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WichtigeRatschlägefürwerdendeMütter.

Was mußt du bedenken bei den Vorbereitungen auf die Geburt? Wann sollst du die notwendigen Dinge für dich und dein Kind besorgen? Wohin wendest du dich mit deinen Fragen?

1. Sobald sich die ersten Anzeichen der Schwanger­schaft einstellen, gehe zur Hebamme oder zum Arzt, um dich untersuchen zu lassen unt) um dir für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft und für die Entbindung Rat zu holen.

2. Laß dir bei dieser Gelegenheit mehrere Schwan­gerschaftsbescheinigungen ausstellen. (Nach 8 Wochen sind die Bescheinigungen erneut anzufordern.)

3. Das Ernährungsamt oder die Lebensmittel- kartenftelle gewährt dir auf Vorlage einer Schwan­gerschaftsbescheinigung sofort zusätzlich Nährmittel und Vollmilch (die NSV.Mutter und Kind", Abt. Schwangerschaftsbetreuung, vermittelt mancherorts der Frau den Berechtigungsschein für Vollmilch und Nährmittel von der zuständigen Kartenstelle oder dem Ernährungsamt). Im siebenten Schwanger­schaftsmonat wird von der gleichen Stelle anstatt eines Teiles der bisher erhaltenen Nährmittel wahl­weise Butter bewilligt. Minderbemittelte werdende Mütter können auf Antrag bei der NS.-Volkswohl- fahrt (siehe oben) Gutscheine erhalten zum Einkauf der zusätzlichen Lebensmittel.

4. Im Anfang des fünften Schwangerschafts­monats erhältst du ebenfalls gegen Vorlage einer Schwangerschaftsbescheinigung die Säuglings­kleiderkarte beim zuständigen Wirtschaftsamt. Gleich­zeitig kannst du für dich selbst die notwendigen Wäsche- und Kleidungsstücke (Büstenhalter, Um­

standskleid, Unterlagen für Hausentbindung) bean­tragen. Für das erste Kind erhältst du die vollstän­dige Säuglingskleiderkarte, ebenso, wenn seit der Geburt des letzten Kindes mehr als fünf Jahre ver­gangen sind, für jedes weitere Kind die Säuglings­kleiderkarte mit 60 Teilabschnitten.

5. Bettwaren und Bettwäsche können zusätzlich auf Bezugschein geliefert werden bis zu den festgesetzten Höchstmengen für einen Säugling.

6. Besorge dir bei der NS.-Volkswohlfahrt (siehe oben) einen Einkaufsausweis für die bevorzugte Abfertigung in Geschäften usw. Er kann vom Tage der Feststellung der Schwangerschaft an beantragt werden und gilt bis drei Monate nach der voraus­sichtlichen Geburt des Kindes. Die Ortsgruppe des Deutschen Frauenwerks ist gern bereit, dir Wege und Besorgungen abzunehmen, die dir infolge zu starker Arbeitsbelastung oder körperlicher Behinde­rung Schwierigkeiten bereiten.

7. Im siebenten bis achten Schwangerschaftsmonat soll alles für die Entbindung und das Neugeborene vorbereitet und die entsprechenden Stellen verstän­digt sein: die Säuglingsausstattung, das Entbin­dungszimmer, die Hebamme, die Hllfe für den Haus­halt (evtl, durch Vermittlung des Deutschen F^auen- werkes zu besorgen), Anschrift und Telephonnummer des nächsten Arztes; rät der Arzt zur Anstaltsent­bindung, rechtzeitige Anmeldung dort.

8. Bist du berufstätig, vereinbare rechtzettig mit deinem Betriebsführer den Zeitpunkt, an dem du die Arbeit niederlegst. Benachrichtige die Kranken­kasse entsprechend und erkundige dich nach der Re­

gelung bezüglich des Lohnes, des Wochengeldes, der Famllienwochenhilfe usw. Bist du nicht in einer Krankenkasse versichert, und kannst du die Kosten für die Entbindung nicht selbst tragen, so stelle einen Antrag auf Wochenhilfe beim zuständigen Bezirks­amt.

9. Nach der Geburt ist gleichzeitig mtt der standes- amllichen Meldung das Ernährungsamt bzw. die Lebensmittelkartenstelle von der Geburt des Kindes in Kenntnis zu setzen, um die entsprechenden Le-

Ueber die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeuges bei Dunkelheit hatte das Reichsgericht den Grund­satz entwickelt, daß die Geschwindigkeit so einzu­richten sei, daß der Bremsweg keine längere Strecke benötigt, als zu übersehen ist. Während des Krie­ges entstanden Zweifel, ob dieser Grundsatz ange- sicbts der Abdunkelung der Scheinwerfer aufrecht- eryalten werden könne. Es wurde geltend gemacht, daß bann nur noch so geringe Geschwindigkeiten möglich seien, daß praktisch der Kraftverkehr lahm­gelegt werde.

Wie dieDeutsche Justiz" mitteilt, haben Nach­prüfungen ergeben, daß zumeist in den Fällen, in denen diese Vorstellungen erhoben wurden, die Lichtquellen mehr als erforderlich verringert waren. Wenn die Lichtschlitze der Scheinwerfer genau den Bestimmungen entsprachen, blieb eine Sichtweite, die eine angemessene Geschwindigkeit durchaus noch gestattet. Durch die Einführung der Wehrmacht- iarntoeirtroerfer ist diese Sichtwette weitgehend normalisiert, so daß sie jetzt erst recht für ausrei­chende Geschwindigkeiten gesichert ist.

bensmittelfarten für den Säugling zu erhallen. Du selbst bekommst wetterhin bis zu 6 Wochen nach der Geburt bzw. solange du dein Kind stillst, zusätzliche Lebensmittel.

10. Als stillende Mutter hast du außerdem An- spruch auf Stillgeld und, falls du berufstätig bist, auf Stillpausen (ohne Lohnausfall).

11. Nähere Auskunft über alle diese Fragen er­teilt die NS.-Frauenschaft-Deutsches FrauenwerU

Das Reichsgericht hat deshalb auch für die gegen­wärtigen Verhältnisse in einer neuen Entscheidung an seinem Grundsatz festgehalten. Daß freilich durch die Verdunklungsvorschriften eine Verringerung der Geschwindigkeiten notwendig ist, muß in Kauf ge­nommen werden. Eine Aufhebung des Grundsatzes des Reichsgerichts während des Krieges ist umso weniger möglich, als damit eine ungeheure Gefähr­dung des übrigen Straßenverkehrs, besonders der Fußgänger, eintreten würde. Selbstverständlich muß der Fußgänger ganz besonders auf das Heran- nahen eines Kraftfahrzeuges achten, da er das Kraftfahrzeug viel weiter sehen kann als dessen Fahrer ihn. Daß trotzdem der Fahrer die Straße im Auge haben muß, ist bei dem vielfältigen Ver­kehr eine unumgängliche Notwendigkeit, da er im­mer wieder einem überraschten Fußgänger begeg­nen oder plötzlich einen Radfahrer oder einen Hand­karren vor sich erblicken kann, deren Fahrer das Kraftfahrzeug nicht kommen hörten. Bei den Stra­ßenbahnen ist diese Gefahr einer Ueberraschung für andere Verkehrsteilnehmer sehr viel geringer.

Oer Bremsweg muß zu übersehen sein.

im Alter von 74 Jahren.

im 60. Lebensjahre.

Die trauernden Hinterbliebenen.

Nadi Gottes unerfor schlich em Ratschluß entschlief sanft nach langer Krankheit unser lieber, stets treusorgender Vater, Bruder, Schwager und Onkel

Im Namen der Hinterbliebenen:

August Noll.

Gießen (Mäusburg 7), den 24 Oktober 1940.

Die Einäscherung fand in aller Stille statt. Von Beileidsbesuchen und Blumenspenden bitten wir Abstand zu nehmen.

Georg Staufs

Lokomotivführer

Nach einem langen, mit großer Geduld getragenem Leiden ent­schlief am 21. Oktober unser lieber Vater, Schwiegervater, Groß­vater, Bruder, Schwager und Onkel

Herr Heinrich Noll

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Die Beerdigung findet Freitag, den 25. Oktober, 15.00 Uhr, auf

Unser lieber Alterskamerad

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dem Neuen Friedhof statt

Es wird gebeten, von Beileids­

besuchen absehen zu wollen.

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Der V erstand.

wird gebeten.

Am 22. Oktober d. J., abends, starb plötzlich und unerwartet unser Prokurist

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Christoph Studt

ist am 22. Oktober plötzlich verschieden. Die Beisetzung findet Freitag, den 25 Ok­tober, nachmittags 3 Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt. Um zahlreiche Beteiligung

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Die Beerdigung findet Freitag, den 25. Oktober, nachmittags 2¥a Uhr, auf dem Neuen Friedhof statt

Todes* Anzeige.

Plötzlich und unerwartet verschied Dienstag abend infolge eines Herzschlages mein lieber, guter Mann, mein treusorgender Vater

In tiefer Trauer:

Frau Bertha Studt, geb. Volp.

im Übermaß, Gicht, Rheuma, Magen- Darmkalarrh, sowie Arterienverkalkung, SaureS Brennen, Gallen- u. Nieren­steine sind Zeichen schlechter Magenpflege. Mtt

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Inhaber des E. K. II, der Hessischen Tapferkeitsmedaille und des Fiontkämpferehrenzeichens

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im Alter von 57 Jahren.

Fast 35 Jahre hat der Verstorbene in treuer Pflichterfüllung die ihm gestellten Aufgaben gewissenhaft und vorbildlich erfüllt Seine jederzeit gezeigten aufrichtigen Charaktereigenschaften und seine stete Hilfsbereit­schaft erwarben ihm die uneingeschränkte Achtung und Wertschätzung all derer, die mit ihm arbeiteten.

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