Arbeitspflicht und Arbeitsverdienst im M.-Recht.
(Line Unterredung mit dem Leiter des Sozialamtes der Stadt Gießen.
rechtigten Grund verweigert, so kann Kürzung oder Sperre des Familienunterhalts ungeordnet werden.
Das deutsche Volk führt den jetzigen Krieg mit zwei Fronten, der im Felde und der Heimatfront. Es ist daher neben dem sittlichen Gebot der Arbeitsleistung eine nationale Pflicht jedes arbeitsfähigen Familienunterhaltsberechtigten, wie jedes anderen Volksgenossen, sich mit seiner ganzen Arbeitskraft in die Heimatfront einzugliedern, so wie es der Soldat täglich mit seinem Blut und Leben für die Heimat draußen unter unvergleichlich größeren Opfern und Entbehrungen tut.
2. Anrechnung des Netto-Arbeits» e n t g e l t s.
Durch Runderlaß des Reichsministers des Innern und des Reichsfinanzministers vom 5. 7. 1940 über „Ausführung des Einsatz-Familienunterhalts" wurden neue Bestimmungen darüber getroffen, inwieweit das Nettoeinkommen aus Lohn oder Gehalt auf den Familienunterhalt anrechnungsfrei bleibt. Vom Bruttoarbeitsverdienst sind die Einkommensteuer und die gesetzlichen Beiträge zur Reichsversicherung und zur Arbeitslosenversicherung abzuziehen. Der hiernach verbleibende Teil stellt im Sinne dieser Bestimmungen das Nettoarbeitsentgelt dar.
lieber die Anrechnung dieses Nettoeinkommens auf den Familienunterhalt ist folgendes bestimmt: Grundsätzlich bleiben von dem Nettoarbeitsentgelt 2/s anrechnungsfrei. Diese Anordnung wäre in-
desien für die kleinen Arbeitseinkommen eine unbillige Härte. Aus sozialen Gründen ist daher bestimmt, daß mindestens Va des in Betracht kommenden Familienunterhaltssatzes außer Ansatz zu bleiben hat. Für den Unterhalt der Ehefrauen der Einberufenen kommen zwei zahlenmäßig festgelegte Sätze in Betracht: entweder der Tabellensatz, der sich nach dem Nettoeinkommen des einberufenen Ehemannes richtet und sich zwischen 40 RM. und 200 RM. bewegt, oder der feststehende Unterhaltssatz, der im Stadtbezirk Gießen 64 RM. beträgt und gleichzeitig für den Stadtbezirk Gießen niedrigster Tabellensatz ist. Nur dieser Unterhaltssatz darf bei der Ermittlung des anrechnungsfreien Mindestsatzes zu Grund« gelegt werden, auch wenn die Ehefrau einen höheren Tabellensatz bezieht. Die Ehefrau, die einer lohnbringenden, nichtselbständigen Beschäftigung nachgeht und mit familienunterhaltsberechtigten nicht verdienenden Kindern in Haushaltsgemeinschaft lebt, wird dabei aus sozialen Gründen weiter begünstigt. In diesem Falle erhöht sich der Teil ihres Nettoarbeitsentgelts, der nicht angerechnet werden darf, um die Hälfte der Unterhaltssätze ihrer in ihrem Haushalt sich befindlichen nicht verdienenden Kinder. Setzt sich die Haushaltsgemeinschaft aus verdienenden und nicht verdienenden Mitgliedern zusammen, so ist der Ge- samt-Unterhaltssatz dieser Mitglieder der Haushalts» gemeinschaft für die Ermittlung des Mindestbetra- ges, der außer Ansatz bleiben muß, zugrundezulegen.
Einige Beispiele.
1. Verspiel:
Die Frau geht wetter arbeiten. Sie hat einen Nettoarbeitsverdienst von 90, — RM. Kinder sind nicht vorhanden. Von diesem Arbeitsverdienst sind % anrechnungsfrei = 60,— RM. 30,— RM. sind auf den ihr zustehenden FU. in Höhe von 110,— RM. anzurechnen, so daß 80,— RM. als FU. monatlich gezahlt werden können. Der FU.
setzt sich zusammen: RM.
Tabellensatz 80,—
Miete 30,—
FU. , 110,-
Das Gesamteinkommen der Famllie beträgt mithin 170,— RM.
2. Beispiel:
Ehefrau mit 3 schulpflichtigen Kindern. Die Ehefrau geht arbeiten und hat einen Nettoarbeitsverdienst in Höhe von monatlich 90,— RM. RM. Arbeitsverdienst 90,—
hiervon anrechnungsfrei: % = 60 MR. zu
züglich halber Kinder-FU.-Satz - Yi von
60,— RM. = zusammen 90,—
d. h. von dem Arbeitsverdienst der Frau wird auf den ihr zustehenden FU. nichts angerechnet. Der FU. kann also in voller Höhe zur Auszahlung kommen.
RM.
FU.-Satz 64,—
2 Kinder unter 16 Jahren, je 20,— RM. 40,—
1 Kind über 16 Jahren 32,—
136,—
Miete 34,—
Einkommen 90,—
Gesamteinkommen 260,—
3. Beispiel:
Ehefrau mit 1 Kind über 16 Jahren, welches die Handelsschule besucht. Die Ehefrau geht arbeiten und hat einen Nettoarbeitsverdienst in'Höhe von monatlich 20,— RM.
a) Allgemeine Freigrenze: RM.
Arbeitsverdienst 20,—
RM.
hiervon anrechnungsfrei = % 12,67
zuzüglich halber Kinder-FU.-Satz 16,—
28,67
b) Mindestfreigrenze = V» FU.-Satz (in Gießen 64,— RM.) 21,33
zuzüglich Va Kinder-FU.-Satz
(% von 32,— RM.) 16,—
37,33
Sowohl nach der Berechnung der allgemeinen Freigrenze als auch nach der Mindestfreigrenze bleibt das Gesamteinkommen anrechnungsfrei. RM. Gesamteinkommen: FU.-Satz für Frau 64,— Kind 34,—»
98,—
Miete 36,—»
Erziehungsbeihilfe 17,—
- 151,—
dazu Einkommen 20,—
\ zusamknen 171,—
4. Beispiel:
Die Ehefrau verdient nichts. Die Haushaltungs- aemeinschaft besteht aus Frau mit 2 schulpflichtigen Kindern und 2 Kindern über 16 Jahre, die eigenen Arbeitsverdienst haben, und zwar in Höhe von zusammen 120,— RM.
Gesamt-FU.-Satzr RM.
Frau (Tabellensatz 110,— RM.) 64,—
2 schulpflichtige Kinder je 20— RM. 40,—
2 Kinder über 16 Jahre mit 32,— RM.
und 34,— RM. 66,—
Gesamtunterhaltssatz 170,—
hiervon % 56,67
RM.
Arbeitsverdienst der beiden Kinder 120,— hiervon % 80,—
Da % des Arbeitsverdienstes (80,— RM.) höher ist als 56,67 RM., die Mindestfreigrenze (Y des
Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!
Aus der Stadt Gießen.
Oes Landvolks Ehrentag.
Arbeit ist dem deutschen Volk ein heiliger Begriff. Arbeit begründet Volkskultur; erst der arbeitende Mensch erhob sich vor ungezählten Jahrzehnten über das Tier. Erst als er nicht mehr nur Waldfrüchte sammelte und Wild jagte, Tätigkeiten, die doch nur sehr bedingt als Arbeit anzusehen sind, sondern als er sich Werkzeuge anfertigte und begann, eigenhändig zu säen, um dereinst zu ernten, fing das Kulturzeitalter an. Mit Fug und Recht sagt Goethe einmal ganz im Sinne neuzeitlicher Wirtschaftswissenschaft:
„Der Teil der Urmenschen, der den Acker baute, sich der Erde verschrieb, Wohnungen und Scheuern aufführte, um das Erworbene zu erhalten, konnte sich schon etwas dünken, weil sein Zustand Dauer und Sicherheit versprach." Durch wiederum viele Jahrtausende hindurch sind dann die germanischen Völker als frühzeitig seßhafte Schollenbebauer vorwiegend Agrarwirtschaftler geblieben; noch bis ins vorige Jahrhundert hin- ein überwogen zahlenmäßig die bäuerlichen Volksteile der verschiedenen deutschen Teilstaaten — mit Ausnahme der Hansestädte — den Bürgerstand. Fast jeder Bürger aber hatte auch seinerseits innige Beziehungen zu Landleuten. Das Ackerbürgertum spielte selbst in Städten wie Berlin noch in der Neuzeit eine bedeutende Rolle. So erklärte es sich, daß die Erntefeste und der später als Kirchenfest eingeführte Emtehnnktag überaus volkstümlich waren und daß auch der Erntefesttag des Großdeutschen Reiches überall schnell populär wurde. Im vorigen und in diesem Jahre allerdings entfällt die öffentliche Feier, doch wird auch in diesem Jahre wieder manche Erntekrone in Dörfern und Gutshöfen zu erblicken sein und manch' Kameradschaftsfest stillen Charakters die Männer und Frauen vereinen, die Sense, Sichel und Hacke wacker schwangen. In meiteften Kreisen aber wird sich der Erntedanktag als ein Tag der ruhigen Selbstbesinnung dartun; in Kirche und Schule wird seiner hohen Bedeutung gedacht werden. Mit vollem Rechte. Denn nicht nur ist der Erntedanktag des Landvolkes Ehrentag, sondern er ist — vom Standpunkte der Kriegswirtschaft gesehen — auch ein Siegestag!
Jeder weiß heute, daß die Sicherung der Ernährung genau so wichtig ist wie die Sicherung der militärischen Rüstung und der durch sie bedingte Frontschutz. Drum hat der Bauer es vollauf verdient, daß man seines Werkes gedenke und ihn am Tage des Erntedankes als einen erfolgreichen Kämpfer der inneren Front ehre! „Ackerwerk ist wacker Werk" sagt em altes deutsches Volkssprichwort, und „Das beste Wappen in der Welt, das ist der Pflug im Ackerfeld" lautet ein anderes. „Eine gute Sense ist auch eine gute Klinge" sagt man mit gleichem Recht vollbäuerlichen Stolzes. „Wenn der Pflug ruht und die Sichel hängt, dann schweigt auch das lauteste Geschütz" ist eine Volksweisheit, die auf alle Zeiten paßte; denn ein schlecht genährtes Heer ist unfähig, einen Sieg zu erringen. Drum priesen schon die Poeten vergangener Jahrhunderte die Notwendigkeit des Zusammengehens von Nährstand und Wehrstand. „Sich nähren und wehren schafft Ehren" reimte man bereits vor langen Zeiten, und „Nährstand und Wehrstand schützen Volk und Land" ist eine durch zahlreiche geschichtliche Taten'bezeugte Wahrheit.
Fällt auch dieses Jahr der Erntedanktag In eine Zeit, die Festen nicht geneigt ist, so wird doch manch froher Erntespruch erschallen, wenn abends die Alten und Jungen beisammensitzen und in den meisten deutschen Bauernhäusern ein Sohn oder junger Hofbesitzer im grauen Rock auf Urlaub weilt. Und wenn dann der Werktag nach dem Erntedanktag wieder fein Recht fordert, dann wird auch — denn nun gehts allmählich ans Dreschen des Ge- tteides — beim Takt der Flegel manch' gutes Lied gesungen werden zum Preise von Arbeitsfleiß und Ernteschweiß.
Ortszeit für den 6. Oktober.
Sonnenaufgang 7.34 Uhr, Sonnenuntergang 18.50 Uhr. — Mondaufgang 13.32 Uhr, Monduntergang 22.14 Uhr. Mond in Südwende.
Ortszeit für den 7. Oktober.
Sonnenaufgang 7.36 Uhr, Sonnenuntergang 18.48 Uhr. — Mondaufgang 14.26 Uhr, Monduntergang 23.12 Uhr.
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Roman von Helene Kalisch
Copyright 1939 by Prometheus -Verlag Dr. Eichacker, Gröbenzell bei München
40 Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)
Mit schrillem Schrei schießt eine Möwe über ihn hinweg, steigt hoch empor, kippt in der Luft um und wendet, streicht noch einmal und ganz tief über ihn hin. Klaus richtet sich auf; da sieht er das Wasser schon näherkommen. Nicht lange, dann spült es bis dicht an die Stelle heran, an der er jetzt liegt. Es ist drückend schwül wie an einem Hochsommertag. Stundenlang war er scharf zugeschritten und hat sich, hier angelangt, mit pochenden Schläfen, schweißgebadet zu Boden geworfen, und alles versank, war wie ausgelöscht. Er war daheim!
Jetzt blickt er um sich, wendet den Kopf. Hinter der grünen Krone des Deiches steht schweres schiefer- farbenes Gewölk. Die kommende Flut wird es herumreißen und zur Entladung bringen. Schon streicht ein Windhauch vom Meere her und bewegt raschelnd die Halme des Strandhafers an der Deichsohle.
Klaus steht auf. Die Ermattung, in der er sich hier ausstreckte, ist gewichen: und mit ihr der halbschlafartige, traumselige Zustand, in den sein Herz wie in den Urgrund alles Seins zurücksank.
Einige Minuten später tritt er in die halbdunkle, verräucherte Gaststube, und — es ist wahrhaftig noch der alte Tede Peters, der ihm den Trunk auf den Tisch setzt. Grauer ist er geworden und die Gestalt etwas zusammengesackt. Das Gesicht und vor allem die großporige Nase noch- stärker gerötet als früher. Er brummt etwas von dem groben Wetter, das gleich losbrechen wird, und Klaus erwidert darauf mit ein paar Worten in feinem heimatlichen Platt. Die verquollenen Augen des alten Gastwirts streifen fein Gesicht mit einem fragenden Blick; bann geht er wieder mit schlürfenden Schritten hinter den Schanktisch.
Mit den ersten heftigen Windstößen hat Klaus das Haus betteten. Jetzt fegt der Orkan heulend darüber hin. Es wird dunkel in der Gaststube.
In den letzten Wochen wurden wiederholt Anfragen an uns gerichtet, die über die Arbeitspflicht der FU.-(Familien-Unterhalt-) Berechtigten und die Anrechnung des Netto- Arbeitsentgelts Aufklärung erbaten. Da diese Fragen einen weiten Personenkreis interessieren, haben wir in einer Urtterreoung mit dem Vorstand des Sozialamtes der Stadt Gießen, Verwaltungsdirektor Keitzer, die gegenwärtige Rechtslage und einige aufklärende Beispiele über die Berechnung der FU.-Bezügs bei entsprechender Berücksichtigung des Netto-Arbeitsverdienstes festgehalten. Das Ergebnis der Unterredung bringen die nachfolgenden Zeilen.
Mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht ergab sich ursächlich die Notwendigkeit, die Versorgung und Fürsorge der dienstversehrten Webr- machtangehörigen und ihrer Familien sowie die Sicherung des Unterhalts der Familienangehörigen der Soldaten im Kriegsfälle durch Gesetze sicherzustellen. Neid und Attßgunst unserer Feindstaaten sind die Gründe, daß diese sozialen Gesetze so bald praktische Anwendung finden mußten.
Gewiß, es bestanden für die alte Wehrmacht gesetzliche Bestimmungen üb»r die Versorgung Kriegsbeschädigter und ihrer Angehörigen und auch Vorschriften für die „Unterstützung" der Familien der Kriegsteilnehmer, mit denen aus dem Weltkrieg her sogar Erfahrungen gesammelt werden konnten. Diese Gesetze standen indessen nicht im Einklang mit den Grundauffassungen der nationalsozialistischen Staatsführung über die Versorgung und Fürsorge der Familien, die die größten Opfer im höchsten vaterländischen Dienst bringen. Jene Vorschriften waren zu schematisiert und trugen den Verhältnissen im Einzelfalle nicht genügend Rechnung.
Die Tendenz der neuen sozialen Kriegsgesetze ist die soziale Individualisierung. Dadurch sind sie in ihrer praktischen Handhabung naturgemäß vielseitiger und verantwortungsvoller geworden. Dies gilt vor allem für das Recht des Familienunterhalts. Bei dieser Grundrichtung der Gesetzgebung ist es verständlich, daß das Gesetz bei aller gewollten sozialen Gerechtigkeit und trotz gewissenhafter, verantwortungsbewußter Auslemmg allein nicht ausreichte und durch ministerielle Verfügungen zunächst ergänzt werden mußte.
Zu den Fragen der Arbeitspflicht des Familien- unterhalts-Berechttgten und der Anrechnung des Netto-Arbeitsentgetts ist folgendes zu bemerken.
1. Die Arbeitspflicht des FU.»(Familienunterhalts-) Berechtigten.
Die ursprüngliche Anordnung, daß sich der arbeitsfähige unterhaltsberechtigte Familienangehörige bei dem Arbeitsamt zur Aufnahme einer Arbeit zu melden habe, ist zwar auf gehoben, indessen ist damit keine Befreiung von der Pflicht zum Einsatz der Arbeitskraft ausgesprochen.
Nach den neueren Bestimmungen muß der Fa° mUienunterhaltsberechtigte, soweit er arbeitsfähig ist, Arbeit annehmen, wenn diese zumutbar ift unb ihm nachgewiesen werden kann. Die Erfassung dieser Ardeitspstichttgen ist mithin an zwei Voraussetzungen gebunden: Die Arbeit muß zugemutet und dem Familienunterhaltsberechtigten nachgewiesen werden können. Die Zumutbarkeit wird immer eine Ermessensfrage sein. Die Beurteilung, ob eine Arbeit zugemutet werden kann, hat die Abteilung Familienunterhalt des Stadt- oder Landkreises nach gewissenhafter Prüfung vorzunehmen. Dabei sind Lebensstellung, Alter, Gesundheitszustand, häusliche Verhältnisse und, soweit angängig, auch die berufliche Ausbildung zu berücksichtigen. Ergibt sich hiernach die Zumutbarkeit, dann ist die Arbeit nachzuweisen. Dem arbeitsfähigen Fa- milienunterhaltsbereckstigten darf nicht aufgegeben werden, sich eine Arbeit zu suchen. Die FU.-(Farni- lienunterhalts-)Dienststelle hat den FU.-Berechtigten dem Arbeitsamt zu melden, damit er mit seinen Fähigkeiten zweckentsprechend in der Wirtschaft eingesetzt werden kann. Mit dieser Bestimmung ist die produktive Verwendung der Arbeitskraft des Familienunterhaltsberechtigten sichergestellt und die Herstellung eines fingierten Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen. Wird von dem so erfaßten arbeitsfähigen Familienunterhaltsberechtigten die Arbeit ohne be°
Dann flammt grelles Blitzzucken durch die niedrigen Fenster, und der Donner rollt dumpf und lange.
Drei Männer kommen herein. Zwei von ihnen erkennt Klaus; Vater und Sohn find sie. Der jüngere war einst fein Spielkamerad. Der Wirt tritt zu ihnen, und sie sprechen leise miteinander, spähen dabei zu ihm hin, können aber jetzt, in seinem Winkelplatz, kaum noch etwas von ihm sehen.
Draußen braust und tobt es. Hagel prasselt gegen die Scheiben, und der grelle Schein der Blitze erhellt in rascher Folge die dunkle Schankstube. „Tede, mach mal Licht!" fordert einer der Männer den Gastwirt auf. Der Alte schlurrt zum Schalter. In dem Augenblick, als das Licht unter dem Blechschirm dtr Lampe aufflammt, reißt ein Mann die Tür auf. Ein scharfer Luftzug fegt herein und schlägt sie ihnter ihm krachend zu. Die Lampe pendelt unter der Decke.
Die Männer am Tisch springen auf. Draußen sind welche in Seenot! Alle eilen hinaus. Klaus läuft mit. Die Notsignale kommen aus der Richtung der Silberbank. Die kennt Klaus Tjaden. Oft ist er darüber hinweggesegelt und weiß, daß sie bei Niedrigwasser mit ihrem scharfen Sog selbst einem Boot gefährlich werden kann. Manches Schiff ist dort gestrandet, und der weiße Sandgrund, den man bei klarem Wetter wie Silber heraufschimmern sieht, hat schon vieles eingeschluckt.
Er legt mit Hand an, als das schwere Rettungsboot mit Pferden an den Strand gebracht wird. Es ist ein hartes Stück Arbeit, es in See zu bringen, dem ungeheures Druck der heranstürmenden Wellen entgegenzustemmen. Einer der Männer verletzt sich dabei die Hand. Für ihn springt Klaus auf die Ruderbank. Er hat kein Oelzeug an wie die anderen, aber davon weiß er nichts. Wieder ist etwas in ihm und zugleich über ihm, dem er blind gehorcht. Es ist wie Kampfesraufch, den er kennt, aber ungleich größer. Das denkt er nicht — er kann gar nicht Gedanken formen. Er ist nur Werkzeug einer höheren Befehlsgewalt, die in ihm selbst ist.
So nimmt Klaus Tjaden teil an einem schwierigen Rettungswerk — und es kommt so, daß er, der heute als Flüchtling in seine Heimat kam, den allerschwersten Teil dieses Rettungswerkes ausführt.
Nach erbittertem Kampf mit dem Sturm und dem tobenden Meer hat das Boot die Segelbark erreicht, die auf der Sandbank aufgelaufen und gekentert war. In allerhöchster Not naht die Hilfe.
Nur ein Teil des Schiffsrumpfes ragt noch aus dem Wasser. Von der Besatzung, die sich dort zusammendrängt, haben die schweren Brecher einen Mann svrtgerissen. Ein anderer war von dem stürzenden Mast an der Hüfte verletzt worden.
Das Seil wird hinübergeworfen, aber es rutscht von der schräggeneigten Schiffswand ab und hakt sich irgendwo in den zerbrochenen Rahen fest. Die erschöpften Männer auf dem Wrack können es nicht frei machen.
Vom Boot aus, das — immer in Gefahr, von den Welle» gegen das gekenterte größere Schiff geschleudert zu werden und zu zerschellen — nicht dicht an dieses heran kann, wirft sich Klaus in die zerfetzt herabhängende und teilweise im Wasser treibenbe Takelage, arbeitet sich durch stürzende, drängende Wassermassen empor, klettert wie eine Katze an Bord des Wracks. Dann wird einer nach dem anderen hinuntergehievt und in das Boot genommen — auch der Verletzte.
Plötzlich schreien die Männer unten im Boot, und durch den Schiffsrumpf, auf dessen aus dem Wasser ragenden Stück nur noch der Kapitän der Bark und Klaus stehen, geht ein Knirschen und Wanken. „Wir kappen das Seil!" schreien sie unten. Klaus fühlt es lose werden, kann nur noch blitzschnell eine Schlinge machen, die er um den schon grauhaarigen, erschöpften Mann neben sich wirft. Dann reißt es sie beide hinab. —
Ungeheuer ist der Druck des Wirbels. Hin und her fühlt sich Klaus geschleudert, glaubt sich an der Oberfläche und wird wieder von den Wellenbergen hinabgedrückt. Ist es das Ende? ...
Die Sinne wollen ihm schwinden. Seine Mutter neigt sich über ihn und faltet ihm die Hände. Dann ist es Martas Gesicht ...Da ist sie dicht vor ihm im Wasser, streckt die Arme nach ihm. „Marta!" will er schreien und schluckt das salzige Meerwasser. Plötzlich kann er atmen. Gleich darauf ziehen chn kräftige Fischerfäuste über den Rand des Rettungsbootes — ihn und den bewußllosen Kapitän der Bark, mit dem er durch das Seilstück verbunden ist.
Am nächsten Morgen beim Erwachen ist es Klaus, als müsse er aufstehen und den Schecken füttern. Er hat die Empfindung, in seiner Kammer bei Pahls zu liegen. Weißgetünchte Wände eines schmalen Raumes sind um ihn, und er liegt unter einer weih und rot gemusterten Bettdecke. Doch die
Täuschung schwindet schnell. Er hat lange und fest geschlafen — zum erstenmal seit einer Woche wieder in einem Bett geschlafen.
Die aerettete Besatzung der gestrandeten Bark ist bei verschiedenen Dorfbewohnern untergebracht worden. Ihn hatte der Lehrer Klaaß mit in sein Haus genommen.
Klaaß war ein Freund seines Vaters gewesen. Er selbst hatte bei ihm, ehe er nach Jever auf dis Höhere Schule gekommen war, an dem Unterricht in der Dorfschule' teilgenommen.
Mit Sorgen und Bangen hatte diö gesamte Einwohnerschaft auf das Zurückkehren des Rettungsbootes gewartet, das gegen Abend glücklich gelandet war. Ein hagerer grauhaariger Mann war auf Klaus zugetreten und hatte feine Hand gefaßt. „Klaus Tjaden? — So bist du es, der das mit- gemacht hat?" 1
Da drehte sich einer der Männer, die im Rettungsboot waren, nach ihm um, wandte sich bann zu einem anberen. „Kiek, Hein, wat ick bi feggt heb: Dat is boch Käpt'n Tjaben fin Jung!"
Im Lehrerhaus bekam Klaus trockenes Zeug zum Anziehen. Klaaß hat brei Söhne, bie aber nicht mehr im Elternhause finb. Zwei von ihnen haben bereits einen eigenen Hausstand, ber britte bient bei ber Marine. Von ihm ist noch Kleibung ba, Frau Klaaß suchte baraus etwas für Klaus hervor.
Er hatte mit ben alten Leuten am Tisch gesessen unb erzählen müssen, wie es braußen bei ber Rettungsarbeit zugegangen war. Die Augen bes Lehrers blickten ihn babei mit stillem Forschen an. „Da kommst bu nun her, Klaus, unb es zeigt sich gleich, baß bu nicht aus ber Art geschlagen bist, wie man annehmen mußte", sagte er schließlich unb setzte bann hinzu: „Das Leben führt bie Menschen oft seltsame Wege, unb wenn man weit ab ist, kann man nicht sehen, ob sie richtig ober verkehrt sind."
Aus diesen Worten horte Klaus heraus, daß man hier im Ort genug von ihm weiß, um ihm mit Mißtrauen und Ablehnung zu begegnen. Dessenungeachtet hat ihn der alle Lehrer in sein Haus ausgenommen. Er verdankt es gewiß nur dessen Freundschaft mit seinem verstorbenen Vater — denn das andere, die Einsatzbereitschaft für das Leben gefährdeter Menschen, ist hier an der Wasserkante eine Selbstverständlichkeit. Freilich eine härtere als anderswo; aber man macht nicht soviel davon her,
(Fortsetzung folgt.)


