Ausgabe 
31.10.1902 Erstes Blatt
 
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Bekanntmachung.

AuS der Friedrich Vücktnq'fchen Stiftung sind für bal Jahr 1002 an zehn bedürftige und würdige Bewohner Gießens, Familien- Häupter oder einzeln stehende Personen, Unterstützungen von je 100 Mk. zu vergeben. Bewerbungen haben bis zum 80. November L I. bei der unterzeichneten Behörde, Zimmer Nr. 4, zu geschehen.

Stehen, den 2a. Oktober 1902. 7688

^rotzherzogitcye Durgermeisterei Gießen.

_______________Mecum.________________

Bekanntmachung,

die Kelbberetuigurrg in der Gemarkung Gießen MUS der Lahn betreffend.

Die nachstehende Bekanntmachung des Großh. Bereinigung-- komm iss ärS zu Friedberg bringen wir hiermit zur Kenntnis der beteiligten Grundbesitzer.

Gießen, den 27. Oktober 1902. 7639

Großherzogilche vutgermeisterei Gieße».

Mecum.

Bekanntmachung.

vetreffeud: Keldbereiuigung in der Gemarkung Gießen link» der Lahn.

Auf Grund deS Art. 19 des Feldbereinigungsgesehes vom 28. September 1887 fordere ich hiermit die beteiligten Grundbesitzer aus, die Einträge der Eigentums- und der sonstigen Rechtsverhält­nisse in den öffentlichen Büchern, insoweit dieselben den beftehenöen Verhältnissen nicht mehr entsprechen, innerhalb einer Frist von 3 Monaten bei dem Großh. Amtsgericht Gießen berichtigen oder ergänzen zu lassen, damit die bestehenden RechtsverhälMisse beim BereinigungSoeriahren berücksichtigt werden können.

Die Aufforderung ergeht:

L an diejenigen, welche Grundstücke im BeremigungSbezirk er­worben, aoer chren Eintrag im Grund- oder Flurbuch bzw. im Mutationsoerzeichnis noch nicht erwiUt Haden, um die Errichtung und yngcofiatüm ihrer Erwerbstitel oder die Berichtigung irriger Einträge zu erwirken;

2. an diejenigen, welche zwar tm Grundbuche stehen, aber weil sie schon vor Einsührutig des Gesetzes vom 2L Februar 1862 eingetragen waren, ohne Beifügung des Erwerbstuels, im letzteren nach Maßgabe des Art. 28 des Gesetzes vom 21. Febr. 1862 eintragen zu laffen, indem sonst, abgesehen von dem Hindernisse bet der Feldbereinigung, dentnächst nur eine Bescheinigung deS Besitzstandes statt einer EigeruumSurkrmde ausgestellt werden wird;

8. an diejenigen, welche an ein auf fremden Namen im Grund­buch eingetragenes Grundstück einen Vindikattons- ober einen unter gewissen Umständen zu realifierenben An- unb Rück- sallsanspruch wegen eines vor Einführung des Gesetzes vom 21. Februar 1862 vertragsmäßig gemachten Eigentumsoor- behalts ober wegen einer bei der Veräußerung beigefügten auflösenden Bedingung eines Endtermins oder einer Zweck­bestimmung zu bilden haben, ohne diesen Anspruch durch den Vermerk Jtreitig* oder ,beschränkt' im Grundbuch ge­sichert zu haben, sowie an diejenigen, welche unter 9tach- wei» der gesetzlichen Voraussetzungen die Bemerkung .ge­hemmt' wollen eintragen lassen;

4. an die Obereigentümer und Fideikommißberecbtigten, welche chre Heimfalls- und Successwnsrechte nicht durch Eintrag der LehenS-, Erb- unb Landsiedel-, Leih- ober Fiderkommtß- qualität eines Grunbstücks im Grundbuch haben euUragen lassen, um chre Rechte, soweit dies nach Art. 87 und 88 des Gesetzes vom 2L Februar 1852 noch zulässig ist, im Grund­buch ein tragen zu lassen;

6. an biejenigen, welche Pfandrechte, Eigentumsvorbehalte, RevokatwnS-, Resolutions- ober Nichtigkeit-, SeparatwnS- oder andere SicherheitSrechte, die weder im Hypochekeu- noch im Grundbuch gewahrt sind, an zur Bereinigung be­stimmten Grundstücken geltend machen körnten, um unter Vorlage der betreffenden Urkunden und genauer Bezeichnung der Forderung unb derjenigen Grundstücke, welche zur Sicherheit dienen, die Einträge in den öffenlltchen Büchern zu erwirken;

6. an diejenigen, welche Realservituten, die nicht durch die bei der Beremigung vorzunehmende neue Weg- unb WässerungS- regulienmg erlöschen, fonbem noch nach derselben geltend zu machen sind, z. B. Weg- und Wafferleitunggerechtigkeüen ui Gunsten von Grundstücken, die nicht in die Bereinigung fallen, Lehm-, Thon-, Sandgrube- ober ReUcrbered)tigungen auf zur Bereinigung gehörigem Gelänbe anzusprechen haben, ferner an bie, welche solche Grundstücke zu lebenslänglicher Nutznießung, zur Benutzung als Brautgabe bis zur ge­schwisterlichen Teilung, zur Sicherung einer lebenslänglichen Leibzuchts- ober Auszugsberechtigung anzusprechen haben;

7. an diejenigen, auf deren Grundstücken in den öffentlichen Büchern solche Rechte eingetragen sind, welche sie für er­loschen halten, aber noch nicht haben löschen laffen, um diese Löschung unter Vorlage der nötigen Beweise hierzu zu erwirken.

Rechte der unter Pos. 17 genannten Art, welche nach Ab­lauf von drei Monaten weder in den öffentlichen Grund- unb Htzpothekenbüchern, bezw. ben zu den Flurbüchern gehörigen Aiutationüverzeichniffen, noch in den in Gemäßheit der Anmeld­ungen aufzustellenden Verzeichnissen geivahrt sind, bleiben bei der ftaii- finbenben Feldbereinigung unberücksichtigt, ebenso werbe», erloschene, aber in den öffentlichen Büchern noch nicht gelöschte Rechte als iortbestehend behandelt.

Friedberg, ben 17. Oktober 1902.

Der Großh. BereinigungSkommiffär:

________________Spanier, Kreisanumarm.________________

Bekanntmachung.

Die Rechnung über Einnahme und Ausgabe der israelitischen ReligionSgemeiude Gießen für 1901/02 liegt acht Tage lang auf dem Bureau deS Unterzeichneten zur Einsicht der ^Beteiligten offen.

Gießen, den 29. Oktober 1902. 7666

Der Vorstand der israelitischen Religionsgemeinde Gießen. ______ ________S. Heichelheim.______________

Bekanntmachung.

Der Voranschlag der Gemeinde AlteuBufeck für 190.3/04 liegt vom 3. November an acht Tage lang auf dem Düreau der Bürgermeisterei zur Einsicht der Interessenten offen.

Alten-Biiseck, den 31. Oktober 1902.

Großh. Bürgermeisterei Alten-Buseck.

Körber.__________________7661

Bekanntmachung.

Folgende Obligationen der Stadt Butzbach vom Jahre 1890 sind auSgelost und werden mit dem 1. Januar 1903 außer Verzinsung gesetzt:

Lit. A 9h. 26 und 50 und Bit B. Nr. 10 und 12.

Zahlstellen find: Stadtkasse Butzbach, Bank-Geschäft Ferdinand Sander in Darmstadt und Frankfurt a. M.

Butzbach, ben 30. Oktober 1902.

Gcoßherzogliche Bürgermeisterei.

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Freitag den 31. Oktober, abends 8 Uhr.

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Programm.

1. Trio für Klavier, Violine und ViulonceU op. 11 in B-dur, oomp. 1797 . , L. van Beethoven

2. Ingeborge Klage aus ,Krithjot*,op 23, oomp.1864 Max Bruch.

8. Sonate für Violoncell und Klavier, op. 86, A-moll Eduard Grieg.

4. Lieder: a) Warnunug . . i . I w . M1W.

b) Die Verschweigung . . / W1 A Moiart-

c) Nacht und TrAume .... Fr. Schubert.

d) Noch bin ich jung . . Eduard Freiherr von Lade.

5. Trio für Klavier, Violine und Violoncell

op. 63 in D-moU, oomp. 1847 . . . R. Schumaon.

Billets: Abonnemente für drei Abende: Sperrsitz Mk. 8., unnume- , nerter Platz Mk. 8.75. Für einen Abend: Sperrsitz

Mk. z.bu, unnumerierter Platz Mk 1.75, Btudeutenkarteo Mk. 1. sind in der Musikalienhandlung Ernst Challier (Rudolphs Nachf.) zu haben. Studeutenkarten auch beim Hausverwalter Herrn Stork.

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