Nr. 25
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152. Jahrgang
Erstes Blatt.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.— viertel- jährl. ausschl. Bcstellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenprexs: lokal 12Pf^ auswärts 20 Psg.
Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko: für ,Stadt und Land' und „Gerichlssaal":R.Ditt« mann; für den Anzeigenteil: Hans Beck.
Donnerstag 30. Jannar 1002
Bezugspreis:
monatlich 7bPs„ viertel-
GietzenerAnzeigel
General-Anzeiger **
Polttische Tagesschau.
Zur Lösung der Duellfrage macht der „Reichsbote" u. a. folgenden Vorschlag:
Für die thätliche Beleidigung, die üble Nachrede und die böswillige Verleumdung muß aber neben einer Freiheitsstrafe die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte als Nebenstrafe zulässig beziehungsweise geboten sein. Einem böswilligen Verleumder können nie mildernde Umstände zugebilligt werden; sie sind daher aus dem Strafgesetzbuche zu streichen. Dagegen ist dasselbe durch eine Bestimmung dahin zu ver- schärfen, daß chm stets die Ehrenrechte abzuerkennen sind, sowie daß ein gewohnheitsmäßiger Verleumder mit einer Gefängnisstrafe von mindestens einem Jahre unter Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestraft werden muß. Bei der üblen Nachrede ist bei aanz besonderer, nur auf geringer Fahrlässigkeit beruhender Sachlage das Vorhandensein mildernder Umstände wohl denkbar; hier könnte dann zweckmäßig ein verschärfter Verweis an Stelle der Freiheitsstrafe treten-
Erst eine derartige Aenderung und Vervollständigung des Strafgesetzes würde den einzusetzenden Ehrengerichten den geeigneten Boden bereiten, nm einerseits denjenigen, welcher durch eine Abbitte die erforderte Genügt huung nicht leisten will oder kann, dem zivilen oder militärischen Strafrichter zu überliefern, und andererseits auch ohne das Mittel eines Zweikampfes der verletzten Ehre volle Genugthuung zu verschaffen. Wer eine für zulässig erachtete Wbitte nicht annehmen will, mag dann die unausbleiblichen Folgen sich selbst Urschreiben. Wird außerdem noch die Lücke des Strafgesetzbuches ausgefüllt, nach welcher der Versuch der Beschädigung einer Sache, eines Tieres strafbar ist, die versucht Körperverletzung eines Menschen aber nicht mit Strafe bedroht wird, dann wird der „Zweikampf" überschriebene fünfzehnte Abschnitt des zweiten Teiles des Strafgesetzbuches als entbehrlich getrost gestrichen werden können."'
Der Bücherzoll.
In dem neuen Zolltarif ist wohl der seltsamste Zollsatz der geplante Bücherzoll. Bisher wurden Bücher zollfrei eingeführt. Nach dem neuen Zolltarif sollen Bücher, Bilder, Kalender, Musiknoten usw. mit Einb änden, die chrer Beschaffenheit nach mit mehr als 15 Mk. für den Doppelzentner zollpflichtig sind, den Zollsätzen für den Einband unterliegen. Albums, Einbanddeckel und dergleichen, in welche Bücher, Bilder, Musiknoten usw. eingelegt oder eingeschoben sind, sollen für sich verzollt werden Dieser Zoll fällt mit 30 Mk. für 100 Kgr. auf alle Einbände, die mit Leder oder Gespinstwaren aller Art ganz oder teilweise überzogen oder damit ausgestattet sind.
Zunächst ist es ein geradezu ungeheuerlicher Gedanke, den Zoll für das volle Gewicht eines gebuirdenen Buches von einem Stückchen Leinwand oder Leder abzuleiten, das sich am Einbande befindet, und beispielsweise 100 Kgr. gebundene Bücher deshalb mit 30 Mk. Zoll zu belegen, weil sich an ihren Einbänden 500 Gramm Leinwand befinden. Anscheinend soll der vorgeschlagene Zoll als eine Schutzmaßregel für das Buchbindergewerbe gedacht sein. Selbst wenn das Buchbindergewerbe einen solchen Schmutz nötig hätte, so ist es doch unmöglich, zu Gunsten eines einzelnen Gewerbes eine solche schwerwiegende Maßregel zu treffen, die eine Anzahl anderer Gewerbe aus das empfindlichste schädige:: würde. Dazu-kommt, daß der dem Buchbindergewerbe durch den Zollvorschlag zugedachte Schutz sich« in das gerade Gegenteil verkehren müßte. Denn wenn die
jenigen Staaten, die den Export Deutschlands aufnehmen, im Wege der Repressalie gebundene Bücher ebenfalls mtt einem Zoll belegen, so wird auch dem Buchbinder-Ge- we rbe Deutschlands weitaus der größte Nachteil erwachsen.
Der schwerste Schaden wird den deutschen Buchhand el und das Buchdruckgewerbe treffen. Die Ausfuhr Deutschlands an Büchern, Karten, Musikalien, Zeitschriften überwiegt die Einfuhr um das achtfache, und daraus folgt, daß das deutsche Buchdruckgewerbe in bedeutendem Umfange für. die deutsche Bücherausfuhr beschäftigt wird, 'Für Deutschland werden im Auslande Drucksachen nur in verschwindend geringer Menge hergestellt, während deutsche Pressen im Inland reichlich durch, vom Ausland erteilte Druckausträge in Bewegung gesetzt werden. Sollte nun der vorgeschlagene Zoll auf gebundene Bücher zur Einführung gelangen, so würde das unzweifelhaft das Ausland, insbesondere die für die deutsche Ausfuhr am meisten in Betracht kommenden Staaten Oesterreich-Ungarn, Schweiz, Rußland, Vereinigte Staaten und England zu Gegenmaß^- regeln veranlassen, die eine starke Erschwerung und Einschränkung der deutschen Bücherausfuhr im Gefolge haben müßte. Darunter würde der Buchhandel und das Buchdruckgewerbe zu leiden haben, während auf der anderen Seite aus dem Zoll auf die Büchereinfuhr dem Buchgewerbe nicht der geringste Vorteil erwachsen würde.
Nicht minder ins Gewicht fällt die Rücksicht auf die Käufer und Leser von Büchern. Dieser Bücherzoll ist geradezu eine Steuer auf die Bildung; getroffen werden von dieser Steuer gerade die wertvolleren Erzeugnisse der Litteratur und Kunst, die in einem ansprechenden Einband eingeführt werden, wahrend die leichte Ware ohne Zollbelastung über die Grenze geht. Es ist nicht würdig eines Kulturstaates, aus der Besteuerung der geistigen Erzeugnisse Einnahmen zu ziehen. Das gilt um so mehr von dem vorgeschlagenen Zoll auf gebundene Bücher, Musikalien usw., als dieser Zoll weder den Finanzen, noch der geistigen Produktton des Deutschen Reiches irgend welchen Nutzen bringt und das Buchgewerbe außdaA empfindlichste benachteiligen muß.
Parlamentarisches aus Hessen.
Die beretts erwähnte Vorstellung der Gemeinde-Vertretung und Einwohner von Birklar, betreffend den Bau der Eisenbahn Lich—Butzbach, als Antrag überreicht von dem Abg. Köhler-Langsdorf, hat folgenden Wortlaut: Bei dem oben genannten Bahnbau soll wie sich nunmehr herausstellt, Birklar unberücksichtigt bleiben. Birklar ist em Dorf von 503 Einwohnern und liegt fast dreiviertel Stunden von der nächsten Eisenbahnstation (Lich) entfernt. Fast 50 Prozent der männlichen Einwohner gehört dem Arbetter- stande an und ist auf die Städte angewiesen Es dürften diese Personen nicht zu beneiden sein, wenn sie morgens, um nach der Arbeitsstelle zu kommen, bei Wind und Wetter erst einen Weg von dreiviertel Stunden zu Fuß zurücklegen müssen und abends, nachdem sie sich tagsüber müde gearbeitet haben, denselben Weg nach ihrem Heim machen müssen. Sollte Birllar bei dem hier in Frage stehenden Bahnbau nicht berücksichtigt werden, was bei seiner gün- sttgen Lage ein Leichtes ist, so hat es niemals Aussicht, eine Bahnverbindung zu erhalten, da fast alle umliegenden Ortschaften mit Bahnen versehen sind oder durch dce hier erwähnte Bahnlinie versehen werden. Im Interesse der hiesigen Gemeinde sehen wir uns deshalb veranlaßt, die ehrerbietige Bitte auszusprechen: hohe Zweite Kammer der Stände wolle veranlassen, daß bei dem hier in Frage stehenden Bahnbau auch Birklar berücksichtigt werde und zwar
dadurch, daß die Bahn an diesem Orte vorbeigeführt unb ihm eine Haltestelle gegeben wird.
Gegen den Landtagsabg. Haas (Mainz) ist durch Beschluß des Landgerichts der Provinz Rheinhessen vom 20. Juni v. I. auf Strafantrag des preußischen Kriegsministers das Hauptverfahren unter der Beschuldigung eröffnet worden, daß er „zu Mainz am 14. Januar 1001 Mitglieder der b ewafsneten Macht in Beziehung auf deren Beruf öffentlich in einer Zeitung beleidigt habe, indem er in Beziehung auf sämtliche Angehörigen des o st asiatischen Expeditionskorps^ die nicht erweislich wahre Thatsache behauptet und verbrettet. habe, daß dieselben ungestraft stehlen, rauben, morden und plündern, welche Thatsache geeignet sei, die Genannten verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen." H. hat, nachdem ihm Ladung zur Hauptverhandlung auf den 27. September v. I. rechtzeitig zugestellt lvorden war, in einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft Mainz unter Berufung auf den Artikel 84 der Verfassungsurkunde, „in seiner Eigenschaft als Mitglied der Zweiten Ständekammer" die Erklärung abgegeben, daß er derVorladungzurHauptverhandlung „Folge zu leisten nicht in der Lage fei." Die Großh. Staatsanwaltschaft hat hieraus zunächst Veranlassung genommen, Aussetzung des fraglichen Termins zu beantragen, worauf gerichtsseitig neuer Hauptverhandlungstermin auf den 20. November v. I. festgesetzt worden ist. Der mit Rücksicht auf das abermalige Ausbleiben des H. von der Staatsanwaltschaft gestellte Antrag auf Erlaß eines Vorführungsbefehls wurde von hier Strafkammer mit der Begründung ab gelehnt, „daß das Ausbleiben des Angellagten, der Mitglied der Zweiten Kammer fei, nach § 229 Str. Pr. O., Art. 84 der hessischen Verfassungsurkunde, sowie § 6 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung als genügend entschulbigt anzufehen" sei. Auf erneuten Antrag der Staatsanwaltschaft wurde demnächst für die in dem oben erwähnten Termin auf unbestimmte Zeit vertagte Hauptverhandlung neuer Termin auf den 30. v. M. anberaumt, zu dem H. nach vorgängiger bezüglicher Benachrichtigung der Großh. Staatsanwaltschaft abermals nicht erschien. Dem von der letzteren nunmehr erneut gestellten Anträge wurde von fetten der Strafkanrmer durch (£r* laß dsss lVorführungsbefehls für den auf den 18. April d. I., vormittags 9 Uhr, neu festgesetzten Hauptver- handlungstermin entsprochen. Da die Vollstreckung dieses Vorsührungsbefehls seitens des Gerichts von der vorherigen Genehmigung der Zweiten Kammer der Stände im Einklang mit den in dieser Hinsicht bestehenden Vorschriften abhängig gemacht worden ist, hat die Staatsanwalt* schäft Mainz unter Vorlage der Akten die Vermittelung des Staatsmini steriums wegen Erwirkung dieser Genehmigung in Anspruch genommen. Das Ministerium richtet nun, unter Darlegung des Sachverhaltes, an den Präsidenten der Zweiten Kammer das Ersuchen, eine Beschlußfassung der Zweiten Kammer der Stünde darüber herbeizusühren, ob diese zu den gegen den Abg. Haas in Aussicht stehenden Maßnahmen ihre Einwilligung giebt.
Ter Abg. Ohl beantragt den Ausbau der Realschule zu Groß-Umstadt zu einer Ober-Realschule.
Eine neue Regierungsvorlage bringt Gesetzentwürfe, die Besoldungen der Gendarmen und die Polizeikosten und die Disziplinarverhältnisse der Gendarmen betreffend. In dem Entwurf eines Gesetzes, die Besoldungen der Gendarmen und die Polizeikosten betreffend, heißt es, daß vom Rechnungsjahr 1902/03 an jeder Gemeinde mit einer Schutzmannschaft, welche in militärischer Weise nach den dieserhalb bestehenden oder noch erlassen werdenden Vorschriften organisiert ist, nach dem Schlüsse eines
Koqucsin.
lf. Frankfurt a. M., 28. Januar.
Gestern an seinem zweiten Frankfurter Gastspielabend Hai Eoquelin vielleicht nicht den größten Lorbeerkranz bekommen, aber er hatte ihn verdient. Es war ein Moliöre- 2lbenb und die Titelrolle im „Tartu ff e" und die Dienerrolle des Mascarille in „les pr6cieußes ridicules“ fanden in Eoquelin einen vollendeten Darsteller. Beide Rollen erfordern keine Gemütsbewegung. Das ist für ihn von Vorteil, denn sonst würden wir Deutsche wohl eher eine Lücke in Herrn Coquelins meisterhafter Darstellung empfinben als die Franzosen. Sein Mienenspiel, seine Sprache ist unvergleichlich, er beherrscht sich jeden Augenblick vollständig, nichtv ist unbedacht, so daß sein Spiel sehr lebendig wirkt, fasi völlig ivahr; zum Eindruck des wirklich Wahren muß der Spieler allerdings ganz die barzustellenbe Persönlichkeit durchempsinden, sodaß feine Spielweise sich daraus von selbst ergiebt, nicht aber das Resultat eines unheimlichen Kleinigkeits-Eifers ist. Wie gesagt, gestern genierte das roenig, denn tartuffe ist ja eben der auf alle Kleinigkeiten mit Fuchsenschlaue achtende Lauerer. Ganz meisterlich giebt Coquelm es wieder, wenn aus der frommen Maske des Schemheiligen plötzlich der wollüstige gemeine Schurke herausschaut. Hier giebt er tm stummen Spiel nach meinem Em- Psinden sogar zu viel.
Seine Mitwirkenden treten hinter ihm etwa so wett zurück, wie auf emem Lenbach'schen Porträt alles übrige vor ben Augen, dem Kopfe des Dargestellten. Rur wirkt in der theatralischen Kunst das Beiwerk störender als in der malerischen, weck es dort oft in den Vordergrund, gedrängt wird. Für uns Deutsche qt die vollständig leblose Darstellungsweife dieser
übrigen Schauspieler wenig befriedigend, da unser Haupt- beftreben auf ein wirksames Zusammen spiel hinauslaust. Das vermißt man hier völlig; die Nebenrollen sind hier lediglich Staffage für den großen Mimen.
**Gemälbeausstellun g. Vor einigen Tagen fand im Gießener Kunftve.rein wieder ein Wechsel der Bilder statt, der teils Erfreuliches, teils weniger Gutes mit sich brachte. Was gleich beim Eintrttk in die Kunstausstellung jedem Besucher ins Auge fällt, ist das Portratt unseres Landesherrn, Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs, von E Kretschmar in Gera gemalt. Leider entbehrt es jeden künstlerischen Zuges. Die unkünstlerische Auffassung, die gezwungene Haltung, der seelenlose, tote Ausdruck, die harte, glatte Techntt, alles dies erweckt im Beschauer den Eindruck des Minderwertigen. Wie ganz anders, wie lebensvoll wirkt dagegen die Portrattbüste des Prof. Rudolf Leuckhardt, von Christian Lehr in Gießen geschaffen. Diesem Kopse, den man vielleicht zufällig, gerade unter Kretschmars Portratt gesetzt hat, sieht man es cm, daß er sprechend ähnlich sein muß. Wie lebendig der Ausdruck der Augen, wie geifrig fein die Stirn; ein durchaus fesselndes unb von großer Begabung des Künstlers zeugenbes Werk. Mit am zahlreichsten sind diesmal Landschaften in Oel sowie in Aquarell vertreten. Die kleinen wirkungsvollen Aquarellbilbcheu (Oktoberabenb, Torfgasse in Neustadt, Aller Dorfwinkel) von Hermann Schlegel in Darmstadt verdienen aufmerksame' Betrachtung. Auch ein jugendlicher Künstler, W. Barthel in Gießen, bringt einige mtt Geschick ausgeführte, teilweise stimmungsvolle Landschaften, von denen ein „Motiv an dem Niederrhein" und ein „Motiv an der holländischen Grenze" hervorzuyeben sind. Erwähnenswert ist außerdem ne ~. Wucherer in Frankfurt a. M. mit drei anst.^u.. . -reu, weniger guten Arbeiten, wie wir sie sonst mu Oie,cm begabten
Künstler nicht zu sehen gewohnt sind. H. Licht in Char- lottenburg hat „Mondnacht" und „Pommerisches Dörfchen" ausgestellt, beide etwas trüb und düster in der Stimmung. Sehr anmutig unb frisch wirkt bagegen eine kleine Aquarell- Studie „Blütezeit" von C. Lenz in Königsberg. W. Kuhnert in Berlin, der bekannte Illustrator, führt uns wieder in exotische Lande und zeigt ein fidel sich tummelndes, verliebt tollendes Elefantenpärchen. Auch dieses Bild des Künstlers fesselt den Beschauer durch charakteristische Lebendigkeit. Eindrucksvoller durch Aus d e h n u n g als durch Aus f ü h r u n g und Motiv sind die „Kosaken in einen Hinterhalt fallend" und „Die Teufelsmauer cm Harz" von Werner Schuch in Berlin. „Tie Enten in der Sonne" von C. Koester in Klausen sind lebendig in der Zeichnung und kräftig und leuchtend in der Farbe, nur dürfte das Weiß der Enten noch farbiger zu sehen sein, es erscheint teilweise zu gleichwertig, zu monoton. Recht interessant in der Auffassung und flott und breit in der Ausführung sind die Studien „Bauerngarten" unb „Am Bach" von K. Schäffner in Ischl. Derselbe Künstler ist auch noch mit 5 Rötelzeichnungen vorteilhaft Per treten. Gutes in Blumen unb Stillleben leisten A Mass alten in Blasewitz („Birnen und Trauben"), C. Schub erg in Karlsruhe („Kirschen"), Paul Miet he in Berlin („Rosen"), E. Dinge ldein in Gießen („Rhododendron, Flieder"/. Letzteren kann man srettich einige Härten nicht absprech^n. ‘ Zum Schluß sei nun noch auf eine besonders schöne, reizvolle plastische Radierung, „Polnischer Jude" von fr. Struck in Berlin, und die Erstlingsarbeiten eines hiesigen angehenden jungen Künstlers, L. Lony, aufmerksam gemacht, der, wenn seine Entwicklung im rechten Verhältnis fort* schreitet, zu den schönsten Hoffnungen berechtigt.
Kaiser Wilhelms Geschenk an die Stadt Rom wird, wie wir beretts mell ussichtlichj
einem der hervorragendsten Berliner V.l«. . dem Prof.


