Ausgabe 
28.4.1902 Erstes Blatt
 
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Ew. Königl. Hoheit vor den Augen der Generation, die ich re­präsentiere, die unter den Eindrücken des großen Jahres aus­gewachsen ist. Es kann für mich nur der höchste Ruhm sein und zugleich in mir die höchste Dankbarkeit erwecken, wenn aus dein Munde des Vertreters oer Generation meines Herrn Großvaters, aus Ew. Königl. Hoheit Dtunde, selbst das Wort ausgesprochen wird, daßSie mit den Grundsätzen, nach denen ich zu regieren versuche, einverstanden sind; denn es geht daraus hervor, daß diese Grundsätze sich in Bahnen bewegen, die mein unvergeßlicher Großvater uns vorgezeichnet hat. Wollte Gott, es hätte ibm gefallen, meinen herrlichen Vater noch recht lange zu erhalten, aber da es nun einmal anders gekommen ist, so bin ich auch fest entschlossen, dem schweren Erbteil, das mir zugesallen ist, mit allen meinen Kräften gerecht zu roerben. Tas geschieht be­sonders durch die Pflege der Armee. Ich hoffe, daß es mir gelingen wird, durch sorgfältige Pflege sie in dem Zustand zu er­halten, wie sie mein Herr Großvater mir überließ, als ein In­strument in seiner Hand, den Frieden zu erhalten, im Kriege zu siegen, als eine unvergleichliche Schule für die Erziehung unseres Volkes. Ich kann mir aber eine solche Arbeit nur lohnend und zu gleicher Zeit ersprießlich denken, wenn solche Vorbilder, wie Ew. Königl. Hoheit unter den deutschen Reichssürsten sind, mir zur Seite stehen, denn es ist selbstverständlich, daß eine ältere Ge­lleration, wenn sie mit einem Male ihres würdigen Hauptes be­raubt ist, es schwer findeii muß, einer jüngeren Hand zu folgen, denn die Ansichten wechseln, wie die Aufgaben der Zeit. Wenn daher aus so berufenem Munde itnb von solcher Seite mir aus-- munternde und lobende Worte ausgesprochen werben, so schöpfe ich daraus den Mut zu weiterem Streben. Meine Worte sollen da­mit schließen, daß ich nicht allein, sondern im Namen jedes Deutschen von ganzem Herzen Gottes Segen erflehe für Ew. Königl. Hoheit und Ihr Haus, auf daß Sie auch ferner mir als Bera t e r zur Seite stehen und als Vorbild mir voranstehen. Unseren Ge- sinmmgen geben wir Ausdruck, indem ftnr rufen: Se. Königl. Hoheit der Großherzog von Baden Hurrah, Hnrrah, Hurrah!

Brausend pflanzte sich der Wiederhall des enthusiastisch aufgenommenen Hurras fort. Die Musik spielte die badische Nationalhymne. Der Kaiser und das Großherzogliche Paar hielten nach der Tafel Cercle.

Am Abend feierte die badische Studentenschaft den Großherzog durch einen glänzenden Fackelzug in der herrlich illuminierten Stadt. Alle Hochschulen überreichten nach der Ansprache des Studenten Krastel-Heidelberg bei dem Festkomniers dem Kultusminister Adressen. Die Rektoren der Hochschulen und zahlreicheAlte Herren" wohnten dem Kommers bei. Student Braun-Karlsruhe feierte den Groß- herzog. Es folgten die üblichen Hochs auf den Kaiser und die Professoren, worauf Prof. Heydt von der Technischen Hochschule der sorgsamen Pflege von Badens Hochschulen ge­denkt, die das Volk auf ein hohes geistiges Niveau erheben. In großdenkender Weise habe der Großherzog den Hochschulen stets Freiheit der Bewegung und die akademische Freiheit gewährleistet. Das geistige Vorrecht und das eigenste Wesen der Hochschule habe geblüt zur Ehre der deutschen Wissen­schaft und zum Heile der gesamten Kulturwelt. Es sprachen noch die Professoren Pfuhl-Heidelberg und Kroske- Freiburg.

Der Kaiser reiste 8 Uhr 50 Min. abends wieder ab.

Der heutige Tag der Jttbiläumsfeierlichkeiten wurde mit Glockengeläute von allen Kirchtürmen, Salutschießen und mit einem großen Mecken eingeleitet, das von fünf Militärkapellen ausgeführt wurde. Vom Rathausturm er­scholl Choralmusik. In allen Kirchen fanden Dankgottes­dienste statt. Der gesamte Hof besuchte den kirchlichen Gottesdienst in der Stadtkirche, vor welcher eine Kom­pagnie des Leibgardegrenadier-Regiments mit Fahne und Musik die Honneurs erwies.

Vormittags empfing der Großherzog zuerst im roten Saal des Schlosses die Hofstaaten zur Gratulation, sodann in Gegenwart der Großherzogin, der erbgroßherzog- lichen Herrschaften und der Umgebung vom Dienste das Staatsministerium. Minister Brauer hielt eine Ansprache im Namen des Ministeriums, die der Großherzog erwiderte. Der Großherzog und die Großherzogin zogen darauf die Herren des Ministeriums ins Gespräch. Es folgte sodann der Gnpsang einer Abordnung der ersten Kammer. Prinz Karl von Baden als Repräsentant der ersten Kammer sprach die Glückwünsche derselben aus, und Vizepräsident Gras Bodmann verlas hierauf die Adresse der Kammer. Der Grohherzog dankte in einer Rede, hieran schloß sich der Empiang einer Deputation der zweiten Kammer, deren Präsident, Oberbürgermeister Gönner-Baden-Baden unter Darbringung der Glück- und Segenswünsche der zweiten Kammer eine Adresse der letzteren vorlas. Der Großherzog antwortete auch hier mit einer Ansprache. Das großherzog­liche Paar ließ sich auch hier, wie bei der ersten Kammer, die Mitglieder der Depilation vorstellen und zog sie ins Gespräch.

Gleich darauf empfing der Großherzog den Erz­bischof von Freiburg, welcher in Begleitung zweier anderer Herren erschienen war. Der Erzbischof gratulierte namens oer kirchlichen Behörden und des ganzen Klerus. Der Großherzog antwortete dankend. Das großherzogliche Paar unterhielt sich hierauf mit dem Erzbischof unb feinen Begleitern längere Zeit. Sodann empfing der Großherzog im Marmorsaal in Gegenwart seiner hohen Gemahlin, des erbgroßherzoglichen Paares und der fürstlichen Gäste, sowie der Herren und Damen der Großstaaten das Ko­mitee der I u b i l ä u m s st i f t u n g, als dessen Sprecher Oberbürgermeister Sch n etzler - Karlsruhe dem Groß­herzog die Gefühle inniger Dankbarkeit des ganzen Landes aussprach und als Zeichen der Dankbarkeit, Treue, Liebe und Verehrung des badischen Volkes eine Adresse über­reichte, in welcher dem Großherzog eine aus Samm­lungen im ganzen Lande Ktfammeugebrachte Summe von 450000 Mark zu wohlthätigen Zwecken gewidmet wird. In längerer Rede erwiderte der Groß­yerzog. Der Großherzog unterhielt sich hierauf auch mit den einzelnen Mitgliedern dieser Deputation. Am Nach­mittag sand int Museum ein Festmahl der Stadt Karls­ruhe statt, bei welchem Oberbürgermeister Schnetzler ein Hoch auf den Großherzog und der Erzbischof von Freiburg dasjenige auf die Großherzogin ausbrachte. Um 4 Uhr hatten in den Straßen der Stadt zum Spalier Aufstellung genommen: Bürger-, Krieger- und Sportvereine, Feuer­wehr und Schulen von Karlsruhe und aus dem Laude, int ganzen etwa 15 000 Personen. Der Grohherzog, die Groß­herzogin und der gesamte Hofstaat unternahmen eine ausgedehnte Rundfahrt und wurden von der Bevölkerung mit stürmischen Hochrufen begrüßt.

Karlsruhe, 27. April. Der Kaiser verlieh dem Prinzen Max von Baden den Schwarzen Adler­orden.

Der Krostgk-Frozeß

XII.

Gumbinnen, 26. April.

Äü Be-inn pkr heutiArn Bvrhsndlturg ber Her- DdrAkt DWN> crA Berlin za gegangene«, vorn

24. ds- datierten Brief, unter schrieben:Hermann Barthel, Unteroffizier der Landwehr". Dieser schreibt, er diente bei der 4. Schwadron. Am 10. September 1901 fei er in Gumbinnen gewesen und bei dem Restaurations­lokal Kretschmann in der Goldaperstraße vorüberge- gangen. Da sagte Kretschmann zu ihm:Was meinst Du denn dazu, daß Dein alter Lehrer Marten zum Tod ver­urteilt worden ist?" Er, Barlhel, bemerkte:Ich halte Marten für unschuldig, steife Mußen tragen auch noch andere Herren als die Unteroffiziere." Kretschmann versetzte:Alter Zunge, Du haft recht. Ja) kann nicht genau sagen, ob es am Abend des Mordes oder am folgenden Abend war, da hatte eine Anzahl Dragon er Offiziere in meinem Lokal mit Damenoedienung ein Settgelage. Es wurde u. a. gejagt:Gott sei Dank, nun ist er toil Also darauf noch eine Pulle!" Unter den Offizieren erkannte ich die Lent-, nants Brandt und Weist Ich tonnte noch bedeutend mehr sagen, aber ich will mui) geschäftlich nicht schädigen." Der Vertreter der Anklage ja)tagt vor, über den Brief zur Tagesordnung überz^geyen. Verteidiger Horn bemerrt: Zur Interesse der ij|fiaiere liegt ein bwßer lieber gang zur Tagesordnung über diesen Brief nicht. Sind die in dem Briese ausgesprochen en ungeheuerlichen Behauptungen un­wahr, dann muß eine Bestrafung wegen Beleidigung ein- treten. Der Gerichtshof behäit sich Beschlußfassung hier­über vor.

Verteidiger BurckHardt beantragt nochmalige Ver­nehmung des Gefreiten Stumbries wegen der Bemerk­ung:Der Hund muß heute noch Farbe bekennen!" die Marten auf sein Pferd bezogen haben will.

Leutnant v. Wedel bekundet, Rittmeister v. Krosigk sprach sich Weihnachten 1900 bet der Vorstellung seiner Re- rrutenabteUung sehr lobend über Marten aus.

Wachtmeister Marren berundet, daß Rittmeister von Krosigk so hohe Anforderuiigen an ihn stellte, daß er ihnen nicht gewachsen war. Im uorigen haoe der Rittmeister ihn nie beleidigt; nach seiner Versetzung stand er sich ganz gut mit dem Rittmeister, letzterer äußerte sich auch wieder­holt lobend über seinen Sohn.

Rittmeister Ackermann bezeugt, Rittmeister von Krosigk habe den Wachtmeister Marten mehrfach vor ver­sammelter Mannschaft in einer Weise behandelt, wie es sich eigentlich einem alten Wachtmeister gegenüber nicht geziemre. Wachtmeister Marten beilagte sich einmal bei iym, der damals der älteste Offizier in der Schwadron war, über den Rittmeister, betome aber ausdrücklich, daß er feine Beschwerde anbringen wollte.

Oberleirtiiant v. P o e l l n i tz und Oberleutnant Johl schließen sich im allgemeinen den Bekundungen des Vor­zeugen an. v. Poelrmtz teilt noch mit, eine Schneiderin namens Wurl, die für seine Frau arbeitete, erzählte: Gleich nach der Verurteilung Martens sei eines Abenos ein Mann zu ihr gekommen und habe um ein Nachtlager gebeten; sie yabe dem Ersuchen entsprochen. Der Mann, der sich als Besitzer aus der Gegend von Lüallupönen ausgegeben, sagte: Starten ist unschuldig, ich erschoß den Rittmeister, ich habe seitdem Tag uno Nacht keine Ruhe." Der Mann bot ihr eine große Summe Geldes an, sie habe diese aber mit Dem Bemerken abgelehnt, er solle das zum Gumbinnen- Denkmal beitragen.

Der Gerickstsyof behält sich vor, Wurl als Zeugin zu laden.

Oberleutnant Johl bekundet, er habe vom Bürger­meister Schirwindt erfahren, der Vater Hickels sei ein ehren­werter Mann, treibe aber umfangreichen Schmuggel nach Rußland. Hi ckel jagt, fein Vater sei Besitzer von 60 Morgen Land/habe aber niemals Schmuggel getrieben.

Krimrnatschutzmann Schröder - Benin, der früher bei der 4. Schwadron diente, erklärte, Marten habe, als er in Berlin aus der Telegraphen sch ule war, ihn oftmals be­sucht und erzählt, es sei ihm zugeredet worden, bei deck 2. Garde^Ulanen zu kapitulieren. Er könne dies aber seinem Rittmeister, der iyn )o frühzeitig zum Unteroffizier beför­derte, und auch auf die Telegrapyenschule schickte, nicht anthun.

Der hierauf erscheinende Feldwebel Tollkühn, Auf­seher im hiesigen Mililärgefangms, bekundet über die Flucht Startens. Er wird von dem Angeklagten gefragt, ob es wahr sei, daß er zu Domnig gesagt habe, er stehe mit einem ö'U& im Grabe. Jeder sei sich selbst der ytächste. Wenn er, Domnig, erklärte, Hickel sei nicht zu ihm in den -stall gekommen, sei er sofort freu Zu Hickel soll Dold- kuhn gesagt haben: Ihre #iau ist in gesegneten Umständen; wenn das Kind nur Nicht gezeichnet ist. starten behauptet, ^olliüyu habe ihn schlimmer als eut Stück Vieh behandelt, ^ollkuyn bestreitet dies alles.

Es wird darauf Frau v. Krosigk vernommen; sie jagt aus: ^Yr Mann, sei mit dem Wachtmeister Marken sehr unzufrieden gewesen. Dieser habe den ersten Er- foroeniljsen militärischer Diszptin nicht entsprochen. Die 4. Schwadron sei überhaupt sehr verlottert gewesen. Ihr Mann habe gegen die Familie Marten eine große Abneigung gehabt. ^ne habe das Schießen in ihre Wohnung m Staliuponen, das Zerschneiden der Wagen- polster uno auch die anonymen Briese auf die FanulieMarten zuruugefuyrt. Sie habe die Ueberzengung, nag der Thäter vejiimmt m der 4.. Schwadron gewesen sei. Wachtmeister Marien habe auch nur oberflächlich gesucht. Er wollte augeiischeinlich den Thäter nicht ent­decken.

Mit dem Angeklagten Marten sei ihr Mann dienstlich zufrieden gewesen. Der Mensch tarn ihm aber unheimlich vor, sodaß er ihn gern los werden wollte. Deshalb habe er ihn wohl auch nad) Berlin auf die Telegrapyenschule geschickt.

Die Frage des Verteidigers Horn, ob nicht auch schon in Stendal auf die Wohnung ihres Mannes geschossen lüorben fei, bejlteirct die Zeugin. Sie habe allerdings augen­scheinlich von sozialdemotratischer Seite aus Stenoal ano- iiyme Briefe erhalten. Sie hörten aber bis Juli 1891 auf. Tie anderen anonymen Briefe begannen im April 1698. Diese hatten also mit den ersten keinerlei Verbindung. Sie HLcke die Ucberzeugung, daß es Kn anonymen Brief- jchreiöern darum zu thmi war, ihren Mann ans Stallu- ponen loszuwerden. In einem dieser Briefe hieß es: Wes­halb behandeln Sie den Wachtmeister Marten jo jchlecht? Zch rate Ihnen, daß Sie jo schnell als möglich aus Stallu- pbnen forklommen."

Wachtmeister Marten bestreitet, mit den anonymen Briefen usw. in Verbindung zu stehen. Ebenso bestreitet er, daß er den Erfordernissen der militärischen Disziplin nicht entsprochen habe. Er fei selbst sehr streng im Dienst gewesen unb habe selbstverständlich feinen Vorgestern gegen­über bbc ruUuL^ifche Dur-plm hukuuS außer Acht gelassen.

sei such unwahr, bay öle 4» DchwaLro« verlottert war. meiner fr. Meinung ge*

Rektor Rockicki bekundet, Marten fei lein hervor­ragend veranlagter, aber ein folgsamer Schüler ge­wesen. Er sei als Knabe einmal vom Baum gefallen, habe dadurch Nervenzucküngen bekommen und zuckte infolgedessen, besonders wenn er sich über etwas freute, mit den Augen.

Generalleutnant a. D. v. Alten bezeugt, Hickel habe sich ganz besonders dadurch verdächtig gemacht, daß er ihm, dem Zeugen, ohne Aufforderung gejagt habe, er habe sich 15 bis 20 Minuten in der Wohnunfg feiner Schwiegereltern aufgehalten. Ties habe Frau Marten nicht bestätigt. Ter VerHandlungs- führer gemerkt, Frau Marten habe erklärt, es fei mög­lich, daß ihr Sohn und Schwiegersohn, wenn auch nicht im Wohnzimmer, jo doch in einem andern Wohuraum auf- gehalten haben.

Am Nachmittag werden mehrere Zeugen vernommen, welche aussagen, Marten sei, als er aus dem Gefängnis entnommen fei, zu ihnen nach Stallupönen gekommen, habe um Nachtlager und Zivilkleider gebeten und gejagt, er wolle über die russische Grenze gehen. Er habe Angst, unschuldig hingerichtet zu werden. Man habe ihm zugeredet, er solle sich freiwillig stellen, und schließlich habe er dies auf Ehren­wort versprochen.

Schuymachermeister Schneider -Berlin bekundet, der Pionier Loos habe ihm erzählt, jein Bruder, der in der 4. Schwadron in Stallnpönen stand, habe dem Rittmeister die Wagenpolster zerschnitten. Loos be ft reitet dies entschieden. Der Zeuge bleibt bei seiner Aussage.

Der Gerichtshof beschließt, beide Zeugen zu vereidigen. Auf Anregung des Vorsitzenden Oberstleutnant v. Rohden wird jedoch die Vereidigung noch ausgesetzt. Es wird weiter beschlossen, den Bruder des Loos, dessen Aufenthalt in­zwischen bekannt geworden, als Zeugen zu laden.

Gemeindevorsteyer Toussaint aus Norutschatschen bekundet, daß ihm über die Eheleute Eckert nichts Nach­teiliges bekannt geworden sei.

Knecht Schlapp sagt aus, er sei am Mordtage nicht mehr im Krankenhause gewesen, er habe nichts gesehen.

Frau Hickel sagt aus, sie habe gehört, der 9tttt- melfter suche eine jüngere Kraft als Wachtmeister; Marten sei ihm za alt. Ihr Vater solle deshalb abgehen; das ihr aber bekannt gewesen sei, daß ihr Vater mit Leib und Seele Soldat war, sei sie aus Kindesliebe zu dem kommandierenden General nach Königsberg gefahren und habe um Versetzung ihres Vaters in eine andere Schwadron gebeten. Auf 'Befragen des Verteidigers Horn bemerkt die Zengin, oaß in ihrer Familie niemals etwas Nach­teiliges über den Rittmeister v. Krosigk gesprochen sei.

Hierauf wird die Sitzung auf.Montag 9 Uhr vertagt.

Gerichtssaal.

e. Gießen, 25. April. Gewerbegericht. Den Vorsitz führt Beigeordneter Wolff. Als Beisitzer fungieren Schneidermeister Heinrich Leib und Weißbinder Johann Schäfer. Es steht nur die Klage des Schlossers Ludwig Schneider hier gegen Spenglermeister Otto Kretsch? mann hier zur Verhandlung. Der Kläger verlangt wegen Nichteinstellung zur Arbeit Entschädigung und zwar für 14 Tage 30 Mark. Der Beklagte entgegnet, daß der Arbeits­vertrag nicht zu stände gekommen fei, und bittet um Klage­abweisung. Bei der Abrede ist nur des Beklagten Ehefrau zugegen gewesen und diese wird, da sie zur Zeugnisablage bereit ist, als Zeugin vernommen. Aus den Partei-Vor­bringen und der Zeugenaussage ist zu entnehmen, daß Beklagter den Zeugen zu sich bestellt, daß Kläger am 13. April Sonntagmorgens den Beklagten in dessen Wohnung besucht, unb daß Kläger diesen gefragt hat, ob er ihn zur Arbeit nehmen wolle. Der Beklagte hat darauf entgegnet, daß er vielleicht einen brauchen könne, er solle am nächsten Morgen kommen, um 6 Uhr fange er an. Die Ehefrau des Beklagten erklärt, ihr Mann habe i .E. gesagt:Du kannst ja mal kommen." Der Kläger erwiderte alsbald, daß er bei Helfenbein, bei dem er jetzt in Arbeit stehe, noch nicht gekündigt habe, das sei aber nicht schlimm, er werde es diesem sagen, wenn er nach Hause komme. Er habe es auch dem Helfenbein gesagt, uno dieser habe ihn ohne Kündigung fortgehen lassen. Erst später, jedoch noch am gleichen Tage, habe ihm der Be- tlagte mitteilen lassen, daß er nicht zu kommen brauche. Ein Vergleich ist nicht zu erzielen. Der Beklagte erklärt sich jedoch bereit, den Kläger heute noch zur Arbeit ein- stellen zu wollen. Der Kläger lehnt dies Anerbieten ab, und ermäßigt seinen Klageanfpruch auf 13 Mark, für sechs ein halb Tage a 2 Mk. Das Gericht verurteilte den Be­klagten zur Zahlung von 13 Mark an den Kläger, und zur Kostentragung, indem es zur Begründung des Urteils ausführt, daß es nach den Verhandlungen die lieber» zeugung gewonnen habe, dasi es zum festen Abschluß des Arbeitsvertrags gekommen sei. Wenn der Beklagte dem Kläger erst anderen Tags feine Entscheidung habe mitteilen wollen, so hätte er dies bestimmter ausdrücken und den Kläger, nachdem dieser erklärt, daß er fein Arbeitsverhält­nis bei Helfenbein kündigen wolle, baboif abhalten müssen, wenn er" ihn nicht endgittig zur Arbett angenommen habe. Daß Beklagter dies unterlassen, zeige aber gerade, daß die Einstellung des Klägers eine bestimmte gewesen fei; ebenso spreche dafür, daß der Beklagte den Kläger auf den anderen Morgen um 6 Uhr bestellte, wo er, Beklagter, zu arbeiten anfange.

Folgen der v erab säumten Klebepflicht. Kreisgerichtsrat Dr. 5)i l f e zu Berlin berichtet in der ZeitschriftDie Jnvaliditäts- und Altersversicherung im Deutschen Reiche" über einen Fall von verabsäumter Klebe­pflicht, der bei der gerichtlichen Austragung die Verurteil­ung des Fahrlässigen zur Folge hatte. Der Fall, der für weite Kreise von höchstem Interesse sein dürfte, war fol­gender: Ein Arbeitgeber hatte es unterlassen, dem von ihm beschäftigten Dienstverpflichteten Marken in dessen Quittungskarte in ausreichender Zahl fristgerecht ein- zukleben. Erst nachdem Invalidität eingetreten und der Antrag auf Gewährung einer Invalidenrente bereits ge­stellt war, wurde ermittelt, daß durch die eingeklebten Bei- ttagsmarken die Wartezeit nicht erfüllt war, und der säumige Dienstberechtigte zu deren nachträglichem Bei­bringen angehalten. Er leistete dieser Ausforoerung auch Folge. Obschon unter Hinzurechnung der nachträglich bei­gebrachten Marken die Wartezeit erfüllt war, wurde dennoch dem AnsprucheaufJnvalidenrentenicht stattgegeben, weil J.-V.-G. § 146 nicht gestatte, nach eingetretener Erwerbsunfähigkeit nachträglich Beiträge zu entrichten, wenigstens nach dem aus den Motiven S. 336 sich ergebenden gesetzgeberischen Willen solche bei Be­stimmen der Wartezeit nicht in Berücksichtigung gezogen werden könnten. Die mfotgLdessen um einen 9Lenlen-An- spruch gebrachte versicherungspflichttge Person, eine Kin- derpslegerrn, rief täe Gerichte an und forderte von dem ArbottHebvr die Z«istuns intb Sichrrftelkrng einer JahveS-