Strafkammer Gießen.
Der 5). F. in Lollar, zur Zeit in Untersuchungshaft, war der Wilddieberei und des unbefugten Waffenbesitzes beschuldigt. Er hat am 10. und 12. Oktober v. I. in einem fremden Jagdgebiet unberechtigt je einen Hasen erlegt. Der wiederholt einschlägig vorbestrafte Angeklagte war geständig. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde der Angeklagte zu einer Gesamtgefängnis st r a f e von drei Jahren, abzüglich drei Monate Untersuchungshaft, verurteilt. Die Vorstrafen kamen straferschwerend, das Geständnis des Angeklagten und seine Pflichterfüllung im Weltkrieg kamen strafmildernd in Betracht.
A. E. aus Diez a. d. Lahn, zur Zeit ohne festen Wohnsitz, war durch Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 21. November 1939 wegen Bettelns und Landstreicherei zu einer Haftstrafe von sechs Wochen und Ueberweisung an die Landespolizeibehörde (Arbeitshaus) verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Berufung ein. In der jetzigen Berufungsverhandlung wurde er überführt. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurde die Berufung verworfen. An ihrem 98. Geburtstag gestorben.
(D Schotten, 23. Jan. An ihrem gestrigen 9 8. Geburtstag ver st arb die älteste hiesige Einwohnerin Frau Elisabethe Rühl, geb. Neeb, Witwe des früheren Nagelschmieds und Landwirts Johannes Rühl. Noch bis in ihr höchstes Alter hinein erfreute sich die Verstorbene einer außergewöhnlichen geistigen und körperlichen Rüstigkeit, so daß sie noch in ihren letzten Lebensjahren laÄwirtschastliche Arbeiten verrichten konnte. Sie stammte aus Helpershain; chre Familie siedelte zu Anfang unseres Jahrhunderts infolge Ankaufs der hiesigen sogenannten Gänsmühle nach Schotten über.
Landkreis Gießen.
J) Laubach, 22. Jan. Im Rahmen der NS.- Gemeinschaft „Kraft durch Freude" gab am Sonntagabend ein Musikkorps der Luftwaffe im „Solm- jer Hof" ein Militärkonzert. Welch lebhaftes Interesse nicht allein von der hiesigen Einwohnerschaft, sondern auch von den benachbarten Orten hierfür gezeigt wurde, beweist der Umstand, daß bereits vor Beginn des Konzerts der geräumige Saal des „Solmfer Hofes" bis auf den letzten Platz besetzt war. Von der gut gewählten Musikfolge verdienen vor allem die Militärmärsche hervorgehoben zu werden. Die Erwartungen, die man an die Ausführung der reichhaltigen Vonraasfolge geknüpft hatte, wurden bei weitem übertroffen. Stürmischen Beifall erntete die Kapelle nach jedem Musikstück, so daß sie sich gezwungen sah, immer wieder neue Einlagen zu geben. Nach dem zweistündigen Konzert wurde den dankbaren Zuhörern zum Tanz aufgespielt.
Trauerkleidung
und Bezugscheinpflicht.
Volltrauerkleidung ist bezugschein- und kartenfrei, sie darf aber nur gegen Vorlage einer amtlichen Urkunde an die engsten Familienangehörigen des Verstorbenen abgegeben werden. Als Volltrauerkleidung ist ausschließlich das Damenoberkleid, gegebenenfalls Rock und Bluse, auch mit Kostümjacke zu verstehen. Traueroberkleidung für Männer kommt nicht in Frage, der als Traueranzug übliche Gehrock ist ohnehin bezugschein- und kartenfrei. Aber Mäntel für Männer und Frauen sind ebenso wie z. B. schwarze Kittel unter keinen Umständen bezugschein- oder kartenfrei auszuhändigen, sie unterliegen der Bezugscheinpflicht bzw. sind auf die Punkte der Kleiderkarte anzurechnen, ebenso wie auch Strümpfe, Unterkleidung oder Schuhe.
Wirtschaft.
Gießener (Schlachtviehmarkt.
JMuf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtviehoerteilungsmarkt) in der Viehverstei- gcrungshalle Rhein-Main kosteten Ochsen 45,5, Bullen 33,5 bis 44,5, Kühe 25 bis 43, Färsen 40 bis 44,5, Kälber 34 bis 63, Hämmel 25 bis 45 Rpf. je Vi kg Lebendgewicht. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise bezahlt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,09, bl (135 bis 149,5 kg) 1,09, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,09, c (100 bis 119,5 kg) 1,07, d (unter 100 kg) 1,01, e—f (unter 80 kg) 0,97, gl (fette Specksauen) 1,09, i (Altschneider) 1,09, g2 (andere Sauen) 1,01, h (Eber) 1,01 RM. — Marktverkauf: Zugeteilt und ausverkauft.
Ahein-Mainische Börse.
Tendenz ruhig.
F r a n t f.u r t a. M., 23. Januar. Der mäßige Auftragseingang von der Kundschaft führte auch an der heutigen Börse zu nur sehr geringem Geschäft. Die Zurückhaltung hielt in vollem Umfange an, besonders am Aktienmarkt war die Unternehmungslust denkbar klein. Dagegen war das Interesse am festverzinslichen Markt weiterhin verhältnismäßig rege. Bei den Dividendenwerten blieb die Kursentwicklung infolge der Zufälligkeit der Orders uneinheitlich, wobei aber im allgemeinen wieder nur geringe Abweichungen eintraten. Montanwerte waren vernachlässigt und stellenweise etwa 0,50 bis 1 v. H. schwächer, Hoesch, Buderus und Rheinstahl aber voll behauptet. JG.-Farben bröckelten 0,40 v. H. ab auf 169,40, Metallgesellschaft unv. 129,25. Im übrigen kamen u. a. zur Erstnotiz: Daimler 126,50 (125,25), Heidelberger Zement 151 (150,50), Zellstoff Aschaffenburg 107,75 (107) und Rheinmetall unv. 127.
Am Renten markt herrschte in Pfandbriefe weiterhin Materialmangel, was größtenteils wieder zu Streichungen oder Repartierungen führte. Leb- Hafter gesucht wurden Reichsschatzanweisungen, auch für Industrie-Anleihen blieb Interesse. Verhältnismäßig rege gingen Reichsaltbesitz mit 141 (140,75) und Reichsbahn-VA. mit 127,13 bis 127 (127) um. Staatspapiere und Stadtanleihen wenig verändert. Liqui - Pfandbriefe unterlagen Schwankungen bis 0,25 v. H. Lebhaft umgesetzt wurden weiterhin Reichsbahn-VA., die wieder 127,13 nach 127 erreichten. Freiverkehrsrenten waren wenig verändert.
Der Freiverkehr lag still und behauptet, höher Frankfurter Handelsbank mit 60 (58). Tagesgeld unv. 1,75 v. H.
Frankfurter Schlachtviehmarkt.
Frankfurt a. M., 24. Jan. (Vorbericht.) Der heutige Schlachtviehmarkt war ausreichend beschickt. Es kosteten je 50 kg Lebendgewicht: Kälber 30 bis 65 RM.. Hämmel 35 bis 51, Schafe 25 bis 44, Schweine 49,50 bis 55,50 RM.
Hauptschriftleiter Dr, Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriftleiters: Ernst Blum- schein. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und die Bilder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen. Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner. Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Druck und Verlag: Bruhlsche Universitätsdruckerei, R. Lange, K.-G., sämtlich in Gießen. Monatsbezugspreis 2,05 RM. einschließlich 25 Pf. Zustellgebühr, mit der Illustrierten 15 Pf. mehr. Einzelverkaufspreis 10 Pf. und Samstags 15 Pf., mit der Illustrierten 5 Pf. mehr. Zur .Reit ist Preisliste Nr. 5 vom 1. Dezember 1939 gültig.
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Gießen, den 23. Januar 1940.
Die Trauerfeier und Beisetzung fand in der Stille statt.
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Gestern abend 10 Uhr entschlief nach langem, schweren Leiden unsere liebe, treue Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Urgroßmutter
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im 75. Lebensjahre.
In tiefer Trauer: Familie Ernst Drescher
Familie Wilhelm Laucht
Familie Albert Bepperling.
Gleiberg, den 23. Januar 1940.
Die Beerdigung findet Donnerstag, den 25. Januar, nachmittags l8/4Uhr, vom Sterbehaus Hintergasse 23 aus statt.
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Am Donnerstag, dem 18. d. M., verschied plötzlich und unerwartet an einem Herzschlag unser guter Bruder, Schwager und Onkel
Paul Schreiner
Nachruf!
Am 21. Januar verschied nach kurzem schweren Leiden der Kirchendiener der Luthergemeinde
Herr Adam Becker
Seit 10 Jahren war er als Kirchendiener der Luthergemeinde tätig und hat stets treu und gewissenhaft sein Amt ausgeübt und dadurch sich die Liebe der ganzen Gemeinde erworben. Der Kirchenvorstand und die ganze Gemeinde wird diesen treuen Menschen nie vergessen.
Im Namen des Kircbenvorstandes der Luthergemeiode
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im 70. Lebensjahr.
Gießen (Moltkestraße 1), den 24. Januar 1940.
Die Einäscherung hat in aller Stille stattgefunden.
Von Kranzspenden und Beileidsbesuchen bittet man abzusehen.
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Am 20. Januar entschlief nach kurzer Krankheit unser lieber Bruder und Onkel
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Der anhaltende Frost der letzten Wochen hat zu unvermeidlichen örtlichen Schwierigkeiten in der Kartoffelversorgung geführt, die aber lediglich als vorübergehend zu betrachten sind. Um jedoch allen Versorgungsberechtigten, die zur Zeit ohne genügende Kartoffelvorräte sind, die ausreichende Ernährung sicherzustellen, ist angeordnet worden, daß diese auf Grund einer Bescheinigung der örtlichen Dienststellen der NSV. zusätzliche Reisebrotmarken erhalten. Die zusätzlichen Karten gelten über 1750 g Brot oder nach dem üblichen Umrechnungssatz (1000 : 750) auch für Mehl. 381D
Anspruchsberechtigt sind nur die Verbraucher, die über keinen größeren Kartoffelvorrat als für zwei Tage verfügen, wobei je Kopf und Tag 500 g Kartoffeln anzurechnen sind. Volksgenossen ohne genügenden Karwffelvorrat können sich bei ihrer NSV.-Ortsgruppe eine Bescheinigung ausstellen lassen, auf die das zuständige Ernährungsamt die Reisebrotmarken ausgibt. Falsche Angaben über die Kartoffelbestände in der zu unterschreibenden Erklärung sind strafbar. Die Bescheinigungen werden immer nur für eine Woche im voraus ausgestellt und müssen gegebenenfalls neu eingeholt werden.
7635 A
Vogtsche
Privat-Hondelsschuie Gießen, Goefhestr.32


