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zeuge der Partei- und Staatsfiihrung und werde in der Stunde der Not und der Gefahr ein Ausein­anderlaufen der durch Druck zusammengehaltenen Menschen erleben. Sie haben sich auch hierin kata­strophal geirrt. Man muß doch wohl denReich­tum" eines Volkes weiter fassen, wenn man seine Bedeutung für den Sieg richtig werten will. In lichten Augenblicken gestehen unsere Gegner ein, daß Deutschland ihnen nicht nur in der Bewaff­nung, Ausrüstung und Führung überlegen ist, son­dern auch in der körperlichen und gesinnungsmäßi­gen Erziehung der Jugend. Der Führer hat in sei­ner großen Reichstagsrede vom Juli seinen Dank nicht nur denen abgestattet, die dem deutschen Volk mit der Waffe oder dem Werkzeug in der Hand ge­dient haben. Er hat auch diejenigen eingeschlossen, die der deutschen Jugend den nationalen Idealismus und die unerschütterliche Disziplin eingeimpft Haden. Deutschland ist reicher als England nicht nur in be­zug aus Tanks und Flugzeuge, sondern auch in bezug auf die Menschen, die sie bedienen, die sie in der Heimat verfertigen, und die jeden neuen Jahrgang junger Menschen zu bewußten Kämpfern für das Reich und seine Größe erziehen. Es ist bei uns lediÄich eine Selbstverständlichkeit, daß niemand in der Versorgung mit knapp gewordenen Gütern des Lebens besser gestellt wird als der andere. Aber es ist auch nichts kennzeichnender für den so anders gearteten Geist in England, daß man dort weiter­hin die Reichen schont und hegt und die Unbilden des Krieges möglichst weit von ihnen fernhält.

Wenn man unterReichtum" nicht nur wie Reichsminister Funk sagte daszufammenge- scharrte Vermögen", sondern alles versteht, was ein Volk kräftig und leistungsfähig macht, so ist das deutsche Volk reicher als das englische. Es bleibt aber immer noch die Frage zu beantworten, ob der geldliche Reichtum unserem (Regner nicht doch eine Chance gibt, wenn erst einmal wie es jenseits

des Aermelkanals heißt ,Hie nächsten Monate überstanden" sein werden. Zunächst ist hierzu zu sa­gen, daß die massierten deutschen Luftangriffe auf die britische Insel am vergangenen Samstag, Sonn­tag und Montag manchen Zweifler darüber belehrt haben, wie ernst es Deutschland mit seiner Ab­sicht ist, England nicht nur gründlich, sondern auch schnell niederzuringen. Aber selbst wenn man an dem Wahn festhält, daß England von den amerikanischen Rüstunaszufuhren noch beträchtlichen Nutzen haben wird, so steht doch fest, daß diese Stärkung der Kampfkraft dem Jnselvolk von Woche zu Woche teurer zu stehen kommt. Man scheint in führenden Londoner Kreisen der seltsamen Ansicht zu sein, als bedeuteten Zehntausende von amerika­nischen Flugzeugen einen reinen, überwältigenden Machtzuwachs. Aber zur Führung und Bedienung dieser Kampfmittel bedarf es eines gewaltigen Heeres von Spezialisten, an denen es unserem Geg­ner fehlt, und die es auch nicht in absehbarer Zeit aus dem Boden stampfen kann. 'Der Reichswirt­schaftsminister hat von der tragischen Ironie der Geschichte gesprochen, die später einmal werde fest­stellen müssen, wie wenig die Sieger des Weltkrie­ges gelernt haben, daß auch eine umfassende wirt­schaftliche und organisatorische Vorarbeit zu leisten ist, roei^n ein Volk einen modernen Krieg siegreich bestehen will. Rechnet man auch solche Vor­bereitungen unter denReichtum", der den Sieg verbürgt, so ist Deutschland unermeßlich viel reicher als England. Cr.

Wissenschaftliche Agrar-Bersuche auf 7000 Hektar Fläche.

Das Reichsministerium für Ernährung und Land­wirtschaft verfügt über 25 Versuchs- und Forschungs- anstalten mit 130 selbständigen wissenschaftlichen

Instituten. Die Anstalten sind Forschungseinrichtun­gen und Versuchsanlagen aller Art, zum größten Teil n*t eigenen Versuchsgütern, Versuchsfeldern und -gärten. Allein ihre landwirtschaftlich genutzte Fläche beläuft sich auf nahezu 7000 Hektar. In ihrem Wirkungsbereich erstrecken sich die Versuchs­und Forschungsanstalten auf alle Zweige der hei­mischen Landwirtschaft. Sie sind über das ganze Reichsgebiet verteilt. Der 0ieichsemährungsminister hat für die Versuchs- und Forschungsanstalten be­sondere Beiräte berufen, für deren Zusammen­setzung der Reichsnährstand das Vorschlagsrecht hat. Die unmittelbare Verbindung der Anstalten mit der Landwirtschaft ist damit gewährleistet.

Erfahrungen mit dem Pflichtjahr

Bewußt wird der Einsatz der Pflichtjahrmäd- chen immer stärker auf das Land gelenkt. Da­mit wird nicht nur eine Entlastung für die Land­wirtschaft erreicht, sondern vor allem den Groß- stadtmädchen Sinn und Gefühl für das Leben und Arbeiten auf dem Lande erschlossen. Darüber hin­aus ergibt der Pflichtjahreinsatz für das aus der Großstadt kommende Mädchen eine körperliche und damit meist auch eine seelische Ertüchtigung, die weit stärker und nachhaltiger den gesamten Or­ganismus des Heranwachsenden Mädchens beein­flußt als jeder noch so sonnige Ferienaufenthalt. Nicht nur die Ueberraschung der Eltern bei der Rückkehr ihrer Töchter über deren prächtige Ge­sichtsfarbe, den erstaunlichen Appetit und die starke Gewichtszunahme bis zu 15 Kilogramm, son­dern auch die im Landleben gewonnene größere Aufgeschlossenheit, Selbständigkeit und Frische ne­ben gesteigertem Selbstbewußtsein sind das Ergeb­nis des Dienstes auf dem Lande. Das reifer gewor­dene Mädchen kann nach dem Pflichtjahr viel siche­

rer auch den richtigen Lebensberuf erwählen. Ein Beweis hierfür ist der nicht seltene Wechsel des ursprünglich geäußerten Berufswunsches. Selbst die Voreingenommenheit der Großstadtmädchen gegen die landwirtschaftliche Beschäftigung wird bei einem großen Teil zum Verständnis, zur Liebe und Freude am Landleben umgeformt, durchschnittlich 8 bis 10 o. H. verbleiben endgültig in der Landwirtschaft ober im ländlichen Haushalt.

Vielfach entwickelt sich auch eine Neigung der Großstadtmädchen, auf das Land zu heira» t e n. Das ist um so wertvoller, als die Männer, die als Siedler, Neubauer, Arzt, Lehrer, Apocheker, Beamter, Handwerker, Wirt, Kaufmann usw. auf das Land, vor allem in den weiten Oftfiedlungs- raum, gehen wollen, Möglichkeiten erhalten, eine Frau zu wählen, die sich in den ländlichen Lebens­kreis einzufügen weiß.

Uebrigens hat die Jagd der Eltern nach selbst- gesuchten Pflichtjahrstellen jetzt aufgehört. Die viel­fach schlechten Erfahrungen, die die Eltern gerade mit selbstgesuchten Stellen gemacht haben, haben wesentlich dazu beigetragen, die Unterbringung der Mädchen ganz dem Arbeitsamt zu über, lassen. Hier ist die Güte der Stellung durch Prü­fung gewährleistet. Wo wirklich Schwierigkeiten auf­tauchen, hat das Pflichtjahrmädchen immer die Mög­lichkeit, sich mit einer Postkarte an das Arbeitsanft zu wenden. Die Verschickung der Mädchen in die Feme, in andere Gaue, fördert zugleich mit dem Pflichtjahr auch das Kennenlemen der großdeutschen Heimat.

HcmptfchrifUetler: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter bei Hauptschriftletters: Ernst Blumschein. Verantwortlich für Politll, Feuilleton und Bilder: Dr. Fr. W. Lange: für Stadt Oiefeen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein: für Sport: Heinrich Ludwig Neuner.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Berlagsleiker: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenlerter: Hans Beck. Verantwortlich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr.L.

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Bekanntmachung.

Für die Ausgabe der ab 26. August 1940 (14. Zu­teilungsabschnitt) gültigen Lebensmittelkarten wer­den folgende Ausgabetage festgesetzt:

1. Ausgabetag: Donnerstag, den 15. August 1940, 8 bis 13 und 15 bis 18 Uhr;

2. Freitag, den 16. August 1940, 8 bis

13 und 15 bis 18 Uhr;

3. , Samstag, den 17. August 1940, 8 bis

13 Uhr;

4. Montag, den 19. August 1940, 8 bis

13 und 15 bis 18 Uhr;

5. Dienstag, den 20. August 1940, 8 bis

13 und 15 bis 18 Uhr;

Welche Ausgabetage für die Bezugsberechtigten in Frage kommen, ergibt sich aus der Aufstempe- hing auf dem Lebensmittel-Personalausweis.

Die Reste der Lebensmittelkarten des vorver­gangenen Versorgungsabschnittes müssen bei Emp­fang der neuen Karten abgeliefert werden.

Der Umtausch von Lebensmittelkarten in Reise­marken erfolgt nur noch in begründeten Fällen (Reise, ständige Verpflegung in Gaststätten usw.). Anträge auf Umtausch ohne Beibringung eines Nachweises sind zwecklos.

Die Ausgabe der Zusahkarlen für Schwer- und Schwerstarbetter unb der Zulagekarten für Lang- und Rachlarbeiler erfolgt vom 20. bis einschließlich 23 August 1940 gegen Vorlage der vorgeschriebenen Bescheinigung. 3633C

Gießen, den 13. August 1940.

Der Oberbürgermeister der Stadt Gießen. Ernährungsamt, Abt. B.

Bekanntmachung

für den Bereich der Polizeidirektion Gießen einschl. Bad-Nauheim und Friedberg

über die Beschaffung des Tierluftschuhkastens.

Der Reichsminister der Luftfahrt und Oberbe­fehlshaber der Luftwaffe hat als Selbstschutzgerät der Stalleigentümer für Pferde, Rinder und Schweine im Sinne des §3 und der Anlage 2 der 7. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz (Beschaffung von Selbstschutzgerät) vom 23. Mai 1939, Reichsgesetzblatt I, S. 963, denTierluftschutz-* kästen 39" eingeführt. 36351)

Gleichzeitig ist das im Tierlustschutzkasten 39 ein- geklebte MerkblattErste Hilfe des Tierhalters nach Luftangriffen", Neudruck 1940, eingeführt worden. Das Merkblatt ist von jedem Tierhalter, der Pferde, Rinder und mehr als 10 Schweine hält, auf eigene Kosten zu beschaffen, auf starke Pappe aufzuziehen und in jeder Stallung an gut sichtbarer Äelle an­zuschlagen.

Ich weise darauf hin, daß gemäß §3 der 0. a. 7. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz die Eigentümer der Ställe für Pferde, Rinder und Schweine verpflichtet sind, das obengenannte Gerät zum Schutze der Tiere zu beschaffen, bereitzustellen und dauernd im gebrauchsfähigen Zustand zu halten.

Der Verbraucherpreis für 1 Stück beträgt 19 RM.

Die Beschaffung des Tierlustschutzkastens hat durch die Eigentümer der genannten Stallungen spätestens bis zum 15.9.1940 zu erfolgen. Sollte sich bei den daraufhin stattfindenden Ueberprib fungen durch die Polizei und Amtsträger des Reichsluftschutzbundes Herausstellen, daß Tierhalter dieser Aufforderung nicht nachgekommen sind, so sehe ich mich gezwungen, diese zu bestrafen.

Gießen, den 10. August 1940.

) Der k. Polizeidirektor als örtlicher Luftschutzleiter: Lutter, Regierungsrat.

Bekanntmachung

für den Bereich der Polizeidirektton Gießen dn- fchließlich Bad-Nauheim und Friedberg

über die Beschaffung von Luftschuhhandsprihen.

Bei der Bekämpfung von Brandbomben und Entstchungsbränden leisten Handfeuerspritzen wert­volle Dienste. 36340

Bekanntlich sind die Hauseigentümer der unter die Vorschriften der 7. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz fallenden Luftschutzgemeinschaf­ten verpflichtet, je eine Handfeuerspritze zu be­schaffen.

Die Spritzen sind nunmehr bei den einschlägigen Firmen in solcher Zahl vorhanden, daß jeder Luft­schutzgemeinschaft die Beschaffung einer Spritze möglich ist. Es wird nochmals aufgefordert, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Gegen Säumige werden ab 15. September 1940. die im § 5 der 7. Durchfuhrungsverordnung zum Luftschutzgesetz vorgesehenen Zwangsmittel zur An­wendung gebracht.

Gießen, den 10. August 1940.

Der k. Polizeidirektor als örtlicher Luftschutzleit er: Lutter, Regierungsrat.