Ausgabe 
2.10.1940
 
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SJ.-fporl

Gießener Faustballrunde.

Nicht nur im NSRL. und hier in erster Linie im Turnverein 1846 Gießen wurde das Faustball­spiel in diesem Jahr eifrig gepflegt, sondern auch in den Sportabenden von Betrieben und Behörden nahm es einen breiten Raum ein. Nichts lag daher näher, als die im Uebungsbetrieb erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auch im Wettkampf zu erproben. So haben sich einige Mannschaften zu einer Wettspielreihe zusammengefunden, in der die Vorspiele nun erledigt sind und einen Ueberblick über Spielstarke und Leistung gestatten. Auch hier hat sich wieder gezeigt, daß zwischen reinem Uebungsbetrieb und Wettspiel ein Unterschied be­steht. Nach den in den Vorspielen gesammelten Er- fahrungen wird die inzwischen begonnene Rück­runde nicht nur einen gewissen Leistungsausgleich, sondern auch eine Verschiebung in der Punktwer­tung bringen. Die Ergebnisse der Vorrunde: zirkssparkasse II

Bezirkssparkasse I Hess. Hochbauamt 34:46; Bezirkssparkasse I Polizeiamt -35:26; Polizeiamt Bezirkssparkasse II 41:37; Bezirkssparkasse I

Bezirkssparkasse II 36:28; Polizeiamt Hess. Hoch­bauamt 35:40; Hess. Hochbauamt Bezirksspar­

kasse II 44:34.

Spiele Gew. Verl.

Hess. Hochbauamt 3 3 0

Bezirkssparkasse 13 2 1

Polizeiamt 3 12

Bezirkssparkasse II -3 0 3

Lanzi vor Harbig.

Pkte.

6

4

2

0

Beim Internationalen Sportfest in Como gab es

am Sonntag das zweite Zusammentreffen der welt- besten Mittelstreckler Rudolf H a r b i g und Mario Lanzi in diesem Jahre. Der Deutsche war nach seiner erst kürzlich überstandenen Krankheit noch nicht wieder im Vollbesitz seiner Kräfte. Dennoch stellte er sich seinem großen Gegner zum Kampf. Italiens Meister, der sich gerade in diesem Jahre in gute Form gebracht hat, konnte dadurch zum ersten Male als Sieger vor dem Weltrekoromann aus dem Rennen über 800 Meter hervorgehen. Sein Vorsprung betrug in 1:54,2 nur einige Me­ter, Harbig benötigte 1:54,7. Dritter wurde der Italiener Colombo mit 1:57,3.

Sommersporttag der DM, Amt Heer.

Am Samstag versammelten sich die Gefolgschafts- Mitglieder der DAF., Amt Heer, um den Som­mersporttag der Betriebe 1940 durchzuführen. Nach der Flaggenhissung wurden der 800-m-Lauf der Männer und 400-m-Lauf der Frauen, sowie die anderen vorgeschriebenen Hebungen durchgeführt. Hierauf traten alle Teilnehmer zum Dreikampf an. Gleichzeitig wurden Faustballspiele zwischen dem Heeres - Bauamt, dem Rüstungskommando, der Heeresstandortverwaltung und einer Wehrmacht­mannschaft ausgetragen. Ein Handballspiel zwischen einer Wehrmachtmannschaft und einer komb. Mann­schaft der DAF. Amt Heer gewann die Wehrmacht­mannschaft mit 8:4 Toren. In der 4X100 m Staffel schlug das Heeresbauamt die Heeresstandortverwal­tung in der Zeit von 49,2 Sek. Bei der Sieger­ehrung konnten folgende Gefolgschaftsmitglieder ausgezeichnet werden:

Dreikampf.

Männer: Klasse I: 1. Werner Schmidt, H.- Bauamt, 205 Punkte; 2. Alfred Emde, H.-St.-O,- Verwaltung, 195; 3. Michael Schmidt, H.-Verpfl.« Amt, 180; 4. Helmut Weigandt, H.-St.-O.-Verw., 166; 5. Wilh. Stumpf, H.-St.-O.-Verw., 165.

Klasse II: 1. Karl Teubner, H.-B.-Amt, 195 Punkte; 2. Theo Wilmes, H.-B.-Amt, 186; 3. Karl Rohn, W.-B.-Kdo., 170; 4. Hch. Wlodarek, H.-St.- O.-Verw.; 4. Röhrsheim, H.-B.-Amt, je 169; 5. Otto Stieler, H.-St.-O.-Verw., 158.

Klasse III: 1. Josef Krämer, H.-B.-Amt, 174 Punkte; 2. Hch. Magnus, H.-Neb.-Zeugamt, 128; 3. Willi Schröter, H.-Stt-O.-Verw., 100.

Frauen:

1. Liselotte Lenz, H.-Bauamt, 234 Punkte; 2. Elfriede Beckert, Res.-Lazarett, 202; 3. Ruth Noll, H.-Bauamt, 176.

Gleichzeitig wurde auf den Schießständen am Schützenhaus ein Kleinkaliberschießen durchgeführt, wobei, folgende als Sieger ausgezeichnet werden konnten:

Mannschaften (50 m liegend freihändig, 3,Schuß): 1. Heeres-Nebenzeugamt 85 Ringe; 2. Heeres-Bau- amt, 75; 3. H.-St.-O.-Verwaltung, 57.

.Einzel: 1. Euler, H.-Neb.-Zeugamt, 30 Ringe; 2. Rüttle, H.-N.-Zeugamt, 29; 3. Dehrn, H.-Bau- amt 28.

wenn alles verdorrt war, in sattem Grün stand. Dr. Scheibe brachte den Saflor aus Anatolien mit, und in mühevoller Arbeit ist es gelungen, ihn zu einer beachtenswerten Fettleistung in seinem Samen zu bringen.

Die Untersuchungen sind, wie der Direktor des Instituts, Professor Dr. Sessous, bestätigte, zu einem vorläufigen Abschluß gelangt, wenn auch noch nicht alle Wünsche erfüllt und alle Ziele erreicht sind. Der Saflor ist jetzt als neue Oelpflanze für Deutschland anerkannt und ist berufen, dort gesät 3u werden, wo sich der Anbau von Raps und Rüb­sen nicht mehr lohnt. Bei Versuchen in Thüringen stellte sich heraus, daß auf geringem Muschelkalk­boden ein Hektar 28 Doppelzentner ungeschälten Saflor brachte, während der Ertrag bei Winterraps 20 Doppelzentner und bei Winterrübsen 15 Doppel­zentner auf einen Hektar betrug. Der Oelgehalt be­trägt bei Winterraps 45 v. H., bei Winterrübsen 40 v. H. und bei ungeschältem Saflor 22 v. H. Bei geschältem Saflor aber beträgt der Oelgehalt 51 v.H., wobei allerdings der Schalenanteil noch sehr hoch ist und bis zu 60 v. H. beträgt. Immerhin ist der Oelertrag der neuen deutschen Oelpflanze sehr be­achtlich, wenn man bedenkt, daß sie auf trockenen und schlechten Böden gedeiht, wo sonst nichts mehr angebaut werden kann, daß sie also dadurch ein zusätzlicher Fettlieferant für uns wird.

, Abgangsprüfung

an der Gewerbeschule Gießen.

Vom 19. bis 27. September erfolgte die staatliche Abgangsprüfung an der Gewerbeschule. Der Prü­fungsausschuß setzte sich zusammen aus dem Direk­tor T i e l m a n n als Vorsitzenden, da er beauftragt war, die Landesregierung zu vertreten, dem staat­lichen Prüfungskommissar, Regierunas-Baurat Kuhlmann, der beauftragt war, auch Die Hand­werkskammer Darmstadt zu vertreten, den Ver­tretern des Handwerks, Obermeister Freitag und Obermeister Schmidt, und dem Lehrerkob lecjtum. Der Vorsitzende des Kuratoriums, Ober­bürgermeister Ritter, war durch dringende Dienstgeschäst verhindert und beauftragte den Bei­geordneten Nicolaus, der Prüfung'beizuwoh­nen. Der Prüfung unterzogen sich 33 Prüflinge. Mitgut" bestanden 9, mitbefriedigend" 15 und mitbestanden" 9 Prüflinge.

WererhältdiezweiteneichSkleiderkarte?

Die Reichskleiderkarte wird in Gießen wie wir gestern bereits kurz mitteilten vom Don­nerstag, 3. Oktober, ab ausgegeben. Es erhalten:

1. die Reichskleiderkarte für Kleinkinder (Kinder im 2. und 3. Lebensjahr): alle Knaben und Mädchen, die in der Zeit vom 1. September 1937 bis 31. August 1939 geboren find; die Vollendung des 3. Lebensjahres während der Gültigkeit der zweiten Reichskleiderkarte bleibt ohne Einfluß, d. h. ein Umtausch gegen Karten für Knaben oder Mädchen finket nicht statt;

2. die Reickskleiderkarte für Knaben oder Mädchen (vom vollendeten 3. bis zum voll­endeten 15. Lebensjahr): die in der Zeit vom 1. September 1925 bis 31. August 1937 geborenen Kinder;

3. die Reichskleiderkarte für Männer und Frauen: alle Männer und Frauen vom vollende­ten 15. Lebensjahre an; es sind dies Personen, die vor dem 1. September 1925 geboren sind;

4. die Zusatzkleiderkarte für Jugendliche: Die Ausgabe beginnt Ende des Jahres. Sie wird ausgegeben an Jugendliche vom vollendeten 13. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Nähere Ausfüh­rungen folgen. Stichtag für die Errechnung des Lebensalters ist der 1. September 1940.

Diese Bestimmungen gelten auch für Offiziere, Sanitätsoffiziere, Feldgendarmerieoffiziere, Musik­meister und Wehrmachtsbeamte im Offiziersrang sowie für die Führer und Führerinnen des Reichs- arbeitsdienstes vom Feldmeister bzw. Amtswalter aufwärts und der Maidenoberführerin aufwärts.

Zuständig für die Ausstellung der Reichskleider­tarten ist das Wirtschaftsamt des ständigen Wohnsitzes.

Keine Kleiderkarte erhalten Mannschaften und Unteroffiziere, einschließlich Fahnenjunker, Feld­webel, Wachtmeister, Fähnriche, Oberfähnriche, Unterärzte, Unterveterinäre, die Angehörigen des RAD. vom Arbeitsmann bis zum Unterfefbmeifter bzw. die Arbeitsmaid bis zur Maidenführerin.

Hinsichtlich der Ausgabetage der Reichskleider­karte in Gießen wolle die Bekanntmachung des Wirtschaftsamtes vom 1. Oktober beachtet werden.

Roman von Helene Kalisch

Copyright 1939 by Prometheus -Verlag Dr. Eichacker, Gröbenzell bei München

37. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.)

Eines der Mädchen hat etwas von dem Gespräch der Ellrich mit Dietmuthe und ihr selber erlauscht, hat auch beim Bedienen bei Tisch, als Dietmuthe ganz offen über den Besuch und seine Ursache sprach, einen Teil der Unterhaltung gehört. Jetzt hat sie davon den Kriminalbeamten vorgeschwatzt. Sie ist so ergrimmt darüber, daß sie es dem Mädel gern heimgezahlt hätte, aber gerade die hatte ihr vor­gestern am späten Abend, als die Leiche abgeholt worden war und die Kriminalbeamten die Woh­nung verlassen hatten, etwas anvertraut, das sie heftig erschreckte. Sie hat darauf dem Mädchen ein Schweigeoersprechen abgenommen. Das beunruhigt sie nun. Hat sie sich womöglich damit selbst einer Gefahr ausgesetzt? Muß sie fürchten selbst verhaf­tet zu werden? ... Noch einmal das Mädchen zu befragen, zu versuchen, es mit Versprechungen und Geschenken zu beeinflussen, wagt sie nicht mehr. Man darf nicht zu klug sein wollen ...

Sie fühlt sich beobachtet und beargwöhnt. Schließ­lich ist sie sich selbst die Nächste und keinesfalls ge­willt, sich für eine möglicherweise schon verlorene Stellung zu opfern. Sie hat vorgesorgt. Es ist ein Testament vorhanden, in den; Dietmuthe Röhl sie zu ihrer Erbin eingesetzt hat. Sie hätte gern noch nachhaltiger vorgesorgt darauf ist seit langem all,ihr Bemühen gerichtet. Hat sie sich nun durch den eifersüchtigen Haß auf einen anderen den sie freilich geschürt hat in der Berechnung eigener Vorteile in eine schiefe Lage gebracht? Nun sollte das wirklich so sein, wird ihr noch Zeit genug bleiben, sich zu einem Irrtum zu bekennen. Die Verdächtigungen gegen Doktor Bergholz kann sie noch immer zurücknehmen, ihr Bedauern darüber äußern, sich mit ihrer begreiflichen Erregung, ihrem Schmerz und ihrer Verwirrung entschuldigen. Und eine heimliche Gespanntheit, ein kleines verstohlenes Frohlocken ist unter aller Besorgnis der Kläre

Gießener Schlachtviehmarkt.

Auf dem gestrigen Gießener Schlachtviehmarkt (Schlachtvieh-Verteilungsmarkt) in der Viehverstei­gerungshalle Rhein-Main Kosteten: Ochsen 35 bis 43,5, Bullen 34,5 bis 49,5, Kühe 15 bis 43,5, Fär­sen 31 bis 44,5, Kälber 27 bis 57, Hammel 36 bis 38 Rpf. je Vi Kilogramm Lebendgewicht; Ziegen 8 bis 26 RM. das Stück. Für Schweine wurden je kg Lebendgewicht folgende Preise erzielt: Klasse a (150 kg und mehr) 1,14, bl (135 bis 149,5 kg) 1,14, b2 (120 bis 134,5 kg) 1,12, c (100 bis 119,5 kg) 1,08, d (80 bis 99,5 kg) 1,02, ef (unter 80 kg) 0,98 g, gl (fette Specksauen) 1,14, i (Altschneider) 1,12, g2 (andere Sauen) 1,02, h (Eber) 1,02 RM. Marktverlauf: Auftrieb gut, alles zugeteilt.

*

** Der Dienstschluß im HJ..Dienst ist von heute ab auf 21.30 Uhr festgesetzt worden.

** Lebensmittelkarten in Belgien und Nordfrankreich. Deutsche Zivilpersonen, die in die Gebiete des Befehlsbereiches des Mili­tärbefehlshabers für Belgien und Nordfrankreich einreifen, müssen dem für ihren Aufenthaltsort zu­ständigen Ortskommandanten als Voraussetzung für den Empfang von belgischen Lebensmittelkarten eine Bescheinigung ihres einheimischen Ernährungs­amtes (Kartenstelle) umlegen, welche ausweist, daß und für welche Zeit sie aus der reichsdeutschen Ver­pflegung ausgeschieden sind.

Amtsgericht Gießen.

Der £>. K. in Gießen war angeklagt, unter Aus­nutzung der Verdunkelung sich des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der Beamtenbeleidi- gung schuldig gemacht zu haben. Er hatte nachts

Springer, denn sie ist überzeugt, noch einen Trumpf in der Hand zu haben ... Wenn nur das Mädchen über eine Sache den Mund gehalten hat.

18. Kapitel.

Beim Betreten seiner Wohnung vernimmt Berg­holz den Dreiklana streitender Frauenstimmen. Er erkennt Ernas hellen Diskant und den etwas ver­fetteten Alt seiner Schwiegermutter. Die Mittellage aber hält die Beamtenwitwe König, seine neue Haushälterin. Er öffnet die Tür zum Schlafzimmer, woher der Stimmenlärm schallt. In die plötzliche Stille schrillt Ernas Schrei. Sie stand der Tür am nächsten und flüchtet eilig hinter ihre Mutter. Diese hebt ihre Arme seitlich und steht da wie eine Glucke, die ihr Kücken vor dem Sperber schützen will. Es sieht sehr komisch aus, und Bergholz muß lachen. Was geht denn hier vor, Frau König?" fragt er.

Die Beamtenwitwe schlägt die Hände zusammen. Gott sei Dank, der Herr Doktor ist da!" ruft sie triumphierend und strahlt über das ganze erhitzte Gesicht.Das war ja vorauszusehen! ... Und als dann heute morgen auch noch das andere in der Zeitung stand, und ich doch Bescheid wußte, weil Sie gestern nachmittag mit solchen schäbigen frem­den Sachen von Ihrem Spaziergang roieberfamen und ich Ihnen dann half, das Paket für den Kell­ner zurechtzumachen ..."

Schon gut, Frau König, darüber können mir ja noch ein andermal reden. Jetzt wollte ich eigent­lich eine Erklärung über die etwas aufgeregte Un­terhaltung hier hören ..."

Die Kriminalpolizei hat Haussuchung gehalten!" ruft Erna spitz aus ihrer Deckung hinter der um­fangreichen Person ihrer Mutter hervor.

Aber die hat nicht solche fürchterliche Unordnung hier angerichtet!" fährt kampfbereit Frau König auf. Und bann sprechen wieder alle drei hitzig und schnell durcheinander. Mit einiger Mühe entnimmt Bergholz daraus, daß Erna mit ihrer Mutter heute noch einmal hergekommen war, um Nachlese zu halten. Frau König, die sich für die Ordnung im Haushalt und die Unantastbarkeit der Sachen ver­antwortlich fühlte, hatte zwecklos protestiert; hat die Damen nicht davon zurückhalten können, alle Schränke und Schubladen zu durchwühlen. Zuletzt war chr das Ansinnen gestellt worden, zwei große

auf dem Heimweg einen Polizeibeamten angepöbelt. Als dieser ihm daraufhin stellte, leistete er Wider­stand und konnte erst durch herbeigerufene Hilfe überwältigt und zur Wache gebracht werden. Der Angeklagte war geständig, behauptete aber, stark angetrunken gewesen zu sein. Dem Antrag des An­klagevertreters entsprechend wurde er unter An­wendung der Verordnung gegen Volksschädlinge zu einer Gefängnis strafe von 1 Jahr verurteilt. Die Vorstrafen wurden straferschwerend

Strafkammer Gießen.

Der H. O. in Bad-Nauheim war durch Urteil des Amtsgerichts Bad-Nauheim vom 22. August wegen Diebstahls und Fundunterschlagung zu einer Ge­fängnisstrafe von 1 Monat verurteilt worden. Er war beschuldigt, in Bad-Nauheim ein von ihm auf der Straße gefundenes Wasserleitungsrohr als Fundgegenstand nicht abgeliefert, sondern für sich behalten und in seinem Garten aufbewahrt, aus einem angrenzenden Garten mittels Ueberfteigens eines 1,30 Meter hohen Drahtzaunes fünf Bretter im Werte von 4 RM. und aus einem Garten einen eisernen Garten tisch im Wert von 8 RM. entwendet zu haben. Die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Berufung ein. Der Anklagevertreter bean­tragte eine Gesamtgefängnisstroft von 3 Monaten und 2 Wochen. Auf die Berufung wurde das Urteil des Amtsgerichts Bad-Nauheim dahin abgeändert, daß der Angeklagte in einem Falle des schweren Diebstahls schuldig erkannt und zu einer Gefäng­nisstrafe von 3 Monaten und 1 Woche verurteilt wurde; im übrigen wurde die Berufung zurückgewiesen. Mit Rücksicht auf den geringen Wert, die seitherige Unbestraftheit und das Geständ­nis des Angeklagten wegen des schweren Diebstahls wurde auf die gesetzliche Mindeststrafe erkannt.

Pakete nach der Gehrkeschen Behausung zu tragen, was sie empört abgelehnt hat.

Nachdem ihm so viel klargeworden ist, bittet er sich energisch Ruhe aus. Wieder weicht die junge Frau hinter ihrer Mutter zurück, ate drohe beson­ders ihr Gefahr. Sich zu der Haushälterin wendend, sagt Bergholz:Wenn Frau Gehrke und ihre Toch­ter glauben, hier nach ihrem ihnen noch vorenthal­tenen Eigentum suchen und es mitnehmen zu müs­sen, so mögen sie es ungehindert tun. Nur $um Abtransport der Sachen müßten sie freundlichst ihre eigenen Angestellten veranlassen. Sie, Frau König, bitte ich jetzt, dafür zu sorgen, daß ich ein Bad neh­men und mich umkleiden kann."

Er geht nach vorn in den Behandlungsraum, spricht ein paar Worte mit dem AMenten, der dort bei der Arbeit ist, geht auch ins Laboratorium, begrüßt dort den Techniker und den jungen Volon­tär. Auch hier sieht er teils freudig überraschte, teils verlegene Mienen. Er fühlt, es hat sich manches angesammelt und muß hinweggeräumt werden, Da­mit man wieder in die Gemeinsamkeit der Arbeit hineinfindet.

In seinem kleinen Arbeitszimmer setzt er sich an den Schreibtisch und zündet sich eine Zigarre an. Er zieht ein Fach auf und erkennt obwohl alles glatt liegt baß fremde Hände den Inhalt durch­sucht haben. Er sitzt und sinnt eine Weile. Etwas müßte sein, was ihm jetzt hilft, schneller von allem loszukommen, was ihn aus der Innern Verein­samung heraushilft ...

Er streckt die Hand nach dem Telephonhörer, hält den Griff umschlossen, ohne ihn abzuheben, kämpft noch an gegen ein Wünschen, das mit jeder Minute stärker wird. Dann dreht er eine Nummer auf der Wählerscheibe.

Käte Weber hat keinen Telephonanschluß. Er kann sie nur über eine Nachbarwohnung erreichen, deren Nummer er noch im Kopf hat. Drüben mel­det man sich und will Fräulein Weber rufen, wenn sie zu Hause ist.

Sei jetzt bloß da, Käte", betet er und fühlt sein Herz rasch klopfen. Da hort er ihre Stimme.Guten Tag, Käte, ich bin es, Hans Bergholz", sagt er.

Du, Hans? ... Von wo aus sprichst du?" fragt sie es klingt sehr überrascht.

.Von meiner Wohnung."

Du bist wieder zu Hause?" klingt es freudig.

Der K. H. in Lindheim war angeklagt, unter Aus­nutzung der Verdunkelung mindestens dreimal von dem am Bahnhof Lindheim lagernden Grubenholz geringe Mengen entwendet und als Brennholz ver­wandt zu haben. Der Angeklagte war geftänbia und erklärte, er habe nur grünes Holz besessen, und auf diese Weise habe er sich etwas trocknes Holz zum Kaffeekochen verschaffen wollen. DerAnklagevertreter führte aus, die Diebstähle seien wohl unter Aus­nutzung der Verdunkelung ausgeführt worden, er halte aber den Angeklagten nach dem Verlauf der Verhandlungen nicht für einen Volksschädling. Er hielt insoweit die Anklage nicht aufrecht und be­antragte für jeden Diebstahl eine Gefängnisstrafe von drei Monaten und daraus die Bildung einer Ge­samtgefängnisstrafe von sieben Monaten. Er begrün- bete ben Strafantrag bamit, baß in Kriegszeiten die Volksgemeinschaft erst recht gegen Diebstähle ge­sichert werden müsse. Der Angeklagte wurde wegen Diebstahls zu einer Gesamtgefängnisstrafe von einem Monat verurteilt. Strafmildernd kam in Betracht der geringe Wert des gestohlenen Holzes, das Geständnis und die seitherige Unbeschol­tenheit des Angeklagten sowie der Umstand, daß er den Weltkrieg mitgemacht und verschiedene Kriegs­auszeichnungen erhalten hatte, ferner ein fleißiger Mann ist, der seit 27 Jahren in demselben Betrieb tätig und gut beleumundet ist.

Aus der engeren Heimat.

Warnung für Derdunkelungssünder.

* B u tz b a ch , 2. Oktober. Vor kurzem hatte wäh. rend eines Fliegeralarms ein hiesiger Einwohner ein Fenster seines Hauses so m a n g e l ha f t ver­dunkelt, daß der Lichtschein aus dem nur zur Hälfte abgeschirmten Fenster «eit in das Dunkel der Nacht hinausleuchtete. Als die, Kontrollorgane an das Hoftor des Mannes klopften, um ihn zur Beseitigung des Fehlers zu veranlassen, schaltete der Derdunklungssünder sogar noch das volle H o f l i ch t ein, sodaß nun erst recht eine weithin sichtbare Lichtquelle vorhanden war. Für diese grobe Fahrlässigkeit wurde der unvorsichttge Mann jetzt vom Gericht zu 100 RM. Geldstrafe ver­urteilt, außerdem war während der fraglichen Nacht über sein Grundstück van der Polizei die sofortige völlige Sperrung des Lichtes verhängt worden. Einigen anderen Verdunklungssündern, die trotz wiederholter Warnungen bei der Verdunklung ihrer Wohnungen immer wieder nachlässig waren, wurde als erste Erziehungsmaßnahme die Sperre des Lichts bis zu acht Tagen von der Polizeibehörde auferlegt, um auch diese grobe Gefährdung der All. gemeinheit an dem Punkte zu treffen, wo die Sünder am nachdrücklichsten über ihre Derdunk- lungspflicht zu belehren sind.

Landkreis Sieben.

* Treis a. d. Lumda, 1. Oft, Die 28 Jahre alte Landwirtsfrau Lina Kreiling versuchte, als sie mit einem mit Dickwurz beladenen Wagen einen steilen Feldweg herabfuhr, die Bremsen des Wagens anzuziehen. Dabei kam die bedauernswerte Frau so unglücklich zu Fall, daß sie von dem Wagen übersah'ren wurde und mit einem komplizierten Beinbruch von der Bereitschaft Gießen des Deut­schen Roten Kreuzes der Chirurgischen Klinik in Gießen zugeführt werden mußte.

# Eber stabt, 1. Okt. Unteroffizier Karl B u ß, der einzige Sohn des hiesigen Landwirts Heinrich Buß IV., wurde für Tapferkeit vor dem Feinde in ben Kämpfen bei Amiens vom Gefreiten zum Unteroffizier befördert und mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse ausgezeichnet. Karl Buß trat als 17jähriger freiwillig in den Heeresdienst ein, vor­her war er hier Jungvolk- und HJ.-Führer.

+ Grünberg, 1. Okt. Der Grünberger Pfer d e - V e r f ich e run g sv e r e in hielt am Sonntag feine 63. ordentliche Mitgliederversamm- lung in der Gastwirtschaft von Otto Schmitz ab. Nach dem Geschäftsbericht des Vorsitzenden, Direktor Karl Schäfer I. (Grünberg) gehörten dem Ver­ein zu Beginn des Geschäftsjahres 613 und am Ende desselben 617 Mitglieder an. Es waren ver­sichert im ersten Halbjahr 906 Pferdemit einem Versicherungskapital von 599 800 RM., im zweiten Halbjahr 916 Pferde mit einem Dersicherungskapi- tat von 539 455 RM. Entschädigt wurden insgesamt 56 Pferde mit einem Betrag von 22 450,50 RM-, hiervon entfallen 1980 RM. (Entschädigung für elf Fohlen) auf die Trächtigkeitsversicherung, die eine Einnahme von 1102 RM. erbrachte. Die Rechnung schloß in Einnahme mit 25 777,10 RM., in Aus­gabe mit 27 602,35 RM. ab. Nach der Rechnung^- ablage wurde dem Vorstand Entlastung erteilt.

Und dann sagt auch Käte:Gott fei Dank!" Ganz leise und mit einem tiefen Aufatmen sagt sie es.

Bist du allein, Käte, und haft du jetzt eine Stunde Zeit für mich?"

Ja, Hans. Komm! ein Butterbrot bei mir."

Gern. Ich danke dir, Käte! In einer Stunde, ja?"

Während des Gesprächs wird hinter ihm die Tür vorsichtig geöffnet. Neugierig, aber auch ein bißchen ängstlich späht Ernas Gesicht zum Schreibtisch hin­über, verschwindet, als er den Hörer auflegt.

Was glaubst du wohl, Mama, was er da drin­nen tut? ..." tuschelt sie dann aufgeregt ihrer Mutter zu, die schon zum Fortgehen fertig ist und auf die Tochter wartet.Mit einem Frauenzimmer telephoniert er und verabredet sich mit ihr!"

Laß ihn doch! Was geht das dich an!" sagt Frau Gehrke ungewöhnlich energisch.Sei nur froh, daß du mit diesem gemeingefährlichen Menschen nichts mehr zu tun hgst!"

Der gemeingefährliche Mensch sitzt eine Stunde später in Käte Webers schönem, gemütlichem Wohn- zimmer. Er fitzt hier wie an jenem Novembersonn­tag, als er wie um eilten Halt ringend kam, wie in einer dunklen Angst, well er es in sich wie ein Brüchigwerden, wie eine Unterhöhlung der tragen­den Kräfte feines Lebens fühlte. Don'dem zermür­benden Kleinkrieg feiner verfehlten Ehe hatte e»> da zu Käte gesprochen und von dem anderen, bas er damals noch leicht nahm und es doch schon in sich trug, wie einen Krankheitsstoff im Blut..

Damals hatte die Krankheit begonnen; jetzt ist sie endlich überstanden", schließt er mit einer halb­lauten Bemerkung eine Gedankenreihe ab. Käte nickt dazu, auch das Unausgesprochene verstehend.

Mit ein paar Fraae^ und kurzen Erklärungen haben sie die Ereignisse des vorigen Tages geftreift und vorläufig davon Abstand genommen. Käte hat den Tisch sehr hübsch gedeckt. Die zartfarbige Bunt­heit einer flachen Schale voll blühender Primeln gibt ihm ein besonders festliches Aussehen. Es Ist noch hell. Durch das geöffnete Fenster klingen ver­worren von unten herauf die Geräusche der Straße. Ein wenig Sonne lugt noch herein und weckt ein Gleißen und Schimmern in dem schöngemaserten, blanken Holz eines altertümlichen Schrankes.

(Fortsetzung folgt.)