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Wäsche usw. unter Ueberlassung der ihnen freigegebe­nen Stoffe von den Schulen hergestellt wird. Falls die Schülerinnen nicht selbst genügend Material für Ausbesserungs- und Umänderungs­arbeiten mitbringen können, ist mit der NSV., dem HilfswerkMutter und Kind" oder dem WHW. Füh­lung zu nehmen, damit sich die Schulen in deren Hilfsarbeiten einschalten können. Soweit eine saubere und für den praktischen Gebrauch geeignete Her­stellung gewährleistet ist, wird den Schülerinnen auch zugemutet werden können, Gegenstände ihres eigenen Bedarfs unter Verwendung ihrer Kleider­karte herzustellen. Soweit die örtlichen Verhältnisse es nicht gestatten, einen befriedigenden Unterricht zu erteilen, kann die zusätzliche Belieferung mit Stoffen und Nähmitteln beantragt werden.

Oie Kirchensteuer 1940.

Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegen­heiten, Kerrl, hat als Preußischer Kirchenminister Richtlinien für die Erhebung der Kirchensteuern und -umlagen in Preußen 1940 gegeben, die den Neichsstatthaltern der übrigen Länder zur Kenntnis gebracht worden sind. Danach sind die Kirchensteuern und Umlagen nach den bisheri­gen Vorschriften zu erheben. Mit Rücksicht auf die Kriegsoerhältnisse erscheint es dem Minister jedoch geboten, weitgehend Verwaltungsver­einfachungen auch auf diesem Gebiet eintreten zu lassen, da es eine selbstverständliche Pflicht aller kirchlichen Stellen sei, bei der Haushaltsführung und Vermögensverwaltung größte Sparsam­keit zu üben.

Der Kirchensteuer 1940 liegt das Einkom° mensteuersoll 19 3 9 zugrunde. Die Mehr­einkommensteuer und der Kriegszuschlag zur Ein­kommensteuer kommen jedoch nicht als Maßstab für die Kirchensteuer in Frage, so daß also hieraus keine höhere Kirchensteuer begründet werden kann. Im' Interesse der Verwaltungsvereinfachung erteilt der Minister allgemein die Genehmigung zu allen Kirchensteuerbeschlüssen, die 1 als Kirchensteuer 1940 keinen höheren Hundertsatz der Maß- stabsteuern als im Vorjahre festsetzen und auch hin­sichtlich des Kirchengeldes keine den Ertrag erhöhen­den Bestimmun-gen treffen. Eine entsprechende Ver­einfachung sieht der Erlaß für die staatliche Ge­nehmigung der Umlagen der übergeordneten kirch­lichen Verbände vor. Gleichzeitig betont der Mi­nister, daß diese weitgehende Dezentralisation im kirchlichen Steuerwesen den kirchlichen Vorständen

DerZrandmauerdurchbmch im Lustschukkeller.

Am 12. März ist bekanntlich eine neunte Durch- führungsvervordnung zum Luftschutzgesetz erlassen worden, die die Schaffung von Verbindungen zwi­schen unmittelbar benachbarten Gebäuden mit Hilfe von Branümauerdurchbrüchen anordnet. Diese Durchbrüche werden auf direkte Anordnung von Baukommissionen, die jedes einzelne Haus besuchen, geschaffen und so angelegt, daß möglichst wenig neues Material dafür erforderlich ist. Türen oder ähnliche Vorrichtungen kommen nicht in Frage, sondern nach erfolgtem Durchbruch eines 75 Zenti­meter breiten und etwa 1,50 Meter hohen Durch­gangs werden diese Durchbruchsstellen von beiden Seiten wieder mit einem viertel Mauerstein lose vermauert, so daß sie sich im Gefahrenfalle leicht mit den im Luftschutzkeller vorhandenen Geräten aufbrechen lassen.

Am 29. März hat anschließend der Reichsminister der Luftfahrt Richtlinien über Art und Umfang des Beitrags, den jeder Luftschutzverpflichtete bei der Ausführung dieser Brandmauerdurchbrüche zu leisten hat, erlassen. Danach haben alle Personen, Dienststellen und Betriebe, die auf Grund eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Rechtsverhältnisses ein fremdes Grundstück ganz oder zum Teil im Besitz haben und zu deren Schutz die Brandmauerdurch­brüche dienen, durch Arbeitsleistung, durch Geld-,

mittel und durch Bereitstellen von Baustoffen, Ge­räten und dergl. beizutragen. Die Durchbrüche sol­len von Fachleuten, d. h. von Maurern, gemacht werden Wohnt also ein Maurer in einem Hause, so ist er verpflichtet, durch seine Arbeitsleistung bei­zutragen, andernfalls wird der Hauseigentümer für die notwendigen Fachkräfte sorgen müssen. Das gleiche gilt für die Beschaffung des Baumaterials.

lieber die Verteilung der Beitragsleistungen stellt der für die Ausführung Verantwortliche (in der Regel also der Hauseigentümer) zweckmäßigerweise einen Plan auf. Die Kosten werden, nach der Miet­höhe gestaffelt, als einmalige Beitragsleistung auf die Mieter, Pächter usw. umgelegt. Dienststellen und Betriebe dürfen aber die auf sie entfallenden Kosten auf die Gefolgschaftsmitglieder nicht um­legen. Im Streitfall kann das Amtsgericht von den beteiligten Parteien angerufen werden. Abgesehen von den reinen Maurerarbeiten sind die Bewohner eines Hauses verpflichtet, auch zu den anderen Ar­beiten mit ihrer Leistung beizutragen, z. B. beim Freimachen der Zugangswege zur Brandmauer­durchbruchsstelle, beim Entfernen des Bauschuttes, bei der Anbringung von Hinweisschildern usw., denn die Gesamtkosten des Durchbruchs sollen so niedrig wie möglich gehalten werden.

eine besondere Verantwortung auferlege und daß er sich Vorbehalte, sich von der Ordnungsmäßigkeit der kirchlichen Steuer-, Umlage- und Vermögens­verwaltung zu überzeugen. Eine Ausführungsan­weisung der Finanzabteilung beim Evangelischen. Oberkirchenrat bestimmt noch, daß vor Errechnung der Kirchensteuer für 1940 die Einkommensteuern der Steuerpflichtigen aus Steuergruppe I um 30, aus Steuergruppe II um 25 v. H. z u kürzen find. Hierdurch wird erreicht, daß die höhere Besteuerung dieser Gruppen nur dem Staat, nicht aber auch der Kirche zugute kommt.

Lodsch in Litzmannstadt umqetauft.

Lodsch, 11. April. (DNB.) Gauleiter Greiser teilte auf einer Kundgebung im Auftrag des Füh­rers nutz daß Lodsch fortan nach dem General Litzmastqv, dem großen Heerführer des Welt­krieges und alten Mitkämpfers des Führers, be­

nannt wird. Unter dem Jubel der Zehntaufende verlas der Gauleiter ein Danktelegramm an den Führer, in dem die deutsche Bevölkerung Adolf Hitler für diese Ehrung der einst von deutschen Webern gegründeten Stadt dankt. Den Abschluß des Tages bildete ein Fackelzug auf der Adolf-Hitler- Straße.

Zeitschriften.

Das neue Heft derM odenwel t", ver­einigt mit dem Ultra-Sommer-Album für Damen und Kinder, bringt mehr als 180 Modelle und zu jedem Modell die genaue Punkt-Angabe. Komplets und Kostüme werden gezeigt: Kleider, die schlank machen: Modelle für den Nachmittag: Hochzeits­kleider; Dirndl; Sportkleidung ufw. Außerdem gibt es Modelle, für junge Mädchen und Kinder. Erwähnt feien noch: ein Aufsatz über modisch Neues in der

diesjährigen Sommermode und ein Bildbericht, be| zeigt, was man alles aus Stoff-, Leder- und Band, restchen machen kann.

Das ganze Deutschland soll >es sein" Dieses Wort bildet den Grundton einer Künstler, reife durch Deutsch and, die die Leser des Aprilheftes von Velhagen & Klasings Monatsheft t e n mit Hilfe von farbig wiedergegebenen Land, fchaftsblldern zeitgenössischer Maler unternehmen. Ein zweiter farbiger Aufsatz von Hans Caspar Dort Zobeltitz gilt Rudolf Hausknecht, dem Maler schö­ner Frauen. Ein dritter Beitrag, nach farbigen Photographien illustriert, schildert den Münchner Zoo. Ein wenig bekanntes Kapitel aus der Fami* liengeschichte der Bismarcks,Die Bismarcks in Konstanz", behandelt H. Schmidt-Pecht. Ein Bei« trag von Dr. Ernst Zimmer führt den Leser in all­gemeinverständlicher Form in die Grunderkenntnisse der Physik. Der Roman von Kurt KlugeDie Zau- bergeige" geht in diesem Heft zu Ende. Neben ihm steht eine Novelle von Hans Friedrich Blunck,Ber­genfahrt".

Ein interessanter Bildbericht in derSi r e n e" gibt Aufschluß über die Verdunkelung auf dem Lande. Der Bericht zeigt, wie man aus Stroh, Sack­leinen und Holzleisten lichtabschirmende Klappen für die Stallfenster herstellt, die' am Tage ab ge­nommen oder hochgezogen werden. Ein anderer Ar. titel berichtet von einer Luftschutz-Ausstellung in einem großen Berliner Warenhaus. Daneben bringt das HeftPraktischen Luftschutz in Frage und Ant­wort". *

Frankfurter Schlachtviehmarkt.

Frankfurt, 12. April. (Vorbericht.) Der Haupt­markt für Großvieh und Nebenmarkt für Kälber und Schweine nahm bei ausreichender Beschickung einen lebhaften Verlauf. Das gesamte Vieh wurde zu etwa folgenden Preisen zugeteilt: Ochsen 37,50 bis 46,50 Reichsmark, Bullen 35 bis 44,50, Kühe 18 bis 44,50, Färsen 28 bis 45,50, Kälber 25 bis 65, Hämmel 30 bis 51, Schafe 20 bis 44, Schweine 49,50 bis 55,50 RM.

Hauptschriftleiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter beS Hauptschriftleiters: Ernst Blumschein. Verantworüich für Politik Feuilleton und Bllder: Dr. Fr. W. Lange; für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumfchein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner.

Druck und Verlag: Brühlsche Universitätsdruckerei R. Lange K. G. Verlagsleiter: Dr.-Jng. Erich Hamann; Anzeigenleiter: Hans Beck. Verantworüich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr.5.

Unsere inniggeliebte Mutter, Schwester, Schwägerin und Tante

Gießen, den 12. April 1940.

Gießen (Lonystraße 17 II), Köln, Berlin, den 11. April 1940.

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Heinrich Geis, Lokf. i. R.

plötzlich und unerwartet im 60. Lebensjahre zu sich zu rufen.

Gießen - Klein-Linden (Frankfurter Straße 150), den 11. April 1940.

Die Beerdigung findet Sonntag, den 14. April, nachm. 2% Uhr statt.

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1843 D

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Die trauernden Hinterbliebenen.

Heuchelheim und Wetzlar, den 12. April 1940.

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Gott hat es gefallen, unseren lieben Vater, Schwiegervater, Groß­vater, Sohn, Bruder, Schwager und Onkel

Die Trauerfeier findet Montag, den 15. April, um 11 Uhr in der Kapelle des Neuen Friedhofs statt.

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sagen wir auf diesemWege unseren herzlichen Dank.

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Karl Weist.

Gießen, den 11. April 1940.

Karl und Hermann Weist.

Trauerfeier: Samstag, den 13. April, vormittags 10 Uhr. in der Kapelle des Neuen Friedhofes.

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