Ausgabe 
28.5.1940
 
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Aktionäre haben, so müssen auch sie einen Reinge­winn erwirtschaften, der in den Reserven einen Niederschlag findet. Allerdings braucht dieser dann nicht so groß zu sein. Jedenfalls haben unsere Ueber- legungen gezeigt, wie eng die Habenzinsen mit den Sollzinsen gekoppelt sind.

Die weiten Kreise der Sparer bei Banken, Spar­kassen und Genossenschaften wird nun in erster Linie die neue Gestaltung der Habenzinssätze inter- effieren. Die Habenzinsen werden bei uns für die einzelnen Arten von Einlagen für das gesamte Reichsgebiet verbindlich festgelegt. Inzwischen sind die neuen Zinssätze entsprechend dem herabge­setzten Diskontsatz auch schon bekanntgegeben worden, und wir wollen uns im folgenden kurz mit ihnen befassen.

Man unterscheidet folgende Arten von Einlagen: die täglich Willigen Gelder, die Spareinlagen, die Kündigungsgelder und die festen Gelder. Die täg­lich fälligen Gelder sind in der «Regel die sog. Giroeinlagen, die täglich abgehoben werden können und über die man mittels Scheck oder Ueberweisung verfügen kann. Für diese Gelder haben die Zinssätze k e i n e A e n d e r u n g erfahren-, nach wie vor beträgt der vergütete Zinssatz 1 v. H. Spareinlagen sind solche Gelder, bei denen ein Sparbuch ausgegeben wird und über die man nicht mit Scheck oder Ueberweisung verfügen kann. Die Spareinlagen sind nicht täglich abzuheben, es muß eine Kündigung vorhergehen, für die eine Frist gesetzlich festgelegt ist. Es steht aber dem Kontoinhaber frei, eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist auszubedingen. Bei den Kün­digungsgeldern wird kein Sparbuch ausge­geben, es wird hier eine Kündigungsfrist vertrag­lich ausgemacht, die ganz verschieden lang fein kann. Die festen Gelder endlich werden von vornherein auf eine ganz bestimmte Zeit angelegt, und der Termin der Abhebung steht bei ihnen schon von Anfang an fest. Die höchste Senkung betragt nun 3/4 v. 5)., so beispielsweise bei den Spareinlagen mit einer Kündigungsfrist von über 12 Monaten und bei den Kündigungsgeldern über 12 Monate.

Dem deutschen Sparer mußte ein Zinsopfer zu­gemutet werden. Das Opfer trifft nun die einzel­nen Sparergruppen verschieden hart. DieDeutsche Sparkassen-Zeitung" bemerkt, daß die rund 10 Mil­lionen Sparer, die über ein Sparbuch verfügen, in drei große Gruppen eingeteilt werden könnten. Die erste Gruppe hat sich ein Sparbuch zugelegt, um sich eine Vorsorge für das Alter zu schaffen. Eine andere Gruppe spart auf ein bestimmtes Ziel hin etwa für die Ausbildung der Kinder oder für eine bestimmte Anschaffung. Drittens gibt es Sparer, die schon jetzt oder später von den Zinsen ihrer Spareinlagen den Lebensunterhalt ganz oder zum großen Teil bestreiten. Bei den beiden ersten Gruppen mag die Höhe des Zinses nicht so aus­schlaggebend sein, für die dritte Gruppe aber hat

Die

irt-

Kleine politische Nachrichten

Oy en, an. .

Im Länderkompf der Schützen zwischen den

die Verzinsung doch eine wesentliche Bedeutung, lieber dieZinsemvfindlichkeit" des deutschen Spa­rers ist schon genügend geschrieben und diskutiert worden, und es soll nicht hier noch einmal auf die einzelnen Argumente und Gegenargumente einge­gangen werden. Wie unsere aus der Sparkassen- Zeitung übernommenen Gedankengänge beweisen, wird der Sparer von einer Veränderung des Zins- atzes ganz verschieden betroffen. Für alle Sparer­gruppen aber ist d i e Sicherheit der Spar­einlagen ein höchst bedeutsamer Faktor. Im Kriege hat dieser Faktor noch größeres Gewicht be­kommen. Um es auf eine kurze Formel zu bringen: Sicherheit geht vor Verzinsung/' Sicherheit der Spareinlagen wird von der W schaftsf ührung garantiert. Aber man hat auch einen Sinn für die Zinsbelange des Sparers, wie die Ausführungen des Reichswirtschaftsministers und Reichsbankpräsidenten Funk auf der Haupt­versammlung der Deutschen Reichsbank vom 19. April beweisen. Danach ist eine steuerliche Be­

günstigung des Sparers in Aussicht genommen. Wer sich bereit erklärt, seine Einlagen eine be­stimmte Zeit fest stehen zu lassen, soll steuerlich be­vorzugt werden.

Außerdem soll auch der Lauf der Derzin- fungsfrift für den Sparer günstiger angesetzt werden. Bisher blieb auf Grund der Bestimmun­gen des Reichsgesetzes über das Kreditwesen, die dem einfachen Sparer nicht immer ganz einleuchte- ten, die Spareinlage im ungünstigsten Falle bis zu rund vier Wochen seit dem Einzahlunqstage zinslos. Mit einer baldigen Aenderung dieser gesetzlichen Vorschriften dürfte zu rechnen |ein, in Aussicht ge­nommen ist eine Regelung, nach der die Verzinsung in jedem Falle am 15. Tage nach der Einzahlung ihren Anfang nimmt. Das Zinsopfer wird also einen Ausgleich erfahren, wobei wohl die steuerliche Be­vorzugung den Ausschlag geben wird. Der deutsche Sparer aber hat die Gewißheit, daß auch seine Interessen verständnisvoll gewahrt werden und daß man jederzeit an ihn denkt. Fr. Eckerlin.

der Marine ernannt worden. Power trat vor 37 Jahren in die Marinerem.

Die in Italien gebauten vier schwedischen 3 e r ft ö r e rPuke",Psilander",Romulus" und ,Remus" sowie das DepotfahrzeugPatricia" haben auf ihrer Reife von Italien nach Schweden Lissabon verlassen, wo sie einen Monat gelegen hatten, um Weisungen zur Weiterfahrt abzuwarten.

Nach einer Meldung aus Hsingking ist die sechste Kavallerie-Division unter dem Befehl des Generals Pai Peng-tfchiang zur neuen chinefif ch e n Zentralregierung übergegangen. Die Division ist über 12 000 Mann stark. Es liegen An­zeichen vor, daß sich in der nächsten Zeit auch andere Truppenteile von der Regierung Tschiang- Kaischek lossagen werden.

Aus oller Welt.

Deutsche Schühenabordnung in Italien.

Eine 29 Mann starke Vertretung der deutschen Schützen unter Führung des Generalmajors Leh­mann ist zu einem Wettfchießen mit einer ita­lienischen Mannschaft in Neapel eingetroffen. Der deutschen Abordnung gehören u. a. der Welt­meister im Karabinerschießen, Jakob Brod, der Weltmeister im Pistolenschießen, Erich Krempel, und der Olympiameister im Pistolenschießen, van

Der Führer hat den Ordentlichen Professor em. Geheimen Regierungsrctt Dr. Adolf Schulten in Erlangen aus Anlaß der Vollendung feines 70. Lebensjahres in Würdigung feiner Verdienste auf dem Gebiete der Archäologie die Goethe- Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

*

Der Oberste SA.-Führer hat der S A. - S t a n - barte Posen den NamenHans von Man­teuffel" verliehen. Mit diesem Namen verbindet sich das Andenken an einen Baltikumkämpfer, der für die Deutscherhaltung des Ostraumes beim Sturm auf Riga im Mai 1919 den Tod fand.

Der deutsche Gesandte von Erdmannsdorff über­reichte dem ungarischen Ackerbauminister Graf Michael T e l e k i das ihm vom Führer in Aner­kennung seiner Verdienste um die deutsch-ungarischen Beziehungen verliehene Großkreuz des Ordens vom Deutschen Adler.

Die Gattin des Reichsministers Dr. Schacht ist nach längerer, schwerer* Krankheit g e ft 0 r b e n.

Römische Blätter berichten aus Ankara, daß die französischen Flotteneinheiten, die bisher in syrischen Häfen lagen, nunmehr aus der Reede von Cypern ankern.

Wie die britische Admiralität bekanntgibt, ist der frühere Kommandant des FlugzeugträgersArc Royal", John Power, zum Lord-Oberkommiffar u' '

der Admiralität und Chef des General ft ads Vertretern Deutschlands und Italiens m Neapel

siegte im Pistolenschießen Italien. Im Karabiner, schießen waren dagegen die Deutschen erfolgreich, ja Deutschland konnte in dieser Waffengattung in der Punktzahl sogar die eigene Weltbestleistung überbieten. .

Schweres Eisenbahnunglück in Argentinien.

Auf der Südstrecke der Provinz Buenos Aires überfuhr in der Nähe von Bahia Bianca ein Schnellzug bei einem Bahnübergang einen Per- sonenkraftwagen. Durch den heftigen Anprall ent­giften sechs Wagen des Schnellzuges. 3 0 Per­sonen wurden getötet und eine größere Anzahl verletzt.

Schweres Erdbeben irti Dran.

In Nordost-Jran bei Sabzavar ereignete sich ein schweres Erdbeben. Mehrere Dörfer wurden völlig zerstört. Auch viel Vieh kam bei der Katastrophe um. Auch aus Khoy im Nordosten des Landes wer- den heftige Erdstöße gemeldet.

Umsiedlung in Litzmannstadt.

Die große Umsiedlungsaktion, die in den letzten Monaten in Litzmannstadt durchgeführt wurde, ist zu einem wesentlichen Teil eine Leistung des Wohnungs- und Quartieramts unter Leitung des NSKK.-Hauptsturmführers Büchler. Wenn man be­denkt, daß Litzmannstadt bei etwa 700 000 Einwoh­nern zur Hälfte von Juden bewohnt war, die nicht nur das ganze Gefchäftsleben be- herrschten, sondern auch die meisten Häuser besaßen, dann versteht man die Schwierigkeiten der Auf­gabe, Litzmannstadt zu einer deutschen Stadt zu machen. Zunächst galt es, die Innenstadt von den Juden zu säubern und sie in einem völlig abgesonderten Stadtteil unter­zubringen. Allein diese Maßnahme erforderte die Aussiedlung und Einweisung von etwa 200 000 Juden. Gegen 60 000 Deutsche und Polen mußten andererseits aus der jetzigen Judenstadt in die übrigen Stadtteile umgesiedelt werden. All das voll­zog sich im Lause weniger Tage. Einen großen Einsatz von Material und Arbeitskräften erfordert die Herrichtung der bisherigen Judenwohnungen in einen menschenwürdigen Zustand. In Zusammen­arbeit mit dem Amt zur Verwaltung fremden Ver­mögens werden die hergerichteten Wohnungen ent­sprechend einmöbliert und entweder bedürftigen Volksdeutschen oder auch Baltendeutschen zugewie­sen. 2000 Wohnungsschlüssel liegen gegenwärtig fein säuberlich geordnet in den Fächern und warten darauf, einem deutschen Menschek die Tür zu einem neuen Heim zu öffnen._________________________ <

Hauptfchriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptichriftleiters: Ernst Blumschetn. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und BUder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sporn Heinrich Ludwig Neuner.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Ing. Erich Hamann; Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr.6.

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Danksagung.

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Wir bedauern den Heimgang unseres lieben Altersbruders

Johannes Döring

Die Trauerfeier findet am Mittwoch, dem 29. Mai, nachmittags 2 Uhr, in der Ka­pelle des Neuen Friedhofs statt. Um zahlreiche Beteiligung wird gebeten.

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Wir weisen unsere Mitglieder auf den Vortrag von

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am Mittwoch, 29. Mai 1040, 20 Uhr in der Aula der Universität, Ein­gang Goethestraßc, hin. Auf Grund der netten Vereinbarung zwischen dem Deutschen Volksbildungswerk und dem Goethebund bitten wir unsere Mitglieder, an dem Vortrag

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Wir erfüllen hiermit die traurige Pflicht, unsere Mit­glieder von dem am Mittwoch, dem 22. Mai, erfolgten Ableben unseres Freundes

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in Kenntnis zu setzen. Wir werden unserem lieben Alterskameraden ein ehrendes Gedenken bewahren. Die Trauerfeier fand in der Stille statt. Der Vorstand.

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Wiedereröffnung am Mittwoch, 29. Mai 1940 Täglich geöffnet, auch sonntags!

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Bekanntmachung.

Anmeldung zur Anlegung der Wehrstammrolle der Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1900, 1901, 1902, 1903.

Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. Mai dieses Jahres und der Verordnung über das Erfasfungs- wefen vom 15. 2. 1937 wird hiermit folgendes be­kanntgemacht:

Alle Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1900, 1901, 1902 und 1903, die in der Stadt Gießen wohnhaft-oder aufenthältlich sind, haben sich zur Anlegung" der Wehrstammrolle persönlich bei der Polizeidirektion Gießen, Einwohnermeldeamt, Neuen Bäue 22 I, Zimmer 3, zu melden. Die Wehrpflich­tigen der Vororte Klein-Kinden und Wieseck melden sich bei ihren zuständigen Polizeidienststellen.

Die Meldung beginnt am 3. Juni 1940, jeweils in der Zeit von 8 bis 12^ Uhr und 14 bis 17% Uhr, Samstags von 8 bis 13% Uhr und findet nach folgendem Plane statt:

Es melden sich:

Geburlsjahrgang 1900 vom 3. bis 5. Juni 1940;

Geburtsjahrgang 1901 vom 6. bis 8. Juni 1940;

Geburtsjahrgang 1902 vom 10. bis 12. Juni 1940; Geburtsjahrgang 1903 vom 13. bis 15. Juni 1940.

Auch diejenigen Wehrpflichtigen, die im Jahre 1937 militärärztlich untersucht und erfaßt wurden, haben sich ohne Vorlage von Lichtbildern zu mel­den, soweit sie nicht zur Wehrmacht einberufen sind.

Folgende Papiere sind mitzubringen:

Geburtsurkunde (Ahnenpaß oder Familienstamm­buch), Nachweis über Berufsausbildung, Ausweis über Zugehörigkeit zur SA., ff, NSKK., NSFK., DLV., TN., zum Deutschen Roten Kreuz und Aus­bildung im Sanitätsdienst bei der SA. (Sanitäts­schein der SA.), Reichs- oder Wehrsportabzeichen, Nachrichten- und Funkwesen, R^iterschein, Führer­schein für Kraftfahrzeuge, Wehrpaß oder sonstige Militärpapiere, das Arbeitsbuch, dieses hat der Unternehmer dem Wehrpflichtigen zur Vorlage bei der Erfassung auszuhändigen.

Jeder Wehrpflichtige hat zwei Paßbilder in der Größe 37 X 52 mm, auf denen er in bürgerlicher Kleidung, ohne Kopfbedeckung und von vorne ge­sehen abgebildet ist, vorzulegen. 25830

Wehrpflichtige, die durch Krankheit an der An­meldung verhindert sind, haben ein Zeugnis des Amtsarztes einzureichen.

Wer seiner Anmeldepflicht nicht oder nicht pünkt­lich nachkommt, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt, wird, wenn keine höhere Sttafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder Haft bestraft. Eventuell werden sofortige polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen ihn ergriffen.

Gießen, den 23. Mai 1940.

Der k. Polizeidirektor.

___________Lutter, Regierungsrat.___________

Bekanntmachung.

Belr.: Austauschstelle für Kinderschuhe.

Die Austauschstelle für Kinderschuhe, Schanzen- straße 16, ist ab 29. Mai 1940 geöffnet am:

Wontag und Wittwoch einer jeden Woche von 8% bis 11^ und 15 bis 18 Uhr.

Gießen, den 28. Mai 1940. 2571C

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen.

Gießener Konzertverein

Am Donnerstag, dem 30. Mai 1940, 20 Uhr, in der

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Werke für Cello von Eccles, Schumann, Gluck, Reger, Richard Strauß;

für Klavier von Beethoven und Smetana.

Der Konzertflügel ist vom Pianohaus Schönau, Bahnhofstraße 76.

Eintrittskarten: 1.-, 1.50, 2.25 u. 3.- RM. bei Ernst Challier, Neuenweg 10 (Fernruf 2671), und abends an der Kasse. Studentenkarten 80 Pf. gegen Ausweis im Kollegiengebäude.rsosd

Bekanntmachung.

Textilwaren auf Sonderabschnitte.

Auf die einzelnen Sonderabschnitte der Reichs- kleiderkarte find bis jetzt schon verschiedene Bezugs­möglichkeiten gegeben. Die Gültigkeit der in Kraft gefetzten Sonderabschnitte erlischt erst mit der Gül­tigkeit der Reichskleiderkarte, also mit dem 31. Ok­tober 1940. Folgende Sonderabschnitte sind bisher in Kraft gesetzt worden:

Reichskleiderkarte für Männer! Abschnitt I: eine Krawatte.

Abschnitt II: ein Paar gewirkte Stoffhandschuhe. Abschnitt III: Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf.

mit der Maßgabe, daß bei Abgabe von Näh­seide die Hälfte des Wertes auf den Sonder­abschnitt anzurechnen ist.

Abschnitt IV: ab 15. Juni 1940 Nähmittel im Gegen­wert von 25 Rps. mit der Maßgabe, daß bei der Abgabe von Nähseide mir die Hälfte des Wertes anzurechnen ist.

Abschnitt V: Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf. Reichskleiderkarte für Frauen:

Abschnitt I: wahlweise ein Paar Damenstrümpfe aus Naturseide, 1 Paar kunstseidene Damen- ftrümpfe zweiter oder geringerer Wahl, 1 Paar Damenkniestrümpfe oder 1 Paar Damenunter­ziehstrümpfe.

Abschnitt II: 1 Paar gewirkte Stoffhandschuhe.

Abschnitt III: Nähmittel im Gegenwert von 20Rpsi (wie bei Männer).

Abschnitt IV: ab 20. Mai 1940 Nähmittel im Gegen­wert von 25 Rpf. (wie vor).

Abschnitt V: Nähmittel im Gegenwert von 20 Rpf. Abschnitt VI: wahlweise 1 Paar Damenstrümpfe aus

Naturseide, 1 Paar kunstseidene Damenstrümpfe zweiter oder geringerer Wahl, 1 Paar Damen­kniestrümpfe oder 1 Paar Damenunterzieh- strümpfe.

Auf den Reichskleiderkarten für Mädchen, Kna­ben und Kleinkinder sind die Abschnitte III (Nah- mittel), IV (Nähmittel), V (Nähmittel) in Kraft ge­setzt, wobei bei Abschnitt IV für Mädchen der Gül­tigkeitsbeginn auf den 20. Mai, bei Knaben und Kleinkinder auf den 15. Juni 1940 festgesetzt wur­den.______________________________________ 25800

Bekanntmachung.

Belr.: Schweine- und Kuhzählung am 3. Juni 1940.

Am 3. Juni 1940 findet eine Schweinezählung ver­bunden mit einer Schaf- und Kuhzählung in der Gemarkung Gießen mit den Gemarkungsteilen Wieseck und Klein-Linden statt. Die Schweine-, Schaf- und Kuhbesitzer haben den Zählern die nat\ wendigen Angaben bezüglich ihrer Viehbestände be­reitwilligst zu erteilen. Die Leitung der Zählung m Hessen ist dem Landesstatistischen Amt in Darmstadt übertragen. Unrichtige Angaben oder die Verweige­rung von Angaben durch die Auskunftspflichttgen wird mit erheblichen Strafen bedroht. Den Aus­kunftspflichtigen wird ausdrücklich zugesichert, daß die Zählung nur statistischen Zwecken dient, keines­falls aber zu anderen Zwecken, insbesondere nicht zu steuerlichen verwendet werden darf. 2569C

Gießen, den 20. Mai 1940.

D^r Oberhurgermeister. I. V.; Nic 0 laus,