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gent Heimkehrer nach USA. befördern. Nach einer Havas-Meldung hat der DampferPresident Roosevelt" den westirischen Hafen Galway am Sonntagabend mit den amerikanischen Heim­kehrern an Bord verlassen. Die Passagiere mutzten über 24 Stunden bis zum Abschluß der Borberei­tungen zur Abreise warten.

Giqurlu, rumänischer Außenminister.

Bukarest, 1. Juni. (DNB.) Der rumänische Außenminister G a f e n c u reichte sein Rücktritts­gesuch ein, das vom König angenommen wurde. Der bisherige Verkehrsminister Gigurtu wurde mit der Leitung des Außenministeriums betraut. Der Rücktritt Gafencus wird mit seinem Gesundheits­zustand begründet. Gigurtu war führendes Mitglied der Nationalchristlichen Partei unter dem verstorbe­nen Ministerpräsidenten Goga, dessen Regierung er Anfang 1938 als Wirtschaftsminister angehörte. Als im November 1939 Tatarescu die rumänische Re­gierung bildete, wurde Gigurtu Verkehrsminister. Er ist mehrmals in Deutschland gewesen und gilt als Verfechter einer nationalen rumänischen Außen­politik. Wie es heißt, ist Gafencu, der seit Dezember 1938 Außenminister war, für einen wichtigen Aus­landsposten in Aussicht genommen.

Kleine politische Nachrichten.

Reichsleiter Dr. Ley hat in einer mehrtägigen Fahrt die westlichen Gaue des Reiches besucht und mit mehreren Dienststellen der Partei und der Deutschen Arbeitsfront Besprechungen über die so­zialen Maßnahmen der DAF. für die Frontarbeiter im neubesetzten Gebiet und die Betreuung der Rück­geführten gehabt.

Eine Arbeitstagung der leitenden Veterinär­beamten des Reiches wurde von Reichsminister Dr. Frick eröffnet. Die Erhaltung der Gesundheit des deutschen Tierbestandes, vor allem für die Ernäh­rung des deutschen Volkes, die Bekämpfung gefähr­licher und zum Teil neuartiger Seuchen erklärte der Minister gerade jetzt von besonderer Wichtigkeit. Heute befinde sich über die Hälfte der Angehörigen der Veterinäroerwaltung im Dienste der Wehr­macht, so daß auf den in der Heimat verbliebenen Beamten doppelte Last ruhe.

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Der Reichsminister des Innern hat eine Polizei­verordnung erlassen, nach der das Rauchen in feuergefährdeten gewerblichen Be­trieben verboten wird. Die unter das Rauch­

verbot fallenden Betriebe werden von den Verwal­tungsbehörden im Einvernehmen mit den Gewerbe­aufsichtsämtern und den zuständigen Dienststellen der Wehrmacht bestimmt.

Die vom Volksgerichtshof wegen gemeinschaft­lichen Landesverrats am 9. März 1940 zum Tode und zu dauerndem Ehrverlust verurteilten Erwin Auch ter, 48 Jahre alt, aus Eberswalde, und Karl Palmer, 62 Jahre alt, aus Berlin, sind hingerichtet worden. Die Verurteilten haben im Auftrag des Nachrichtendienstes einer fremden Macht im Deutschen Reich Spionage ge­trieben.

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In Palästina sind alle bisher noch nicht inter­nierten deutschen Staatsangehörigen verhaftet worden. Nachdem bisher nur Män­ner im wehrfähigen Alter feit Kriegsbeginn im Konzentrationslager untergebracht waren, sind nun­mehr auch alle Frauen, Kinder und Greise einschl. der Schwachen und Kranken in die Internierungs­lager verschleppt worden.*

Aus Einladung des Oberbefehlshabers des Heeres treffen 18 Offiziere der spanischen Wehrmacht, dar­unter 3 Generale und neun Offiziere der Luftwaffe, in Berlin ein. Der Führer der Abordnung ist Divi­sionsgeneral Enrique Canovas La Cruz. Die Offi­ziersdelegation wird Einrichtungen des Heeres be­sichtigen. Außerdem ist ein Besuch der Westfront vorgesehen.

Eine in Berlin weilende Offiziersabordnung der italienischen Kriegsakademie wird sich auf Ein­ladung des Oberbefehlshabers des Heeres zu einem Besuch an die Westfront begeben.

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Kronprinzessin Friederike von Griechenland, die Tochter des ehemaligen Herzogs von Braunschweig und Enkelin Wilhelms II., wurde von einem Sohn entbunden. In der Bevölkerung herrscht über die Geburt des Thronfolgers großer Jubel.

Das lettische Ministerkabinett beschloß ein Gesetz über die Einführung einer wirtschaftlichen Arbeitsdien st pflicht in Lettland, die zur Stärkung der Verteidigung und der Wirtschafts­kraft Lettlands dienen soll. Diese Verpflichtung er­streckt sich auf alle Einwohner Lettlands, Männer und Frauen, von 16 bis 60 Jahren, auf alle Or­ganisationen und Unternehmungen in Lettland.

Nach dem Verlust von Wiborg hat die finnische Regierung beschlossen, neue Häfen am Fin­nischen Meerbusen zu errichten. U. a. soll zehn Kilometer südlich von Nykarlegy die kleine Fischerstadt Munsala zu einem Hafen ausgebaut werden, in dem große Dampfer geladen und ge­löscht werden können.

Der Verwaltungsrat der Dorpater Univer­sität hat den Beschluß der philosophischen Fakul­tät genehmigt, Professor Dr. Kurt Schreinert auf die Dauer von drei Jahren auf den vom Deut­schen Reich unterhaltenen Lehrstuhl für deutsche Sprache und Literatur an der Universität Dorpat zu wählen. Professor Schreinert war schon bisher an der Dorpater Universität als Lektor tätig.

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Der Görres-Preis aus der Johann-Wolf- aang-Goethe-Stiftung, den die Bonner Rheinische Friedrich -Wilhelm - Universität alljährlich verleiht, ist für das Jahr 1940 dem Dichter Ernst Bertram zuerkannt worden. Der Preisträger ist seit 1920 Professor der Literaturgeschichte an der Kölner Universität.

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Unter starker Anteilnahme des ganzen schwedischen Volkes fand in Oevralid die Beisetzung des großen schwedischen Dichters Werner von Heiden- ft a m statt. Ein Mitglied der deutschen Gesandtschaft legte im Auftrage des Stellvertreters des Führers und des deutschen Gesandten Kränze am Grabe des Verstorbenen nieder. Der Präsident der Deutschen Neichsschrifttumskammer, Staatsrat Hanns Johst, hatte ein Beileidstelegramm gesandt.

Schutz her 6hre des Soldaten.

Lübeck, 31. Mai. (DNB.) Vor dem schles­wig-holsteinischen Sondergericht stand der 37jährige Walter V o ck e r o 11 aus Bad Schwartau unter der Anklage des Verbrechens gegen § 176 StGB, in Verbindung mit § 4 der Volksschädlingsverordnung. Der Angeklagte, der selbst verheiratet ist, lernte eine Frau im Kino kennen, die ihm erzählte, daß ihr Mann einge­zogen sei. Trotzdem ließ es nicht in seinem Be­mühen nach, die Frau zum Geschlechtsverkehr zu bestimmen. Später gestand die Frau in einem Brief ihrem Manne die Schuld. Der Staatsanwalt beantragte gegen den bisher noch unbestraften V. wegen Ehebruches in Verbindung mit den Bestimmungen gegen Volksschädlinge eine Zucht­

hausstrafe von zwei Jahren und drei Jahren Ehrverlust und betonte dabei, daß es sich hier um eine Entscheidung von grundsätzlicher Be­deutung handele. Das Urteil solle nicht nur Sühne fein, sondern auch eine abschreckende Wirkung haben. Das Sondergericht erkannte auf IV2 Jahre Zuchthaus und zwei Jahre Ehrverlust. Die Un­tersuchungshaft wurde dem Angeklagten auf die Strafe angerechnet.

Kinderermäßigung auch für Soldaten und Arbeitsmänner.

Der Kreis der Personen, für die Kindererrnäßi- gung in Betracht kommt, ist nach dem Ein- kommen st euergesetz 19 39 wesentlich erwei­tert worden. Aus einer Erläuterung, die Regie­rungsrat Dr. Steinweg vom Reichsfinanzministe­rium in derDeutschen Steuer-Zeitung" veröffent­licht, geht hervor, daß die Kinderermäßigung in Betracht kommt bei minderjährigen Ange­hörigen des Reichsarbeitsdienstes bis zum außer­planmäßigen Truppführer oder bis zur außer­planmäßigen Gehilfin, bei minderjährigen Wehr­machtangehörigen bis zum Gefreiten (nicht Ober­gefreiten, Stabsgefreiten usw.) oder bei Fahnen­junkern bis zum Oberfähnrich, bei minderjährigen Angehörigen der ^-Verfügungstruppe bis zum ^-Mann, bei minderjährigen Mädchen, die das Pflichtjahr ableisten und bei minderjährigen Frauen- hilfsdienstmädeln. Der Reichsfinanzminister wird demnächst die Kinderermäßigung für Wehrmacht- angehörige den Verhältnissen während des beson­deren Einsatzes der Wehrmacht anpassen. Der Er­laß wird auch die Kinderermäßigung auf die an­deren Einheiten der Waffen- ff ausdehnen. Bei minderjährigen Kindern und Angehörigen ist es möglich, daß für dasselbe Kind oder denselben An­gehörigen zweimal Kinderermäßigung gewährt wird. Der eine Steuerpflichtige erhält sie wegen Haushaltszugehörigkeit, der andere wegen Uebernahme der Kosten des Unterhalts und der Erziehung. Derselbe Steuerpflichtige kann natür» lich für dasselbe Kind oder denselben Angehörigen nur einmal Kinderermäßigung erhalten. Für voll­jährige Kinder und andere volljährige Angehörige wird Kinderermäßigung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, wenn sie sich in der Berufsausbildung befinden. Als Berufsausbildung gilt auch die Zugehörigkeit zum Reichsarbeitsdienst, zur Wehrmacht und zur ff-Verfügungstruppe bis zu bestimmten Dienstgraden.

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Täglich 4, 6 und 8.15 Uhr. Sonntag 3, 5.30 und 8.15 Uhr

Die trauernden Hinterbliebenen:

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