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chaften sei zu unterscheiden zwischen der bebauten )rtslage und der Felomark, also zwischen O r t s -
$en) ober um Teil Wüstungen (Wüstungen par- ieller Art) handeln, wobei die einzelnen Möglich-
sich in wechselnden Formen überschneiden i. Der Fall der V o ll Wüstungen, sei es der
Feiten
Hrtslage, fei es der Flur, fei der seltenere. Der Schwerpunkt des Wüstungsvorganges sei in den
n Skijrtr
festgesetzt.
§ 2.
Gieften (Schanzenstrafte 22), den 30. November 1940.
»ogatsdws
5352 D
220 v. H. 1 der Steuer-
108 v. H. J meßbeträge
I. Stadt Gießen:
5342L
Gießen, den 29. November 1940.
ASTRÄ
Der Oberbürgermeister. 3.21.: gez. Gravert.
5343c
■
Klein im Preis
a) vom Gewerbekapital auf. b) vom Gewerbeertrag auf. c) Zweigstellensteuer auf. .
280 v. H. der Steuermeßbeträge
360 v. H. der Steuermeßbeträge
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KIEINBUCHUNGS-MASCHIHE MODELL 2/260
Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!
Wüstung und Flur Wüstung. In beiden Fällen ‘ßnne es sich um D o l l Wüstungen (totale Wüstun»
Teil Wüstungen zu erblicken. Dabei, handelte es sch in der Kegel um eine bloße Verschiebung des üsherigen Wirtschaftsmittelpunktes an eine meist außerhalb der Mark gelegene Stätte, während in
wirtschaftlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht onst alles beim alten blieb. Es verschwanden zwar fanz oder teilweise die Häuser des Dorfes, die
gut btgn en Am Wer tl ück, bo! hren > nicht gts ? Stürmii
In dem Spiele des VfB.-Reichsbahn gilt es für Naunheim feinen Tabellenführer zu behaupten.
Da Wetzlar und Steinberg punktgleich sind, wird der Sonntag entscheiden, wer den zweiten Tabellenplatz einnimmt. Trotzdem Mobs und Mühlhäuser bei Wetzlar bestimmt mitwirken, haben die Teutonen noch nicht verloren. Die Steinberger Mannschaft in ihrer derzeitigen Verfassung ist nicht so leicht zu schlagen.
Sollten die Sportfreunde gegen die Luftwaffe gewinnen, so wird das erzielte Torverhältnis darüber entscheiden, wer das Tabellenende einnimmt.
VfB.-Reichsbahn — Naunheim
Die Frage, die die Sportinteressenten diese Woche bewegte, nämlich, ob VfB.-Reichsbahn Naunheim schlagen kann, wird am Sonntag auf dem Spielfeld beantwortet werden. War man vor 14 Tagen
#douffUlOM, HuKtr-Mkd eik, DcuucM&lf uh.
Gießen, den 27. November 1940. Der Oberbürgermeister: Ritter.
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf............
b) für Grundstücke auf........
4. Schiffenberg:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf . . . » ........
b) für Grundstücke auf........
II. Gewerbesteuer.
nfamillin ziehe» I der ch nf, du! . sich tir emeinlchi -den Urin am Mit Erde, ie hsen, uni. r aus dl! lebten, R heimledi wohin \i
280 v. H. 1 der (steuer*
135 v. H. f meßbeträge
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Bekanntmachung.
Die städtische Fuhrwerkswaage im Wetzlarer Weg wird roeaen Neueichung vom ZHonlag, dem 2n bis 7. Dezember 1940 einschließlich gesperrt.
Versunkene Orte in Hessen und im Reich
Ein Vortrag im NS-RechtSwahrerbund in Gießen.
Helle, i, ibeilll 'tb.in .Seitaj ha uni te dich, teile Un> and du' das K • rabienb. ! te ipaliif . ... x . bertik konnten.
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behaupteten. Die Mehrzahl der bekannten Wüstungen sei bereits vor dem Ende des 16. Jahrhunderts lachweisbart der umfassende Verödungsvorgang er- trecke sich vom Beginn des 13. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts und hänge in der Hauptsache mit )em Aufkommen und der Ausdehnung des Städtewesens zusammen, durch den eine Bevölkerungsoerschiebung großen Stils vom Lande in die benachbarten Städte ausgelöst wurde.
Bei dem Vorgang des Wüstwerdens von Ort-
noch genügt, den Ncmnheimern einen eindeutigen Sieg vorauszusagen, so ist durch den Sieg des Vorsonntags die Frage nach dem Sieger dieses Spieles als vollkommen offen zu bezeichnen. Die Gießener können sich mit Recht eine Gewinnchance ausrechnen. Naunheim hatte bis jetzt auswärts noch keinen schweren Gegner, es ist daher einer Prüfung auf „Herz und Nieren" noch nicht unterzogen wor- den. Die Naunheimer sind schwer zu schlagen, aber sie können geschlagen werden. Geht die VfB.- Mannschaft von Beginn an mit dem notwendigen Ernst an ihre Aufgabe, so haben sie das Spiel noch wicht verloren. Die DfB.-Mannschaft ist in ihrer Aufstellung gegenüber dem Vorsonntag nicht geän-
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 1940 findet auf dem Lindenplatz der diesjährige Weihnachts- markt statt. Anträge auf Platzzuweisung für 23er- kaufsstände aller Art sind bei der Stadtverwaltung (Stadthaus, Bergstraße 20 — Zimmer Nr. 18) bis spätestens zum 7.12.1940 einzureichen. 5333C
Gießen, den 30. November 1940.
Der Oberbürgermeister. 3.23.: Nicolaus.
Die Kreisgruppe Wetterau des NS.-Rechtswah- rerbunües, Sitz in Gießen, eröffnete .ihre Winterarbeit 1940/41 am gestrigen Freitagabend im Hörsaal des Kunstwissenschaftlichen Instituts mit einem Vortrag des Unioersitätsprofessors Dr. Frölich über das Thema „Spuren untergeganae- ner Ortschaften (Wüstungen) in Hessen und benachbarten Gebieten".
Kreirgruppenführer Oberstaatsanwalt K n a u tz begrüßte zu Beginn als Vertreter des Kreisleiters den Pg. Habel, ferner ben Redner des Abends und Professor Dr. Rauch als Hausherrn des In- tituts sowie die zahlreichen Zuhörer, darunter auch zum erstenmal die Studenten der Juristischen Fakultät. Dann sprach
, Professor Or. Frölich
in fesselnder Weise über sein Thema. Einleitend betonte er, daß die Zahl der dörflichen. Niederlassungen im Mittelalter weit größer gewesen sei als heute, und viele der früheren Ortschaften später wieder verschwanden ober sich nur noch in Resten
Wer ImI hat, kennt keine Reinigungeforgen; für schmutzige 6erufs- klciöung gibt es nichts Geeigneteres. iMi löst jede Aufgabe spielend und macht Verwendung von Seife und ZVafch- pulber überflüssig! fiatiöfraü, begreife: XiMi fpart Seife!
ab 1. Dezember
wieder vormittags von 9 bis 11
nachmittags von 2 bis 4 Uhr mit Ausnahme
am Samstagnachmittag
In Vertretung: Dr H. Volz
Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe
5329 D
Haushalissahung
der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1940.
Auf Grund des § 86 Abs. 2 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) wird für das Rechnungsjahr 1940 folgende Haushaltssatzung bekanntgemacht:
I.
§1.
Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1940 wird im ordentlichen Haushaltsplan
m den Ausgaben auf .... 10855211,09 RM, und im außerordentlichen Haushaltsplan
in den Ausgaben auf .... 1393466,67 RM.
Dorflage selbst, das Wegenetz, die guts- und landesherrlichen Lasten, die Genossensch^'t der Hufenbesitzer, ihre Verfassung und ihr Gericht erfuhren keine Aenderung. Einen ähnlichen Anblick wie die geteilte gewährte die gemeine Mark des wüstgeworbenen Dorfes. Die Markgenossenschaft bestehe weiter mit sämtlichen Rechten und Pflichten der Teilhaber, ebenso die bisherige Art der Nutzung von Weibe, Wald und Jagd.
Im weiteren Verlaufe seiner interessanten Darlegungen berührte der Vortragende u. a. auch den Einfluß des Wüstungsoorganges auf die kirchlichen Verhältnisse. Er erwähnte, daß oft die Kirche, in der Regel der einzige Steinbau des Ortes, an ihrem Platze geblieben sei, während man die Holzhäuser der aufgegebenen Siedlung meist abgebrochen und an den neuen Wohnsitz mitgenommen habe. Die alte Kirche sei weiter im Besitz ihrer Pfarrechte geblieben und nach wie vor zum Gottesdienst benutzt worden, ferner habe man die Toten der aufgegebenen Gemeinde aus dem Friedhof bei der verlassenen Kirche bestattet. Später seien bann in den benachbarten Städten eigene Kirchen eingerichtet worben, auf die die Pfarrechte übergingen, während die Außenkirche zur Kapelle herabsank und nur noch
OmfUnOch» *rätv*g dvete \ Niederhausen 4 Co. \ Gießen, Ruf 8941
an bestimmten Festen auf gesucht wurde. Schließlich überließ man bie Kirche sich selbst, die immer mehr verfiel und einstürzte, bis nur noch eine Ruine übrigblieb. Mit diesem Entwicklungsgang erklärte der Vortragende die Existenz der häufig überlieferten sog. Wüstungskirchen oder Feldkirchen, die in Hessen als ,Hirchenstumpf" ober „stumpfe Kirche" bezeichnet werben. Er erwähnte ferner, daß diese, Ueberrefte vielfach nur noch an geringfügigen Spuren im Gelände, gelegentlich auch an besonderen Rechtslagen wahrzunehmen seien. Mancherorts habe sich die Erinnerung an den ehemaligen Zweck des Ortes oder des Baues nur noch in den Flurnamen erhalten oder in dem Brauch, daß auf dem Platze der ftüheren Kirche bei gewissen Anlässen Gottesdienst stattsinbe und verschiedentlich in Verbindung damit ein Markt veranstaltet werde.
Eine große Anzahl guter und vortrefflich wieder- gcgebener Lichtbilder aus Rheinhessen, Nassau, Oberhessen, der Fritzlarer Gegend, ferner aus Westfalen, Hannover, Sachsen, Thüringen und Pommern, schließlich aus dem Saarland und aus süddeutschen Bezirken zeigte baulich interessante Ueber- refte von verschwundenen Ortschaften, vor allem sog. „Kirchenstümpfe", alte Dorflinden usw. Mit diesen Bildoorführungen wurde der anschauliche Vortrag in bester Weise bereichert. Die Hörer dankten Professor Frölich für seine tiefschürfenden Darlegungen mit herzlichem Beifall.
Dann wurde der Abend von Oberstaatsanwalt K n a u ß in üblicher Weise geschlossen.
Oer Fußballsonntag.
VfL. Marburg — 1900
Bissenberg — Burgsolms
VfB.-Reichsbahn — Naunheim
Wetzlar 05 — Watzenborn-Steinberg Sportfreunde — Luftwaffe
Die Marburger Mannschaft stützt sich neben bewährten eigenen Kräften auf Spieler von verschiedenen Gauligamannschaften, die zur Zeit in Marburg weilen. Trotzdem gehen die 1900er nicht ohne jede Aussicht in diesen Kampf, da der Marburger Sturm in den letzten Spielen sich gegen harte Hintermannschaften nicht sich durchzuseAn verstand.
Bissenberg kann fast die gleiche Mannschaft wie vor dem Kriege stellen. Unter diesen Umständen wird Burgsolms sich kaum durchsetzen können.
dert. Mißverständnisse müßten daher von Beginn an ausgeschlossen sein. Die Gießener schauen vertrauensvoll auf die Mannschaft, und wir glauben, daß sie es verdient. In dem Schiedsrichter Engelter, Marburg, hat das Spiel einen Leiter, der der richtige Mann sein sollte. VfB.-Reichsbahn spielt mit: Benner: Fleischhauer, Schlitz: Godglück, Schmuck, Kraft, Ehmann; Kramer, Heß, Rahn, Hofmann.
VfL. 1860 Marburg — 1900 Gießen.
Die Fortsetzung der Meisterschaftsspiele führt die Blau-Weißen am Sonntag zum VfL. 1860 Marburg. Abgesehen von den fast jährlich durchgeführten Gesellschaftsspielen ist es schon jahrelang her, daß die Mannschaften sich im Punktekampf gegen- überstanden. Man wird deshalb in Gießen sowohl wie in Marburg allgemein interessiert sein, wie der Kampf ausgeht, selbst unter Berücksichtigung der derzeitigen allgemeinen Ersatzeinstellüngen.
05 Metzlar — FC. Watzenborn-Steinberg.
Am morgigen Sonntag fährt die I. Mannschaft des FE. „Teutonia" Watzenborn-Steinberg zum fälligen Meisterschaftsspiel nach Wetzlar. Die ersten Spiele der derzeitigen Serie dürften das Können der Wetzlarer zur Genüge unter Beweis gestellt haben. Für die „Teutonen" ist dieser Gang sehr schwer, doch gehen sie nicht ganz aussichtslos dorthin.
Krelsklasse
Steinbach — Hungen Lollar — Wißmar
Sollten die Steinbacher die gleiche Form wie in Hungen erreichen, so stehen sie vor einem weiteren Punktgewinn. Das Spiel in Lollar dürfte eine einseitige Sache der Platzbesitzer sein.
Sehr.: Grundsteuer für 1940 Rj.
Bekanntmachung.
Die Zustellung der Grundfteuerbescheide für bas Hj. 194^ wird bis zum 3. Dezember 1940 beendet jein. Wer bis dahin keinen Grundsteuerbescheid er» 1 hüten hat, hat die Grundsteuer in der für das Rechnungsjahr 1939 angeforderten Höhe zu den ! festgesetzten Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten, ji Eine Stundung von Amts wegen erfolgt nicht nehr. Für die Steuerschuldner. Denen ein schriftlicher Grundsteuerbescheid nicht zugegangen ist, treten mit dem "läge der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ji rjnen an diesem Tage em schriftlicher Grundsteuer- tescheid bekanntgegeben worden wäre.
. Ab Rechnungsjahr 1940 fällt die bisherige Vergünstigung weg, wonach die Grundsteuer, und zwar sowohl für die land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe als auch für Grundstücke, jeweils für zwei Nonate zusammen fällig war:
Die Zahlung hat vielmehr in 12 Raten am 15. eines jLen Monats zu je x!u des Jahresbetrages geschehen.
Diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grund- firuerbefdjeib erhalten, werden durch Postkarte benachrichtigt, unter welcher Steuernummer sie von jcht ab ihre Steuerzahlungen zu leisten haben. Bei tsr Zahlung an der Kasse ist neben dem Steuerbescheid auch die Benachrichtigungskarte vorzulegen.
Franz
Seltersweg
Vevfieisevung.
Wegen Aufgabe der Landwirtschaft verweigere ichÄNontag, den S.Dez., ab vorm.10Uhr:2 junge Fahrkuhe, 2 Wagen mit Ernteleitern, 1 Pflug, 2 Eggen, Mähmaschine mit Handablage und Schleifstein, Jauchesatz (neuwertig), Kultivator, Häckselmaschine, Dickrvurzmllhle und ein Rollseil von 23 Meter Länge. Berner stehen zwei leichte ältere ferbe zum Verkauf. 03M7
CuOtDlg ülönller. BotlOatOsItlOen
Nachlässe von 8 bla 90 v. M. er
batten Sie bei wiederholten Veröffentlichungen einer Anzeige I
2. Stadtteil Gießen-Wieseck:
c) Zweigstellensteuer auf... . 360 v. H. der Steuermeßbeträge
3. Stadtteil Gießen-Klein-Linden:
SSSSSSaSÄ::: I
c) Zweigstellensteuer auf. . . ; 340 v. H. der Steuermeßbetrüge
4. Schiffenberg:
ßb-träg-
III. Bürgersteuer.
Stadt Gießen mit eingemeindeten Vororten auf 600 v. H. des Reichssatzes.
IV. Hundesteuer.
1. Stadt Gießen:
a) wenn der Beginn des Hundebesitzes in die Zeit vor
dem 1. Oktober fällt, auf .....36,— RM.
b) vom 1. Oktober ab auf ...... 18,— 9?M.
für jeden Hund.
2. Stadtteile Gießen-Wieseck, Klein-Linden, sowie für Schiffenberg:
auf 24,— RM. bzw. 12,— RM.
8 3.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 600000,— RM. festgesetzt. In diesem Höchstbetrag sind 400000,— RM. Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigung aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.
§4.
Der Gesamtbetrag der Darleben, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haush altsvlans bestimmt sind, wird auf 604000,— RM. festgesetzt.
II.
Die nach § 86 der Deutschen Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2, 3 und 4 sind unter dem 23. November 1940 erteilt. 5348C
Gießen, den 28. November 1940.
Der Oberbürgermeister.
Ritter.
er neu?! obrud,^ J«081! i . st, der h ’ r. 1
Die Steuersätze (Hebefätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:
I. Grundsteuer.
1. Stadt Gießenr ,
a) für land- und forstwirtschäftliche Betriebe auf............ 280 v. H. 1 der ©teuer*
b) für Grundstücke auf .....135 v. H. f meßbeträge
Für steuerbegünstigte Wohngebäude in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist die Grundsteuer nur mit 50 v. H. der sich hiernach errechnenden Steuerschuldigkeiten zu entrichten.
2. Stadtteil Gießen-Wieseck:
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf...... 280 v. H. 1 der Steuer*
b) für Grundstücke auf........108 v. H. J meßbeträge
3. Stadtteil Gießen-Klein-Linden:
Die Beisetzung findet Montag, den 2. Dezember, nachmittags 3 Uhr, von der
Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt
Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand nehmen zu wollen.
Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben, guten Mann, meinen
stets treusorgenden. herzensguten Vater und Großvater, unseren guten Bruder.
Schwager und Onkel
Heinrich Schleifer
Reichsbahnobersekretär a. D.
nach schwerer Krankheit, im Alter von 67 Jahren, zu sich zu nehmen.
In tiefer Trauer:
Marie Schleifer, geb. Etter
Anna Daniel, geb. Schleifer
Hans-Joachim Daniel
und alle Angehörigen
Reichstreubund
ehemal. Beruf «Soldaten
Am 28. d. M. ist unser treuer
Kamerad
Herr Heinrich Schleifer, Deichsbahnobersekr. i. R.
aus dem Leben geschieden.
Wir bitten die Kameraden, dem verdienst- i, langjährigen Vorstandsmitglied zahlreich die letzte Ehre zu erweisen.
Beerdigung: Montag, 2. Dezember, 15 Uhr, Neuer Friedhof. 534oD
vollen,


