Heirateten nur standesgemäß.; dadurch werde wenigstens verhindert, daß event. ein Judenabkörmnling zur Stellvertretung berufen werde.
Abg. Dr. David (Soz.): Wenn Abg. Bähr glaube, daß die Standesherren ein historisches Recht besäßen, weil sie früher einmal regiert hätten, so sei diese Deduktion des historischen Rechts unthunlich. Man solle doch einmal etwas weiter zurückgehen. Vor ein paar Jahrhunderten seien es einfache Beamten der Fürsten gewesen, die sich nach und nach emporgeschwungen hätten. Er entsinne sich, aus Zeitungen erfahren zu haben, daß es auch in diesen Kreisen Elemente gegeben habe, die es nicht verschmäht haben, ihren alten Wappenschild mit modernem Gold zu vergolden. In der Vorlage stehe von Ebenbürtigkeit gar nichts. Auch wenn einmal eine Heirat mit einer Unebenbürtigen geschlossen worden sei, so bewirke dies doch keinen Verlust des Rechts auf Stellvertretung. Er kenne in Deutschland auch Regenten aus bürgerlichen Kreisen idic in Hamburg und Bremen. Die Volksvertretung dürfe nicht gebunden werden an einen gewissen Personenkreis, deshalb werde and) Hessen nicht zusammenfallen.
Es erfolgt Abstinimung über den Majoritätsantrag, der mit allen gegen 6 Stimmen Annahme findet; damit ist der Antrag der Minorität abgelehnt. Die Artikel 3, 4, 5 und 6 werden debattelos angenommen.
Bei Artikel 7 beantragt
Abg. Wolf (f. w. V.) die Streichung des Absatzes 2: „Falls (durch die Kosten der Hofhaltung und Repräsentation des Regenten, die aus der Civilliste zu bestreiten sind) hierdurch eine zu starke Belastung der Civilliste eintreten würde, ist dem Regenten ein Beitrag zu diesen Kosten aus der Staatskasse zu leisten, dessen Höhe mit den Landständen zu vereinbaren ist."
Abg. Ullrich (Soz.) stimmt mit Rücksicht auf die ganzen Verhältnisse, die der Bewilligung der Zivilliste zugrunde liegen, dem Anträge Wolf zu. Bei Regenten mit großen Ansprüchen könne man wie seinerzeit in Baiern, traurige Erfahrungen machen und es könnte dann mit Forderungen an das Land herangetreten werden, die mit den finanziellen Verhältnissen des Landes nicht im Einklänge stünden. Run sage man, die Landstände hätten es ja in letzter Linie in der Hand, die Zioilliste festzustellen; aber hätten die Kammern einmal einen Regenten gewählt, so werde die Mehrheit, die ihn gewählt habe, auch die Konsequenzen ziehen und die Zivilliste erhöhen. Redner empfiehlt die Annahme des Antrags Wolf.
Abg. v. Brentano (Zentr.) bemerkt demgegenüber, daß der Fall vorkommen könne, daß aus irgend welchem Grund, Krankheit oder dergleichen, die Zivilliste, die auch die Kosten der etwaigen Regentschaft enthalte, vorübergehend nicht ausreiche. Die Landständc, von deren Bewilligung die Erhöhung abhängig sei, prüften die Verhältnisse ja doch; er verstehe nicht, wie man diesen Absatz ablehnen könne.
Abg. Weidner (freie wirtsch. Vereinigg.) kann den Ausführungen des Vorredners nicht zustimmen. Sobald der Artikel in dieser Fassung angenomrnen sei, handele es sich nicht mehr darum, ob diese Erhöhung zu gewähren sei oder nicht, sondern nur darum, wieviel zu bewilligen sei. Doch könne man einen Regenten nicht ohne entsprechende Mittel lassen und dieser eine Umstand zwinge ihn, dem Absatz 2 zuzustimmen.
Hierauf wird zur Abstimmung geschritten. Absatz 1 des Art. 7 wird angenommen ebenso Absatz 2 mit allen gegen 8 Stimmen.
Die Artikel 8, 9, 10 und 11 finden debattelose Annahme ebenso wie der weitere Ausschußantrag:
„Hohe Kammer wolle beschließen, Großh. Regierung zu ersuchen, alsbald cineu Gesetzentwurf nach Maßgabe des Artikels 5 des gegenwärtigen Gesetzes vorzulegen." Des weiteren steht auf der Tagesordnung die Regierungsvorlage, den Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung des Gesetzes vom 4. April 1888, die Ausführung der Unfall- und Krankenversicherung der in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen betreffend. Die Abänderung wird erforderlich wegen Aenderung des Reichsgesetzes vom Jahre 1886 bezüglich seines Abschnittes „Unfallversicherung", an dessen Stelle das „Unfallversicherungsgesetz für Land- und Forstwirtschaft" in der Fassung des Reichsgesetzes vom 30. Juni 1900, betreffend die Abänderung der Unfalloersicherungsgesetze, getreten ist, und sodann wegen Aenderung der hessischen Steuergesetzgebung, da die Grundsteuer, nach deren Maßstab die Beiträge umgelegt werden, als Staats st euer in Wegfall gekommen ist. Wenn auch z. Zt. die Grundsteuerkapitalien zunächst noch einen Maßstab für die Veranlagung zur Gemeindesteuer bilden, so stellt letzteres nur ein Provisorium dar, dessen Beseitigung in Bälde nicht ausgeschlossen ist.
Staatsminister Rothe bittet um Annahme der Regierungsvorlage in der vorliegenden Form.
Abg. Jöckel (nat.-lib.) stellt den Antrag auf Rückver- roeisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß, um eine andere Organisation vorzuschlagen mit niedrigeren Verwaltungskosten, die zur Zeit viel zu hoch seien.
Abg. Leun (fr. ro. 93.) will auch Kinder unter 14 Jahren mit in die Versicherung einbegriffen haben. Redner pflichtet dem Antrag auf Rückverweisung bei und macht auf eine weitere Ausdehnung aufmerksam. Bei einem Unfall in der Hauswirtschaft erhalte der Verunglückte keine Rente; dadurch würden viele veranlaßt, falsche Angaben zu machen; deshalb solle man das Gesetz möglichst auch auf Unfälle in der Hauswirtschaft ausdehnen. Auch solche Personen könnten dann die Wohlthaten des Gesetzes genießen, die keinen Grundbesitz, wie z. B. eine ganze Anzahl Arbeiter, besitzen.
Abg. Schönberger (nl.) findet die Verwaltungskosten viel zu hoch; in Bayern seien sie wesentlich geringer.
Abg. Weidner (fr. ro. V.) stimmt für Rückverweisung. Man solle der Verminderung der Verwaltungskosten an der Hand der Organisation Bayerns einmal nahe treten.
Hierauf wird der Antrag Jöckel auf Rückverweisung an den Ausschuß einstimmig angenommen. Das Gleiche geschieht mit den Anträgen der Abg. Schönberger und Lang, die Entschädigung direkter Verluste der infolge des letzten Maul- und Klauenseuche-Ausbruchs gefallenen Tiere betreffend sowie mit dem Anttag Korell und Genossen, die Erweiterung der beslehen- be-u Seuchengeqetzgebung auf die Maul- und
Klauenseuche betreffend. Ebenso wird tter Anttag des Abg. Ohl, den Ausbau der Realschule zu Groß-Umstadt zu emer Oberrealschule betreffend, sowie die Vorstellmigen der Stadt Alsfeld und sieben Gemeinden, die Bahnverbindung Alsfeld-Hersfeld betreffend und die Vorstellung der Gemeinde Birklar, den Bau der Eisenbahn Lich- Butzbach betteffend zur Berichterstattung an den Ausschuß verwiesen. Bezüglich des Antrages der Abg. Leun und Wolf, Portofreiheir für Postpackete an Militär- Personen betreffend erklärt
Abg. Noack als Referent des Ausschusses: Es 'bestehe keine Aussicht, daß dem Anträge folgegegebeu werde, da nirgends eine Absicht vorhanden sei, die Porteifreiheit zu erweitern.
Abg. Leun (fr. w. V.) bedauert, daß der Referent zu dieser ablehnenden Haltung gekommen ist. Gegenwärtig betrage das Porto für Pakere bis zum Gewicht von drei Kilogramm an Militärperfonen 20 Psg., sobald aber das Paket dieses Gewicht überschreite, komme die allgemeine Taxe zur Erhebung. Da nun in letzter Zeit hessische Rekruten, er habe hier speziell zwei Gießener Fälle im Auge, auch für preußische Regimenter, deren Gariilsonen bis in d ieo r i11e Zone entfernt liegen, ausgehoben würden, so scheine es billig, da die Angehörigen dem Staate schon genug Opfer bringen, derartige Pakere portofrei zu befördern. Wenn der Antrag auch teilte Annahme finden werde, so schade es keineswegs, wenn die Sache einmal angeregt werde.
Geh. Staatsrat.v. Krug erklärt, diese Angelegenheit falle in die Kompetenz des Reichs.
Abg. Wolf (fr. w. V.) ist überrascht durch den Antrag des Referenten. Der Antrag sei aus den Bedürfnissen des Volkes heraus geboren. Man sollte den Versuch machen, ob die Reichspost nicht auf die berechtigte Forderung des Volkes eingehen werde. Redner beantragt Ueverweis u n g an den Ausschuß.
Der Antrag Wolf wird angenommen. — Zu dem Antrag Ulrich und Genossen, die Milderung der Arbeitslosigkeit betreffend, erklärt
Abg. Frenay (Zentr.) als Berichterstatter des Ausschusses: Der Antrag beabsichtige, Mittel und Wege zu finden, um der ArbettSlosigkeit zu steuern. Es handele sich hier um die -g roße Masse derjenigen, die durch den '.Rieb er gang der Industrie Not leiden. Der Gedanke, der dem Anträge zu Grunde liege, sei berechtigt und werde taum Widerspruch finden. Es gäbe kein niederdrückenderes Gefühl als das, arbeiten zu wollen und keine Arbeit zu finden; es sei dann kein Wunder, wenn die Arbeiter unzufrieden würden. Nicht nur im menschlichen Interesse liege es, diesen Mißständen entgegenzuarbeiten, sondern es sei hier auch eine Pflicht des Staates, einzugreifen. Die Großh. Regierung habe in der Sitzung vom 19. Nov. v. I. Aufschluß über statistisches Material gegeben; er dürfe heute wohl erwarten, daß von dieser Seite weiteres Material gegeben werde, insbesondere inwieweit sie in dieser Beziehung praktisch thätig gewesen sei. Das allgemeine Urteil gehe dahin, daß die Verhältnisse schlimmer geworden seien, und vorläufig sei a n e i n e B e s s e r u n g n i ch t zu denken. Er ersucht die Negierung? auch weiterhin die Sache im Ange zu behalten und event. eine Notstands- vorlagezu machen. Bei u n v e r s ch nl d e ter A r b e i ts- los i g k e i t sollte eine o b l i g a t o r i s che Versicherung eintreten. Die Versicherung gegen Arbeitslosigkeit bilde den letzten Schlußstein m dem Versicherungswesen.
Schluß li'i Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 10 Uhr.
Iueüzwang und Keschichtsschreivuug.
Ter Hauptmann a. D. Fritz Hönig hat vor etwa drei Jahren eine Schrift veröffentlichr „Die Wahrheit über die Schlacht von Vionville-Mars la Tour aus dem linken Flügel", in der er auf Grund seiner militärisch-kritischen' Stuoieu zu einem für den General v. Schwartztoppen ab- günstigen Urteil gelangte. Honig verbreitete sich in der genannten Schrift ausführlich über die Haltung des Generals an jenem Schlacyttage, die er zum Teil aus den Charaktereigen|cyasten yerieitete. Es habe ihm nach Hönigs Ermefsen „das Ingenium gefehlt, der Götterfunken der Di- vinativn, der erst den wahren Kriegsmann ausmacht."
Er sagte ferner von dem General aus: „Die Einen beurteilen ihn wegen feiner Strenge in den Disziplinarstrafen als Polizeigeneral; andere erblickten in ihm einen Polterer, und Blender, wieder andere hielten ihn für einen Schauspieler."
Ueber diese Urteile in einer militärisch-kritischen Schrift fühlte sich der Sohn des verstorbenen Generals, der Oberst v. Schwarzcoppen beleidigt, weil er in ihnen eine Verletzung der Ehre seines Vaters erblickte, und er sandte daher den Generalmajor Grafen v. Moltke zum Hauptmann Honig, um ihn zu fragen, ob und welche Beweise er für jene die Ehre des verstorbenen Generals herabsetzenden Behauptungen erbringen könne. General v. Moltke gab selbst in der Unterredung zu, daß bei der in Rede stehenden Schrift von einem „Pamphlet" nicht die Rede fein könne. Es sei im Gegenteil „em sehr ernstes Buch". Allein er, der Graf v. Moltte, könne dem Oberst v. Schwarz- koppeu es nach fühlen, daß er sich als Sohn des angegriffenen Generals sehr wohl veranlaßt sehe, für die Ehre feines Vaters einzutreten. Hönig, oer von den nahen verwandtschaftlichen Beziehungen des Over|ten v. Schwarzkvppen zum General gleichen Namens bis dahin nichts gewußt, erklärte trotzdem rundweg, daß es um die Geschichtsschreibung geschehen wäre, wenn der Geschichtsschreiber auf Söhne und liessen Rücksicht nehmen mutzte. Er würde seine Hand unter keinen Umjiänben dazu bieten.
Schließlich verlangte der General, Honig möchte einen vom Obersten v. Schwartzkoppen aufgelegten Widerruf unterzeichnen oder ihm im Aolehnungsialle seine Zeugen nennen. Hönig lehnte diese Zumutung rundweg ab.
Wer aber glauben mochte, daß mit dieser Ablehnung, den Widerruf zu unterschreiben, die Sache beendet sein würde, der hatte sich gewaltig verrechnet. Im Gegenteil. Jetzt trat der militärische Ehrenrat auf den Schauplatz. Es wird eine neue Erklärung abgejafjt und bei der Verhandlung vor dem Ehrenrate der Stabsoffiziere des Garde- torps Herrn Honig vorgelegt. Hierbei stoßen die Gegenfätze in den Anschauungen über die Grenzen der historischen Kritik zwischen dem Vorsitzenden des Ehrenrates, dem Obersten Grasen Kirchbach, und Hauptmann Hönig scharf auf einander. Die Verhandlung verläuft wiederum ergebnislos. llnd nun fit die Angelegenheit für die Einleitung eines ehrengerichtlichen Veriohrens gegen den Haupimann Hönig reif geworden. Eine weitere Kompli- tation eriuhr die Angelegenheit dura) das Eingreifen des Obersten u. Bernhardi; allein bei dieser Epfiode treten augenscheinlich rem persönliche Momente so stark in den
Vordergrund, daß es zweckmäßig ist, darauf nicht totüeS einzugehen.
Honig verteidigte sich vor dem Ehrenrate. Er bekannte sich zu dem Grundsätze der wissenschaftlichen Frev- heit. Belehrungen ober Tadel könne er nur von Fachmännern hinnehmen, und diese mürbe er beachten, falls er von ihrer Berechtigung überzeugt sein würde. Hönig er» klärte ferner, daß er sich von niemandem das Recht nehmen oder schmäl, rn lasse, historische Persönlichkeiten historisch zu beurteilen. „Es wäre mit jeder Wissenschaft aus, wenn sie Rücksicht auf Söhne und Enkel nehmen sollte!" rief er vor dem Ehrenrate aus, und er fügte hinzu, seine Grundsätze machen es ihm unmöglich, jemals dazu beizutragen, „daß wissenschaftliche Kämpfe mit Pistolen ausgetragen werden."
Mit dieser Erllärung hatte Honig in den Kern der Sache getroffen. Hier tritt die allgemeine Bedeutung dieses Ehrenhandels hervor: die wissenschaftlichen Interessen sind dadurch bedroht. Tarin liegt das Wesentliche dieses Ehrenhandels. Tie Thatsache, daß jemand wegen einer kritischen Beurteilung einer Persönlichkeit vor einen Ehrenrat gefordert und zu einer empfindlichen Strafe verurteilt werden kann, ist jedenfalls nicht unbedenklich.
Aus Stadt und Land.
Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten ist nur unter genauer Quellenangabe: „Gieß. Auz." gestattet.)
Gießen, 19. Februar 1902.
* * Oberrealschuleu. Die „Darmst. Ztg." schreibt: Die Großh. Regierung hat innerhalb der letzten Jahre in die Errichtung von nicht weniger als 5 Oberrealschulen^ingewilligt, von beten diejenige in Darmstadt schon seit 3 Jahren aus- gebaut ist, diejenigen in Mainz und Offenbach tm Frühjahr 1. I. zum erstenmale Abiturienten aus der Oberprima entlassen werden. Die Oberrealschule in Worms wird im Frühjahr 1903 das gleiche Ziel erreicht haben, während diejenige in Gießen ins Leben treten soll, sobald die nötigen Räumlichkeiten beschafft sind. Hiermtt dürste dem öffentlichen Bedürfnis reichlich Genüge gethan sein; ja, wenn man die Zahl unserer höheren Lehranstalten mit der Bevölkerungszahl des Landes vergleicht, wird man sich des Eindrucks kaum erwehren können, daß auf diesem Gebiete des Guten fast schon zu viel gethan ist. Man beachte nur folgende Ziffern: Es kommt eine militärberechtigte höhere Lehranstalt:
im Reich auf je 52 000 Einwohner,
in Preußen , „ 57 000 „
„ Bayern „ , 49 000 „
„ Württemberg „ „ 44 000 „
im Königreich Sachsen auf je 75 000 Einw. in Hessen auf je 33 000 Einwohner.
Bringt man aber unsere nicht militärberechtigten, weil der Mehrzahl nach nur bis einschließlich Obertertia reichenden höheren Bürgerschulen mtt in Rechnung, so kommt eme höhere Lehranstalt sogar auf nur 20 000 Einwohner. Diese That- sachen dürsten es ausreichend rechtfertigen, daß die Großh. Regierung dem Drängen einer Reihe von kleineren Stadtge- meinden nach Errichtung noch weiterer Oberrealschulen, vorerst unter keinen Umständen nachzugeben entschlossen ist. Denn wenn auch immerhin ein blühendes Unterrichts wesen jedem Lande zum Ruhme und zur Förderung gereicht, so muß doch im Interesse gesunder Zustände auch hierin das richtige Maß gehalten werden.
* * Prinzessin Heinrich von Preußen ist heute Morgen 7 Uhr 57 Min., von Kiel kommend, mit dem O-Zuge auf unserem Bahnhofe eingetroffen. Sie nahm in ihrem Salonwagen das Frühstück ein, woraus die Weiterreise nach Darmstadt zum Besuche des Großherzogs erfolgte.
* * Aus dem Theaterbureau Am Freitag findet das Benefiz für die erste Liebhaberin Fräulein Margarethe Feige und für die Naive Fräulein Helene Brandau statt. Die beiden Damen haben den humorvollen Schwank „Zwei glückliche Tage" von Schonthan und Kadelburg ausgewählt.
** Die Haushaltungen im Deutschen Reich. Bei der Volkszählung am 1. Dezember 1900 wurden 1 260 012 Haushaltungen ermittelt. Davon waren 11308081 (92,2 v. H.) gewöhnliche Haushaltungen (mit 2 und mehr Personen) und 870 601 (7,1 v. H.) Haushaltungen Einzelnlebender. Der Rest von 81330 (0,7 v. H.) waren Anstalten (Gasthofe, Pensionate, Kranken-, Straf-, Arrnenanstallen, Erziehungs-, Versorgungsanstalten, Kloster, Kasernen). Von der mit 56 367178 Millionen festgestellten Reichsbevölkerung leben 53 866 405 Personen in gewöhnlichen Haushaltungen, unter denen der Zahl nach Haushaltungen mit 3 und 4 Perosnen, der Zahl der Mttglieder nach solche mit 5 Personen vorwiegen. Auf die Anstaltshaushaltungen treffen 1630172 Personen. Bei den Haushaltungen Einzel- lebender kommen 272 742 männliche, 597 859 weibliche Personen in Betracht. Die Mitglieder der gewöhnlichen Haushaltungen setzen sich zusammen aus 47 979041 Familien-, angehörigen (89,1 v. H.), 1337 321 Dienstboten (2,5 v. H.) und 4 550 043 anderen Personen (8,4 v. H.), wie Schlaf-, gänger, Aftermieter, Pensionäre, Pflegekinder ic.
G. Garb enteich, 17. Febr. Die hiesige Sparund Darlehnskasse hielt ihre Generalversammlung ab. Die Genossenschaft, die vor ungefähr drei Jahren mit 25 Mitgliedern gegründet wurde, zählt jetzt 126. Ueber 60 000 Mark sind im Laufe^ dieser drei Jahre an Spareinlagen eingegangen. Der Sparsinn in unserer Gemeinde ist also ein sehr reger. Das verflossene Geschäftsjahr wies einen Kassenumsatz von 140 000 Mark auf, demgemäß war auch das Geschäftserträgnis durchaus befriedigend. Es konnte eine vierprozentige Dividende an die Mitglieder verteilt werden. Die Tagesordnung wurde glatt erledigt. U. a. wurde die Anschaffung eines Krogmannschen Kassenschrankes beschlossen.
Darmstadt, 18. Febr. Die Landgräfin Margarethe von Hessen kam gestern Nachmittag zum Besuch des preuß. Gesandten Prinzen Hohenlohe hier an. Sie wurde von ihm am Bahnhof empfangen und nahm in seinem Palais den Thee ein. Um 7 Uhr 32 Min. reifte sie wieder nach Frankfurt a. M. zurück. — Das Anwesen Marienplatz 5, Karl Emil Callmann gehörig, wurde von dent Verband der Hess. Landw. Genossenschaften zum Preise von 200 000 Mk. käuflich erworben.
Dieburg, 17. Febr. Der um 3 Uhr 35 Min. nachmittags in Aschaffenburg fällige Schnellzug mußte gestern auf seiner Fahrt nach Darmstadt in Dieburg liegen bleiben, weil während der vollen Fahrt des Zuges zwischen Babenhausen und Dieburg ein Wasserrohr in der Lokomotwe


