Nr. 42
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Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mü dem hessischen Landwirt die «iehener Familien- blätter viermal in der Woche beigelegt.
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Zweites Blatt.
ISS. Jahrgang
Mittwoch 19. Februar 1003
GietzenerAnMger
" Seneral-Anzeiger w
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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1
Are heutige Yummer umfaßt 12 Seiten.
V
Kas Jubiläum des Papstes.
Pcrpft Leo XIII. (eigentlich Joachim Pecci) entstammt einer wohlhabenden Familie in Earpineto und wurde am 2. März 1810 geboren. Er wurde im Collegia romano erzogen und trat nach dreijährigem Besuch der Academia pontifacia in die Prälatur ein. 1837 wurde er von Gregor XVI. zum Hausprälaten und darauf zum Delegaten in Benevent ernannt, wo er sich durch Unterdrückung des Räubcrunwesens verdient machte. Sechs Jahre später wurde er 3um Erzbischof von Tamiette in partibus insi- beliunt präkonisiert und ging 1843 als Nuntius nach Brüssel, wo er der katholischen Kirche Brüssels ihre unabhängige Stellung eriverben half, zugleich aber durch sein gewandtes Benehmen die Gunst des Königs Leopold I. erlangte. Im Herbst 1845 von Belgien abberufen, wurde er (Azbischos von Perugia und Kardinal, aber in p-etto reserviert. Gregors Nachfolger, Pius IX., ließ Pecci aus den Rat des eifersüchtigen Antonelli in feinem abgelegenen Bistum Perugia und bestätigte erst am 19. Dezember 1853 dessen Ernennung zum Kardinal. Erst nach Antonellis Tode im 9Lovember 1876 wurde er nach Rom berufen und erhielt im September 1877 das Amt eines Kämmerers der römischen Kirche. Als solcher leitete er nach Pius IX. Tod (7. Februar 1878) die Geschäfte der Kurie, ward nach kurzem Konklave am 20. Februar 1878 zum Papst erwählt und am 3. März gekrönt. Ohne den prinzipiellen Standpunkt seines Vorgängers zu verleugnen, trat er doch in milderen Formen für die Sache des Papsttums auf. Er knüpfte mit den weltlichen Machthabern wieder persönliche Beziehungen an und suchte über die streitigen Fragen eine die Prinzipien unberührt lassende Verständigung herbeizuführen. Dies gelang ihm namentlich mit Preußen, wo unter seiner wesentlichen Mitwirkung der Kulturkampf beendigt wurde. Mit Bismarck trat er in gute Beziehungen und zeigte sich sehr erfreut, als ihm dieser 1885 das Schiedsgericht in dem Streit mit Spanien über die Karolinen übertrug. Italien gegenüber hielt er dagegen die Ansprüche auf die Wiederherstellung der weltlichen Macht des Papsttums unverbrüchlich aufrecht. Er förderte die wissenschaftlichen Studien und eröffnete 1883 oie vatikanischen Archive für die historische Forschung. Zu seinem fünfzigjährigen Priesterjubiläum am 31. Dezember 1887 empfing er die Glückwünsche fast sämtlicher europäischer Fürsten. Tas fünfzigjährige Bischofsjubiläum des Papstes wurde am 19. Februar 1893 mit großem Pomp gefeiert und an diesem Tage wurde er auch von allen Herrschern Europas beglückwünscht und beschenkt.
Aie Stras-ßrpedttion des Höersileutnants Aavel.
1.
Durch Vermittelung des kaiserlichen Gouverneurs in Kamerun sind jetzt eingehende Berichte des Oberstleutnants Pavel (bekanntlich früher in Gießen) über den bisherigen Verlauf der Expedition eingetroffen, denen wir aus einem Bericht des Kolonialblatts folgendes entnehmen :
Nachdem sich die Expedition am 5. November 1901 in Tinto vereinigt hattet befahl ich zunächst den Angriff auf die Bangwa; ich teilte die Truppen in zwei Kolonnen. Tie rechte Kolonne, bestehend aus der zweiten Kompagnie unter Oberleutnant Stieber erhielt den Auftrag, am 9. November über Tcfang—Tale nach Fontemdorf zu marschieren; die linke Kolonne, bestehend aus der ersten Kompagnie unter Oberleutnant v. Madai, sollte am 7. Nov. ausbrechen und über Sabu—Foto das gleiche Ziel zu erreichen suchen: bcibe Kolonnen sollten versuchen, am 11. vrovember in Fontemdorf einzutreffen. Tas feindliche Gelände ist Gebirgsland mit Höhen von 800 mit 1500 Meter, steil emporsteigend, mit dazwischen liegenden tiefen Fluß- thälern. Tie Ueberwindung dieser enormen Gelande- schwierigrc-ien durch die Truppe und bie Träger muß eine glänzende Leistung genannt werden. Tie zweite Kompagnie trat am 9. November morgens 6 Uhr an, unb es gelang ihr bei dein schwierigen Gelände erst abends gegen. 10 Uhr in Edyuengang anzukommen. Am 10. November frühzeitig wieder aufbrechend, stieß die Kompagnie gegen 12 Uhr mittags auf eine am jenseitigen User des zu überschreitenden Bago angelegte Fenz. Diese Fenz, etwa 2o0 Meier lang, war aus dicken Felssteinen zwischen starken Baum
stämmen erbaut, drei Meter hoch und ein bis zwei Meter stark, mit Schießscharten versehen. Als die Kompagnie an dem diesseitigen Ufer des Bago angekommen, entschloß sich der Kompagnieführer, die Fenz anzugreifen. Das Maschinengewehr wurde etwa 120 Meter von der Fenz aufgestellt. Tie Kompagnie entwickelte sich an dem diesseitigen Uferrande mit 21/2 Zügen, gedeckt durch den Urwald, rechts des Maschinengewehres. Ein Halbzug blieb zur Deckung der Trägerkolonne zurück. Nach Beobachtung der Fenz meinerseits konnte ich feststellen, daß dieselbe von 200 bis 300 Mann besetzt war, wie sich später herausstellte, unter Führung des Häuptlings Fontem. Nachdem ich dem Maschinengewehr die Ziele angewiesen und Oberleutnant Stieber das Zeichen zum Beginn des Feuers gegeben hatte, wurde schon nach etwa fünf Minuten eine lebhafte Unruhe beim Gegner bemerkbar. Man sah schon einzelne Trupps sich in den Urwald zurückziehen. In diesem Moment gab Oberleutnant Stieber den Befehl zum Sturm, und wurde der hier 80 Meter breite Bago bis an die Hüften durchwatend mit Hurrarufen überschritten, die Fenz erklettert und genommen. Mit meinem Stabe machte ich den Sturm mit, und fanden wir innerhalb der Fenz 21 Todte. Nach den in den Urwald rührenden Blutspuren muß eine große Anzahl Verwundeter gewesen Jein, die aber nach Negerart alle mitgeschleppt wurden. Oberleutnant Strümpell war der erste in der Fenz und leitete nach dem Sturm mit seinem Zuge die Verfolgung des Gegners in ruhiger, sachgemäßer Weise ein, wobei beim Gegner noch acht Mann getöbtet würben.
. Am 11. vormittags wurde ber Marsch nach Fontemdorf fortgesetzt, in dem nun schwierigsten Teil des Geländes; die Schwerverwundeten mußten in den Hängematten mitgetragen werden. Der ganze Weg, an steilen Abhängen loorbeiführend, bis 60 und noch mehr Grad steigend, war rechts und links eingefenzt, außerdem waren elf große Fenzen quer über die Anmarschrichtung gebaut worden, die Annäherungswege mit Fallgruben besät. Aber keine dieser ^Befestigungen wurde mehr verteidigt, trotzdem es ein Leichtes gewesen wäre, der Kompagnie durch einige wenige Verteidiger den Marsch unmöglich zu machen. Die Eroberung der Fenz am Bago, die von dem Häuptling Fontem für uneinnehmbar gehalten war, die Bewegungen der ersten Kompagnie über Sabe—Foto—Fontemdorf, also dem Gegner in den Rücken kommend, schienen bei ihm eine solche Panik hervorgerufen zu haben, daß die zweite Kompagnie gegen 5 Uhr abends, nach Ueberwindung der unsäglichen Schwierigkeiten, in Fontemdorf ein rücken konnte. Daselbst wurde nach Sicherung des Ortsbiwaks und Freilegung des Schußfeldes Unterkunft genommen und Patrouillen nach allen Richtungen vorgetrieben.
Schluß folgt.
Volttische Tagesschau.
Das Reichsdefizit
im Reichshaushaltsetat für 1900/01 wird sich, wie wir bereits gestern mitteilten, auf nahezu 7 0 Millionen belaufen. Im Einzelnen schätzen die verschiedenen Verwaltungen ihre Etatsgestaltung nach dem bisherigen Finanzergebnis wie folgt:
Beim eigenen Neichshaushalt betragen die Mehrausgaben im Ganzen 7 752 000 Mk., unb zwar bennAuswärtigenAmt 797 000 Mk., beim Reichsarnl des Innern 1 511 000 Will. bei ber Heeresverwaltung 3 271 000 Mk., bei der Marineverwaltung 1 726 000 Mk., bei der Reichsjustizverwaltung 13 000 Mk., beim Rechnungshof 31 000 Mk. und bei ber Verwaltung der Reichsschulden 343 000 Mk.
Tie Mehreinnahmen dürsten sich auf 947 000 Mk. belaufen, und zwar erwartet man an Mehreinnahmen bei ber Salzsteuer 120 OoO Mk., beim Spielkartenstempel 18 000 Wik., bei der Wechselstempelsteuer 792 000 Mk., bei der Statistischen Gebühr 97 000 Mk.
Die Mindereinnahmen belaufen sich im Ganzen aus 44 111 000 Mk., und zwar: bei der Zuckersteuer 443 000 Mk., Maischbottichsteuer 2 007 000 Rik., Brennst euer 2 635 000 Mk., Braust euer 156 000 Mk., an Aversen für Zuckersteuer u. s. w. 2000 Mk. Ter Minderüberschuß ber Reichspost- unb Telegraphenoerwaltung wirb auf 15 Millionen, der Minberüberschuß der Reichseisenbahn- oerwaltung aus 12 241000 Mk., ber aus bem Bankwesen u. s. w. auf 2 162 000 Mk. beziffert. Ferner sind an Minbereinnahmen zu erwarten bei ben zum Ausgleich für nicht allen Bundesstaaten gemeinsamen an bas Reich zu entrichtende Abgaben: Mmder-Em- nahme der Brausteuer von Bayern 21700, Württemberg 7600, Baden 6600, Elsaß-Lothringen 6100, für den Minderüberschuß der Reichs-, Post- und Telegraphenverwaltuna von Bayern 1 935 000, Württemberg 675 000, zusammen 2 610 000 Mk., Mindereinnahme beim Heere von Bayern 446 000 Mk.
Zieht man die Mehreinnahmen mit 947 000 Mk. von den Minder-Einnahmen ab, so bleibt eine Minder-Einnahme von 43164 000 Mk.; dazu mit die oben angeführte Mehrausgabe mit 7 752 000 Mk.; es stellt sich also der Fehlbetrag beim eigenen Reichshaushalt auf 50 916 000 Mk. ober runb 51 Millionen.
Tie Ueberweisungssteuern stellen sich folgendermaßen: Zolle mehr 11172 000 DU., Tabaksteuer mehr 329 000 M., Branntweinsteuer und deren Zuschläge weniger 728 000 Wck., Aversa für Zölle und Tabaksteuer weniger 2000 Mk., Stempelabgabe für Wertpapiere weniger 28 478 000 Mk., im Ganzen also weniger 17 907 000 M. bei einem Etats-Soll von 570 933 000 Mk.
Mithin stellt sich der Fehlbetrag auf 69 oder rund 70 Millionen Mark.
Der preußische Landwirtschastsmimster v. Podbielski.
Von den „Gefahren im Programm des Landwirts chaftsministers" handelt eine Zuschrift, der die »Kreuzztg." Raum giebt. Sie sollen darin liegen, daß Herr v. Podbielski den 'Ackerboden 8. Klasse preisgegeben hat. Er hat nämlich im preußischen Landesdkonomie-Kollegium sich wie folgt geäußert:
„Ich. holte es für ein Lügen in die Taschen, wenn man ben Leuten noch die Hognung läßt, sie könnten aus emern Boden 8. Klaffe noch etwas herausschlagen. Ich negiere das. Ich meine, je offener
und freier wir das aussprechen, desto mehr werden uns diese Leute auch in Zukunst Tank wissen."
Es ist nicht verständlich, bemerkt dazu die Zuschrift an die „Kreuzztg.", wie sich der Minister damit den Dank verdienen will von den vielen Leuten, die nur Boden 7. und 8. Klasse, vielleicht mit kleinen Parzellen 6. Klasse untermischt, besitzen, wenn ihnen gesagt wird: Ihr müßt auf Rente verzichten und mit theueren Kosten aufforsten. DaS ist gleichbedeutend mit der Abschreibungstheorie des Herrn v. Caprivi, die man überwunden hoffte. Der lücitcre Inhalt der Zuschrift ist, daß, die Regierung für „angemessene Getreidepreise* durch „ausreichende Zölle" sorgen müffe, um uns vor einer „Ueberflutung mit ausländischem, im Raubbau gewonnenem billigen Getreide" zu schützen. Ohne Zuhilfenahme desAckerS 8. Klaffe produziere Deutschland das erforderliche Brotgetreide nicht selber.
Hessischer Landtag.
Zweite hessische StändeLammer.
78. Sitzung.
Darmstadt, 18. Febr.
(Fortsetzung aus dem Parlamentsblatt.)
Als zweite Position figuriert auf der Tagesordnung die Regierungsvorlage, den Entwurf eines Gesetzes bie Regentschaft betreffend.
Nach Eröffnung der Generaldebatte erklärt Staats- minister Rothe Exz.: Durch diese Vorlage werbe eine Lücke in der Verfassung ausgefüllt für ben Fall, bah eine Stellvertretung des aus irgenb einem Grunde zur Regierung nicht fähigen Herrschers einzutreten habe. Diese Stellvertretung finde in der Form einer Regentschaft statt. Eine solche habe auch die hessische Verfassungsurkundc von 1820 in Artikel 5 Absatz 4 für den Fall der Minderjährigkeit oder anderer Verhinderung des Großherzogs ausdrück-, lich vorgesehen, die näheren Bestimmungen aber bem Hausgesetz überlassen. Da aber ein solches bisher nichd erlassen worden sei, so bestehe infolgedessen bezüglich der Regentschaft im Verfassungsrecht des Großherzogtums eine Lücke. Diese für das Interesse des Staats bedenkliche Lücke auszufüllen und den geregelten Fortgang der Landesregierung in allen Fällen bei Zeiten sicher zu stellen, sei der Zweck des gegenwärtigen Gesetzentwurfs. Wenn dabei bie Großh. Regierung der Form eines Staatsgesetzes vor der durch die Verfassung, in Aussicht genommenen hausgesetzlichen Regelung den Vorzug gegeben habe, so fei für sie in erster Linie die Erwägung maßgebend gewesen, daß es sich bei der Regentschaft nicht nur um eine innere private Angelegenheit des Großh. Hauses, sondern um eine äußerst wichtige in bas gesetzlich normierte Verfassungsrecht eingreifende Staatsangelegenheit handele. Auch sei die Regelung der Regentschaftsfrage in allen übrigen deutschen Staaten der von der Großh. Regierung! vertretenen Auffassung entsprechend auf dem Wege ber staatlichen Gesetzgebung erfolgt. Ta das Vorhandensein der Voraussetzungen einer Regentschaft nicht immer außer allem Zweifel stehe, so müsse dasselbe durch einen be,onderen Beschluß ausdrücklich seftgestellt werden. Tas Recht zu dieser Beschlußfassung stehe ben beiden Kammern in vereinigter Sitzung und Beratung zu; das Recht zur (Einberufung der Stänoe stehe unabhängig von der Zustimmung des Großher^ogs lediglich dem Slaatsministerium zu. Nach staatsrechtlicher Auffassung sei bei Eintritt einer Regentschaft der nächste volljährige Agnat berufen. Sei ein regierungsfähiger Agnat nicht vorhanden, ober liege eine Ausschlagung vor, so sollten die Stände das Wahlrecht unter den bezeichneten Familie st (landesherrlichen ober vormals reichsständigen Familien) haben.
Sodann wird in bie Specialdebatte eingetreten.
Art. 1 ber Vorlage wirb debattelos angenommen gemäß dem Anträge des Ausschusses.
Bei Art. 2 beantragt die Minorität des Ausschusses (bestehend aus den Abgeordneten Dr. David und Joutz) die Streichung der Worte in Absatz 2: „aus den volljährigen nicht regierenden männlichen Mitgliedern einer landesherrlichen ober vormals reichsstänbifchen Familie" in Anbetracht bessen, daß diesen ein Privileg nicht zukomme. Falls ein regierungsfähiger Agnat nicht vorhanden sei, solle den beiden Kammern ein freies Wahlrecht bezüglich ber Person des Regenten zustehen.
Abg. Wolf (freie wirtsch. Vereinigg.) bittet im Namen, der Majorität des Ausschusses, diesen Antrag der Minorität; abzulehnen, da sonst vielleicht eine Persönlichkeit gewählt: werden könnte, bie an den Rockschößen einer Partei hänge.
Abg. David (Soz.) erklärt, bie Beschränkung auf biefen Personenkreis fei durchaus ungerechtfertigt unb biete nicht: bie erforderlichen Garantien. Teshalb müsse diese Be- ftimmung fallen, bie weder sachlich noch historisch begründet sei . Er bitte dringend um Annahme des Minoritäts-Antrages.
Abg. v. Brentano (Zentr.-: Bei Eintritt einer Regentschaft sei nach allgemeinen staatsrechtlichen Ansichten der nächste Agnat berufen. Tie Zahl ber Agnaten sei nun so groß, baß in absehbarer Zeit eine Wahl durch die Landstände nicht in Frage fommc. Eine solche liege auch durchaus nicht im Interesse des Staates und der Monarchie. Es könnte sonst Vorkommen, baß, falls kein Agnat vorhanden fei, ber zukünftige Regent in VoUsversamm,« langen und m bei Presse st-^cckgesetzt werbe.
ALg. BL Hr (freie wirtsch. Vereinig».): Abg. David habe behauptet, die Stanbesherren hätten reut historisches Recht zur Stellevrtretung; Redner fei es indes durchaus nicht gleichgiltig, wer regiere. Die Stanbesherren in Hessen


