Ausgabe 
26.6.1902 Erstes Blatt
 
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2) an Gemeinden xur Bestreitung der Kosten der Neu- mtloge von Wasserleitungen und der Errichtung für notwendig erkannter Schulhäuser, sowie zu anderen nötig erscheinenden Aufwendungen,

3) zur Förderung der Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte nach Maßgabe der Bestimmungen des hierüber zu erlassenden Gesetzes.

Artikel 1 wird in dieser Fassung angenommen. Ebenso ohne Debatte die Artikel 6 bis 21.

DamitistdasGesetzüberdicLandeskredit- kasse angenommen.

Es folgt die Regierungsvorlage, die Woh-. uungsfürsorge für Minderbemittelte betr.

ALg. F r e n a y (Zentr.): Ter Vorlage stehe er mit seinen politischen Freunden sympathisch gegenüber. Nicht nur in den größeren Städten, sondern besonders auch in den kleinen Landstädtchen herrsche ein fühlbarer iüiangel an geeigneten gesunden Wohnungen, und cs sei deshalb ein großer Vorteil, daß das Gesetz auch Anwendung finden solle auf Gemeinden unter 5000 Einwohnern. Weiter seien als große Fort­schritte zu bearüßen die Schaffung einer WohnungSauf- sicht und die Erbauung von Wohnungen für Minderbemit­telte. Die Wohnungsfrage sei eine Kulturfrage ersten Ranges, von der die Gesundheit des Volkes abhängig sei. Wenn durch die Statistik festgestellt worden sei, daß der Preis für Wohnungen im umgekehrten Verhältnis zum Einkommen stehe, so seien dies doch Verhältnisse, die zu denken geben, und deshalb müsse man jeden Schritt zur Beseitigung dieser Mißstände mit Freuden begrüßen. Das Gesetz bedeute nur einen Anfang, einen Versuch zur Pro­duktion gesunder und billiger Wohnungen. Bei der Lösung der Wohnungsfrage, die eine hervorragende soziale Auf­gabe der Gemeinden bilde, müsse indes auch die Selbst­hilfe der Gemeinden mitwirken; hier übten die Baugenossen­schaften eine gute erzieherische Wirkung aus, und deshalb sei deren vorgesehene Unterstützung zu begrüßen. Aber dies alles reiche nicht aus, und man müsse wohl in Zukunft daran denken, besondere Wohnungsbanken einzurichten. Die ge­plante Wohnungsinspektion müsse auch richtig durchgeführt werden; dies komme alsdann dem ganzen Lande zu gute.

Abg. Wolf (fr. w .V.) hofft, daß dieser Schritt, der einzig in Deutschland dastche, segensreich für das Land sein werde. Die Darlehens grenze bis zu 90 Proz. des' Werts halte er für zu hoch. Weiter sei der Zinsbetrag und die Gewährung eines Freijahres zu beanstanden. Zu Wohnungsinspektoren in der Stadt könne man Aerzte oder Architekten nehmen; eine besondere Wohnungsinspektion könne er nicht gutheißen; ebensowenig die im Artikel 6 vorgesehene Stempelfreiheit .

Ministerialrat Braun: Er gebe sich der Hoffnung hin, daß die vorgebrachten Bedenken des Abg. Wolf eben nur Bedenken und keine Einwände gegen die Vorlage selbst seien. Es handele sich hier nur um Hergabe von Dar­lehen unter der Voraussetzung, daß alle anderen Mittel versagten. Namentlich in kleinen Landstädtchen mit In­dustrie herrsche Mangel an geeigneten Wohnungen. In der Beleihungsgrenze erblicke er kein allzu großes Risiko. Die vorübergehende Zinsvergünstigung, die im Artikel 3 vorgesehen sei, werde die Staatskasse nur ganz minimal belasten. Die Wohnungsinspektion als Organ der Wohl­fahrtspflege im Lande sei unbedingt erforderlich, nament­lich im Hinblick darauf, daß das Gesetz auch auf Gemeinden unter 5000 Seelen ausgedehnt werde. In dem Sekretär des Zentralvereins für Errichtung billiger Wohnungen habe man hierfür eine geeignete Persönlichkeit. Durch die Vor­lage werde man die Gefahren der Tuberkulose und des Al­kohols verhüten und mildern im Interesse der Allgemein­heit und des Volkswohls.

Abg. Reinhart (nl.) will besondere Jnspektionsämter eingerichtet wissen, da der Sekretär infolge seiner Doppel­stellung den geforderten Ansprüchen nicht genügen könne. Im übrigen sei er mit der Vorlage durchaus einverstanden.

Hier wird die Beratung abgebrochen.

Schluß 1 Uhr. Donnerstag 9 Uhr Fortsetzung der De­batte. Auf der Tagesordnung steht u. a. die zweite Lesung der Wahlrechtsoorlage.

Parlamentarisches aus Hessen.

Der Zweiten Kammer ist eine Beschwerde des Heinrich Fox und Genossen von Ettingshausen betreffend die dortige Bürgermeisterwahl zugegangen. Es wird darin u. a. ausgeführt:Bei der am 13. Dezember 1901 dorgenommcneu Bürgermeisterwahl wurde der Landwirt Heinrich Keil V. zum Bürgermeister gewählt. Gegen diese Wahl verfolgte Heinrich Jox rechtzeitig Reklamation und zwar aus Gründen, die in der Person des Gewählten lagen. Derselbe ist nämlich dreimal vorbestraft. Sodann hat er nächtlicherweile größere Quantitäten Gras aus dem Felde und sogar von der Gemeinde Ettingshausen gehörigem Gelände entwendet, wofür 3 Zeugen angegeben wurden. Diese Zeugen sind jedoch von dem Kreisamt Gießen weder vernommen worden, noch hat eine öffentliche mündliche Verhandlung vor dem Kreisausschusse stattgefunden, viel­mehr hat das Kreisamt Gießen kurzerhand die Verpflich^- tung des gewählten Heinrich Keil V. als Bürgermeister vorgenommen und denselben in das Amt eingewiesen. Dem Reklamanten ist keinerlei Entscheidung oder sonstige Nachf- richt geworden. Ge^en dieses verfolgte der Reklamant Be- schweroe beim Ministerium des Innern. Dieser Beschwerde schloß sich ein Tell der Ortsbürger an. Das Ministerium hat daraufhin dem Heinrich Jox und Genossen eröffnet, daß dem Antrag nicht entsprochen werden kann; daß auf Grund der gegen den gewählten Heinrich Keil V. vorge­brachten Beschuldigungen das Kreisamt Gießen die Bestä­tigung der Wahl beanstandet hätte; daß über diese Bean­standung die Verwaltungsgerichte zu entscheiden hätten, der Kreisausschuß entschieden und dem Gewählten die Be­stätigung erteill habe. Da ein Rekurs gegen diese Ent­scheidung nicht verfolgt worden sei, so sei das Erkenntnis rechtskräftig geworden und die Angelegenheit damit er­ledigt." Tamt sind nun die Herren Jox und Gen. auch nicht zufrieden und verlangen von der Kammer, diese solle be­schließen, daß ihrem Anträge stattgegeben, eventuel ldieser Antrag der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen werde.

Die Abgg. Pennrich und v. Brentano haben anläßlich des am 17. April 1900 vorgekommenen schweren Un­glücksfalls, bei welchem gelegentlich einer abendlichen Kahnfahrt auf dem Rhein zwischen Bingen und Rüdes-- heim 18 Personen ihr Leben einbüßten, s. Z. von uns mitgeteilte Anträge be ider Zweiten Ständekammer eingereicht, die ausgehen auf Freigabe der Querfahrt BingenRüdesheim, Revision der bezüglichen Polizeiver­ordnungen, Einführung eines staatlich organisierten Ret­tungsdienstes und endlich^ Errichtung einer Bingen und Rüdesheim verbindenden festen Straßenbrücke. Die ^Regierung hat sich mit diesen Vorschlägen eingehend be- saK. Aus Grund eines bis zum 1. Januar 1908 fortbestehen­

den Vertrages mit Preußen steht eine Neuregelung des Uebersahrtsverkehrs für die allernächste Zeit in Aussicht- Die Ausübung des Ueberfahrtsrechts durch die E i s e n b a h n v e r l tun g soll aufgegeben und die Ucberfahrt öffentlich verpachtet werden. Tie dieser Ver­pachtung zu Grunde zu legenden Bedingungen, nach denen zwischen Bingen und Rüdesheim im Sommer ein Fünfzehn-, im Winter ein Dreißigminutenoerkehr eingerichtet werden oll, sind von der Hess. Regierung schon vor dem Unfall genehmigt worden und die Ausschreibung der Verpachtung ist bereits erfolgt. Tas Kreisamt Bingen hat ferner eine auf eine Verschärfung der bestehenden Schutzvorschriften gerichtete Revision in die Wege geleitet. Wegen Einrich­tung eines Rettungsdienstes ist Die Regierung mit den preußischen Behörden ins Benehmen getreten und bereit, ich an allen Einrichtungen zu beteiligen, die etwa zur größeren Sicherung von Menschenleben an dem Rhein sich als wünschenswert erweisen würden, Heber die Stellung der preußischen Regierung zur Frage der Errichtung einer festen Straßenbrücke zur -Verbindung der Rheinorte Bingen, Bingerbrück und Rüdesheim hat der Minister von Thielens. Z. erklärt, daß der preuß. Staat ein B e d u r f - n i s zur Verstellung einer festen Landbrücke zwischen Bingen, Bingerbrück und Rüdesheim nicht an er kenn en könne. Unsere hessische Regierung ist beim Bau der Brücken über den Rhein stets von anderen Gesichtspunkten ausgegangen, als die preußische Regierung. Beim Bau der Mainzer Brücke hat z. B. der Hess. Staat die Baukosten allein ge­tragen, und die Stadt Mainz hat nur die Kosten für die durch den Brückenbau notwendig gewordenen Abänderungen der Uferbauten übernommen. In Bezug auf Bingen ist aller­dings auch unser Finanzminister Gnauth zurückyaltend. Falls hier seitens des Staates die Herstellung einer festen Rheinbrücke, bezw. die Uebernahme des hessischen Anteils der Baukosten in Aussicht genommen werden wollte, könnte dies nur unter der Voraussetzung geschehen, daß seitens >er Stadt Bingen eine wesentlich höhere Beteiligung an den Baukosten stattfände, als beim Wormser Brückenbau. Der verhältnismäßig geringe Verkehr so führt der Hess. Fi­nanzminister aus der überwiegend lokaler und touristi- cher Natur ist, sowie die sich hierbei ergebende geringe Ein­nahme an Brückengeld würden eine weiter gehende finan­zielle Belastung des Landes zu Gunsten Bingens nicht rechtfertigen. Da nach den Erklärungen der preußischen Regierung der Brückenbau von den preußischen Uferorten zu betreiben sein würde, und, so viel bekannt geworden, eitens derselben noch nicht die Absicht kund gegeben ist, auf eigene Kosten den preußischen Anteil für eine Rhein­brücke zu übernehmen, so erscheine es nicht angezeigt, in dieser Frage jetzt endgiltige Stellung zu nehmen. Nach dem heutigen Stande der Angelegenheiten ist zu bemerken, daß es der Großh. Regierung zwar noch nicht gelungen ist, eine Revision des Vertrages zwischen der hessischen und der preußischen Regierung oder eine Einrichtung der Ueber- fahrten im Sinne der Antragsteller zu erreichen, daß aber eine wesentliche Verbesserung der Verhältnisse durch Ver­mehrung der Querfahrten des Trajektbootes eingetreten ist. Eine weitere Besserung ist noch zu erwarten, wenn die projektierte elektrische Bahn Bingen Büdes­heim mit einer Abzweigung nach Bingerbrück erbaut sein wird. Der 4. Ausschuß der Kammer ist endlich mit der Großh. Regierung der Ansicht, daß der preußische Staat an dem Zustandekommen dieses Brückenbaues das meiste und größte Interesse hat und daß es deshalb zunächst Sache der preußischen Regierung sein wird, diese Angelegenheit zu betreiben, bevor überhaupt die hessische Regierung hierzu Stellung nehmen kann. Es ist ja auch möglich, daß der neue preußische Verkehrsminister, Herr Budde, der ja hessische Verhältnisse ans eigener Anschauung kennt, andere Ansichten als der verflossene Herr v. Thielen hat. Der 4. Ausschuß unserer Kammer beantragt, die Kammer wolle an die Großh. Regierung das Ersuchen richten, falls die preußische Regierung die Erbauung einer festen Rheinbrücke zwischen Rüdesheim und Bingen in Anregung bringen sollte, diese Angelegenheit im Interesse der Stadt Bingen und der anderen in Betracht kommenden hessischen Gemeinden eben­falls in wohlwollende Erwägung zu ziehen.

Ter zweite Ausschuß tritt in seiner Mehrheit für An­na h m e des Gesetzentwurfes, das Eigentum an Kirch en, Pf arr häuf ern rc. betr., ein.

Eine neue Regierungsvorlage betrifft die Professur für Kunstgeschichte an der technischen Hoch­schule. Bei Ausstellung und Beratung der Besoldungs­ordnung wurde für die Stelle eines ordentlichen Professors der Kunstgeschichte an der Hochschule zu Darmstadt nur ein Höchstgehalt von 3000 Mark vorgesehen und bewilligt, wäh­rend der Normalgehalt der ordentlichen Professoren durch­weg 45006500 Mark beträgt. Diese ausnahmsweise Ge- haltsfestsetzung für eine einzelne ordentliche Professur er­folgte im Hinblick auf die damalige Gehallsnormierung des Inhabers der Stelle, dessen hohes Alter einen inten­siveren Betrieb des Lehrfaches der Kunstgeschichte nicht mehr zuließ und der überdies im Genuß einer fürstlich hohen- zollernschen Pension war. Durch die Versetzung des In­habers der qu. Professur in den Ruhestand ist diese vakant geworden und neu zu besetzen. Die technische Hochschule wird zur Zeit von 1733 Hörern besucht, von denen allein etwa 2 00 das Studium der Kunstgeschichte für ihre Fachausbildung nicht entbehren können. Es muß deshalb, versucht werden, eine Kraft zu gewinnen, welche die Lehre der Kunstgeschichte auf Grund eines vollen Lehrauftrages zu übernehmen gewillt ist. Die Regierung wünscht nun die landständische Zustimmung dazu, daß den Verhand­lungen zum Zweck der Neubesetzung der Professur der Nor­malgehalt eines ordentlichen Professors (45006500 Mark) zu Grunde gelegt werden kann.

Eine andere neue Regierungsvorlage befaßt sich mit dem Oppenheimer Hafen.

Ter Regierungsvorlage, betreffend: Gesetz, die Ruhe­gehaltsverhältnisse und die Versorgung der Hin­terbliebenen der Beamten der Main-Neckar-Bahn, stimmt der erste Ausschuß der Zweiten Kammer in allem wesentlichen zu.

Die Zolltarifkommisston

setzte am Mittwoch die Beratung der Positionen 438 bis 442, Garne, fort Die Debatte betraf hauptsächlich die ver­schiedenen von Münchi-Ferber, Brörnel und Müller-Fulda eingebrac^ten Anträge, die eine andere Nummernstaffelung des Tarifs bezw. niedrigere Zollsätze verlangen, als in der Vorlage vorgesehen sind. Die Regierungsoertreter von Württemberg, Baden und Sachsen bekämpften die Zoll­herabsetzung, namentlich solche für grobe Game. Ministe­rialdirektor Wermuth erklärt sich ebenfalls gegen die An­träge- Die Positionen 438 bis 442 wurden schließlich ab­gelehnt Die Kommission nahm hingegen Position 438 nach den Anträgen Münch-Ferber mit den Unteranrrägen Spcchn-

Müller-Sa-gan in folgender Fassung an: Garn eindrähtig, roh bis Nummer 22 englisch inkl. 4 Mark, sodann bis Nummer 32 10 Mark, bis Nummer 83 24 Mark, bis Nummer 63 20 Mark, bis Nummer 83 24 Mark, bis Nummer 102 30 und über Nummer 102 30 Mark. Die Kommission beschloß ferner, die Position 439 nach dem Antrag Brörnel, ein- wichtiges Garn, gebleicht, gefärbt und bedruckt, 9 Mark Zu- chlag, nicht 10 Mark zu dem Zoll von eindrähtigem Roh­garn. Sie beschloß ferner die Position 440 nach dem Antrag Müller-Fulda, zweidrähtiges und mehrdrähtiges Garn roh 3 Mark Zollzuschlag, gebleicht, gefärbt, bedruckt 9 Mark Zoll­zuschlag. Demgemäß fällt Position 441 weg. Die Kom­mission beschloß Position 442 nach dem Antrag Brörnel, zwei- oder mehrdrähtiges Garn wiederholt gezwirnt roh 36, gebleicht, gefärbt, bedruckt 42 Mark. Die Anmerkung zu 442 wird angenommen .

Alsdann zieht Brörnel seinen Antrag betreffend den zollfreien Vercdelungsverkehr zurück, nachdem der Untere staatssekretär die Frage für nicht spruchreif und namentlich wegen der Schwierigkeit des Identitätsnachweises für chwicrig erklärt hatte. Tie Kommission nahm schließlich die Position 443, Baumwollzwirn aller Art in Auf­machungen 70 Mark, an.

Der Leipziger Bankprozetz.

VH.

Leipzig, 25. Juni.

Bezüglich des gestern am Schlüsse der Verhandlung verlesenen Briefes von Exner an Schmidt, in dem es heißt: Es ist uns gelungen, eine geradezu glänzende Bilanz auf­zustellen, bemerkt Exner, der Leiter einer Aktiengesellschaft müsse bemüht sein, der Bilanz ein möglichst angenehmes Aussehen zu geben. Es dürfe dabei allerdings die egale Bahn nicht verlassen werden. Hierauf gelangt ein Brief Exners aus Kassel an Gentzsch in Leipzig vom 28. Januar 1899 zur Verlesung, in dem Exner mitteilt, daß die Aufsichtsratsmitglieder der Trebergesellschaft der Leip­ziger Bank große Posten Aktien abnehmen werden. Weiter teilt Exner mit, daß in Belgien eine Tochtergesellschaft ge­gründet werde, an deren Prosperität nicht zu zweifeln sei. In anderen Briefen schildert Exner die vorzunehmenden einzelnen Transaktionen innerhalb der Tochtergesellschaft von Kassel und die auf deren Konten vorzunehmenden Buchungen. In Bezug auf die Geschäfte mit der russischen Trebergesellschaft liegen ältere "Briefe vor. Daraus geht hervor, daß die Forderung an das Kasseler Geschäft be­seitigt werden sollte. An Sicherheit hatte die Leipziger Bank mit dem russischen Geschäft nichts gewonnen. Die Tendenz war, die Kasseler Bilanz im März 1899 etwas zu verändern. Tie Sachverständigen sind dieser Ansicht. Eine ähnliche Transaktion wurde mit der galizischen Aktien­gesellschaft für Holzdestillation in Lemberg durch Cession Kassels an die Leipziger Bank betreffenb eine Forderung von einer Million Gulden, am 1. April 1899 vorgeschlagen, was aus dem Briefwechsel zwischen Kassel und Leipzig her­vorgeht. Tie Bank lehnte nach Aussage Exners das Ge­schäft mit Galizien nur deshalb ab, well kein festes Rück­zahlungsdatum angegeben war, und die Amortisation nur au\ Gründ des bearbeiteten Holzes geschehen sollte. Gentzsch sagt aus, daß die Revisionskommission aus dem Wechsel­bestand das Treberobligo ersehen könnte. Die begebenen Wechsel seien im Bestände nid)t enthalten und nur im Obligotonto aufgeführt.

Es kommt lodann die Tantiöme des Aufsichts­rats zur Sprache. Es bezogen Todel, Meyer, Schröder, Fiebiger und Möller im Jahre 1895 je 8409 Mk., 1896 je 12 410 Mk., 1897 je 15 832 1898 je 20591 Mk., 1899 je 23167 Mk., 1900 je 16 398 Mk., Vörster im Jahre 1900 12 299 Mk., Wilkens für acht Monate 10932 Mk. Schröder führt aus, daß die Thätigkeit des Aufsichtsrats enorm ge­wesen sei nicht nur in der Bank selbst, sondern auch außer­halb, um sich gleichfalls auch dort über alles orientieren zu tonnen. Ter Aufsichtsrat habe übrigens an die Direktion die Aufforderung, aber erfolglos, wiederholt ergehen lassen, eine Ausstellung über die Engagements d e r Trebergesellschaft zu geben. Die Direktion habe immer Ausflüchte gehabt. Dem wurde entgenet, daß dem Aufsichtsrat in den Sitzungen genügende Kenntnis von dem Obligo der Trebergesellschaft verschafft wurde. Es wird dann zum Sitzungsprotokoll vom 17. Februar 1899 übergegangen. Exner bemerkt hierzu, daß hier alles im Detail vor getragen und nichts verheimlicht sei.

Nach der Mittagspause wird als Zeuge der Buchhalter Premsler vernommen, der über die Transaktionen mit Memel aussagt. Ter Vorsitzende kommt dann auf das Februar-Protokoll von 1899 im Geschäftsbericht für das Jahr 1898 zurück, wobei auch der Bau des neuen Bank- gebaudes zur Sprache kommt, das sich jetzt im Besitze der Deutschen Bank befindet. Demnach waren 1898 14 Millionen Reserve, 1 Million Spezialreserve und 800 000 Akk. Neubau- Reserve (100 000 Mk. Mobiliarreserve) vorhanden. Im Bericht wird der Verbindung mit der Trebergesellschaft ein­gehend Erwähnung gethan. Exner sagt aus: Wir sahen in dem Stande der Trebergesellschaft keine Gefährdung und konnten daher feine Tantiöme verteilen. Tr. Gentzsch habe gegen den Bericht kein juristisches Bedenken gehabt, seine Bedenken waren aber immer gegen die Höhe des Obligo gerichtet. Dodel sagt aus, der Aufsichtsrat war von der guten Durchführung der Treberunternehmung über­zeugt, und auch die übrigen Mitglieder hätten kein Be- denten gehabt, Dividenden und Tantiemen zu verteilen. Sachverständiger Bankdirektor Herrmann meint, man habe die Beteiligung mit größeren Geschäften, wenn auch ohne Namensnennung, erwähnen müssen. Für den Auf­sichtsrat mußte aber die ganze Aufstellung des Berichts ganz beruhigend wirken. Tie Direktion habe es aber unter­lassen, alle auf sie einwirkenden Mahnungen dem Auf­sichtsrat zu unterbreiten. Premsler sagt aus, daß Exner ihm beim Abschluß des Sekretariatskonto mllgeteill habe, daß alle diese Konten als gedeckt anzusehen seien. Fort- setzung morgen.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 26. Juni 1902.

* * Auszeichnung. Dem Vorsitzenden der Zentral­kommission für die Rheinschiffahrt, Ministerialrat Freiherrn Maximilian v. Biegeleben, ist die Erlaubnis zur An­nahme und zum Tragen der demselben von dem Großherzog von Baden verliehenen Jubiläumsmedaille erteilt worden.

* * Das Großh. Regierungsblatt Nr. 35, aus», gegeben am 24. Juni d. Js., hat zum Inhalt: Bekannt­machung, die Ausführung des Schaumweinsteuergesetzes vom 9. Mai 1902, hier die Erhebung der Schaumwein-Nachsteuer betr. Vom 18. Juni 1902.

* * Personalien. Der Gerichtsasiessor Würth in