Aus den Gerichtssälen.
Strafkammer Gietzen.
Die A. Pf. in Friedberg hatte sich wegen versuchter Abtreibung und der Fr. D. in Friedberg- Fauerbach wegen Beihilfe zu verantworten. Die Pf. war geständig. D. bestritt jegliche Schuld. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurden die Angeklagten zu je vier Monaten Gefängnis verurteilt. Dem Angeklagten D. wurde ein Monat der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.
Der H. R. aus Königsberg i. Pr. war des schweren Diebstahls beschuldigt. Es wurde chm zur Last gelegt, in der Nacht vom 19. zum 20. November 1938 in Atzenhain unter den Voraussetzungen des strafverschärfenden Rückfalls aus einer verschloßenen Arbetterwohnbaracke Arbeitskleider und eine Aktentasche im Werte von zusammen etwa 20 RM. entwendet zu haben. Die Gegenstände wurden im Spind des Angeklagten gefunden. Der Angeklagte behauptete, er habe die Sachen von einem Arbeitskameraden, dessen Namen er nicht wisie, zur Aufbewahrung erhalten. Der Anklagevertreter beantragte, dem Angeklagten unter Zubilligung mildernder Umstände zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Der Angeklagte wurde wegen schweren Diebstahls im wiederholten Rückfall zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die einschlägigen Vorstrafen und der Umstand, daß es sich hier um einen Kameradendiebstahl handelte, wirkten straferschwerend, strafmildernd der geringe Wert der gestohlenen Sachen, die den Eigentümern zu- rückgeqeben worden sind. Der Angeklagte wurde darauf bingewiesen, daß er im Wiederholungsfall m t Zuchthausstrafe und Sicherungsverwahrung zu rechnen habe.
Amtsgericht Gieüen
Ein Angestellter eines Schuhgeschäfts in Gießen und eine Polin waren angeklagt, in der Zeit von Juli bis Oktober 1940 einer Vorschrift auf dem Gebiete der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er- zeugniffe zuwidergehandelt zu haben. Der Angeklagte hatte in etwa 6 bis 8 Fällen Arbeitsstiefel ohne Bezugsschein an die Polin verkauft, ferner hatte er m drei Fällen 3 Paar Damenstiefel an die Polin abgegeben. Der Angeklagte behauptete, es habe sich um herumlieqende und unverkäufliche Waren gehandelt. Ein Sachverständiger vertrat die Ansicht, daß die Schuhe gegen den Bezugschein 2 hätten abgegeben werden können, ein anderer Sachverständiger vertrat den Standpunkt, die Schuhe hätten nur gegen den Bezugschein 1 abgegeben
wenden können. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Untersuchungshast wurde auf die Strafe cmgercchnet. Die Angeklagte wurde zp einer Haftstrafe von sechs Wochen, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gilt, verurteilt.
Ein Mann in Gießen hatte einen Strafbefehl über 10,— RM erhalten, weil er am 21. und 23. September während der Dunkelheit das Küchenfenster seiner Wohnung nicht verdunkelt hatte, so daß der Lichtschein weithin sichtbar war. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt In der gestrigen Hauptverhandlung wurde der Mann überführt und die Geldstrafe a u f 2 0,— R M. erhöht
Todesurteil gegen Gewaltverbrecher.
Lpd. Frankfurt a. M., 20. Dez. Die Justizpressestelle Frankfurt teilt mit: Das Sondergericht Frankfurt a. M verurteilte am Donnerstag den 21jährigen Rudolf Wintersdorf aus Friedberg in Hessen als Gewaltverbrecher wegen Totschlags zum Tode. Wintersdorf ist ein rückfälliger Früh- krimineller, der schon seit frühester Jugend eine asoziale Einstellung und Neigung zu Gewalttaten bewiesen hat. Er ist auch schon erheblich vorbestraft. Am 31. August 1940 hat er in Frankfurt a. M. eine Dirne auf ihrem Zimmer mit einem großen, feststehenden Messer in brutaler Weise niedergestochen und getötet. Dem Angeklagten war nicht zu widerlegen, daß er die Tat nicht in räuberischer Absicht, sondern in Erregung darüber begangen hat, daß ihm von der Dirne Vorwürfe gemacht wurden Er konnte daher nur meg»n Totschlags bestraft werden. Da er die Tat als Gewaltverbrecher begangen hat, mußte feine Tat mit dem Tode gesühnt werden.
Gefängnis für Milchpantfcherinnen.
LPD. Darmstadt, 20. Dez. Eine der übelsten NahrungsmittelfÄschpngen ist das Milchpantschen, das namentlich den Kleinkindern erheblichen Schaden zufügen kann. Weaen dieses Vergehens hatten sich zwei Milchverkäuferinnen vor dem Schnellgericht Darmstadt zu verantworten. Die beiden Schwestern hatten nicht nur Vollmilch mit Magermilch „gestreckt", sondern Milch fortgesetzt ohne Bezugschein abgegeben. Die eine, die ihr erstes Geständnis zurücknehmen wollte, e rhielt sieben Monate Gefängnis, ihre Schwester sechs Monate Gefängnis. Außerdem wurde über sie ein zweijähriges Berufsverbot verhängt. Das Urteil wird veröffentlicht und außerdem an der Mllchverteilungsstelle aus gehängt
ftä tt en der Genuß von Branntwein ober branntweinhaltiger Genußmittel (Liköre!). Ohne Anwe,enhett der Erziehungsberechttglen usw. ist Jugendlichen unter 18 Jahren aller Arten der Genus alkoholischer Getränke untersagt, desgleichen Jugendlichen unter 18 Jahren der Genuß von Tabakwaren aller A r t (Zigaretten!) i n der Oeffent lichkeit, d. h. z. B. aus der Straße, in der Eisenbahn, in den Schalterräumen der Post usw. Ebenso sollen Jugendlich? von öffentlichen Tanzlustbarketten, Schieß- und Spieleinrich- tungen ferngehalten werden. Erziehungsberechtigte, Unternehmer und Veranstalter, die vorsätzlich oder fahrlässig Jugendlichen Verstöße gegen diese Polizei- oerordnung ermöglichen, desgleichen Personen, die sich wahrheitswiürig als Beauftragte eints Erziehungsberechtigten ausgeben, werden mit Hast oder Geldstrafe bestraft Die Vorschriften dieser Beiordnung finden auf Angehörige der Wehrmacht und des Relchsarbeitsdienstes keine Anwendung und flehen nicht für Veranstaltungen der Partei sowie für Jugendliche, die sich nachweisbar auf Rehen befinden.
Nach der soeben erlassenen Durchführungsver- orbnung zur Verordnung vom 4. Oktober d. I. ist der Jugendarrest nur ein Zuchtmittel, also Keine Strafe, die in das Strafregister eingetragen wird. Seine Verhängung uru) Verbüßung ist also nicht g l e i ch b e o e u t en d mit einer gerichtlichen Strafe, die dem zu einer solchen Verurteilten im späteren Leben Nachteile mancherlei Art bringen kann. Auf Jugend- arreft wird erkannt, wenn der Richter eine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuchs nicht für angezeigt Hütt und dem Jugendlichen doch das Gemeinschaftswidrige seines Verhaltens eindringlich zum Bewußtsein gebracht werden muß. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, daß neben der Verhängung von Jugendarrest noch Erziehungsmaßregeln angeordnet werden können. Nach dem Jugendgerichtsgesetz kommen hauptsächlich als solche in Frage: Auferlegung besonderer Verpflichtungen, z. B. W.e- dergutmachung des angerichteten Schadens, Unterbringung in einer geeigneten Familie, Schutzaufsicht und Fürsorgeerziehung.
Wie schon betont, soll der Jugendarrest keine „Strafe" sein, insbesondere nicht im Sinne der Vorschriften über den strafrechtlichen Rückfall. Eine Aussetzung der Vollstreckung des Arre st s unter Bewilligung einer Bewährungsfrist, wie sie das Jugendgerichtsgesetz kennt, ist ' v einer Verurteilung zum Jugendarrest g e s e tz unzulässig. Hat ein Jugendlicher mehr,... Straftaten begangen und ist deshalb Freiheitsentziehung geboten, so ist vom Jugendrichter einheitlich auf Jugendarrest zu erkennen, wenn dies nach der Persönlichkeit des Täters und den Umständen der Tat angezeigt erscheint; die Dauer des Jugendarrests darf auch alsdann einen Monat nicht überschreiten. Jugendarrest und Freiheitsstrafen (Gefängnis) dürfen nicht nebeneln» ander verhängt werden.
Die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist nicht zulässig, es sei denn, daß sie bei einer Verstellung, die allein oder überwiegend wegen einer fahrlässig begangenen Straftat erfolgt ist, aus besonderen Gründen angezeigt erscheint.
Zur Vollstreckung des Wochenendkarzers ist noch folgendes zu sagen: In jedem Amtsgericht §ib geeignete Räume zur Verfügung zu stellen.
er Karzer dauert vom Samstagnachmittag bis Montag früh. In einem Gefängnis darf der Arrest nicht vollstreckt werden. Die Verpflegung besteht nur aus Wasser und Brot, Lediglich am Morgen der Entlassung und in besonderen Fällen
auch am Mittag vorher — das gilt auch für die Dauer des Kriegs — ist die Kost durch eine warme Suppe zu ergänzen. Zu der Suppe sind 50 g Nährmittel und 10 g Fett zu verwenden. Die Brotration für den gesamten Wochenendkarzer beträgt bei männlichen Arrestanten insgesamt 1150 g und bei weiblichen 1000 g, die auf Samstag, Sonntag und Montag verteilt werden? Frisches Trink- ro^ffer ist mehrmals am Tage zu verabreichen.
Der Jugendliche muß bie Nahrungsmittel in natura mitbringen. Er erhält ein hartes Lager, auch für bie Nacht, unb ist bei Tage angemessen zu beschäftigen. Die ' Arbeit soll möglichst in der Zelle ftattftnben. Für den Dauerarrest sollen befonbere An» i ft a 11 e n eingerichtet werben; für den Landgerichts-
bezirk Gießen eine solche in Friedberg. Die Ueberwachung ist in der Regel durch einen Gefängnisbeamten durchzuführen. Die ärztliche Betreuung und Untersuchung erfolgt durch d.en Ge- fängnisarzt.
Die Vollstreckung von Jugendarrest und Wochenendkarzer stehen unter der Aussicht des Jugendrichters, dessen amtliche Tätigkett sich zwar durch diese neue Aufgabe erweitert, der sich dieser Neuarbeit im Jnteresie des Nachwuchses unseres Volkes gewiß gern unterziehen wird. Es ist Aufbauarbeit, nach einem Worte des Reichs'ustizministers, zu leisten, von deren Schnelligkeit, Gewandtheit, Zielsicherheit und Gründlichkeit der Erfolg des neuen Zuchtmittels abhängt.
Sortwfiim.
Tageskaleuder für Samsfgg.
Die Deutsche Arbeitsfront — NSG. »Lraft bin* Freude": ab 19 Uhr im Stadttheater ,JDr. me<£ Hiob Prätorius". — Stadttheater: 15 bis 17.15 Uhr: „Rotkäppchen". — Gloria-Palast (Seltersweg): „Das Lied der Siebe'. — Lichtspielhaus (Bahnhof, ftratze): „Der ewige Jude". — Oberhessischer Kunst- oerein: 17.30 bis 18.30 Uhr Weihnachtsausstellung im Foyer des Stadttheaters. — 1885—1935: 19.15 Uhr im „Frankfurter Hof Zusammentreffen.
Tageskalender für Sonntag.
Stadttheater: 14.30 bis 16.45 Uhr „Rotkäppchens 19 bis 22 Uhr „Paganini". — Gloria-Palast (Sei» tersmeg): „Das Lied der Liebe". — Ächtspielhaux. (Bahnhofstraße): „Der ewige Jude". — Oberhessi. scher Kunstverein: 11 bis 13 Uhr Weihnachtsaus* ftellung im Foyer des Stadttheaters.
Stadtlheater Gießen.
Am morgigen Sonntagabend wirb zum letzten Male ber große Operettenerfolg „Paganini" wieder» holt. Musikalische Leitung: Arthur Apelt. Spiel' Gedenket der hungernden Mel!
lettung Harry Grüneke. 'Bühnenbild Karl Löffler. Tanzleitung Irmgard Trömel. Chöre Arthur Apell. Außer Miete.
Spielplan vom 23. bis 29. Dezember.
Montag, 23. Dezember, nachmittags, „Rotkäppchen", Märchenspiel nach Gebrüder Grimm von Steller. Außer Miele..
Mittwoch, 25. Dezember, 1. Weihnachtsfeiertag: Nachmittaas Fremdenvorstellung „Dr. med. Hiob Prätorius Komödie von Kurt Goetz. Außer Miete. Abends: Zum letzten Male „Der Barbier von Se° olllflE, Komische Oper von Rossini. Außer Miete.
Donnerstag, 25. Dezember, 2. Weihnachtsfeiertag: Nachmittags „Rotkäppchen". Märchenspiel nach Gebr. Grimm von Selter. Außer Miete. Abends: „Der Dogelhändler", Operette von Karl Zeller. Außer Miete.
Freitag, 27. Dezember: Nachmittags JRotfäpp« eben", Märchenspiel nach Gebrüder Grimm von Stelter. Außer Miete. Abends: Zum letzten Male „Der Tanz ins Gluck". Operette von Stolz. Außer Miete.
Kein Altpapier wegwerfea oöer verbrennen!
Gerade in der Zett vor dem Weihnachtsfest sam» mein sich durch die Einkäufe in allen Haushaltungell arößere Mengen Altpapier an. Da bas Altpapier heute ein wichtiger Rohstoff für die Papierproduk- tion ist, darf kein Altpapier weqgeworfen ober verbrannt werben; es ist über die Schulkinder ober über bie Hausvorsammelstellen zu sammeln und abzuliefern.
♦♦ Bon der Universität. Der Rektor der Ludwigs-Universität Gießen hat gemäß § 4 der Reichsassistentenordnung vom 1. Januar 1940 den
Der Vsitiker am Lahnftof |
im fast vollendeten 80. Lebensjahr.
Lang-Göns, Frankfurt/Main. den 20 Dezember 1940.
5337 D
Wetzlar (Hermannstelner Straße 42), Heuchelheim, 21. Dezember 1940.
5856 D
Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 22. Dezember, nachmittags V/iUhr vom Trauerhause aus statt
iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinm Kleine Annetten richten sich an die Bevölkeruckn ber enaeren Heimat? Dartun: Kleinmi- reinen in die Hei- maNeitiing. den DießenerAnxeigei flllllllllilllllllllllllllllll
Für die überaus herzliche Teilnahme, sowie Kranz- und Blumenspenden bei dem Hmscheiden unseres lieben Entschlafenen sage ich hiermit meinen aufrichtigen Dank. Insbesondere danke ich Herrn Pfarrer Heep für die trostreichen Worte, der Ortsgruppe der NSDAP. Wetzlar-Niedergirmes, dem Schlosser- und Autoschlosserhandwerk und der Gefolgschaft für den ehrenden Nachruf und allen denen, die meinem lieben Mann das letzte Ehrengeleit gaben.
Die trauernden Hinterbliebenen:
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Familie Carl Müller IL Familie Wilhelm Müller IV, Familie Anton Conrad Müller Familie Robert Pinkert.
Im Namen der Angehörigen:
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