deutschen untersten Volksschicht bericht, und daher auch aus lnesem Grunde die Abhilfe, bei der Lebensunfähig- keit eines deutschen Arbeiterstandes in den gemischtsprachigen Gebieten, wesentlich in der Vermehrung und Kräftigung des selbstarbeitenden Kleinbauernstaydes, im Anschlüsse daran auch des deutschen Handwerkerstandes zu finden ist; 6. daß er die Schließung der östlichen Grenzen gegen die nichtdeutsche Einwanderung für eine der Vorbedingungen des schließlichen Gelingens des Anfiedelungswerkes, aber auch für ein Gebot der Selbsterhaltung des deutschen Volkes zur Aufrechterhaltung feiner Eigenart hält."
An den Reichskanzler Grafen Bülow wurde hierauf folgendes Telegramm gesandt:
„Die in Eisenach tagende Hauptversammlung des „A. V." spricht der preußischen Regierung für die Einbringung der neuen Polenvorlage freudigsten Dank aus. ist doch damit wieder ein Schritt vorwärts gethan in einer kräftigen, selbstbewußten deutschen Politik, für deren Unterstützung und Durchführung der „A. V." wie bisher, so auch in Zukunft freudig seine ganze Kraft einsetzen wird."
Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die Rede des Abg. Prof. Dr. H ass e über: „Die bisherigen Ergebnisse deutscher Kolonialpolitik". Nach den Ausführungen des Redner kommen vier Zwecke für die Erwerbung deutscher Kolonien in Frage; nämlich: 1. die Erwerbung von Siedelungsgebieten für die deutsche Auswanderung; 2. die Erwerbung von Gebieten, aus denen wir unsere Kolonialwaren und Rohstoffe für unsere Industrie beziehen können, ohne dabei auf den guten Willen oder die Vermittelung Fremder angewiesen zu sein; 3. die Erwerbung großer Gebiete mit einer aufnahmefähigen Bevölkerung als Absatzgebiete für unsere Ausfuhr, ausschließlich abhängig von unserem eigenen Willen; 4. die Gewinnung eines größeren Gesichtskreises für das ganze deutsche Volk, um es für die Aufgaben der Weltwirtschaft und Weltpolitik zu befähigen. Keiner der genannten Zwecke ist bisher erreicht worden. So lange Deutschland Siedelungsgebiete für deutsche Auswanderer noch nicht erworben hat, ist es verpflichtet, durch Staatsverträge mit fremden Staaten das privat-wirtschaftliche Gedeihen und den nationalen Fortbestand deutscher Ansiedelungen unter fremder Staatshoheit sicher zu stellen.. Aus finanziellen Gründen empfiehlt sich die Umwandlung der Schutztruppen in Polizeitruppen im ostafrikanischen Schutzgebiet und in Kamerun, sodaß eigentliche Kaiserliche Schutztruppen nur noch in Deutsch-Südwestafrika und in Kiautschou sortbestehen. Recht bedenklich ist die Anschwellung des Pensionsetats durch den Kolonialdienst. Die Kolonialpolitik ist ein Teil unserer Wirtschaftspolitik; sie ist kein Tummelplatz für Theoretiker und Phantasten, aber ebensowenig für internationale Großkapitalisten. In Zukunft wird mehr in Frage kommen, das wie deutscher Kolonialpolitik zu betonen. — In der Debatte betonte u. a. Kolonialdirektor Selin-Hamburg die Notwendigkeit einer intensiven Wechselwirkung in kultureller und wirtschaftlicher Beziehung der Kolonien mit dem Mutterland, und Pastor Schlechtendahl besprach die günstigen Verhältnisse Südbrasiliens als Siedelungsgebiet. — Mit Kommersen wurde der Verbandstag eröffnet und geschlossen.
Aus Stadt unii Kand.
Gießen, den 28. Mai 1902.
** Ernennung. Ernannt wurde der Bahnwärter bei der Main-Neckar-Eisenbahn Weißmüller zum Weichensteller bei dieser Bahn.
** Die Beamten der Gerichtsschreibereien des Großh. Hessen halten am Sonntag nachmittag im Restaurant „Zum Storch" in Frankfurt a. M. zum Zwecke der Beratung interner Berufsangelegenheiten eine größere Versammlung ab.
** Dem Jahresbericht der Großh. Gewerbe-Inspektionen für das Jahr 1901 entnehmen wir über die in gewerblichen Betrieben oorgekommenen Unfälle folgendes: Im Berichtsjahre kamen 2694 (1900 2575) Unfälle zur Kenntnis der Gewerbe-Inspektionen. Hieran sind beteiligt die Aufsichtsbezirke Darmstadt mit 927, Offenbach mit 655, Gießen mit 253, Mainz mit 480 und Worms mit 379 Unfällen. Auf je 1000 Arbeiter entfallen in diesem Jahre 22 Unfälle gegen 30 im Vorjahre. Unfälle mit tätlichem Ausgange sind 24 (22) zu verzeichnen, und zwar [9 im Aufsichtsbezirk Darmstadt, 1 in Offenbach, 7 in Gießen, 5 in Mainz und 2 in Worms. Im Bezirk Mainz kommen auf 1000 jugendliche Arbeiter 37, auf 1000 weibliche erwachsene Arbeiter 8 Unfälle. Im Bezirk Worms kommen auf je 1000 erwachsene Arbeiter 32, jugendliche Arbeiter 21, erwachsene Arbeiterinnen 10 und jugendliche Arbeiterinnen 9 Unfälle. Vielfach wird die Wahrnehmung gemacht, daß in denselben Berufszweigen fast stets die gleichen Unfälle wiederkehren. So liegt in den Brauereien z. B. die Ursache der Unfälle sehr oft im Heben und Tragen von schweren Gegenständen oder Ausgleiten auf nassem, schlüpfrigem Boden. Bei der Bedienung von Holzbearbeitungsmaschinrn geht man viel zu gleichgiliig zu Wege. Es werden oft noch Leute verwandt, denen jede Uebung und Geschicklichkeit mangelt. Auch das Hantieren an im Gange befindlichen Maschinen hat eine Anzahl schwerer Unfälle verursacht. Die Unfälle der jugendlichen Arbeiter bestanden meistens in Quetschungen der Hände oder entstanden durch Fallenlassen von Gegenständen auf die Füße. Die für den Betrieb in 'Steinbrüchen bestehenden Unfallverhütungsvorschriften wurden vielfach außer Acht gelassen. Namentlich wird die Lagerung und Handhabung von Sprengstoffen vielfach noch immer nicht den bestehenden Vorschriften entsprechend gehandhabt. So beklagenswert die immer wieder vorkommenden Unfälle sind, so muß doch anerkannt werden, daß man auch in dem vergangenen Jahre bemüht gewesen ist, die Zahl der Unfälle durch entsprechende Einrichtungen möglichst einzuschränken. Gerade bei der Vorlage von Baugenehmigungen und derjenigen genehmigungspflichtiger Anlagen bietet sich dem Aufsichtsbeamten vielfach Gelegenheit, besondere Anordnuugen unter die Genehmigungsbedingungen aufzunehmcn, welche geeignet sind, Unfällen vorzubeugen. Infolge der Bestimmungen in § 3 des Reichsgesetzes, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze vom 30. Juni 1900 und der Großh. Verordnungen vom 1. und 3. Dezember 1900, sind die seitherigen Schiedsgerichte außer Wirksamkeit getreten, und es wurde für jede Provinz ein Schiedsgericht mit dem Sitze in Darmstadt, Gießen und Mainz errichtet. Diesen Schiedsgerichten fällt die Entscheidung von Streitigkeiten über Entschädigungen au: Grund der Unfalloerstcherungsgesetze rmd gemäß §§ 130 ff.
des JnvalidenverficherungsLesetzes zu. Auf die „Schutzhose mit selbstthätigen Trägern", mit deren Herstellung sich die Firma Gg. Dietr. Bücking m Alsfeld befaßt, sei hingewiesen. Ihr Zweck ist der, durch Beseitigung aller vom Körper abstehenden Kleidungsstücke die an gefahrbringenden Gegenständen, Maschinen und Maschinenteilen hantierenden Arbeiter vor Unglücksfällen zu schützen.
** Evangelischer Kirch enge sangv er ei n für Hessen. Das 23. Kir chen g es an g f e st, bei dem )ie Vereine von Hahnheim, Kastel-Kostheim, Mommenheim, Oppenheim, SchwabAburg und Weisenau zur Mitwirkung berufen sind, soll am Sonntag, den 1. Juni, in Schwabs- burg (Rheinhessen) abaehalten werden. Um 10i/2 Uhr indet Hauptprobe in der Kirche statt, um lli/g Uhr Generalversammlung der Vertreter der hessischen Kirchengesang- vereine im Evangelischen Vereinshaus, um 12i/2 Uhr: Einfaches Mittagessen, um 2i/2 Uhr: Festgottesdienst in der Kirche. Nach dem Feftgottesdienst ist um 4 Uhr gesellige Vereinigung im Freien, bei ungünsttger Witterung im Saale des Gastwirts Jakob Staijß.
** Der Kaiser und der Saalburg-Arbeiter. Bei seinem jüngsten Aufenthalt auf der Saalburg wurde dein Kaiser, wie die „Frankfutter Sonne" berichtet, von Baurat Jacobi die Mitteilung gemacht, das die Ausgrabungen ein altrömisches Horn zu Tage gefördert hätten, das noch recht gut erhalten sei. Der Monarch ließ sich den seltenen Fund- gegenstand zeigen, betrachtete ihn mit größter Aufmerksamkeit und fragte dann lächelnd: Jacobi, können Sie blasen? — Nein Majestät. — Ich auch nicht, bemerkte der Kaiser und wendete sich an seine Umgebung mit der Frage, ob einer der Herrn in dieser Kunst erfahren sei. Die Herren vom Militär wie die vom Zivil verneinten, worauf Baurat Jacobi auf einen Saalburg-Arbeiter hinwies, der beim Militär Trompeter gewesen war. Man zitierte den Mann, der in seinem Arbeitskittel herbeieilte und sich kerzengerade vor dem Monarchen aufpflanzte. Sie können blasen? — Zu Befehl Majestät. — Na, dann blasen Sie mal auf diesem alt- römischen Horn! — Der Arbeiter setzte das Instrument an den Mund und entlockte ihm einige grunzende Töne; zu einer lustigen Fanfare aber konnte er es nicht bringen, so sehr er sich auch bemühte. Kaiser Wilhelm sah den Bestrebungen des alten Soldaten mit Humor zu, und als eine harmonische Aeußerung des Fundstückes aller Versuche ungeachtet nicht zu erzielen war, nahm er dem Manne das Horn wieder ab und setzte es — was von den Zeugen der Szene lebhaft bemerkt wurde — ohne es abzuwischen an die Lippen und — blus. Majestät brachte es aber ailch über einige furchtbare Dissonanzen nicht hinaus. Er gab das Horn an Baurat Jacobi zurück und schenkte dem Arbeiter eine Zigarre, die dieser sorgfältig in seinem Kittel verbarg. Willst Du sie nicht rauchen? — fragte der Kaiser. Nein Majestät. — Warum nicht? — Dio hebe ich mir auf als Andenken, die muß ich meiner Frau und meinen Kindern zeigen, Majestät. — So, erwiderte der Kaiser, da wird aber nichts draus, mein Junge; die Zigarre steckst Du Dir jetzt an — hat einer der Herrn Feuer? — (Das ganze Gefolge fährt in die Tasche und ein General entzündet ein Schwedisches, das er dem Arbeiter reicht). So, so, sie brennt ja ganz schön, und hier hast Du eine zweite, die kannst Du meinetwegen als Andenken aufbewahren. Sprach's und verabschiedete sich dankend von dem über die Freundlichkeit des Monarchen gerühtten Arbeitsmann.
t. G r 0 ß e n - B u s e ck, 27. Mai. Wie billig das Holz geworden ist, ersieht man aus der letzten Holzversteige-, run g, die Ende der letzten Woche in unserem Walde ab- gehalten wurde. Kaufmann Rühl von hier kaufte 50 Meter Holz den Meter für 20 Pfennig, sogen. Stöcke.
Lauterbach, 24. Mai. In diesen Tagen fand die Ueberfuhr ung der am alten Friedhof bestatteten Mitglieder dcr Freiherr!. Riedesel'schen Familie statt. Das Marmordenkmal und die Gebeine des in der Gruft beigesetzten ehemaligen Großh. Hessischen Hofjägernieisters Volp. Herrn. Friedrich Riedesel, geb. 1732, gest. 1785, wurden nach Eisenach gebracht, während das aus Sandstein bestehende andere Denkmal und die Gebeine des Frhrn. Georg Ludwig Riedesel, 24 Erdmarschall zu Hessen, geb. 1725, gest. 1800, nach Altenburg überführt wurden.
Darm st a d t, 27. Mui. Der Großh erzog erlegte gestern vormittag im Jägersburger Revier 10 Rehböcke.
Mainz, 27. Mai. Mehrere Buben wollten gestern auf der Ingelheimer Aue das Schauspiel eines ausbrechenden „Vulkans" genießen. Sie bedeckten zu diesem Zwecke eine Portion Schießpulver mit Sand und kleinen Steinen und brachten das Ganze dann zur Explosion. Hierbei bekam nun der 10jährige Sohn eines hiesigen Kaufmannes, der sich nicht schnell genug entfernt hatte, den größten Teil der „Eruption" ins Gesicht und erlitt dadurch schreckliche Verletzungen an den beiden Augen, die vielleicht seine vollständige Erblindung zur Folge haben. — Im Zwangsverfahren wurde gestern nachmittag im Justizgebäude das Hotel Continental in der Bahnhofstraße und das nebenanliegende Haus in der Parkusstraße öffentlich versteigert. Beide Häuser hatten vor einigen Jahren zusammen 272000 Mark gekostet, gestern wurde das Hotel zu 150 000 Mark und das nebenanliegende Haus zu 50000 Mark zugeschlagen.
19. Delegiertentag des Rhein-Wain-KastwirLe-Aeröandes.
L
P. Gießen, 28. Mai.
Gestern vormittag versammelten sich die Gastwirte im Cafe Leib, wo die Hauptversammlung stattfand. Vertreten waren die Vereine Bensheim, Butzbach, Darmstadt, Gießen, Groß-Gerau, Heppenheim, Ingelheim, Mainz, Oppenheim, Offenbach, Seligenstadt, Wetterau und Worms, die zum Verbände gehören, außerdem waren Vertreter der Vereine aus Marburg, Frankfurt a. M., Hanau, Kaiserslautern und Straßburg i. E. anwesend. Den Verhandlungen wohnten auch Provinzialdirektor Geheimrat v. Bechtold, Bürgermeister Mecum, Beigeordneter Georgi, Polizeiamtmann Hechler sonne die Stadtverordneten Kirch, Hanau, Schaff st aedt, Orbig, Haubach, Pirr und Löb er bei.
Dev Vorsitzende des Gießener Vereins Mund eröffnete die Versammlung, indem er die erschienenen Kollegen und die sonstigen Gäste, besonders die Vertreter der Behörden begrüßt, worauf er die Leitung der Versammlung an den Verbandsvorfitzenden H a u st - Darmstadt abgiebt. Dieser dankt den erschienenen Vertretern der Bebörden für ihr Erscheinen und betont, daß es selten sei, daß die Berat
ungen des Verbandes sich des Interesses so vieler Vertreter der Staats- und städtischen Verwaltung zu erfreuen gehabt hätten. Auch die Anteilnahme der Bevölkerung Gießens an dem Delegiertentag, die sich in der reichen Beflaggung der Häuser ausdrücke, habe auf die Gäste einen sehr sympathischen Eindruck gemacht. Der Verbands- vorsiyende begrüßt dann noch die erschienenen Vertreter >er befreundeten Vereine und die sonstigen Gäste in der Versammlung.
Provinzialdirektor v. Bechtold spricht den Wunsch und die Hoffnung aus, daß die Beratungen und die Bestrebungen des Verbandes zum Wohle des heimischen Gast- wirtsgewerbes ausschlagen möchten. — Bürgermeister Mecum entbietet den Delegierten Namens der Stadt Gießen, ein herzliches Willkommen. Es sei der städtischen Verwaltung leider nicht vergönnt, die Gäste im eigenen Hause begrüßen zu können, ein städtischer Saalbau, habe gegenüber anderen wichtigeren Aufgaben der städtischen Verwaltung bisher noch hintan gestellt werden müssen. Er hoffe aber, daß die Naturschönheiten unserer Umgebung nach den Beratungen ihre Anziehung auf die Gäste nicht verfehlen würden. Es sei ihm ein Bedürfnis zu erklären, daß es eben diese Beratungen seien, die die Verwaltungsbeamten veranlaßt hätten, in der Versammlung zu erscheinen, um zu hören und zu lernen. Er wünsche den Beratungen den besten Erfolg.
Hierauf wird in die Beratung die Verordnung des Bundesrates betreffend die Ruhezeit des Personals im Gast w ir t s g e w er b e eingetreten, wozu Reinem mer-Darmstadt das Wort nimmt. Er schildert die Entstehung der Verordnung. Diese Bestimmungen hätten das Kopfschütteln aller vernünftigen Menschen erregt, die die Verhältnisse im Gastwirtsgewerbe kennten. Wenn je ein Gesetz die Bezeichnung, daß es am grünen Tisch gemacht ei, verdient habe, so sei es dieses Gesetz. Der Wirt dürfe das freiwillige Angebot seines Personals nicht annehmen, )enn sonst mache er sich strafbar nach dem^Gesetz. _ Dies« Verordnung bedeute einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen, der die Absicht habe zu arbeiten, zu verdienen in einer Zeit, wo ihm die Möglichkeit dazu geboten wird. Der Redner verweist auf die Saisongeschüfte an kleinen Badeorten. Hier schädigten die Bestimmungen nicht nur den Kellner oder den Koch, sondern auch den Prinzipal im höchsten Maße. Ebenso unpraktisch seien die Bestimmungen über die freie Zeit der Lehrlinge. Dies« sollten nicht nur lernen, sondern auch moralisch erzogen werden. Durch die freie Zeit aber, die den jungen Leuten gewährt werden müsse, sei, gelinde ausgedrückt, förmlich für sie eine Prämie geschaffen für Abwege, auf welche sie geraten müssen, weil der Lehrherr nicht in der Lage sei, seine Lehrlinge außerhalb seines Hauses zu kontrollieren. Gewiß sollte die Jugend Erholung haben, aber durch die Bestimmungen dieses Gesetzes gerieten sie auf Abwege. Wenn die Lehrlinge nach 10 Uhr abends nicht mehr arbeiten dürfen, so entspreche dies nicht dem Vorkommen in der Praxis. Im Sommer sei es um 10 Uhr noch heller Tag, und die Restaurants füllten sich erst um diese Zeit, womit sich auch erst die Arbeit einstelle. Man möge doch im Sommer einen Unterschied machen gegenüber der Arbeitszeit im Winter. An drastischen Beispielen charakterisierte Reinemer die schädigende Wirkung der neuen Bestimmungen. Zn Württemberg z. B. habe die Regierung schon eingesehen, daß diese Verordnung für die dortigen" Verhältnisse nicht passe, und man habe dort bereits den Verhältnissen Rechnung getragen. Auch in Hessen hab« man die Zusicherung erhalten, daß man in der Anwent». ung dieser Verordnung nicht rigoros verfahren wolle. Der Fehler sei, daß man alles über einen Kamm scheren wolle und dabei nicht Rücksicht auf die Verhältnisse nehme, die doch in jedem Lande verschieden seien. Es sei unbedingt notwendig, daß man alle Erfahrungen sammele, die das Gesetz zettige und diese der hessischen Regierung unterbreite, damit diese sich klar werde über die Verhältnisse, die sich durch die Verordnung für das Wirtsgewerbe ungünstig gestalten müßten. Man könne z. B. nicht Verhältnisse, wie sie sich in Berlin durch das Lohnkellnerwesen oder im Schwarzwald, wo weibliches Personal beschäftigt werde, herausgebildet hätten, aus unser Land übertragen. Der Redner hofft und wünscht, daß der Wirtsstand williges Gehör finde mit seinen gerechten Klagen.
Vermischtes.
* Paris, 27. Mai. Nach einer Meldung aus Tana- narivo (Madagaskar) vom 25. Mai kamen in Majunraä seit dem 19. Mai arfjt Erkrankungen und vier Todesfälle an Pest vor. General Gallieni ergriff sofort die nach, drücklickfften Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung der Seuche.
♦ Rom, 27. Mai. Frau und Fräulein Boecklin fuhren am 24. Mai von der Billa Boecklin bei Fiesole nach Florenz. Bei Sandomenico fuhr der Wagen über die Schienen der elektrischen Bahn, wobei ein Rad brach. Die Damen fielen aus dem Wagen. Frau Boecklin Hieß unverletzt; Fräulein Boecklin trug eine leichte, in vierzehn Tagen heilbare Wunde an der Stirn davon. (Ob die Damen Angehörige der Familie Arnold Böcklins sind, ist aus der Meldung nicht zu ersehen, darf aber angenommen werden. D. Red.)
* Goerz, 27. Mai. In der hiesigen Artillerie^ kaserne ereignete sich heute ein mysteriöser Vorfall. Als der Kasernen-Jnspektions-Unterosfizier Lainacher die Runde machte, verlangte er vom postenstehenden Artilleristen Josef Sadeleich aus Cilli die Losung, erhielt jedoch keine Antwort. Nachdem die zweite Frage ebenfalls unbeantwortet blieb, entfernte er sich, um eine Patrouille zu holen. In diesem Moment krachte ein Schuß und Lai- 11 ad)er stürzte, in den Rücken getroffen, zusammen und gab imSpitale seinen Geist auf. Sadelcick) wurde verhaftet und gab an, daß sein Gewehr auf unerklärliche Weise losgegangen sei.
* Die Verhaftung eines Berliner Stu^ Renten und seiner Geliebten wird aus V e n e d i g (je« meldet. Dort wurde im „Hotel Beaurivage" der 2chahrige Berliner Student Hans Tewener, Sohn eines Unternehmers, verhaftet. Er war mit einer großen Geldsumme und tn Begleitung einer jungen Dame Tella Jahn seinem Vater; durchgegangen. Tas Pärchen wurde in dem Augenblicke festaenommen, als der Student das Mädchen und sich erschießen wollte. — Im letzten Studentenverzeichnis der Berliner Universität ist der Name des Verhafteten nicht zu finden. , . . _
* Graf Pückler-Klein-Tschrrne halt sich gegen- wärtig in Luzern aus, wo er dauernd seinen Wohnsitz nehmen will. Das Bundesgericht, welches die Auslieferung des Grafen Pückler an die deutschen Behörden verweigerte, stützt sich in seinen Motiven auf den deutsch-schweizerischen Auslieferungsvertrag vom 24. Januar 1874, welcher in Art.


