Nr. 14
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Erstes Blatt.
152. Jahrgang
Freitag 17. Januar 1903
GiehenerAineiger
** General-Anzeiger v '**
Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
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Politische Tagesschau.
Der Streitfall erledigt.
Man schreibt uns aus Berlin, 16. Januar: ,
Nach Informationen, die wir von gewöhnlich gut unterrichteter Seite empfangen, ist es gelungen, die Verstimmung anläßlich des Falles Bülow-Chamberlain vollkommen zu beseitigen. Es sollen Erklärungen zwischen Berlin und London gewechselt worden sein, die beiden Teilen zur Eenugthuung gereichen. Offiziell gelte der Gegenstand nunmehr als erledigt. Eine Bestätigung dieser ^Friedensbotschaft enthält die Mitteilung, daß für den Prinzen von Wales bei seinem Berliner Besuch zum Geburtstag des Kaisers em glänzend er Empfang in Aussicht genommen ist. Vermutlich wird noch vorher die Oeffentlichkeit auf die eine oder andere Weise von dem erfolgten Ausgleich formell in Kenntnis gesetzt werden.
Was einer anständigen Dame passieren kann.
Im Anschlüsse an unseren Leitartikel in der heutigen Parlaments-Beilage dürfte folgender Bericht nach einem Berliner Blatt erhöhtes Interesse haben:
Fräulein Clara H., eine Angestellte bei einer bekannten Berliner Firma, wurde in der Stacht zum 29. November v. I., als sie von einem Besuch heimkehrend'einen Straßen- Lahnlvagen erwartete, von einem Kriminalbeamten angesprochen und gefragt, wer sie sei, woher sie komme und wohin sie wolle. Fräulein H. war sich nicht bewußt, dem Weantten Anlaß zum Einschretten gegeben zu Haven, sie war begreiflicherweise über dessen Fragen sehr betroffen, und da sie nicht sicher war, ob sie wirklich einen Beamten vor sich habe, so verweigerte sie die Auskunft und mußte deshalb dem Kriminalschutzmann zur Polizeiwache -folgen. Bevor hier ihre Persönlichkeit festgestellt tvnrde, richtete der Beamte einige Fragen an die Dame, die ihr Ehrgefühl ans das tiefste verletzten, denn aus Iber Fragestellung ging hervor, daß der Beamte gegen Fräulein H. einen für sie sehr schimpflichen Verdacht Mite. Er fragte die Dame, ob sie unter Sittenkontrolle stehe, ob sie schon öfter an gehalten worden fei und bergt Als uiäutein tz. nach Feststellung ihrer Persönlichkeit das Polizeilxurecm verließ, sagte der Beamte zu ihr, er habe sie schon öfter nachts in der Bru-nnenstraße gesehen, sie isolle sich nur vorsehen, daß sie nicht wieder daselbst betroffen werde.
So stellt Fräulein H. den Sachverhalt dar in einer Beschwerde, die sie gegen den betreffenden Beamten an das Polizeipräsidium richtete. Als Antwort erhielt die Beschwerdeführerin den Bescheid, daß das Polizeipräsidium keinen Anlaß habe, gegen den Kriminalschutz- mann ein zu schreiten, denn dieser sei berechtigt ge- geweseu, gegen Me Beschwerdeführerin vorzugehen, da sie — wie durch das Zeugnis des beteiligten und eines anderen Krimiu.alschutzmannes erwiesen sei — ein auffälliges und «anstößiges Verhalten zur Schau getragen habe, und auch schon früher wiederholt in später Abendstunde in der Drunneustraße durch ihr auffälliges Benehmen die Aufmerk- sämkell der Beamten der Sittenpolizei auf sich gelenkt habe.
Tiefer Bescheid war eine neue peinliche lleberraschung für Fräulein H., denn es wurde chr ja durch die Aussagen zweier Beamten ein Makel angeheftet, zu dem sie ihrer Uebcrzeugung nach keinen Grund gegeben hat. Fräulein H. behauptet auf das bestimmteste, daß ihr angeblich „auffälliges und anstößiges Verhallen" an jenem Abend, wo sie sistiert wurde, nur darin bestanden habe, daß sie, nachdem sie in einem vollbesetzten Straßenbahnwagen keinen Platz mehr fand, sich auf dem Wege zur nächsten Haltestelle öfter nach dem erwarteten folgenden Wagen umblickte. Daß sie aber gar schon an. früheren Abenden durch auffälliges Benehmen dieAustnerk.ämkell derSittenpolizeibeamten erregt haben konnte, stellt die Dame entschieden in Abrede. Sie ift bereit, den Beweis dafür anzutreten, daß sie in der Regel um 9 Uhr abends aus dem Geschäft nach Hause kommt und dann and) nicht mehr ausgeht.
In einer zweiten Beschwerde, die Fräulein H. an das Polizeipräsidium richtete, forderte sie insbesondere Genug- thuung dafür, daß der Beamte, der sie sistierte, Fragen an sie richtete, die sie schwer verletzen mußten, obgleich doch schmi die Feststellung ihrer Persönlichkeit allein genügt hätte, nm jeden Verdacht gegen sie hinfällig zu machen.
Die Antwort, die Fräulein H. hierauf am 4. d. Mts. erhielt, geht auf vorstehenden Beschwerdepunkt gar nicht ern, sondern sagt im wesentlichen nur, daß zur Abänderung des ersten Bescheides keine Veraiilassung vorliege.
Somit hat sich also der Beschwerdeweg für die in ihrer Ehre gekränkte Dame als erfolglos erwiesen. Zwei Schutzleute behaupten, Frl. H. habe sich ungebührlich betragen, unb diese Auslage ist für das Polizeipräsidium maßgebend, mag auch die betreffende Dame noch so bestimmt das Gegenteil behaupten. Daß hier ein Irrtum vorliegen kann, daß sich die beiden Beamten zur Nachtzeit und bei ungenügender Straßenbeleuchtung in der Person geirrt haben könnten, dieser Gedanke scheint dem Beantworter der Beschwerden gar nicht gekommen zu sein. Lin Mißgriff muß hier aber w der That begangen worden sein. Schon die äußerst einfache, durch nichts auffallende Erscheinung des Frl. H. laßm uf den ersten Blick — auch wenn man hierin nicht die Erfahrung hat, die man bei einem Sitte np o liz e ibeamten erwarten sollte — erkennen, daß sie nicht zu jenen Damen gehört, auf welche die Sittenpolizei ihr Augenmerk zu richten hat. Frl. H. ist seit vier Jahren bei einer angesehenen Handelsfirma angestellt. Nach alledem erscheint es zweifellos, daß chr in diesem Fall zu Unrecht eine Häufung zu
gefügt worden ist. Unter solchen Umständen würde sich kein Beamter, der ja doch auch wie jeder andere Mensch irren kann, etwas vergeben, wenn er sich wegen eines gewiß un- beabsichtch'ter!« Mißgriffs bei der ohne Grund Verdächtigten entschuldigen würde.
Die Maßregelung eines Stndmtevvereins.
Kürzlich ist her sozialwissenschaftliche Stubentenoerein an der Berliner Universität vom Rektor aufgelöst worben, weil er einem Verbot des Rektors zuwider einen Diskussions- abenb mit dem Bemerken angekündigt hatte, daß auch Frauen das Wort ergreifen dürften. Auf diesen Fall kommt Professor Adolf Wagner in einer Zuschrift an die „Krz.-Ztg." zurück. Er bestrettet, daß, wie behauptet worden war, in dem Verein sich die radikalsten Strömungen breit gemacht hätten und daß dieser insofern der Sozialdemokratie Vorschub geleistet habe. Der Verein entspreche auch nach Schmollers Urteil einem Bedürfnis für die Pflege der Sozialwissenschast im Rahmen des studentisch-wissenschaftlichen Vereinslebens; die behaupteten Mißstände seien nicht hervorgetreten. Im allgemeinen bemerkt Wagner, der gegenwärtige Zustand an der Universität, daß das, was eine Reihe von Rektoren unbeanstandet zugelassen, von einem anderen Rektor nach dessen subjekttven Ansichten einfach untersagt wird, sei schlechterdings unhaltbar. Wagner schließt daran Erörterungen über das studentische Vereinsrecht, worin er auf den Widerspruch hinweist, die Studenten einerseits als Männer zu behandeln, ihnen im Kollegienbesuch die größte Freiheit zu gewähren, an ihr Nationalgefühl zu appelliren und ihre Kommerse von den höchsten Würdenträgern besucht zu sehen, und andererseits sie wie Kinder gängeln zu wollen und eine kleinliche Beoor- mundungspolitik zu treiben, die ihr Ziel völlig verfehle und nur Widerspruch erwecke. Der Verein habe zwar einem Verbot zuwidergehandelt, aber eine Rüge für den Vorsitzenden hätte in diesem Falle genügt; die dauernde Auflösung des Vereins sei nicht gerechtfertigt.
Woher hat Dewet seine militärische Weisheit?
Die „Kizztg." schreibt: Bekanntlich haben die englischen Berichterstatter über die deutschen Manöver ihre Glossen gemacht, indem sie ausführten, daß wir mit unserer Taktik gegen die Buren nichts ausrichten mürben. Woher hat aber Dewet seine militärische Weisheit? Aus unserem alten bewährten beutschen „Mirus" I Dieses will ein Brite, ber Spezialberichterstatter ber „Pall Mall Gazette", von ihm selbst in Erfahrung gebracht haben. Er sagt über biesen interessanten Punkt: Man nimmt in ber Regel an, baß Dewet nach ber alten Burenmanier kämpft, unb baß feine Taktik durch nichts anberes als burch seinen gesunben Menschen- verstanb diktiert werde. Nach seinen eigenen Angaben verdankt er seine Kenntnisse einem in den 70er Jahren erschienenen Werke über den Felddienst der Kavallerie, welches er eingehend studierte. Dieses Buch ist eine Uebersetzung des von Generalmajor v. Mirus, einem Offizier der deutschen Armee, geschriebenen Werkes. Dewet erzählt eine interessante Geschichte darüber, wie er in den Besitz des Buches kam, und wie er es studierte — mit welchem Erfolg, das ist uns bekannt. Er ist offenherzig genug, zu erklären, daß er sich nicht so lange hätte halten können, wie dies leider der Fall war, wenn wir nach den Regeln dieses Buches verfahren wären, besonders in Bezug auf den Auftlärungsdienst und den Sicherheitsdienst. — Was sagen nun die weisen Krittler aus dem Britenlande, die vor einigen Monaten so hochmütig auf unsere Manöver im Osten herabsahen?
5>er Hicichseifenbafingedanke.
Vortrag von Professor Dr. M. Bi er m er-Gießen, gehalten in Mainz am 9. Januar 1902.*)
(Der Nachdruck wird nur mit Genehmigung des Herrn Prof. Dr. Biermer gestattet.)
Meine sehr geehrten Herren!
Es find genau zwei Jahre her, seitdem ich an dieser Stelle schon einmal über ein verkehrspolitisches Thema, nämlich über die Aufgaben der deutschen Kanalpolitik, gesprochen habe. Im Mittelpunkt der damaligen Betrachtungen ftaub das Verhältnis zwischen Kanal und Eisenbahn. Wie Sie sich erinnern werben, habe ich damals versucht, eine eingehende und freimütige Kritik der preußischen Eisenbahnpolitik zu geben oder, was dasselbe ist, eine Kritik des preußischen Eisenbahnfiskalismus. Preußen hat das größte Staatseisenbahnsystem der Welt. Gleichzeitig aber hat die preußische Regierung die in den Ueberschüssen aus dem Staatseisenbahnbetrieb liegende Verkehrsbesteuerung in einem Umfange unb mit einer rücksichtslosen Konsequenz ausgebildet, wie das in keinem anderen Lande, auch nicht in denjenigen, wo private Monopole sich emporgeschwungen haben, der Fall und überhaupt möglich war.
Um nicht mißverstanden zu werden, wiederhole ich mit Nachdruck, daß man ein grundsätzlicher Anhänger des Staatseisenbahnsystems sein kann, ohne blind zu billigen, wie dieser Gedanke unter Maybach, Thielen und besonders durch Miquel, dessen Hand besonders schwer auf der Staats-
*) Wir sind in der angenehmen Lage, diesen Vortrag, über den wir bereits kurz berichtet haben, in dieser und den folgenden Nummern unserer Zeitung nach einer wortgetreuen stenographischen Auszeichnung ausführlich bringen zu können. Die Redattion des Gießener Anzeigers.
bahnverwaltung uitt> ihren Bestrebungen für die Forder ungen des Verkehrs gelastet hat, seine thatsächliche Ver. wirklichung gefunden hat.
Ich bin weit davon entfernt, ein Gegner der Eisenbahnverstaatlichung zu sein; im Gegenteil — unter der Voraussetzung ber erforderlichen gesetzlichen Garantien sehe ich auch heute noch in dem Durchbruch des Staatsettenbahn- systems einen gesunden mnb natürlichen Fortschritt in unserem Verkehrswesen.
Das Ausschlaggebende für mich ist, daß der Betrieb der Verkehrsanstalten seiner Natur nach zur Monopolisierung führt, weil eben diese hier wirtschaftlich das Richtige ist. Und da fragt es sich ganz einfach, ob man das Verkehr s- monopol lieber dem Staate ober Privatgesellschaften an- vertraut. Letztere brauchen vor allem eine lange Zeit des Kampfes, bis sie in den Besitz des Monopols gelangen. Es sind Konkurrenzbetriebe zu überwinden und Fusionen anzustreben. Das geht nie ohne Kapitalverschwendung und ohne daß das Publikum in Mitleidenschaft gezogen wird, ab. Ist erst eine Privatgesellschaft oder ein Syndikat von mehreren im Besitze der Monopolstellung, so hat sie weniger denn je Veranlassung, anders als nach dem privaten Erwerbsprinzip zu wirtschaften. Es beginnt dann gewöhnlich ein aufreibender Kampf der staatlichen Mfsichtsinstanz gegenüber den Eisenbahngesellschaften. Der Staat aber, der sich im Besitz der Eisenbahnen weiß, kann — ich betone nur die Möglichkeit — sich das allgemeine Wohl zur Richtschnur in seiner Verwältungsthätigkeit dienen lassen. Er kann dies umsomehr, weil ihm ja jeder Verzicht auf direkten Gewinn in indirekter Form in der erhöhten Steuer kraft der Nation wieder zufließt. Der Staat ist endlich besser denn irgend jemand anderes in der Lage, die Verkehrsmittel gleichmäßig auf alle seine £anbeSieile zu verbreiten, notleidenden Provinzen zu Hilfe zu kommen und das ganze Verkehrsnetz einheitlich und staatswirtschaftlich zu verwalten. Damit diese Vorzüge der staatlichen Verwaltung der Verkehrsanstalten nicht nur theoretische bleiben, hat das kon- l’titutionelle Leben Garantien zu schaffen, mögen sie unserer Bureaukratie angenehm sein oder nicht. Unter den gewünschten Garantien sind aber die wichtigsten: die gesetzliche Festlegung der Verwendung der Eisenbahnüberschüsje nicht durch zufällige Kammermajoritäten, die das Staatshaushaltsgesetz zu genehmigen hoben, sondern durch eine feste, gesetzliche „Bindung", für welche Form legislativer Behandluirg gewisser Fragen unsere Staatsmänner ja auf anderen Gebieten neuerdings eine so eigentümliche Vorliebe an den Tag legen. Ich verlange ferner eine größere Selbständigkeit des Eifenbahnressorts im Sinne bei energischen Zurückweisung der Bevormundung ihrer Maßnahmen durch die vortragenden Räte des Finanzministeriums.
Das Ziel dieser Reformen kann nicht etwa das sein, daß die Eisenbahneinnahmen aufhören, einen wesentlichen Bestandteil unserer Staatsfinanzen zu bilden. Wer heute dafür plaidiert, daß die Ueberschüsse aus dem Betrieb von Staatseisenbahnen grundsätzlich nur wieder für Verkehrsverbesserungen und Verkehrserweiterungen Verwendung sinden, und nicht zulassen will, daß diese finanziellen Ueberschüsse für den allgemeinen Staatsbedarf bereitgestellt werden, der verkennt unsere Finanzzu stände und hat nur eine dürftige Vorstellung von der finanziellen Bedeutung, welche die Ueberschüsse der Eisenbahnen in unseren Staatshaushalten erlangt haben. Sieht man genauer zu, so wird in Preußen seit einer Reihe von Jahren nur durch diese Ueberschüsse ein Defizit von 100 bis 200 Millionen Mark gedeckt. Es müßte die direkte Steuerschraube in einer geradezu unerhörten Weise angezogen werden, wenn man hier durch Steuererhöhungen auf dem Gebiete der Personalbesteuerung einigermaßen einen Ausgleich schaffen wollte. Es liegt ein fehlerhafter Zirkel in dem flaatswirtschaftlichen Denken Weller Kreise, wenn man, was Ausgaben des Staats apbetrifft, an denselben von Jahr zu Jahr größere Anforderungen stelll, ohne für die nötigen Einnahmen zu sorgen. Der Zustand, daß alles durch direkte und progressive Personal- und Real- steuern gedeckt würde, sodaß unsere Finanzen in eine Lage gebracht würden, der Staatseisenbahnverwaltung diejenige Bewegungsfreiheit zu geben, die notwendig ist, rücksichtslos die Jntereffen des Gemeinloohls und des öffentlichen Verkehrs in den Vordergrund chrer Erwägungen und Maßnahmen zu stellen, ist gewiß ein idealer; weil dieser Zustand aber ein idealer ist, erscheint er als aussichtslos und undurchführbar.
Man wird mir entgegenhalten, daß die preußische Regierung, als sie die Verstaatlichung des Eisenbahnnetzes in Vorschlag brachte, diesen idealen Zustarrd verheißen habe. Die Staatsregierung habe einfach nicht gehalten, was sie seiner Zell versprochen habe. Solche Einwände haben den Schein der Berechtigung für sich und lassen sich in der That ohne weiteres aktenmäßig nachweisen. Als man damals mit der großen Verstaatlichungsaktion in Preußen begann, stand unzweifelhaft bei der Regierung der Gedanke im Vordergrund, nicht Ueberschüsse für die allgemeinen Staatsausgaben zu erstreben, sondern vor allem auf die Forderung des allgemeinen Verkehrsinteresses bedacht zu sein. Ich erinnere nur daran, daß Maybach in jenen Jahren die Bedenken der Opposition über die Rentabilität der S:aats- bahnen — selbst diese wurde damals bezweifelt — mit dem Trumpfe abzufertigen suchte, ob man denn bei den Festungen nach der Rente frage.
Der entgegengesetzte Standpunkt fand bereits neun Jahre später in einer Thronrede feierlichen Ausdruck. Es heißt in derselben: „Tie Neugestallung des vaterländischen Eisenbahnwesens, wie sie sich im Verlauf der lepten zehn Jahre vollzogen hat, bewährt sich zu meiner Genugthuung in vollem Maße. Das erfolgreich Geschaffene in stetem Fortschritte zell- und zweckgemäß auszubilden und zu ver-


