Ausgabe 
1.12.1940
 
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chaften sei zu unterscheiden zwischen der bebauten )rtslage und der Felomark, also zwischen O r t s -

$en) ober um Teil Wüstungen (Wüstungen par- ieller Art) handeln, wobei die einzelnen Möglich-

sich in wechselnden Formen überschneiden i. Der Fall der V o ll Wüstungen, sei es der

Feiten

Hrtslage, fei es der Flur, fei der seltenere. Der Schwerpunkt des Wüstungsvorganges sei in den

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festgesetzt.

§ 2.

Gieften (Schanzenstrafte 22), den 30. November 1940.

»ogatsdws

5352 D

220 v. H. 1 der Steuer-

108 v. H. J meßbeträge

I. Stadt Gießen:

5342L

Gießen, den 29. November 1940.

ASTRÄ

Der Oberbürgermeister. 3.21.: gez. Gravert.

5343c

Klein im Preis

a) vom Gewerbekapital auf. b) vom Gewerbeertrag auf. c) Zweigstellensteuer auf. .

280 v. H. der Steuermeßbeträge

360 v. H. der Steuermeßbeträge

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KIEINBUCHUNGS-MASCHIHE MODELL 2/260

Wenn Augen versagen Magnus-Brillen tragen!

Wüstung und Flur Wüstung. In beiden Fällen ßnne es sich um D o l l Wüstungen (totale Wüstun»

Teil Wüstungen zu erblicken. Dabei, handelte es sch in der Kegel um eine bloße Verschiebung des üsherigen Wirtschaftsmittelpunktes an eine meist außerhalb der Mark gelegene Stätte, während in

wirtschaftlicher und verfassungsrechtlicher Hinsicht onst alles beim alten blieb. Es verschwanden zwar fanz oder teilweise die Häuser des Dorfes, die

gut btgn en Am Wer tl ück, bo! hren > nicht gts ? Stürmii

In dem Spiele des VfB.-Reichsbahn gilt es für Naunheim feinen Tabellenführer zu behaupten.

Da Wetzlar und Steinberg punktgleich sind, wird der Sonntag entscheiden, wer den zweiten Tabellen­platz einnimmt. Trotzdem Mobs und Mühlhäuser bei Wetzlar bestimmt mitwirken, haben die Teuto­nen noch nicht verloren. Die Steinberger Mann­schaft in ihrer derzeitigen Verfassung ist nicht so leicht zu schlagen.

Sollten die Sportfreunde gegen die Luftwaffe ge­winnen, so wird das erzielte Torverhältnis dar­über entscheiden, wer das Tabellenende einnimmt.

VfB.-Reichsbahn Naunheim

Die Frage, die die Sportinteressenten diese Woche bewegte, nämlich, ob VfB.-Reichsbahn Naunheim schlagen kann, wird am Sonntag auf dem Spiel­feld beantwortet werden. War man vor 14 Tagen

#douffUlOM, HuKtr-Mkd eik, DcuucM&lf uh.

Gießen, den 27. November 1940. Der Oberbürgermeister: Ritter.

a) für land- und forstwirtschaftliche Be­triebe auf............

b) für Grundstücke auf........

4. Schiffenberg:

a) für land- und forstwirtschaftliche Be­triebe auf . . . » ........

b) für Grundstücke auf........

II. Gewerbesteuer.

nfamillin ziehe» I der ch nf, du! . sich tir emeinlchi -den Urin am Mit Erde, ie hsen, uni. r aus dl! lebten, R heimledi wohin \i

280 v. H. 1 der (steuer*

135 v. H. f meßbeträge

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Bekanntmachung.

Die städtische Fuhrwerkswaage im Wetzlarer Weg wird roeaen Neueichung vom ZHonlag, dem 2n bis 7. Dezember 1940 einschließlich gesperrt.

Versunkene Orte in Hessen und im Reich

Ein Vortrag im NS-RechtSwahrerbund in Gießen.

Helle, i, ibeilll 'tb.in .Seitaj ha uni te dich, teile Un> and du' das K rabienb. ! te ipaliif . ... x . bertik konnten.

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behaupteten. Die Mehrzahl der bekannten Wüstun­gen sei bereits vor dem Ende des 16. Jahrhunderts lachweisbart der umfassende Verödungsvorgang er- trecke sich vom Beginn des 13. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts und hänge in der Hauptsache mit )em Aufkommen und der Ausdehnung des Städte­wesens zusammen, durch den eine Bevölkerungs­oerschiebung großen Stils vom Lande in die benach­barten Städte ausgelöst wurde.

Bei dem Vorgang des Wüstwerdens von Ort-

noch genügt, den Ncmnheimern einen eindeutigen Sieg vorauszusagen, so ist durch den Sieg des Vorsonntags die Frage nach dem Sieger dieses Spieles als vollkommen offen zu bezeichnen. Die Gießener können sich mit Recht eine Gewinnchance ausrechnen. Naunheim hatte bis jetzt auswärts noch keinen schweren Gegner, es ist daher einer Prüfung aufHerz und Nieren" noch nicht unterzogen wor- den. Die Naunheimer sind schwer zu schlagen, aber sie können geschlagen werden. Geht die VfB.- Mannschaft von Beginn an mit dem notwendigen Ernst an ihre Aufgabe, so haben sie das Spiel noch wicht verloren. Die DfB.-Mannschaft ist in ihrer Aufstellung gegenüber dem Vorsonntag nicht geän-

Bekanntmachung.

In der Zeit vom 14. bis 22. Dezember 1940 findet auf dem Lindenplatz der diesjährige Weihnachts- markt statt. Anträge auf Platzzuweisung für 23er- kaufsstände aller Art sind bei der Stadtverwaltung (Stadthaus, Bergstraße 20 Zimmer Nr. 18) bis spätestens zum 7.12.1940 einzureichen. 5333C

Gießen, den 30. November 1940.

Der Oberbürgermeister. 3.23.: Nicolaus.

Die Kreisgruppe Wetterau des NS.-Rechtswah- rerbunües, Sitz in Gießen, eröffnete .ihre Winter­arbeit 1940/41 am gestrigen Freitagabend im Hör­saal des Kunstwissenschaftlichen Instituts mit einem Vortrag des Unioersitätsprofessors Dr. Frölich über das ThemaSpuren untergeganae- ner Ortschaften (Wüstungen) in Hessen und benachbarten Gebieten".

Kreirgruppenführer Oberstaatsanwalt K n a u tz begrüßte zu Beginn als Vertreter des Kreisleiters den Pg. Habel, ferner ben Redner des Abends und Professor Dr. Rauch als Hausherrn des In- tituts sowie die zahlreichen Zuhörer, darunter auch zum erstenmal die Studenten der Juristischen Fa­kultät. Dann sprach

, Professor Or. Frölich

in fesselnder Weise über sein Thema. Einleitend be­tonte er, daß die Zahl der dörflichen. Niederlassun­gen im Mittelalter weit größer gewesen sei als heute, und viele der früheren Ortschaften später wieder verschwanden ober sich nur noch in Resten

Wer ImI hat, kennt keine Reinigungeforgen; für schmutzige 6erufs- klciöung gibt es nichts Geeigneteres. iMi löst jede Aufgabe spielend und macht Verwendung von Seife und ZVafch- pulber überflüssig! fiatiöfraü, begreife: XiMi fpart Seife!

ab 1. Dezember

wieder vormittags von 9 bis 11

nachmittags von 2 bis 4 Uhr mit Ausnahme

am Samstagnachmittag

In Vertretung: Dr H. Volz

Facharzt für Frauenkrankheiten und Geburtshilfe

5329 D

Haushalissahung

der Stadt Gießen für das Rechnungsjahr 1940.

Auf Grund des § 86 Abs. 2 der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (RGBl. I S. 49) wird für das Rechnungsjahr 1940 folgende Haushaltssatzung bekanntgemacht:

I.

§1.

Der dieser Satzung als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1940 wird im ordentlichen Haushaltsplan

m den Ausgaben auf .... 10855211,09 RM, und im außerordentlichen Haushaltsplan

in den Ausgaben auf .... 1393466,67 RM.

Dorflage selbst, das Wegenetz, die guts- und lan­desherrlichen Lasten, die Genossensch^'t der Hufen­besitzer, ihre Verfassung und ihr Gericht erfuhren keine Aenderung. Einen ähnlichen Anblick wie die geteilte gewährte die gemeine Mark des wüstge­worbenen Dorfes. Die Markgenossenschaft bestehe weiter mit sämtlichen Rechten und Pflichten der Teilhaber, ebenso die bisherige Art der Nutzung von Weibe, Wald und Jagd.

Im weiteren Verlaufe seiner interessanten Dar­legungen berührte der Vortragende u. a. auch den Einfluß des Wüstungsoorganges auf die kirchlichen Verhältnisse. Er erwähnte, daß oft die Kirche, in der Regel der einzige Steinbau des Ortes, an ihrem Platze geblieben sei, während man die Holzhäuser der aufgegebenen Siedlung meist abgebrochen und an den neuen Wohnsitz mitgenommen habe. Die alte Kirche sei weiter im Besitz ihrer Pfarrechte geblie­ben und nach wie vor zum Gottesdienst benutzt worden, ferner habe man die Toten der aufgegebe­nen Gemeinde aus dem Friedhof bei der verlassenen Kirche bestattet. Später seien bann in den benach­barten Städten eigene Kirchen eingerichtet worben, auf die die Pfarrechte übergingen, während die Außenkirche zur Kapelle herabsank und nur noch

OmfUnOch» *rätv*g dvete \ Niederhausen 4 Co. \ Gießen, Ruf 8941

an bestimmten Festen auf gesucht wurde. Schließlich überließ man bie Kirche sich selbst, die immer mehr verfiel und einstürzte, bis nur noch eine Ruine übrigblieb. Mit diesem Entwicklungsgang erklärte der Vortragende die Existenz der häufig überliefer­ten sog. Wüstungskirchen oder Feldkirchen, die in Hessen als ,Hirchenstumpf" oberstumpfe Kirche" bezeichnet werben. Er erwähnte ferner, daß diese, Ueberrefte vielfach nur noch an geringfügigen Spuren im Gelände, gelegentlich auch an beson­deren Rechtslagen wahrzunehmen seien. Mancher­orts habe sich die Erinnerung an den ehemaligen Zweck des Ortes oder des Baues nur noch in den Flurnamen erhalten oder in dem Brauch, daß auf dem Platze der ftüheren Kirche bei gewissen An­lässen Gottesdienst stattsinbe und verschiedentlich in Verbindung damit ein Markt veranstaltet werde.

Eine große Anzahl guter und vortrefflich wieder- gcgebener Lichtbilder aus Rheinhessen, Nassau, Oberhessen, der Fritzlarer Gegend, ferner aus West­falen, Hannover, Sachsen, Thüringen und Pom­mern, schließlich aus dem Saarland und aus süd­deutschen Bezirken zeigte baulich interessante Ueber- refte von verschwundenen Ortschaften, vor allem sog. Kirchenstümpfe", alte Dorflinden usw. Mit diesen Bildoorführungen wurde der anschauliche Vortrag in bester Weise bereichert. Die Hörer dankten Pro­fessor Frölich für seine tiefschürfenden Darlegun­gen mit herzlichem Beifall.

Dann wurde der Abend von Oberstaatsanwalt K n a u ß in üblicher Weise geschlossen.

Oer Fußballsonntag.

VfL. Marburg 1900

Bissenberg Burgsolms

VfB.-Reichsbahn Naunheim

Wetzlar 05 Watzenborn-Steinberg Sportfreunde Luftwaffe

Die Marburger Mannschaft stützt sich neben be­währten eigenen Kräften auf Spieler von verschie­denen Gauligamannschaften, die zur Zeit in Mar­burg weilen. Trotzdem gehen die 1900er nicht ohne jede Aussicht in diesen Kampf, da der Marburger Sturm in den letzten Spielen sich gegen harte Hin­termannschaften nicht sich durchzuseAn verstand.

Bissenberg kann fast die gleiche Mannschaft wie vor dem Kriege stellen. Unter diesen Umständen wird Burgsolms sich kaum durchsetzen können.

dert. Mißverständnisse müßten daher von Beginn an ausgeschlossen sein. Die Gießener schauen ver­trauensvoll auf die Mannschaft, und wir glauben, daß sie es verdient. In dem Schiedsrichter Engelter, Marburg, hat das Spiel einen Leiter, der der rich­tige Mann sein sollte. VfB.-Reichsbahn spielt mit: Benner: Fleischhauer, Schlitz: Godglück, Schmuck, Kraft, Ehmann; Kramer, Heß, Rahn, Hofmann.

VfL. 1860 Marburg 1900 Gießen.

Die Fortsetzung der Meisterschaftsspiele führt die Blau-Weißen am Sonntag zum VfL. 1860 Mar­burg. Abgesehen von den fast jährlich durchgeführ­ten Gesellschaftsspielen ist es schon jahrelang her, daß die Mannschaften sich im Punktekampf gegen- überstanden. Man wird deshalb in Gießen sowohl wie in Marburg allgemein interessiert sein, wie der Kampf ausgeht, selbst unter Berücksichtigung der derzeitigen allgemeinen Ersatzeinstellüngen.

05 Metzlar FC. Watzenborn-Steinberg.

Am morgigen Sonntag fährt die I. Mannschaft des FE.Teutonia" Watzenborn-Steinberg zum fälligen Meisterschaftsspiel nach Wetzlar. Die ersten Spiele der derzeitigen Serie dürften das Können der Wetzlarer zur Genüge unter Beweis gestellt haben. Für dieTeutonen" ist dieser Gang sehr schwer, doch gehen sie nicht ganz aussichtslos dorthin.

Krelsklasse

Steinbach Hungen Lollar Wißmar

Sollten die Steinbacher die gleiche Form wie in Hungen erreichen, so stehen sie vor einem weiteren Punktgewinn. Das Spiel in Lollar dürfte eine ein­seitige Sache der Platzbesitzer sein.

Sehr.: Grundsteuer für 1940 Rj.

Bekanntmachung.

Die Zustellung der Grundfteuerbescheide für bas Hj. 194^ wird bis zum 3. Dezember 1940 beendet jein. Wer bis dahin keinen Grundsteuerbescheid er» 1 hüten hat, hat die Grundsteuer in der für das Rechnungsjahr 1939 angeforderten Höhe zu den ! festgesetzten Fälligkeitsterminen weiter zu entrichten, ji Eine Stundung von Amts wegen erfolgt nicht nehr. Für die Steuerschuldner. Denen ein schrift­licher Grundsteuerbescheid nicht zugegangen ist, treten mit dem "läge der öffentlichen Bekannt­machung die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ji rjnen an diesem Tage em schriftlicher Grundsteuer- tescheid bekanntgegeben worden wäre.

. Ab Rechnungsjahr 1940 fällt die bisherige Ver­günstigung weg, wonach die Grundsteuer, und zwar sowohl für die land- und forstwirtschaftlichen Be- triebe als auch für Grundstücke, jeweils für zwei Nonate zusammen fällig war:

Die Zahlung hat vielmehr in 12 Raten am 15. eines jLen Monats zu je x!u des Jahresbetrages geschehen.

Diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grund- firuerbefdjeib erhalten, werden durch Postkarte be­nachrichtigt, unter welcher Steuernummer sie von jcht ab ihre Steuerzahlungen zu leisten haben. Bei tsr Zahlung an der Kasse ist neben dem Steuer­bescheid auch die Benachrichtigungskarte vorzulegen.

Franz

Seltersweg

Vevfieisevung.

Wegen Aufgabe der Landwirtschaft verweigere ichÄNontag, den S.Dez., ab vorm.10Uhr:2 junge Fahrkuhe, 2 Wagen mit Ernteleitern, 1 Pflug, 2 Eggen, Mähmaschine mit Hand­ablage und Schleifstein, Jauche­satz (neuwertig), Kultivator, Häck­selmaschine, Dickrvurzmllhle und ein Rollseil von 23 Meter Länge. Berner stehen zwei leichte ältere ferbe zum Verkauf. 03M7

CuOtDlg ülönller. BotlOatOsItlOen

Nachlässe von 8 bla 90 v. M. er

batten Sie bei wiederholten Ver­öffentlichungen einer Anzeige I

2. Stadtteil Gießen-Wieseck:

c) Zweigstellensteuer auf... . 360 v. H. der Steuermeßbeträge

3. Stadtteil Gießen-Klein-Linden:

SSSSSSaSÄ::: I

c) Zweigstellensteuer auf. . . ; 340 v. H. der Steuermeßbetrüge

4. Schiffenberg:

ßb-träg-

III. Bürgersteuer.

Stadt Gießen mit eingemeindeten Vororten auf 600 v. H. des Reichssatzes.

IV. Hundesteuer.

1. Stadt Gießen:

a) wenn der Beginn des Hundebesitzes in die Zeit vor

dem 1. Oktober fällt, auf .....36, RM.

b) vom 1. Oktober ab auf ...... 18, 9?M.

für jeden Hund.

2. Stadtteile Gießen-Wieseck, Klein-Linden, sowie für Schiffenberg:

auf 24, RM. bzw. 12, RM.

8 3.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im laufenden Rechnungsjahr zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Stadtkasse in Anspruch genom­men werden dürfen, wird auf 600000, RM. festgesetzt. In diesem Höchst­betrag sind 400000, RM. Kassenkredite enthalten, die auf Grund früherer Ermächtigung aufgenommen und noch nicht zurückgezahlt sind.

§4.

Der Gesamtbetrag der Darleben, die zur Bestreitung von Ausgaben des außerordentlichen Haush altsvlans bestimmt sind, wird auf 604000, RM. festgesetzt.

II.

Die nach § 86 der Deutschen Gemeindeordnung erforderlichen Ge­nehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den §§ 2, 3 und 4 sind unter dem 23. November 1940 erteilt. 5348C

Gießen, den 28. November 1940.

Der Oberbürgermeister.

Ritter.

er neu?! obrud,^ J«081! i . st, der h r. 1

Die Steuersätze (Hebefätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, werden wie folgt festgesetzt:

I. Grundsteuer.

1. Stadt Gießenr ,

a) für land- und forstwirtschäftliche Be­triebe auf............ 280 v. H. 1 der ©teuer*

b) für Grundstücke auf .....135 v. H. f meßbeträge

Für steuerbegünstigte Wohngebäude in land- und forstwirtschaft­lichen Betrieben ist die Grundsteuer nur mit 50 v. H. der sich hiernach errechnenden Steuerschuldigkeiten zu entrichten.

2. Stadtteil Gießen-Wieseck:

a) für land- und forstwirtschaftliche Be­triebe auf...... 280 v. H. 1 der Steuer*

b) für Grundstücke auf........108 v. H. J meßbeträge

3. Stadtteil Gießen-Klein-Linden:

Die Beisetzung findet Montag, den 2. Dezember, nachmittags 3 Uhr, von der

Kapelle des Neuen Friedhofes aus statt

Von Beileidsbesuchen bitten wir Abstand nehmen zu wollen.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, meinen lieben, guten Mann, meinen

stets treusorgenden. herzensguten Vater und Großvater, unseren guten Bruder.

Schwager und Onkel

Heinrich Schleifer

Reichsbahnobersekretär a. D.

nach schwerer Krankheit, im Alter von 67 Jahren, zu sich zu nehmen.

In tiefer Trauer:

Marie Schleifer, geb. Etter

Anna Daniel, geb. Schleifer

Hans-Joachim Daniel

und alle Angehörigen

Reichstreubund

ehemal. Beruf «Soldaten

Am 28. d. M. ist unser treuer

Kamerad

Herr Heinrich Schleifer, Deichsbahnobersekr. i. R.

aus dem Leben geschieden.

Wir bitten die Kameraden, dem verdienst- i, langjährigen Vorstandsmitglied zahl­reich die letzte Ehre zu erweisen.

Beerdigung: Montag, 2. Dezember, 15 Uhr, Neuer Friedhof. 534oD

vollen,