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genff ert Interesse u n verzü gli ch die Luft­schutzkeller aussucht, beweist folgender Vor­gang: In einer der letzten Nächte belegten feind­liche Flieger im Westen des Reiches Arbeiter­baracken mit Bomben und M<rschinengewehr- feuer. Obwohl eine halbe Stunde vor An­flug der feindlichen Flieger die Alarm sire- n e n ertönten, befolgte ein Teil der Belegschaft den Alarm nicht, mit dem Ergebnis, daß verschiedene Arbeiter getötet oder verwundet wurden. Dage­gen blieben die Arbeiter, die den Luftschutzkeller aufgesucht hatten, völlig unverletzt. Diese Ver­luste hätten sich bei Befolgung der Lustschutzvor­schriften unbedingt vermeiden lassen. Wie der Sol­dat an der Front bei Fliegerangriffen Deckung sucht, so hat auch jeder Deutsche in der Heimat die Verpflichtung, sich durch Aufsuchen des Luftschutz­kellers zu schützen. Diese Warnung ist um so mehr am Platze, als es sich immer wieder gezeigt hat, daß englische Flieger vor Angriffen aus die Zivil­bevölkerung nicht zurückschrecken.

Arbeit am Musterungstag.

Anordnungen der Reichstreuhänder sowie viele Tarif- und Betriebsordnungen enthalten Bestim­mungen über die Fortzahlung des Lohnes an Mu- sterungstagen. Die Mehrzahl der für die private Wirtschaft ergangenen Regelungen sieht darüber hinaus vor, daß das Gefolgschaftsmitglied am ersten Musterungstag unter Fortzahlung des vollen Loh­nes für den ganzen Arbeitstag von der Arbeit frei­zustellen ist. Diese Regelung sollte dazu beitragen, daß der erste Musterungstag als Festtag in sorg­loser stolzer Freude begangen werden kann. Auch heute ist der erste Musterungstaa ein solcher Fest­tag. Es würde aber nicht verstanden werden, wenn im Kriege, in dem jede Arbeitsstunde für die Stei­gerung der Wehrkraft dringend gebraucht wird, der Musterungstag ähnlich wie im Frieden begangen würde. Ein Arbeitsausfall über das unbedingt Not­wendige hinaus ist nicht vertretbar. Der Reichs­arbeitsminister spricht daher in einem Erlaß die Erwartung aus, daß die Gefolschaftsmitalieder einer Aufforderung des Betriebsführers, im Anschluß an die Musterung ihre Arbeit fortzusetzen, nachkom­men. Er hält es jedoch für richtig, daß diesen Ge- folgschaftsmitgliedern, soweit sie Anspruch auf Lohn für den ganzen Arbeitstag ohne Arbeitsleistung haben, die im Anschluß an die Musterung geleiste­ten Arbeitsstunden besonders vergütet werden.

Von der Musterung in die ärztliche Behandlung.

Der Reichsarbeitsminister bringt einen Erlaß, des Oberkommandos der Wehrmacht zur Kenntnis, worin sichergestellt wird, daß behanLlunasbedürftige Musterungspflichtige einer ärztlichen Behandlung zugeführt werden. Wird bei der Musterung oder bei der Annahmeuntersuchung bei dem Untersuchten eine behandlungsbedürftige Krankheit festgestellt, so ist der zuständige Träger der reichsgesetzlichen Krankenversicherung hiervon zu unterrich­ten, falls der Untersuchte einem reichsgesetzlichen Krankenoersicherungsträger angehört. Hierunter fal­

len auch notwendige Instandsetzungen der Zähne. Falls bekannt ist, daß im Wehrbe­zirk eine besondere Stelle, z. B. die Kreiswaltung der NSD., mit der Zahnsanierung der Jugend im vordienstpflichtigen Alter beauftragt worden ist, muß diese Stelle ebenfalls benachrichtigt werden. In die­sem Falle sind der besonders beauftragten Stelle auch zahnkranke Dienstpflichtige namhaft zu ma­chen, die keinem reichsgesetzlichen Krankenversiche­rungsträger angehören.

Institut für Vollkornbrot-Untersuchung in Dessau.

Der Reichsvollkornbrotausschuß hat jetzt ein drit­tes Institut zur Qualitätsüberwachung der Voll­kornbrote errichtet, und zwar für den mitteldeut­schen Bereich in Dessau. Bisher bestehen in Berlin und Dresden solche Institute, die noch durch ähn­liche Einrichtungen in Hamburg, München, Wien und anderen Orten ergänzt werden sollen. Die Auf­gabe der Institute ist die lausende Ueberwachung der Dollkornbrotherstellung. Es werden täglich etwa 20 bis 30 physikalisch-chemische Untersuchungen dur^- geführt.

Dänische Bacon-Schweine für Deutschland.

Nach dem Ausscheiden Englands als Hauptab­nehmer für Bacon ist Deutschland in Dänemark als Käufer eingesprungen. Die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse wird in einem bestimmten Umfang dänische Bacon-Schweine an das Flei­scherhandwerk abgeben. Für die Verbraucherschaft stellt Bacon-Fleisch etwas neues dar. Es handelt sich hier um Schweine, die ein bestimmtes Gewicht und einen bestimmten Fettanteil möglichst nicht überschreiten sollen. Im Gegensatz zum Speckschwein wird das Bacon-Schwein nur bis zu einem gewis­sen Grade gemästet. Rein äußerlich unterscheidet sich der Bacon in keiner Weise vom inländischen Frischfleisch. Die Verbraucherschaft erhält auf die Abschnitte der Reichsfleischkarte die gleiche Zuteilung wie bei frischem inländischen Schweinefleisch. Auch die Preise ändern sich nickst. Für die Hausfrau ist allerdings von Bedeutung, daß vor der Zuberei­tung der Salzgehalt dieses Fleisches berück­sichtigt werden muß. Qualität und Geschmack des dänischen Bacon sind ausgezeichnet, gekocht wirkt der Salzgehalt keineswegs störend. Soll das Fleisch jedoch gebraten zubereitet werden, so wird Wässern zweckmäßig sein.

Stop für gemeindliche Gebühren und Beiträge.

In letzter Zeit sind bei den Preisbildungsstellen zahlreiche Anträge auf Genehmigung der Neuein­führung oder Erhöhung gemeindlicher Ge­bühren und Beiträge für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Kanalisation, die im wesentlichen dem Hausbesitz zur Last fallen, eingegangen. Der Reichsinnenminister stellt hierzu

fest, daß jede neue Belastung des Hausbesitzes d a s Mietpreisniveau gefährdet, weil die Preisbehörden in der Regel eine Abwälzung der Mehrbelastungen auf die Mieter zulassen müssen. Die-Stabilität der Mieten muß jedoch während des Krieges unter allen Umständen gewährleistet blei­ben. Gemeindliche Gebühren und Beiträge für solche Einrichtungen, die schon vor dem 1.9.1939 bestan­den haben und nicht erweitert oder verändert wor­den sind, sind daher grundsätzlich nicht zu erhöhen. Auch dann nicht, wenn die augenblicklichen Gebüh­ren die Unkosten nicht vollständig decken. Die Schaf­fung neuer und die Erweiterung bestehender ge­meindlicher Einrichtungen wird während des Krie­ges auf Ausnahmefälle zu beschränken sein, z. B. wenn sich Gemeinden durch große industrielle Neu­bauten und damit verbundene Siedlungsvorhaben wesentlich erweitern. Die Gebühren sind dann so festzusetzen, daß sie die Unterhalts- und Kapital­kosten decken, aber nicht darüber hinaus eine Ein­nahme verschaffen.

Schulsommerferien und privatmufikunterricht.

Die diesjährigen Sommerferien dauern mit Rück­sicht auf den Einsatz der älteren Schuljugend bei der Erntehilfe sieben Wochen. Nach den Unterrichtsbedin­gungen für den Privatunterricht in der Musik hat der Musikerzieher einen Anspruch auf Bezahlung der Ferien nur für vier Wochen. Soweit durch die Inanspruchnahme der Musikschüler für die Ernte­hilfe über vier Wochen hinaus der Unterricht nicht stattfinden kann, kann der Musikerzieher das Hono­rar für die Stunden nur dann verlangen, wenn er diese Stunden vor oder nach der Erntehilfe erteilt. Angesichts der Schwere der durch den Krieg hervor­gerufenen wirtschaftlichen Lage der freistehenden Musikerzieher erwartet die Fachschaft Musikerziehung von der Elternschaft, daß sie Verständnis für den Wunsch des Musikerziehers hat, die durch die Som­merferien ausgefallenen Unterrichtsstunden ent­weder vor- oder nachzugeben. Zweckmäßig werden die Ferien des Privatmusikunterrichts erst zwei bis drei Wochen nach Beginn der Schulferien anfan­gen, zumal der Ernteeinsatz im allgemeinen erst .in der zweiten Hälfte der Ferien stattfindet.

Hebammen

in der Mütter- und Kinderfürsorge.

In dem im Interesse der Bekämpfung der Müt­ter- und Kindersterblichkeit gebotenen Ausbau der Schwangeren-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge sollen die Hebammen weitgehend eingeschaltet wer­den. In erster Linie werden die Hebammen in der nachgehenden Fürsorge bei den mit ihrer Hilfe zur Welt gebrachten Säuglingen wertvolle Dienste lei­sten können, aber auch bei Beratungsstunden sowie Betreuung der sie um Rat angehenden werdenden Mütter ist ihre Mithilfe schwer ersetzbar. Um den Einsatz der Hebammen sind in den preußischen Haushaltsplan für 1940 Mittel für 5000 Hebammen eingestellt worden. Es hat sich als zweckmäßig er­wiesen, der Hebamme für jeden von ihr betreuten

Säugling bei Vollendung des 1. Lebensjahres eine' bestimmte Prämie auszuzahlen.

Kleine politische Nachrichten.

Die sterblichen Hüllen des Luftmarschalls B a l b o und seiner mit ihm zusammen gefallenen Kamera­den werden bis Kriegsende in Tripolis bleiben und dann in die Heilckat übergeführt werden.

Marschall G r a z i a n i hat, wie amtlich mit- qeteilt wird, nicht nur den Oberbefehl über die ita­lienischen Streitkräfte in Nord-Afrika übernommen, sondern auch das Amt des Generalgouver­neurs von Libyen angetreten.

Infolge des Verzichts Rumäniens auf die eng­lisch-französische Garantie und mit Rücksicht auf die Auswirkungen dieses Beschlusses bereiten sich die englischen Staatsangehörigen auf die Abreise aus Rumänien vor.

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Durch die Einführung der allgemeinen Wehr­pflicht auf Cypern ist die Verbitterung der Be­völkerung gegen die Londoner Gewaltherrschaft in heller Empörung entflammt. In der Hauptstadt Ni­cosia fanden englandfeindliche Kundge­bungen statt, bei denen die Fenster des Regie­rungspalastes mit Steinen eingeworfen wurden. Nur mit Gewalt konnte britisches Militär die De­monstranten zerstreuen.

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Der demokratische Senator Wheeler drohte wegen der von Roosevelt verfolgten Politik mit einer Spal­tung der Demokratischen Partei und Gründung einer dritten Partei unter Einbeziehung der land­wirtschaftlichen Arbeiter-Union, wenn Zweifel ent­stehen sollten hinsichtlich der Nichteinmischung in den europäischen Krieg.

WieNew Port Times" meldet, soll die USA.= Marine an der Pazifik-Einfahrt des Panama- Kanals ein U-Bootnetz angebracht haben, durch das der Kanal jederzeit geschlossen werden könne.

Kunst und Wissenschaft.

Professor Dr. Johannes Kirchner gestorben.

In Berlin verstarb im 81. Lebensjahr der Geheime Studienrat Professor Dr. Dr. e. h. Johannes Kirch­ner, einer der bekanntesten Vertreter der griechischen Altertumskunde insonderheit durch seine Forschungs­arbeiten auf dem Gebiete der attischen Inschriften. Kirchner war Inhaber der Leibniz-Medaille, Mit­glied in- und ausländischer archäologischer Gesell­schaften sowie Ehrendoktor der Universität Athen. Vom Führer war er im vergangenen Jahre durch die Verleihung der Goetheplakette ausgezeichnet worden.

Hauptjchrif Leiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriflleiters: Ernst Blumschcin. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und Silber: Dr. Fr. W. Lange: für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner.

Druck und Verlag: Brühlsche Üniveriitätsdruckerei R. Lange K. G. Verlagslclker: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenletter: Hans Beck. Berantworllich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr.6.

3112V

Otto Velten

Lang-Göns, den 2. Juli 1940.

3114 D

Danksagung.

Frau Lenchen Poppe, geb. Kirchhoff.

Gießen, den 2. Juli 1940.

02307

Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Verlust meines Heben Mannes sage ich allen auf diesem Wege meinen innigsten Dank.

Betriebsführung und Gefolgschaft der Firma Bänninger G. m. b. H., Fittingsfabrik, Gießen.

Die Beerdigung findet in Lang-Göns Donnerstag, 4. Juli, nachm. 1 y2 Uhr, vom Trauerhause, Hundstatenstraße 73, aus statt.

Heute morgen entschlief plötzlich und unerwartet mein lieber, herzensguter Mann, mein treusorgender Vater, Sohn, Schwieger­sohn, Schwager und Onkel

Er war uns ein treuer, braver und tüchtiger Mitarbeiter und ein von allen geschätzter Arbeitskamerad. Wir werden ihm ein ehren- ' volles Andenken bewahren.

In treuer Pflichterfüllung für Führer und Vaterland verstarb im Feldlazarett unser lieber Arbeitskamerad

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