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Betriebsgemeinschaft Arbeitsamt Gießen.
Er war uns während seiner langjährigen Tätigkeit stets ein guter Kamerad und Mitarbeiter. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
MorgenSOLOU. Kameradschatisabend im Hessischen Hof Artilleristeu- Kameradschaft 1895 Gießen.
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I Einzelhändlers oder des Vertreters mehr Aehnlich- I feit mit der des Arbeiters oder Angestellten oder auch des unteren und mittleren Beamten, als mit der des Großunternehmers oder des Großkaufmannes. In einer Zwischenlage etwa befinden sich die freien Berufe, die meist mit den gehobenen oder leitenden Angestellten und mit den akademischen Beamten zu vergleichen sind.
Das Problem liegt in der Stufung der Maßnahmen nach der sozialen Lage. Schon die Verteilung auf die Berufe muß auch die künftig Selbständigen umfassen. Der Bedarf ist festzustellen und durch Schranken oder Förderung zu erfüllen. Ob der einzelne im Anschluß an die Berufsausbildung in abhängige oder selbständige Tätigkeit strebt, unterliegt seiner eigenen Entscheidung. Ein Berüfs- zwang ist obzulehnen. Die Existenzsicherung ist ein notwendiges Glied der auf Leistung abgestellten Sozialordnung. Die Sicherung gehobener Existenzen liegt in der Wirtschaftsordnung und in den Begrenzungen des Berufseintrittes begründet. Immer deutlicher wird gerade in den Versorgungsberufen, wie beim Arzt, Apotheker. Einzelhändler oder Reparaturhandwerker, die Tendenz nach Exi- stenzsicherung durch Regelung des Berufseintritts, des örtlichen Tätigkeitsbereichs und der Vergütungssätze bemerkbar. Die Familiensicherung durch Kinderbeihilfen gilt auch den Selbständigen, ebenso die kommende Altersversorgung. In der Urlaubsfrage der Selbständigen dürften noch Aufgaben der DAF. bestehen. Für die Krankenversorgung muß auch bei den Selbständigen dafür gesorgt werden, daß sie rasch und auf bestem Wege zur Genesung und damit wieder zur Leistungsfähigkeit kommen.
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In tiefer Trauer: Gustav Schneider. Familie Willy Dechert. Familie Ernst Schneider.
Gießen - Wieseck. Frankfurt a. M., Lollar, den 5. Juni 1941. Die Beerdigung findet am Samstag, dem 7. Juni, 15 Uhr, vom Trauerhause, Gießener Straße 75, aus statt.
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Verurteilte Schwarzhörer.
Vom April 1940 bis März 1941 wurden 149t Strafverfahren gegen Schwarzhörer eingeleitet uni!| 1231 Personen rechtskräftig verurteilt, darunter 2j zu Gefängnisstrafen bis zu vier Monaten und 120) zu Geldstrafen bis zu 300 RM.
(nicht fettend) geg. Schuppen und Haarausfall das naturgegebene Haarpflegemittel.
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und
Heinz Seltner Hans Schwarz jr. Hans Richter
Am 5. Juni 1941 entschlief nach langem schweren Leiden meine hebe Frau, unsere gute Mutter, Großmutter, Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante
Frau Katharina Schneider
geb. Schadeck
im Alter von 69 Jahren.
Totale Erfassung durch die Sozialpolitik
Einbeziehung der Selbständigen und der freien Berufe.
nehmer auftreten, und sicherlich werden hierdurch die Möglichkeiten der industriellen Betriebe zur Kapitalaufnahme wieder eine Begrenzung erfahren, weil der Wohnungsbau dann eine besondere Dringlichkeit erhalten dürfte. Bei der zu erwartenden starken Kapitalbildung der deutschen Wirtschaft nach diesem Kriege wird aber Raum genug sein, um jedem berechtigten Kapitalbedarf Rechnung tragen können.
die Möglichkeit vorgesehen werden, daß den Frauen, wenn sie ihre Beschäftigung wieder aufgeben, auf Antrag die Hälfte ihrer Beiträge noch Kriegsende erstattet wird. Das gleiche gilt für die Frauen, die zwar vor ihrer Heirat berufstätig waren, sich aber aus Anlaß ihrer Heirat schon die halben Beiträge haben erstattet lassen. Schließlich wird klargestellt, daß Frauen, die bereits eine Rente aus der Invaliden- oder Angestelltenversicherung beziehen, nicht zu befürchten brauchen, daß ihnen diese Rente wegen Uebornahme einer Kriegsbeschädigung entzogen oder zum Ruhen gebracht wird.
Oer Hotelgast und die Polizeistunde.
Die Festsetzung und Handhabung der Polizeistunde rschtet sich weitgehend nach örtlichen Vorschriften. Rach den Urteilen des Preußischen Kammergerichts sind jedoch Logiergäste in Gasthäusern der Polizeistunde nicht unterworfen. Dagegen erstreckt sich diese Befreiung nicht auf Personen, die der Logiergast bewirtet. Solche Ausnahmen dürfen aber nicht dazu führen, daß die Logiergäste auf ihren Zimmern nach Eintritt der Polizeistunde weiter zechen. In solchen Fällen würde eine lieber® schreitung der Polizeistunde oder die Ausübung unerlaubter Schankwirtschaft in nichtkouzessionierten Räumen vorliegen. Ausnahmebestimmungen für Logiergäste sollen, so stellt die im Auftrage des Reichsführers ff herausgebene Zeitschrift „Die Deutsche Polizei" fest, nur die Mglichkeit geben,,
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Der Kreis der von der Betreuung durch die Sozialpolitik erfaßten Volksgenossen wird durch die Einbeziehung der Selbständigen und der freien Berufe so umfassend gestaltet werden, wie es sich im Interesse des Schutzes und der Erhaltung der Arbeitskraft für die Volksgemeinschaft als notwendig erweist, lieber die hierbei zu lösenden Aufgaben berichtet Dr. Ludwig Preller in der von den Staatssekretären Dr. Schlegelberger und Dr. Syrup herausgegebenen Zeitschrift „Soziale Praxis". Der Selbständige verdient danach ebenso Schutz und Förderung, wo seine eigene Kraft nicht ausreicht oder zu erlahmen droht, wie der abhängig Schaffende. Das gilt für die Existenzsicherung wie die Familiensicherung, den Betriebsschutz, die Arbeitszeit, den Urlaub, die Krankenversorgung und die Alters- und Beschädigtenversorgung.
Stufungen im Grad des sozialpolitischen Eingreifens ergeben sich nicht aus dem Umfang der Selbständigkeit, sondern aus dem Maße, in dem der Selbständige tatsächlich im Stande ist, die jeweilige Lage ausreichend aus eigener Kraft zu meistern. Die Untersuchung verweist auf überraschende Querverbindungen zwischen „Abhängigen" und „Selbständigen". Die Statistik hat bereits richtig unter die „selbständigen" Erwerbspersonen auch die „leitenden Angestellten und Beamten" ausgenommen. In der Tat gleicht die soziale Lage des Angestellten" Generaldirektors, aber häufig auch die eines Prokuristen oder sonstigen leitenden Angestellten weit mehr der üblichen Vorstellung von einem Selbständigen, als etwa die eines rechtlich selbständigen Reparaturhandwerkers. Umgekehrt hat die soziale Lage des Handwerkes, des kleinen
Zwei Landesverräter hingerichlet.
Die vom Volksgerichtshof wegen Landesverrat; zum Tode und zu^auerndem Ehrverlust verurteilte 32 Jahre alte Stefanie V i o l, sowie der vom Volks» gerichtshof ebenfalls wegen Landesverrats zum Tode verurteilte Josef B o u c e k sind Donners« tag morgen hingerichtet worden. Die verurteilt; Viol hat im Jahre 1939 eine umfassende Spionage« tätigkeit für einen fremden Nachrichtendienst aus« geübt. Auch Boucek ist 1939 aus Gewinnsucht tangere Zeit für einen fremden Nachrichtendienst tätig gewesen.
Todesurteil an einem Ankofallenräuber vollstreckt.
Am 5. Juni 1941 ist Robert Koßmann aus Freidnoh hingerichtet worden, den das- Sonüerge. richt in Dortmund als Autofallenräuber zum Tode verurteilt hat. Koßmann hat einen Kraftwagenver. Mieter in einen Hinterhalt gelockt und ihn dort er. schossen, um sich des Wagens zu bemächtigen.
Dreijähriges Kind verbrannt.
In Abwesenheit der Mutter hantierte iy Pirmasens ein drei Jahre alter Junge in der verdunkelten Wohnung mit Streichhölzern, wobei das Hemdchen des Kleinen, der beim Weggang der Mutter noch geschlafen hatte, in Brand geriet. Auf die Hilferufe hinzueilende Nachbarn erstickten die Flammen, doch hatte der Junge so schwere Verbrennungen erlitten, daß er bald darauf starb.
Gipset der Vergeßlichkeit: das eigene Kind.
In der Gemeinde Höcherberg bei Saarbrücken war eine Frau von auswärts für einige Wochen ZU Besuch bei Verwandten, als sie plötzlich die Nachricht erhielt, daß sie sofort abreifen müsse. Alles half rasch beim Packen, und man errreichte gerade noch rechtzeitig den Zug. Erst im abfahrenden Zug merkte die junge Frau, daß sie in der Eile vergessen hatte, ihr zweijähriges Kind mitzunehmen. Die Gastgeber sanden nach der Abreise der Mutter das Kind ftiedlich schlummernd in seinem Bett. Das Kleine wurde mit einem Kraftwagen der Mutter nachgeschickt.
Heftige Erdstöße in der Slowakei.
In Zemplin in der Oftslowakei wurden in der Nacht zum 5. Juni mehrere ziemlich heftige Erd« stoße verzeichnet. In den Städten Michalowitz, Homenau und Strazske wurde Gebäudeschaden ver« ursacht.
Gefängnis für spanische Lebensmitlelwucherer.
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bensversicherungsgesellschaften sind ständig Abgeber hoher Kapitalbeträge. Diese fanden früher bevorzugt im Wohnungsbau ihre Anlage, besonders soweit es sich um größere Bauten dieser Art handelt. Nachdem aber der Wohnungsbau eingeschränkt werden mußte, suchten die Mittel eine neue Anlagemöglichkeit. Natürlich werden von den Versicherungen hohe Beträge in Reichsanleihen angelegt, und zwar heute über den vorgeschriebenen Anteil hinaus, aber es bleiben trotzdem noch Mittel für andere Zwecke verfügbar. Für diese sind Darlehen an Industriebetriebe durchaus gut, denn sie können in erwünschten großen Beträgen gegeben werden, welche nur eine geringe Verwaltung beanspruchen. Die Versicherungsgesellschaften sind auf die Verwaltung von kleinen Hypotheken weniger eingestellt als die Hypothekenbanken, bei denen entsprechend ihrer Aufgabe die Kreditstückelung sehr weitgehen kann. Ein erhöhtes Risiko ist für die Versicherungsgesellschaften in der Beleihung von industriellen Anlagen auch nicht zu sehen, denn die allgemeine Wirtschaftslage bietet schon an sich ausreichende Sicherheiten, zu denen dann noch die besonderen Sicherheiten der Grundstücke hinzukommen. Jedenfalls sieht das Reichsaufsichtsamt keine Veranlassung, derartige Kredite zu unterbinden, solange sie sich im angemessenen Rahmen halten. Daher hat sich diese Art der Kreditgewährung während der jüngsten Zeit auch stärker ausgedehnt, ihr Umfang wurde kürzlich von K. Berg in der Zeitschrift „Der Wirtschaftsring" mit annähernd 400 Mill. RM. gekennzeichnet.
Wieweit diese Kreditgeschäfte weiter ausgebaut werden können, wird hauptsächlich von dem Kapitalbedarf abhängen. Nach dem Kriege werden auch die Wohnungsbauten wieder stärker als Kapital-
Aus dem Reich.
Frauenarbeit und Erstattung von Versicherungsbeiträgen.
Die Kriegsverhältnisse machen es notwendig, daß auch Ehefrauen für kriegswichtige Arbeiten eingesetzt werden. Die Reichsversicherung ist deshalb darauf bedacht gemein, Vorschriften zu beseitigen, die den Entschluß zur Arbeitsaufnahme oder zur Beibehaltung einer Arbeit beeinträchtigen könnten. Hierzu gehört die Vorschrift, daß eine heiratende weibliche Versicherte den Antrag auf Erstattung der halben ^Beiträge nur bis zum Ablauf von drei Jahren nach der Heirat stellen kann. Diese Frist ist jetzt bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahres verlängert worden. Es besteht also für berufstätige Ehefrauen kein Anlaß mehr, wegen der Dreijahresfrist aus einer Beschäftigung auszuscheiüen. Wenn eine Ehefrau, die bisher überhaupt nicht berufstätig war, eine Beschäftigung zur vorübergehenden Aushilfe annimmt, so ist sie nicht invaliden- oder angeftelltenversicherungs- pflichttg. Für Beschäftigungen von länger als drei Monaten besteht jedoch Versicherungspflicht. Wie der Reichsarbeitsminister in einem Erlaß mitteilt, wird
Nachruf.
Am 4. Juni 1941 verschied unser lieber Arbeitskamerad
Heinrich Barsch.
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Bekanntmachung.
Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und Heber« landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an Öen Erheber zu Zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom« und Gasgelder noch innerhalb der nächsten acht T-age ohne Kosten an die Kasse der Stadtwerke Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt am Main Nr. 27707, oder auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei Ueberschreiten des Zahlungstermins müssen die Beitreibungskosten berechnet und entrichtet werden. 2493A
Dom 15. Juni 1941 ab wird die Strom- und Gas- lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- und Gasgelder für den Monat April 1941 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen.
Gießen, den 1. Juni 1941.
Direktion der Stahlwerke Gießern
daß spät anreisende Zimmergäste noch eine Erfrischung zu sich nehmen können.
Wieöcr Kohlenvorschüsse.
Der Reichsfinanzminister hat auch für 1941 wieder die Gewährung' von Vorschüssen zur Beschaffung von Brennstoffen für Reichsbedienstete ermöglicht. Für diese Kohlen-Vorschüsse kommen sowohl Beamte wie nicht beamtete Gefolgschaftsmitglieder des Reichs in Betracht. Es können unverzinsliche Vorschüsse auf die Bezüge bis zur Höhe von insgesamt 100 RM. je Antrag gewährt werden. Der Vorschuß wird nur unter der Voraussetzung gewährt, daß der Antragsteller seiner vorgesetzten Dienststelle die Belege über die beschafften Brennstoffe vorlegt. Die Vorschüsse sind im übrigen bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1941, also Vis 31. März 1942, in monatlichen Teilbeträgen abzudecken.
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Anerkennung für vorbildliches Verhallen bei der Aufklärung von Landesverralssällen.
Ein Angestellter, der unter Einsatz seiner Person und seiner Stellung die deutschen Behörden auf einige Landesverräter hingewiesen hat, erhielt als Anerkennung für seine hervorragende Tätigkeit vom Chef der Sicherheitspolizei und des SD. eine Belohnung von 5000 RM.
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