mglichkeit geben,,

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Der Kreis der von der Betreuung durch die So­zialpolitik erfaßten Volksgenossen wird durch die Einbeziehung der Selbständigen und der freien Berufe so umfassend gestaltet werden, wie es sich im Interesse des Schutzes und der Erhaltung der Arbeitskraft für die Volksgemeinschaft als notwen­dig erweist, lieber die hierbei zu lösenden Auf­gaben berichtet Dr. Ludwig Preller in der von den Staatssekretären Dr. Schlegelberger und Dr. Syrup herausgegebenen ZeitschriftSoziale Praxis". Der Selbständige verdient danach ebenso Schutz und Förderung, wo seine eigene Kraft nicht ausreicht oder zu erlahmen droht, wie der abhängig Schaf­fende. Das gilt für die Existenzsicherung wie die Familiensicherung, den Betriebsschutz, die Ar­beitszeit, den Urlaub, die Krankenversorgung und die Alters- und Beschädigtenversorgung.

Stufungen im Grad des sozialpolitischen Ein­greifens ergeben sich nicht aus dem Umfang der Selbständigkeit, sondern aus dem Maße, in dem der Selbständige tatsächlich im Stande ist, die je­weilige Lage ausreichend aus eigener Kraft zu meistern. Die Untersuchung verweist auf über­raschende Querverbindungen zwischenAbhängigen" undSelbständigen". Die Statistik hat bereits rich­tig unter dieselbständigen" Erwerbspersonen auch dieleitenden Angestellten und Beamten" ausge­nommen. In der Tat gleicht die soziale Lage des Angestellten" Generaldirektors, aber häufig auch die eines Prokuristen oder sonstigen leitenden An­gestellten weit mehr der üblichen Vorstellung von einem Selbständigen, als etwa die eines rechtlich selbständigen Reparaturhandwerkers. Umgekehrt hat die soziale Lage des Handwerkes, des kleinen

Zwei Landesverräter hingerichlet.

Die vom Volksgerichtshof wegen Landesverrat; zum Tode und zu^auerndem Ehrverlust verurteilte 32 Jahre alte Stefanie V i o l, sowie der vom Volks» gerichtshof ebenfalls wegen Landesverrats zum Tode verurteilte Josef B o u c e k sind Donners« tag morgen hingerichtet worden. Die verurteilt; Viol hat im Jahre 1939 eine umfassende Spionage« tätigkeit für einen fremden Nachrichtendienst aus« geübt. Auch Boucek ist 1939 aus Gewinnsucht tan­gere Zeit für einen fremden Nachrichtendienst tätig gewesen.

Todesurteil an einem Ankofallenräuber vollstreckt.

Am 5. Juni 1941 ist Robert Koßmann aus Freidnoh hingerichtet worden, den das- Sonüerge. richt in Dortmund als Autofallenräuber zum Tode verurteilt hat. Koßmann hat einen Kraftwagenver. Mieter in einen Hinterhalt gelockt und ihn dort er. schossen, um sich des Wagens zu bemächtigen.

Dreijähriges Kind verbrannt.

In Abwesenheit der Mutter hantierte iy Pirma­sens ein drei Jahre alter Junge in der verdunkelten Wohnung mit Streichhölzern, wobei das Hemdchen des Kleinen, der beim Weggang der Mutter noch geschlafen hatte, in Brand geriet. Auf die Hilferufe hinzueilende Nachbarn erstickten die Flammen, doch hatte der Junge so schwere Verbrennungen erlitten, daß er bald darauf starb.

Gipset der Vergeßlichkeit: das eigene Kind.

In der Gemeinde Höcherberg bei Saarbrücken war eine Frau von auswärts für einige Wochen ZU Besuch bei Verwandten, als sie plötzlich die Nachricht erhielt, daß sie sofort abreifen müsse. Alles half rasch beim Packen, und man errreichte gerade noch rechtzeitig den Zug. Erst im abfahren­den Zug merkte die junge Frau, daß sie in der Eile vergessen hatte, ihr zweijähriges Kind mitzunehmen. Die Gastgeber sanden nach der Abreise der Mutter das Kind ftiedlich schlummernd in seinem Bett. Das Kleine wurde mit einem Kraftwagen der Mutter nachgeschickt.

Heftige Erdstöße in der Slowakei.

In Zemplin in der Oftslowakei wurden in der Nacht zum 5. Juni mehrere ziemlich heftige Erd« stoße verzeichnet. In den Städten Michalowitz, Homenau und Strazske wurde Gebäudeschaden ver« ursacht.

Gefängnis für spanische Lebensmitlelwucherer.

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bensversicherungsgesellschaften sind ständig Abgeber hoher Kapitalbeträge. Diese fanden früher bevor­zugt im Wohnungsbau ihre Anlage, besonders so­weit es sich um größere Bauten dieser Art handelt. Nachdem aber der Wohnungsbau eingeschränkt wer­den mußte, suchten die Mittel eine neue Anlage­möglichkeit. Natürlich werden von den Versicherun­gen hohe Beträge in Reichsanleihen angelegt, und zwar heute über den vorgeschriebenen Anteil hin­aus, aber es bleiben trotzdem noch Mittel für andere Zwecke verfügbar. Für diese sind Darlehen an In­dustriebetriebe durchaus gut, denn sie können in erwünschten großen Beträgen gegeben werden, welche nur eine geringe Verwaltung beanspruchen. Die Versicherungsgesellschaften sind auf die Verwal­tung von kleinen Hypotheken weniger eingestellt als die Hypothekenbanken, bei denen entsprechend ihrer Aufgabe die Kreditstückelung sehr weitgehen kann. Ein erhöhtes Risiko ist für die Versicherungs­gesellschaften in der Beleihung von industriellen Anlagen auch nicht zu sehen, denn die allgemeine Wirtschaftslage bietet schon an sich ausreichende Sicherheiten, zu denen dann noch die besonderen Sicherheiten der Grundstücke hinzukommen. Jeden­falls sieht das Reichsaufsichtsamt keine Veran­lassung, derartige Kredite zu unterbinden, solange sie sich im angemessenen Rahmen halten. Daher hat sich diese Art der Kreditgewährung während der jüngsten Zeit auch stärker ausgedehnt, ihr Umfang wurde kürzlich von K. Berg in der ZeitschriftDer Wirtschaftsring" mit annähernd 400 Mill. RM. gekennzeichnet.

Wieweit diese Kreditgeschäfte weiter ausgebaut werden können, wird hauptsächlich von dem Kapi­talbedarf abhängen. Nach dem Kriege werden auch die Wohnungsbauten wieder stärker als Kapital-

Aus dem Reich.

Frauenarbeit und Erstattung von Versicherungsbeiträgen.

Die Kriegsverhältnisse machen es notwendig, daß auch Ehefrauen für kriegswichtige Arbeiten einge­setzt werden. Die Reichsversicherung ist deshalb dar­auf bedacht gemein, Vorschriften zu beseitigen, die den Entschluß zur Arbeitsaufnahme oder zur Bei­behaltung einer Arbeit beeinträchtigen könnten. Hierzu gehört die Vorschrift, daß eine heiratende weibliche Versicherte den Antrag auf Erstattung der halben ^Beiträge nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Heirat stellen kann. Diese Frist ist jetzt bis zum Ablauf des auf das Kriegsende fol­genden Kalenderjahres verlängert worden. Es be­steht also für berufstätige Ehefrauen kein Anlaß mehr, wegen der Dreijahresfrist aus einer Beschäf­tigung auszuscheiüen. Wenn eine Ehefrau, die bis­her überhaupt nicht berufstätig war, eine Beschäfti­gung zur vorübergehenden Aushilfe annimmt, so ist sie nicht invaliden- oder angeftelltenversicherungs- pflichttg. Für Beschäftigungen von länger als drei Monaten besteht jedoch Versicherungspflicht. Wie der Reichsarbeitsminister in einem Erlaß mitteilt, wird

Nachruf.

Am 4. Juni 1941 verschied unser lieber Arbeits­kamerad

Heinrich Barsch.

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Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Heber« landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an Öen Erheber zu Zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom« und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht T-age ohne Kosten an die Kasse der Stadtwerke Gie­ßen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt am Main Nr. 27707, oder auf die auf den Quit­tungskarten verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und ent­richtet werden. 2493A

Dom 15. Juni 1941 ab wird die Strom- und Gas- lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat April 1941 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen.

Gießen, den 1. Juni 1941.

Direktion der Stahlwerke Gießern

daß spät anreisende Zimmergäste noch eine Er­frischung zu sich nehmen können.

Wieöcr Kohlenvorschüsse.

Der Reichsfinanzminister hat auch für 1941 wieder die Gewährung' von Vorschüssen zur Be­schaffung von Brennstoffen für Reichsbedienstete ermöglicht. Für diese Kohlen-Vorschüsse kommen sowohl Beamte wie nicht beamtete Gefolgschafts­mitglieder des Reichs in Betracht. Es können un­verzinsliche Vorschüsse auf die Bezüge bis zur Höhe von insgesamt 100 RM. je Antrag gewährt werden. Der Vorschuß wird nur unter der Vor­aussetzung gewährt, daß der Antragsteller seiner vorgesetzten Dienststelle die Belege über die be­schafften Brennstoffe vorlegt. Die Vorschüsse sind im übrigen bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1941, also Vis 31. März 1942, in monatlichen Teil­beträgen abzudecken.

Aus aller Wett.

Anerkennung für vorbildliches Verhallen bei der Aufklärung von Landesverralssällen.

Ein Angestellter, der unter Einsatz seiner Person und seiner Stellung die deutschen Behörden auf einige Landesverräter hingewiesen hat, erhielt als Anerkennung für seine hervorragende Tätigkeit vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD. eine Be­lohnung von 5000 RM.

Keine Ursprungs­zeugnisse, sondern nur Zeugnis­abschriften dem Be Werbungsschreiben bei­legen! Lichtbilder undBewerbungsunter- lagen müssen zur Ver­meidung von Verlusten auf der Rüclseite Na­men und Anschrift des Bewerbers tragen!

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