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Mittwoch, *4"-5. Januar 1U<>*5
19ta» ^zaqrg.
Erscheint tSgllch mit Ausnahme des Sonntags.
Die „Slehener Kamillenblätter" werden dem Anzeiger viermal wöchentlich beigelegt. Der „Hessische Landwirt" erscheint monatlich einmal.
Gießener Anzeiger
Derantwortlich für den allgemeinen Teil: P. Wittko; für den Anzeigenteil: H. Beck.
Rotationsdruck und Verlag der Bruhl'schen Universitätsdruckerei (Prelsch Erben), Dießen.
General-Anzeiger. Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Stehen.
Parlamentarische Verhandlungen.
Rachdruck ohne Vereinbarung nicht g e ft g 11 ü t
Deutscher Reichstag.
123. Sitzung vom 21. Januar«
tf Uhr. Das Haus ist gut besetzt.
Am Buudcsrathstisch: Kommissare.
Präsident Gras Ballestrem erbittet und erhält die Ennäch- kigung. dem Kaiser zu seinem Geburtstag die Glückwünsche des Kaufes darzubringen.
Auf der Tagesordnung stehen zunächst W a h l p r ü f u u g e n.
Die Kommission beantragt, jetzt die Wahl des Abg. Boltz s(nat.-lib. 5 Trier) für g i 11 i g zu erklären. In einer früheren Sitzung halte das Haus beschlossen, weitere Beweise zu erheben.
Berichterstatter Abg. W e l l st e i n (Gtr.) berichtet ausführlich über die Kommissionsverhandlungen. Die Mehrheit der Komniis- fion hat in einem Wahlaufruf des „Bergmannsfreund" keine amtliche Publikation erblicken können. Weiter hat die Kommission aus der Aussage der vernommenen Zeugen bricht die Ueberzeugung gewinnen können, daß in Sulzbach eine die Freiheit der Wahl und das Wahlgeheimniß verletzende Kontrole der Abstimmung stattgefunden habe. Eine Beeinflussung wurde höchstens für die Untergebenen des Obersteigers Konrad angenommen; diese Stimmen aber kommen gegenüber der Mehrheit von 2262 Stimmen, die die Wahl für Boltz ergeben hat, nicht entscheidend in Betracht. Von den weiteren Behauptungen des Wahlprotestes ging eine u. a. dahin, daß das Wahlgeheimniß durch Färbung von Zetteln verletzt sei. Die Wahlzettel sind geprüft worden, es fanden sich aber keine gefärbten vor. Die im Wahlbezirk Altenkessel abgegebenen 263 Stimmen wurden wegen erwiesener Faltung von Stimmzetteln kassirt, statt dem Gegner zugeschrieben zu werden.
Abg. Lenzmann (fr. Vp.): Unbegreiflich und räthselhaft ist es mir, wie man auf Grund der Thatsachen, die der Bericht erwähnt, die Giltigkeit der Wahl beantragen kann. (Sehr richtig! links.) Wunderbar ist es, daß alle vernommenen national-liberalen Zeugen nichts gesehen haben wollen, während die eidlich vernommenen Zeugen der Protestpartei große Unregelmäßigkeiten wahrgenommen haben. Man darf nicht glauben, daß man in Wahlprüfungsprozes- sen im Interesse der Partei sich nicht streng an der Wahrheit zu halten brauche. Früher hat die Wahlprüfungskommission, wenn Beeinflussungen in einem Bezirk festgestellt sind, die Zettel nicht einfach kassirt. sondern dem Gegner zugezählt. Wäre die Kommission auch diesmal so verfahren, so hätte sie die Wahl des Herrn Boltz kassiren müssen. Weiter hat die Kommission den Grmüffatz. daß man einer positiven Zeugenaussage den Vorzug vor der negativen geben muß, nicht befolgt. Es scheint fast, als ob die Partei des Herrn Boltz seit 1881 nichts gelernt hat trotz der vielfachen Un- giltigfeitSerflärungen. Im Königreich Stumm scheint man zu glauben, daß alle unlauteren Mittel erlaubt sind. Es sind sozialdemokratische Flugblätter und Stimmzettel von Gendarmen konfis- zirt, die Wahlprüfungskommission sagt, die Sozialdemokraten hätten so wenig Stimmen bekommen, daß die Konfiskation keinen Einfluß auf das Resultat gehabt hätte. Wie kann die Kommission denn Das wissen? Ist nicht vielleicht gerade in Folge der Beschlagnahme die Stimmenzahl der Sozialdemokraten so gering gewesen? Die Kommission ist so gutmütig, keine Wahlbeeinflussungen gesehen zu haben, aber es steht fest, daß die Wahllokale von Obersteigern, wenn auch nicht in Uniform, besetzt waren. Ich hoffe, daß die Vorgänge bei dieser Wahl, wo die Wahlfreiheit in geradezu schamloser Weise verletzt wurde, dazu beitragen werden, daß der Rickertsche Antrag betr. Wahrung des Wdhlgeheimnisses wieder akut wird. .
W i r beantragen, d i e Wahl für ungiftig z u erklären. Hoffentlich werden sich auch die Konservativen dem Anträge anschließen, und dann mag sich Herr Boltz bei seinen national-liberalen Freunden dafür bebauten. (Beifall links.)
Abg. Scmler (nat.-lib.): Daß Stimmen, die in Folge von Wahlbeeinflussungen abgegeben sind, dem Gegner zugezählt werden müßen, ist eine Ansicht, der ich mich nicht anschließen kann. Es genügt, diese Stimmen einfach abzuziehen und für ungiltig zu erklären. Es ist auch nicht, wie der Vorredner zu glauben scheint, Aufgabe der Wahlkommission, zu untersuchen, ob irgend etwas Anfechtbares passirt ist, sondern die Anfechtenden haben dies nachzuweisen. Kleine Ucbertrcibungen kommen bei allen Wahlen vor XLachen links); wir geben aber zu, daß in dem vorliegenden Falle Dinge vorgesallen sind, die über die Grenze des Erlaubten hinausgingen. (Hört, hört! links.) Wir behaupten jedoch, daß auf beiden Seiten gesündigt worden ist. Amtliche Wahlbeeinflussungen sind nicht vorgekommen. Es steht auch nichts im Bericht, daß ein Grubendirektor den sozialdemokratisch stimmenden Arbeitern mit Entlassung gedroht habe. Wenn das nachgewiesen wäre, wäre ich der erste, der für die Ungiltigkeit einträte. Eine ruhige Beurihei- lung des Falles kann m. E. nicht zur Kassirung der Wahl führen.
Abg. Dasbach (Ctr.): Den versammelten Bergleuten wurde vor der Wahl verschiedentlich in einer Ansprache gesagt, es sei ihre Pflicht, den zu wählen, dessen Brod sie äßen. In einer meiner Zeitungen wurde darauf mitgetheilt, daß den Bergleuten mit Entlassung gedroht worden sei, wenn sie nicht Boltz wählten, ich habe, um Klarheit zu schaffen, beim Minister beantragt, er möge Strafantrag gegen den Redakteur stellen. Der Minister hat das aber abgelehnt. Daraus kann man feine Schlüffe ziehen. Uebrigens ist der „Bergmannsfreund" doch als ein amtliches Blatt anzusehen, da er früher im Verlage der Bergwerksdirektion erschien. Auch jetzt noch hat das Blatt amtlichen Charakter; der Redafteur ist als Beamter der Bergwerksdirektion bezahlt, hat aber dafür keine Arbeit zu leisten, damit er Zeit für die Redaktion hat. Wenn in einem solchen Blatt mit allem Nachdruck gesagt wird: Ihr müßt Boltz wählen! — bann wissen die Arbeiter, wieviel U6r es ist. ES ist auch thatsächlich einem Arbeiter, der für bas Centrum stimmen wollte, gekündigt tootbeni allerdings wurde die Kjtzrdigung zurück
genommen, aber am Wahltage war mir die Kündigung, nicht ihre Zurücknahme, bekannt. Man hat alle möglichen Anstrengungen gemacht, um die national-liberalen Zettel durch die Größe und die Art der Faltung kenntlich zu machen — alles nur, um den Wählern ihr Wahlrecht zu rauben. Dagegen muß der Reichstag Front machen. Hoffentlich werden bald die Wünsche des Reichsrags zur Sicherung der Wahlfreiheit im Bundesrathe Annahme finden.
Abg. von Brockhausen (kons.): Herr Lenzmann hat eine lange und laute Rede gegen die Wahlprüfungskommission gehalten; hoffentlich tritt er bald selbst in diese Kommission ein. Es ist richtig, daß Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, aber gesündigt wird überall. Eine Kassirung könnte sich höchstens daraus stützen, daß der „Bergmannsfreund" ein amtliches Organ sei. Tas muß ich nach dem vorliegenden Material bestreiten: Er wird von einer Privatperson herausgegeben, und es ist nirgendwo vermerkt, daß er in amtlichem Verlage erscheine. Wenn man meint, daß ein solcher Artikel, wie er im „Bergmannsfreund" erschienen ist, das Ergebniß einer Wahl ändern könne, so unterschätzen Sie den deutschen Arbeiter. Man spricht immer von der Intelligenz der deutschen Arbeiter — und dabei soll durch einen solchen anonymen Artikel eine große Zahl von Arbeitern bestimmt worden fein, für den National-Liberalen zu stimmen. Wenn man diesem Artikel Gewicht beilegt, bann müßte man auch den Einfluß anderer Zeitungen untersuchen, die etwa von katholischen Geistlichen herausgegcven werden. Ich werde für die Giltigkeit der Wahl stimmen.
Abg. Auer (Soz.): Der Ihnen vorliegende Bericht der Kommission ist das Verdikt der Mehrheit der Kommission; die Minderheit erftrebte ein ganz anderes Resultat. Ich finde in der Art, wie der „Bergmannsfreund" für Boltz eingetreten ist, alle Merkmale einer offiziellen, amtlichen Kandidatur. Im Allgemeinen gilt ja Gentrum als Trumpf; im Saarrevier aber scheint es noch als anti- nationale, nicht als Regierungspartei angesehen zu werden. Dort wird im „Bergmannsfreund" gesagt, jeder patriotische Mann müsse für Boltz stimmen. Der amtliche Charakter dieses Blattes kann nicht in Abrede gestellt werden. Es war genau so, wie so oft sonst! Erst die Beeinflussungen, dann die Ueberwachung der Arbeiter, bann die verschiedenartigen Stimmzettel. Wenn eine Wahl zu kassiren ist, bann ist es diese.
Abg. Dr. Arendt (Rp.) k Im Punkte der Wahlfreiheit haben alle Parteien das gleiche Interesse. Keine Partei weiß, ob nicht einmal der amtliche Einfluß gegen sie sich wenden könnte. Wenn der Parlamentarismus nicht zu einer Farce ausarten soll, müssen wir alle für die Wahlfreiheit eintreten. Aber im vorliegenden Fall hat die Kommission ihren Beschluß sehr wohl erwogen. Allerdings hat sie nicht, wie Herr Lenzmann, allein den Zeugen einer Partei geglaubt. Auch ich gebe zu, daß Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, aber die kommen bei allen Wahlen vor, auch von Seiten der Sozialdemokraten und des Centtums. Ist doch auf katholischen Kanzeln schon öfter den gegnerischen Wählern nicht nur das tägliche Brod, sondern sogar die Seligkeit abgesprochen worden.
Abg. Schwarze (Lippstadt, Ctr.) tritt für Kassirung der Wahl ein. Nirgendwo im Reich kämen so schlimme Beeinflussungen vor, wie im Saarrevier.
Abg. Franken (nat.-lib.): Der „BergmannZfreimd" ist doch kein Organ der Regierung. Wenn Sie die Ausführungen dieses Blattes als Wahlbeeinflussungen ansehen, dann muß es auch als Wahlbe- einfluffung gelten, wenn in irgend einem politischen Blatte steht: Wählt den und den, oder wenn in Centrumsversammlungen von den Geistlichen gesagt wird: Wer nicht den Kandidaten'T. wählt, der kommt nicht in den Himmel. (Lachen im Centrum.) Auch wir haben das Prinzip, die Wahlfreiheit hochzuhalten (Lachen links und im Gentrum), und ich bin überzeugt, wenn wir wieder an der Saar zusammenkommen, werden wir doch siegen.
Abg. Prietze (nat.-lib.): Das Gentrum hat am wenigsten Anlaß, gegen die angeblichen Beeinflussungen bei dieser Wahl zu eifern. Gerade die katholischen Geistlichen haben bei dieser Wahl die stärksten Beeinflussungen ausgeübt, indem sie die Wähler auf die zeitigen und ewigen ©trafen Hinweisen, die sie treffen würden, wenn sie einen National-Liberalen wählten. Man sollte es doch vermeiden, in diesem Wahlkreis jetzt wieder eine große Wahlbewegung hineinzutragen, um so mehr da Herr Boltz doch sicher wiedergewählt werden würde.
Nach weiteren Ausführungen des Abg. Lenzmann (frei?. Vp. und Dr. Spahn (Gtr.) wird die Debatte geschlossen.
Der Antrag der Kommission auf Giltigkeit der Wahl wird gegen die Stimmen der konservativen Parteien und der National- Liberalen abgelehnt.
Vizepräsident Graf Stolberg erklärt, daß demgemäß die Wahl des Abg. Boltz ungiltig sei.
Die Wahl des Abg. Gratzmann (nat.-lib.)' wird ohne Debatte entsprechend dem Anttage der Komniission für g i 11 i g erklärt.
Die Wahl des Abg. Dr. Hänel (freif. Vp. 7. Schleswig- Holstein) beantragt die Kommission ebenfalls für giftig zu erklären.
Abg. Singer (Soz.) beantragt die Ungiftigkeit. Es seien, entgegen den Bestimmungen des Gesetzes, Sozialdemokraten die nicht in der Wählerliste standen, aus den Wahllokalen ausgewiesen. Wenn man in allen Bezirken, wo dies geschehen sei, die Stimmen für ungiltig erkläre, so wäre der Sozialdemokrat bereits fm ersten Wahlgong gewählt. Uebrigens ziehe es Abg. Hänel, wohl in dem Gefühl, daß ein auf solche Weise erworbenes Mandat nicht giftig sei, vor, sich an den Verhandlungen nicht zu beteiligen. (Große Heiterkeit.) Der fundamentalste Grundsatz der Oeffentlichkeit der Wahl sei hier verletzt.
Abg. Dr. Arendt (Rp.)' tritt für Giftigkeit der Wahl ein. Die Kommission habe stets den Standpunkt vertteten, daß Ausweisungen aus Wahllokalen zwar nicht berechtigt seien, daß aber aus diesem Grunde eine Wahl nicht kassirt werden dürfe.
Abg. Dr. Spahn (Gtr.) steht persönlich auf dem Standpunkt, daß die Ausweisung von Personen aus Wahllokalen einen Ausschluß der Oeffentlichkeit bedeute. Aber der Reichstag habe seit
Jahren die Praris befolgt, Wahlen trotz derartiger Ausweisungen für giftig zu erklären. Er bitte deshalb, auch in diesem Falle den Kommissionsantrag anzunehmen.
Abg. Fischer (Berlin, Soz.) erwidert, daß daS Gentrum, daS im Interesse der allgemeinen gleichen Wahl die Wahl des Herrn Boltz für ungiftig erklärt habe, in diesem Falle denselben Standpunkt einnehmen müsse. Aber der Gegenkandidat von Boltz fei ein Gentrumsmann gewesen, während es sich hier um einen sozialdemokratischen Gegenkandidaten handle. Da gehe sofort die Gen* trumsmoral in die Brüche. Die Einstimmigkeit tn der Kommission beweiset nichts, denn man wollte dort nicht die prinzipielle Frage aufrollen. Der Landrath habe damals ausdrücklich zugegeben, er habe die Gendarmen requirirt und den Amtsvorstehern immer gesagt. sie brauchten nichtlegitimirte Reichstagswähler nicht im Wahllokal zu dulden. Die Amtsvorsteher hätten daS systematisch betrieben. Daß nach drei Jahren die Gendarmen sich noch daran erinnern sollen, wo ihre Aussage den Landrath belastet, und daß sie zu Gunsten der Sozialdemokratie sprechen würden, daS könne man nicht verlangen; dazu seien die Gendarmen au gut breffirt
Abg. Pachnicke (freif. Vgg.) ist der Ansicht, daß eS sich im Falle Boltz um schwere Wahlbeeinflussungen handle, hier aber nur um eine angebliche Beschränkung der Oeffentlichkeit der Wahl. Man brauche in diesem Falle nicht von der konstanten PrariS deS Hauses abgeben. Er mache darauf aufmerksam, daß btc WahlprüsungS- kommission ihren Beschluß einstimmig gefaßt habe und stimms deshalb mit Dem Abg. Auer gegen den Abg. Singer.
Abg. v. Brockhausen (kons.) vertritt Den Standpunkt, datz nicht genügend legitimirte Personen au5 dem Wahllokal auSge- toiefen werden dürfen. Es sei also kein Grund, die Wahl zu kassiren. Der Abg. Fischer habe gesagt, die Gendarmen seien zu gut dressirt, als daß sie irgend etwas aussagen würden, waS einen Land- rath belastet. Dies sei ein allgemeiner Vorwurf gegen einen höchst ehrenwerthen Beamtenstand, den er öffentlich hier ^urückweisen müsse.. Der Gendarmeriestand stehe so hoch (Lachen bet den Soz.), daß ihn solche Vorwürfe garnicht treffen können.
Präsident Graf Ballestrem: Herr Abgeordneter, in der allgemeinen Weise, wie Sie das aufgefaßt haben, hat sich der Abg. Fische» über die Gendarmen nicht geäußert; sonst würde ich das gerügt haben. Er hat nur von Dem Verhalten bestimmter Gendarmen in einem speziellen Falle gesprochen.
Das Haus beschließt entsprechend dem Antrags der Kommission gegen die Stimmen der Sozialdemokraten die Wahl d e 3 Abg. Haenel für giltig zu erklären.
Die Wahl des Abg. v. Gersdorff (kons.) erklärt da- HauS entsprechend dem Kommissionsantrage für giltig.
Es folgt der Bericht über die Wahl des Abg. Sieg (nat.-lib.)»
Referent v. Czarlinski (Pole): Der Abg. Sieg ist mit 24 Stimmen Mehrheit gewählt worden. Nachher wurde durch die eidliche Aussage eines polnischen Wählers festgestellt, daß zeitweise in einem Wahllokal nur 2 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend gewesen seien. Dadurch seien die dort abgegebenen Stimmen ungiltig, und da dies mehr als 24 Stimmen gewesen seien, müsse die Wahl de- Abg. Sieg für ungiftig erklärt werden.
Abg. Baffermann (nat.-lib.): Es handelt sich bei dieser Wahl einzig und allein darum, ob in einem Orte der Wahlvorstand nicht vorschriftsmäßig besetzt war. Dies soll besonders durch die DuSsag« des erwähnten polnischen Arbeiters erwiesen fein. Die Aussage dieses Arbeiters ist nicht schlüssig; eS ist nur gesagt, daß „am Tische" nur 2 Mitglieder des Wahlvorstandes gewesen seien, während mindestens 3 anwesend fein müssen. Ich meine überhaupt, auf Grund einer solchen einzigen Aussage kann die Ungilttgkett der Wahl nicht ausgesprochen werden, zumal der Zeuge, von dem diese Aussage stammt, weder schreiben noch lesen kann. Der Wahlvorq steher Thielmann, der an Kopfweh und Gedächtnißschwäche leidet, hat erklärt, er könne sich nicht mehr erinnern. Darauf beantragte die Minderheit in der Kommission, auch die übrigen Personen andern Wahlvorstand zu vernehmen. Daß die Kommission das abgelehnt hat, ist doch gänzlich inkonsequent; denn durch die Vernehmung des Wahlvorstehers hatte die Mehrheit zugegeben, daß die Aussage des Arbeiters zur Beweisführung nicht genüge. Uebrigens ist eine andere Aussage gemacht worden, wonach es nach der ganzen Sachlage ganz ausgeschlossen ist, daß zettweise weniger als 3 Mitglieder des Vorstandes im Wahllokal gewesen seien. Ich beantrage daher, daß die übrigen Mitglieder des in Frage '.ommenden WahlvorftandeS noch eidlich darüber vernommen werden, ob zu irgend einer Zeit weniger als 3 Mitglieder des Wähltorstandes anwesend waren, ferner den Wahlvorsteher Thielmann eidlich darüber zu vernehmen, daß er zufolge Kopferkältung an chronischem Kopfweh und Gedächtnißschwäche leidet, endlich sämmtliche eben genannte Personen eidlich darüber zu vernehmen, ob nicht sehr leicht ein Beisitzer, der sich nicht am Wahltisch befand, sondern an einer andern Stelle deS Wahllokals, von einem Wähler übersehen werden konnte. i
Abg. Glebocki (Pole) ttitt für die Kassirung der Wahl ein. ■*
Abg. Dr. Spahn (Ctr.): So wie der Abg. Baffermann den An-» trag gestellt hat, konnte ich ihn nicht annehmen; den letzten Theil halte ich für unerheblich. Ich,gebe aber zu, daß die Sache im Ganzen sehr fraglich ist. Wir können uns vielleicht dahin einigen, daß wir die Wahlprüfung an die Kommission zurückverweisen. Ich beantrage dies.
Abg. Baffermann (nat.-lib.)' erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.
Der AntragSpahn (Gtr.) wird gegen die (stimmen der Polen und einiger Gentrumsabgeordneter angenommen.
Das Haus vertagt sich.
Nächste Sitzung: Mittwoch 1 Uhr (2. LefungdeSEtatS))
Schluß 6 Uhr.
Der Zweikampf in Springe.
Schon manchen Tag hindurch hat der deutsche Reichstag in langen Reden den Zweikampf verdammt und ihn bald als eine Ausgeburt geistiger und sittlicher Schwäche, bald als ein schnödes Verbrechen gegeißelt.
Seit dem unglücklichen Zweikampf, in dem der Potsdamer Rechtsanwalt Zenker gegen den Schänder seines Familienlebens, den Frecherrn von Ketelhodt siel, hat wohl keine Asfaire dieser Art für das allgemeine Gefühl etwas so Peinliches gehabt, wie jetzt der Zweikampf zwischen dem Sohn des greisen Bennigsen und dem, der in das Heiligtum des Hauses seines Nachbarn eindrang, der den Tiefbeleidigten niederschoß, um schließlich in einem Balllokal niederer Gattung in Berlin verhaftet zu werden. Der Fall ist in der That bitter ernst. Eure christlich fromme Gesinmmg verurteilt das Duell aufs
schärffte, und jeder Verständige wird der Ueberzeugung fein, daß mir alleräußerster Zwang dieses allerletzte Mittel der Ehrennotwehr rechtfertigen kann, aber es ist geschmacklos, den Toten, der ein Opfer seiner Ehrenauffassung wurde und der als ein beherzter Mann gestorben ist, noch auf der Bahre zu verhöhnen, wie das von gewisser Seite geschieht. Gewiß, es ist zuzugeben, daß .Herr v. Bennigsen sich über die mannigfachsten Rücksichten hinweggesetzt hat. Gewiß er war nach seinem Amte berufen, der Bevölkerung in der Beobachtung und Befolgung der bestehenden Gesetze mit gutem Beispiel voranzugehen; er war durch seinen Diensteid verpflichtet, die Gesetze des Landes, das ihn zu ihrem Hüter gemacht hatte, unter allen Umständen hochzuhalten. Heber alles das, über seinen Diensteid, über die Pflichten seines Amtes, über die Pflichten gegen seine Kinder, über die Gebote der Religion und Vernunft hat dieser Mann sich hinweggesetzt, als er seinen
Leib einem wüsten Gesellen darbot. Aber welcher Sturm, muß sein Inneres durchwühlt, welcher Aufruhr muß ihn durchtobt haben, als er, der ruhige und verständige Mann, der ehrenhafte Träger eines ehrenhaften Namens, der Vater unmündiger Kinder, sich entschloß, über alle jene Rücksichten hinweg zur Waffe zu greifen I Auch er wird gesorgt und gefügt haben, ob es nicht möglich sei, daß der bittere Kelch an ihm vorübergehe, und er hat keine andere Lösung gefunden. Das ist kein »Blödsinn", und noch viel weniger „lächerliche sondern im Gezentert außerordentlich tragisch, und wenn man etwas „empörendnennt, so empöre man sich darüber, daß ein ernsthafter Mann feinen anderen Ausweg hat in unf ereil' Zuständen, in unserer heutigen Gesellschasts-, Ordnung", als den Griff zur Pistole unter Einsetzung des eigenen Lebens. Man braucht dem Berliner Staasamvatt Cuny, dessen Meinungen auf dem Berliner Burschenschaftskommers wir


