Aktionäre haben, so müssen auch sie einen Reingewinn erwirtschaften, der in den Reserven einen Niederschlag findet. Allerdings braucht dieser dann nicht so groß zu sein. Jedenfalls haben unsere Ueber- legungen gezeigt, wie eng die Habenzinsen mit den Sollzinsen gekoppelt sind.
Die weiten Kreise der Sparer bei Banken, Sparkassen und Genossenschaften wird nun in erster Linie die neue Gestaltung der Habenzinssätze inter- effieren. Die Habenzinsen werden bei uns für die einzelnen Arten von Einlagen für das gesamte Reichsgebiet verbindlich festgelegt. Inzwischen sind die neuen Zinssätze — entsprechend dem herabgesetzten Diskontsatz — auch schon bekanntgegeben worden, und wir wollen uns im folgenden kurz mit ihnen befassen.
Man unterscheidet folgende Arten von Einlagen: die täglich Willigen Gelder, die Spareinlagen, die Kündigungsgelder und die festen Gelder. Die täglich fälligen Gelder sind in der «Regel die sog. Giroeinlagen, die täglich abgehoben werden können und über die man mittels Scheck oder Ueberweisung verfügen kann. Für diese Gelder haben die Zinssätze k e i n e A e n d e r u n g erfahren-, nach wie vor beträgt der vergütete Zinssatz 1 v. H. Spareinlagen sind solche Gelder, bei denen ein Sparbuch ausgegeben wird und über die man nicht mit Scheck oder Ueberweisung verfügen kann. Die Spareinlagen sind nicht täglich abzuheben, es muß eine Kündigung ‘ vorhergehen, für die eine Frist gesetzlich festgelegt ist. Es steht aber dem Kontoinhaber frei, eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist auszubedingen. Bei den Kündigungsgeldern wird kein Sparbuch ausgegeben, es wird hier eine Kündigungsfrist vertraglich ausgemacht, die ganz verschieden lang fein kann. Die festen Gelder endlich werden von vornherein auf eine ganz bestimmte Zeit angelegt, und der Termin der Abhebung steht bei ihnen schon von Anfang an fest. Die höchste Senkung betragt nun 3/4 v. 5)., so beispielsweise bei den Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von über 12 Monaten und bei den Kündigungsgeldern über 12 Monate.
Dem deutschen Sparer mußte ein Zinsopfer zugemutet werden. Das Opfer trifft nun die einzelnen Sparergruppen verschieden hart. Die „Deutsche Sparkassen-Zeitung" bemerkt, daß die rund 10 Millionen Sparer, die über ein Sparbuch verfügen, in drei große Gruppen eingeteilt werden könnten. Die erste Gruppe hat sich ein Sparbuch zugelegt, um sich eine Vorsorge für das Alter zu schaffen. Eine andere Gruppe spart auf ein bestimmtes Ziel hin etwa für die Ausbildung der Kinder oder für eine bestimmte Anschaffung. Drittens gibt es Sparer, die schon jetzt oder später von den Zinsen ihrer Spareinlagen den Lebensunterhalt ganz oder zum großen Teil bestreiten. Bei den beiden ersten Gruppen mag die Höhe des Zinses nicht so ausschlaggebend sein, für die dritte Gruppe aber hat
Die
irt-
Kleine politische Nachrichten
Oy en, an. .
Im Länderkompf der Schützen zwischen den
die Verzinsung doch eine wesentliche Bedeutung, lieber die „Zinsemvfindlichkeit" des deutschen Sparers ist schon genügend geschrieben und diskutiert worden, und es soll nicht hier noch einmal auf die einzelnen Argumente und Gegenargumente eingegangen werden. Wie unsere aus der Sparkassen- Zeitung übernommenen Gedankengänge beweisen, wird der Sparer von einer Veränderung des Zins- atzes ganz verschieden betroffen. Für alle Sparergruppen aber ist d i e Sicherheit der Spareinlagen ein höchst bedeutsamer Faktor. Im Kriege hat dieser Faktor noch größeres Gewicht bekommen. Um es auf eine kurze Formel zu bringen: „Sicherheit geht vor Verzinsung/' Sicherheit der Spareinlagen wird von der W schaftsf ührung garantiert. Aber man hat auch einen Sinn für die Zinsbelange des Sparers, wie die Ausführungen des Reichswirtschaftsministers und Reichsbankpräsidenten Funk auf der Hauptversammlung der Deutschen Reichsbank vom 19. April beweisen. Danach ist eine steuerliche Be
günstigung des Sparers in Aussicht genommen. Wer sich bereit erklärt, seine Einlagen eine bestimmte Zeit fest stehen zu lassen, soll steuerlich bevorzugt werden.
Außerdem soll auch der Lauf der Derzin- fungsfrift für den Sparer günstiger angesetzt werden. Bisher blieb auf Grund der Bestimmungen des Reichsgesetzes über das Kreditwesen, die dem einfachen Sparer nicht immer ganz einleuchte- ten, die Spareinlage im ungünstigsten Falle bis zu rund vier Wochen seit dem Einzahlunqstage zinslos. Mit einer baldigen Aenderung dieser gesetzlichen Vorschriften dürfte zu rechnen |ein, in Aussicht genommen ist eine Regelung, nach der die Verzinsung in jedem Falle am 15. Tage nach der Einzahlung ihren Anfang nimmt. Das Zinsopfer wird also einen Ausgleich erfahren, wobei wohl die steuerliche Bevorzugung den Ausschlag geben wird. Der deutsche Sparer aber hat die Gewißheit, daß auch seine Interessen verständnisvoll gewahrt werden und daß man jederzeit an ihn denkt. Fr. Eckerlin.
der Marine ernannt worden. Power trat vor 37 Jahren in die Marinerem.
Die in Italien gebauten vier schwedischen 3 e r ft ö r e r „Puke", „Psilander", „Romulus" und ,Remus" sowie das Depotfahrzeug „Patricia" haben auf ihrer Reife von Italien nach Schweden Lissabon verlassen, wo sie einen Monat gelegen hatten, um Weisungen zur Weiterfahrt abzuwarten.
Nach einer Meldung aus Hsingking ist die sechste Kavallerie-Division unter dem Befehl des Generals Pai Peng-tfchiang zur neuen chinefif ch e n Zentralregierung übergegangen. Die Division ist über 12 000 Mann stark. Es liegen Anzeichen vor, daß sich in der nächsten Zeit auch andere Truppenteile von der Regierung Tschiang- Kaischek lossagen werden.
Aus oller Welt.
Deutsche Schühenabordnung in Italien.
Eine 29 Mann starke Vertretung der deutschen Schützen unter Führung des Generalmajors Lehmann ist zu einem Wettfchießen mit einer italienischen Mannschaft in Neapel eingetroffen. Der deutschen Abordnung gehören u. a. der Weltmeister im Karabinerschießen, Jakob Brod, der Weltmeister im Pistolenschießen, Erich Krempel, und der Olympiameister im Pistolenschießen, van
Der Führer hat den Ordentlichen Professor em. Geheimen Regierungsrctt Dr. Adolf Schulten in Erlangen aus Anlaß der Vollendung feines 70. Lebensjahres in Würdigung feiner Verdienste auf dem Gebiete der Archäologie die Goethe- Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
*
Der Oberste SA.-Führer hat der S A. - S t a n - barte Posen den Namen „Hans von Manteuffel" verliehen. Mit diesem Namen verbindet sich das Andenken an einen Baltikumkämpfer, der für die Deutscherhaltung des Ostraumes beim Sturm auf Riga im Mai 1919 den Tod fand.
Der deutsche Gesandte von Erdmannsdorff überreichte dem ungarischen Ackerbauminister Graf Michael T e l e k i das ihm vom Führer in Anerkennung seiner Verdienste um die deutsch-ungarischen Beziehungen verliehene Großkreuz des Ordens vom Deutschen Adler.
Die Gattin des Reichsministers Dr. Schacht ist nach längerer, schwerer* Krankheit g e ft 0 r b e n.
Römische Blätter berichten aus Ankara, daß die französischen Flotteneinheiten, die bisher in syrischen Häfen lagen, nunmehr aus der Reede von Cypern ankern.
Wie die britische Admiralität bekanntgibt, ist der frühere Kommandant des Flugzeugträgers „Arc Royal", John Power, zum Lord-Oberkommiffar u •' '
der Admiralität und Chef des General ft ads Vertretern Deutschlands und Italiens m Neapel
siegte im Pistolenschießen Italien. Im Karabiner, schießen waren dagegen die Deutschen erfolgreich, ja Deutschland konnte in dieser Waffengattung in der Punktzahl sogar die eigene Weltbestleistung überbieten. • .
Schweres Eisenbahnunglück in Argentinien.
Auf der Südstrecke der Provinz Buenos Aires überfuhr in der Nähe von Bahia Bianca ein Schnellzug bei einem Bahnübergang einen Per- sonenkraftwagen. Durch den heftigen Anprall entgiften sechs Wagen des Schnellzuges. 3 0 Personen wurden getötet und eine größere Anzahl verletzt.
Schweres Erdbeben irti Dran.
In Nordost-Jran bei Sabzavar ereignete sich ein schweres Erdbeben. Mehrere Dörfer wurden völlig zerstört. Auch viel Vieh kam bei der Katastrophe um. Auch aus Khoy im Nordosten des Landes wer- den heftige Erdstöße gemeldet.
Umsiedlung in Litzmannstadt.
Die große Umsiedlungsaktion, die in den letzten Monaten in Litzmannstadt durchgeführt wurde, ist zu einem wesentlichen Teil eine Leistung des Wohnungs- und Quartieramts unter Leitung des NSKK.-Hauptsturmführers Büchler. Wenn man bedenkt, daß Litzmannstadt bei etwa 700 000 Einwohnern zur Hälfte von Juden bewohnt war, die nicht nur das ganze Gefchäftsleben be- herrschten, sondern auch die meisten Häuser besaßen, dann versteht man die Schwierigkeiten der Aufgabe, Litzmannstadt zu einer deutschen Stadt zu machen. Zunächst galt es, die Innenstadt von den Juden zu säubern und sie in einem völlig abgesonderten Stadtteil unterzubringen. Allein diese Maßnahme erforderte die Aussiedlung und Einweisung von etwa 200 000 Juden. Gegen 60 000 Deutsche und Polen mußten andererseits aus der jetzigen Judenstadt in die übrigen Stadtteile umgesiedelt werden. All das vollzog sich im Lause weniger Tage. Einen großen Einsatz von Material und Arbeitskräften erfordert die Herrichtung der bisherigen Judenwohnungen in einen menschenwürdigen Zustand. In Zusammenarbeit mit dem Amt zur Verwaltung fremden Vermögens werden die hergerichteten Wohnungen entsprechend einmöbliert und entweder bedürftigen Volksdeutschen oder auch Baltendeutschen zugewiesen. 2000 Wohnungsschlüssel liegen gegenwärtig fein säuberlich geordnet in den Fächern und warten darauf, einem deutschen Menschek die Tür zu einem neuen Heim zu öffnen._________________________ <
Hauptfchriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptichriftleiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und BUder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sporn Heinrich Ludwig Neuner.
Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann; Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr.6.
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Bekanntmachung.
Anmeldung zur Anlegung der Wehrstammrolle der Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1900, 1901, 1902, 1903.
Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai dieses Jahres und der Verordnung über das Erfasfungs- wefen vom 15. 2. 1937 wird hiermit folgendes bekanntgemacht:
Alle Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1900, 1901, 1902 und 1903, die in der Stadt Gießen wohnhaft-oder aufenthältlich sind, haben sich zur Anlegung" der Wehrstammrolle persönlich bei der Polizeidirektion Gießen, Einwohnermeldeamt, Neuen Bäue 22 I, Zimmer 3, zu melden. Die Wehrpflichtigen der Vororte Klein-Kinden und Wieseck melden sich bei ihren zuständigen Polizeidienststellen.
Die Meldung beginnt am 3. Juni 1940, jeweils in der Zeit von 8 bis 12^ Uhr und 14 bis 17% Uhr, Samstags von 8 bis 13% Uhr und findet nach folgendem Plane statt:
Es melden sich:
Geburlsjahrgang 1900 vom 3. bis 5. Juni 1940;
Geburtsjahrgang 1901 vom 6. bis 8. Juni 1940;
Geburtsjahrgang 1902 vom 10. bis 12. Juni 1940; Geburtsjahrgang 1903 vom 13. bis 15. Juni 1940.
Auch diejenigen Wehrpflichtigen, die im Jahre 1937 militärärztlich untersucht und erfaßt wurden, haben sich ohne Vorlage von Lichtbildern zu melden, soweit sie nicht zur Wehrmacht einberufen sind.
Folgende Papiere sind mitzubringen:
Geburtsurkunde (Ahnenpaß oder Familienstammbuch), Nachweis über Berufsausbildung, Ausweis über Zugehörigkeit zur SA., ff, NSKK., NSFK., DLV., TN., zum Deutschen Roten Kreuz und Ausbildung im Sanitätsdienst bei der SA. (Sanitätsschein der SA.), Reichs- oder Wehrsportabzeichen, Nachrichten- und Funkwesen, R^iterschein, Führerschein für Kraftfahrzeuge, Wehrpaß oder sonstige Militärpapiere, das Arbeitsbuch, dieses hat der Unternehmer dem Wehrpflichtigen zur Vorlage bei der Erfassung auszuhändigen.
Jeder Wehrpflichtige hat zwei Paßbilder in der Größe 37 X 52 mm, auf denen er in bürgerlicher Kleidung, ohne Kopfbedeckung und von vorne gesehen abgebildet ist, vorzulegen. 25830
Wehrpflichtige, die durch Krankheit an der Anmeldung verhindert sind, haben ein Zeugnis des Amtsarztes einzureichen.
Wer seiner Anmeldepflicht nicht oder nicht pünktlich nachkommt, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt, wird, wenn keine höhere Sttafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder Haft bestraft. Eventuell werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen.
Gießen, den 23. Mai 1940.
Der k. Polizeidirektor.
___________Lutter, Regierungsrat.___________
Bekanntmachung.
Belr.: Austauschstelle für Kinderschuhe.
Die Austauschstelle für Kinderschuhe, Schanzen- straße 16, ist ab 29. Mai 1940 geöffnet am:
Wontag und Wittwoch einer jeden Woche von 8% bis 11^ und 15 bis 18 Uhr.
Gießen, den 28. Mai 1940. 2571C
Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.
Gießener Konzertverein
Am Donnerstag, dem 30. Mai 1940, 20 Uhr, in der
Universitätsaula (Eingang nur- Goethestraße)
IlleBematzMKnhlmani
(Cello) (Klavier)
Werke für Cello von Eccles, Schumann, Gluck, Reger, Richard Strauß;
für Klavier von Beethoven und Smetana.
Der Konzertflügel ist vom Pianohaus Schönau, Bahnhofstraße 76.
Eintrittskarten: 1.-, 1.50, 2.25 u. 3.- RM. bei Ernst Challier, Neuenweg 10 (Fernruf 2671), und abends an der Kasse. Studentenkarten 80 Pf. gegen Ausweis im Kollegiengebäude.rsosd
Bekanntmachung.
Textilwaren auf Sonderabschnitte.
Auf die einzelnen Sonderabschnitte der Reichs- kleiderkarte find bis jetzt schon verschiedene Bezugsmöglichkeiten gegeben. Die Gültigkeit der in Kraft gefetzten Sonderabschnitte erlischt erst mit der Gültigkeit der Reichskleiderkarte, also mit dem 31. Oktober 1940. Folgende Sonderabschnitte sind bisher in Kraft gesetzt worden:
Reichskleiderkarte für Männer! Abschnitt I: eine Krawatte.
Abschnitt II: ein Paar gewirkte Stoffhandschuhe. Abschnitt III: Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf.
mit der Maßgabe, daß bei Abgabe von Nähseide die Hälfte des Wertes auf den Sonderabschnitt anzurechnen ist.
Abschnitt IV: ab 15. Juni 1940 Nähmittel im Gegenwert von 25 Rps. mit der Maßgabe, daß bei der Abgabe von Nähseide mir die Hälfte des Wertes anzurechnen ist.
Abschnitt V: Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf. Reichskleiderkarte für Frauen:
Abschnitt I: wahlweise ein Paar Damenstrümpfe aus Naturseide, 1 Paar kunstseidene Damen- ftrümpfe zweiter oder geringerer Wahl, 1 Paar Damenkniestrümpfe oder 1 Paar Damenunterziehstrümpfe.
Abschnitt II: 1 Paar gewirkte Stoffhandschuhe.
Abschnitt III: Nähmittel im Gegenwert von 20Rpsi (wie bei Männer).
Abschnitt IV: ab 20. Mai 1940 Nähmittel im Gegenwert von 25 Rpf. (wie vor).
Abschnitt V: Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf. Abschnitt VI: wahlweise 1 Paar Damenstrümpfe aus
Naturseide, 1 Paar kunstseidene Damenstrümpfe zweiter oder geringerer Wahl, 1 Paar Damenkniestrümpfe oder 1 Paar Damenunterzieh- strümpfe.
Auf den Reichskleiderkarten für Mädchen, Knaben und Kleinkinder sind die Abschnitte III (Nah- mittel), IV (Nähmittel), V (Nähmittel) in Kraft gesetzt, wobei bei Abschnitt IV für Mädchen der Gültigkeitsbeginn auf den 20. Mai, bei Knaben und Kleinkinder auf den 15. Juni 1940 festgesetzt wurden.______________________________________ 25800
Bekanntmachung.
Belr.: Schweine- und Kuhzählung am 3. Juni 1940.
Am 3. Juni 1940 findet eine Schweinezählung verbunden mit einer Schaf- und Kuhzählung in der Gemarkung Gießen mit den Gemarkungsteilen Wieseck und Klein-Linden statt. Die Schweine-, Schaf- und Kuhbesitzer haben den Zählern die nat\ wendigen Angaben bezüglich ihrer Viehbestände bereitwilligst zu erteilen. Die Leitung der Zählung m Hessen ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen. Unrichtige Angaben oder die Verweigerung von Angaben durch die Auskunftspflichttgen wird mit erheblichen Strafen bedroht. Den Auskunftspflichtigen wird ausdrücklich zugesichert, daß die Zählung nur statistischen Zwecken dient, keinesfalls aber zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu steuerlichen verwendet werden darf. 2569C
Gießen, den 20. Mai 1940.
D^r Oberhurgermeister. I. V.; Nic 0 laus,


