Ausgabe 
4.5.1940
 
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uelflieaer-Schulung Der Leitung von

CÜzov-ut-

Heinrich Pfeil, Schuhmacher meister

Käth. Pfeil, geb. Grebe und Kinder.

Gießen (Horst-Wessel-Wall 25), den 4. Mal 1940.

0165:

Die Beerdigung findet Sonntag, 5. Mai, um 13.30 Uhr, in Lang^Göns statt

01650

Frau Minna Kinkel, geb. Christ

sprechen wir allen unsren tiefempfundenen Dank aus.

Fräulein Elisabetha Rau

Magdeburg, Mal 1940.

2199 D

im Alter von 73 Jahren.

192A

Ruttershausen, den 2. Mai 1940.

Die Beerdigung findet Sonntag, den 5. Mai, um 14 Uhr statt.

01682

496 A

lle em ob Lager oder Werk

Eugen Dürr & Eo., Gießen

vesonüors [thmachhafte Salate^

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Drw KsLLlrtLuLü, atfüzkt Ihnen k/Htentod die, Citrovin-Fabrik Gm.b.H. Frankfurt^

Für die Hinterbliebenen:

Frau A. Dilger Dr. Jul. Dilger.

Am 2. Mai entschlief sanft nach kurzem, schwerem Leiden unsere liebe Schwester, Schwägerin und Tante

Nach kurzem Leiden verstarb am 30. April 1940 mein treusorgender Mann, unser lieber Vater und Großvater

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Heimgang meiner lieben Mutter und Schwiegermutter

Lang-Göns, Grohen-Linden, den 2. Mai 1940.

Frauen ein schwarzes Oberkleid mit einem schwarzen Unterkleid, ein schwarzer Rock und eine schwarze Bluse oder einem schwarzen Pullover und mit einem schwarzen Unterkleid, ein schwarzer Schal, ein Paar schwarze Handschuhe aus Spinnstoffwaren. Stoff darf in der erforderlichen Menge unmittelbar abge­geben werden. Zur Trauerkleidung für Männer zählen eine schwarze Krawatte, ein Paar schwarze Handschuhe aus Spinnstoffen und zwei Trauerflore.

Trauerkleidung darf nur an Eltern, Geschwister und deren Ehegatten, Kinder und deren Ehegatten abgegeben werden.

Leib­binden Bruchbänder

Einlagen Anfertigung in eig. Werkstätte Kurt Kling vonn. Heger Nacht Bandaglstenmeist Marktstr. 16

Lieferant der Krankenkassen Damen-Bedienung

bis auf 99,50 nach 99 heraufgesetzt werden konnten. Parallel mit der Kurssteigerung dieser 4proz. Reichs­schätze vollzog sich, z. T. als Ergebnis von Tausch­operationen, ein leichter Rückgang der Kurse in den 4Vrproz. auslosbaren Reichsschatzanweisungen von 0,10 bis 0,40 v. $). von dem Höchststand von 101,50 d. H. aus. Zuletzt machte sich aber auch hierfür, be­sonders in den niedriger stehenden Papieren, wieder Nachfrage bemerkbar, so daß das Angebot wirklich nachließ, zumal sich die Rendite der auslosbaren Schätze wieder etwas gehoben hat.

Im Kleinhandel berechtigen die 5-g-Margarine- Abschnitte der Fettkarten und die Reisemarken Margarine usw." zunächst nicht zum Bezüge von Butter.

Die Beerdigung fand auf Wunsch des Entschlafenen in aller Stille statt

im blühenden Alter von 18 Jahren nach kurzer, schwerer Krankheit zu sich in die Ewigkeit abzurufen.

Im Namen

der trauernden Hinterbliebenen:

Familie Heinrich Ettling.

In tiefer Trauer:

Heinrich Magnus und Familie Wilhelm Veite und Frau Johannes Magnus und Frau.

In Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen kann, wie das Reichsernährungsministerium mitteilt, auf die 5-g-Margarine-Abschnitte der Reichsfettkarte und die Reise- und GaststättenmarkenMargarine usw." auch Butter bezogen werden, soweit die Gaststätten über Buttervorräte verfügen. Ebenso können bei den mit Butter zubereiteten Speisen statt Buttermarken Margarinemarken abgegeben werden. Den Gast­stätten ist die Möglichkeit gegeben worden, auf die vereinnahmten Margarinemarken nach ihrer Wahl an Stelle von Margarine Butter zu beziehen. Mit Rücksicht auf den in den nächsten Monaten zu er­wartenden stärkeren jahreszeitlichen Anfall an Butter wird erwartet, daß die Gaststättenbesucher von der Möglichkeit, auf ihre Margarinemarken in Gast­stätten Butter zu beziehen, weitgehend Gebrauch machen. 2210D

Nadel- und Laubholz, Schnittmaterialien aus eigenen großen Produktionen Ostpreußisches Kiefernschnittholz Sperrholz - Isolierplatten - Furniere Hartplatten für Fußboden usw.

MIUÜMMt

3n diesem Lehrgang sollen nicht nur die bereits geprüften Schiedsrichter weitergebildet werden, es gilt vor allen Dingen, für den erforderlichen Nach­wuchs zu sorgen.

lieber die Notwendigkeit eines derartigen plan- mäßiaen Vorgehens und den dazu erforderlichen restlosen Einsatz dürfte es kaum Zweifel geben.

Unsere Hebe Schwester, Schwägerin und Tante

Auguste Klein

wurde nach Gottes unerforschlichem Ratschluß in die Ewigkeit abgerufen.

Die trauernden Hinterbliebenen: Georg Todt u. Frau Margr., geb. Klein Ludwig Klein und Familie.

Gießen, den 4. Mai 1940.

Die Beerdigung fand in aller Stille statt.

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wiesen wird.

Für Gaslsiällenbesucher. Buffer auf INargarineabschnllfe.

Trauerkleidung darf nur gegen eine Bescheinigung frei verkauft werden» Die Bescheinigung wird aus- gestellt, wenn dem Wirtschaftsamt ober der Karten­stelle der Sterbefall und das Verwandtenverhältnis durch Vorlage amtlicher Bescheinigungen nachge- - * - 22410

Bekanntmachung.

Die Strom- und Gasgelder im Stadt- und lieber» landgebiet sind nach den Lieferungsbedingungen grundsätzlich bei der Ablesung an den Erheber zu zahlen. Geschieht dies nicht, dann können die Strom- und Gasaelder noch innerhalb der nächsten acht Tage ohne kosten an die Kasse der Stadtwerke, Gießen, Gartenstraße 3, auf Postscheckkonto Frankfurt a. M. Nr. 27 707, ober auf die auf den Quittungskarten verzeichneten Bankkonten eingezahlt werden. Bei Uederschreiten des Zahlungstermins müssen die Bei­treibungskosten berechnet und entrichtet werden.

Born 15. 2Hai 1940 ab wird die Strom- und Gps- lieferung bei allen Abnehmern gesperrt, die die Strom- unh Gasgelder für den Monat 7Nör; 1940 einschließlich kosten noch nicht entrichtet haben. Die Kosten der Strom- und Gassperre gehen zu Lasten der Säumigen.

Gießen, den 3. Mai 1940. 2237A

Direktion der Stabfroerfe Gießen.

Bekanntmachungen.

Aenderungen der Berbrauchsregelung für Spin«, stoffwaren Erleichterung für eine Anzahl von

Bezügen.

Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirt­schaft hat in einer Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinn­stoffwaren verschiedene Veränderungen und Er­leichterungen bekanntgegeben.

Fehlerhafte sowie angeschmutzte und verschossene bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren, die als solche ge­kennzeichnet und mit einem Preisnachlaß gegenüber dem normalen Preis von mindestens 15% verkauft werden, dürfen mit Ausnahme von naturseidenen und kunstseidenen Damenstrümpfen II. und III. Wahl für die Hälfte der jeweils vorgeschriebenen Anzahl Teilabschnitte der Reichskleiderkarte für Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden. Bei Bezug von Strümpfen II. und III. Wahl (mit Ausnahme von naturseidenen und kunstseidenen Damenstrümpfen II. und III. Wahl) ist einer der Bezugsnachweise a bis e der Reichskleiderkarte für Männer bzw. a bis f der Reichskleiderkarte für Frauen abzutrennen. Fehlerhafte Strümpfe, die weder II. noch III. Wahl sind, sondern als sogenannte Nähware in den Handel gebracht werden, dürfen auf einen Teilabschnitt ab­gegeben werden, ohne daß dabei der Bezugsnachweis abgetrennt würde.

Meterreste, die in der Herstellung, in der Ver­arbeitung oder beim Handel angefallen sind, können für die Hälfte der jeweils vorgeschriebenen Anzahl Teilabschnitte abgegeben werden. Als Meterreste gelten Stoffabschnitte, die bei einer Stoffbreite bis zu 90 cm nicht über 1 m lang, bei einer Stoffbreite über 90 cm nicht über 60 cm lang sind. Reste unter 20 cm Länge dürfen ohne Bezugsschein oder Reichs- veiderkarte frei abgegeben werden. Meterreste von Dekorationsstoffen und dichten Gardinenstoffen dürfen bezugsscheinfrei abgegeben werden, wenn sie nicht länger als 2 m sind. Sogenannte Fabrikatwns-

Schiedsrichter-Lehrgänge im Fachamt Handball.

Daß gerade die Schiedsrichterfrage in der Gegen­wart ein heikles Kapitel ist, dürfte nicht nur den eingeweihten Kreisen bekannt sein. Nachdem der größte Teil der aktionsfähigen Kräfte nicht mehr Zur Verfügung steht, sind die Vereine in der letzten Zeit auf Selbsthilfe angewiesen gewesen. Es soll zu­gegeben werden, daß sich bereits ein großer Teil ju­gendlicher Kameraden bereitgefunben hat, das schwierige Amt eines Schiedsrichters zu überneh­men und baß auch alte Handballer heute ihren Mann stehen. Ohne eine straffe Zusammenfassung aller tätigen Organe und ohne die ordnungsgemäße Schulung läßt sich allerdings nichts erreichen.

Gerade deswegen aber hat der Bezirk einen neuen Schiebsrichterl ehrgang ausgeschrie­ben, der die Unterweisung der Männer in Lützel­linden, Gießen und Wetzlar-Niedergirmes, jeweils für einen bestimmten Teil des Bezirkes vorsieht.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsere innigstgeliebte Tochter, unsere herzensgute, brave Enkelin, unsre liebe Schwester, Nichte und Kusine

Emmi

und fester Tendenz und meist mit durchschnittlichen Kurssteigerungen von 3 bis 5 v. H.

Nach wie vor werden die Hauptanlagen der flüssi­gen Gelber in Rentenwerten versucht. In­dessen ist das Material, insbesondere an Pfand­briefen und Kornmunal-Obligationen, so gering, daß nennenswerte Abschlüsse kaum getätigt werden konnten. Auch in Stadtanleihen und Industrie- Obligationen blieb das Interesse rege. Ganz beson­ders gefragt wurden weiterhin 4proz. Schatzanwei­sungen Des Deutschen Reiches, von denen inzwischen vier Folgen glatt abgesetzt wurden, obwohl nicht nur die Laufzeiten der einzelnen Folgen von ur­sprünglich fünf Jahren bis auf fünf Jahre sieben Monate erweitert wurden, sondern auch die Kurse

.denn

Erleichterung bei pujl^

bringt

die leichte

großen Freude der HJ.-Fliegergefolgschaft dieser läge wieder ausgenommen worden. Am vergange- nen Samstag und am Sonntag wurde diese Schu­lungsarbeit fortgesetzt. Die Flugübungen finden statt im Rahmen der Gleit- und Segelflieger-Schulung des NSFK. und stehen unter der Leitung von Gleitfluglehrer Schmitt. Die Schulung an der Bils- tuppe bei Lauterbach findet damit ihre Fort­setzung in Stadtnähe, was eine Zeit- und Geld- erfparnis bedeutet. Zur Anfänaerschulung ist bas Gelände an der Bergschenke völlig ausreichend. Ge- schult wird mit einem 10-Meter-Zögling", der be­reits feit Jahren Dienst tut und sich ausgezeichnet bewährt und gehalten hat.

Wirtschaft.

Feste Aktien- und Rentenmärkte.

Frankfurt a. M., 3. Mai. Die flüssige Geld- markllaae und die recht befriedigenden Berichte aus der Industrie gaben dem Aktienmarkt auch in der verflossenen Woche das Gepräge. Die Kauf­lust der Kundschaft, die vorübergehend leicht einge­dämmt war, lebte von neuem auf, ohne aber wahl­los zu fein. Vielmehr sieht man weiterhin auf eine günstige Rendite sowie auf den inneren Wert eines Aktienpapiers. Zuerst lag das Interesse bei den sogenannten schweren Werten, doch teilte es sich späterhin nahezu allen Werten mit. Die großen militärischen Erfolge im Norden wurden ebenfalls stark beachtet und regten in gewissem Sinne die Kauftätigkeit an. Die.letzthin das Geschäft etwas beeinträchttgenden steuerlichen Momente traten jetzt mehr zurück, wenn sie auch nicht ganz unbeachtet bleiben. Im ganzen blieb die Umsatztätigkeit be­scheiden, weil kaum nennenswertes Angebot heraus­kam, zumal auch die Abgaben aus Treuhänder­depots offenbar weitgehend'ft abaebaut worden find. Die Woche schloß daher in absolut zuversichtlicher

abschnitte, also Stoffabschnitte, die fehlerhaft ange­fallen sind, können zu dem vierten Teil der vorge­schriebenen Teilabschnitte bezogen werden. Fabri­kationsabschnitte, die weniger als 1 m lang sind, dürfen frei abgegeben werden. Getragene Vor­führkleider und Kollektionsmuster, die mit einem Preisnachlaß von mindestens 25% verkauft werden, dürfen für die Hälfte der jeweils vorgeschriebenen Teilabschnitte abgegeben werden.

Während es bei der Abgabe von Kleiderstoffen für Männer bei der Vorschrift bleibt, daß die Aus­händigung des Stoffes nur an den Handwerker erfolgen darf, können Stoffe für Tag- und Nacht­hemden an den Verbraucher ausgehänbigt werden. Beim Kauf von Meterware, bei Strickwesten und Pullovern, ist künftig die Vorgriffsmöglichkeit ge­geben. Beim Bezug von Stoff, der von einem Handwerker bearbeitet werden soll, erfolgt die Aus­lieferung des Stoffes nach wie vor an den Handwer­ker. Die Abtrennung her Teilabschnitte wird jedoch von dem Stoffverkäufer und nicht von dem Hand­werker vorgenommen. Knaben undMädchen, für deren Körpergröße die auf der Reichskleiderkarte für Knaben und Mädchen vorgesehenen Bekleidungsstücke nicht mehr ausreichen, haben die entsprechende Anzahl Teilabschnitte ihrer Reichskleiderkarte in Bezugsscheine umzutauschen. Das Kind muß bei der Antragstellung selbst anwesend sein.

Während bisher beim Bezug von Spinnstoffwaren von Versandgeschäften die Teilabschnitte der Rerchs- kleiderkarte in einen Bezugsschein umgewandelt werden mußten, kann nun der Verbraucher diese Ware auch gegen unmittelbare Einsendung der Teilabschnitte beziehen, wobei die Möglichkeit der Umwandlung der Teilabschnitte in einen Bezugsschein bestehen bleibt. 2242D

Die Aenderungen und Erleichterungen sind mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten.

Abgabe und Bezug von Lrauerkleidung.

Trauerkleiduna gehört zu den nicht bezugsbe- schränkten Artikeln. Als Trauerkleidung gelten für

Kettenschießen

des Unterkreises Wetzlar>7!ord.

Am vergangenen Sonntag fand in Salzböden das Kettenschießen des Unterkreises Wetzlar-Nord statt. Geschossen würbe in Mannschaften zu je drei Schützen. Jeder Schütze hatte drei Schuß liegend und drei Schuß stehend freihändig abzugeben. Sie­ger wurde die 1. Mannschaft von Salzböden mit 164 Ringen vor Bieber mit 159 Ringen. Bester Schütze war Heinrich Kraft (Salzböden) mit 62 Ringen. Außerdem wurden 14 Ehrenpreise ausge­schossen. 1. mit 36 Ringen wurde Hans Hartmann (Launsbach), 2. Heinrich Müller (Launsdach), 3. 11 ff3. Niederhofer, 4. Franz Mandler (Launsbach), 5. Georg Wagner (Fellingshausen), 6. Ewald Mat- tern (Fellingshausen), 7. Erich Schön (Salzböden), 8. Uffz. Gdtzsried, 9. Heinrich Kraft (Salzböden), 10. Rudolf Müller (Launsbach), 11. Helmut Wag­ner (Bieber), 2. Christian Laucht (Salzböden), 13. Wilhelm Schadet (Salzböden), 14. Karl Weber (Fellingshausen). Am Nachmittag fand ein Dereins- wettkampf zwischen Salzböden und Launsbach statt. Geschossen wurden 15 Schuß freihändig (militärischer Anschlag). Jeder Verein stellte sechs Schützen. Sie­ger wurde Launsbach mit 745 Ringen vor Salz­böden mit 736 Ringen. Beste Einzelschützen waren Rudolf Müller (Launsbach) mit 147 Ringen und Erich Schön (Salzböden) mit 143 Ringen. Die Lei­stungen sind als gut zu bezeichnen.

Gleitfliegerschulung an derDergschenke.

Die in den Jahren 1927 bis 1930 im Wiesen­gelände zwischen Bergschenke und den Gai Ischen Tonwerken betriebenen Gleitflieger-Schulung ist zur

Geschäftsdrucksacheb Rechnungen Briefbiatter Briefumschlag» Postkarten Geschäfts karten bei Brühl, Schulstr. 7