Ausgabe 
22.8.1902 Zweites Blatt
 
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Ophelia" auf. Die kostbarsten Stücke staden ftch in der Sammlung niederländischer Meister aus dem Besitze des Frhrn. v. Heyl zu Herrnsheim: A. van Dyck, Franz Hals, I. M. Molenaer, Ni­colas Maes, van der Neer, P. Potter, Rubens, Ruisdael, L e n i e r s und Terborch sprechen zu uns von niederdeutscher Art und Runft. Wer im Laufe der nächsten Wochen die Ausstellung dauert bis zum 30. September m die Nähe der alten Nibelungen­stadt kommt, der sollte nicht versäumen, sich diesen seltenen G«ruß pi gestatten.

UmversMs-Nachrichtell.

Krauksurt, 21. Aug. E i n e m e d iz i n i s ch e Hochschule, wie sie jetzt in Aussicht genommen werden soll, ist für Frankfurt kein Novum. Frankfurt war bereits einmal eine akademische Stadt. 1812 wurde die von dem Fürsten Primas nach französischem Muster als Fakultäts-Hochschule ins Leben gerufene medizinische Schule eröffnet. Als Dozenten walteten acht ordentliche Professoren, ein Honorarprofessor und em Privatdozent ihres Amtes. Mit dem Großherzogtum Frankfurt (Talberg stilchtele Ende 1813) ging indes die Hochschule wieder ein, die in dem ersten und einzigen Jahre chres Bestehens 42 Studenten zählte. Tie Hochschule war gedcucht als Ergänzung zu den S p e z i a l h o ch sch u l en m Aschaffen­burg (kalh. Theologie, Jurisprudenz und allgemeine Kultur- wiffenschasien) und in Wetzlar (Jurisprudenz), sodaß das Großherzogtum insgesamt einerUniversitas^ sich rühmen konnte. Die Frankfurter waren allerdings wenig zufrieden mit der Schöpfung des Großherzogs und hatten denn auch in dem Augen­blick, als es in ihrer Macht stand, nichts Eiligeres zu thun, als tue Spuren der Akademie zu vernichten, von deren Bürgern sie das Schlimm st e für die Sittlichkeit ihrer Stadt zu be­fürchten schienen.

Eine Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums soll nach erneut soeben in derAllg. Zlg. des Juden­tums" veröffentlichten Aufruf begründet werden:Dafür emzu- treten ist eine Pflicht der Selbsterhaltung, die heiligste Pflicht gegen unsere Religion, aber auch gleich sehr eine Pflicht gegen die I

Einsicht es ausgesprochär, daß unser Ghetto erst bann schwinden wird, wenn das Ghetto unser Wissenschaft aufhört. Unsere Ziwer sicht muß auch darauf gerichtet werden, daß an den Universi­täten die von jeder Befangenheu freien Lehrstühle für unsere Wissenschaft begründet werden; die Not der Zetten lehn uns aber, daß diese unsere Emanzipatton noch weu im Felde sein dürfte.'So gilt es, selbst Hand ans Werk zu legen und eine Organisation zu schasten, deren Größe der Bedeutung und den Atifgaben unterer Wissenschaft entspricht. Die Gesellschcht soll zuvörderst begabte junge Leute, welche das Universitätsstudium sowie eine der theologischen An statten absoviert haben, und welche Neigung und Beruf zur wissenschaftlichen Arbctt treibt, mit ausreichenden Stipendien ver-

herzoglum Hessen und werden dort für ihr ganzes Einkommen direkt zur Steuer herangezogen. Eine Anzahl anderer Gesellschaften versteuern in Hessen mir einen Teil ihres Gewinnes, und mtt der entsprechenden Quote ist das Einkommen aus ihren Aktien für den hessischen Besitzer von der Elnkoinmensteuer befreit. Eine derartige teilweise Befreimtg kommt in Betracht (nach der Veranlagung für das Steuergahr 1903 U4) für das Einkommen aus Aktien der Bank für Handel und Industrie 22,30 Proz., Pfälzische Bank 12,22 Proz^ Süddeutsche Bank m Mannheim 17,70 Proz., Allgem. Elsässische Bankgeselljchast 3,80 Proz., Südd. Eisenbahn-Gesellschaft 13,90 Proz., Aktien-Gesellschaft füt Handel und Schiffahrt Tisch 83,30 Proz., Süddeutsche Immobilien-Gesellschaft 92,90 Proz., Chemische Werke vorm. Albert 35,40 Proz., Verein Chemischer Fabriken Mannheim 25,50 Proz. Tie hessische Einkommensteuer ist progressiv und be­wegt sich in Sätzen ron nicht ganz 2 Prozent bis zum Maximum von nicht ganz 5 Prozent. Alle oben verzeichneten Aktien gewähren also mittelbar dem Steuerzahler gegenüber dem nichlhessischen mehr oder weniger ein Plus an Ertragnis, da der Nichthesse seine Tividenden-Einnahme voll versteuern muß."

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Wissenschaft und die allgemeine Kultur. Zunz hat in feiner tiefen V sich als vollständig befreit fron der Einkommensteuer für den Hess.

' ......' * Besitzer das Einkommen aus den Aktien folgender Gesellschaften:

Mainzer Aktien-Bierbrauerei, Werger'sche Brauerei Aktiengesellschaft, Wormser Brauhaus vorm. Oertge, Farbwerk Mühlheim vorm. A. Leonhardt u. Co, Faber u. Schleicher Akt.-Ges., Lederwerke vorm. Phil. Jak. Spicharz, Bank für Süddeutschland in Darm­stadt. Alle diese Gesellschaften arbeiten ausschließlich im Groß-

sehen, damit aus chnen ein Stamm von zulänglichen Lehrkräften uns gesichert werde, dessen wir zur Ausbildung unserer Theologen sowie zur würdigen Ausgestaltung unserer Wissenschaft dringend bedürfen.' Weiter soll die Gesellschaft die Herausgabe einer wissen­schaftlichen Zeitschrift und wissenschaftlicher Werke ermöglichen.

Kandel und Uerketzr. Volkswirtschaft

Einkommensteuer und Aktiengesellschaften im Groß- Herzogtum Hessen. Alan schreibt derFrkf. Zta.":In Preußen unterliegt bekanntlich jeder Aktienbesitz cmer Doppelbesteuerung: einerseits werden die Aktiengesellschaften nach Maßgabe ihres Ge­werbes direkt zur Einkommensteuer herangezogen, während anderer­seits auch die Aktionäre aus ihren Einnahmen an Aktien-Tividenden die Einkommensteuer entrichten müssen. Es ist nicht allgemein be­kannt, daß im Großherzogtum Hessen diese Doppelbesteuerung ver­mieden wird. Tort ist das Einkommen aus Aktien derjenigen Ge­sellschaften, die zur hessischen Einkommensteuer direkt herangezogen werden, von dieser Steuer befreit. Falls eine Aktiengesellschaft nur einen Teil ihres Einkommens in Hessen versteuert, so beschrankt sich für den hessischen Aktienbesitzer die Befreiung von der Einkommen­steuer aus die entsprechende prozentuale Quote, für welche die Ge­sellschaft selbst in Hessen steuerpflichtig ist. Betrachtet man die an der Frankfurter Börse nolirten Aktien solcher Gesellschaften, so ergiebt

Bekanntmachung.

Das Wasser des Stadtbaches wird vom 23. l. Alts, ab auf die Dauer von etwa 3 Wochen von morgens 6 Uhr bis abends 6 Uhr abgesteltt.

Gießen, den 2L August 1902. 5894

GroßherzogUcye Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

Wir bringen hierdurch zur öffentlichen ftenntnis, daß der städtische Friedhof in der Zeit voni 16. August bis 15. Oktober von morgens 6 Uhr bis abends 8 Uhr geöffnet bleibt, und daß die auf dem Friedhof Verweilenden eine Viertelstunde vor Schluß desselben auf diesen durch ein Glockenzeichen aufmerksam gemacht werden.

Gießen, am 16. August 1902. 5864

Großherzogirche Bürgermeisterei Gießen.

______ Mecum.________________

Bekanntmachung.

In das hiesige Handelsregister wurde heute bezüglich der FirmaSinger Co. Nahmaschinen Act. Ges.', Zweig­niederlassung zu Gießen, eingetragen: Das Vorstandsmitglied Georg Neidlinger ist aus seiner Stellung ausgeschieden und Karl Martens zu Dockenhuden bei Hamburg zum Vorstands- mitgliede bestellt. Die an Karl Martens und Heinrich Müller erteilte Gesamtprokura ist erloschen. Zu Gesamtprokuristen sind bestellt: Heinrich Müller und Ludwig Karl August Heldt, Kaufleute zu Hamburg.

Gießen, den 21. August 1902. 5892

______________Großherzogliches Amtsgericht.______________

Bekanntmachung.

In das hiesige Handelsregister wurde heute eingetragen: 1. Bezüglich der FirmaCarl Schwaab" zu Gießen:

Der Carl Schwaab Ehefrau, Charlotte, geb. Haußmann, sowie der Frl. Emmy Schwaab, beide zu Gießen, ist Einzelprokura erteilt.

2. Bezüglich der Firma »Selz er & Co." zu Gießen: Die offene Handelsgesellschaft ist durch Ausscheiden des Mitteilhabers Hugo Strohdach erloschen. Das Geschäft wird unter der seitherigen Firma von Matthaus Setzer weitergeführt.

Gießen, am 21. August 1902. 5993

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Giessen, den 22. August 1902.

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