Donnerstag 27. Februar 1QO3
Erstes Blatt
SietzeimAnzeiger
w General-Anzeiger v
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
152. Jahrgang
VezugSpretSr monatlich 7bPs.,vter1el- jährlich Alk. 2.20; durch Abhole- iu Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch diePost Mk.2.— oiertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf* auswärts 20 Pfg.
Verantwortlich: für den polit. u. allgem. Teil: P. Wittko; für »Stadt und Land' und „Gerichtsfaal":R.Ditt- mann; für den Anzeigenteil: Hans Beck.
Nr. 49
Erscheint täglich außer Sonntags.
Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Kesstfchen Landwirt die Gießener Kamilien- blätter viermal in der Woche beigelegt.
Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Univerf.-Buch- u.Stein-- druckeret (Pretsch Erben) Redaktton, Expedition und Druckerei:
Schulstrabe 7.
Adreffe für Depeschen: Anzeiger Gießen.
Fernsprechanschluß Nr. 51.
Gießen, 26. Februar 1902.
Beit/: Vernehmungen nach § 34 des Gesetzes über den Unterstützungswohnsitz.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Nm Ihnen die Vernehmung von Hilfsbedürftigen gemäß § 34 des Reichsgesetzes über den Unterstützungswohnsitz zu erleichtern, haben wir die Firma Wilhelm Klee in Gießen veranlaßt, zwei Formulare für Ihren Dienstgebrauch drucken zu lassen. Das eine enthält die an den Hilfsbedürftigen 311 stellenden Fragen (die auf den einzelnen Fall nicht zutreffenden sind unbeantwortet zu lassen), das andere ist für eine Abschrift des Vernehmungs-Protokolls bestimmt, und enthält ferner einen Vordruck für Mitteilung der Abschrift an diejenige Armenbehörde, welche um Erstattung der Unterstützungskosten an gegangen werden soll.
Sie wollen sich diese Formulare zur Verwendung in oorkommenden Fällen anschaffen.
v. Bechtold.
Polizei-Verordnung.
B etr.: Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 3. Januar l. I. — Kreisblatt Nr. 3 — wird hierdurch auf Grund des § 56 b der Reichs-Gewerbeordnung und des § 9 des Ministerial-Amtsblattes vom 3. Juli 1897 für den Kreis Friedberg verordnet, wie folgt:
§ 1. Das Verbot des Handels mit Klauenvieh im Umherziehen wird bis zum 1. April 1902 verlängert.
§ 2. Mit Geldstrafe bis zu 150 Mk., im Unoermögens- falle mit Haft bis zu vier Wochen, wird bestraft, wer der vorstehenden Bestimmung zuwiderhandelt.
Friedberg, den 20. Februar 1902.
Großherzogtiches Kreisamt Friedberg.
Fey.
Bekamtmachung.
Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Daubringen; hier die Arbeiten des II. Abschnittes vom II. Felde.
In der Zeit vom 3. März l. I. bis einschließlich 17. März l. I. liegen auf dem Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei zu Daubringen die Arbeiten des II. Abschnittes vom II. Felde nämlich:
1) das Besitzstandsverzeichnis,
2) die Gütergeschosse.
3) die Zusammenstellung der Gütergeschoffe,
4) die Bonitierungskarten,
5) das Protokollbuch zur Einsicht der Beteiligten offen.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen hiergegen findet statt: Dienstag, 18. März l. Js., vormittags 9 l/4 bis 101/i Uhr, im Amtszimmer der Großherzoglichen Bürgermeisterei Daubringen, wozu ich die Beteiligten unter dem Anfügen einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich abzufassen, zu begründen ^weichm ^°PICr in Aktengröße (mindestens */3 Bogen) ein-
Friedberg, 24. Februar 1902.
Der Großherzogliche Bereinigungskommissär: Spanier, Kreisamtmann.
Manntrnachung.
Gelegentlich des gestern dahier abgehaltenen Viehmarktes ist m einer stallung ein rotes Ochsenkalb stehen geblieben . rs ®et Eigentümer wird aufgefordert, seine Ansprüche als- bald bei uns geltend zu machen. ’
Gießen, den 26. Februar 1902.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Hechler.
Bekanntmachung.
Da? Verzeichnis über die Kulturveränderungen, welche seit der vormhngen St-uerr-gulier.ing konstatiert morden sind, und deren Buchung b-, dein Steuerkommissariat zu b an ttagen .st, sowie das Verzeichnis der se,t der vorjährigen Steuerregulierung ganz neu erbauten, sowie der durch Bau- oerandeningen >n> Wert erhöhten oder verminderten und der ganz abgegangenen Wohnhäuser und Gewerbsanlagen der T ™'*n9Cnr e>lCBCn ..^'ffcnbcrg liegt von heute an 4 Wochm lang zur Einhcht der Interessenten aus dem Bureau Graßh. OttSgerichtz Gießen, Gartenstraßc 2 offen
Gießen, den 1. März 1902. ' 11
Großherzogliches Ortsgericht Gießen.
Gros.
Parlamentarisches aus Hessen.
Ausschuß der Zweiten Kammer Beantraqt öie Verwaltung her (EX a er ?cb 7a 1 U.in Finanzperiode 1894/97 für
gerechtfertigt erklären und deren Ergebnisse mit
einem any 1. April 1894 vorhandenen Aktivstarrde von 5 006 686.65 Mk. gegenüber einem Passivstande von 4 940 800 Mark, demnach mit einem Ueberschusse der Aktiven über die Passiven von 65 886.65 Mk., als richtig anerkennen.
Der Verein für pharmazeutische Großindustrie und Hilfsaewerbe unterbreitete den Ständen eine Vorstellung betreffend die reichsgesetzliche Regelung des Geheimmittelwesens. Die Landes-Zentralbehörde des Großherzogtums bereitet eine Verordnung vor, welche in gleichem Wortlaut, wie in den übrigen deutschen Bundesstaaten, auf Grund eines Bundesratsbeschlusses den Verkehr mit Geheimmitteln regeln soll. Der Erlaß dieser Verordnung soll in Kürze bevorstehen. Dem erwähnten Bundesratsbeschluß gemäß wird diese tandespolizeiliche Verordnung im wesentlichen aus zwei Listen bestehen, welche zusammen alle diejenigen Heilmittel auszählen, die als Geheimmittel angesehen, werden sollen. Tie Trennung in zwei Listen geschieht deshalb, weil man den darin aufgezählten pharmazeutischen Spezialitäten teilweise die Verkaussfreiheit, teilweise aber nur die Ankündigungsfreiheit entziehen will. Der genannte Verein behauptet nun, die Publikation dieser landespolizeilichen Verbote sei ungesetzlich, denn sie widerspreche den Reichsgesetzen. Die Gewerbefreiheit bestehe auch für Geheimmittel. Tie Reichsregierung könne nur ihren Verkauf in Apotheken anordnen. Tie Verwaltungsbehörden können die Fabrikanten und Händler schwindclhaster Geheimmittel aus Grund der bestehenden Strafgesetze, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb re. zur Bestrafung bringen. Ebenso sei die Ankündigungsfreiheit zum gewerblichen Vertrieb berechtigter Artikel durch die Reichs- Gewerbeordnung und das Reichs-Preßgesetz garantiert. Nur die Art und Weife solcher Ankündigungen können die Polizei im öffentlichen Interesse reglementieren, sie aber nicht inhibieren. Landespolizeiliche Verordnungen, die diesen Grundsätzen nicht entsprechen, seien bisher von den Gerichten für rechtsunverbindlich erklärt worden. Schlimmer noch, — so heißt es weiter wörtlich in der Vorstellung, und es ist nicht zu leugnen, daß diese Aussührimgen eine gewisse Berechtigung haben, wenn auch des rechten Maßes entbehren. — wäre es aber, wenn sie zur Wirksamkeit gelangen sollte. Tann wäre auf diesem Gebiete der Polizei das Recht eingeräumt, einseitig souverän darüber zu bestimmen, inwieweit das Privateigentum und Privatrechte zu Gunsten dessen, was sie als das öffentliche Interesse an sieht, konfisziert werden sollen. Bisher hat man eine derartige Polizei- Omnipotenz mit den Prinzipien des modernen Rechtsstaares für unvereinbar gehalten. Natürlich ginge diese polizeiliche Vermögenskonfiskation vor sich in den bekannten Formen des Polizeistaates ohne vorherige Benachrichtigung des Betroffenem ohne die Möglichkeit einer Verteidigung, ohne Beschwerdeinstanz und ohne Beschwerdefrist. Die Polizeiwillkür wäre allein maßgebend, die ordentlichen Gerichte in der Sache selbst an dieselbe gebunden und nur zur Strafausmessung befugt. . . . Hier stehen die vitalsten Interessen eines reellen, großen und blühenden nationalen Erwerbszweiges, der pharmazeutischen Großindustrie, auf dem Spiele, welche einen Jahresumsatz ihrer Produkte von mehr als 30 Millionen Mark erzielt, welche einen lebhaften Export hat, welche vielen Tausenden von Angestellten und Arbeitern den Lebensunterhalt gewährt und anderen Industriezweigen bedeutende und lohnende Absattgebiete schafft. Die Eingabe schließt mit den Worten: Rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte sprechen für eine reichsgesetzliche Regelung des Geheimmittelverkehrs unter Sistierung des Erlasses der jetzt projektierten landespolizeilichen Verordnungen. Wir bitten deshalb den hohen Landtag ganz gehorsamst, in diesem Sinne auf seine Landesregierung verfassungsmäßig einwirken zu wollen.
Eine Vorstellung des Stabtvorstandes von Butzbach betrifft den Ausbau der Realschule dasechst zu einer Ober- Realschule.
Der ehemalige Sergeant Johann Hoth zu Darmstadt führt bittere Klage über sein Mißgeschick. Er behauptet, im Jahre 1880 auf falsche Meldung eines Feldwebels aus der Armee entlassen worden zu fein, ohne vorherige Untersuchung. Alle seine Bemühungen, sich zu rechtfertigen, re., seien vergeblich gewesen. Er befindet sich jetzt in "großer Notlage und bittet die Kammer, um Bewilligung einer monatlichen Beihilfe._________________________
Aus Stadt und Land.
Nachrichten von allgememem Interesse find uns stets willkommen und werden angemessen honoriert.
Gießen, 27. Februar 1902.
** Konzert. Am Sonntag findet in Steins Garten ein Zigeuner-Konzert der Kapelle Rakoezi mit Feuer- und Flammentanz statt,- ferner wird eine 16jährige Konzert- Sängerin E. Sadoni mit um die Gunst des Publikums wetteifern. Der „Rost. Anz." schreibt:
Die in Nationalkoslüm auflretende Kapelle setzt sich aus Tarnen und Herren zusammen. Sie erzielt eigenartige Klangwirkungen durch das Zusammenspiel. Tas zahlreich erschienene Publikum spendete lebhaften Beifall, insbesondere auch den mit hübscher Stimme gesungenen Solo-Vorträgen der 16jährigen Euqenie Sadoni. Tie Schlußabteilung der Vorführungen füllte die Serpentin- Tänzerin Mlle. Blercout, nachdem der Saal verdunkelt war, mit durch Farben- und Linienspiel reizvollen Produktionen aus, deren Verlauf chre Gewandung sich zu Schmetterlingen re. zu formen und schließlich aleich Flammen empor zu lodern schien. Auch diese Leistungen wurden mit lebhaftem Beifall ausgenommen.
** Geflügelzucht. Am Sonntag waren in Frankfurt a. Main Vertreter der größeren Geflügelzucht-Vereine aus Rheinhessen, Startenburg und Ob er Hessen versammelt, um über die Gründung eines Landes-Sierbanbes der Hübneraloaischen Vereine des Großherzogtums zu be
raten. Nach sehr eingehender Berichterstatttlng über den Stand der Vereinsthätigkeit zur Hebung der Federviehhaltung sowie über die Organisation der bestehenden Geflügelzucht- Vereine wurde von den Vertretern der beiden Schwesterprovinzen anerkannt, daß in der Provinz Oberhessen auf dem Gebiet der Geflügelzucht Einrichtungen und Verhältnisse vorhanden seien, die in Starkenburg und Rheinhessen bedauerlicherweise fehlen. Man verfügt in Oberhefsen nicht nur über eine gefestete Organisation, indem sich die Vereine zu einem ProoinzialDerband zusammengeschlossen haben, sondern der Verband hat auch Sitz und Stimme im Vorstand des landwirtschaftlichen Provinzialvereins, der mit den ihm vom Staat zur Verfügung gestellten Mitteln die Bestrebungen der Geflügelzüchter unterstützt. In Rheinhessen und Starkenburg fehlt es an einem festen Zusammenschluß. Auch ist dort von einer thatkräftigen Unterstützung durch die landwirtschaftlichen Provinzialvereine wenig zu spüren gewesen. Man war sich in der Debatte allseitig darüber einig, daß man mit den landwirtschaftlichen Vereinen gemeinsam die Hebung der Geflügelzucht in die Hand nehmen müsse. Man beschloß, in Rheinhessen und Starkenburg die Geflügelzucht-Vereine zu Provinzial-Verbänden, wie in Oberhessen, zusammenzufassen. Diese Verbände sollen in den landwirtschaftlichen Provinzial- Vereinen Sitz und Stimme haben. Dann sollen sich die drei Verbände, unter möglichster Wahrung der Selbständigkeit eines jeden, zu einem Landesverband zusammenthun. Diesem soll u. a. die Aufgabe zufallen, direkt bei der obersten landw. Behörde die Interessen der heimischen Geflügelzucht zu vertreten. Die Debatte erstreckte sich dann noch über die Möglichkeit der Schaffung einer Zentral-Geflügelzucht- Anstalt für daS Großherzogtum Hessen, ähnlich wie z. B. eine solche Anstalt in Halle a. d. S. für die Provinz Sachsen besteht. Der Vertreter des Gesiugelzucht-Vereins Gießen wies darauf hin, daß sein Verein schon vor Jahren eine Geflügelzuchtstation auf der Hardt errichtet hat und legte eingehend die Art bar, wie man diese Einrichtung geschaffen und wie sie sich bewährt habe. Die Herren aus Rheinhessen und Starkenburg erklärten erstaunt, von dem Vorhandensein der Gießener Geflügel-Zuchtstation bisher nichts gewußt zu haben. Man wolle in den beiden anderen Provinzen versuchen, in gleicher Weise vorzugehen, da schwerlich die Mittel für eine Landes-Zentral-Geflügelzucht-Anstalt aufzutreiben sein würden.
** Unbestellbare Postsendungen. Wir erfahren, daß bei der Ober-Postdirettion in Darmstadt folgende Sendungen, deren Absender vielleicht zu unseren Lesern zählen, als unbestellbar lagern: Gewöhnlicher Brief mit 3.50 Mk. aus Friedberg an Georg Köppler, Bestimmungsort fehlt, vom 2./7. 01; Postanweisung über 1.50 Mk. aus Bad-Nauheim an Steueramt in Frankfurt a. M. vom 6./5. 01; Postanweisung über 9.30 Mk. aus Lauterbach, Empfänger (unbekannt) in Fulda, vom 22./2. 01; Postanweisung über 7.45 Mk. aus Lich, Empfänger (unbekannt) in Offenbach a. M., vom 29./4, 01; Postanweisung über 2.71 Mk. aus Bad-Nauheim an Bezirks- zirkskasse in Bad-Nauheim vom 31./7. 01; Postanweisung über 3 Mk. aus Gießen, Empfänger (unbefarmt)*m Neubreisach, vom 15./5. 01. Die zur Empfangnahme der Gegenstände Berechtigten müssen sich binnen 4 Wochen bei der Ober-Postdireklion melden, widrigenfalls die Postanweisungsbeträge und die in den Sendungen enthaltenen oder durch Versteigerung des Inhalts zu erlösenden sonstigen Geldbeträge der Postunterstützungskasse überwiegen, die Briefe aber vernichtet werden.
** Was nicht alles von einem Redakteur verlangt wird! Die „Wittgensteiner Ztg." veröffentlicht folgende ihr zugegangene Zuschrift: „Herrn Redackthör! möchte ich bitten so gut zu sein und mir einen kleinen Gefallen zu thun. Ich bin nämlich die Braut des (hier folgt der Name) der früher in Laasphe arbeitete. Er hat sich im Herbst von dort zuerst nach dem Siegerland gemacht und dann ins bergische und hat mir dann nicht mehr Geschrieben. Wie er noch bei den Soldaten war, da schrieb er mir jede Woche um Geld und Wurst und j&t löst der Lu mb nichts mehr hören. Nicht wahr, das ist nicht schön von Ihm, weil er nicht schreibt, weil er doch mein Bräutigam ist. Ich mögte doch die Herrn Redackzion bitten zu fragen, wo er jetzt arbeitet, mit herzliche Griffen Katharina W ... .. in F."
Münzenberg, 25. Febr. Die hiesige Pfennigsparkasse hat im Jahre 1901 ein recht günstiges Ergebnis gehabt, indem in diesem Jahre die Spareinlagen die höchste Jahres- summe seit Bestehen des Instituts erreichten. Es wurden in 1901 auf 168 Sparbücher 2962.70 Btt. eingezahlt, zurückerhoben wurden 2059.60 Mk. Seit dem Bestehen der Kasse, dem 1. Oktober 1882, wurden bis Ende 1901 in Münzenberg eingezahlt 51 621.50 Mk., dagegen zurückgezahlt 46 266.30 Mark; die Einleger haben also noch ein Guthaben von 5355.20 Mk. Im Sommer 1901 hat der Verein von dem durch jährliche kleine Zinsenüberschüsse angesammelten Re- scroefond 63.50 Mk. beigetragen zur Bestreitung der Kosten einer Schülerfahrt nach Frankfurt a. M., wodurch es auch ärmeren Kindern erleichtert wurde, diese Fahrt mitzumachen. Demnach beträgt der Reservefond Ende 1901 noch rund 730 Mk.
Friedberg, 24. Februar. Letzthin fand in der Ncstaura- lion zur Wmdcck die ordentliche Generalversammlung des Bauvereins „Eigner Herd ist Goldes wert" unter dem Präsidium des Vorsitzenden, des Aufsichtsrates, Kirchen-


