Ausgabe 
15.3.1902 Erstes Blatt
 
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der Antwort der Regierung und Abstandnahme von einer Besprechung, was die Billigung des Hauses findet.

Eine längere und für weitere Kreise interessante De- datte entspinnt sich über den Antrug des Abg. Ulrich (Soz.): Die Eisenbahnturife der preußisch- hefsischenGemeinschaftsverwaltung betreffend. Der Ausschuß beantragt: Hohe zweite Kammer wolle an -Großh. Regierung das Ersuchen richten: 1. in der preußisch- hessischen Eisenbahnverwaltung eine die Verbilligung oes Verkehrs bezweckende Reform der Personentarife in An- tregung zu bringen; 2. dahin zu wirken, daß die Sonntags- 'iahrkarten im früheren Umfange wieder ausgegeben und oie Schülerkarten zu den früheren mäßigen Preisen zur Ausgabe gelangen; 3. dafür einzutreten, daß den Arbeitern, insbesondere auch zum Zwecke der Arbeitsvermittelung, eine möglichst große Fahrpreisermäßigung gewahrt werde.

Abg. Dr. David (Soz.): Niemand habe bis jetzt nach­gewiesen, daß durch eine Verkehrsverbilligung Ausfälle ent­stehen. Tie Eisenbahngemeinschaft habe jedes Eingehen hier­aus abgelehnt und erklärt, daß, nachdem die verlängerte Gültigkeit der Rückfahrkarten bewilligt sei, sie weiter Nichts gewähren könne. Bezüglich der Eisenbahntarife hinke die Gemeinschaft nach. Mit der Gültigkeitsverlängerung der Rückfahrkarten sei zudem noch eine Bert euerung und Erschwerung des Lokalverkehrs in Bezug aus Schülerbillets, Arbeiterbill-ets und Sonntagskarten ein- Zetreten. Wenn man sehe, wie der Arbeiter im Vorort­verkehr Berlins und Londons für zehn Pfennig kolossale Strecken durchfahren könne, so müsse man bedauern, daß dies nicht auch bei uns der Fall sei. Dadurch könnten die Arbeiter auf dem Lande wohnen; dies sei auch ein VorteilsürdieLand wirtschaft. Die Sonntags­karten müsse man wieder ganz wie früher einführen. Für Leute, die neue Arbeitsstätten aufsuchen, solle man die Tarife besonders verbilligen, denn die Aufbringung der Reisekosten falle ihnen, da sie arbeitslos seien, außer­ordentlich schwer. An dieser Frage sei auch die Landwirt­schaft in hohem Maße interessiert. Im Zusammenhang damit müsse man auch eine billige Beförderung nach Krankenhäusern und Kliniken vorsehen. Bei Transportie­rung nach Anstalten wie die Gießener Klinik sollte man besonoere Krankenwagen einstellen oder Fahrt 2. Klasse in besonderen Abteilungen gewähren. Es sei ein widerlicher Anblick und im höchsten Maße unsozial, wenn man sehen müsse, wie arme Kranke auf harter Pritsche in der vierten Klasse nach Gießen gebracht werden. Er bitte, den Anträgen des Ausschusses zuzustimmen.

Ministerialrat Ewald: Hinsichtlich der Reform der Personentarife hätten die Verhandlungen mit vermiedenen Regierungen stattgefunden. Zu einer Verständigung über einen einheitlichen Taris sei man indes nicht gekommen, weil man dies nur hätte erreichen können, wenn man sich zu einer sehr weitgehenden Herabsetzung der Tarife verstanden hätte. Nur eine Vereinfachung der Tarife habe man erreichen können. Auf den Vor­wurf des Dr. David, daß die preußisch-hessische Eisenbahn- gemeinschaft rückständig in der Tariffrage fei, könne er er­klären, daß die Durchschnittssätze der Personenkilometer bei der Gemeinschaft nur 2,67 Pfennig, in Bayern dagegen 3,17, in Sachsen 2,92 und in Württemberg 2,84 Pfennig betragen. Die Regierung habe geglaubt, daß die jetzige Zeit nicht dazu angethan sei, Experimente durch Verbilti- gung der Tarife zu machen. Die meisten Sonntagskarten seien wieder eingeführt. Betreffs der Schülerkarten habe man beim Uebergange lange Verhandlungen geführt. Preußen habe geglaubt, einer Ausnahme in Hessen nicht zustimmen zu können. Dieser Nach­teil werde aufgehoben durch andere Vorteile, wie die Be­nutzung der Schnellzüge mit einem Billet 3. Klasse ohne .-Erhebung eines Zuschlages. Bei Arbeiterkarten sei eine Er­mäßigung aus einen Pfennig pro Kilometer' eingetreten, weiter könne die Herabsetzung nicht gehen. Dagegen sei er bereit, der billigen und zweckmäßigeren Beförderung von Kranken und von Arbeitern nach neuen Arbeitsstätten näher zu treten.

Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. B.): Was diö Sonn­tagskarten angehe, so wünsche man aus dem Lande die Städter des Sonntags überhaupt nicht. Diese brächten aus dem Lande die Moral herunter! Die Verhältnisse in Ausflugsorten gingen in sittlicher Hinsicht durch das Ausflüglertum zurück. Unter Arbeiter karten ver­stehe man immer nur Fahrkarten für die Industriearbeiter; aus diese Weise entvölkere man das Land. Sonntags kehrten die Arbeiter nach dem Lande zurück, sicherten sich also dort den Unterftützungswohnsitz und fielen der Gemeinde zur Last. Die Arbeiterfahrtarten könne er nicht gutheißen.

Mg. Molt Han (Zentr.): Auch in günstigen Zeiten wolle das preußische Eisenbahnministerium keine Reform der Personentarife. Die Regierung solle einmal m i t V o l l- damps in Berlin vorgehen. Minister v. Thielen mit seiner verkehrsseindlichen Gesinnung ver­halte sich überhaupt ablehnend gegen jede Ver­besserung des Tarifes. Tie Sonntagskarten müßten vollständig wieder hergesiellt werden, nicht nur nach land­schaftlich schönen Punkten.

Abg. Wolf (fr. w. V.) wünscht Abschaffung der Sonn- tagskarten oder eine Einführung auf allen Stationen.

Mg. Leun (fr. w. B.): Monatskarten für Arbeiter kosteten für das zweite Mitglied derselben Familie nur die Hälfte aus Grund einer Bescheinigung des Bürger­meisters. Er frage an, ob' auch diese Bescheinigungen stempelpflichtig seien.

Abg. Dr. David (Soz.): Würden die Arbeiterkarten aufgehoben, so würden Hunderte und Tausende in die Stadt ziehen. Tas würde kein Vorteil für die Landrvirtschaft sein und er begreife nicht, das gerade von Landwirten zu hören. Tas Zusammenballen in großen Städten sei eine üble Er­scheinung unserer Kultur; man müsse die Wohnstätten wieder dezentralisieren. Die 4. Klasse erfreue sich reiner Beliebt­heit, sondern ihre Benutzung sei ein Produkt der Not; man müsse sich halbwegs wie das Vieh transportieren lassen. Die 4. Klasse habe bewiesen, daß durch eine Ver­billigung eine Erhöhung der Einnahme eintrete. Die 2. und 1. Klasse deckten die Kosten nicht, die aufgebracht werden müßten durch die Ueberschüsse der 3. und 4. Klasse. Diesen Ueberschuß solle man für eine bessere Ausstattung der Wagen 4. Klasse verwenden.

Abg. Weidner (fr. w. V.): Eine Einschränkung der Arbeiterkarten sei nicht zu empfehlen. Dadurch könnten Bau­handwerker bis in den höchsten Vogelsberg ihrem Be­rufe in Frankfurt nachgehen und den Sonntag in ihrer Familie verbringen. Er freue sich jedesmal, wenn er auf der Station Gedern sehe, wie diese Leute mit wohlge- süllten Taschen nach Hause fahren.

Abg. Ulrich (Soz.) erklärt es für wünschenswert, daß die Regierung das Unterstützungswohnsitz-Gesetz derart ab­ändere, daß die Allgemeinheit die Lasten zu tragen habe.

Abg. Dr. Fr en ay (Ztr.): Verbilligung in gewissen

Grenzen verursache keinen Ausfall. Prinzipiell sei er für Abschaffung der 1. Klasse. Alle Rückfahrkarten seien abzuschaffen und nur einfache Karten zum halben Preise auszugeben. Sonntagskarten seien not­wendig, um den lufthungrigen Städtern Gelegenheit zu geben, sich zu erholen. Schülerkarten sollten wieder zu dem früheren Preis eingeführt werden, dadurch fördere man auch die landwirtschaftlichen Schulen. Arbeiterkarten seien nötig, um die Leute dem Lande zu erhalten.

Die Ausschußanträge werden mit großer Majorität angenommen. Sodann kommt zur Ver­handlung die Anfrage des Abg. Köhler-Langsdorf: Die HandhabungderRechtspflegeamAnitsgericht Darmstadt I betr. In der Begründung wird ausgeführt: In einem Urteil habe der Amtsrichter Gerlach die Glaub­würdigkeit eines Zeugen damit motiviert, daß derselbe mosaischer Religion sei, deren Angehörige nach den Erfah­rungen des Gerichtes es mit dem Eide durchgängig sehr genau nehmen. Seine Religionszugehörigkeit diene daher dem Gerichte zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit re. Ter Antragsteller fragt daher an:Was gedenkt die Großh. Regierung zu thun, um die in vorliegender Urteilsbegrün­dung ausgesprochene Bevorzugung der Anhänger >er mosaischen Religion vor Gericht, sowie Ge- se tzesverletzungen der gedachten Art in Zukunft zu verhindern?"

Justizminister Dr. D i t t m a r: Nach § 286 der Zivil­prozeßordnung habe bio.§ Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Verhandlungen die leitenden Gründe in dem Urteil anzugeben nach Maßgabe der persönlichen Auffassung. Ein Eingreifen der Regierung in die richter­liche Thätigkeit sei gesetzlich nur gerechtfertigt bei Dienstvergehen. An dieser Voraussetzung aber fehle es hier. Mögen diese Sätze auch unveranlaßt erscheinen, so sei ein disziplinäres Einschreiten um so weniger am Platze, als der betreffende Richter erklärt habe, daß er eine derartige Behauptung weder habe aufstellen wollen, noch seiner Meinung nach ausgestellt habe.

Abg. Köhler-Langsdorf (ft. w. V.): Diese Antwort lasse erblicken, daß die Regierung diese Begründung miß­billige und der Richter habe Abbitte gethan. Nach der Erklärung des Richters billige er die Erllärung der Re­gierung, auf dem Disziplinarrvege nicht vorgehen zu wollen. Aber die Sache müsse an den Pranger gestellt werden; die Negierung gebe zu, daß der Richter gefehlt habe.

Abg. Dr. Gut fleisch (frei;.): Es s ei in der Th at wahr, daß die Juden es sehr ernst mit dem Eide nehmen. Die Statistik zeige, daß von 18901900 in Starkenburg nur drei Fälle von Meineid bei Juden, in Oberhessen zwei Fälle und in Rheinhessen über­haupt kein Fall vorgekommen sei. Dem Richter sei ein Jahr früher gerade das Umgekehrte vorgeworfen worden! lieber die Unabhängigkeit des Richterstandes sei er erfreut. Ter Richter habe pflichtgemäß, wenn auch etwas unglück­lich verfahren. Was der Richter gesagt habe, sei richtig; daß er es gesagt habe, zeige von Mut. Zur Abbitte habe er keine Veranlaß ung und keine Verpflichtung.

Mg. Wolf (fr. w. V.): Tiefe Begründung sei eine Dummheit des Richters gewesen.

Ter Präsident macht den Redner darauf aukmerk- sam, daß in dieser Weise nicht über den Richter gesprochen werden dürfe.

Abg. Wolf: Tie Erklärung des Ministers fasse er so auf, wie der Mg. Köhler. Der Minister solle den Richter nach und nach der fteiwilligen Gerichtsbarkeit zuwenden.

Mg. Kühler-Langsdorf (ft. w. V.): Er müsse da­gegen protestieren, daß der Christ in dieser Beziehung schlechter sei als der J-ude. Jnq Lanve bestehe der Glaube, daß der Jude den Christen gegenüber sich nicht verpflichtet zur Wahrheit und zur Einlchung gegebener Ver­sprechen. Das gehe aus dem Talmud hervor. Nur der Eid im Kreise seiner Stammesgenossen gelte für den Juden.

Mg. Dr. G u t f l e i s ch (freis.): Die gegebene Statistik setze die Christenheit nicht herab, sondern beweise nur, daß es der Jude mit dem Eide sehr genau nehme. Diese Art von Debatten sollte dem Hause erspart blecken.

Mg. Ulrich (Soz.): Seine perfönliche Mschauung sei: der Richter sei auch em Mensch, deshalb begreife er die Entgleisung, aber er verurteile sie, weil sie ungerecht sei.

Die Anfrage Köhler wird für erledigt erklärt.

Schluß 1 Uhr. Mchste Sitzung: Diestag, den 25. März 10 Uhr.

* *

Die obenerwähnte Vorstellung der Gemeinden Eber­stadt und Dors-Gill betreffend den Bahnbau Butz- bach-Lich beklagt, daß sie bei diesem Projekt wenig berück­sichtigt werden. Sie halten es auch für verfehlt, daß nach dem Projekt die Bahndurch einen tiefliegenden feuchten Wiesengrund, der fast jedes Jahr infolge Austretens der Wetter überschwemmt ist", gehen solle. Man bittet zu er­wägen, ob sich nicht em Haltepunkt in der Nähe von Hof-Gill schaffen ließe, wodurch auch Grüningen mehr! Rechnung getragen würde.

Eine neue gemeinnützige Regierungsvorlage, dre zwersel- los im wesentlichen die Zustimmung der Kammern finden wird, betrifft die W o h nun g s f ürs or g e s ür M in der­bem ittelte. Der Gesetzentwurf sagt u. a.: Die Mmr- sterien sind ermächtigt, für bedürftige Gemeinden aus­nahmsweise den'Zmssuß der zum Bau von Dreizimmer­wohnungen zu gewährenden Darlehen, welche innerhalb der ersten zehn Jahre na!ch Idem Inkrafttreten dieses Ge- setzes ausgenommen werden, für die Dauer eines gleichen Zeitraumes von der Annahme des einzelnen Darlehens ab bis auf i/2 vom Hundert unter den sich nach Vor.schrift des Artikels 5, Wsatz 2 des Gesetzes über die Landeskvedck- kasse berechnenden Zinssatz zu ermäßigen. Der hiernach! sich ergebende Fehlbetrag an Zinsen fit als staatlicher Zu­schuß zur Förderung des Wohnungswesens alljährlich im Hauptvoranschlag der Staatseinnahmen und -Ausgaben be­sonders vorzusehen. Die Rückzahlung der Darlehen hat, ebenso wie deren Verzinsung, nach Ablauf Verein Msatz 1 vorgesehenen Frist, nach Maßgabe der Artikel 56 des ge­nannten Gesetzes zu erfolgen. Soweit eine Gemeinde nicht selbst zur Bauausführung schreiten will, kann ihr das Dar­lehen auch zu dem Zwecke gewährt werden, einer gemein­nützigen Vereinigung, welche die Erbauung von Wohnungen für Minderbemittelte zur Aufgabe hat, die erforderlichen Mittel ebenfalls darlehensweise zu verschaffen. Im Falle eines in anderer Weise nicht zu beseitigenden Mangels an solchen Wohnungen kann die Gemeinde zu dieser Darlehns- ausnahme auf Mtrag einer Vereintaung der bezeichneten Art durch Erkenntnis des Kreisausschusses für verpflichtet erklärt werden. Die Auszahlung des bewilligten Darlehens hat in angemessenen Teilbeträgen zu erfolgen, deren Aus­zahlung von dem Nachweis abhängig genmaft werden kann, daß die bisher gezahlten Beträge in angemessenem Umfange zur Befriedigung der Forderungen der Bauhandwerker ver­wendet worden sind. Ist die mietweise Benützung der Mehrs-

zahl von gesundheitsschädlichen Wohnräumen in einem Hause untersagt und die Ausweisung der in dieselben aufae- nommenen Personen bewirkt worden, so ist die Gemeinde, älls der Eigentümer des Hauses einer weiteren Auflage des Umbaues oder der Niederlegung innerhalb bestimmter Frist nicht entspricht, zur Enteignung des Hauses nebst zugehörigem Gelände zwecks Herstellung von Wohnungen für Minderbemittelte befugt. Unser Ministerium des Innern ist ermächtigt, für das Gebiet des Großherzogtums eine Landes-Wohnungs-Jnspektion zu bilden, welche die Aufgabe hat, int Zusammenwirken mit den staat­lichen und kommunalen Behörden die Wohnungsverhält­nisse der minderbemittelten Volksklassen in gesundheitlicher und sittlicher Hinsicht festzustellen und in Gemeinschaft mit dem hessischen Zentralverein für Errichtung billiger Wohn­ungen, sowie mit den gemeinnützigen Bauvereinen des Landes auf Beseitigung der sich ergebenden Mißstände hin­zuwirken. Alle Verhandlungen, welche die Erbauungen von Wohnungen für Minderbemittelte nach Maßgabe dieses Ge- etzes zum Gegenstand haben, insbesondere die Mfnahme und Sicherstellung von Darlehen sowie der Erwerb von Gelände, sind von Stempel und Gerichts-Ge-- bühren befreit.

Eine andere Regierungsvorlage betrifft die Neufassung (Der Quellen und Neubau von Thermackehältern und Rohr­kanälen in Bad-Nauheim. Einem Wunsche der Bad- Nauheimer Aerzte folgend, waren während der letzten Saison Versuche .gemacht worden, die Kohlensäure der Thermalsoole durch Bedeckung der Bassins länger im Wasser festzuhalten und dadurch die Trübung des Bade­wassers zu verhindern. Nachdem diese Versuche guten Erfolg gehabt hatten, sind sechs neue Thermalbehälter, unterirdisch gedeckt und gegen die Luft möglichst abgeschlossen,, erbaut worden. Neue Rohrkanäle, in denen die Rohrleitungen gegen Wärmeverlust geschützt liegen, sind von den Schiebers kämmern der drei Sprudel VII, XII und XIV zu den neu­erbauten, im Thalrande der Ufa liegenden Thermalbehältern geführt worden. Durch diese neuen Bauausführungen wird es jetzt möglich sein, kohlensäurereichje und klare Thermal­soole in die Badehäuser einzuletten; Bad-Nauheim erhäll )adurch eine ganzneue Bäderform, dieT hermal- prudelbäder", welche eine für die Kranken sehr wert­volle Zwischenstufe zwischen den bisherigen trüben Thermal­bädern und den stark wirtenden Sprudelbädern schaffen. Diese neue Uebergangs-Bäderforw dürfte für die Entwick­lung von Vad-Nauheim, welches dadurch! nunmehr das an Bäderformen reichste Bad wird, von hervor-, ragender Bedeutung werden. Nachdem die alten Thermal­bassins abgerissen waren, haben sich für den Einbau der neuen Rohr- und Schieberkammern re. re. unerwartete tech>- nische Schwierigkeiten ergeben. Dazu kommt, daß alle Bau­arbeiten erst nach Schluß der Saison begonnen werden können ruck vor Beginn der neuen Saison beendet sem müssen. Das Finanzministerium wünscht daher die Zu- stimlnung zur Übertragung von 40 000 Mk. aus dem unter Kapitel 121, Titel 3, Pos.'l pro 1901/02 für Herstellung! der Gebäude am Schwalheimer Brunnen genehmigten Be­trag, sowie zur Entnahme von 16 000 Mk. aus dem Kupfondsj Bad-Nauheim zu erteilen.

Politische Tagesschau.

Aus dem Leben des Generals Delarey erzählt ein englisches Blatt: Der Burengeneral Delarey, der den Lord Methuen gefangen hat, ist der erfolgreichste aller Burenführer. Aber der Krieg hat auch über ihn Trauer ge­bracht. Sein fünfzehnjähriger Sohn kämpfte am Modder­rioer neben ihm, wurde von einer Kugel getroffen und starb nach einer halben Stunde. Wie sehr er von diesem Verlust betroffen wurde, zeigt ein Gespräch, das einige seiner Leute mit ihm in seinem Zelte über Lord Roberts hatten. Es wurde erwähnt, daß dieser im Kriege die Würde emes Earl, 2 000000 Mark, die höchste Stellung im britischen Heere und einen weltberühmten Namen erworben habe. Delarey hörte eine Zeit lang ruhig zu und sagte dann:Ihr sprecht von dem was Lord Roberts gewonnen hat, und scheint ihn zu beneiden, aber denkt Ihr je an seine Verluste? Keiner von Euch hat in diesem Kriege einen Sohn verloren, nur Lord Roberts und ich, und ich habe Mitgefühl mit ihm. Ich kann Euch versichern, daß er gern alle Ehren, jeden Pfennig seines Vermögens hingeben und zur Stellung eines Leutnants, ja sogar eines Tommy zurückkehren würde, könnte er dadurch seinen Sohn wiedergewinnen. Gewiß ist er ein Feldmarschall, aber er ist auch Vater. Ich kenne seine Ge­fühle, als er hörte, daß sein Sohn getötet war. Ich habe denselben bittern Kelch getrunken; aber er hat seinen einzigen Sohn verlvren, und ich habe noch mehrere." Auch Dela- reys zweiter Sohn, der kaum vierzehn Jahre alt war, stieß zu ihm an die Front. Während des ganzen Krieges stand General Delarey überhaupt fortgesetzt an der Front. Eine Zeit lang lag er schwerkrank in Kronstad, aber er stand von seinem Bette auf, um. den Befehl über die zerstreuten Kom- niandos zu übernehmen, die sich Lord Roberts Vorniarsch von Bloemfontein entgegenstellten. Der Führer von Delareys Ambulanz berichtete, daß er stets den Befehl hatte, immer alles Mögliche für die englischen Verwundeten zu thun, und daß der General die Gewohnheit hatte, die Gefangenen selbst zu besuchen, um zu sehen, daß sie richtig gepflegt würden. So wurde auch ein verwundeter Lincoln in der Gefangen­schaft von Delarey besucht. Als der Soldat hörte, wer der General wäre, rief er aus:Ist das der große Delarey?" Als der General abends am Wachfieuer von dem Vorfall hörte, lächelte er und sagte in seiner ruhigen, sanften Art: Es ist etwas, von seinen Feindengroß" genannt zu werden; aber es ist größer, von ihnen als gut anerkannt zu werden." Denn der englische Soldat hatte erklärt:Wenn ich gewußt hätte, wer er wäre, ich hätte salutiert, und wenn ich auf meinen Händen und Knieen hätte hinkriechen müssen." Dela­rey stammt von Hugenotten ab, was man an seiner fein ge­meißelten Nase, dem proportionierten Kopf und den zarten Händen und Füßen noch erkennen kann. Ein wohlgepflegter Bart hängt ihm bis auf die Brust und die ganze Figur er­scheint durch den niassioen schönen Kops kleiner, sodaß er rote ein Mann von mittlerer Größe aussieht, während er doch 5 Fuß 10'/2 Zoll groß ist.Es war eine seltsame Figur im Felde," erzählte ein Kriegskorrespondent.In einen groben braunen Tweeedcmzug gekleidet, mit einem großen, hellfarbigen Flicken auf dem Hosenboden, ritt er einen Basutopony. Er hatte nichts von der sauberen Nettigkeit Louis Bothas, nichts von dem Eindruck ntachenden Aussehen LucaS Meyers, und doch war sein kühnes und truurigef