dem Schluß, der Angeklagte hat sich zur Zett der That m einem Zustand krankhafter Storung befunden, der seine freie Willensbildung ausschloß. Wenn das Gesetz dre verminderte Zurechnungsfähigkeit ausgenommen hätte, so
dieser Fall doch nicht so, daß er hier für verminderte Zurechnungsfähigkeit eintreten würde, da seiner Ansicht nach völlige Unzurechnungsfähigkeit Zweifellos vorlrege.
^Nach kurzer Beratung erfolgte der Spruch der Geschworenen. Die Schuldfrage betreffend Totschlag wird lieiabt, die Frage betreffend Mord verneint, mildernde Umstände bewilligt. Der Staatsanwalt stellte in seinem Strafantrage die Bemessung des Strafmaßes dem Gericht anheim, während der Verteidiger um thun liehst milde Beurteilung sowie um Anrechnung der Untersuchungshaft bat. Das Urteil lautete aus f ü n f I a h r e Gefängnis; drei Monate Untersuchungshaft werden angerechnet. Von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte ist Abstand genommen worden.
UlüverMts-Nachllchten.
Berlin, 15. März. Als die Leitung des hiesigen Uni- verfitäts-Jnstituts für ortbo paedifcheEhirurgie vor kurzem durch den plötzlichen Tod ihrers Begründers und Direktors Prof. Julius Wolfs frei wurde, tauchte der Gedanke auf, diese Anstalt mit einer der beiden chirurgischen Universitätskliniken -u vereinigen. Auf den dringenden Wunsch maßgebender Ehiruraen wurde jedoch von dieser Absicht Abstand genommen und beschlossen, mit Rücksicht auf die große Bedeutung, welche die orthopaedische Chirurgie der Krankenbehandlung als Ergänzung zur operativen Chirurgie besitzt, das orthopaedische Institut als selbstärrdige Anstalt fortbestehen zu lassen. Der Nachfolger Wolffs, der außerordentliche Professor der Chirurgie, Dr. Albert Hoffa in Würzburg, wird bereits zu Beginn des Sommersemesters nach Berlin übersiedeln und mit der Leitung des Instituts die außerordentliche Profeffur für orthopaedische Chirurgie übernehmen.
— In der philosophischen Fakultät der Universität Jena können Frauen und Mädchen, wie nunmehr endgiltig entschieden ist, zum Studium, zu Hebungen und Arbeiten als Hörerinnen zugelassen werden. Bedingung ist, daß sie deutsche Reichsangehorige sind und das Abgangszeugnis eines deutschen Lehrerinnen-Seminars besitzen.
— In einer Zuschrift an die „Nationalztg." bestätigt Prof. Mar Lehmann aus Göttingen, daß er aus der dortigen Gesellschaft der Wissenschasten ausgetreten fei, weil dieselbe den Kardinal-Fürstbischof Kopp zu ihrem Ehrenmitglied gewählt hat.
— Der Berliner angesehene Nervenarzt Dr. Oppenheim, fest 1886 Privatdozent an der Berliner Universität, ist aus der medizinischen Fakultät ausgetreten, weil eine Bestätigung des im Laufe des letzten Sommersemesters von der medizinischen Fakultät einstimmig beschlosseneu Vorschlags für seine außerordenlliche Professur von seilen des Ministeriums bis jetzt naht erfolgt ist.
Gerichtssaal.
M. Gieße«, 14. März. Strafkammer. Den Vorsitz führte Landgerichtsdirektor Dr. Güngerich, die Staatsanwallschaft vertrat Gerichtsasseffor Dr. Hetzel. — In der Strafjache gegen Karl Eggler und Schmich wurde heute das Urteil publiziert, aus besten Thatbestand folgende Feststellungen verkündet werben. Der Angeklagte Eggler bewarb sich im Marz 1900 um eine Stelle als Reisender bei einer Firma in Braunschweig und bezog sich bei dieser Bewerbung auf die Empfehlungen einer Firma in Offenburg. Die Braunschweiger Firma wandte sich an die Offenburger um Auskunft und erhielt eine ausführliche, mit Unterschrift der Offenburger Firma versehene außerordentlich günstige Mitteilung über die Qualifikation des Eggler. Diese Empfehlung war gefälscht; die benannte Offenburger Firma existierte uberycuipt nicht. Der Angeklagte Eggler hatte durch geschickte Manipulationen das Schreiben der Braunschweiger an die Offenbacher Firma von dem Postamt in Offenburg erlangt, hatte alsdann auf die Rückseite dieses Schreibens die Empfehlung, die er entworfen hat, durch einen nicht zu ermittelnden Dritten schreiben laffen und die Anfrage mit der Antwort an die Firma in Braunschweig zurückgesandt. Die günstige Auskunft bewog die Braunschweiger Firma, den Eggler als Reisenden zu engagieren. Er war als solcher etwa 5 Wochen thättg, unterschlug jedoch vereinnahmte Gelder, wurde deswegen angezeigt und zu einer mehrmonatlichen Gefängnisstrafe verurteilt. Nach Verbüßung seiner Strafe machte er — auf die Offerte einer Breslauer Firma hin, die sich gleichfalls an die von ihm genannte Offenburger Firma um Auskunft gewandt hatte — dieselben Mani- pulattonen wie früher. Es gelang ihm wiederum, auf der Post die nach Offenburg gerichteten Schreiben zu erhalten; die Antwort ließ er durch den Mitangeklagten Schmich auf die Rückseite des Schreibens setzen. Zwischenzeitlich hatte jedoch der Angeklagte von der Gießener Firma Plank u. Schneider eine Offerte erhalten und mit der wie in den früheren Fallen gefälschten Empfehlung der Offenburger Firma beantwortet. Er wurde engagiert und begab sich im November 1901 mit einer Musterkollektion im Wert von 50 Mk. und 100 Mk. Bargeld auf die Reise. Er erzielte nur einen Auftrag. Inzwischen hatte die Firma Plank u. Schneider Erkundigungen nach der Offenburger Firma eingezogen und den wahren Sach- verhall erfahren. Auf ihre Anzeige hür wurde Eggler alsdann verhaftet und dreier Urkundenfälschungen in Jdealkonkurrenz mit dem Vergehen des Betrugs bezw. Betrugsoerjuchs angeklagt, während gegen den Schmich Anklage wegen Beihilfe zu den zwei letzterwähnten Urkundenfälschungen erhoben wurde. Das heute publizierte Urteil spricht den Eggler von der Anklage des Betrugs und Betrugsversuchs frei, verurteilt ihn jedoch wegen der Urkundcn- fälfdjungen zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr Gefängnis; Schmich erhält eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten, die ourch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt erklärt wird. — Der Lehrer Ludwig Allendörfer von Allenhain ist des Vergehens im Amte beschuldigt. Er hat im Mai v. I. einer kranken, schwächlichen Schülerin wegen Unaufmerksamkeiten zwei Ohrfeigen tnit solcher Heftigkeit versetzt, daß noch längere Zeit nach dieser Mißhandlung blaue Streifen auf den Backen des Kindes sichtbar waren und daß dieses selbst in seinem körperlichen Wohlbefinden schwer geschädigt worden war. Etwa 3 Wochen nach dieser Mißhandlung verstarb das Kind an den Folgen einer Gehirnerschütterung, ohne daß jedoch mehr als eine Vermutung dafür vorlag, daß die Mißhandlung und der Tod des Kindes in einem ursächlichen Zusammenhang gestanden haben. Der Angeklagte ist im wesentlichen geständig, behauptet jedoch, über das Verhallen des Mädchens sehr erregt gewesen zu sein und im Moment dieser Erregung, die bekannte ministerielle Instruktion, wonach Schulmädchen nicht gezüchtet werden dürfen, vergessen zu haben. Das Gericht maß dieser letzteren Behauptung wenig Glauben bei, hielt vielmehr die bewußte Hinwegsetzung über die ministerielle Instruktion für erwiesen. Mithin war das Verhalten des Angeklagten als rechtswidrige Körperverletzung mit Strafe zu belegen, die mit Rücksicht auf die straferschwerenden Beglellumstände — auf eine Geldstrafe von Mk. 75 festgesetzt wurde. — Ter Ferdinand Heinrich Werner aus Seim wird wegen Diebstahls eines Kupferrohrs, begangen "t Einsteigens in ein Gebäude unter Annahme mildernder Umstände in eine Gefängnisstrafe von vier Monaten verurteilt. — Der jugendliche Taglöhner Josef Kais er ist beschuldigt, im Dezember vorigen Jahres den Gottesdienst in der katholischen Kirche zu Oberwöllstadt durch Erregung vonJ2ärtn und Unordnung gestört zu haben. — Vergehen gegen § 167 Str.-G.-B. — Die Verhandlung ergab, daß der Angeklagte oben auf der Orgel mit mehreren gleichaltrigen Jungen allerlei Unfug getrieben hat, daß jedoch die Besucher der Kirche im Allgemeinen — mit Ausnahme der an dem Unfug Beteiligten — in ihrer Andacht nicht gestört worden waren. Diese Belästigung des Publikums als solche ist jedoch Voraussetzung des Verfahrens aus § 167 Str.-G.-B., während nach Art. 232 des hessischen Polizeistrafgesetzes bezw. § 365' des Reichsstrafgesetzbuchs ^unanständiges, den Gottesdienst störendes Benehmen", auch insoweit es nur einzelne belästigt, mit ©träfe bedroht wird. Der Angeklagte wird auf Grund dieser: Bestimmung zu einer Geld-
Irafe von Mk. 3 verurteilt. — Der Standesbeamte Peter F r e g - mann aus Eichelsdorf hat — analog den bereits wiederholl vor das Gericht gelangten Fällen — eine Ehe geschloffen, ohne daß ber eine Beteiligte—einWittwer mit Kindern aus erster Ehe — seiner durch § 1269 B. Stu-B. vorgeschriebenen Jnventariscttionspflicht bezüglich des Vermögens dieser Kinder nachgekommen war. Der Angeklagte wird, da er die Eheschließung entgegen der Vorschrift des § 69 des Personenstandsgesetzes oorgenommen hat, zu einer Geldstrase von Mk. 5 verurteilt. — Der Dienstknecht Otto Albrecht aus Lobeda hat seinem Dienstherrn einen Geldbetrag von Mk. 10 entwendet und ferner einem Bekannten seines Dienstherrn einen mit deffen Unterschrift versehenen Zettel überbracht, in dem dieser um ein Darlehen von Mk. 10 bittet. Dieser Zettel war gefälscht. Der Angeklagte erhält wegen des Diebstahls und der Urkundenfälschung eine Gesamtgefängnisstrafe von 7 Monaten. — Der Schmied Heinrich Stock von Wolf hat im September v. I. in das Beschwerdebuch der Eisenbahnhaltestelle Büches-Düdelsheim einen Eintrag eingeschrieben, in dem er u. a. den Schaffner Erk, der ihm angeblich zu Unrecht sein Billet zurückhielt, der Bestechlichkeit beschuldigte. Jii Wirklichkeit war jedoch der Schaffner Kaiser derjenige, der an dem Zwischenfall beteiligt war. Die Bahnbehörde erhob Strasantrag gegen den Angeklagten wegen Beleidigung des Kaisers, indem sie unterstellte, daß die Verwechselung der Namen ein Schreibversehen des Angeklagten sei und er in Wirklichkeit den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen den Kaiser erheben wollte. Der Angeklagte will jedoch nur beabsichtigt haben, den Erk als bestechlich hinznstellen, und führt die Verwechselung aus die Aehnlichkeit der beiden Schaffner zurück. Ta jedoch der Angeklagte die Frage, ob er den gegen Erk erhobenen Vorwurf der Bestechlichkeit beweifen könne und wolle, verneinte, so nahm das Gericht an, daß der fragliche Vorwurf gegen den Beamten, mit dem der Angeklagte gerade zu thun hatte — gegen Kaiser — gerichtet war, und daß er, lediglich um sich zu exculpiren, rüher erklärt habe, die Beschuldigung beziehe sich auf Erk, und diesem gegenüber könne er sie erweisen. Mit Rücksicht auf die Schwere der Beschuldigung gerade einem Beamten gegenüber änderte das Gericht die erstinstanzliche Geldstrafe von All. 50 in eine einwöchentliche Gefängnisstrafe um. — Der Taglöhner Mathias Hatzenröder aus Herbstein wird von der Anklage der Körperverletzung mangels zureichender Beweise freigesprochen. — Der Regierungsasiessor a. D. Karl Kunze aus Wiesbaden war von dem Schöffengericht in Butzbach wegen unberechtigter Jagdausübung in der dortigen Gemarkung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte ist Mitpächter einer Jagd, jedoch in dem Verpachtungs- Protokoll nicht ausgesührt. Nach dem hessischen Jagdgesetz dürfen Nichtpächter — als solchen sah das Schöffengericht den Angeklagten an — nur in Begleitung eines Pächters jagen. Tas Gericht hielt jedoch die Zugehörigkeit des Angeklagten zu der Pachtgesellschaft ftir ausreichend, um den nach dem Gesetz erfvrberlichen Tolus der mangelnden Befugnis zum Jagen zu beseitigen, und sprach den Angeklagten — unter Aushebung des erstinstanzlichen Urteils — frei.
Handel und Verkehr. Volkswirtschaft.
Zur ueueu russischen Anleihe., Die vor einigen Sagen plötzlich bekannt gewordene Nachricht, daß in Deutschland eine neue russische Anleihe zur Emission gelangt, hat allgemein überrascht, da eine ganze Reihe von Jahren verstossen ist, seit sich Rußland zum letztenmal an den deutschen Geldmarkt gewendet hat. Wie Finanzblätter melden, wird die Anleihe em sehr lukratives Geschäft ür die darau beteiligten Banken werden, wenn auch in der scharfen Konkurrenz zwischen den beiden Gruppen „Deutsche Bank-Kreditersparnis" und „Diskonto-Gesellschaft, Berliner Hanbels-Gesellfchast- Menbelssohn u. Cie." ein recht Hoher Preis für die russische Regierung zu stände kam. Die Anleche wird 4 Prozent und mit russischer Garantie ausgestattet sein. Ter Erlös dient nicht produktiven Zwecken, sondern wird ausschließlich zur Deckung der durch den chinesischen Feldzug entftanbenen Kosten verwendet. Weiter erfährt man, daß die Anleihe Mk. 290 Millionen betragen wird und nicht 100 Mill. Mark. Dieselbe wird nur in Deutschland und in einigen holländischen Plätzen zur Subskription gelangen, lieber Uebernahme und Emissionskurs verlautet noch nichts Bestimmtes. Wir haben nur so viel erfahren, daß der Emisstonskurs gegenüber dem Tageskurs der notierten 4 Prozent russischen Anleihen große Chancen lassen wird, so daß der Sudskriptionserfolg als zweisellos betrachtet werden darf.
Zur ungarische« Kouversiou. Endlich nach vielen Muhen und 2lnfechtungen ist das große Konverfionsgeschäst unter Dach gebracht. Ein gefährliches Risiko übernimmt die Gruppe nicht, andererseits winkt ihr ein großer Vorteil. Es ist anzunehmen, daß an dem ganzen Geschäft 1 Prozent rein verdient wird, was ungefähr ca. 11 Millionen ausmachen würde und das würde für die Kreditanstalt allein ca. ls/4 Millionen repräsentieren; gewiß eine acceptable Summe. — Der Kommissionsvertrag wurde am Sonntag unterzeichnet.
Bergwcrksaktie« sind neuerdings im Kurs nicht unwesentlich zurückgegangen auf den von dem Vorstand für bergbauliche Interessen m Essen in seinem Jahresberichte ausgesprochenen Wunsch nach einer weiteren Förderungseinschränkung in der Kohlenindustrie.
gusioneu und kein Ende. An der Berliner Börse haben amftag die Aktien der Berliner Bank plötzlich eine Steigerung erfahren, well es hieß, daß das Institut sich entweder mit der Berliner Handelsgesellschaft oder mit der Deutschen Genossenschaftsbank fusionieren werde.
Rhederei vereinigter Schiffer in Breslau. Die an dem Konkurs beteiligten Banken und Bankfirmen streben einen Zwangs- vergleich an,
Auszug aus dkN Kirihkubülhtrll der Stabt Gieße«.
Evangelische Gemeinde.
Getaufte. Ma tt häusgemein de. Den 9. März. Dem Lokomotivheizer Emil Marx em Sohn, Ludwig August Emil, geb. den 8. Februar. Dem Lehrer Ernst Reich eine Tochter, Phllippine Ottilie, geb. den 20. Januar. Dem Bremser Peter Fackmer ein Sohn, Erich Heinrich, geb. den 19. Januar. Markusgemei nd e. Den 9. März. Dem Gastwirt August Felsing eine Tochter, Karola Anna Auguste, geb. den 8. Januar. Lukusgemeinde. Den 7. März. Dem Öberleutnant a. D. Max Martin Knur ein Sohn, Karl Max, geboren zu Butzbach den 27. Dezember. Johannes- gemeinbe. Den 9. März. Dem Bürstenmacher Friedrich Rill eine Tochter, Marie Elise, geb. den 30. September. Dem Schriftsetzer Paul Niewisch eine Tochter, Marie, geb. den 11. Februar. Dem Kasernenwärter Wilhelm Schuck ein Sohn, Karl, geboren den 1. Februar. Tem Ober-Postassistent Wilhelm Kammer ein Sohn, Viktor Friedrich Wilhelm, geb. den 12. Februar.
Getraute. Mark u sge mein de. Den 9. März. Heinrich August Ernst Julius Berdux, Kaufmann zu Gießen und Henriette Emma Elisabethe Lony, Tochter des Kaufmanns Louis Lony zu Gießen. Johannesgemeinde. Den 12. März. August Johannes Emil Robert Mader, Schuhmacher zu Gießen und Anna Elisabeth Werner, Tochter des Landwirts Johannes Werner zu Albshausen.
Beerdigte. Matthäusgemeinde. Den 14. März. Philipp Klein, Metzger, verheiratet, 46 Jahre alt, starb den 12. Marz. Eduard Deibel, Schriftsetzer, Sohn des verstorbenen Maurers Georg Deibel, 27 Jahre all, starb den 10. März. Markus- g emeinbe. Den 13. Mär^. Elisabethe Backhaus, geb. Roth, Witwe bes Schreiners Philipp Backhaus, 70 Jahre alt, starb ben 10. März. Lukasg emeinde. Den 8. März. Karl Laubenheimer, fürstlicher Oberförster zu Dreieichenhain, 56 Jahre alt, starb ben 4. Marz. Johannesg emeinde. 11. März. Theodor Seeger, Großherzoglicher Landgerichtsrat, 49 Jahre alt, starb den 8. März.
Kirchliche Nachrichten.
Evangelische Gemeinde.
Montag, ben 17. März, abends 8 Uhr, Bibelstunde im Konfirmanbensaal ber Johanneskirche. Psalm 101.
Pfarrer Euler.
Dienstag den 18. Mä^, nachmittags 5‘/„ Uhr, findet im Schwesternhaus Vereinigung ber konfirmierten Mädchen ber Lukas- genteinbe statt. Pfarrer Euler.
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Bekanntmachung.
Die Pläne über die Errichtung einer oberirdischen Tele- graphenlinie an der Landstraße von Villingen nach Laubach (Hessen) liegen bei dem Kaiserlichen Postamt in Laubach (Hessen) aus.
Darmstadt, ben 13. März 1902.
Kaiserliche Ober-Postbirektion.
Holfelb. 220«
Holz - Versteigerung.
Es werden versteigert:
t. Dienstag den 25. Mär; d. Js.
aus sämtlichen Distrikten der Forstwartei Weickartshain:
Stämme: 17 Eichen — 6,21 fm, 1 Buche — 0,49 £m, 1 Birke — 0,32 fm, 5 Erlen — 2 fm, 209 Nadelholz ----- 155,46 fm (hierunter 5 Lärchen- und 20 Kiefernstamme, sowie ca. 40 Fichten-Schnittstämme).
Derbstangen: 635 Nadelholz — 55,29 fm.
Das in den Distrikten, Kasperswald, Mollenborn und Neuwiesenkopf lagernde Holz wird vorgezeigt.
In den Distrikten Kafperswald und Seifwald kommen nur Derbstangen zur Versteigerung. Letztere beginnt vormittags 10 Uhr am Distrikt Kasperswald, oberhalb der Tröllersmühle bei Lauter.
2. Mittwoch den 26. März d. I.
aus sämtlichen Distrllten der Forstwartei Weickartshain:
Scheiter rm: 180 Buchen, 8 Eichen, 69 Nadelholz (Rundscheit), 12 Erlen (Rundscheit).
Knüppel rm: 20 Buchen, 68 Eichen, 97 Nadelholz (darunter 9 rm in 3 m Längen), 6 Erlen.
Reiser rm: 66 Eichen, 809 Nadelholz (hierunter 240 rm in Schichthaufen), 3 Erlen.
Stöcke rm: 42 Buchen, 42 Nadelholz.
Das in den Distrllten Lichte-Eichen, Eisenkaute, Seif- wald und Neuwiesenkopf sitzende Holz wird vorgezeigt. Die Nummern des zur Versteigerung kommenden Brennholzes sind blau unterstrichen.
Zusammenkunft vormittags 10 Uhr am Distrikt Eisen- kaute, okerhalb des Eselsbrunnen.
Der Großh. Forstwart Stendal zu Weickartshain ertellt auf Verlangen nähere Auskunft.
Laubach, 15. März 1902.
Großh. Oberförsterei Laubach.
Andrs. 2209
Gr. Technische Hochschule zu Darmstadt
Abteilungen tür Architektur, Ingemeurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemie (Elektrochemie und Pharmacie), Allgemeine Abteilung (insbesondere für Mathematik und Naturwissenschaften), Kursus für Geometer I Klasse. Prüfungen zur Erteilung des Grades eines Diplom-Ingenieurs und der Würde eines Doktor-Ingenieurs. Besondere Prüfung für Ausländer, Reichsprüfung für Pharmaceuten und Nahrungsmi tel-Chemiker. Staatsprüfungen im Hochbau-, Ingenieurbau- und Maschinenbaufache (Gegenseitige Anerkennung der Vor- und ersten Hauptprüfung in Hessen und Preussen). Zulassung der Studierenden zu den Staatsprüfungen im Hochbau-, Ingenieurbau- und Maschinenbaufache in allen deutschen Bundesstaaten. Beginn des Studiums im Herbst oder zu Ostern. Aufnahmen vom 15. April an. Beginn des Unterrichts 22. April. Programme gegen Einsendung von tO Pfg. [1988] Da# Rektorat.
Verein der Gastwirte
voll Gießt« llllß Utllgegtlld.
E. V.
Laut General-Versammlungsbeschluß ist das Hausieren mii Lebensmitteln jeglicher Art (Backwaren, Früchten rc.), sowie Gebrauchs-Gegenständen in den Wirtschafts-Lokali- täten unserer Mitglieder nicht mehr gestattet.
Ausgenommen ist der Verkauf von Blumen.
Ebenso werden Schaustellungen (Akrobaten, Schlangenmenschen rc.) und Musizieren nicht mehr geduldet.
Wir geben den Interessenten hiervon Kenntnis mtt dem Bemerken, daß unsere Mitglieder diesem Beschluß streng nachkommen werden.
Der Borstand.
Unsere Mttglieder verweisen wir auf das chnen zugegangene Zirkular. 2226
Das Darmstädter Pädagogium
Darmstadt, Srieder-Ramstädterstraße 28, bereitet in Real- und Gymnasialabtellungen zum Einjährigen-, Primaner- und Abiturienten-Examen, sowie zum Eintritt in mittlere unb obere Klassen höherer Lehranstalten vor. Beginn des SornmersemesterS: 7. April. [2133] 31. ISiiae,


