Ausgabe 
11.1.1940
 
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Studentische Dienstpflicht

Maschinen der deutschen Lustwaffe

(Scherl-

1000 PS.

Bilderdienst/RLM.-M.)

Die Rangabzeichen der Freiwilligen Feuerwehr

Der Reichsminister des Innern hat die Bildung eines Amtes für Freiwillige Feuerwehren" verfügt, das alle Fragen, die den inneren technischen Dienst und den Geschäftsbetrieb der Freiwilligen Feuerwehren betreffen, einheitlich felbständig regelt. Unser Bild zeigt verschiedene für das ganze Reich jetzt verein­heitlichte Rangabzeichen für Angehörige der Frei­willigen Feuerwehr. Oben die Schulterstücke (von

links) für den Anwärter, Truppmann, Obertrupp­mann, Hcmpttruppmann, Truppführer bzw. Ober­truppführer; unten (von links) für den Haupt­truppführer, Zugführer, Oberzugführer, Hauptzug- führer, den Kreisführer, Bezirksführer und den Ab­schnittsinspekteur. Das Stoffabzeichen rechts oben wird vom Anwärter bis zum Obertruppführer auf- wärts getragen. (Scherl-Bilderdienst-M.)

Reichsstudentenführer Dr. Scheel hat einen Aufruf erlassen, in dem es heißt:Bevor Ihr als Soldaten in der Wehrmacht das Reich verteidigt, ollt Ihr auf Befehl der nationalsozialistischen Volks- ührung Eure berufliche Ausbildung zum Abschluß bringen oder das Studium nach Möglich­keit so weit vortreiben, daß es nach dem Kriege erfolgreich beendet werden kann. Ein Teil von Euch tritt daher auf der inneren Front zum Ein- atz für Deutschland an. Um die Einheit dieses Ein- atzes in umfassender Form sicherzustellen, habe ich befohlen, daß die Studentische Dienst- pflicht eingeführt wird."Der Rang", so agt der Aufruf weiter,ben ein jeder von euch einnimmt, entscheidet sich durch die Leistung, die er vollbringt. Für untaugliche Schmarotzer ist in un­sren Reihen kein Platz. Wir werden sie mit aller Schärfe aus unserer kämpfenden Gemeinschaft zu entfernen wissen."

Der Studentischen Dienstpflicht sollen alle Stu­denten des ersten bis einschließlich dritten Semesters unterliegen. Rur die älteren und die Semester, die im Rahmen der Kameradschaftserziehung selbst Dienste leisten, sind von der Dienstpflicht befreit. Im übrigen wird die Dienstpflicht erfüllt in beson­derenD i e n st g e m e i n s ch a f t e n der Deutschen Studentensckiaft", die je etwa 30 bis 40 Mann fach­gruppenweise zusammenfassen. Der Einsatz ist vor

allem auch bei sog. Stoßarbeiten vorgesehen, z. B. beim Entladen von Kohlenzügen oder Lebens­mitteltransporten, in der Land- oder Hauswirt­schaft, soweit das möglich ist, im Reichsluftschutz­bund, im Roten Kreuz, in der Technischen Nothilfe, in der NSV. und in den Ernährungsämtern bei der Ausgabe von Lebensmittelkarten und Bezugschei­nen usw. Aus den Erfassungshalbtagen, die vier bis sechs Stunden bauern und an denen auch Vertreter der Altherrenschaft und Dozenten­schaft teilnehmen, werden die jungen Studenten über ihre besonderen Pflichten gegenüber dem Volk und an den Hochschulen unterrichtet werden.

Gleichzeitig hat der Reichsstudentenführer ange­ordnet, einen studentischen Krieaspr o P a- aandaeinsatz aufzubauen, der wissenschaftliche Forschungsarbeit leisten soll, aufgebaut mit dem Ziel, die Geschichte und Kultur aller Völker ein­schließlich des englischen nach Argumenten gegen England zu durchforschen. Die erarbeiteten Argu­mente werden der deutschen Propaganda zur Ver­fügung gestellt. Der Kriegspropagandaeinsatz soll im Mittelpunkt der studentischen Wissenschafts, arbeiten der Universität stehen. Als Beauftragter des Reichsstudentenführers für den studentischen Kriegspropagandaeinsatz wurde Dr. Haus B äh.r bestellt.

Beginn der Polizeistunde vereinzelt auch auf später als 1 Uhr festgesetzt worden ist, werden in dem Runderlaß als nicht berechtigt angesehen. Die zuständigen Behörden werden ersucht, die Poli­zeistunde, sofern dies nicht bereits geschehen ist, im Rahmen der eben bezeichneten Linie, keinesfalls aber auf später als 1 Uhr, festzusetzen.

Keine Härten beim Knegszuschlag zur Einkommensteuer.

Der Reichsminister der Finanzen stellt in einem Bescheid über den Kriegszuschlag zur Einkommen­steuer für 1939 klar, daß es der Zweck der Be­grenzung des Kriegszuschlags auf 15 v. H. des Einkommens fei, Härten z u vermeiden, die durch eine übermäßige Belastung des Einkommens entstehen könnten. Einkommen im Sinne dieser Vorschriften ist das Einkommen im Veranlagungs- Zeitraum (Kalenderjahr). Ist ein Erhebungszeitraum kürzer als das Kalenderjahr, so beträgt der Kriegs­zuschlag zur Einkommensteuer für jeden Kalender­monat, der im Erhebungszeitraum endet, ein Zwölf­tel des Jahresbetrages. Dieser Vorschrift gemäß kommen als Kriegszuschlag aut Einkommensteuer für den ersten Erhebungszeitraum, das Kalenderjahr 1939, nur vier Zwölftel, nämlich für die Monate September bis Dezember, in Betracht. Bei dieser Höhe des Kriegszuschlags zur Einkommensteuer können die Härten, die § 3 Absatz 2 der Kriegswirtschaftsordnung mit der Be­grenzung auf 15 d. H. verhindern will, von vorn­herein nicht e n t st e h e n. Der Kriegszuschlag zur Einkommensteuer für 1939 kann im Höchstfall der ganzen Einkommenssteuerregelung überhaupt, also

Reue Erpressung an Irland.

Eine neue englische Verordnung, mit der die Regierung Chamberlain rund 40 000 Iren im Al­ter von 21 bis 28 Jahren, also Bürger eines nicht- englischen selbständigen Staates, in England zurückhalten will, um sie zu Rekruten für den englischen Krieg zu pressen, hat ein höchst inter- essantes Gegenstück. Im Juli vergangenen Jahres peitschte nämlich die Regierung Chamberlain das Gesetz zur Verhütung von Gewalttätigkeiten" mit überstürzter Eile durch alle drei Lesungen des Un­terhauses. Das Gesetz richtete sich offiziell gegen die Anfchläge der IRA., in Wirklichkeit aber gab es dem Innenminister unbeschränkte Vollmacht, in England ansässige Iren ganz naeh Belieben als staatsgefährlich zu verhaften. Diese selben Iren sollen jetzt also gezwungen werden, für England zu bluten. Damals im Juli vergangenen Jahres waren die nach der Westküste Englands abgehenden Züge und die Dampfer nach Irland wochenlang von fliehenden Iren überfüllt; sie wußten aus der langen Leidensgeschichte Irlands nur zu gut, was ihnen auf Grund jenes Gesetzes bevorstand und handelten danach. Zehntausende andere aber, es leben heute mehr Iren außerhalb des Staates Eire als auf der grünen Insel selbst konnten nicht fliehen, weil sie sonst ihre Existenz hätten auf» geben müssen, da die Heimat noch nicht aufnahme­fähig genug ist. Ein großer Teil dieser zurückgeblie­benen fremden Staatsbürger, die sich vor einem halben Jahre nicht retten konnten, wird jetzt von England einfach als willkommene Beute für die Rekrutierung betrachtet.

Es kümmert sich dabei überhaupt nicht um die ausdrückliche Erklärung des irischen Staatspräsi­denten de V a l e r a vom 4. September 1939 über die völlige Neutralität des Staates Eire. Es küm­mert sich dabei auch nicht um das völlig gewandelte staatsrechtliche Verhältnis Irlands zu England. Noch im Weltkriege kämpfte zwar das Haupt der irischen Partei im Unterhause, Redmond, auf englischer Seite in Frankreich und bezahlte seine Hoffnung, auf diese Weise seinem Vaterlands die Freiheit erringen zu können, 1917 mit seinem Leben. Aber noch während er sich diesen Illusionen hingab, verteidigte in der Heimat selbst sein Nach­folger, der heutige Staatspräsident de Valero, in dem blutigen Osterausstand von 1916 als Kom­mandant eines befestigten Gebäudes in Dublin feinen Stutzpunkt solange, bis die aefamte Besatzung gefallen war. Tatsächlich wollte schon damals die überwiegende Mehrheit der Iren von dem englischen Krieg gegen Deutschland nichts wissen; dazu hatte nicht wenig beigetragen, daß König Georg V. am 18.9.1914 Einspruch gegen das irische Homerule- Gesetz (Gesetz über selbständige Regierung im eige­nen Lande) erhoben hatte.

Heute wirkt es einigermaßen komisch, wenn Chamberlain gegenüber einem selbständigen Irland durchsetzen will, was schon Lloyd George gegenüber einem unselbständigen Irland nicht erreicht hatte, nämlich die Auferlegung der allgemeinen Wehr­pflicht, die bekanntlich in England selbst nicht be- teht. Lloyd George mußte damals ein starkes De- atzungsheer während des Krieges in Irland un­terhalten und außerdem versuchen, den Ausfall von mehr als einer halben Million irischer Rekruten durch Kolonialtruppen wettzumachen. Seitdem hat Irland den Eid aus den englischen König vor sie­ben Jahren ebenso abgeschafft wie den britischen Generalgouverneur vor vier Jahren. Irland unter- hält eine eigene Armee. Die letzten englischen Sol­daten haben schon vor einem Jahre Irland ver­lassen müssen, und kein englischer Soldat darf heute noch die grüne Insel in Uniform betreten. 1938 folgte dann die Zurückziehung der englischen Kriegs­schiffe aus denjenigen drei irischen Häfen, die 1921 von Churchill selbst zu britischen Flottenstützpunkten ausersehen worben waren; vergeblich hatte er vor zwei Jahren eine Garantie dafür verlangt, daß Irland im Kriegsfall tatsächlich neutral bliebe. Will Irland nicht einen Präzedenzfall schaffen, der für seine Existenz höchst gefährlich werden kann, so wird es bei einem bloßen Protest gegen die Zwangs- refrutierung von 40 000 irischen Staatsbürgern nicht stehen bleiben können.

Die deutsche Gegenblockade tut ihre Wirkung.

Entbehrungen und Rohstoffmangel in England wie in Frankreich.

Brüssel, 10.Ian. (DNB.) Die Einfüh- rung der Lebensmittelkarten in Eng­land hat in Frankreich naturgemäß einen seyr peinlichen Eindruck erweckt, da man bisher die ftanzöfische Oeffentlichkeit in dem Glauben gelassen hatte, daß England dank seiner Flotte in jeder Be­ziehung unverletzlich sei. 2He Pariser Presse bemüht sich deshalb auch krampfhaft, ihren Lesern diese bittere Enttäuschung über die Widerstandsfähigkeit der angeblich unbesiegbaren Westmächte alseine selbstverständliche Kriegserscheinung" darzustellen und die französische Oeffentlichkeit glauben zu machen, daß es fick hier nur um eineVorsichts­maßnahme" handele. Als besondere Beruhi­gungspille weisen die Blätter darauf hin, daß das englische Königspaar als erstes das Bei­spiel gegeben und sich der neuen Regelung unter­worfen habe. Die Königin von England, so schreibt derPetit Parisien", habe sofort nach Einführung der Lebensmittelkarten eine neue Speisekarte ausgestellt, auf der ganze zwei Gänge (!) verschwun­den seien. Das Blatt fügt allerdings nicht hinzu, aus wieviel Gängen das bisherige Menü bestand.

Der rechtsgerichtete Abgeordnete Fernand Lau­rent erklärt imJour", daß die Einführung der Lebensmittelkarten in England zu ernsten lieber» legungen Anlaß gebe. Das französische Publikum, so fügt das Blatt aus durchsichtigen Gründen hinzu, werde sich ebenso wie das englische mit derselben Ruhe der Notwendigkeit solcher Maßnahmen unter­werfen. Es werde ebenso wie die Engländer an die harten Anstrengungen der Kriegsflotte denken, die die Freiheit der Meere sicherstellen.

Wie es mit dieser Freiheit der Meere bestellt ist, weiß jeder, der Gelegenheit gehabt hat, in den letzten Wochen in Frankreich zu reifen. Nach Aus- 1 sagen neutraler Persönlichkeiten ist es nicht mehr : möglich, auch nur einen einzigen Bogen Briefpapier zu erstehen. Die Briefe, die im neutralen Ausland aus Frankreich eintreffen, sind Zum größten Teil auf ganz gewöhnlichem Packpapier : geschrieben, und die letzte Anordnung der französi- - schen Behörden, wonach Altpapier nicht mehr ' wie früher weggeworfen, sondern durch amtliche > Stellen gesammelt werden soll, zeugt von dem - Rohstoffmangel, der auf allen Gebieten in Frank- . reich herrscht. Die Einführung der fleischlosen i Tage, die unauffällig ausgedehnt worden sind und - sich jetzt schon auf die Hälfte der Woche erstrecken, wird sich voraussichtlich in Zukunft auch auf »ei«

Dornier DO 17.

Verwendungszweck: Fern- aufklärer. Der Fernauf­klärer erkundet auf große Entfernungen feindliches Gebiet und schafft die für den Angriff von Kampf­flugzeugen (Bombern) notwendigen Zieldarstel­lungen. Er fliegt einzeln und in großer Höhe. Be­satzung: Flugzeugführer, Beobachter, Funker und Schütze. Kennzeichen: Schulter-Decker, freitra­gend Einzieh-Fahrgestell, doppeltes Seitenleitwerk, 2 Motoren zu je rund

für den Zahler der höchsten Einkommensteuer in Großdeutschland, nur vier Zwölftel von 50 v. H. von 55 v. H. des Einkommens, also 9,16 v. H. d e s Einkommens betragen. Mithin kann im ersten Erhebungszeitraum des Kriegszuschlags der Zahler der höchsten Einkommenssteuer nur den höchsten friedensmäßigen Steuersatz von 55 v. H. zuzüglich des Kriegszuschlages von für ihn 9,16 v. H., insgesamt also 64,16 v. H des Einkom­mens entrichten. Die Höchstgrenze von 65 v. H. des Einkommens, die in der Kriegswirtschaftsver­ordnung vorgesehen ist, wird für den ersten Er­hebungszeitraum nid) erreicht.

Zuchthaus- und Gefängnisstrafen wegen Verführung Zugendlicher.

Berlin, 10. Jan. (DNB.) Im Verfolg der Auf­deckung eines größeren Komplexes homofexuel- lerDerfehlungenund DerführungJu- g e n d l i ch e r auf diesem Gebiet sind durch die Ju­gendschutzkammer beim Landgericht Dresden und durch das Landgericht Böhmisch-Leipa in letzter Zeit zahlreiche Personen rechtskräftig zu längeren Zucht­haus- und Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ru­dolf Gärtner erhielt 5 Jahre Zuchthaus, gegen Dr. Walter Brand, Rupert Glaas, Dr. Josef Suchy, Wil­helm Zimmermann, Dr. Ernst Leibl, Ernst Plischke, Justin Siegert, Anton Pleyer, Friedrich Wagner- Poltrock, Professor Anton Purkl, Professor Walde­mar Fritsch, Professor Karl May wurden Gefängnis­strafen von 8 Monaten bis zu 3 Jahren erkannt. Die Verfahren gegen eine Reihe weiterer Personen mußten auf Grund inzwischen eingetretener Verjäh­rung eingestellt werden.

nach wie vor das Deutsche Reich und das Protektorat ein.

Die vergangenen, für dieses Land so geschicht­lichen Monate standen im Zeichen harter Arbeit und des Kampfes; es wird auch im neuen Jahr f kein anderes Programm für dieses Land geben. ; Der Slowakische Staat will an der Seite Groß- deutschlands Baustein fein bei der gerechten Neu­ordnung Europas und durch rastlose aufbauende Arbeit zur Konsolidierung im Donauraume seinen Teck beitragen.

(Sm Heiratsrekordjahr im Deutschen Reich.

Ueber eine Million Geburten mehr als in Frankreich.

Berlin, 10. Jan. (DNB.) Im dritten Viertel­jahr 1939 wurden nach einem Bericht des Stattsti­schen Reichsamtes im alten Reichsgebiet 33806 Ehen mehr geschlossen als im dritten Vierteljahr 1938. Die K r i e g s e h e s ch l i e ß u n g e n haben nach Meldungen der Großstädte weiter stark zugenommen. Für das ganze Jahr 1939 st da­her im alten Reichsgebiet mit einer Gesamtzahl von rund 740 000 Eheschließungen zu rechnen, das sind 96 000 mehr als im Vorjahr. Damit wurde im Jahr 1939 die Rekordzahl des Jahres 1934 (740 161) wieder erreicht. Die erneute Zunahme der Ehe­schließungen und insbesondere die außeror­dentlich starke Häufung von Kriegs- trauungen feit September find ein ficht- barer Ausdruck d e s Vertrauens des ge- samten deutschen Volkes in feine Führung im Frie­den wie im Kriege.

Als ein Beweis des starken Lebenswillens des deutschen Volkes ist auch die Z u n a h m e d e r G e. burtenhäusigkeit anzusehen, die sich von Vierteljahr zu Vierteljahr noch verstärkt. In den ersten drei Vierteljahren von 1939 wurden-' im alten Reichsgebiet allein 58 165 und einschließlich der Ostmark 91 084 Kinder mehr geboren als in der gleichen Zeit des Vorjahres. Nach den weiteren im Stattstischen Reichsamt bisher vorliegenden Teilergebnissen wird sich für das Deutsche Reich einschließlich des Sudetenlandes, des Memellandes und der ehemaligen Freien Stadt Danzig im Jahre 1939 ein Lebendgeborenenzahl von 1640 000 er­geben. Damit wäre das zur Erhaltung der Volks- und Wehrkraft des Deutschen Reiches (cchne Ost­gebiete) erforderliche Mindestgeburtensoll im abge- (aufenen Jahre erreicht worden. 1640 000 Le- benbgebarene im Deutschen Reich (ohne Ostgebiete uni) Protektorat) das sind über eine Million Kinder mehr als in Frankreich (612000) und rund 300 000 Kinder mehr, als in Frankreich und Großbritannien zusammen im Jahre 1938 ge­boren wurden!

Fremdenverkkhrsdienst auch für Kriegsbeschädigte urd Mitärurlauber.

Das amtliche OrganDer Fremdenverkehr" weist daraufhin, daß der Fremdenverkehrs arbeit jetzt neue Aufgaben gestellt sind. Dazu gehöre besonders auch die Betreuung der Militärurlauber. Sie besteht neben der Hilfe bei Beschaffung von Lebensmittelkarten in der Unterweisung und Be­ratung über die örtlichen Zustände und Verhältnisse, sowie in Führungen. Militärurlauber sollten grund­sätzlich xu allen Veranstaltungen künstlerischer und unterhaltender Art m i n d e st e n s 5 0 v. H. Er­mäßigung erhalten. Besonders rührige Der- kehrsstellen würden es sich angelegen fein lassen, von den Veranstaltungen jeweils eine Anzahl Freikarten für die Urlauber zu erhalten. Vor allem sei darauf zu achten, daß den Feldgrauen die Tage in der Heimat möKichst zu ihrer freien Verfügung stehen. Ein Hetzen von Veranstaltung zu Veranstaltung wäre falsch. Das Wochenprogramm der städtischen Darbietun­gen sei den Urlaubern zu überreichen und ihnen zu überlassen, wohin sie gehen wollten. Wenn der Urlauber die Möglichkeit bekomme, zu besonders er­mäßigtem Preis oder vielleicht auf Freikarte eine Theatervorstellung oder ein Darietö besuchen zu können, so werde er davon gern Gebrauch machen. Besonders vielgestaltig könne ferner die Kultur- pflege für d i e Kriegsbeschädigten aus- gebaut werden. Soweit sie rtidyt ans Krankenbett und Zimmer gebunden sind, könnten gemeinsame Spaziergänge mit zwanglosen Führungen, Besuche von Museen, aber auch von Theatern und Konzer­ten, wie es vielfach jetzt schon geschche, systematisch durchgeführt werden.

Bevorzugte Bewältigung des Kohlen- und Güterverkehrs.

Reiseverkehr eingeschränkt.

B erlitt, 10. Jan. (D71B.) Im Interesse einer bevorzugten Bewältigung des kohlen- und Güter­verkehrs hat die Reichsbahn mit dem heutigen Mitt- woch einige Personen -und Schnellzüge a u s f a l l e n lassen. Durch diese Einschränkung des Reisezugdienstes sollen Lokomotiven und Lokomotiv-

personal für die zur Zeit lebenswichtigeren Aufgaben der Versorgung der Wirt­schaft und derGrohstädte frei gemacht wer­den und damit Schwierigkeiten, die durch den Frost bedingt sind, überwunden werden. Die Reisenden werden gebeten, vor Antritt ihrer Fahrt sich bei den Ankunftsstellen der Reichsbahn über den Ausfall von Zügen zu unterrichten. Durch diese Maßnahmen werden der Berufs­verkehr sowie der Wehrmachtsurlauber­verkehr nicht betroffen. Um so mehr muß die Erwartung ausgesprochen werden, daß die Oeffentlichkeit die Maßregel durch den Verzicht auf alle überflüssigen und nicht drin­genden Reisen unterstützt.

Polizeistunde dem (frnfl der Zeit entsprechend.

Berlin, 10. Jan. (DNB.) Ein Runderlaß des Reichsführers ff und Chefs der deutschen Polizei regelt einheitlich für das ganze Reich die Frage der Polizeistunde für die Dauer b e 5 Krieges und stellt fest, daß die Festsetzung und Handhabung der Polizeistunde dem Ernst der Zeit entsprechend von den zuständigen Behörden zum großen Teil neu geregelt worden ist, und zwar der­art, daß die Polizeistunde in Landgemeinden und Städten bis zu 10 000 Einwoh­ne r n nicht später als 23 Uhr, in größeren Städten nicht später als 24 Uhr und in Großstädten um 1 Uhr beginnt. Fälle, in denen der

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