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17.3.1902 Erstes Blatt
 
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haben, sie zu heiraten? Angekl.: Ja. Präs.: Hielten Sie sie für ein unbescholtenes Mädchen? Angekl.: Ja­wohl, obgleich ich oft Zweifel hegen mußte. Präs.: Haben Sie das Mädchen geküßt? Angekl.: Ja. Präs.: Haben Sie auch intim mit ihr verkehrt? Angekl.: Nein, nie­mals. Ter Angeklagte geräth hier in große Erregung und ersucht den Vorsitzenden, bie Zeugen über sein Ver­halten dem Mädchen gegenüber möglichst eingehend zu vernehmen, da er entschieden behaupten müsse, daß er das Mädchen rein platonisch geliebt habe. Was das Mädchen und ihren Verkehr anlange, so habe er wohl igewußt, daß sie vielfach von Forstschülern und anderen jungen Leuten verfolgt wurde, sie habe jedoch auf Befragen 'stets abgestritten, mit diesen Personen näheren Umgang gepflogen zu haben. Nach seiner Rückkehr nach Berlin habe er sich energisch an die Arbeit gemacht, um dem geliebten Mädchen bald eine Heimstätte bieten zu können. "Er habe nebenbei auch seine philosophischen Studien fort­gesetzt, peil ihn die Philosophie eigentlich mehr ange- zvgen habe, wie das ihm von seinem Vater bestimmte juristische Studium. Mit der Martha Amberg habe er einen regen Briefwechsel unterhalten, wobei er freilich *faft viermal so viel geschrieben habe, wie das Mädchen, !oessen Briefe schließlich immer seltener und kälter geworden seien. Schließlich sei ihm dann ein anonymer Brief zu- !gegangen, in welchem er vor der Amberg als einer herz­losen Kokette gewarnt worden sei. Es wurde in dem lBriefe auch an gebeutet, daß die Amberg einen verbotenen Verkehr mit einem nicht näher bezeichneten Forsteleven Hinterhalte. Als ich diesen Brief erhielt,so erzählt der Angeklagte weiter, war ich ganz verzweifelt. Präsident: Faßten Sie damals schon den Entschluß, sie und eventuell auch sich selbst zu töten? Angekl.: So bestimmt kann ich das nicht mehr sagen, denn ich war in einer furcht­sbaren Erregung. Jedenfalls muß ich sagen, daß ich kiu dem Gedanken war: Es muh etwas geschehen! Was geschehen sollte, war mir wohl damals noch nicht ganz klar. Ter Angeklagte schildert hierauf, wie ec nach seiner Ankunft die Amberg aufgesucht und ihr sehr heftige Vor­haltungen gemacht habe. Sie hätte ihm auch gesagt, daß sie mit anderen jungen Leuten verkehre, und audji ihr Verhältnis mit dem Forsteleven zugestanden. Die Streitig­keiten mit der Amberg hätten sich dann noch verschiedene «Male wiederholt, und so sei er schließlich, nachdem er die Befürchtung hegen mußte, daß ihm das Mädchen ent­rissen werden könnte, zu der That geschritten.

Als hierauf der Vorsitzende mit dem Angeklagten (bie Einzelheiten der That durchgehen will, erklärt der .^Angeklagte in großer Erregung: Ich beabsichtige nicht, über die That selbst irgend welche Auskunft zu geben, da mich das seelisch zu sehr angreisen würde. Er ver- jweigere die weiteren Antworten in Bezug hierauf. Präs.: (Haben Sie nach der That ihre Kleider abgelegt, und über tbie Leiche des Mädchens gebreitet? Angekl.: Ja. Ich lief noch längere Zeit im Walde umher und darauf in die Stadt zur Polizeidirektion, wo ich meine That anzeigte. «Wie ich es verstehe und ausfasse, so habe ich, menschlich getrachtet, keinen Grund zur Reue, da die That doch früher oder später geschehen müßte, um das Mädchen vor einem sittlichen Fall zu bewahren. Reue empfand 'ich nur nach der That, als ich das Elend sah, das ich an­gerichtet hatte. Mein Zustand und mein Befinden ist jetzt insofern besser, als ich nicht mehr die schreckliche Verzweiflung in mir fühle, die mich damals erlaßt hatte. Tas Gefühl habe ich jedenfalls zur Zeit der That nicht gehabt, daß ich, eine furchtbare Unthat ausfühven wollte, beziehungsweise ausgeführt habe.

Präs.: Sie haben aus dem Untersuchungsgefängnis Heraus einen Brief an Ihre Schwester geschrieben, in dem Sie it a. sagen:Ich weiß bei Gott dem Allmächtigen nicht, wie ich zu der That gekommen bin. Ich habe oas Lebensglück der Eltern und Tein eigenes Glück zerstört und ich habe ferner mein Liebchen verloren und die Mutter desselben tief betrübt. Ich bin in einem schreck­lichen Zustande. In der vorigen Nacht sah ich die Eltern in Särgen liegen und ihre gebrochenen Augen auf mich gerichtet. Da habe ich vor tiefem Weh laut ausgeschrieen. Leide ich noch länger, so werde ich wahnsinnig. Ich bin bei Gott kein Mörder, obschon die Furcht, mein Liebchen zu verlieren, mich zu der schrecklichen That getrieben hat. Aber Du weißt ja selbst, wie lieb man einen Menschen haben kann." Angekl.: Ich kann nur sagen, daß ich froh war, daß meinem Mädchen nichts böses mehr geschehen konnte. Meine Ansichten über religiöse Dinge entsprechen meinen philosophischen Studien. Ich habe David Strauß, Renan und vor allein Nietzsche und Schopen­hauer gelesen.

Ter Vorsitzende stellt fest, daß der Angeklagte von Jugend auf als ein menschenscheuer und verschlossener Mensch gegolten habe. Fischer erklärt dies mit dem Um­stande, daß er sich für häßlich gehalten und in dieser Ansicht von Bekannten, Lehrern und Mitschülern bestärkt «worden sei. Sogar seine Nkutter habe sich gelegentlich (einer Tanzstunde über seinen großen Kopf lustig gemacht. Präs.: Ist es richtig, daß Sie niemals in einen Spiegel gesehen und den Spiegel in Ihrer Berliner Wohnung mit einem Tuch verhängt haben? Angekl.: Ja. Weiterhin erörtert der Vorsitzende mit dem Angeklagten dessen Be­ziehungen zu einem Postsekretär in Eisenach, der ihn zur Lektüre Nietzsches und Schopenhauers angeregt hat, und jerner Fischers Leben in Jena, wo er das Verhältnis mit dem Dienstmädchen Klein hatte, und schließlich seiner Trunkenheit und einer anstößigen Szene mit einer Ziegen­hainer Wirtin wegen aus der Salier-Verbindung aus­scheiden mußte.

Hierauf soll das Protokoll über die Vernehmung des Angeklagten bezüglich der That verlesen werden. Aus der Vernehmung ergiebt sich, daß Fischer das Mädchen am 29. Mai, nachdem er eine schlaflose Nacht verbracht und bereits einen sechs läufigen Revolver er­worben hatte, in ein Restaurant bestellte, und von hier aus mit ihr in den Wald der Stedtselder Gemarkung ging, wo später die That geschah. Nach mehrstündigem Umherwandern im Walde lud er den Revolver, umfaßte das Mädchen mit der linken Hand, und, nachdem er sie gefragt, ob sie wohl ihrer Mutter Lebewohl gesagt, schoß er mit der rechten Hand dreimal den Revolver auf sie. Zwischen dem ersten und Weiten Schuß hat das Niädchen den Angeklagten vorwurfsvoll bei feinem Namen gerufen. Nach der That bedeckte Fischer dann die Leiche mit Blumen und mit seinem Rock. Während der Vernehmung über diese Einzelheiten befand sich Fischer in hochgradiger ner­vöser Erregung.

Rechtsanwalt Christ-Gotha regt dann eine Aussprache des Angeklagten über ein Gespräch an, das Fischer am Tage vor der That mit seinem Vater und seinem zu­künftigen Schwager über seine philosophischenJdeen hatte. Fischer giebt hierzu an, daß er damals die Eristenz Gottes geleugnet habe und zwar des­

halb, weil er sich nicht erklären könne, daß ein allmächti­ger Gott so viele Mißstände in der Welt zulassen könne, ohne einzugreifen. Auch er habe damals die Liebe aus dem Egoismus heraus zu erklären versucht und damit zugleich die Elternliebe geleugnet, so daß fein Vater ganz entsetzt aufgesprungen sei. Im Anschluß daran habe er das Vorbild der Spartaner empfohlen, die verkrüppelte Kinder einfach töteten, und zugleich lebhaft bedauert, daß man ihn nicht ebenfalls gleich nach der Geburt vernichtet habe, da er ja auch ein minderwertiger Mensch sei. Ter Angeklagte giebt an, täglich 12 bis 14 Absinth getrunken zu haben, daneben auch viel Bier und Schnaps. Er sei aber nie betrunken und schläfrig gewesen, obwohl er nur getrunken habe, um seine Schlaflosigkeit zu be­seitigen.

Ter Sachverständige Medizinalrat Dr. Braun hat den Oberlehrer Fischer, den Vater des Angeklagten, als Hausarzt behandelt. In der vorigen Verhandlung habe er die Auskunft verweigern müssen mangels der Ge­nehmigung des Vaters. Gestern habe der Vater ihm gestattet, über einen Punkt auszusagen, heute früh sei aber diese Genehmigung wieder zurückgezogen worden. Er müsse daher die Aussage darüber verweigern.

Präs.: Hat der Angeklagte dazu etwas zu tagen? Angekl.: Nein. Präs.: Tos ist der Punkt, weshalb das Reichsgericht das Urteil aufgehoben hat, es war vergessen worden, den Angeklagten zu befragen, offenbar hatte man aus dem Schweigen seine Zustimmuilg gefolgert.

Zeugin Bertha Ehrsam war eine Freundin der Martha Amberg. Sie habe das Verhältnis der Amberg mit Fischer nicht ernst genommen, das Verhältnis sei ganz harmlos gewesen. Einen Forstassessor, auf den der Angeklagte eifersüchtig war, habe er fordern wollen. Der Angeklagte erklärt, daß die Zeugin wohl nicht die volle Wahrheit spreche, sie und die Verstorbene hätten mit zwei Einjährigen sehr starten Verkehr gehabt; er bitte, die Zeugin zu fragen, ob sie nicht zwei Phvtvgra- phieen bei dec Verstorbenen gesehen habe. Zeugin: Daß ich nicht wüßte. Angekl.: Dann muß ich die Namen nennen. Der Eine war der Einjährige Bachmann.

Zeuge Scharf: Bei Ausflügen als Schüler zeigte der Angeklagte oft einen urwüchsigen Humor. Die Stim­mung schlug aber häufig um. In Bezug auf fein Aeußeres war er sehr empfindlich, und er konnte bann sehr grob toerben. In Jena habe der Angeklagte viel in einem Cafe verkehrt und ist dort mit einem Kellner sehr vertraut gewesen. Angekl.: Ich verkehrte mit einem anberen Studenten in dem Cafo. Der Kellner war ein sehr liebenswürdiger Mensch.

Gymnasiallehrer Dr. Siegismund hat den An­geklagten von Sexta bis Unterprima in feiner Klasse gehabt. Daß Fischer von den Schülern verhöhnt wurde, wisse er nicht; von den Lehrern sei er stets wohlwollend behandelt worden. Angekl.: Bei einem Ausflug in Sexta erzählte Dr: Siegismund Märchen aus Tausend und eine Nacht, darunter eines von einem Zwerg mit großem Kopf und großen Beinen. Dabei sagte Dr. Siegismund lächelnd: Tem geht es - so wie Fischer. Die Mitschüler brachen in ein lautes Gelächter ans. In Untertertia mußten wir einen Satz ins Griechische übersetzen, der lautete:Fischer hat einen großen Kopf." Ich bin über­haupt jetzt erst darauf gekommen, nachdem mir in Gotha mitgeteilt worden war, daß die Eisenacher Lehrerschaft Beleidigungsklage gegen mich angestrengt hat. Die beiden Fälle sind nicht vereinzelt gewesen. Mein Vater weiß, daß ich oft weinend nach Hause tarn, weil ich durch Be­merkungen des Dr. Siegismund gekränkt war.

Gymnasialdirektor Hosrat Apelt, Eisenach: Fischer ist ein verschlossener Mensch gewesen, ihm ging die Frische und Offenheit der Jugend ab. Der große Kopf sei ihm gar nicht auf gefallen; er habe auch nie gehört, daß andere davon sprachen. Amtlich fei festgestellt, daß keiner von seinen Kollegen wähvend feiner Amtsthätigkeit Be­merkungen gemacht hat, welche zu herber Kritik der Eise­nacher Lehrerschaft berechtigten. Sämtliche Kollegen sind von mir amtlich ersucht worden und haben sämtlich mit Nein geantwortet. Präs.: Es ist auch von niemand be­haupte! worden. Angekl.: Nein, ich« habe es blos .von dem einen Herrn gejagt. Ich erinnere mich noch eines Falles aus Oberserunda, wo Professor Schmidt sagte: Fischer mit dem Lokalschädel." Uebrigens'habe ich bei dem Herrn Hofrat Abschiedsbesuch machen wollen, ich war zweimal da, der Herr war aber nicht zu sprechen.

Darauf wird der Vater des Angeklagten auf­gerufen. Oberlehrer Fischer erklärt Er habe seinen Sohn streng, liebevoll und freundlich erzogen. Um feine Menschenscheu zu beseitigen, habe er veranlaßt, daß er in Jena in die Verbindung eintrat. Sein Sohn hätte in der letzten Zeit ein sehr ausgeregtes Wesen gezeigt, bald war er freundlich, bald war er wieder wie abgeschnitten; er und schlief schlecht, griff sich oft an den Kopf und hatte Gesichtszucken. Plötzlich war er wieder einmal heiter. Weih­nachten kam er wieder ganz elend nach Hause; er gestand, daß er, um seine Schulden zu bezahlen, in Berlin von Michaelis bis Weihnachten nicht zu Mittag gegessen habe. Ostern und ganz besonders zu Pfingsten war er noch zer­streuter und aufgeregter. Daß er von Schillern ober Kin­dern verhöhnt wurde, weiß ich; er kam oft weinend nach Hause. Mem Sohn hat in der Jugend Krämpfe gehabt, litt an der englischen Krankheit.

Sachverständiger Professor Ganzer wünschst, daß der Angeklagte sich über seine angebliche Mißbildung aus- lasse, die doch später nicht so arg gewesen sei. Glauben Sie denn wirklich, daß Sie so mißgestaltet sind? Angekl.: Ja. Erstens brauchte ich, nur in den Spiegel zu sehen, um ja selbst wahrzunehmen, wie ich aussehe, und bann gab es Leute genug, die mir das ins Gesicht gesagt haben. Auch von Freunden habe ich häufig Bemerkungen gehört, in der Schule nicht nur, sondern auch noch später bis zur Universität hin, ja sogar in der Verbindung wurde ich, und oft nicht gerade in der freundlichsten Weise, mit meiner Mißbildung gehänselt. So nannte man mich unter anderem den Fischer mit dem Kassecolkopf. Präs.: Glaubten Sie, daß Ihnen späterhin Ihr Aeußeres am weiteren Fort­kommen hinderlich sei könne? Angekl.: Ja, das glaubte ich wohl.

Heute wird zunächst der Sachverständige Hofrat Pvof. Dr. Binswanger aufgerufen. Er hat den Angeklagten sechs Wochen in der Irrenanstalt Jena zur Beobachtung seines Geisteszustandes gehabt. In der Familie des Ange­klagten sind innrere Fälle festgestellt, die auf erbliche Be­lastung schließen lassen. Die Mutter ist schwer epileptisch schon als Mädchen gewesen. Der Angeklagte war ein schwächliches Kind: er war bis zum zweiten Jahre schwach entwickelt, da zeigten sich vielfache Krankheitserscheiiiungen. Seine geistige Entwicklung zeigte schon auf der Schule Mangel an oer nötigen Klarheit und Ordnung. In den geistigen Vorgängen und in seinem Charakter zeigte er sich

schon von Jugend auf als scheuer Mensch Er mag in den unteren Klassen wegen des großen Kopses verhöhnt worden sein. Sein verdroßenes Wesen zeigte sich auch in späteren Jahren; er war gereizt, jähzornig, konnte aber auch hin­reißend lustig sein. Ausgefallen ist der plötzliche Wechsel in der Stimmung, zeitweise war er in einem Zu stand geistiger Zerstörtheit, die sich als Zustand des Jnsichver- sunkenseins charakterisiert. Das war der geistige Zustand des Fischer, bevor die Martha Arnberg in seinen Lebens-, kreis hineintrat. Ich muß noch ein Moment herausgreifen, das ist seine Neigung für philosophische Studien. Das Studium von Schopenhauer und Nietzsche bedeute nicht das Studium gleichwertiger Schriftsteller. Beide Lehren decken sich nicht, und es ist vielleicht kennzeichnend für den Geisteszustand des Angeklagten, daß er sich in jener Denkrichtung als Vertreter einer heterogenen Welte auffaffung hinstellt. Der Angeklagte erscheint weiter als ein erotisch le ich reizbarer Charakter. Zunächst scheint viel­leicht bei ihm die Neigung zur Anknüpfung eines sexuellen Verhältnisses vorhanden gewesen sein, spater aber wurde die Neigung zu der Getöteten rein platonisch. Er war von den besten Absichten beseelt. Dazwischen aber träten er­schütternde Momente und in erster Reihe der soziale Unter­schied der Stellung des Anbeklagten und des Mädchens ein. Zugleich mag sich auch in dem Angeklagten die Vor­stellung festgesetzt haben, daß er wegen seiner körperlichen Mißbildung nicht im stände sein werde, das Mädchen baiiernb an sich zu fesseln. Das erregte in ihm Groll, er wurde häufig zornig. Heber feinen Seelenzustand in Berlin, nach Empsanb des anonymen Briefes, übergiebt der Sach- verständige eine glaubhafte und bezeichnende Niederschrift des Angeklagten. Bei ihm herrschte die Angst vor, daß er das Mädchen verlieren könnte, in einem Maße, das über das Maß einer gesunden Reaktion hinausgehend gewesen ist. Es ist nicht zu bezweifeln, daß der junge Mann durch schlechten Schlaf und andauernd schlechte Ernährung re­duziert war. Es zeigten sich bei ihm die auffallendsten Eigentümlichkeiten des Verstörtseins in der feelischien und körperlichen Reaktion, welche dieses Gefühl in ihm hervor- gerufen hat. Da tauchte der Gedanke in ihm auf, das gehe fo nicht weiter, entweder sich ober bas Mädchen zu töten. Sein Zustand beim Beginn der Pfingstserien war ein forte während Hin- und Herschwanken, zwischen Haß und Liebe, zwischen Hoffnung unb Furcht. Er in den letzten Tagen vor der That nichts, er schlief nicht. Schon in feiner Schulzeit stand er unter dem unheilvollen, verheerenden Einfluß des Alkohols und huldigte auch sehr stark wm. Nikotingenuß; viel Schnaps und besonders Absynth rrank er. Der Alkoholismus habe bei gesunden Menschen meist eine einschläfernde Wirkung, bei dem Angeklagten habe er eine sehr erregende Wirkung ausgeübt. Das ist eine krankhafte Rea ktion des Nervensystems. Er trank mehr aus Reflexion und nicht aus Neigung. In den Tagen vor der That machte er keineswegs den Eindruck eines völlig geistig Gestörten. Nach einer schlaflosen Nacht, in der er zweifellos seiner Gewohn­heit gemäß stark geraucht hatte, holte er Dann das Mädchen ab unb vollbrachte die That. Nach! der That war er zweifel­los in einem Zu staube geistiger Verwirrung. Er irrte stunbenlang, der Kleidung entlebigt, im Walbe umher. Ente weber schwebte ihm bei diesem Umherirren die Absicht vor, sich durch« Ertränkung das Leben zu nehmen, oder er trug sich mit dem Gedanken, die Leiche zu verbergen. Zweifellos war der Angeklagte nach dec That im forensisch medizini­schen Sinne in einem Zustand von geistiger Bewußtlosigkeit. Was aber den Zustand des Angeklagten bei Verübung der That selbst betrifft, so sei er vermöge seiner Entwicklung zu den krankhaft veranlegten Individuen zu rechnen. Er gehört zu der Kategorie der in geistiger und gemütlicher Beziehung minderwertigen Menschen, zu der Kategorie jener Menschen, die sich längere Zeit geistig normal bewegen, bis sie ein plötzliches Ereignis in den Ab­grund der Geisteskrankheit stürzt. Die freie Willens­meinung ist bei dem Angeklagten zur Zeit der Ausübung der That nicht vollkommen ausgeschlossen ge­wesen. Ob eine krankhafte Affekterregung vorhanden war, wodurch alle sittlichen, hemmenden Vorstellungen gegenüber dem Antrieb zur That ausgeschaltet waren, müsse er ver­neinen. Die philosophische Bildung des Angeklagten war wahnhaft, auch das Verhältnis zu der Martha Amberg wahnhaft. Das Vorhandensein von Sinnestäuschungen ist auch behauptet worden. Also zur Zeit der That war der Angeschuldigte in einem krankhaften, überreizten Zustand, der seine Ursache in der eigenartigen pathologi­schen Beschaffenheit des jungen Mannes findet. Ich kann aber nur wiederholen, daß fein Zustand nicht so war, daß die Willensbestimmung im Sinne des § 51 des Strafgesetz­buches vollkommen ausgeschlossen war. Der hier zu ente scheidende Fall ist einer Der schwierigsten Fälle, die auf der Grenze der geistigen Zurechnungsfähigkeit unb der Geistes­krankheit sich bewegen. 216ec ber Arzt ist nicht unfehlbar^ es giebt keine absolute Krankheit, bie Natur arbeitet nicht nach ber Schablone. Ich glaube, daß die Ueberlegung im Moment ber That gefehlt hat. Ich kann nicht sagen, daß ber Angeklagte bei Verübung der That absolut zurechnungs­fähig war, aber ich kann auch nicht sagen, daß er unzu­rechnungsfähig war. Meiner Ansicht nach liegt ein non liquet vor. So viel ich weiß, sind einzelne Sachverständige sogar so weit gegangen, den Grad der Willenseinschränkung solcher Leute nach Prozentsätzen zu berechnen. Ich ge­höre zu den Psychologen, welche in dem Fehlen des Be­griffes der Minderzurechnungsfähigkeit eine Lücke in unserer, Strafgesetzgebung erblicken.

Der Sachverständige Hofrat Dr. Ganzer: Bei dem Angeklagten zeigte sich in erster Linie die schwere erbliche Belastung. Dazu kam die Hemmung der geistigen und körperlichen Entwickelung durch die festgestellte englische Krankheit unb die Gehirnhöhlenwassersucht. Bei bem An­geklagten ist auch eine stockende, schleppende Sprechweise auffällig. Hervorzuheben ist aber auch bie eigentümliche Reaktion, bie der Alkohol bei dem Angeklagten hervorruft. Die frühzeitige Beschäftigung mit Philosophie hat auch sicherlich« eine geistige Hemmung bewerkstelligt. Sehr auf­fällig finb bie Erscheinungen auf bem Gebiete ber Stimm­ung bes Angeklagten wegen bes Mißverhältnisses seines Kopfes zu ber übrigen Gestalt. Diese Mißbildung war jct nur in ber Jugend auffällig, sie hat sich später allmählich verloren, sodaß jetzt und auch in den letzten Jahren von einer Mißbildung keine Rede mehr sein kann. Trotzdem be­einflußte ihn ber Gedanke an feine Mißgestaltung forte während. Es giebt viele Leute, die häßlich find, ohne baß bas Bewußtsein biefer Häßlichkeit bei ihnen irgend welche geistigen Hindernisse hervorruft. Anders bei dem Ange­klagten. Wenn es auch nickst birefte Wahnvorstellungen waren, so bildete sich bei ihm doch ein krankhafter Zustand heraus, er war ein abnormer Mensch unb bewegte sich stets auf ber Scheide der Zurechnungsfähigkeit. Er komme zu