Ausgabe 
30.10.1940
 
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In die Reihen der beliebten Glücksmänner ist nun auchdas Fräulein Glücksmann* ein­getreten. Auch sie hilft unermüdlich mit, das große Werk zu vollenden.

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Nach Gottes unerforschlichem Ratschluß entschlief sanft am 28. Oktober nach langem, mit großer Geduld ertragenem Leiden meine innigstgeliebte Tochter, unsere liebe, gute Schwester, Nichte und Kusine

da der einzelne Punkt nicht teilbar ist. Grundsatz« lich werden aber solche Artikel für einen Punkt

Die Beerdigung findet am Donnerstag, dem 31. Oktober, 15.30 Uhr. von dem Trauerhause, Hindenburgring 70, aus statt.

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Am Montag, dem 2. Dezember 1940, vormittags 9 Uhr, wird im Amtsgerichtsgebäude in Gießen, Zimmer 101, das auf den Namen der 4863D Karl Schmidt Witwe, Elisabethe, geb. Schäfer in Wieseck

eingetragene Grundstück versteigert:

Grundbuch für Wieseck, Band 9, Blatt 642: Betrag

§lur I, 3Xt. 209, Hofreile im Ort, der Schätzung 101 qm 700, RM.

Einheitswert (1.1.1935) = 1200, RM.

Die Versteigerung beschränkt sich auf die der Karl Schmidt Wwe^ Elisabethe, geb. Schäfer, zustehende ideelle Hälfte.

Die Versteigerung erfolgt im Wege der Zwangs­vollstreckung.

Gießen, den 18. Oktober 1940.

3m Auftrage des Amtsgerichts Gießen: Kar l e, Ortsgerichtsvorsteher.,

dem gebotenen wirtschafllichen Verständnis zu prü­fen und die durch den Krieg eingetretene Verschlech­terung der Verhältnisse des Steuerschuldners in an. gemessenen Umfange dann zu berücksichtigen, wenn die Einziehung der vollen Steuer für den Steuer­schuldner eine besondere Härte bedeuten würde. Anderseits dürfe nicht verkannt werden, daß der Krieg auch die finanzielle Lage der Gemeinden weit­gehend beeinflußt habe. Es müsse daher von den Steuerschuldnern erwartet werden, daß sie ihren steuerlichen Verpflichtungen pünktlich und gewissen­haft nachkommen und daß sie Verschlechterungen in ihren Verhältnissen, die unter Berücksichtigung chrer wirtschaftlichen Lage bei Anlegung eines strengen Maßstabes noch als tragbar angesehen werden können, nicht zum Anlaß nehmen, mit Anträgen auf Gewährung von Billigkeitserlaß, Stundung oder Teilzahlungen an die Gemeinden heranzutreten. Daß die Gewerbesteuerpflicht erlischt, wenn mit Ein­ziehung des Unternehmers zum Wehrdienst der Be­trieb tatsächlich eingestellt wird, war bereits be­stimmt worden.

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Weitere Klarstellungen zur Kleiderkarte

Auf Veranlastung der Fachgruppe Bekleidung hat die Reichsstelle für Kleidung einige weitere Klar­stellungen zur Kleiderkarte getroffen. So wurde entschieden, daß auch beim kombinierten Kauf von Meterware auf erste und zweite Kleiderkarte die

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Fünf Anget agte

vergriffen sich an Feldpostsendungen.

LPD. Frankfurt a. M., 29. Dtt Mitte Sep- tember erfolgte die Verhaftung von sechs Postfach, arbeitern im Aller von 20 bis 39 Jahren, die bei der Feldpostverteilungsstelle des Postamts 9 be« fchäftigt waren. Die Festgenommenen standen jetzt vor dem Sondergericht Frankfurt. Fünf Angeklagte wurden Zu Zuchthausstrafen von anderthalb bis drei Jahren und drei Jahren Ehrverlust verurteill. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Die Ver­urteilten hatten aus offenen Postbeuteln, verschlosse­nen Feldpostsäcken, von Handwagen usw. Feldpost. Päckchen entwendet. Das Gericht erachtete die Be. straften als Volksschädlinge.

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ren die Mittel schäften, die er für die jährllchen Veranstallungen der HI., wie Sommerlager, Aus­landsfahrten usw. braucht. Darüber hinaus kann er sich die Grundlage für seinen späteren Beruf oder Haushalt schaffen. Für die Volkswirtschaft aber sind die vielen zusammengetragenen kleinen Beträge eine große Sparreserve. Ihr kommt um so größere Be­deutung zu, als man erwarten kann, daß das in der Jugend begonnene Sparen auch später weller­geführt wird. Durch geeignete Abmachungen mit den Trägern der Sparkassen ist das Verfahren der Spar­aktion festgelegt worden. Somit geht der Gedanke des Sparens in die Erziehungsarbeit der Hiller- Jugend ein.

Berücksichtigung der Kriegsverhältniffe bei der Gewerbesteuer.

Der Reichsinnemninifter hat im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzmimster einen Erlaß über die Berücksichtigung der Kriegsverhällnisse bei der Ge­werbesteuer herausgegeben. Es wird darin festae- stellt, daß der Krieg zu Veränderungen in den be­trieblichen Verhältnissen vieler Gewerbetreibender geführt habe. Soweit dem im einzelnen Fall bei der Gewerbesteuer nicht bereits aus Rechtsgründen Rechnung getragen ist, könne ein Entgegenkommen im Billigkeitswege in Betracht kommen. Die Ge­meinden werden angewiesen, Anträge auf Gewäh­rung von Billigkeitsmaßnahmen sorgfältig und mit

Punktbewertung der zwellen Kleiderkarte zur An­wendung kommen kann. Wenn allerdings beispiels­weise Oberstoff und Futterstoff zu einem Anzug oder Kostüm zusammen eingekauft kverden, sind die einzelnen Stoffkupons von einander getrennt zu berechnen.

Besonders zu beachten ist, daß für den Verkauf von Strick- und Handarbeitsgarnen die 50-g-Docke als Gewichtseinheit angesehen wird. Ein kombi­nierter Kauf von Strick- und Handarbellsgarnen auf erste und zweite Kleiderkarte ist also nur be­schränkt Möglich. Sowell die Punkte der ersten Kleiderkarte ausreichen, muß das entsprechende Viel­fache von 50 g nxid) der ersten Klevderkarte berech­net werden. Erst für eine weitere Docke kommt dann der Kombinationskauf in Frage, während der Rest des Einkaufs nach den Vorschriften der zwellen Reichskleiderkarte zu behandeln ist.

Weiter wurde entschieden, daß die normalen Turn- und Sporttrikots p-unktmgßig wie Turn­hemden zu behandeln sind. Rudertrikots sollen da­gegen zu der Summe der für ein Turnhemd und eine Turnhose ausgeworfenen Punkte abgegeben werden.

Zweifel über die Abgabe und den Bezug von fehlerhaften Stücken solcher Artikel, die nur einen Punkt kosten, veranlassen zu dem Hinweis, daß derartige fehlerhafte Artikel, wenn sie nur einzeln verlangt werden, für einen Punkt abzugeben sind,

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Die Beerdigung findet Freitag, den 1. November, 14 Uhr. vom Trauer­

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im Alter von 69 Jahren.

Am 24 Oktober verschied plötzlich, jedoch nach langem Leiden, meine liebe, treusorgende Frau, meine gute und innigstgeliebte Mutter, meine liebe Schwester und lante

Frau Minna Stecher, geb.Keck

im Alter von 57 Jahren.

In tiefem Schmerz:

Otto Stecher

Paula Will, geb. Stecher und Angehörige.

Gießen, den 30 Oktober 1940.

Die Beerdigung fand in aller Stille statt

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