gent Heimkehrer nach USA. befördern. Nach einer Havas-Meldung hat der Dampfer „President Roosevelt" den westirischen Hafen Galway am Sonntagabend mit den amerikanischen Heimkehrern an Bord verlassen. Die Passagiere mutzten über 24 Stunden bis zum Abschluß der Borbereitungen zur Abreise warten.
Giqurlu, rumänischer Außenminister.
Bukarest, 1. Juni. (DNB.) Der rumänische Außenminister G a f e n c u reichte sein Rücktrittsgesuch ein, das vom König angenommen wurde. Der bisherige Verkehrsminister Gigurtu wurde mit der Leitung des Außenministeriums betraut. Der Rücktritt Gafencus wird mit seinem Gesundheitszustand begründet. Gigurtu war führendes Mitglied der Nationalchristlichen Partei unter dem verstorbenen Ministerpräsidenten Goga, dessen Regierung er Anfang 1938 als Wirtschaftsminister angehörte. Als im November 1939 Tatarescu die rumänische Regierung bildete, wurde Gigurtu Verkehrsminister. Er ist mehrmals in Deutschland gewesen und gilt als Verfechter einer nationalen rumänischen Außenpolitik. Wie es heißt, ist Gafencu, der seit Dezember 1938 Außenminister war, für einen wichtigen Auslandsposten in Aussicht genommen.
Kleine politische Nachrichten.
Reichsleiter Dr. Ley hat in einer mehrtägigen Fahrt die westlichen Gaue des Reiches besucht und mit mehreren Dienststellen der Partei und der Deutschen Arbeitsfront Besprechungen über die sozialen Maßnahmen der DAF. für die Frontarbeiter im neubesetzten Gebiet und die Betreuung der Rückgeführten gehabt.
Eine Arbeitstagung der leitenden Veterinärbeamten des Reiches wurde von Reichsminister Dr. Frick eröffnet. Die Erhaltung der Gesundheit des deutschen Tierbestandes, vor allem für die Ernährung des deutschen Volkes, die Bekämpfung gefährlicher und zum Teil neuartiger Seuchen erklärte der Minister gerade jetzt von besonderer Wichtigkeit. Heute befinde sich über die Hälfte der Angehörigen der Veterinäroerwaltung im Dienste der Wehrmacht, so daß auf den in der Heimat verbliebenen Beamten doppelte Last ruhe.
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Der Reichsminister des Innern hat eine Polizeiverordnung erlassen, nach der das Rauchen in feuergefährdeten gewerblichen Betrieben verboten wird. Die unter das Rauch
verbot fallenden Betriebe werden von den Verwaltungsbehörden im Einvernehmen mit den Gewerbeaufsichtsämtern und den zuständigen Dienststellen der Wehrmacht bestimmt.
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Die vom Volksgerichtshof wegen gemeinschaftlichen Landesverrats am 9. März 1940 zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust verurteilten Erwin Auch ter, 48 Jahre alt, aus Eberswalde, und Karl Palmer, 62 Jahre alt, aus Berlin, sind hingerichtet worden. — Die Verurteilten haben im Auftrag des Nachrichtendienstes einer fremden Macht im Deutschen Reich Spionage getrieben.
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In Palästina sind alle bisher noch nicht internierten deutschen Staatsangehörigen verhaftet worden. Nachdem bisher nur Männer im wehrfähigen Alter feit Kriegsbeginn im Konzentrationslager untergebracht waren, sind nunmehr auch alle Frauen, Kinder und Greise einschl. der Schwachen und Kranken in die Internierungslager verschleppt worden.*
Aus Einladung des Oberbefehlshabers des Heeres treffen 18 Offiziere der spanischen Wehrmacht, darunter 3 Generale und neun Offiziere der Luftwaffe, in Berlin ein. Der Führer der Abordnung ist Divisionsgeneral Enrique Canovas La Cruz. Die Offiziersdelegation wird Einrichtungen des Heeres besichtigen. Außerdem ist ein Besuch der Westfront vorgesehen.
Eine in Berlin weilende Offiziersabordnung der italienischen Kriegsakademie wird sich auf Einladung des Oberbefehlshabers des Heeres zu einem Besuch an die Westfront begeben.
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Kronprinzessin Friederike von Griechenland, die Tochter des ehemaligen Herzogs von Braunschweig und Enkelin Wilhelms II., wurde von einem Sohn entbunden. In der Bevölkerung herrscht über die Geburt des Thronfolgers großer Jubel.
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Das lettische Ministerkabinett beschloß ein Gesetz über die Einführung einer wirtschaftlichen Arbeitsdien st pflicht in Lettland, die zur Stärkung der Verteidigung und der Wirtschaftskraft Lettlands dienen soll. Diese Verpflichtung erstreckt sich auf alle Einwohner Lettlands, Männer und Frauen, von 16 bis 60 Jahren, auf alle Organisationen und Unternehmungen in Lettland.
Nach dem Verlust von Wiborg hat die finnische Regierung beschlossen, neue Häfen am Finnischen Meerbusen zu errichten. U. a. soll zehn Kilometer südlich von Nykarlegy die kleine Fischerstadt Munsala zu einem Hafen ausgebaut werden, in dem große Dampfer geladen und gelöscht werden können.
Der Verwaltungsrat der Dorpater Universität hat den Beschluß der philosophischen Fakultät genehmigt, Professor Dr. Kurt Schreinert auf die Dauer von drei Jahren auf den vom Deutschen Reich unterhaltenen Lehrstuhl für deutsche Sprache und Literatur an der Universität Dorpat zu wählen. Professor Schreinert war schon bisher an der Dorpater Universität als Lektor tätig.
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Der Görres-Preis aus der Johann-Wolf- aang-Goethe-Stiftung, den die Bonner Rheinische Friedrich -Wilhelm - Universität alljährlich verleiht, ist für das Jahr 1940 dem Dichter Ernst Bertram zuerkannt worden. Der Preisträger ist seit 1920 Professor der Literaturgeschichte an der Kölner Universität.
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Unter starker Anteilnahme des ganzen schwedischen Volkes fand in Oevralid die Beisetzung des großen schwedischen Dichters Werner von Heiden- ft a m statt. Ein Mitglied der deutschen Gesandtschaft legte im Auftrage des Stellvertreters des Führers und des deutschen Gesandten Kränze am Grabe des Verstorbenen nieder. Der Präsident der Deutschen Neichsschrifttumskammer, Staatsrat Hanns Johst, hatte ein Beileidstelegramm gesandt.
Schutz her 6hre des Soldaten.
Lübeck, 31. Mai. (DNB.) Vor dem schleswig-holsteinischen Sondergericht stand der 37jährige Walter V o ck e r o 11 aus Bad Schwartau unter der Anklage des Verbrechens gegen § 176 StGB, in Verbindung mit § 4 der Volksschädlingsverordnung. Der Angeklagte, der selbst verheiratet ist, lernte eine Frau im Kino kennen, die ihm erzählte, daß ihr Mann eingezogen sei. Trotzdem ließ es nicht in seinem Bemühen nach, die Frau zum Geschlechtsverkehr zu bestimmen. Später gestand die Frau in einem Brief ihrem Manne die Schuld. Der Staatsanwalt beantragte gegen den bisher noch unbestraften V. wegen Ehebruches in Verbindung mit den Bestimmungen gegen Volksschädlinge eine Zucht
hausstrafe von zwei Jahren und drei Jahren Ehrverlust und betonte dabei, daß es sich hier um eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung handele. Das Urteil solle nicht nur Sühne fein, sondern auch eine abschreckende Wirkung haben. Das Sondergericht erkannte auf IV2 Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Ehrverlust. Die Untersuchungshaft wurde dem Angeklagten auf die Strafe angerechnet.
Kinderermäßigung auch für Soldaten und Arbeitsmänner.
Der Kreis der Personen, für die Kindererrnäßi- gung in Betracht kommt, ist nach dem Ein- kommen st euergesetz 19 39 wesentlich erweitert worden. Aus einer Erläuterung, die Regierungsrat Dr. Steinweg vom Reichsfinanzministerium in der „Deutschen Steuer-Zeitung" veröffentlicht, geht hervor, daß die Kinderermäßigung in Betracht kommt bei minderjährigen Angehörigen des Reichsarbeitsdienstes bis zum außerplanmäßigen Truppführer oder bis zur außerplanmäßigen Gehilfin, bei minderjährigen Wehrmachtangehörigen bis zum Gefreiten (nicht Obergefreiten, Stabsgefreiten usw.) oder bei Fahnenjunkern bis zum Oberfähnrich, bei minderjährigen Angehörigen der ^-Verfügungstruppe bis zum ^-Mann, bei minderjährigen Mädchen, die das Pflichtjahr ableisten und bei minderjährigen Frauen- hilfsdienstmädeln. Der Reichsfinanzminister wird demnächst die Kinderermäßigung für Wehrmacht- angehörige den Verhältnissen während des besonderen Einsatzes der Wehrmacht anpassen. Der Erlaß wird auch die Kinderermäßigung auf die anderen Einheiten der Waffen- ff ausdehnen. Bei minderjährigen Kindern und Angehörigen ist es möglich, daß für dasselbe Kind oder denselben Angehörigen zweimal Kinderermäßigung gewährt wird. Der eine Steuerpflichtige erhält sie wegen Haushaltszugehörigkeit, der andere wegen Uebernahme der Kosten des Unterhalts und der Erziehung. Derselbe Steuerpflichtige kann natür» lich für dasselbe Kind oder denselben Angehörigen nur einmal Kinderermäßigung erhalten. Für volljährige Kinder und andere volljährige Angehörige wird Kinderermäßigung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden. Als Berufsausbildung gilt auch die Zugehörigkeit zum Reichsarbeitsdienst, zur Wehrmacht und zur ff-Verfügungstruppe bis zu bestimmten Dienstgraden.
Gro6en-Linden, den 2. Juni 1940.
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Täglich 4, 6 und 8.15 Uhr. Sonntag 3, 5.30 und 8.15 Uhr
Die trauernden Hinterbliebenen:
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Familie Ludwig Dern
Familie Alfred Jung nebst Angehörigen.
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Die Beerdigung findet am Dienstag, dem 4. Juni, nachm. 3y2 Uhr. vom Elternhause, Moltkestraße 22/24, aus statt.
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