genff ert Interesse u n verzü gli ch die Luftschutzkeller aussucht, beweist folgender Vorgang: In einer der letzten Nächte belegten feindliche Flieger im Westen des Reiches Arbeiterbaracken mit Bomben und M<rschinengewehr- feuer. Obwohl eine halbe Stunde vor Anflug der feindlichen Flieger die Alarm sire- n e n ertönten, befolgte ein Teil der Belegschaft den Alarm nicht, mit dem Ergebnis, daß verschiedene Arbeiter getötet oder verwundet wurden. Dagegen blieben die Arbeiter, die den Luftschutzkeller aufgesucht hatten, völlig unverletzt. Diese Verluste hätten sich bei Befolgung der Lustschutzvorschriften unbedingt vermeiden lassen. Wie der Soldat an der Front bei Fliegerangriffen Deckung sucht, so hat auch jeder Deutsche in der Heimat die Verpflichtung, sich durch Aufsuchen des Luftschutzkellers zu schützen. Diese Warnung ist um so mehr am Platze, als es sich immer wieder gezeigt hat, daß englische Flieger vor Angriffen aus die Zivilbevölkerung nicht zurückschrecken.
Arbeit am Musterungstag.
Anordnungen der Reichstreuhänder sowie viele Tarif- und Betriebsordnungen enthalten Bestimmungen über die Fortzahlung des Lohnes an Mu- sterungstagen. Die Mehrzahl der für die private Wirtschaft ergangenen Regelungen sieht darüber hinaus vor, daß das Gefolgschaftsmitglied am ersten Musterungstag unter Fortzahlung des vollen Lohnes für den ganzen Arbeitstag von der Arbeit freizustellen ist. Diese Regelung sollte dazu beitragen, daß der erste Musterungstag als Festtag in sorgloser stolzer Freude begangen werden kann. Auch heute ist der erste Musterungstaa ein solcher Festtag. Es würde aber nicht verstanden werden, wenn im Kriege, in dem jede Arbeitsstunde für die Steigerung der Wehrkraft dringend gebraucht wird, der Musterungstag ähnlich wie im Frieden begangen würde. Ein Arbeitsausfall über das unbedingt Notwendige hinaus ist nicht vertretbar. Der Reichsarbeitsminister spricht daher in einem Erlaß die Erwartung aus, daß die Gefolschaftsmitalieder einer Aufforderung des Betriebsführers, im Anschluß an die Musterung ihre Arbeit fortzusetzen, nachkommen. Er hält es jedoch für richtig, daß diesen Ge- folgschaftsmitgliedern, soweit sie Anspruch auf Lohn für den ganzen Arbeitstag ohne Arbeitsleistung haben, die im Anschluß an die Musterung geleisteten Arbeitsstunden besonders vergütet werden.
Von der Musterung in die ärztliche Behandlung.
Der Reichsarbeitsminister bringt einen Erlaß, des Oberkommandos der Wehrmacht zur Kenntnis, worin sichergestellt wird, daß behanLlunasbedürftige Musterungspflichtige einer ärztlichen Behandlung zugeführt werden. Wird bei der Musterung oder bei der Annahmeuntersuchung bei dem Untersuchten eine behandlungsbedürftige Krankheit festgestellt, so ist der zuständige Träger der reichsgesetzlichen Krankenversicherung hiervon zu unterrichten, falls der Untersuchte einem reichsgesetzlichen Krankenoersicherungsträger angehört. Hierunter fal
len auch notwendige Instandsetzungen der Zähne. Falls bekannt ist, daß im Wehrbezirk eine besondere Stelle, z. B. die Kreiswaltung der NSD., mit der Zahnsanierung der Jugend im vordienstpflichtigen Alter beauftragt worden ist, muß diese Stelle ebenfalls benachrichtigt werden. In diesem Falle sind der besonders beauftragten Stelle auch zahnkranke Dienstpflichtige namhaft zu machen, die keinem reichsgesetzlichen Krankenversicherungsträger angehören.
Institut für Vollkornbrot-Untersuchung in Dessau.
Der Reichsvollkornbrotausschuß hat jetzt ein drittes Institut zur Qualitätsüberwachung der Vollkornbrote errichtet, und zwar für den mitteldeutschen Bereich in Dessau. Bisher bestehen in Berlin und Dresden solche Institute, die noch durch ähnliche Einrichtungen in Hamburg, München, Wien und anderen Orten ergänzt werden sollen. Die Aufgabe der Institute ist die lausende Ueberwachung der Dollkornbrotherstellung. Es werden täglich etwa 20 bis 30 physikalisch-chemische Untersuchungen dur^- geführt.
Dänische Bacon-Schweine für Deutschland.
Nach dem Ausscheiden Englands als Hauptabnehmer für Bacon ist Deutschland in Dänemark als Käufer eingesprungen. Die Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse wird in einem bestimmten Umfang dänische Bacon-Schweine an das Fleischerhandwerk abgeben. Für die Verbraucherschaft stellt Bacon-Fleisch etwas neues dar. Es handelt sich hier um Schweine, die ein bestimmtes Gewicht und einen bestimmten Fettanteil möglichst nicht überschreiten sollen. Im Gegensatz zum Speckschwein wird das Bacon-Schwein nur bis zu einem gewissen Grade gemästet. Rein äußerlich unterscheidet sich der Bacon in keiner Weise vom inländischen Frischfleisch. Die Verbraucherschaft erhält auf die Abschnitte der Reichsfleischkarte die gleiche Zuteilung wie bei frischem inländischen Schweinefleisch. Auch die Preise ändern sich nickst. Für die Hausfrau ist allerdings von Bedeutung, daß vor der Zubereitung der Salzgehalt dieses Fleisches berücksichtigt werden muß. Qualität und Geschmack des dänischen Bacon sind ausgezeichnet, gekocht wirkt der Salzgehalt keineswegs störend. Soll das Fleisch jedoch gebraten zubereitet werden, so wird Wässern zweckmäßig sein.
Stop für gemeindliche Gebühren und Beiträge.
In letzter Zeit sind bei den Preisbildungsstellen zahlreiche Anträge auf Genehmigung der Neueinführung oder Erhöhung gemeindlicher Gebühren und Beiträge für Müllabfuhr, Straßenreinigung und Kanalisation, die im wesentlichen dem Hausbesitz zur Last fallen, eingegangen. Der Reichsinnenminister stellt hierzu
fest, daß jede neue Belastung des Hausbesitzes d a s Mietpreisniveau gefährdet, weil die Preisbehörden in der Regel eine Abwälzung der Mehrbelastungen auf die Mieter zulassen müssen. Die-Stabilität der Mieten muß jedoch während des Krieges unter allen Umständen gewährleistet bleiben. Gemeindliche Gebühren und Beiträge für solche Einrichtungen, die schon vor dem 1.9.1939 bestanden haben und nicht erweitert oder verändert worden sind, sind daher grundsätzlich nicht zu erhöhen. Auch dann nicht, wenn die augenblicklichen Gebühren die Unkosten nicht vollständig decken. Die Schaffung neuer und die Erweiterung bestehender gemeindlicher Einrichtungen wird während des Krieges auf Ausnahmefälle zu beschränken sein, z. B. wenn sich Gemeinden durch große industrielle Neubauten und damit verbundene Siedlungsvorhaben wesentlich erweitern. Die Gebühren sind dann so festzusetzen, daß sie die Unterhalts- und Kapitalkosten decken, aber nicht darüber hinaus eine Einnahme verschaffen.
Schulsommerferien und privatmufikunterricht.
Die diesjährigen Sommerferien dauern mit Rücksicht auf den Einsatz der älteren Schuljugend bei der Erntehilfe sieben Wochen. Nach den Unterrichtsbedingungen für den Privatunterricht in der Musik hat der Musikerzieher einen Anspruch auf Bezahlung der Ferien nur für vier Wochen. Soweit durch die Inanspruchnahme der Musikschüler für die Erntehilfe über vier Wochen hinaus der Unterricht nicht stattfinden kann, kann der Musikerzieher das Honorar für die Stunden nur dann verlangen, wenn er diese Stunden vor oder nach der Erntehilfe erteilt. Angesichts der Schwere der durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Lage der freistehenden Musikerzieher erwartet die Fachschaft Musikerziehung von der Elternschaft, daß sie Verständnis für den Wunsch des Musikerziehers hat, die durch die Sommerferien ausgefallenen Unterrichtsstunden entweder vor- oder nachzugeben. Zweckmäßig werden die Ferien des Privatmusikunterrichts erst zwei bis drei Wochen nach Beginn der Schulferien anfangen, zumal der Ernteeinsatz im allgemeinen erst .in der zweiten Hälfte der Ferien stattfindet.
Hebammen
in der Mütter- und Kinderfürsorge.
In dem im Interesse der Bekämpfung der Mütter- und Kindersterblichkeit gebotenen Ausbau der Schwangeren-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge sollen die Hebammen weitgehend eingeschaltet werden. In erster Linie werden die Hebammen in der nachgehenden Fürsorge bei den mit ihrer Hilfe zur Welt gebrachten Säuglingen wertvolle Dienste leisten können, aber auch bei Beratungsstunden sowie Betreuung der sie um Rat angehenden werdenden Mütter ist ihre Mithilfe schwer ersetzbar. Um den Einsatz der Hebammen sind in den preußischen Haushaltsplan für 1940 Mittel für 5000 Hebammen eingestellt worden. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, der Hebamme für jeden von ihr betreuten
Säugling bei Vollendung des 1. Lebensjahres eine' bestimmte Prämie auszuzahlen.
Kleine politische Nachrichten.
Die sterblichen Hüllen des Luftmarschalls B a l b o und seiner mit ihm zusammen gefallenen Kameraden werden bis Kriegsende in Tripolis bleiben und dann in die Heilckat übergeführt werden.
Marschall G r a z i a n i hat, wie amtlich mit- qeteilt wird, nicht nur den Oberbefehl über die italienischen Streitkräfte in Nord-Afrika übernommen, sondern auch das Amt des Generalgouverneurs von Libyen angetreten.
Infolge des Verzichts Rumäniens auf die englisch-französische Garantie und mit Rücksicht auf die Auswirkungen dieses Beschlusses bereiten sich die englischen Staatsangehörigen auf die Abreise aus Rumänien vor.
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Durch die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht auf Cypern ist die Verbitterung der Bevölkerung gegen die Londoner Gewaltherrschaft in heller Empörung entflammt. In der Hauptstadt Nicosia fanden englandfeindliche Kundgebungen statt, bei denen die Fenster des Regierungspalastes mit Steinen eingeworfen wurden. Nur mit Gewalt konnte britisches Militär die Demonstranten zerstreuen.
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Der demokratische Senator Wheeler drohte wegen der von Roosevelt verfolgten Politik mit einer Spaltung der Demokratischen Partei und Gründung einer dritten Partei unter Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter-Union, wenn Zweifel entstehen sollten hinsichtlich der Nichteinmischung in den europäischen Krieg.
Wie „New Port Times" meldet, soll die USA.= Marine an der Pazifik-Einfahrt des Panama- Kanals ein U-Bootnetz angebracht haben, durch das der Kanal jederzeit geschlossen werden könne.
Kunst und Wissenschaft.
Professor Dr. Johannes Kirchner gestorben.
In Berlin verstarb im 81. Lebensjahr der Geheime Studienrat Professor Dr. Dr. e. h. Johannes Kirchner, einer der bekanntesten Vertreter der griechischen Altertumskunde insonderheit durch seine Forschungsarbeiten auf dem Gebiete der attischen Inschriften. Kirchner war Inhaber der Leibniz-Medaille, Mitglied in- und ausländischer archäologischer Gesellschaften sowie Ehrendoktor der Universität Athen. Vom Führer war er im vergangenen Jahre durch die Verleihung der Goetheplakette ausgezeichnet worden.
Hauptjchrif Leiter: Dr. Friedrich Wilhelm Lange. Stellvertreter des Hauptschriflleiters: Ernst Blumschcin. Verantwortlich für Politik, Feuilleton und Silber: Dr. Fr. W. Lange: für Stadt Gießen, Provinz und Wirtschaft: Ernst Blumschein; für Sport: Heinrich Ludwig Neuner.
Druck und Verlag: Brühlsche Üniveriitätsdruckerei R. Lange K. G. Verlagslclker: Dr.-Jng. Erich Hamann: Anzeigenletter: Hans Beck. Berantworllich für den Inhalt der Anzeigen: Theodor Kümmel. Pl.Nr.6.
3112V
Otto Velten
Lang-Göns, den 2. Juli 1940.
3114 D
Danksagung.
Frau Lenchen Poppe, geb. Kirchhoff.
Gießen, den 2. Juli 1940.
02307
Für die vielen Beweise herzlicher Teilnahme beim Verlust meines Heben Mannes sage ich allen auf diesem Wege meinen innigsten Dank.
Betriebsführung und Gefolgschaft der Firma Bänninger G. m. b. H., Fittingsfabrik, Gießen.
Die Beerdigung findet in Lang-Göns Donnerstag, 4. Juli, nachm. 1 y2 Uhr, vom Trauerhause, Hundstatenstraße 73, aus statt.
Heute morgen entschlief plötzlich und unerwartet mein lieber, herzensguter Mann, mein treusorgender Vater, Sohn, Schwiegersohn, Schwager und Onkel
Er war uns ein treuer, braver und tüchtiger Mitarbeiter und ein von allen geschätzter Arbeitskamerad. Wir werden ihm ein ehren- ' volles Andenken bewahren.
In treuer Pflichterfüllung für Führer und Vaterland verstarb im Feldlazarett unser lieber Arbeitskamerad
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