Nr. 24
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem hessischen Landwirt die Siebener Kamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Bei lag der Brühl'sch'. Unwers.-Buch- u.Stein druckerei (Pietsch Erben Redaktion, Erpeditw.c und Druckerei:
«chulstraße 7
Adresse für Depeschen. Anzeiger Gießen.
Fern sprrchanschlußNr.51.
152. Jahrgang
Erstes Blatt
Mittwoch 29. Januar 1903
Bezugspreis:
9 monatlich 7öPf., viertel«
jährlich 9)iL 2.20; durch k ydk Abhole- u. Zweigstellen
a ''-.’T* monatlich 65 Pf.; durch
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General-Anzeiger ez .ää
v für den polit. u. allgem.
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
v -*>7 " zeigenteil: Hanö Beck.
Einladung
zum Bezüge des Hießener Anzeigers.
Durch seine Reichhaltigkeit, die zahlreichen Original- Meldungen aus Stadt und Land, die ausführlichen, jeder Großstadtzeitung gleichwertigen Berichte über die Reichstags- Verhandlungen in besonderem Parlamentsblatte, den großen Depeschcntcil u. s. w. ist der Gießener Anzeiger zu einem ersten Provinzblatte herangewachsen. Wir werden unermüdlich an dem weiteren Ausbau desBlattes arbeiten und alle berechtigten Wünsche unserer Leser nach Möglichkeit berücksichtigen. Daß unsere Bemühungen in reichem Maße Anerkennung finden, beweist das fortwährende Steigen unserer Abonnentenzahl. Zum Bezüge für die Monate Februar und März laden wir hiermit höflichst ein. Bestellungen nehmen alle Zeitungsträger, Zweigstellen, Postaüstalten und die Expedition mtgegen.
Hochachtungsvoll
Verlag des Gießener Anzeigers.
KeKanntmachung.
Der LandeS-Pferdezuchtverein im Großherzogtum beabsichtigt, mit den im Frühjahr und Herbst d. I. zu Darmstadt cäzuhaltenden Pferde- und Fohlenmärkten eine Verlosung von Pferden, Fohlen, landwirtschaftlichen Geräten und sonstigen Gegenständen zu verbinden.
Großh. Ministerium des Innern hat die nachgesuchte Erlaubnis zur Veranstaltung dieser Verlosungen unter der Bedingung erteilt, daß successive bis zu 50000 Lose zu 1 Mk. daS Stück ausgegeben werden dürfen und einschließlich der Reichsstemoelabgabe mindestens 70 Prozent des Bruttoerläses aus dem Verkauf der Lose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.
Zugleich ist der Vertrieb der Lose im Großherzogtum gestattet worden.^
Gießen, den 25. Januar 1902.
Großherzogliches Kreis amt Gießen-
v- Bechtold.
Politische Tagesschau.
Die Beschäftigung von Gastwirtsgehilfeu.
Der „Reichsanzeiger"" veröffentlicht die am 1. April in Kraft tretende Verordnung des Bundesrats über die Beschäftigung von Gehilfen und Lehrlingen in Gast- und Schankwirtschaften. Die Verordnung bestimmt, daß jedem Gehilfen und Lehrling über 16 Jahre für die Woche siebenmal eine ununterbroch eneRuhezeit von mindestens acht Stunden zu gewähren ist. Für Gehilfen und Lehrlingen unter 16 Jahren muß die Ruhezeit mindestens neun Stunden betragen. Durch Polizeiverordnungen kann diese längere Ruhezeit auch für Gehilfen und Lehrlinge über 16 Jahre vorgeschrieben werden. Die höhere Verwaltungsbehörde ist befugt, in Bade- und anderen Kurorten die Ruhezeit für Gehilfen und Lehrlinge über 16 Jahre in Gastwirtschaften während der Saison, jedoch nicht über eine Dauer von drei Monaten, bis auf sieben Stunden herabzusetzen. Neben dieser Ruhezeit müssen täglich, abgesehen von den Mahlzeiten, Ruhepausen in der Gesamtheit von mindestens zwei Stunden gewährt werden.
Der Zeitraum zwischen zwei Ruhezeiten, welcher auch die Arbeitsbereitschaft und die Ruhepausen umfaßt, darf für Gehilfen über 16 Jahre höchstens 16 Stunden, für Gehilfen unter 16 Jahren höchstens 15 Stunden und in Bade- uno anderen Kurorten höchstens 17 Stunden betragen. Eine Verlängerung dieser Zeiträume ist für den Betrieb bis zu sechzigmal im Jahre zulässig. An Stelle einer der ununterbrochenen Ruhezeiten rst den Gehilfen und Lehrlingen mindestens in jeder dritten Woche e in m al ein e ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden zu gewähren. In Gemeinden, welche nach der jeweilig letzten Volkszählung mehr als 20 000 Einwohner haben, ist diese Ruhezeit mindestens in jeder zweiten Woche zu gewähren.
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Verzeichnis an- zulegen, welches die Namen der einzelnen Gehilfen und Lehrlinge enthalten muß. In das Verzeichnis ist für jeden einzelnen Gehilfen und Lehrling einzutragen, wann und für welche Dauer eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden gewährt worden ist. In ein weiteres Verzeichnis ist einzutragen, wann Ueberarbeit im Betriebe während des Kalenderjahres stattgefunden hat. Gehilftn und Lehrlinge unter 16 Jahren dürfen in der Zeit von 10 Uhr abends bis 6 Uhr morgens nicht beschäftigt werden. Außerdem dürfen Gehilfen und Lehrlinge weiblichen Geschlechts zwischen 16—18 Jahren, welche nicht zur Fa
milie des Arbeitgebers gehören, während dieser Zeit nicht zur Bedienung der Gäste verwendet werden. Von diesem Verbote sind diejenigen Personen ausgenommen, welche bei der Verkündigung dieser Bestimmungen Kellnerinnen sind.
Ladenschluß.
Dem Vernehmen der „Rh. W. Ztg." zufolge hat der Bundesrat Bestimmungen darüber getroffen, wieviel Geschäftsinhaber in einer Stadt nötig sind, um Anträge auf Einführung eines früheren als des Neun-Uhr- Ladenschlusses stellen zu können.
Danach hat die höhere Verwaltungsbehörde zu dieser Feststellung, sofern es nach den Umständen des Einzelfalles geboten erscheint, einen Kommissar zu bestellen. Dieser hat eine Liste der beteiligten Geschäftsinhaber auszustellen und darin ersichtlich zu machen, welche den Antrag gestellt haben. Diese Liste ist zwei Wochen lang zur öffentlichen Einsicht auszulegen, Einsprüche gegen deren Richtigkeit und Vollständigkeit können von den Beteiligten bis zum Ablauf der Frist schriftlich oder zu Protokoll erhoben werden- Gegen die Entscheidung des Kommissars über die Einsprüche ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zulässig. Dann stellt die letztere auf Grund der ihr vom Kommissar eingereichten Liste fest, ob der Antrag in den Fällen des § 139 f Absatz 1 von zwei Dritteln, in den Fällen § 139 f Absatz 2 von einem Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt ist. Ist gemäß Absatz 2 der Aittrag auf eine Abstimmung über die Verlängerung der Lndenschluß- zeit von mindestens einem Drittel der beteiligten Geschäftsinhaber gestellt, so hat die höhere Vertvaltungs- behorde die letzteren einschließlich der Antragsteller durch ortsübliche Bekanntmachung oder besondere Mitteilung zur Abgabe ihrer Aeußerung unter Angabe der Zeit und des Ortes für deren Entgegennahme aufzufordern. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß bei der Feststellung der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln nur diejenigen Geschäftsinhaber gezählt werden, welche eine bestimmte Aeußerung für oder gegen die Aenderung innerhalb der gesetzten Frist abgegeben haben. Auch diese Liste ist wiederum der höheren Verwaltungsbehörde einzureichen, die ihrerseits feststellt, ob zwei Drittel der Mstim menden sich für die Abänderung der Ladenschlußzeit erklärt haben- Als beteiligte Geschäftsinhaber im Sinne dieser Bestimmungen gelten: 1. sofern die Ausdehnung des gesetzlichen Ladenschlusses für sämtliche Geschäftszweige erfolgen soll, die Inhaber aller offenen Verkaufsstellen der Gemeinde oder
Gießener Uadttheater.
Alt - Heidelberg.
Schauspiel in 5 Akten von Wilh. Meyer-Förster.
„Wenn ein Unglücklicher mich fragt, wo er leben müsse, um dem lauernden Kummer dann und wantl auf eine Stunde zu entrücken, so nenne ich ihm Heidelberg; und wenn ein Glücklicher mich fragt, welchen Ort er wählen soll, um jede Freude des Lebens frisch zu kränzen, so nenne ich ihm abermals Heidelberg."
Mit diesen lockenden Worten Kotzebues, der bekanntlich ein Badenser war, leitet Gernot Gunt-herr (wohl ein Pseudonym) seine „Heidelberger Lieder"*) ein, die mir just in diesen Tagen auf den Redaktionstisch gelegt wurden. Ich möchte hier nur folgende Strophen aus dem hübschen, litterarisch ja durchaus anspruchslosen, aber harmlos gefälligen Studentengesangbüchlein wiedergeben:
Die Hirschgasse flimmert in Blütenschnee, Dort paukt der Heidelberger S. C.
Rings Wappen gelb, grün, weiß, rot, blau! Im Halbkreis malerisch stehen zur Schau:
Die Schwaben, Guestphalen und Preußen zumall Vandalen, Rhenanen, in stattlicher Zahl.
Uub scharf und schneidig die Schläger klirrn, Tie Quarten fauf en, die Terzen schwirrn.
Tes Unparteischen Kommando erschallt, Tre Sekundanten rufen ihr „Halt""!
Und über allem ein lichter Schein Eon Lenzeszauber und Lebensmain.
Ein Blühen und Duften weit und breit —
£ felige, goldge Studentenzeit!
O selige, goldge Studentenzeit! Ja, wir Deutschen sind i016 noch dre guten alten Romantiker, und lvenn uns ine Glocken der Erinnerung läuten, dann wird es Sonntag ^^sbren Herzen! Ob wir auch täglich frisches, frohes! Studentenleben um uns sehen, uns geht doch immer aufs neue das Herz aus, wenn wir uns unter die akademische Jugend mischen bie junge Burschenherrlichkeit von der Warte der alten herab voll weicher Wehmut sinnend betrachten. Mll welchem freudigen Feuereifer versentt sich selbst das bemoosteste, dreizähllge Semester in solche prächtigen Bücher wie Dr. Ficks „Auf Deutschlands hohen Schulen" (Berlin, Hans Ludw. Thilo) und Paul G):ab eins ,O alte Bur scheu Herrlichkeit"" (Stuttgart, Union). Und giebt es irgendwo in Deutschland einen alten Burschen, der m fernen jungen Jahren singend durch die Well gefahren, einen Schläger in der Hand, auf der Brust DreifarbenbanL, und sänge und hörte nicht auch im engsten Philistertum am
*) 3. umgestaltete Ausl. (101 S.) Frankfurt a. M., Gebr. Knauer. 2 Mll
liebsten unter allen Liedern eines derer von I. V. Scheffel, jene Lieder, die den Ruhm von Stadt und Schloß Heidelberg über alle Lande und Meere getragen haben! Ja, Heidelberg ist doch immer noch die schönste Universllätsstadt der Welt, mit den herrlichen Kastanienwäldern auf den Hügeln und Bergen ringsum, mit der ganzen paradiesischen Schönheit des Neckarthates, mit den verfallenen Renaissance- Palästen Otto Heinrichs und Friedrichs IV., an deren herrlicher Pracht uill) unvergleichllchier Wirkung wunderliche Flickschuster jüngst sich vergreifen wollten, bis sie schließlich, doch den energischen Protesten des ganzen poesiefühlenden Deutschlands gegenüber die Waffen streckten und den Ausbau ad Calaendas Graecas vertagten. Geradezu märchenhaft aber ist der Anblick Heidelbergs im Frühjahr zur Zeit der Obstblüte, wenn die großen zartrosa Blumensterne der Mandelbäume aus den fRebgärten ins Thal leuchten und die Knospen der Aprikosen-, Pfirsich- und Krrschbäume auf- brechen. Niemand kann sich dem Zauber entziehen, den Meister Joseph Victor so wundervoll in Worte zu kleiden verstanden hat:
„Und kommt aus lindem Süden Der Frühling üb er's Land, So weht er Dir aus Blüten Ein schimmernd Brautgewand.
Auch mir stehst Du geschrieben Jn's Herz gleich einer Braut, Es klingt wie süßes Lieben Dein Name mir so traut."
Diese Verse summten wieder und immer wieder mir in den Ohren bei der gestrigen Erstaufführung von Wilhelm Meyer-Försters neuem Schauspiel „Alt-Heidelberg". Frühling draußen in der Natur, in dem reich gesegneten Neckar- thale, und Frühling drinnen im Herzen, wie in dem schönen Mulusstücke Max Halbes, „Jugend" benamst, das ist dieses romantischen Schauspiels zugleich frischfrohe und wehmütig süße Stimmung. Meyer-Förster, heute ein Vierziger — man findet fein Portrait im neuesten, 11. Hefte der illustrietten Familienzeitschrift „Zur guten Stunde" (Berlin, Bong u. Co., pro Heft 40 Pfg.) — hat als Student vor annähernd zwanzig Jahren feine litterarische Laufbahn als „Samar Gregorow" mit einer frischen Satire auf den einst viel gelesenen Saxoborussenrornan des Ostpreußen Meding, der sich Gregor Samarow als Schriftsteller nannte, eingeleitet. Seiner alten Liebe für Studententum und Stndentenpoesie ist er treu geblieben. Vor etwa einem Jahre wohl gab er bei Karl Krabbe in Stuttgart eine mit hübschen Illustrationen reich geschmückte Erzählung unter dem Titel „Karl Heinrich" heraus. Alt-Heidelberg war der Boden, auf dem sich jenes Geschichtlein abspielte, und das erquickende, gesangvolle Leben der Burschenjahre mit seinen goldenen Stunden und seinen Feierklängen von der allgemeinen, alle Standesunterschiede nivellierenden Jugendbruderliebe war darin mit Anmut ge
schildert. Jetzt hat Meyer-Förster diese Erzählung zu einem Schauspiel umgestaltet, das mit seinem inneren, lieblichen Schmelz uns alle, die wir in der schönen, der köstlichen Zeit, in den Tagen der Rosen mit gefühlt und m itgesungen haben, zeitweise in eine eigene gefühlsweiche Stimmung versetzte — wenn es auch hier und da, wie natürlich, mehr novellistisch als dramatisch wirkte und mitunter allzu stark Gustav Freytags „Verlorener Handschrift" nachempfunden ist.
Aus einer griesgrämigen kleinen Residenz kommt nach strenger fteudloser Jugend ein schüchternes Prinzlein ii die Musenstadt. Wie mancher andere Mulus, der zum ersten Male die Schwelle der altna mater überschreitet, steht der aus Meyer-Försters Dichtersingern gesogene Erbprinz von Sachsen-Karlsburg zunächst pochenden Herzens und befangen der neuen Welt gegenüber, die sich ihm eröffnet und der er von nun ab angehören soll; wohl leuchtet in fein bislang etwas nebelhaftes Prinzendasein schon die ausgehende Sonne der lange ersehnten akademischen Freiheit wie das goldene Morgenrot, zauberisch schimmernd, glückverheißend, aber das geheimnisvolle unbekannte Land, in das er sich halb zitternd, halb ungeduldig hineinbegiebt, ist ihm noch ftemd und unverständlich. Doch das wird gar schnell anders. Hier auf dem herrlichen Stückchen Erde weckt die freie, frische Burschenherrlichkeit die unterdrückte Jugend aus ihrer Schlummerbefangenheit, Prinz Karl Heinrich wird Mensch unter Menschen, und es entwickelt sich aus ihm ein neuer Phönix, ein frischer, froher Fuchs, dem Burschenlust und die erste keusche Jugendliebe das reine Herz erfüllen. Gar bald auch lernt Karl Heinrich den Rundreim begreifen:
Doch Keine ist aequalis Ter Filia hoapitalis.
Von allen den Mädchen so blink und so blank gefällt ihm am besten die Käthie, des Wirtes Nichte, sie ist sein Gedanke bei Tag und bei Nacht. Aber mitten aus dem Genuß des Lebens, aus dem süßen Zauber thörichter und doch so süßer Jugendliebe ruft ihn die Fürstenpsücht. Ter durchlauchtigste Onkel ist schwer erkrankt und Erbprinz Karl Heinrich muß an seine Stelle treten. Schwer rcißt er sich los und geht, nicht, wie er noch soeben gehofft hatte, mit Käthie nach Paris, sondern nach dem verschlafenen Karlsburg, Alt» Heidelberg und Käthie im Herzen.
So weit wirkte das Stück durch das stets gefällige Ereignis, einen Fürsten niedersteigen zu sehen unter gewöhnliche Sterbliche, mit denen er Mensch ist und bei denen er das Glück findet — und namentlich durch den Reiz der Stimmung, die thatsächlich — trotz mannigfacher Unwahrscheinlichkeiten — viel von der Poesie der Jugendsrische, der Burschenlust, von dem milden Zauber der Maienliebe, von der deutschen Studentenromantik bietet. Es ist aber nicht Scheffels feuchtfröhlich lachendes Gesicht, das dabei Herrn Meyer-Förster über die Schulter sieht, nicht des prächtigen Heidelberg^


