Ausgabe 
26.6.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 147

Erstes Blatt.

ISS. Jahrgang

Donnerstag 36. Juni 19OS

Erscheint täglich außer Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem Keffischen Landwirt die Gießener Kamillen- blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag bu. Brü h l'sche- Univers. Buch-u.Stei. druckern (Pietsch Erben) Dvebofiii,. Expedition mu Druckerei:

Schulstratze 7.

Adresie für Depeschen: Anzeiger Gießen.

Fernsprechanschluß Nr. 51.

GietzenerAnzeiger

*'* General-Anzeiger w

Amts- und Anzeigeblatt für den Ureis Gießen

Bezugspreis: monatlich 75Ps., viertel­jährlich Aik. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 65 Pf.; durch die Post Mk. 2 viertel- jährl. ausschl. Bestellg. Annahme von Anzeigen für die Tagesnummer bis vormittags 10 Uhr. Zeilenpreis: lokal 12 Pf^ auswärts 20 Pfg.

Verantwortlich: für den polir. u. allgem. Teil: P. Wittko; für .Stadt und Land" und Gerichts? aal": Gurt Plato; für den An­zeigenteil: Hans Beck.

Gießen, am 24. Juni 1902.

Betreffend; Die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen.

Das Oroßherzogliche Kreisamt Gießen

en die Großh. Bür gerrveistereieu des Kreises.

Aus einer Anzahl uns vorliegender Bürgermcisterei- berichte entnehmnn wir, daß unser Ausschreiben in Nr. 58 des diesjährigen Kreisblattes in obigem Betreffe teilweise nicht beachtet worden ist. Wir weisen Sie nochmals ausdrücklich auf dasselbe hin und bemerken wiederholt, daß unsere Be­kanntmachung vom 2. Mai d. I. nicht mehr zu Recht be­steht (cfr. Kreisblatt Nr. 52).

Die irrtümlich an uns eingesandten Befreiungsanträge werden Ihnen demnächst k. H. wieder zugehen.

1). Bechtold.

Politische Tagesschau.

Tie Gärung unter den russischen Bauern kst in fortwährendem Wachsen. Ueberall, so wird gemeldet, mache sich gegen die Gutsbesitzer und Polizei ein scharfer Unmut bemerkbar, und die Bauern seien überzeugt, daß binnen kurz oder lang die Gutsländereien an die Bauern übergehen. Die Regierung kann sich das alles nicht anders erklären als durch die revolutionäre Propaganda. Noch nie ist ihr Miß­trauen gegenüber allen intelligenten Leuten auf dem platten Lande so stark gewesen wie gegenwärtig. Besonders unan­genehm sind ihr die Statistiker der Semstwos. In einigen Gouaernements ist es den Semstwos verboten worden, in diesem Frühjahre statistische Erhebungen zu veranstalten, und der neue Minister des Innern v. Plehwe arbeitet dahin, die statistischen Aemter der Semstwos aufzuheben, an ihre Stelle sollen die Statistischen Komitees der Gouvernementsbureau- kratie treten. Eine andere Kategorie höchst verdächtiger und unliebsamer Elemente scheinen der Regierung die Bolks- schullehrer zu sein. In der letzten Zeit sind an ver­schiedenen Orten in den Volksschulen Hausdurchsuchungen oorgenommen worden, so z. B. im Gouvernement Tambow; im Kreise Koslowsk wurde der Lehrer der Semstwos-Schule, Silotow, arretiert, im Kreise Tambow die Lehrer Andrejew und Tschernischew. Kürzlich wurde die Wohnung des ge­wesenen Volksschullehrers A. Dobronrawow in der Stadt Tambow durchsucht. Die Polizei fand ihn selbst schon nicht mehr vor. Dobronrawow wird die Anstiftung zum Aufruhr unter den Bauern zur Last gelegt. Aus dem Gouvernement Orel wird mitgeteilt, daß die Erregung unter den Bauern auch hier in offenen Aufruhr übergehe.

Ucber die geistigeElite Münchens"

schreibt dasBayer. Vaterland":

Bildung, du viel malträtiertes Wort! Was nennt sich heutzutage nicht alles gebildet?Gebildet" dünkt sich der Back­fisch, wenn er das Absolutorium einer höheren Töchterschule in der Tasche hat, um die lebendige Puppensamnllung in den Salons zu vermehren, wo befrackte Tagediebe die Zeit damit totschlagen, den Wert des Weibes nach Taille und Büste zu taxieren.Ge­bildet" dünkt sich die akademische Bieralge inEouleur, die aus Grund des väterlichen Geldbeutels in den akademischen Flegeljahren sichaustobt" und statt des corpu» jurie lieber das corpus teminae studiert.Gebildet" dünkt sich die moderne S a l o n d a m e, die von den Ratschkathl am Lcktualienmarkt sich nur dadurch unterscheidet, daß sie statt den Tratsch und Skandal der Hintertreppen die chromque scandalease der Salonwelt wieder- giebt.Gebildet" dünkt sich der moderne liberale Ge­le h r t e n s ch w a r m, weil er den Glauben antranscendentale Begriffe" glücklich mit dem Aberglauben an die .Modethorheiten dervorausseßungslosen" Asterwiffenschast vertauscht hat... Diese geistige Elite" hat uns unser München verschandelt in jeder Weise; der Bierbauch des Münchener Spießes ist schon längst keine Münchener Spezialität, und das ist der F a l st a f f b a u ch des Münchener Afterliberalismus, aufgedunsen vor Hoch­mut und Dünkel gegen die wickliche altmünchnerische Art und Sitte, die trotz Maßlrug und Weißwurst München zum Jsaratben schuf, während der Afterliberalismus nur darauf firmt und obrt, München zu einer geistigen Vorstadt von Spreeathen zu machen. Dieser Kuhhautliberalismus hat den Münchener Patriotis­mus vergiftet, sodaß dasMünchener Bürgertum", soweit es am geistigen Hungertuch der Kuhhaut nagt, nach Norden schielt und kaum den Tag erwarten kann, an dem Bayern zur Provinz Preußens erklärt wird. Ja, diesegeistige Elite" Münchens giebt die Marschrichtung nach Norden aii, und ein H i r t e n k n a b e (An­spielung auf den Verleger derJugend", Georg Hirth. T. Red. desGieß. Anz.") schlägt dazu die trommel, die wohl mit keinem Kalbfell, aber mit einer Kuhhaut überspannt ist.

Der jetzige Redakteur desVaterland" hat dem Dr. Sigl, dem früheren Herausgeber des Blattes, abgeguckt, wie dieser sich räusperte und wie er spuckt, den Geist Sigl's aber sucht man in solchen rohen Pöbeleien vergebens.

Hessischer Landtag.

Zweite Hessische Ständekammer.

119. Sitzung.

Darmstadt, 25. Juni.

Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exc., Fi- nanzminister Gnauth Exc., Ministerialräte Ewald, Braun, Lreidert, v. Biegeleben, zweiter Direktor der Hauptstaats­kasse Schäfer.

Auf der Tagesordnung steht die Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, die Errichtung einer hessischen Psandbriefbanl betreffend.

Finanzminister Gnauth: Die drei ersten Punkte der Tagesordnung: Pfandbriefbank, Landeskreditkasse und Woh­nungsfürsorge für Minderbemittelte stünden in engem Zu­sammenhang und bedingten sich gegenseitig. Wenn man bei dem letzten Punkt produktiv etwas erreichen wolle, so könne dies nur geschehen durch Eröffnung eines billigen Kredits. Hierzu sei zunächst unsere seitherige Landeslredit- kasse berufen, die aber ihre Mittel nehme unter direkter In­anspruchnahme des Staatslredits. In den letzten Jahren habe sich dies als sehr empfindlich erwiesen, und sei um so bedenklicher, als der Staat selbst durch seine Eisenbahn­politik den Kredit in erhöhtem Maße habe in Anspruch nehmen müssen. Deshalb könne man der Landeskreditkasse keine neuen Aufgaben zumuten und müsse dieselben einer anderen Anstalt übertragen, die man in Gestalt einer hessischen Hypothekenbank schaffen wolle. Diese Form unter­scheide sich sehr wesentlich von der Landeskreditkasse. Wäh­rend diese alle Gelder aufnehme unter Inanspruchnahme des Staates als Schuldner, sei der Staat bei der geplanten Hypothekenbank, die als eine Aktiengesellschaft gedacht sei, nur beteiligt als Aktionär. Ihre Ausgaben bestreite die Bank selbst durch Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunal­obligationen, und zwar sei im Reichshypothekenbankgesetz genau bestimmt, in welchem Umfange diese Papiere im Ver­hältnis zum Aktienkapital ausgegeben werden dürften. Ta das Gesetz bestimme, daß an Pfandbriefen in dieser Beziehung das Fünszehnsache und an Kommunalobligationen das Acht- zehnfache ausgegeben werden dürfe, so könne der Staat, der sich nach dem vorliegenden Entwurf vorerst mit vier Millionen Mark beteilige, bei der Pfandbriefbank ein Kredit­bedürfnis von 60 Millionen Mark befriedigen, während er mit derselben Summe bei der Landeskreditkasse nur ein solches von vier Millionen Mark zu befriedigen in der Lage sei. Neben dem Staate sollten auch die öffentlichen Sparkassen sowie die Gemeinden und öffentlichen Verbände als Aktionäre herangezogen werden. Die Beteiligung der Sparkassen habe man ermöglicht durch die gestrige Zu­stimmung zum neuen Sparlassengesetz. Die Errichtung der Hypothekenbank sei die unerläßliche Voraussetzung, daß die Ausgaben der Landeskreditkasse erweitert werden könnten. In Kürze wolle er wiederholen, welche seitherigen Auf­gaben die Landeskreditkasse habe und welche neue hinzu­kämen. Für die Folge sollten der Landeskreditkasse ver­bleiben die leichte Kreditbeschaffung für Landcsmeliora- tionen, für Entwässerung von Grundstücken rc.; neu komme hier hinzu die Gewährung von Darlehen für den Bau von Nebenbahnen, Kreisstraßen und Wasserleitungen; aber auch diese Gruppe werde insofern erweitert, als die Landes­kreditkasse sür die Zukunft auch Darlehen gebe zum Bau von Schulhäusern und zur Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte. Tie neu zu gründende Hypothekenbank dagegen diene ausschließlich dem Hypothekarkredit, soweit Meliorationszwecke nicht in Betracht kämen. Dieser Hypo- chekarkredit stehe für die Folge nicht nur dem Landwirt, sondern auch den Gewerbetreibenden, wie überhaupt allen Berufsarten zur Verfügung, und zwar in Form von un­kündbaren Amortisationsdarlehen; es herrsche also hier genau derselbe Grundsatz, wie bei der Landeskreditkasse. Bei den Sparkassen könnten die Hypotheken nicht unkündbar sein, weil der Einleger ja auch ein Kündigungsrecht habe. Bei der Pfandbriefbank dagegen solle durch unkündbare Amortisationsdarlehen eine Entschuldung des Grundbesitzes erreicht werden. Daneben diene die Bank noch der Befrie­digung aller Kreditbedürfnisse hessischer Gemeinden, die zu befriedigen die Landeskreditkasse nicht in der Lage sei. Auf Einzelheiten des Entwurfes wolle er bei der Spezialberatung eingehen. Dem Ausschuß danke er für sein wohlwollendes Eingehen auf die Grundgedanken der Vorlagen, die der Wohlfahrt des Landes in allen Teilen dienten.

Abg. Gutfleisch (freis.): Die Vorlage sei anfangs nicht so freudig begrüßt worden, wie dies jetzt nach den Verhandlungen des Ausschusses der Fall sei. Zunächst habe man sich gegen die Form der Aktiengesellschaft gewandt, die das Ganze mit Privatcharakter umgebe, der dem öffent­lichen Interesse nicht entsprechen könne. Aber sie hätten sich in der That überzeugen lassen, daß sich die Regierung auf dem richtigen Wege befinde. Die Vorlage bedeute einen Schritt vorwärts zur Entschuldung des ländlichen Grund­besitzes. Diese so schwere Aufgabe des Staates müsse man fördern durch Schaffung von Anstalten für das Kredit­bedürfnis: Der Ausschuß sehe die Vorlage heute nur an als einen diesbezüglichen Versuch im Einvernehmen mit der Regierung. Aber dieser Versuch sei ausgeftaltet mit Garan­tien und Vorsichtsmaßregeln, und deshalb könne er die Vorlage zur Annahme empfehlen. Der Regierung müsse man für ihre Initiative dankbar sein, und man werde mit der Annahnie der drei Gesetze einen heilsamen und guten Schritt für die Entwickelung des Landes thun. (Bravo!)

Abg. Koch (nl.) spricht gegen die Errichtung einer Hypothekenbank, für die in Rheinhessen kein Beoürfnis vor­handen sei. Auch schaffe man dadurch eine unliebsame Kon­kurrenz für die Sparkassen. Solange der Baner nicht wie in Frankreich nur einen Sohn habe, werde man eine Ent­schuldung des ländlichen Grundbesitzes nicht erreichen.

Finanzminister Gnauth: Tie Einwände des Abg. Koch halte er nicht für stichhaltig. Nicht nur für Starkenburg und Oberhessen bestehe ein Bedürfnis nach einer solchen Bank, sondern auch für Rheinhessen, was aus der dortigen starken Inanspruchnahme der Landeskreditkasse erhelle. Man mache nicht Gesetze für Rheinhessen allein oder für Oppen­heim und die dortige Sparkasse, sondern für das ganze Land. Ten Sparkassen werde durch die Errichtung der Hypo­thekenbank eine günstige Gelegenheit geboten sein, ihr Geld unterzubringen durch Anlegung in hessischen Pfandbriefen.

Abg. Weidner (fr. w. V.) begrüßt die Vorlqge aufs wärmste als eine segensreiche Einrichtung für das Land. Seiner Meinung nach werde die Hypothekenbank kein Kon­

kurrenzinstitut für die Sparkassen sein, sondern eher eine Unterstützung derselben bedeuten, insofern, als letzteren eine leichtere Unterbringung ihrer Mittel ermöglicht werde.

Abg. Frenay (Zentr.) wendet sich ebenfalls aegen die Ausführungen des Abg. Koch. Nicht für den Landwirt allein, sondern für alle Gewerbetreibenden solle die Hypo­thekenbank geschaffen werden. Kündbare Hypotheken seien ein Unglück für den Landwirt, dem man nur Helsen könne durch unkündbare Amortisationsdarlehen.

Abg. Erck (nl.) steht der Vorlage sympathisch gegen­über und bittet von etwaigen kleinen Bedenken abzusehen.

Ministerialrat Braun: Tie rheinhessische Bevölkerung, insbesondere die des Kreises Oppenheim, müsse er gegen die Behauptung des Abg. Koch verwahren, daß man dort kein Verständnis für Amortisationsdarlehen besitze. Auch im Kreise Oppenheim herrsche der Wunsch zur Entschuldung des ländlichen Grundbesitzes. Tics müsse das Ziel einer gesunden Volkswirtschaft sein und sei auch das lebhafteste Bestreben der rheinhessischen Sauent.

Abg. Wolf (fr. w. V.) ist der Meinung, daß der Land­wirtschaft nur geholfen werden könne durch Amortisations­darlehen; dies erkenne man auch in Rheinhessen.

Tie Generaldebatte wird sodann geschlossen und in die Spezialberatung eingetreten.

Artikel 1 lautet in der Fassung des Ausschußberichtes'. Unsere Regierung wird ermächtigt, zur Förderung des Realkredits im Großherzogtum eine Hypothetenbank zu er­richten oder sich an der Gründung einer solchen in Ge­meinschaft mit Gemeinden oder Kommunalverbänden des Landes oder mit den öffentlichen Sparkassen zu beteiligen.

lieber die formelle Fassung dieses Artikels erhebt sich eine kurze Tebatte, worauf auf Vorschlag des Finanz­ministers der Artikel 1 dahin abgeündert wird, daß in ihm der Regierung die Ermächtigung erteilt wird, eine Hypo­thekenbank in Gemeinschaft mit den Gemeinden, Kommunal- oerbanden und öffentlichen Sparkassen zu errichten.

Artikel 2 stellt der Regierung zu diesem Zwecke einen durch Begebung von Schnldoerschreioungen zu beschaffenden Betrag von 4 Millionen Mark zur Verfügung. DieseSchuld- verschreibungen sind nach, Bedarf auszugeben und nach Lage des Geldmarkts zu verzinsen. Ten Inhabern der Schuldver­schreibungen steht ein Kündigungsrecht nicht zu.

Artikel 3 sieht für die Hypothekenbank die Form der Aktiengesellschaft vor. Kein Attionür kann mehr als die Hälfte aller Stimmen haben; zur Erhöhung der staatlichen Beteiligung, zur Erwerbung oder Auflösung der Bank ist die Zustimmung der Landstände erforderlich.

Artikel 4 regelt das Verhältnis der Beamten der Bank: sie haben die Rechte und Pflichten der unmittelbaren Staats­beamten. Ihre Gehälter sind aus dem Ertrag des Instituts zu bestreiten.

Nach Artikel 5 steht die Bank unter der Aufsicht bet Staatsregierung; sie wird von dem Finanzministerium aus- geübt.

Weiter ist die Hypothekenbank von allen Staats- und Kommunalsteuern befreit. Das Verfahren der Zwangsvoll­streckung im Verwaltungsweg findet auf die Forderungen der Bank Anwendung. Urkunden, die von der Bank inner­halb ihres Geschäftskreises aufgenommen sind, gelten als öffentliche. Die Staats- und Gemeindebehörden und Be­amten sind der Bank gegenüber zur Auskunftserteilung über Beschaffenheit, Wert und Belastung der zum Unter­pfand angebotenen Grundstücke und über sonstige den Ge­schäftskreis der Bant berührende Verhältnisse, ausgenom­men die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Darlehensnehmer verpflichtet. Diese Vorschrift gilt ;edoch für die Gerichte und Notare nur insoweit, als es sich, um das Eigentum, die Belastung des Eigentums oder sonstige Rechte an Grundstücken handelt.

Alle Artikel finden die Zustimmung des Hauses; damit ist das Hypothekenbankgesetz angenommen.

Es folgt die Beratung des Gesetzentwurfs, die Landeskreditkasse betr.

Ministerialrat Brann erklärt, daß die Regierung mir den Anträgen des Ausschusses völlig einverstanden sei.

Abg. Weidner (fr. w. >Vg.) wünscht eine Aenderung des Artikels 1; dem Absatz 1 solle man die Bestimmung hinzufügen:sowie zu anderen nötig erscheinenoen Auf­wendungen", damit auch Darlehen zur Erbauung von Krankenhäusern, elektrischen Licht- und Kraftanlagen ge­währt werden konnten.

Ministerialrat Braun bezeichnet den Vorschlag des Abg. Weidner als zu weitgehend und bemängelt dessen un­bestimmte Fassung.

Abg. Gutfleisch (freis.) glaubt, daß man den Um­fang des Geschäftskreises der Kasse nicht zu weit fassen dürfe. Doch halte er unter dem Vorbehalt der zuvorigen genauen Prüfung der Notwendigkeit der zu errichtenden Anlagen einen solchen Zusatz zu Absatz 2 des Artikels für unbedenklich.

Der Artikel 1 lautet alsdann:

Die Landeskreditkasse gewährt im Falle des Bedürfnisse- die darlehensweise Leistung solcher Geldmittel, welche zum Schutze gegen Ueberschwemmungen, zur Be- und Entwässe­rung von Grundstücken, ferner zu den in dem Gesetze, die Bäche und die nicht stündig fließenden Gewässer betr., vom 30. Juli 1887, sowie in dem Gesetze, die Feldbereinigung betr., vom 28. September 1887 bezeichneten Zwecken ober zu Aufforstungen verwendet werden sollen.

Des weiteren ist die Landeskreditkasse, soweit ihre Mittel es gestatten, zur Hergabe von Darlehen ermächtigt:

1) an Gemeinden oder weitere Kommunalverbände zur Bestreitung von Grunderwerbungskosten und Geld­beiträgen zum Bau von Nebenbahnen sowie der Grunderwerbs- und Baukosten von neuen KreiS- skraßen,