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Aus den Gerichtssälen.

Strafkammer Gietzen.

Die A. Pf. in Friedberg hatte sich wegen ver­suchter Abtreibung und der Fr. D. in Friedberg- Fauerbach wegen Beihilfe zu verantworten. Die Pf. war geständig. D. bestritt jegliche Schuld. Dem Antrag des Anklagevertreters entsprechend wurden die Angeklagten zu je vier Monaten Ge­fängnis verurteilt. Dem Angeklagten D. wurde ein Monat der Untersuchungshaft auf die Strafe angerechnet.

Der H. R. aus Königsberg i. Pr. war des schwe­ren Diebstahls beschuldigt. Es wurde chm zur Last gelegt, in der Nacht vom 19. zum 20. November 1938 in Atzenhain unter den Voraussetzungen des strafverschärfenden Rückfalls aus einer verschloßenen Arbetterwohnbaracke Arbeitskleider und eine Akten­tasche im Werte von zusammen etwa 20 RM. ent­wendet zu haben. Die Gegenstände wurden im Spind des Angeklagten gefunden. Der Angeklagte behauptete, er habe die Sachen von einem Ar­beitskameraden, dessen Namen er nicht wisie, zur Aufbewahrung erhalten. Der Anklagevertreter be­antragte, dem Angeklagten unter Zubilligung mil­dernder Umstände zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Der Angeklagte wurde wegen schweren Diebstahls im wiederholten Rück­fall zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die ein­schlägigen Vorstrafen und der Umstand, daß es sich hier um einen Kameradendiebstahl handelte, wirk­ten straferschwerend, strafmildernd der geringe Wert der gestohlenen Sachen, die den Eigentümern zu- rückgeqeben worden sind. Der Angeklagte wurde darauf bingewiesen, daß er im Wiederholungs­fall m t Zuchthausstrafe und Sicherungsverwahrung zu rechnen habe.

Amtsgericht Gieüen

Ein Angestellter eines Schuhgeschäfts in Gießen und eine Polin waren angeklagt, in der Zeit von Juli bis Oktober 1940 einer Vorschrift auf dem Gebiete der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er- zeugniffe zuwidergehandelt zu haben. Der Ange­klagte hatte in etwa 6 bis 8 Fällen Arbeitsstiefel ohne Bezugsschein an die Polin verkauft, ferner hatte er m drei Fällen 3 Paar Damenstiefel an die Polin abgegeben. Der Angeklagte behauptete, es habe sich um herumlieqende und unverkäufliche Waren gehandelt. Ein Sachverständiger vertrat die Ansicht, daß die Schuhe gegen den Bezugschein 2 hätten abgegeben werden können, ein anderer Sachverständiger vertrat den Standpunkt, die Schuhe hätten nur gegen den Bezugschein 1 abgegeben

wenden können. Der Angeklagte wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt. Die Untersuchungshast wurde auf die Strafe cmgercchnet. Die Angeklagte wurde zp einer Haftstrafe von sechs Wochen, die durch die Unter­suchungshaft als verbüßt gilt, verurteilt.

Ein Mann in Gießen hatte einen Strafbefehl über 10, RM erhalten, weil er am 21. und 23. September während der Dunkelheit das Küchen­fenster seiner Wohnung nicht verdunkelt hatte, so daß der Lichtschein weithin sichtbar war. Gegen den Strafbefehl hatte der Angeklagte Einspruch eingelegt In der gestrigen Hauptverhandlung wurde der Mann überführt und die Geldstrafe a u f 2 0, R M. erhöht

Todesurteil gegen Gewaltverbrecher.

Lpd. Frankfurt a. M., 20. Dez. Die Justiz­pressestelle Frankfurt teilt mit: Das Sondergericht Frankfurt a. M verurteilte am Donnerstag den 21jährigen Rudolf Wintersdorf aus Friedberg in Hessen als Gewaltverbrecher wegen Totschlags zum Tode. Wintersdorf ist ein rückfälliger Früh- krimineller, der schon seit frühester Jugend eine asoziale Einstellung und Neigung zu Gewalttaten bewiesen hat. Er ist auch schon erheblich vorbestraft. Am 31. August 1940 hat er in Frankfurt a. M. eine Dirne auf ihrem Zimmer mit einem großen, feststehenden Messer in brutaler Weise niederge­stochen und getötet. Dem Angeklagten war nicht zu widerlegen, daß er die Tat nicht in räuberischer Absicht, sondern in Erregung darüber begangen hat, daß ihm von der Dirne Vorwürfe gemacht wurden Er konnte daher nur meg»n Totschlags be­straft werden. Da er die Tat als Gewaltverbrecher begangen hat, mußte feine Tat mit dem Tode ge­sühnt werden.

Gefängnis für Milchpantfcherinnen.

LPD. Darmstadt, 20. Dez. Eine der übelsten NahrungsmittelfÄschpngen ist das Milchpantschen, das namentlich den Kleinkindern erheblichen Scha­den zufügen kann. Weaen dieses Vergehens hatten sich zwei Milchverkäuferinnen vor dem Schnell­gericht Darmstadt zu verantworten. Die beiden Schwestern hatten nicht nur Vollmilch mit Mager­milchgestreckt", sondern Milch fortgesetzt ohne Be­zugschein abgegeben. Die eine, die ihr erstes Ge­ständnis zurücknehmen wollte, e rhielt sieben Monate Gefängnis, ihre Schwester sechs Monate Gefängnis. Außerdem wurde über sie ein zweijähriges Berufsverbot verhängt. Das Urteil wird veröffentlicht und außerdem an der Mllchverteilungsstelle aus gehängt

ftä tt en der Genuß von Branntwein ober branntweinhaltiger Genußmittel (Liköre!). Ohne Anwe,enhett der Erziehungsberechttglen usw. ist Jugendlichen unter 18 Jahren aller Arten der Ge­nus alkoholischer Getränke untersagt, desgleichen Jugendlichen unter 18 Jahren der Genuß von Tabakwaren aller A r t (Zigaretten!) i n der Oeffent lichkeit, d. h. z. B. aus der Straße, in der Eisenbahn, in den Schalterräumen der Post usw. Ebenso sollen Jugendlich? von öffent­lichen Tanzlustbarketten, Schieß- und Spieleinrich- tungen ferngehalten werden. Erziehungsberechtigte, Unternehmer und Veranstalter, die vorsätzlich oder fahrlässig Jugendlichen Verstöße gegen diese Polizei- oerordnung ermöglichen, desgleichen Personen, die sich wahrheitswiürig als Beauftragte eints Er­ziehungsberechtigten ausgeben, werden mit Hast oder Geldstrafe bestraft Die Vorschriften dieser Beiordnung finden auf Angehörige der Wehrmacht und des Relchsarbeitsdienstes keine Anwendung und flehen nicht für Veranstaltungen der Partei sowie für Jugendliche, die sich nachweisbar auf Rehen befinden.

Nach der soeben erlassenen Durchführungsver- orbnung zur Verordnung vom 4. Oktober d. I. ist der Jugendarrest nur ein Zuchtmittel, also Keine Strafe, die in das Strafregister eingetragen wird. Seine Verhängung uru) Ver­büßung ist also nicht g l e i ch b e o e u t en d mit einer gerichtlichen Strafe, die dem zu einer solchen Verurteilten im späteren Leben Nachteile mancherlei Art bringen kann. Auf Jugend- arreft wird erkannt, wenn der Richter eine Strafe im Sinne des Strafgesetzbuchs nicht für angezeigt Hütt und dem Jugendlichen doch das Gemein­schaftswidrige seines Verhaltens eindringlich zum Bewußtsein gebracht werden muß. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, daß neben der Verhängung von Jugendarrest noch Erziehungsmaßregeln an­geordnet werden können. Nach dem Jugendgerichts­gesetz kommen hauptsächlich als solche in Frage: Auferlegung besonderer Verpflichtungen, z. B. W.e- dergutmachung des angerichteten Schadens, Unter­bringung in einer geeigneten Familie, Schutzauf­sicht und Fürsorgeerziehung.

Wie schon betont, soll der Jugendarrest keine Strafe" sein, insbesondere nicht im Sinne der Vorschriften über den strafrechtlichen Rückfall. Eine Aussetzung der Vollstreckung des Ar­re st s unter Bewilligung einer Bewährungsfrist, wie sie das Jugendgerichtsgesetz kennt, ist ' v einer Verurteilung zum Jugendarrest g e s e tz un­zulässig. Hat ein Jugendlicher mehr,... Straf­taten begangen und ist deshalb Freiheitsentziehung geboten, so ist vom Jugendrichter einheitlich auf Jugendarrest zu erkennen, wenn dies nach der Per­sönlichkeit des Täters und den Umständen der Tat angezeigt erscheint; die Dauer des Jugendarrests darf auch alsdann einen Monat nicht überschreiten. Jugendarrest und Freiheitsstrafen (Gefängnis) dürfen nicht nebeneln» ander verhängt werden.

Die Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheits­strafe ist nicht zulässig, es sei denn, daß sie bei einer Verstellung, die allein oder überwiegend wegen einer fahrlässig begangenen Straftat erfolgt ist, aus besonderen Gründen angezeigt erscheint.

Zur Vollstreckung des Wochenendkarzers ist noch folgendes zu sagen: In jedem Amtsgericht §ib geeignete Räume zur Verfügung zu stellen.

er Karzer dauert vom Samstagnachmittag bis Montag früh. In einem Gefängnis darf der Arrest nicht vollstreckt werden. Die Verpflegung besteht nur aus Wasser und Brot, Lediglich am Morgen der Entlassung und in besonderen Fällen

auch am Mittag vorher das gilt auch für die Dauer des Kriegs ist die Kost durch eine warme Suppe zu ergänzen. Zu der Suppe sind 50 g Nährmittel und 10 g Fett zu verwenden. Die Brotration für den gesamten Wochenendkarzer beträgt bei männlichen Arrestanten insgesamt 1150 g und bei weiblichen 1000 g, die auf Samstag, Sonn­tag und Montag verteilt werden? Frisches Trink- ro^ffer ist mehrmals am Tage zu verabreichen.

Der Jugendliche muß bie Nahrungs­mittel in natura mitbringen. Er erhält ein hartes Lager, auch für bie Nacht, unb ist bei Tage angemessen zu beschäftigen. Die ' Arbeit soll möglichst in der Zelle ftattftnben. Für den Dauerarrest sollen befonbere An» i ft a 11 e n eingerichtet werben; für den Landgerichts-

bezirk Gießen eine solche in Friedberg. Die Ueberwachung ist in der Regel durch einen Ge­fängnisbeamten durchzuführen. Die ärztliche Be­treuung und Untersuchung erfolgt durch d.en Ge- fängnisarzt.

Die Vollstreckung von Jugendarrest und Wochen­endkarzer stehen unter der Aussicht des Jugend­richters, dessen amtliche Tätigkett sich zwar durch diese neue Aufgabe erweitert, der sich dieser Neu­arbeit im Jnteresie des Nachwuchses unseres Volkes gewiß gern unterziehen wird. Es ist Aufbauarbeit, nach einem Worte des Reichs'ustizministers, zu leisten, von deren Schnelligkeit, Gewandtheit, Ziel­sicherheit und Gründlichkeit der Erfolg des neuen Zuchtmittels abhängt.

Sortwfiim.

Tageskaleuder für Samsfgg.

Die Deutsche Arbeitsfront NSG. »Lraft bin* Freude": ab 19 Uhr im Stadttheater ,JDr. me<£ Hiob Prätorius". Stadttheater: 15 bis 17.15 Uhr: Rotkäppchen". Gloria-Palast (Seltersweg): Das Lied der Siebe'. Lichtspielhaus (Bahnhof, ftratze):Der ewige Jude". Oberhessischer Kunst- oerein: 17.30 bis 18.30 Uhr Weihnachtsausstellung im Foyer des Stadttheaters. 18851935: 19.15 Uhr imFrankfurter Hof Zusammentreffen.

Tageskalender für Sonntag.

Stadttheater: 14.30 bis 16.45 UhrRotkäppchens 19 bis 22 UhrPaganini". Gloria-Palast (Sei» tersmeg):Das Lied der Liebe". Ächtspielhaux. (Bahnhofstraße):Der ewige Jude". Oberhessi. scher Kunstverein: 11 bis 13 Uhr Weihnachtsaus* ftellung im Foyer des Stadttheaters.

Stadtlheater Gießen.

Am morgigen Sonntagabend wirb zum letzten Male ber große OperettenerfolgPaganini" wieder» holt. Musikalische Leitung: Arthur Apelt. Spiel' Gedenket der hungernden Mel!

lettung Harry Grüneke. 'Bühnenbild Karl Löffler. Tanzleitung Irmgard Trömel. Chöre Arthur Apell. Außer Miete.

Spielplan vom 23. bis 29. Dezember.

Montag, 23. Dezember, nachmittags,Rotkäpp­chen", Märchenspiel nach Gebrüder Grimm von Steller. Außer Miele..

Mittwoch, 25. Dezember, 1. Weihnachtsfeiertag: Nachmittaas FremdenvorstellungDr. med. Hiob Prätorius Komödie von Kurt Goetz. Außer Miete. Abends: Zum letzten MaleDer Barbier von Se° olllflE, Komische Oper von Rossini. Außer Miete.

Donnerstag, 25. Dezember, 2. Weihnachtsfeiertag: NachmittagsRotkäppchen". Märchenspiel nach Gebr. Grimm von Selter. Außer Miete. Abends: Der Dogelhändler", Operette von Karl Zeller. Außer Miete.

Freitag, 27. Dezember: Nachmittags JRotfäpp« eben", Märchenspiel nach Gebrüder Grimm von Stelter. Außer Miete. Abends: Zum letzten Male Der Tanz ins Gluck". Operette von Stolz. Außer Miete.

Kein Altpapier wegwerfea oöer verbrennen!

Gerade in der Zett vor dem Weihnachtsfest sam» mein sich durch die Einkäufe in allen Haushaltungell arößere Mengen Altpapier an. Da bas Altpapier heute ein wichtiger Rohstoff für die Papierproduk- tion ist, darf kein Altpapier weqgeworfen ober verbrannt werben; es ist über die Schulkinder ober über bie Hausvorsammelstellen zu sammeln und abzuliefern.

♦♦ Bon der Universität. Der Rektor der Ludwigs-Universität Gießen hat gemäß § 4 der Reichsassistentenordnung vom 1. Januar 1940 den

Der Vsitiker am Lahnftof |

im fast vollendeten 80. Lebensjahr.

Lang-Göns, Frankfurt/Main. den 20 Dezember 1940.

5337 D

Wetzlar (Hermannstelner Straße 42), Heuchelheim, 21. Dezember 1940.

5856 D

Die Beerdigung findet am Sonntag, dem 22. Dezember, nachmittags V/iUhr vom Trauerhause aus statt

iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinm Kleine Annetten richten sich an die Bevölkeruckn ber enaeren Heimat? Dartun: Kleinmi- reinen in die Hei- maNeitiing. den DießenerAnxeigei flllllllllilllllllllllllllllll

Für die überaus herzliche Teilnahme, sowie Kranz- und Blumenspenden bei dem Hmscheiden unseres lieben Entschlafenen sage ich hiermit meinen aufrichtigen Dank. Insbesondere danke ich Herrn Pfarrer Heep für die trostreichen Worte, der Ortsgruppe der NSDAP. Wetzlar-Niedergirmes, dem Schlosser- und Autoschlosserhandwerk und der Gefolgschaft für den ehrenden Nachruf und allen denen, die meinem lieben Mann das letzte Ehrengeleit gaben.

Die trauernden Hinterbliebenen:

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Familie Carl Müller IL Familie Wilhelm Müller IV, Familie Anton Conrad Müller Familie Robert Pinkert.

Im Namen der Angehörigen:

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