Ausgabe 
30.1.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 25

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Gießener Zamllien- blätter viermal in der Woche beigelegt.

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152. Jahrgang

Erstes Blatt.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen

jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2. viertel- jährl. ausschl. Bcstellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenprexs: lokal 12Pf^ auswärts 20 Psg.

Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko: für ,Stadt und Land' und Gerichlssaal":R.Ditt« mann; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Donnerstag 30. Jannar 1002

Bezugspreis:

monatlich 7bPs viertel-

GietzenerAnzeigel

General-Anzeiger **

Polttische Tagesschau.

Zur Lösung der Duellfrage macht derReichsbote" u. a. folgenden Vorschlag:

Für die thätliche Beleidigung, die üble Nachrede und die böswillige Verleumdung muß aber neben einer Freiheitsstrafe die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als Nebenstrafe zulässig be­ziehungsweise geboten sein. Einem böswilligen Verleum­der können nie mildernde Umstände zugebilligt werden; sie sind daher aus dem Strafgesetzbuche zu streichen. Da­gegen ist dasselbe durch eine Bestimmung dahin zu ver- schärfen, daß chm stets die Ehrenrechte abzuerkennen sind, sowie daß ein gewohnheitsmäßiger Verleumder mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahre unter Ver­lust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft werden muß. Bei der üblen Nachrede ist bei aanz besonderer, nur auf geringer Fahrlässigkeit beruhender Sachlage das Vor­handensein mildernder Umstände wohl denkbar; hier könnte dann zweckmäßig ein verschärfter Verweis an Stelle der Freiheitsstrafe treten-

Erst eine derartige Aenderung und Vervollständigung des Strafgesetzes würde den einzusetzenden Ehrengerichten den geeigneten Boden bereiten, nm einerseits den­jenigen, welcher durch eine Abbitte die erforderte Ge­nügt huung nicht leisten will oder kann, dem zivilen oder militärischen Strafrichter zu überliefern, und anderer­seits auch ohne das Mittel eines Zweikampfes der ver­letzten Ehre volle Genugthuung zu verschaffen. Wer eine für zulässig erachtete Wbitte nicht annehmen will, mag dann die unausbleiblichen Folgen sich selbst Urschreiben. Wird außerdem noch die Lücke des Strafgesetzbuches aus­gefüllt, nach welcher der Versuch der Beschädigung einer Sache, eines Tieres strafbar ist, die versucht Körper­verletzung eines Menschen aber nicht mit Strafe bedroht wird, dann wird derZweikampf" überschriebene fünf­zehnte Abschnitt des zweiten Teiles des Strafgesetzbuches als entbehrlich getrost gestrichen werden können."'

Der Bücherzoll.

In dem neuen Zolltarif ist wohl der seltsamste Zoll­satz der geplante Bücherzoll. Bisher wurden Bücher zoll­frei eingeführt. Nach dem neuen Zolltarif sollen Bücher, Bilder, Kalender, Musiknoten usw. mit Einb änden, die chrer Beschaffenheit nach mit mehr als 15 Mk. für den Doppelzentner zollpflichtig sind, den Zollsätzen für den Ein­band unterliegen. Albums, Einbanddeckel und dergleichen, in welche Bücher, Bilder, Musiknoten usw. eingelegt oder eingeschoben sind, sollen für sich verzollt werden Dieser Zoll fällt mit 30 Mk. für 100 Kgr. auf alle Einbände, die mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen oder damit ausgestattet sind.

Zunächst ist es ein geradezu ungeheuerlicher Gedanke, den Zoll für das volle Gewicht eines gebuirdenen Buches von einem Stückchen Leinwand oder Leder abzuleiten, das sich am Einbande befindet, und beispielsweise 100 Kgr. ge­bundene Bücher deshalb mit 30 Mk. Zoll zu belegen, weil sich an ihren Einbänden 500 Gramm Leinwand befinden. Anscheinend soll der vorgeschlagene Zoll als eine Schutz­maßregel für das Buchbindergewerbe gedacht sein. Selbst wenn das Buchbindergewerbe einen solchen Schmutz nötig hätte, so ist es doch unmöglich, zu Gunsten eines einzelnen Gewerbes eine solche schwerwiegende Maßregel zu treffen, die eine Anzahl anderer Gewerbe aus das empfindlichste schädige:: würde. Dazu-kommt, daß der dem Buchbinder­gewerbe durch den Zollvorschlag zugedachte Schutz sich« in das gerade Gegenteil verkehren müßte. Denn wenn die­

jenigen Staaten, die den Export Deutschlands aufnehmen, im Wege der Repressalie gebundene Bücher ebenfalls mtt einem Zoll belegen, so wird auch dem Buchbinder-Ge- we rbe Deutschlands weitaus der größte Nach­teil erwachsen.

Der schwerste Schaden wird den deutschen Buch­hand el und das Buchdruckgewerbe treffen. Die Ausfuhr Deutschlands an Büchern, Karten, Musikalien, Zeit­schriften überwiegt die Einfuhr um das achtfache, und daraus folgt, daß das deutsche Buchdruckgewerbe in bedeu­tendem Umfange für. die deutsche Bücherausfuhr beschäftigt wird, 'Für Deutschland werden im Auslande Drucksachen nur in verschwindend geringer Menge hergestellt, während deutsche Pressen im Inland reichlich durch, vom Ausland erteilte Druckausträge in Bewegung gesetzt werden. Sollte nun der vorgeschlagene Zoll auf gebundene Bücher zur Ein­führung gelangen, so würde das unzweifelhaft das Aus­land, insbesondere die für die deutsche Ausfuhr am meisten in Betracht kommenden Staaten Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Rußland, Vereinigte Staaten und England zu Gegenmaß^- regeln veranlassen, die eine starke Erschwerung und Ein­schränkung der deutschen Bücherausfuhr im Gefolge haben müßte. Darunter würde der Buchhandel und das Buch­druckgewerbe zu leiden haben, während auf der anderen Seite aus dem Zoll auf die Büchereinfuhr dem Buchgewerbe nicht der geringste Vorteil erwachsen würde.

Nicht minder ins Gewicht fällt die Rücksicht auf die Käufer und Leser von Büchern. Dieser Bücherzoll ist geradezu eine Steuer auf die Bildung; getroffen werden von dieser Steuer gerade die wertvolleren Er­zeugnisse der Litteratur und Kunst, die in einem ansprechen­den Einband eingeführt werden, wahrend die leichte Ware ohne Zollbelastung über die Grenze geht. Es ist nicht würdig eines Kulturstaates, aus der Besteuerung der geisti­gen Erzeugnisse Einnahmen zu ziehen. Das gilt um so mehr von dem vorgeschlagenen Zoll auf gebundene Bücher, Musikalien usw., als dieser Zoll weder den Finanzen, noch der geistigen Produktton des Deutschen Reiches irgend welchen Nutzen bringt und das Buchgewerbe außdaA empfind­lichste benachteiligen muß.

Parlamentarisches aus Hessen.

Die beretts erwähnte Vorstellung der Gemeinde-Ver­tretung und Einwohner von Birklar, betreffend den Bau der Eisenbahn LichButzbach, als Antrag überreicht von dem Abg. Köhler-Langsdorf, hat folgenden Wortlaut: Bei dem oben genannten Bahnbau soll wie sich nunmehr herausstellt, Birklar unberücksichtigt bleiben. Birklar ist em Dorf von 503 Einwohnern und liegt fast dreiviertel Stunden von der nächsten Eisenbahnstation (Lich) entfernt. Fast 50 Prozent der männlichen Einwohner gehört dem Arbetter- stande an und ist auf die Städte angewiesen Es dürften diese Personen nicht zu beneiden sein, wenn sie morgens, um nach der Arbeitsstelle zu kommen, bei Wind und Wetter erst einen Weg von dreiviertel Stunden zu Fuß zurücklegen müssen und abends, nachdem sie sich tagsüber müde ge­arbeitet haben, denselben Weg nach ihrem Heim machen müssen. Sollte Birllar bei dem hier in Frage stehenden Bahnbau nicht berücksichtigt werden, was bei seiner gün- sttgen Lage ein Leichtes ist, so hat es niemals Aussicht, eine Bahnverbindung zu erhalten, da fast alle umliegenden Ortschaften mit Bahnen versehen sind oder durch dce hier erwähnte Bahnlinie versehen werden. Im Interesse der hiesigen Gemeinde sehen wir uns deshalb veranlaßt, die ehrerbietige Bitte auszusprechen: hohe Zweite Kammer der Stände wolle veranlassen, daß bei dem hier in Frage stehen­den Bahnbau auch Birklar berücksichtigt werde und zwar

dadurch, daß die Bahn an diesem Orte vorbeigeführt unb ihm eine Haltestelle gegeben wird.

Gegen den Landtagsabg. Haas (Mainz) ist durch Be­schluß des Landgerichts der Provinz Rheinhessen vom 20. Juni v. I. auf Strafantrag des preußischen Kriegsministers das Hauptverfahren unter der Beschuldigung eröffnet wor­den, daß erzu Mainz am 14. Januar 1001 Mitglieder der b ewafsneten Macht in Beziehung auf deren Beruf öffentlich in einer Zeitung beleidigt habe, indem er in Beziehung auf sämtliche Ange­hörigen des o st asiatischen Expeditionskorps^ die nicht erweislich wahre Thatsache behauptet und verbrettet. habe, daß dieselben ungestraft stehlen, rauben, morden und plündern, welche Thatsache geeignet sei, die Genannten verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen." H. hat, nachdem ihm Ladung zur Hauptverhandlung auf den 27. September v. I. recht­zeitig zugestellt lvorden war, in einer Eingabe an die Staats­anwaltschaft Mainz unter Berufung auf den Artikel 84 der Verfassungsurkunde,in seiner Eigenschaft als Mitglied der Zweiten Ständekammer" die Erklärung abgegeben, daß er derVorladungzurHauptverhandlungFolge zu leisten nicht in der Lage fei." Die Großh. Staats­anwaltschaft hat hieraus zunächst Veranlassung genommen, Aussetzung des fraglichen Termins zu beantragen, worauf gerichtsseitig neuer Hauptverhandlungstermin auf den 20. November v. I. festgesetzt worden ist. Der mit Rücksicht auf das abermalige Ausbleiben des H. von der Staatsanwalt­schaft gestellte Antrag auf Erlaß eines Vorführungsbefehls wurde von hier Strafkammer mit der Begründung ab gelehnt,daß das Ausbleiben des Angellagten, der Mit­glied der Zweiten Kammer fei, nach § 229 Str. Pr. O., Art. 84 der hessischen Verfassungsurkunde, sowie § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung als ge­nügend entschulbigt anzufehen" sei. Auf erneuten Antrag der Staatsanwaltschaft wurde demnächst für die in dem oben erwähnten Termin auf unbestimmte Zeit vertagte Hauptverhandlung neuer Termin auf den 30. v. M. anbe­raumt, zu dem H. nach vorgängiger bezüglicher Benach­richtigung der Großh. Staatsanwaltschaft abermals nicht erschien. Dem von der letzteren nunmehr erneut gestellten Anträge wurde von fetten der Strafkanrmer durch (£r* laß dsss lVorführungsbefehls für den auf den 18. April d. I., vormittags 9 Uhr, neu festgesetzten Hauptver- handlungstermin entsprochen. Da die Vollstreckung dieses Vorsührungsbefehls seitens des Gerichts von der vorherigen Genehmigung der Zweiten Kammer der Stände im Einklang mit den in dieser Hinsicht bestehenden Vor­schriften abhängig gemacht worden ist, hat die Staatsanwalt* schäft Mainz unter Vorlage der Akten die Vermittelung des Staatsmini steriums wegen Erwirkung dieser Genehmigung in Anspruch genommen. Das Ministerium richtet nun, unter Darlegung des Sachverhaltes, an den Präsidenten der Zweiten Kammer das Ersuchen, eine Be­schlußfassung der Zweiten Kammer der Stünde darüber herbeizusühren, ob diese zu den gegen den Abg. Haas in Aussicht stehenden Maßnahmen ihre Einwilligung giebt.

Ter Abg. Ohl beantragt den Ausbau der Realschule zu Groß-Umstadt zu einer Ober-Realschule.

Eine neue Regierungsvorlage bringt Gesetzentwürfe, die Besoldungen der Gendarmen und die Polizeikosten und die Disziplinarverhältnisse der Gendar­men betreffend. In dem Entwurf eines Gesetzes, die Be­soldungen der Gendarmen und die Polizeikosten betreffend, heißt es, daß vom Rechnungsjahr 1902/03 an jeder Gemeinde mit einer Schutzmannschaft, welche in militärischer Weise nach den dieserhalb bestehenden oder noch erlassen werden­den Vorschriften organisiert ist, nach dem Schlüsse eines

Koqucsin.

lf. Frankfurt a. M., 28. Januar.

Gestern an seinem zweiten Frankfurter Gastspielabend Hai Eoquelin vielleicht nicht den größten Lorbeerkranz be­kommen, aber er hatte ihn verdient. Es war ein Moliöre- 2lbenb und die Titelrolle imTartu ff e" und die Diener­rolle des Mascarille inles pr6cieußes ridicules fanden in Eoquelin einen vollendeten Darsteller. Beide Rollen erfordern keine Gemütsbewegung. Das ist für ihn von Vorteil, denn sonst würden wir Deutsche wohl eher eine Lücke in Herrn Coquelins meisterhafter Darstellung empfinben als die Franzosen. Sein Mienenspiel, seine Sprache ist un­vergleichlich, er beherrscht sich jeden Augenblick vollständig, nichtv ist unbedacht, so daß sein Spiel sehr lebendig wirkt, fasi völlig ivahr; zum Eindruck des wirklich Wahren muß der Spieler allerdings ganz die barzustellenbe Persönlichkeit durchempsinden, sodaß feine Spielweise sich daraus von selbst ergiebt, nicht aber das Resultat eines unheimlichen Kleinigkeits-Eifers ist. Wie gesagt, gestern genierte das roenig, denn tartuffe ist ja eben der auf alle Kleinigkeiten mit Fuchsenschlaue achtende Lauerer. Ganz meisterlich giebt Coquelm es wieder, wenn aus der frommen Maske des Schemheiligen plötzlich der wollüstige gemeine Schurke heraus­schaut. Hier giebt er tm stummen Spiel nach meinem Em- Psinden sogar zu viel.

Seine Mitwirkenden treten hinter ihm etwa so wett zu­rück, wie auf emem Lenbach'schen Porträt alles übrige vor ben Augen, dem Kopfe des Dargestellten. Rur wirkt in der theatralischen Kunst das Beiwerk störender als in der malerischen, weck es dort oft in den Vordergrund, gedrängt wird. Für uns Deutsche qt die vollständig leblose Darstellungsweife dieser

übrigen Schauspieler wenig befriedigend, da unser Haupt- beftreben auf ein wirksames Zusammen spiel hinauslaust. Das vermißt man hier völlig; die Nebenrollen sind hier ledig­lich Staffage für den großen Mimen.

**Gemälbeausstellun g. Vor einigen Tagen fand im Gießener Kunftve.rein wieder ein Wechsel der Bilder statt, der teils Erfreuliches, teils weniger Gutes mit sich brachte. Was gleich beim Eintrttk in die Kunstaus­stellung jedem Besucher ins Auge fällt, ist das Portratt unseres Landesherrn, Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, von E Kretschmar in Gera gemalt. Leider entbehrt es jeden künstlerischen Zuges. Die unkünstlerische Auf­fassung, die gezwungene Haltung, der seelenlose, tote Aus­druck, die harte, glatte Techntt, alles dies erweckt im Be­schauer den Eindruck des Minderwertigen. Wie ganz anders, wie lebensvoll wirkt dagegen die Portrattbüste des Prof. Rudolf Leuckhardt, von Christian Lehr in Gießen geschaffen. Diesem Kopse, den man vielleicht zufällig, gerade unter Kretschmars Portratt gesetzt hat, sieht man es cm, daß er sprechend ähnlich sein muß. Wie lebendig der Ausdruck der Augen, wie geifrig fein die Stirn; ein durch­aus fesselndes unb von großer Begabung des Künstlers zeugenbes Werk. Mit am zahlreichsten sind diesmal Land­schaften in Oel sowie in Aquarell vertreten. Die kleinen wirkungsvollen Aquarellbilbcheu (Oktoberabenb, Torfgasse in Neustadt, Aller Dorfwinkel) von Hermann Schlegel in Darmstadt verdienen aufmerksame' Betrachtung. Auch ein jugendlicher Künstler, W. Barthel in Gießen, bringt einige mtt Geschick ausgeführte, teilweise stimmungsvolle Landschaften, von denen einMotiv an dem Niederrhein" und einMotiv an der holländischen Grenze" hervorzuyeben sind. Erwähnenswert ist außerdem ne ~. Wucherer in Frankfurt a. M. mit drei anst.^u.. . -reu, weniger guten Arbeiten, wie wir sie sonst mu Oie,cm begabten

Künstler nicht zu sehen gewohnt sind. H. Licht in Char- lottenburg hatMondnacht" undPommerisches Dörfchen" ausgestellt, beide etwas trüb und düster in der Stimmung. Sehr anmutig unb frisch wirkt bagegen eine kleine Aquarell- StudieBlütezeit" von C. Lenz in Königsberg. W. Kuhnert in Berlin, der bekannte Illustrator, führt uns wieder in exotische Lande und zeigt ein fidel sich tummeln­des, verliebt tollendes Elefantenpärchen. Auch dieses Bild des Künstlers fesselt den Beschauer durch charakteristische Lebendigkeit. Eindrucksvoller durch Aus d e h n u n g als durch Aus f ü h r u n g und Motiv sind dieKosaken in einen Hinterhalt fallend" undDie Teufelsmauer cm Harz" von Werner Schuch in Berlin.Tie Enten in der Sonne" von C. Koester in Klausen sind lebendig in der Zeichnung und kräftig und leuchtend in der Farbe, nur dürfte das Weiß der Enten noch farbiger zu sehen sein, es erscheint teilweise zu gleichwertig, zu monoton. Recht interessant in der Auffassung und flott und breit in der Ausführung sind die StudienBauerngarten" unbAm Bach" von K. Schäffner in Ischl. Derselbe Künstler ist auch noch mit 5 Rötelzeichnungen vorteilhaft Per treten. Gutes in Blumen unb Stillleben leisten A Mass alten in Blase­witz (Birnen und Trauben"), C. Schub erg in Karlsruhe (Kirschen"), Paul Miet he in Berlin (Rosen"), E. Din­ge ldein in Gießen (Rhododendron, Flieder"/. Letzteren kann man srettich einige Härten nicht absprech^n. Zum Schluß sei nun noch auf eine besonders schöne, reizvolle plastische Radierung,Polnischer Jude" von fr. Struck in Berlin, und die Erstlingsarbeiten eines hiesigen an­gehenden jungen Künstlers, L. Lony, aufmerksam gemacht, der, wenn seine Entwicklung im rechten Verhältnis fort* schreitet, zu den schönsten Hoffnungen berechtigt.

Kaiser Wilhelms Geschenk an die Stadt Rom wird, wie wir beretts mell ussichtlichj

einem der hervorragendsten Berliner V.l«. . dem Prof.