Ausgabe 
25.5.1940
 
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ar (z.Z. Sophienhaus), den 24. Mai 1940

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Die Verlobung ihrer Tochter Gretel mit Herrn Or.jur.Ludwig Lellarius geben bekannt

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Fischer: Indiens Stellung im Britischen Weltreich I.; Kunstw. Inst.

Weitz: Wie entdeckt man ein chemisches Element? Chemisches Inst., Ludwigstr. 21.

Sessous: Pflanzenkrankheiten und Pflanzenarzt; Landw. Inst.

Rolfes: Entwicklung und Stand der britischen Land­wirtschaft I.; Landw. Inst.

Beller: Auf den Menschen übertragbare Tierkrank­heiten und ihre Bekämpfung; Tierseuchen-Inst., Frankfurter Str. 87.

Rolfes: Entwicklung und Stand der britischen Land­wirtschaft II.; Landw. Inst.

Hildebrandt: Moderne Schmerzbekämpfung mit Vor­führungen; Pharmakol. Inst., Gaffkystr. 7.

Eger: Vom Kaufen und Verkaufen I.; Kunstw. Inst.

Fischer: Indiens Stellung im Britischen Weltreich LI.; Kunstw. Inst.

Klüpfel: Vulkane einst und jetzt I. (Vogelsberg, Ätna und Vesuv, ein Vergleich); Geolog. Inst., Braugasse 7.

Eger: Vom Kaufen und Verkaufen II.; Kunstw. Inst.

Klüpfel: Vulkane einst und jetzt II.; Geolog. Inst., Braugasse 7.

Küster: Gartenkunst in drei Jahrhunderten; Bota­nisches Inst., Brandplatz 4.

Frölich: Zur Rechtsgeschichte der untergegangenen Ortschaften, bes. in Hessen und den Nachbar­gebieten. Mit Lichtbildern; Kunstw. Inst.

Scharrer: 100 Jahre Agrikulturchemie; Agrikultur­chemisches Inst., Braugasse 7 a.

2543d

fort zu entrichten.

Gießen, den 23. Mai 1940.

Der Oberbürgermeister.

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zur Reinigung des Gesichts und der Hönde benutzen.

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Bekanntmachung.

Grasversteigerung der Stadt Gießen.

Die Stadt Gießen läßt Montag, den 27., und Dienstag, den 28. Mai 1940, folgende Grasnützum gen für das ganze Jahr öffentlich versteigern:

Feld.

Vormittags 9Vs Uhr (Zusammenkunft HarnmstraßS beim Elektrizitätswerk):

Wieseckböschungen und Wege auf der Insel.

Vormittags 10 Uhr (Zusammenkunft an der Klatt anlage):

1 Wiese an der Kläranlage sowie die Feldwegs und Flutgräben daselbst.

Vormittags 10Vs Uhr (Zusammenkunft am unterer!

Bachweg an der Unterführung):

Die Grasnutzung von den Feldwegen und Flute grüben im Gemarkungsteil Klein-Linden.

Mittags 12Vs Uhr (Zusammenkunft an der Schubert« straße, Ecke Aulweg):

3 Wiesen daselbst und die Wege im Selters berger Feld.

Dienstag, den 28.2Nai 1940:

Vormittags 8 Uhr (Zusammenkunft Erdkauterweg vor dem Bahnübergang):

8 Kleestücke und 1 Wiese daselbst,

1 Wiese am Bruchgraben, anschließend sämtlich« Feldwege, Flutgräben im Alten Feld.

Vormittags 10 Uhr (Zusammenkunft Schlageten allee, Ecke Philosophenwaldweg):

1 Kleestück und 1 Wiesenstück sowie die Wiesen« Löschungen, Feldwege und Gräben zwischen dek Wieseck und der Lahn.

Nachmittags 2Vs Uhr (Zusammenkunft in der Phtltt sophenstraße bei der Oberlach):

Die Grasnutzung von den Wegen und Graben im Gemarkungsteil Wieseck.

Kleinere Beträge sind bei der Versteigerung fr*

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Gemeinschastspflichien im Straßenverkehr

Was jeder bei Verkehrsunfällen zu beachten hat.

Heinrich Hahn

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Volkstümliche Abend-Vorlesungen I der Ludwigs-Universität

Der Vortrag Prof. Dr. WeitzWie entdeckt man ein chemisch.Element wird wegen des am 29. Mai statt­findenden Vortrages von Colin Roß auf Mittwoch, den 5. Juni, verlegt (Chemisches Institut).

Der Vortrag Prof. Dr. Hildebrandt Arzneimittelprüfnng an überleben­den Organen (mit Vorführungen) am 30. Mai 1940 fällt aus. 2512V

Hühneraugen?

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erlaß des Reichsinnenministers vom 30. August 1939 gründeten sich auf die Voraussetzung, daß die er­forderliche Anpassung und Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für ehrenamt­liche Bürgermeister und Beigeordnete nach dem Runderlaß vom 6.1.1939 über Maßnahmen zur Hebung der Derwaltungskraft kreisangehöriger Gemeinden schon vor­genommen worden sei. Wie der Reichsinnenminister einer Reihe von Berichten entnimmt, ist dies nicht überall der Fall. Der' Minister weist dckher zur Be­hebung von Zweifeln darauf hin, daß es nicht in ^der Absicht des Vereinfachungserlasses lag, die not-

Bestimmt zu hab.bei:

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In derDeutschen Justiz" nimmt Staatssekretär Dr. Freister vom Reichsjustizministerium das Wort zu der neuen Verordnung übssr Aenderung der Strafoorschriften bei fahrlässiger Tötung, Körper­verletzung und Flucht bei Derkehrsunfällen. Seme Ausführungen sind insbesondere auch für jeden Teilnehmer am Straßenverkehr von Bedeutung.

Auch außerhalb der Kreuzungen, so sagt der Staatssekretär u. a., benutzen an sich auf den Bür­gersteig angewiesene Verkehrsteilnehmer den Fahr­damm, queren die Straße. Soweit das mit der Ver­kehrsregelung als zulässig übereinstimmt, ist da­gegen nichts einzuwenden. Aber aus betn sittlichen Gesetz der Derkehrsgemeinschaft folgt, daß der hier den Fahrdamm querende Fußgänger sich als den hier nur im Rahmen des Abfließens des Fahrdamm­verkehrs Zugelassenen betrachtet; daß er die Ver­pflichtung in sich fühlt, selbst durch besondere Auf­merksamkeit, Rücksichtnahme und Einordnung die Gefahren von sich und anderen fernzuhalten, die sein Erscheinen auf dem Fahrdamm heroorruft oder vergrößert. Damit soll nicht gesagt werden, daß in solchem Falle der Fahrdammverkehrsteilnehmer rück­sichtslos auf sein ,,Recht" pochen dürfte.

Die Volksgemeinschaft verlangt weiter von der Verkehrsgemeinschaft, daß sie das Kind vor Ge­fahren behütet. Es ist ein Ruhmesblatt der deut­schen Rechtspflege, daß sie den Satz aufgestellt hat, daß der Kraftfahrer in erheblichem Umfang mit einem unvernünftigen Verhalten des Kindes auf der Straße rechnen muß. Daran ändert die jetzige Gesetzesänderung nichts. Selbstverständlich muß1

trotzdem der ernste Ruf an Eltern und Erziehungs­berechtigte gehen, nach Möglichkeit die Kinder beim Spiel von der Straße zu halten. Entsprechendes gilt für das Verhalten gegenüber Gebrechlichen und Verkehrsungewandten.

Dagegen fordert der Gemeinschaftsgedanke nicht, den Erwachsenen, durch nichts besonderes Auffallen­den als möglicherweise gebrechlich anzusehen. Inso­weit darf jeder Verkehrsteilnehmer, wenigstens in nicht besonders schwierigen Lagen, mit einem ver­nünftigen Verkehrsverhalten des anderen Derkehrs- teilnehmers rechnen.

Der Staatssekretär unterstreicht, daß jeder nur verkehrsbereit am Verkehr teilnehmen darf. Ein Anfänger am Steuer darf nicht im dichtesten Ver­kehrstrubel einfahren. Auch dürfe niemand meinen, verkehrsbereit zu sein, wenn der Alkoholgehalt seines Blutes gerade eben noch unter dem Hundert­satz desZuviel" bleibt. Einer der schwersten Ver­stöße, die Flucht des am Derkehrsunfall Schuldigen, könne nun seiner Feigheit und Gemeinheit ent­sprechend schwerer bestraft werden. Mit Hinweis auf den neuen § 139a, der entsprechende Verstöße bedroht, empfiehlt der Staatssekretär jedem Ver­kehrsteilnehmer, ob Unfallbeteiligter oder Unfall­zeuge, zur Feststellung seiner Person an Ort und Stelle zu bleiben. Eine bloße Ordnungswidrigkeit ohne Folgen im Derkehrsleben erfordere das jedoch nicht, denn sie sei kein Unfall. Anderseits brauche die Unfallfolge nicht ein Personen-, sondern könne auch ein Sachschaden sein.

Volkstümliche Vorträge (Fortsetzung)

im 2. Trimester 1940

(Alle Vorträge finden abends 20.15 Uhr statt.)

Deutsches Volksbildungswerk in Verbindung mit dem N8**6tudenteribund t Neue Aula der Universität, Eingang tioetbestraße, Mittwoch, den 29. Mai, 20 Uhr, Vortrag

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Oie Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister.

r Die Vorschriften über die Vereinfachung der Ver- wckltung im gemeindlichen Bereich noch dem Rund- e------- > .

jen Feier mit dem Westwallehrenzeichen dekoriert. Ebenso fand eine Feierstunde der Partei mit den kinderreichen Müttern am Muttertag statt, 9 Mutterehrenkreuze wurden hier den Müttern überreicht. Die Vogelsberger Volks- bank hielt gestern ihre Jahreshauptversammlung ab. Die Jahresrechnung zeugte von einer günstigen Aufwärtsbewegung der Bank. Ein außerge­wöhnlich günstiges Ergebnis hatte die Sammlung am vergangenen Sonntag zu Gunsten des Roten Kreuzes, bei der über 2100 RM., das fünffache des Ergebnisses der früheren Sammlungen, ein­gingen. Auf den Kopf der Bevölkerung entfiel über eine RM., ein ehrenvolles Zeichen des Opfersinnes der Einwohnerschaft, die für die edlen Ziele des Roten Kreuzes in der gegenwärtigen Kriegszeit freudig alle Opfer bringt.

Schwere Zuchthausstrafe für einen Unverbesserlichen.

LPD. Frankfurt a.M., 23. Mai. Wegen Rück­falldiebstahls, Rückfallbetrugs und schwerer Urkun­denfälschung verurteilte die Strafkammer den ^jäh­rigen Heinrich Hildebrandt zu fünf Jahren Zuchthaus und 150 RM. Geldstrafe. Der An­geklagte hatte innerhalb 20 Tagen fünf Fahrräder bei Tage von der Straße gestohlen und verkauft. Er gab sich ferner bei Frauen als Kohlenträger aus und wollte in der Lage fein, Kohlen liefern zu können. In zwei Fällen bekam er die gewünschten Vorschüsse, die bis zu zehn RM. gingen. Die Bestellerinnen hatten das Nachsehen. Als der Angeklagte bei einem Schreiner beschäftigt wurde, erbat er sich einen Vorschuß und bekam eine Amveisung, sich 5 RM. an einer bestimmten Stelle M holen. Die Summe änderte der Angeklagte in 25 RM. um, die er auch erhielt.

Notizen für den 26.2Uai.

Sonnenaufgang: 5.15 Uhr, Sonnenuntergang: 21.29 Uhr. Monduntergang: 10,05 Uhr, Mond­aufgang: 1,12 Uhr.

Notizen für den 27. Mai.

Sonnenaufgang: 5.14 Uhr, Sonnenuntergang: 21.39 Uhr. Monduntergang: 11,10 Uhr, Mond« aufgang: 1.40 Uhr.

wendige Erhöhung der Aufwandsentschädigung, so­weit sie noch nicht stattgefunden hatte, zu verhin­dern und daß demnach eine solche Anpassung auch heute noch möglich ist.

Wieder Fettkäse als Folge der günstigen Entwicklung der Milcherzeugung.

Berlin, 23. Mai. (DNB.) Die günstige Ent­wicklung der Milcherzeugung macht es möglich, den Fettgehalt bestimmter Käsesorten, der bei Kriegs­beginn im Interesse der Fettersparnis gesenkt wor­den war, für die Sommermonate wiederzuer-

höhen. Die Hauptvereinigung der deutschen Milch, und Fettwirtschaft hat angeordnet, daß bestimmte Käsesorten, wie z. B. Tilsiter-, Edamer-, Goudakäse usw. jetzt wieder als Vollfettkäse hergestellt werden dürfen. Der Fettgehalt dieser Käse war im September 1939 auf höchstens 20 v. H. festgesetzt worden. Er darf nach der neuen Anordnung 45 v. H< in der Trockenmasse nicht überschreiten. Die Herstel- lung dieser Vollfettkäse muß sich mengenmäßig im Rahmen des festgesetzten Kontingents halten. Die Erhöhung des Fettgehaltes bewirkt eine größere Haltbarkeit, die vor allem während der Som- mermonate erwünscht äst. Die günstige Entwicklung der Milch- und Käseerzeugung gibt ferner trotz der vor einigen Wochen erfolgten Erhöhung der Käse- ration die Möglichkeit, erhebliche Käsevor, röte anzulegen, die im Winter dem Verbrauch zu- geführt werden sollen, wenn die Milcherzeugung aus jahreszeitlichen Gründen nachläßt.

3000 Medizinstudenten famulieren.

Der Reichsstudentenführer hat die Organe der ftu< dentischen Erziehung beauftragt, den Nachwuchs für die geistigen Berufe im Osten auszulesen und für ihren späteren Einsatz zu erziehen. Im Rahmen dieser Aufgabe führt die Reichsfachgruppe Volks- gefundheit einen Einsatz von Famulanten in den Ostgebieten einschließlich des Generalgouverne- mente durch. 200 Einsatzstellen wurden an Kliniken, Krankenhäusern und bei Aerzten zur Verfügung ge- stellt, und mehr als 200 Studenten meldeten sich freiwillig für diesen Einsatz, um später als Landarzt oder Krankenhauschef im Osten zu bleiben. Etwa 3000 Studenten und Studentinnen der Medizin be­finden sich insgesamt seit dem 1. April in Kliniken und Krankenhäusern zur Ableistung ihrer Pflicht­famulatur.

Büchertisch.

Karl Springenschmid: Ein TirS* le r geht nicht unter. Heitere Geschichten Franckh'sche Verlagshandlung, Stuttgart. In Seinen geb. 4 RM. Karl Springenschmid, der Sohn der Tiroler Berge, schenkt uns siebzehn Kurzgeschichten aus dem Leben der Tiroler Bergführer, Holzknechte, Hirten und Jäger, Bauern und Soldaten, meist heitere, die keiner ohne Schmunzeln lieft, aber auch ernste und besinnliche. In den Hütten und Wirts­häusern, beim Fensterln, auf ihren Bergen und beim Einsatz in Polen hat Springenschmid seine Geschieh-

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