lofjen, rtß ihm die Geduld uud er klagte gegen den Heraus- gÄ^er auf Nachdruck. In einer „Appellation an das wahrheitsliebende Publikum" suchte Paulus sein Verfahren zu rechtfertigen, ja sogar sein Vorgehen gegen die in seinen Augen schädliche Philosophie als gemeinnützige That hinzustellen und deduzierte, sein Buch sei kein Nachdruck, sondern ein Vordruck und überdies durch die darin geknüpften historisch-kritischen Ausführungen sein geistiges Eigentum. Bis hierher liegt die Sache prinzipiell ebenso wie im Falle Schmoller, aber das Urteil fiel damals anders aus: das Gericht gab dem unbefugten Veröfsentlicher der Vorlesungen recht. Man sieht, Professor Schmoller hat es bei den preußischen Gerichten besser getroffen, als sein oe- rühmter Landsmann und Universitätskollege vor zwei Menschenaltern.
Die Zweite Kammer der«Landstände hat an Stelle der bereits gestern von uns mitgeteilten; Einladung zur 103. Sitzung auf 'Dienstag den 3. Juni eine Einladung zur 103. Sitzung aus Freitag, den 30. Mai, vormittags 10 Uhr, soeben ergehen lassen.
Inzwischen hat sich der Erste Ausschuß auch über den Staatsvertrag zwischen Hessen, Preußen und Baden über die Vereinfachung der Verwaltung der Mlain-Neckar- Bahn schlüssig gemacht. Angesichts der gegenwärtigen höchst komplizierten Berwaltungsoeehältnisse und der That- sache, daß bei der rund 95 Kilometer langen Main-Neecar- Bahn -aus 1 Kilometer Bahnlänge 1,33 Arbeitskraft sich er- giebt, während bei anderen Verwaltungen diese Ziffer in der Regel nur auf 0,50 bis höchstens 0,70 ansteigt, sowie angesichts der Thatsache, daß nach der Reichsstatistik für 1899 der sogenannte Betriebscoesfieient (Prozentsatz der Ausgaben zu den Einnahmen) z. B. bei den Preußisch-Hessischen Bahnen 57,95 Prozent betrug, bei der Main-Neckar- Bahn sich auf 77,18 Prozent bezifferte, sind die drei beteiligten Regierungen einstimmig der Ansicht, daß die der- malige Verwaltungsorganisation der Main-Neckar-Bahn, und insbesondere nach den im Eisenbahnwesen überhaupt eingetretenen Veränderungen, nicht mehr zeitgemäß sei und eine Neuordnung dringend geboten erscheine. Heber diese Neuordnung haben sich die Regierungen bekanntlich geeinigt. Demzufolge wird die fetzige selbständige Verwaltung der Main-Neckar-Bahn aufgehoben, die Verwaltung und der Betrieb zwar einheitlich gelassen, allein unter Aushebung der jetzigen Verwaltungsorganisation, in erster Linie der Tirek- tion in Darmstadt, vom 1. Oktober ab, der preußischen und hessischen Eisenbahndirektion in Mainz unter Oberaufsicht der Zentralstelle der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemein- schast übertragen, welche die Main-Neckar-Bahn mitver- waltet. Hierdurch wird eine Betriebsgemeinschaft zwischen Laden einerseits und der Preußisch^HLssischen Eisenbahngemeinschaft andererseits geschaffen. Tie Zustimmung der hessischen Regierung ist u. a. für nicht durch Tarismaß- nahmen allgemeiner 2lrt veranlaßte Aenderungen der Personen- und Gütertarife, sowie für die Aushebung oder Einschränkung im Personeiwerkehr bestehender und gewohnheitsmäßiger Erleichterungen (Sonntagskarten rc.) aus den in Preußen und Hessen belegenen Strecken der Main-Neckar- Bahn, sowie für Feststellung des Personenzug-Fahrplanss für die aus hessischem Gebiet liegenden Strecken der Main- Neckar-Bahn. Eine Finanzgemeinschaft zwischen Baden und der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft findet nicht statt. Tie Einkünfte aus dem Betriebe der Main-Neckar-Bahn werden vielmehr in der Weise zwischen Ersterem und der Letzteren verteilt, daß Baden die Verkehrseinnahmen der auf seinem Gebiete gelegenen Strecken erhält und davon als seinen Anteil an den Ausgaben der Main-Neckar-Bahn denjenigen Prozentsatz erstattet, der sich aus dem Verhältnis der Jahresausgaben zu den Jahreseinnahmen (Betriebscoessicient) bei der Hessisch-Preußischen Eisenbahngemeinschaft ergiebt. Die zwischen Hessen und Preußen in dem 1896er Vertrag bezüglich ihres beidesteiligen Eisenbahnbesitzes vereinbarte Finanzgemeinschaft hat bereits den Anteil Hessens und Preußens an der Main- Neckar-Bahn zum Gegenstand. Hessen und Preußen verteilen den Reingewinn der Main-Neckar-Bahn, der nach Abzug
im 1896er Verttag festgesetzten Teilungsziffern. Alle Aufwendungen für größere Erweiterungen und Neubauten, dre über 100 000 Mark betragen, erfolgen ausschließlich auf Kosten des Territorialstaates, für Hessen und Preußen mit der Folge, daß jedem nach den Bestimmungen des 1896er Vertrages 3 Prozent seiner Aufwendungen seiner gesamten Teilungsziffer Anwachsen. Die am 1. Oktober vorhandenen Betriebsmittel der Main-Neckar-Bahn werden der Preußisch- Hessischen Gemeinschaft überwiesen, da ihr der Betrieb und die Beschaffung der für solche erforderlichen Mittel obliegt.
Im AMchuß wurde der Vertrag mit der Regierung eingehend besprochen. Auf die Behauptungen, dag Hessen durch den Vertrag seine Eisenbahnselbständigkeit vollständig verliere, das parlamentarische Kontrollrecht imnmehr auch für die Main-Neckar-Bahn auf den preußischen Landtag übergehe, entgegnete die Regierung, daß bei der Beteiligung von drei Staaten an der Verwaltung der Main-Neckar-Bahn eine Selbständigkeit auch seither nicht vorhanden gewesen fei und daß sie vor der Wahl gestanden habe, entweder es auf die Ausführung des 1896er Vertrags also die bedingungslose Einbeziehung der hessischen Strecke der Main-Neckar-Bahn in die Betriebsgemeinschaft ankommen zu lassen, oder in Bezug auf die Main-Neckar-Bahn eine andere als Gie im Vertrag vorgesehene Lösung und damit ein größeres Maß von Selbständigkeit zu erreichen. Sie habe sich für das Letztere umsomehr entschieden, als es hierbei möglich gewesen sei, eine günstige Lösung der Darmstädter Bahnhofsfrage zu erzielen. Die Regierung habe jeden Versuch, an den Grundlagen des 1896er Vertrags hinsichtlich der übrigen Gemeinschaftslinien zu rütteln, von vornherein als aussichtslos ansehen und sich vielmehr lediglich auf die Regelung der künftigen Verhältnisse der Main-Neckar-Bahn beschränken müssen. Es sei ihr hierbei gelungen, für H e s s e n einen größeren Einfluß auf den Fahrplan, wie auf die Tarife, sowie eine Sicherung des einen Kostenaufwand von über 12 Mill. Mark erfordernden Bahnhofsumbaues und der Werkstätte- erweilerung und Erhaltung der Vetriebsinspektion und die Errichtung einer weiteren Werkstätteinspektion in Darmstadt zu erreichen, wie dies in dem Vertrag seinen Ausdruck gefunden habe. Weitere Vorteile zu erzielen, sei. gänzlich aussichtslos gewesen.
Tarauf wurde im Ausschuß erwidert, Preußen hätte offenbar das allergrößte Interesse an dem Zustandekommen des Vertrages und deshalb hätte man sehr wohl auf einer Revision des 1896er Vertrages, der für Hessen in vielen Beziehungen ungünstig sei, bestehe n sollen; auch auf die Gefahr hin, daß Preußen abgeleynt, dasselbe wäre schon wieder gekommen. Die Regierung glaubt aber diese Ansicht in keiner Weise teilen zu können. So viel sei Preußen die jetzt beabsichtigte Regelung der Main-Neckar-Bahnfrage nicht wert. Andererseits könne Hessen den Abmachungen mit Baden über die Auslösung der Main-Neckar-Bahn-Gemein- schaft nicht entgegentreten, bezw. könne es solchen die Genehmigung nicht versagen, ohne gegen den 1896er Vertrag zu verstoßen und sozusagen vertragsuntreu zu werden. Man dürfe der Regierung nicht zumuten, einem Vertragsstaat gegenüber in derartigen Verhandlungen etwas völlig Aussichtsloses zu vertreten. Hessen stehe aus Grund des 1896er Vertrages mit Preußen in einem solchen Verhältnis, daß darin die gegenseitige Loyalität eine Rolle spiele und spielen müsse. Regierung und Stände hätten sich loyal auf den Boden des Vertrags zu stellen. Menu Hessen in dieser, Sache Schwierigkeiten mache, so seien Versttmmungen unausbleiblich, und diese könnten unmöglich im Interesse des Landes und der Bevölkerung liegen.
Es wurde in dem Ausschuß weiter geltend gemacht, daß die hessische Teilungsziffer nicht gerecht festgesetzt und zu unserem Nachteil sei. Tie Regierung bestritt aber, daß diese Einwendungen zutreffend seien, und lieferte dazu auch, statistisches Material.
Auch in Bezug auf die im Ausschuß zur Sprache gebrachte Umleitung eines Teiles des Güterverkehrs, wodurch die Main-Neckar-Bahn geschädigt worden, erwiderte die Regierung, daß dieselbe weder Hessen noch Preußen geschädigt habe, weil die unigeleiteten Güter auf Gemein
schaftsstrecken gelaufen seien, und dies der Gemeinschaft Vorteil, Nur Baden Nachteil gebracht habe, da dieses an dem Verkehrserträgnis keinen Teil genommen. Es wird auch rechnerisch nachgewiesen, daß die finanzieller» Vorteile Hessens infolge der Eisenbahngemeinschaft nicht zu unterschätzen sind, und von der Regierung geltend gemacht, „daß die Finanzgemeinschaft mit Preußen auch n Bezug auf die Main-Neckar-Bahn Hessen nur den er warteten Vorteil gckoracht habe"; schon diese Thatsache stehe jedem Versuche, an solcher und bezw. an der für solche festgesetzten hessischen Teilungsziffer rütteln oder revidieren zu wollen, entgegen. Eine Revision der Teil- ungszisfern werde voraussichtlich in keinem Falle zum Vorteil Hessens ausfallen.
In Bezug auf die hessische Teilungsziffer wurde im Ausschuß weiter geltend gemacht, daß die demnächstige ehr erhebliche Ersparnis an den beträchtlichen Betriebskosten der Main-Neckar-Bahn, Hessen anstatt nach Verhältnis der Baukapitalien mit etwa 42 Prozent nur mit zwei Prozent, Preußen dagegen mit 98 Prozent zu gute komme, und dies eine Unbilligkeit in ich schließe. An eine derartige Ersparnis der Betriebs- wsten sei bei Abschluß des 1896 er Vertrages sicher nicht gedacht worden. Ferner entsprächen die drei Prozent, welche nach dem 1896 er Staatsvertrag von den Kosten für größere Erweiterungen den Teilungsziffern zuzuschreiben seien, nicht mehr den Verhältnissen bei dem gewachsenen Zinsfüße und dies sei für Hessen, da es 12 Millionen für die Umbauten in Darmstadt aufwenden solle, von finanziellem Nachteil.
Alle diese Einwendungen sind von der Regierung widerlegt worden. Der letztere Einwand erfuhr folgende Entgegnung: Bis jetzt, seit Bestehen der Eisenbahngemeinschast hätten die 3 Prozent bei dem seitherigen Rein- erträgnis jener 3,7 Prozent, 3,8 Prozent, 3,9 Prozent und 3,6 Prozent ergeben, wären also finanziell immer noch von Vorteil gewesen. Zum Nachteil könnten dieselbens nur ausschlagen, wenn der Reingewinn gegen seither erheblich zurückgehe, was aber doch nicht wahrscheinlich sei. Im Artikel 11 Absatz 9 des 1896 Vertrags fei indessen ganz ausdrücklich Vorbehalten im Wege der Verständigung eine entsprechende Aenderung der Zinssätze eintreten zu lassen, sobald Einverständnis darüber herrsche, daß die bedungenen Zinssätze den tatsäch lich en Verhältnissen nicht mehr entsprächen. Preußen sei ja bei dieser Frage in gleicher Weise wie Hessen und zwar zu 98 Prozent intern essiert. Aber abgesehen hiervon, so habe Hessen nach Artikel 12 Absatz 4 des Staatsvertrages das Recht, für notwendig werdende größere Erweiterungen die Ausbringung der Kosten abzulehnen, und Preußen die Befugnis an Stelle desselben zu treten, in welchem Falle dann die 3 Prozent seiner Teilungsziffer zugeschrieben werden- Hessen könne danach zwar die Vornahme der Darmstädter Umbauten Preußen überlassen, dies werde jedoch von den Ständen, schon weil unwirtschaftlich, kaum befürwortet werden.
Der Ausschuß ist in seiner Mehrheit aus Gruni dieser Besprechungen mit der Regierung bei seiner roeiteren Beratung zu der Ansicht gelangt, den Vertrag mit Schlußprotokoll der Kammer zur Annahme zu empfehlen. Es wird in den Ausführungen, welche Erwägungen zu diesem Enschlufse geführt haben, besonders betont, daß „bis jetzt greifbare Thatsachen hierfür, daß Preußen seine prävalierende Stellung in einer Art und Weise zur Geltung bringe, die Hessen zum Nachteil gereichte, nicht hervorgetreten seien; vielmehr wurde von der Regierung hervorgehoben, daß man nach nunmehr 5 jährigem Bestehen der Gemeinschaft die Ueberzeugung gewonnen habe, daß unter gleichen Verhältnissen eher die hessischen Interessen bevorzugt würden, und sich alle Mühe gegeben werde, Hessen zufrieden zu stellen."
Man gewinnt bei Durchsicht der umfänglichen Schrift-, stücke den Eindruck, daß sowohl von der Regierung wie vom Ausschuß die ganze Materie sehr genauer Prüfung nach allen Richtungen hin unterzogen worden ist. Es darf danach angenommen werden, daß sich auch das Plenum mit dieser Regierungsvorlage einverstanden erklären und
Gesetze der Entwickelung des menschlichen Wesens. Wir kommen dadurch zu den Gesetzen des menschlichen Denkens
Zum Schlüsse wandte sich der Redner energisch gegen bie Auffassung, daß es noch nicht an der Zeit jei, ftch mit Voltstunde zu befassen, weil das Material noch nicht genügend vorhanden jei. Er hält es für die höchste Zeit, damit anzufangen. Dabei wies er noch einmal auf die andern Orts entstandenen Vereine für Volkskunde hin, so in Berlin, Schlesien, Sachsen, Mecklenburg, Oesterreich und die Schweiz.
Für den hieftgen Verein für Geschichte und Altertumskunde versprach sich dessen zweiter Vorsitzender, v. N a t h u- sius, nachdrückliche Unterstützung der'Bestrebungen der Vereinigung.
Unserem gestrigen Bericht haben wir übrigens nach- zutragen, daß die Frankfurter Versammlung keine konstituierende war, wie es darin heißt, sondern die ordentliche Mitgliederversammlung (Generalversammlung) dieses Jahres. Als selbständige Gesellschaft konstituiert hat sich die Vereinigung bereits am 25. Ottober v. I. Daß ferner „größere Publikationen möglichst oft in der Tagespresfe gebracht werden sollen", steht weder in den Satzungen des Vereins, noch ist in Frankfurt davon die Rede ge- toefen. Ebenso ist es weder die Absicht des Vereins, noch ist es auf der Mitgliederverfammlung in Frankfurt gesagt worden, daß „die Versammlungen stets in Frankfurt abgehalten werden sollen."
Unter dem Titel „Illustriertes Prachkalbum der Riviera" erscheint im Verlag von Alexander Kohler in Dresden ein prächtig ausgestattetes Bilderwerk, das auf 94 Querfolioseiten eine anschauliche Darstellung dieses schönen Landstrichs gewährt. Die reizenden Landschaftsbilder, sowie die zahlreichen Typen und Szenen aus dem bunten Volkstrerben begleitet ein unterhaltend geschriebener Text in deutscher, englischer und französischer Sprache. Der Preis des ganzen Werkes beträgt 8 Mk., 's kann auch in 12 Lieferungen zu 60 Pf. bezogen werden.
Meyers Volksbücher (herausgegeben von Dr. Hans Zimmer, Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien) bringen in einer soeben veröffentlichten neuen Serie von 20 Nummern (1291—1310) in erster Linie, eine Fortsetzung zu ihren wegen der Zuverlässigkeit und Umsicht der Bearbeitung vielbenutzten Gesetzausgaben in dem Bändchen „Tie Reichsgesetze über das Urheber- und Verlagsrecht vom 19. Juni 1901" (Nr. 1291). Die umfangreichen Ausgaben zweier berühmter, zum allgemeinen Bild
ungsgut gehöriger Werke der Weltliteratur, nämlich von Darwins „Entstehung der Arten" (Nr. 1292—1301) und von Ren ans „Leben Jesu" (Nr. 1302—1306), welche die neue Serie der „Volksbücher" darbietet, werden sich durch den beigegebenen Kommentar und vorzügliche Register vornehmlich für das Privatstudium brauchbar erweisen. An unterhaltender Lektüre enthält die Serie ein von Dr. Maximilian Kohn zusammengestelltes und gewandt über- etztes „Modernes französisches 'Novellenbuch" (Nr. 1309), endlich von Koloman Mikszath die beiden Humor- und gemütvollen Erzählungen „Des Feldzeugmeisters Tod" und „Servus, Vetter Paul!" (Nr. 1310). Ter Preis jeder Nummer beträgt 10 Pfennig.
Einige Aeußerungen des Kaisers über den Wert und dieAufgabendesTheaters werden in der französischen Frauen-Zeitung „La Fronde" von deren Herausgeberin veröffentlicht, die in Wiesbaden einer Oberon-Verstellung beiwohnte:
„Tas Theater ist nicht nur ein mächtiges Agens der Belehrung und der moralischen Propaganda", sagte Kaiser Wilhelm zu der Dame, „es sollte auch Eleganz und Schönheit bieten, wie eine Traumwelt. Man sollte das Theater nicht schwach und entmutigt verlassen, nur in der Erinnerung an düstere und trügende Bilder befangen, sondern man sollte besser geworden sein, gestärkt für den täglichen Kampf des Lebens und bereit, heiter dem Ideal nachzugehen, dem, man mag sagen, was man will, jedes menschliche Wesen nachstrebt. Das Leben ruft uns schon täglich zu den traurigen Wirklichkeiten zurück! Die modernen Autoren, die sich mehr und mehr darin gefallen, diese Wirklichkeiten auf die Szene zu bringen, thun ein ungesundes und deprimierendes Werk."
Der Kaiser sprach dann vom neuen Foyer int Wiesbadener Hoftheater. „Ich hoffe", fügte der Kaiser hinzu, „daß die Wiesbadener Damen nun, da sie ein so wunderschönes Foyer haben, an Eleganz mit einander wetteifern werden. Feine, hübsche To i l e 11 e n schmücken einen Theatersaal. Unsere deutschen Damen sind immer noch nicht dieser Meinung." Die Französin ergriff hier die Gelegenheit, ihre Ansicht über die bei uns übliche Verdunkelung des Zuschauerraums darzulegen. Man behauptet, sagte sie, daß dabei die volle Aufmerksamkeit auf das Stück konzentriet wird. Das mag richtig sein, wenn das dar- gestellte Stück ein Meisterwerk der ihm ft ist, welchem man mit Andacht folgen muß. Aber die Leute zwingen, in dunkler Nacht eine Operettenmusik oder irgend ein Possenwerk anzuhören, das ist Unsinn. Für die Theater
direktoren ist das jetzt eine reine Sparfamkeitssrage, aber das Theater, der Ort der Heiterkeit und des Vergnügens, verliert dabei ungeheuer.
„Das ist sehr möglich", sagte der Kaiser, „ich toerM daran denken und darüber sprechen."
Der Kaiser sprach bann von einer Vorstellung^ von „Polyeuete", der er als junger Prinz im Jahre 1878 -in Paris beigewohnt hatte. Er war ferner sehr erfreut, daß das Gastspiel Eoquelins und seiner französischen Gesell- chaft einen so großen Erfolg in Deutschland gehabt habe, und kam dann auf feine Auffassung vorn Theater zurück.
„Das Publikum, glauben Sie mir", sagte er, „ist im Grunde meiner Meinung. Dieser „Oberon", den wir hent abend applaudiert haben, dessen Inszenierungen und Dekorationen feenhaft sind, ist in diesen zwei Jahren nun sechzig Mal und immer mit demselben Erfolge gegeben worden. Hülsen hat sich darin wirklich übertroffen. Ich habe an chm einen kostbaren Menschen, der meine Ideen versteht und sie auszuführen weiß. Er ist geradezu ein Gelehrter, ein Arbeiter, ein großer, ein sehr großer Küntz- ler....."
Eins der feinsten Novellenbücher des Büchermarktes ist Kurt Arams „Die vornehme Tochter", Geschichten und Skizzen. (Berlin, F. Fontane u. Co.) Einzelne Geschichten, wie namentlich die erste, der das Buch den Titel verdankt, lassen uns geradezu cm Munpass ants große Charakterisierungskunst denken, von der die vortreffliche deutsche Gesamtausgabe seiner Werke (in demselben Verlage) fo überraschend viel wiedergiebt. Aram führt, nach Hartlebens Vorbild, eine Dame der Hattrwelt in ein stilles Provinznest. Sie weckt dort in den schlummernden Seelen der Männer, des Apothekers, des Amtsrichters die sündhaftesten Gefühle, sodaß sich alle wieder jung fühlen. Das wird von dem Dichter mit vollendetem satirischen Humor erzählt. Die größte Erzählung, „Der Knecht", enthält Szenen von erschütternder Lebenswahrheit und psychologischer Tiefe. Der Verfasser schreckt in seinem Drange nach Wahrhaftigkeit nicht vor dem Aeußersten zurück. Lebenswahr ist jedenfalls der Konflikt zwischen dem Landpfarrer, dem vornehmen, reinen und gütigen Menschen und den derben Bauern, hauptsächlich aber mit dem Pflegesohn desselben geschildert. Die sieben Seiten lange Skizze „Zwei Grüber" enthält das ganze Schicksal zweier Familien. Die älteren Romanschriftsteller hätten hieraus einen mehrbändigen Roman gemacht. Erwähnt sei auch noch „Der Hänfling", eine Geschichte, bei der man das Gruseln lerne« kann.


