Mit dem Ritterkreuz ausgezeichnet
Saone und den Doubs erworben.
von
HefcHfWstal:
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Fulda
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Berlin. 9. Aug. (DRB.) Der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat auf Vorschlag des Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, das Rillerkreuz zum Eisernen Kreuz verliehen an: General der Artillerie Hartmann, die Generalleutnante Lindemann, Ma- lerna, Frhr. v. Blegeleben und Karl, die Obersten von Vaerst, Angern, Tleumann-Sllkow, Recknagel und Fehn, die Oberstleutnante Rintelen, von Ber- nuth, Rödllch. Scheidts, pochat, Hecker, Traut, Back und Löwrtck, die Majore Schüler, Berger, Raucheisen und Seih, Hauptmann Ahrentschildt, die Oberleutnante Scheunemann und Renner, Leutnant Roak und Feldwebel Huber.
General der Artillerie Hartmann erwarb
um die die
Lollar lAdolf-Aiiler.Straße 25), den 10. August 1940
nant Löwrick hat am 14. Mai bei den schweren Kämpfen um die Maginotlinie südlich Saarbrücken in rücksichtslosem persönlichen Einsatz sein Bataillon oorgerissen und die stark ausgebaute Stellung Cappel genommen.
Major Schüler ha^ mit seinem Bataillon unter schneidigem Einsatz seiner Person als vorderste Ein- heit des Korvs den Nheinübergang erzwuygen, in zähem Kamps die Maginotlinie durchstoßen und den hartnäckig verteidigten Vogesenpaß Fol d'Urbeis in energisch vorgetragenem Angriff genommen. — Major Berger hat sich erneut durch seine per« svnliche Tapferkeit und die ruhige, umsichtige Führung seines Bataillons ganz hervorragend bewährt, vor allem beim Maasübergang bei Yvoir am 14. Mai und beim Durchstoß durch die Befestigungsanlagen an der französisch-belgischen Grenze bei Berelles am 17. Mai, wo er seinem Bataillon weit voraus war und dieses dadurch zum Erfolg führte. — Major R a u ch eisen erzwang bei der gesprengten Oisebrücke von Pont de Maxence gegenüber einem mit zahlreichen MGs den Fluß beherrschenden Feind die Bildung eines Brückenkopfes. Er schwamm mit elf
Gießen, Schottstraße 6
10. August 1940
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Für die mir anläßlich meines
25jährigen Geschäftsjubiläums erwiesenen Aufmerksamkeiten sage ich hiermit meinen herzlichsten Dank.
Frau Maria Huniemann
Seltersweg 39
Oberstleutnant Traut hatte am 16. Juni Langres auf Besoul vorzustoßen, um diesen wichtigen Eisenbahnknotenpunkt in die Hand zu nehmen und dem Gegner den Rückzug nach Süden zu verlegen. Trotz starker Bedrohung von Norden stieß er nach Pont-sur-Saone vor, erzwang den Flußübergang und trat noch in den späten Abendstunden zum Angriff auf den Besoul vorgelagerten Berg an. Im Abwehrfeuer zahlreicher Maschinengewehre kam der Angriff auf halber höhe zum Stehen. Oberstleutnant Traut führte daraufhin seine Truppe persönlich erneut an den Feind und beseitigte die einzelnen Widerstandsnester. In der Morgendämmerung war der beherrschende Berg in unserer Hand und damit das Schicksal von Desoul besiegelt. — Oberstleutnant Back nahm am Abend des 20. Mai mit seiner Vorausabteilung ohne Panzerschutz in schneidigem Angriff Abbeville und die Sommebrücken und hielt sie trotz schwerer feindlicher Panzerangriffe bis zum Eintreffen der eigenen Panzerkräfte. — Oberstleut-
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Winkelkonsulenten haben vor Gericht nichts zu suchen.
Obwohl durch das Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung grundsätzlich der E r l a u b n i s z w a n g für die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten eingeführt worden ist, beschäftigen sich immer noch zahlreiche Personen, die eine solche Erlaubnis der Justizverwaltung nicht besitzen, mit der Vertretung gegenüber den Gerichten. Der Reich^justiz- Minister macht daher die Bekämpfung des Winkel- konsulententums den Justizbehörden zur Pflicht. Zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung zuyelassen sind: 1. die Personen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum mündlichen Verhandeln vor Gericht
th Rechtsangelegenheiten gewähren. All diesen ist damit aber noch nicht das mündliche Verhandeln vor Gericht erlaubt. Die Wahrnehmung von Terminen z. B. durch Bücherrevisoren, Wirtschaftsberater oder Treuhänder ist unzulässig. Auch für Berufsvertretungen und Innungen, die ihre Mitglieder Dritten gegenüber vor Gericht zu vertreten beabsichtigen, bestehen keine Ausnahmen.
Aus dem Reich.
Was ist eine Kleinwohnung?
Eine Dorordnung zum, Gesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen klärt auch den Begriff der Kleinwohnung, da ein Wohnungsunternehmen nur dann gemeinnützig ist, wenn es sich mit dem Bau von Kleinwohnungen befaßt. Als Kleinwohnung gelten die Wohnungen, deren Wohnfläche höchstens beträgt bei Einfamilienhäusern mit einem Wobngeschoh 110 qm, mit zwei Wohngeschossen 120 qm, bei Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung 150 qm, bei den übriaen Wohngebäuden 100 qm. Wohnungen, welche diese Flächen um ein geringes Maß überschreiten, gelten als Kleinwohnungen, wenn bei größeren Wohnungs- beständeiß des Unternehmens in der Gemeinde die Durchfchnittsfläche der Wohnungen das vorgeschriebene Maß nicht übersteigt oder wenn die Mehrfläche durch eine wirtschaftliche Grundrihgestaltung bedingt ist Uber wenn die Dehnungen für Linder- wiche Familien bestimmt sind. Werter wird klargestellt, daß ein Einfamilienhaus diesen Charakter dadurch nicht verliert, daß eine zweite Wohnung eingebaut ist, die gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung ist (Einliegerwohnung). Wohnungen, die nach ihrer Art und Ausstattung als Luxuswohnungen anzufehen sind, gelten nicht als Kleinwohnungen, auch wenn sie die genannten Größen nicht überschreiten. Der Reichsarbeitsmi- nister kann auch andere Arten von Wohnungen, deren Dau mit öffentlichen Hilfen gefördert wird, zu Kleinwohnungen erklären. Der Preis für die Ueberlasfung des Gebrauchs einer Wohnung darf nicht höher, aber auch nicht niedriger angesetzt wer- den, als es nach den Grundsätzen einer ordnungs- mäßigen Wirtschaftsführung erforderlich ist.
Zwangsvollstreckung in bewirtschaftete Güter.
durchzubrechen, zum Scheitern gebracht und damit durch seine tatkräftigen Anordnungen die Kriegshandlung entscheidend beeinflußt. — Oberstleutnant R ö d l i ch , der wegen der vortrefflichen Leistungen seiner Abteilung fast in allen schwierigen Lagen die Vorhut zu führen hatte, hat rücksichtlos sich auf feindliche Widerstandslinien gestürzt, diese durchbrochen und die Sprengung der Sulzbachbrücke in letzter Minute verhindert. Später verließ er den Panzer und führte persönlich die zugeteilte Schützenkompanie in den Kampf, um den Brückenkopf sicherzustgllen, wobei er verwundet wurde. — Oberstleutnant' S ch n e i d i e s hat als Führer der Vor- ausabtellung einer Division die Verfolgungskämpfe von der Maginotlinie bis zur Mosel durch vorwärtsdrängende Führung entscheidend beeinflußt. Immer an den Brennpunkten des Kampfes, hat er durch sein persönliches Vorbild, seine kühnen, tatkräftigen Entschlüsse und seine stets ruhige und klare Befehlserteilung auch schwere Lagen gemeistert. Beim Sturm auf Azerailles am 19. Juni wurde Oberstleutnant Schneidies, der persönlich die vordersten Schützen führte, schwer verwundet. — Oberstleutnant Pochat hat der Führung besonders wertvolle Unterlagen durch die von ihm mit großer Umsicht angesetzte Aufklärung geschaffen. Darüber hinaus hat er als Führer von Vorausabteilungen durch seinen Wagemut, seine Ausdauer und Kaltblütigkeit seine Abteilung zu den höchsten Leistungen angespornt. — Oberstleutnant Hecker hat sich als Kommandeur eines Pionierbataillons besonders umsichtig und unter vollem Einsatz seiner Person durchgeführte Brückenschläge große Verdienste das rasche Gelingen des Vormarsches über Aisne, die Marne, dem Rhein-Main-Kanat,
Der Reichsminister der Justiz hat entschieden, daß bei der Zwangsvollstreckung in bewirtschaftete bzw. beschlagnahmte Güter die Verwertung nur entsprechend den Anordnungen der bewirtschaftenden Stelle zulässig ist, soweit Waren zum Zwecke der Bewirtschaftung beschlagnahmt sind, wie z. B. landwirtschaftliche Erzeugnisse und Spinnstoffe. Für nicht beschlagnahmte, aber öffentlich bewirtschaftete Waren, wie inländisches Holz, Seife, Kohle usw. gilt entsprechendes, wenn sie beim letzten Verteiler gepfändet werden oder in der Zwangsvollstreckung zur Verwertung kommen. Bei allen Zwangsvollstreckungen in bewegliche Sachen, auch soweit die Sachen nicht öffentlich bewirtschaftet sind, müssen die Bestimmungen über die Preisbildung beachte: werden. Die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern darf keinesfalls gefährdet- oder verzögert werden. Das würde eintreten, wenn bei dem letzten Verteiler Güter gepfändet werden, die einem bestimmten Derbraucherkreis über den Bestellschein oder die Kundenliste zugeführt werden. Das gilt z.D. für Fleisch, Butter, Zucker, Fisch, (Eier, Marmelade und Brennstoffe. In solchen Fallen ergibt sich die Notwendigkeit, trotz der Pfändung den Verkauf der Waren an die Verbraucher zuzulassen. Der Gerichtsvollzieher bzw. das Exekutionsgericht haben daher den Schuldner zu ermächtigen, die gepfändete Ware im regelmäßigen Geschäftsgang an die Verbraucher zu veräußern und den Betrag zu bestimmen, den der Schuldner vom Verkaufserlös abzuführen hat.
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zugelassen wurden, 2. die Personen, die auf Grund des Rechtsberatungs-Mihbrauchsgesetzes die Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechts- angelegenheiten erhalten haben. Die zum mündlichen Verhandeln zugelassenen Personen führen die Bezeichnung Prozeßagent, können sich aber auch als R e ch t s b e i st a n d bezeichnen. Bei denjenigen, denen nur die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten außerhalb der mündlichen Verhandlung gestattet ist, sind zu unterscheiden solche, die die sogenannte Vollerlaubnis erhalten haben und die Berufsbezeichnung „R e ch t s b e i - stand" führen und diejenigen, denen die Erlaubnis für ein bestimmtes Sachgebiet erteilt wurde, so die Frachtprüser, Dersicherungs- berater und Jnkassounternehmer.___________
Tournai und beim Angriff südlich Ppern war es das Regiment, das allen voraus in schwerstem, tagelangem Gefecht den bis zum letzten Mann verteidigten Pperntanal überschritt. Beim Angriff auf Dünkirchen war es allein der persönlichen Tapferkeit des Oberst Recknagel zu verdanken, daß dem starken Feind Raum und Zeit für einen Gegenangriff genommen wurde. — Oberft Fehn hat ein Schützenregiment 23 mal zum Angriff einge- etzt. Seiner schnellen Entschlußkraft, seiner klaren und überlegten Befehlsgebung und seinem persönlichen Beispiel im Feuer ist es zu verdanken, daß sein Regiment alle Aufgaben in kurzer Zeit mit geringen Verlusten hervorragend löste.
Oberstleutnant Rintelen gelang es als Kommandeur eines Infanterie-Bataillons, nach einem Marsch von etwa 50 Kilometern mit schwachen Kräften vom Rücken der Franzosen her in Charmes einzudringen, die Sprengung der Moselbrücken zu verhindern und im Rathaus einen völlig überraschten französischen Korpsstab und zwei Divisionskommandos — zusammen mit der noch völlig kampfkräftigen starken Besatzung zur Kapitulation zu zwingen. — Oberstleutnant i. G. v. Ber n uth hat am 2. Mai in Abwesenheit des auf einer Frontfahrt befindlichen Kommandierenden Generals durch schnelles, von Verantwortungsbewußtsein und persönlicher Tapferkeit getragenes Handeln den Versuch des französischen Generalissimus Weygand, über Cambrai und Arras in Richtung Bapaume
durch feine ausgezeichnete, stets bewegliche Führung und durch sein persönliches Eingreifen an den Brennpunkten des Kampfes den maßgeblichen Anteil an den großen Erfolgen seines Armeekorps. Die 50 000 Mann weit übersteigende Gefangenenzahl und die unübersehbare Menge an erbeuteten Waffen und Gerät sind nicht zum wenigsten seinem persönlichen Einsatz zuzuschreiben. — Generalleutnant Lindemann hat bereits in den Kämpfen bei Zweibrücken seine Division mit Auszeichnung geführt. Beim Angriff auf Luxemburg und Süd- velgien war sie die Angriffsspitze. Der Division gelang unter persönlichem Einsatz des Divisionskommandeurs der Durchbruch durch die Maginotlinie bei Douzy. In den schweren Kämpfen in der Flanke der Maginotlinie bewährte sich Generalleutnant Lindemann aufs neue und krönte feine Führung am 14. Juni abends durch die Wegnahme der Höhen 304 und „Toter Mann", wodurch die Voraussetzungen für die schnelle Eroberung bA Festung Verdun geschaffen wurden. — Generalleutnant Ma ter na leitete am 9. Juni den An-
Den gesetzlichen Vorschriften steht ferner nicht entgegen, daß kaufmännische oder sonstige gewerbliche Unternehmer für ihre Kunden rechtliche Angelegenheiten erledigen, die mit einem Geschäft ihres Gewerbebetriebes in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Entsprechendes gilt für öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Bücherrevisoren, für Vermögensverwalter, Haus vermalter und Wirtschaftstreuhänder, die der Reichsfachgruppe Wirtschaftsrechtler des NSRB. angehören. Ausnahmen vom Erlaubniszwang sind ferner gegeben für Angestellte, die Rechtsangelegenheiten ihres Dienstherrn erledigen. Einer Erlaubnis bedarf es auch dann nicht, wenn berufsständische Vereinigungen im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ihren Mitgliedern Rat und Hilfe
Mann im feindlichen Feuer über die 70 Meter breite Oise und warf dann Teile feines Bataillons auf Floßfäcken rechtzeitig hinüber, um den sich an der Übergangsstelle einnistenden Feind zu vertreiben. — Major Seitz hat beim Uebergang über den Olfe- Aisne-Kanal, bei der Wegnahme des Brückenkopfes bei Pommters und bei der Eroberung der 6t.- Amand-Ferme trotz eigener Verwundung Den Schlüsselpunkt der feindlichen Verteidigung gestürmt und die gegnerische Stellung endgültig durchbrochen.
Hauptmann von A h r e n ts ch i ld t war bereits im Polenfeldzug durch seine persönliche Tapferkeit ein Vorbild für seine Division. Bei Jlsa (südlich Radom) war es seine Kompanie, die immer wieder bis in die späten Nachtstunden und am folgenden Mor- gen ohne Befehl den aus den Wäldern angreifen- den Feind niederzwang und vernichtete. Er hat auch in Frankreich unter rücksichtslosem Einsatz seiner Person seine Kompanie mit ganz besonderer Umsicht geführt. — Oberleutnant Scheunemann führte zusammen mit Oberstleutnant Löwrick die Wegnahme des Werkes 789 durch und ermöglichte somit durch seine heldenhafte Tapferkeit den deutschen Einbruch in die Tiefe der Sperrzone der Maginotlinie südlich Cappel, wodurch der Rückzug der Franzosen erzwungen wurde. — Oberleutnant Renner wurde am 20. Juni mit feiner Kompanie zum Handstreich auf das Fort Parmont der befestigten Stadt Remiremont angesetzt; er entledigte sich dieses Auftrages mit vorbildlichem Schneid und überlegener Führungskunst. — Leutnant N o a k ermöglichte es durch tapferes, zähes und umsichtiges Verhalten, daß bei Beaugency an der Loire an der noch nicht gesprengten Brücke ein Brückenkopf gebildet werden konnte, der für die Kämpfe am Südufer von ausschlaggebender Bedeutung mar. Noak kämpfte sich mit seinem Pak im heftigsten Feuer meterweise auf der Brücke vorwärts und unternahm am anderen Ufer sofort mit starkem Spähtrupp einen schneidigen Vorstoß, in dessen Verlauf eine sich bis zuletzt zähe wehrende Kompanie Franzosen gefangen genommen und zahlreiche MGs., Paks und Feldgeschütze erbeutet wurden. — Feldwebel Huber war als Führer eines schweren Panzerwagens, täglich als Spitzenpanzer eines Offizierspähtrupps oder als selbständiger Spähtruppführer eingesetzt. Am 16. Juni war der den Spähtrupp befehligende Leutnant durch Pakschuß gefallen. Huber übernahm die Führung, drgng mit feinem Spähwagen in die Stellungen des Gegners ein und entschloß sich, nach Durchstoß bis in den Rücken des Gegners die ganze Besatzung zu erkunden. Das Ergebnis dieser unerhört schneidig durchgeführten gewaltsamen Aufklärung war ein Aufklärungsergebnis, das für die Kampfführung von größter Wichtigkeit war.
griff über Aisne, Aisne-Kanal und Suippe gegen einen sich in ausgebauter Stellung tapfer wehrenden Gegner. Er führte seine Truppe immer wieder zum Angriff vor, so daß sie bei einbrechender Nacht innerhalb ihres Kampfabschnittes am tiefsten am Feinde standen. Als alle Verbindungen nach vorne abrijfen, begab sich Generalleutnant Materna in die vordere Kampfzone und führte an Ort und Stelle den Kampf. — Generalleutnant F r h r. von Biegeleben hat unterhalb von Paris mit seiner Division als erstem Und einzigem Verband bereits am 9. Juni nachmittags die Seine bei Les Andelys im Kampf überschritten und damit dem völlig überraschten Gegner eine Verteidigung der operativ midb tigen Strombarriere zerschlagen sowie das Halten von Paris unmöglich gemacht. Auch beim Uebergang über die Loire zeigte der General die gleiche tapfere Einsahbereitsckaft. — Generalmajor Karl hat seine Division in der Durchbruchsschlacht an der Somme ausgezeichnet geführt. Durch persönliche Teilnahme am Kampf erzwang er den Uebergang über den stark verteidigten Kanal von Noyons und führte die Wegnahme der Stadt herbei. Beim Uebergang über die Seine war er einer der vordersten und kämpfte mit dem Karabiner, bis der Feind geworfen war.
Oberst von Vaerst zeichnete sich an der Spitze einer Schützenbrigade durch den rücksichtslosen Cin- atz seiner eigenen Person in vorderster Linie besonders aus. Durch feine ruhige und überlegte Befehlsgebung in starkem feindlichen Feuer wirkte er als Vorbild für feine Untergebenen und tat sich besonders bei der Eroberung der Festung Bou- logne hervor. — Oberst Singern hat mit seiner Schützenbrigade durch unbeirrbares Vorwärtsdrin- gen und schneidiges Zupacken gegenüber zähem Widerstand entscheidende Erfolge errungen. — Oberst Neumann-Silkow war Führer der wichtigsten Kampfgruppe einer Division und löste die ihm gestellten Ausgaben in hervorragend tapferer Weise. Immer in vorderster Linie führend, hat er seine Schützenbrigade von Angriff zu Angriff vorwärts gerissen. — Oberst Recknagel hat sein Infanterieregiment durch heldenhafte persönliche Tapferkeit zu entscheidenden Erfolgen geführt. Beim Kampf um die Dyle-Stellung, in der Verfolgung über Soignies auf Ath, beim Angriff auf die französischen Grenzbefestigungen südlich
Die Wirtschaftsgruppe Gasfftätten- und Beher- bcrgungsgewerbe hat Richtlinien für die Lehrbetriebe erlassen, um eine einwandfreie fachliche Ausbildung zu gewährleisten. In der Regel soll auf je zehn Gefolgschaftsmitglieder ein Lehrling ausgebildet werden. Für die Ausbildung des kaufmännischen Gaststättenlehrlings ist ein Betrieb nur bann lehrfähig, wenn eine kaufmännische Abteilung vorhanden ist. Die AuÄnldung der Hotel- und Gast- stättengehilfin kann auch in Kleinbetrieben (wie Fremdenheimen) und (Eigenb et rieben durchgeführt werden, sofern die Voraussetzungen für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse und Fertigkeiten gegeben sind. Saisonbetriebe sollen Lehrlinge aus- bilden, wenn es sich um Zweisaisonbetriebe handelt. Bei Einsaisonbetrieben muh die Beschäftigungszeit mindestens sieben Monate erreichen und in der stillen Zeit eine Bezirksberufsschule besucht werden.
Montag, den 19. August, 20 Uhr im Gloria-Palast persönliches Gastspiel
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mit großem Beiprogramm.


