2) an Gemeinden xur Bestreitung der Kosten der Neu- mtloge von Wasserleitungen und der Errichtung für notwendig erkannter Schulhäuser, sowie zu anderen nötig erscheinenden Aufwendungen,
3) zur Förderung der Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte nach Maßgabe der Bestimmungen des hierüber zu erlassenden Gesetzes.
Artikel 1 wird in dieser Fassung angenommen. Ebenso ohne Debatte die Artikel 6 bis 21.
DamitistdasGesetzüberdicLandeskredit- kasse angenommen.
Es folgt die Regierungsvorlage, die Woh-. uungsfürsorge für Minderbemittelte betr.
ALg. F r e n a y (Zentr.): Ter Vorlage stehe er mit seinen politischen Freunden sympathisch gegenüber. Nicht nur in den größeren Städten, sondern besonders auch in den kleinen Landstädtchen herrsche ein fühlbarer iüiangel an geeigneten gesunden Wohnungen, und cs sei deshalb ein großer Vorteil, daß das Gesetz auch Anwendung finden solle auf Gemeinden unter 5000 Einwohnern. Weiter seien als große Fortschritte zu bearüßen die Schaffung einer WohnungSauf- sicht und die Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte. Die Wohnungsfrage sei eine Kulturfrage ersten Ranges, von der die Gesundheit des Volkes abhängig sei. Wenn durch die Statistik festgestellt worden sei, daß der Preis für Wohnungen im umgekehrten Verhältnis zum Einkommen stehe, so seien dies doch Verhältnisse, die zu denken geben, und deshalb müsse man jeden Schritt zur Beseitigung dieser Mißstände mit Freuden begrüßen. Das Gesetz bedeute nur einen Anfang, einen Versuch zur Produktion gesunder und billiger Wohnungen. Bei der Lösung der Wohnungsfrage, die eine hervorragende soziale Aufgabe der Gemeinden bilde, müsse indes auch die Selbsthilfe der Gemeinden mitwirken; hier übten die Baugenossenschaften eine gute erzieherische Wirkung aus, und deshalb sei deren vorgesehene Unterstützung zu begrüßen. Aber dies alles reiche nicht aus, und man müsse wohl in Zukunft daran denken, besondere Wohnungsbanken einzurichten. Die geplante Wohnungsinspektion müsse auch richtig durchgeführt werden; dies komme alsdann dem ganzen Lande zu gute.
Abg. Wolf (fr. w .V.) hofft, daß dieser Schritt, der einzig in Deutschland dastche, segensreich für das Land sein werde. Die Darlehens grenze bis zu 90 Proz. des' Werts halte er für zu hoch. Weiter sei der Zinsbetrag und die Gewährung eines Freijahres zu beanstanden. Zu Wohnungsinspektoren in der Stadt könne man Aerzte oder Architekten nehmen; eine besondere Wohnungsinspektion könne er nicht gutheißen; ebensowenig die im Artikel 6 vorgesehene Stempelfreiheit .
Ministerialrat Braun: Er gebe sich der Hoffnung hin, daß die vorgebrachten Bedenken des Abg. Wolf eben nur Bedenken und keine Einwände gegen die Vorlage selbst seien. Es handele sich hier nur um Hergabe von Darlehen unter der Voraussetzung, daß alle anderen Mittel versagten. Namentlich in kleinen Landstädtchen mit Industrie herrsche Mangel an geeigneten Wohnungen. In der Beleihungsgrenze erblicke er kein allzu großes Risiko. Die vorübergehende Zinsvergünstigung, die im Artikel 3 vorgesehen sei, werde die Staatskasse nur ganz minimal belasten. Die Wohnungsinspektion als Organ der Wohlfahrtspflege im Lande sei unbedingt erforderlich, namentlich im Hinblick darauf, daß das Gesetz auch auf Gemeinden unter 5000 Seelen ausgedehnt werde. In dem Sekretär des Zentralvereins für Errichtung billiger Wohnungen habe man hierfür eine geeignete Persönlichkeit. Durch die Vorlage werde man die Gefahren der Tuberkulose und des Alkohols verhüten und mildern im Interesse der Allgemeinheit und des Volkswohls.
Abg. Reinhart (nl.) will besondere Jnspektionsämter eingerichtet wissen, da der Sekretär infolge seiner Doppelstellung den geforderten Ansprüchen nicht genügen könne. Im übrigen sei er mit der Vorlage durchaus einverstanden.
Hier wird die Beratung abgebrochen.
Schluß 1 Uhr. Donnerstag 9 Uhr Fortsetzung der Debatte. Auf der Tagesordnung steht u. a. die zweite Lesung der Wahlrechtsoorlage.
Parlamentarisches aus Hessen.
Der Zweiten Kammer ist eine Beschwerde des Heinrich Fox und Genossen von Ettingshausen betreffend die dortige Bürgermeisterwahl zugegangen. Es wird darin u. a. ausgeführt: „Bei der am 13. Dezember 1901 dorgenommcneu Bürgermeisterwahl wurde der Landwirt Heinrich Keil V. zum Bürgermeister gewählt. Gegen diese Wahl verfolgte Heinrich Jox rechtzeitig Reklamation und zwar aus Gründen, die in der Person des Gewählten lagen. Derselbe ist nämlich dreimal vorbestraft. Sodann hat er nächtlicherweile größere Quantitäten Gras aus dem Felde und sogar von der Gemeinde Ettingshausen gehörigem Gelände entwendet, wofür 3 Zeugen angegeben wurden. Diese Zeugen sind jedoch von dem Kreisamt Gießen weder vernommen worden, noch hat eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Kreisausschusse stattgefunden, vielmehr hat das Kreisamt Gießen kurzerhand die Verpflich^- tung des gewählten Heinrich Keil V. als Bürgermeister vorgenommen und denselben in das Amt eingewiesen. Dem Reklamanten ist keinerlei Entscheidung oder sonstige Nachf- richt geworden. Ge^en dieses verfolgte der Reklamant Be- schweroe beim Ministerium des Innern. Dieser Beschwerde schloß sich ein Tell der Ortsbürger an. Das Ministerium hat daraufhin dem Heinrich Jox und Genossen eröffnet, daß dem Antrag nicht entsprochen werden kann; daß auf Grund der gegen den gewählten Heinrich Keil V. vorgebrachten Beschuldigungen das Kreisamt Gießen die Bestätigung der Wahl beanstandet hätte; daß über diese Beanstandung die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten, der Kreisausschuß entschieden und dem Gewählten die Bestätigung erteill habe. Da ein Rekurs gegen diese Entscheidung nicht verfolgt worden sei, so sei das Erkenntnis rechtskräftig geworden und die Angelegenheit damit erledigt." Tamt sind nun die Herren Jox und Gen. auch nicht zufrieden und verlangen von der Kammer, diese solle beschließen, daß ihrem Anträge stattgegeben, eventuel ldieser Antrag der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen werde.
Die Abgg. Pennrich und v. Brentano haben anläßlich des am 17. April 1900 vorgekommenen schweren Unglücksfalls, bei welchem gelegentlich einer abendlichen Kahnfahrt auf dem Rhein zwischen Bingen und Rüdes-- heim 18 Personen ihr Leben einbüßten, s. Z. von uns mitgeteilte Anträge be ider Zweiten Ständekammer eingereicht, die ausgehen auf Freigabe der Querfahrt Bingen—Rüdesheim, Revision der bezüglichen Polizeiverordnungen, Einführung eines staatlich organisierten Rettungsdienstes und endlich^ Errichtung einer Bingen und Rüdesheim verbindenden festen Straßenbrücke. Die ^Regierung hat sich mit diesen Vorschlägen eingehend be- saK. Aus Grund eines bis zum 1. Januar 1908 fortbestehen
den Vertrages mit Preußen steht eine Neuregelung des Uebersahrtsverkehrs für die allernächste Zeit in Aussicht- Die Ausübung des Ueberfahrtsrechts durch die E i s e n b a h n v e r wä l tun g soll aufgegeben und die Ucberfahrt öffentlich verpachtet werden. Tie dieser Verpachtung zu Grunde zu legenden Bedingungen, nach denen zwischen Bingen und Rüdesheim im Sommer ein Fünfzehn-, im Winter ein Dreißigminutenoerkehr eingerichtet werden oll, sind von der Hess. Regierung schon vor dem Unfall genehmigt worden und die Ausschreibung der Verpachtung ist bereits erfolgt. Tas Kreisamt Bingen hat ferner eine auf eine Verschärfung der bestehenden Schutzvorschriften gerichtete Revision in die Wege geleitet. Wegen Einrichtung eines Rettungsdienstes ist Die Regierung mit den preußischen Behörden ins Benehmen getreten und bereit, ich an allen Einrichtungen zu beteiligen, die etwa zur größeren Sicherung von Menschenleben an dem Rhein sich als wünschenswert erweisen würden, Heber die Stellung der preußischen Regierung zur Frage der Errichtung einer festen Straßenbrücke zur -Verbindung der Rheinorte Bingen, Bingerbrück und Rüdesheim hat der Minister von Thielens. Z. erklärt, daß der preuß. Staat ein B e d u r f - n i s zur Verstellung einer festen Landbrücke zwischen Bingen, Bingerbrück und Rüdesheim nicht an er kenn en könne. Unsere hessische Regierung ist beim Bau der Brücken über den Rhein stets von anderen Gesichtspunkten ausgegangen, als die preußische Regierung. Beim Bau der Mainzer Brücke hat z. B. der Hess. Staat die Baukosten allein getragen, und die Stadt Mainz hat nur die Kosten für die durch den Brückenbau notwendig gewordenen Abänderungen der Uferbauten übernommen. In Bezug auf Bingen ist allerdings auch unser Finanzminister Gnauth zurückyaltend. Falls hier seitens des Staates die Herstellung einer festen Rheinbrücke, bezw. die Uebernahme des hessischen Anteils der Baukosten in Aussicht genommen werden wollte, könnte dies nur unter der Voraussetzung geschehen, daß seitens >er Stadt Bingen eine wesentlich höhere Beteiligung an den Baukosten stattfände, als beim Wormser Brückenbau. Der verhältnismäßig geringe Verkehr — so führt der Hess. Finanzminister aus — der überwiegend lokaler und touristi- cher Natur ist, sowie die sich hierbei ergebende geringe Einnahme an Brückengeld würden eine weiter gehende finanzielle Belastung des Landes zu Gunsten Bingens nicht rechtfertigen. Da nach den Erklärungen der preußischen Regierung der Brückenbau von den preußischen Uferorten zu betreiben sein würde, und, so viel bekannt geworden, eitens derselben noch nicht die Absicht kund gegeben ist, auf eigene Kosten den preußischen Anteil für eine Rheinbrücke zu übernehmen, so erscheine es nicht angezeigt, in dieser Frage jetzt endgiltige Stellung zu nehmen. Nach dem heutigen Stande der Angelegenheiten ist zu bemerken, daß es der Großh. Regierung zwar noch nicht gelungen ist, eine Revision des Vertrages zwischen der hessischen und der preußischen Regierung oder eine Einrichtung der Ueber- fahrten im Sinne der Antragsteller zu erreichen, daß aber eine wesentliche Verbesserung der Verhältnisse durch Vermehrung der Querfahrten des Trajektbootes eingetreten ist. Eine weitere Besserung ist noch zu erwarten, wenn die projektierte elektrische Bahn Bingen — Büdesheim mit einer Abzweigung nach Bingerbrück erbaut sein wird. Der 4. Ausschuß der Kammer ist endlich mit der Großh. Regierung der Ansicht, daß der preußische Staat an dem Zustandekommen dieses Brückenbaues das meiste und größte Interesse hat und daß es deshalb zunächst Sache der preußischen Regierung sein wird, diese Angelegenheit zu betreiben, bevor überhaupt die hessische Regierung hierzu Stellung nehmen kann. Es ist ja auch möglich, daß der neue preußische Verkehrsminister, Herr Budde, der ja hessische Verhältnisse ans eigener Anschauung kennt, andere Ansichten als der verflossene Herr v. Thielen hat. Der 4. Ausschuß unserer Kammer beantragt, die Kammer wolle an die Großh. Regierung das Ersuchen richten, falls die preußische Regierung die Erbauung einer festen Rheinbrücke zwischen Rüdesheim und Bingen in Anregung bringen sollte, diese Angelegenheit im Interesse der Stadt Bingen und der anderen in Betracht kommenden hessischen Gemeinden ebenfalls in wohlwollende Erwägung zu ziehen.
Ter zweite Ausschuß tritt in seiner Mehrheit für Anna h m e des Gesetzentwurfes, das Eigentum an Kirch en, Pf arr häuf ern rc. betr., ein.
Eine neue Regierungsvorlage betrifft die Professur für Kunstgeschichte an der technischen Hochschule. Bei Ausstellung und Beratung der Besoldungsordnung wurde für die Stelle eines ordentlichen Professors der Kunstgeschichte an der Hochschule zu Darmstadt nur ein Höchstgehalt von 3000 Mark vorgesehen und bewilligt, während der Normalgehalt der ordentlichen Professoren durchweg 4500—6500 Mark beträgt. Diese ausnahmsweise Ge- haltsfestsetzung für eine einzelne ordentliche Professur erfolgte im Hinblick auf die damalige Gehallsnormierung des Inhabers der Stelle, dessen hohes Alter einen intensiveren Betrieb des Lehrfaches der Kunstgeschichte nicht mehr zuließ und der überdies im Genuß einer fürstlich hohen- zollernschen Pension war. Durch die Versetzung des Inhabers der qu. Professur in den Ruhestand ist diese vakant geworden und neu zu besetzen. Die technische Hochschule wird zur Zeit von 1733 Hörern besucht, von denen allein etwa 2 00 das Studium der Kunstgeschichte für ihre Fachausbildung nicht entbehren können. Es muß deshalb, versucht werden, eine Kraft zu gewinnen, welche die Lehre der Kunstgeschichte auf Grund eines vollen Lehrauftrages zu übernehmen gewillt ist. Die Regierung wünscht nun die landständische Zustimmung dazu, daß den Verhandlungen zum Zweck der Neubesetzung der Professur der Normalgehalt eines ordentlichen Professors (4500—6500 Mark) zu Grunde gelegt werden kann.
Eine andere neue Regierungsvorlage befaßt sich mit dem Oppenheimer Hafen.
Ter Regierungsvorlage, betreffend: Gesetz, die Ruhegehaltsverhältnisse und die Versorgung der Hinterbliebenen der Beamten der Main-Neckar-Bahn, stimmt der erste Ausschuß der Zweiten Kammer in allem wesentlichen zu.
Die Zolltarifkommisston
setzte am Mittwoch die Beratung der Positionen 438 bis 442, Garne, fort Die Debatte betraf hauptsächlich die verschiedenen von Münchi-Ferber, Brörnel und Müller-Fulda eingebrac^ten Anträge, die eine andere Nummernstaffelung des Tarifs bezw. niedrigere Zollsätze verlangen, als in der Vorlage vorgesehen sind. Die Regierungsoertreter von Württemberg, Baden und Sachsen bekämpften die Zollherabsetzung, namentlich solche für grobe Game. Ministerialdirektor Wermuth erklärt sich ebenfalls gegen die Anträge- Die Positionen 438 bis 442 wurden schließlich abgelehnt Die Kommission nahm hingegen Position 438 nach den Anträgen Münch-Ferber mit den Unteranrrägen Spcchn-
Müller-Sa-gan in folgender Fassung an: Garn eindrähtig, roh bis Nummer 22 englisch inkl. 4 Mark, sodann bis Nummer 32 10 Mark, bis Nummer 83 24 Mark, bis Nummer 63 20 Mark, bis Nummer 83 24 Mark, bis Nummer 102 30 und über Nummer 102 30 Mark. Die Kommission beschloß ferner, die Position 439 nach dem Antrag Brörnel, ein- wichtiges Garn, gebleicht, gefärbt und bedruckt, 9 Mark Zu- chlag, nicht 10 Mark zu dem Zoll von eindrähtigem Rohgarn. Sie beschloß ferner die Position 440 nach dem Antrag Müller-Fulda, zweidrähtiges und mehrdrähtiges Garn roh 3 Mark Zollzuschlag, gebleicht, gefärbt, bedruckt 9 Mark Zollzuschlag. Demgemäß fällt Position 441 weg. Die Kommission beschloß Position 442 nach dem Antrag Brörnel, zwei- oder mehrdrähtiges Garn wiederholt gezwirnt roh 36, gebleicht, gefärbt, bedruckt 42 Mark. Die Anmerkung zu 442 wird angenommen .
Alsdann zieht Brörnel seinen Antrag betreffend den zollfreien Vercdelungsverkehr zurück, nachdem der Untere staatssekretär die Frage für nicht spruchreif und namentlich wegen der Schwierigkeit des Identitätsnachweises für chwicrig erklärt hatte. Tie Kommission nahm schließlich die Position 443, Baumwollzwirn aller Art in Aufmachungen 70 Mark, an.
Der Leipziger Bankprozetz.
VH.
Leipzig, 25. Juni.
Bezüglich des gestern am Schlüsse der Verhandlung verlesenen Briefes von Exner an Schmidt, in dem es heißt: Es ist uns gelungen, eine geradezu glänzende Bilanz aufzustellen, bemerkt Exner, der Leiter einer Aktiengesellschaft müsse bemüht sein, der Bilanz ein möglichst angenehmes Aussehen zu geben. Es dürfe dabei allerdings die egale Bahn nicht verlassen werden. Hierauf gelangt ein Brief Exners aus Kassel an Gentzsch in Leipzig vom 28. Januar 1899 zur Verlesung, in dem Exner mitteilt, daß die Aufsichtsratsmitglieder der Trebergesellschaft der Leipziger Bank große Posten Aktien abnehmen werden. Weiter teilt Exner mit, daß in Belgien eine Tochtergesellschaft gegründet werde, an deren Prosperität nicht zu zweifeln sei. In anderen Briefen schildert Exner die vorzunehmenden einzelnen Transaktionen innerhalb der Tochtergesellschaft von Kassel und die auf deren Konten vorzunehmenden Buchungen. In Bezug auf die Geschäfte mit der russischen Trebergesellschaft liegen ältere "Briefe vor. Daraus geht hervor, daß die Forderung an das Kasseler Geschäft beseitigt werden sollte. An Sicherheit hatte die Leipziger Bank mit dem russischen Geschäft nichts gewonnen. Die Tendenz war, die Kasseler Bilanz im März 1899 etwas zu verändern. Tie Sachverständigen sind dieser Ansicht. Eine ähnliche Transaktion wurde mit der galizischen Aktiengesellschaft für Holzdestillation in Lemberg durch Cession Kassels an die Leipziger Bank betreffenb eine Forderung von einer Million Gulden, am 1. April 1899 vorgeschlagen, was aus dem Briefwechsel zwischen Kassel und Leipzig hervorgeht. Tie Bank lehnte nach Aussage Exners das Geschäft mit Galizien nur deshalb ab, well kein festes Rückzahlungsdatum angegeben war, und die Amortisation nur au\ Gründ des bearbeiteten Holzes geschehen sollte. Gentzsch sagt aus, daß die Revisionskommission aus dem Wechselbestand das Treberobligo ersehen könnte. Die begebenen Wechsel seien im Bestände nid)t enthalten und nur im Obligotonto aufgeführt.
Es kommt lodann die Tantiöme des Aufsichtsrats zur Sprache. Es bezogen Todel, Meyer, Schröder, Fiebiger und Möller im Jahre 1895 je 8409 Mk., 1896 je 12 410 Mk., 1897 je 15 832 1898 je 20591 Mk., 1899 je 23167 Mk., 1900 je 16 398 Mk., Vörster im Jahre 1900 12 299 Mk., Wilkens für acht Monate 10932 Mk. Schröder führt aus, daß die Thätigkeit des Aufsichtsrats enorm gewesen sei nicht nur in der Bank selbst, sondern auch außerhalb, um sich gleichfalls auch dort über alles orientieren zu tonnen. Ter Aufsichtsrat habe übrigens an die Direktion die Aufforderung, aber erfolglos, wiederholt ergehen lassen, eine Ausstellung über die Engagements d e r Trebergesellschaft zu geben. Die Direktion habe immer Ausflüchte gehabt. Dem wurde entgenet, daß dem Aufsichtsrat in den Sitzungen genügende Kenntnis von dem Obligo der Trebergesellschaft verschafft wurde. Es wird dann zum Sitzungsprotokoll vom 17. Februar 1899 übergegangen. Exner bemerkt hierzu, daß hier alles im Detail vor getragen und nichts verheimlicht sei.
Nach der Mittagspause wird als Zeuge der Buchhalter Premsler vernommen, der über die Transaktionen mit Memel aussagt. Ter Vorsitzende kommt dann auf das Februar-Protokoll von 1899 im Geschäftsbericht für das Jahr 1898 zurück, wobei auch der Bau des neuen Bank- gebaudes zur Sprache kommt, das sich jetzt im Besitze der Deutschen Bank befindet. Demnach waren 1898 14 Millionen Reserve, 1 Million Spezialreserve und 800 000 Akk. Neubau- Reserve (100 000 Mk. Mobiliarreserve) vorhanden. Im Bericht wird der Verbindung mit der Trebergesellschaft eingehend Erwähnung gethan. Exner sagt aus: Wir sahen in dem Stande der Trebergesellschaft keine Gefährdung und konnten daher feine Tantiöme verteilen. Tr. Gentzsch habe gegen den Bericht kein juristisches Bedenken gehabt, seine Bedenken waren aber immer gegen die Höhe des Obligo gerichtet. Dodel sagt aus, der Aufsichtsrat war von der guten Durchführung der Treberunternehmung überzeugt, und auch die übrigen Mitglieder hätten kein Be- denten gehabt, Dividenden und Tantiemen zu verteilen. Sachverständiger Bankdirektor Herrmann meint, man habe die Beteiligung mit größeren Geschäften, wenn auch ohne Namensnennung, erwähnen müssen. Für den Aufsichtsrat mußte aber die ganze Aufstellung des Berichts ganz beruhigend wirken. Tie Direktion habe es aber unterlassen, alle auf sie einwirkenden Mahnungen dem Aufsichtsrat zu unterbreiten. Premsler sagt aus, daß Exner ihm beim Abschluß des Sekretariatskonto mllgeteill habe, daß alle diese Konten als gedeckt anzusehen seien. — Fort- setzung morgen.
Aus Stadt und Land.
Gießen, den 26. Juni 1902.
* * Auszeichnung. Dem Vorsitzenden der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt, Ministerialrat Freiherrn Maximilian v. Biegeleben, ist die Erlaubnis zur Annahme und zum Tragen der demselben von dem Großherzog von Baden verliehenen Jubiläumsmedaille erteilt worden.
* * Das Großh. Regierungsblatt Nr. 35, aus», gegeben am 24. Juni d. Js., hat zum Inhalt: Bekanntmachung, die Ausführung des Schaumweinsteuergesetzes vom 9. Mai 1902, hier die Erhebung der Schaumwein-Nachsteuer betr. Vom 18. Juni 1902.
* * Personalien. Der Gerichtsasiessor Würth in


