Ausgabe 
15.3.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 63 Erstes Blatt.

153. Jahrgang

Samstag L5. März LSVS

Erscheint täglich auber Sonntags.

Dem Gießener Anzeiger werden im Wechsel mit dem »elfischen Landwirt die Siehener Kamillen, blätter viermal in der Woche beigelegt.

Rotationsdruck u. Ver­lag der Brühl 'schen Unwerst-Buch-u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Erpeditton und Druckerei:

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für den polit. u. allgem.^

Amts- und Anzeigeblatt für den Meis Gießen WM

__zeigenteil: HanS Beck.

Auflage 7900

99. Sitzung.

^weren Entscheidung. Ihr Standpunkt sei, praktrsche Politik

Adg. Weidner (fr. w. V.) beantragt eine Drucklegung

von

Bc- dem

Der Ausschuß beantragt in seiner Mehrheit:

1. die Regierungsvorlage, den Finanzgesetzentwurf be­treffend, in ihrer vorliegenden Form abzulehnen;

2. Annahme des Finanzgesetzentwurfs mit folgendem Zusatz zu Art. 1 desselben:Von dieser Erhöhung bleiben jedoch die Vermögen bis ausschließlich 15 000 Mk. aus­genommen, indem, soweit hierzu erforderlich, die Bestimmungen des Art. 13 Abs. 2 letzter Halbsatz des Gesetzes vom 12. August 1899, die Vermögenssteuer betr., für das Etatsjahr 1902/03 außer Kraft gesetzt werden."

Die Minderheit beantragt den Artikel 1 wie folgt zu faffen:An Einkommensteuer kommen die in den Art. 13 und 48 des Gesetzes vom 12. August 1899, die allgemeine Einkommensteuer betr. festgesetzten Beträge mit einem Zuschlag von 5 Prozent zur Erhebung; und an Vermögenssteuer wird der in Art. 13 des Gesetzes vom 12. August 1899 die Ver­mögenssteuer betr. festgesetzte Satz von 55 Pfg. auf 60 Pfg. erhöht.

Abg. Jöckel (nl.) als Berichterstatter der Minorität: Ohne gegen die Grundzüge der Steuerreform zu verstoßen, dürfe man die Vermögenssteuer nicht allein zur Deckung des Defizits heranziehen. Der Vorschlag der Regierung stehe im Widerspruch mit unserer Steuergesetzgebung. Die Hauptsteuer sei die Einkommensteuer, die Vermögenssteuer dagegen nur eine Ergänzungssteuer. Die Erhöhung könne nur eintreten nach Maßgabe unserer Steuergesetzgebung. Sei denn das keine Progression, wenn man die Vermögen unter 15 000 All. frcilasse! Eher würde er für die Regierungsvorlage stimmen. Die Majorität wolle eine Einseitigkeit. An den vorüber­gehenden Charakter der Erhöhung glaube er nicht. Wo fange die Gerechtigkeit an und wo höre sie auf, wenn man die Ver­mögen unter 15 000 Mk. freilasse! Die von der Mehrheit beantragte Steuererhöhung sei rein willkürlich. Er bitte, für die Minorität zu stimmen.

Finanzminister Gnauth: Es sei nicht richtig, daß die Regierungsvorlage eine Aufgabe der Grundsätze der Steuer­reform bedeute. Die Negierung stehe heute noch auf dem Boden der Steuerreform und er spreche sein volles Ein­verständnis mit den Grundprinzipien seines Vorgängers aus. Aber die Steuerreform sei Mcnschenwerk, und man muffe die Frage prüfen, ob nicht da oder dort bessernde Hand anzu­legen sei. Aber dieser Vorschlag bedeute kein Aufgeben der Grundprinzipien der Steuerreform. Der Antrag der Minder­heit verschiebe das Verhältnis zwischen Einkommen- und Verrnögenssteuer. Am meisten drücke die Einkommensteuer und deshalb solle man sich hüten vor einer größeren Be­lastung durch dieselbe. Das Charakteristische der hessischen Steuergesetzgebung sei, daß wir bei der Einkommensteuer in der Progression sowohl als auch nach unten hin weiter gehen als Preußen und besonders die kleinen und mittleren Ein­kommen stärker heranziehen. Einkommensteuerzahler zähle man in Hessen 287 000, Vermögenssteuerpflichtige 144 000, wovon 84 000 von der Steuererhöhung frei bleiben würden. Es sei praktischer, sich an einen kleineren Kreis zu wenden, und er appelliere in dieser Beziehung an das soziale Ver­ständnis der höheren Schichten. Die Regierungsvorlage be­deute keine Aufgabe der großen Geoankcn der Steuerreform, sondern nur die Lösung der kleinen uns beschäftigenden Auf­gaben. Die Majorität des Ausschusses verlange nun eine Schonung der kleinen Vermögenssteuerpflichtigen. Die Re­gierung werde bei einer Ablehnung ihrer Vorlage sich mit diesem Vorschlag abfinden und sich bemühen, die Zustiinmung der Ersten Kammer zu gewinnen. Es sei keine begehrens­werte Aufgabe für ihn gewesen, als er vor anderthalb Jahren die Leitung des Finanzministeriums übernommen habe.' Das Odium einer Erhöhung der Emkommensteuer solle man ihm deshalb nicht zumuten.

Abg. David (Soz.) tadelt an dem Minderheitsantrag, daß dieser eine größere Belastung der schon mehrbelasteten unteren Einkommen bedeute und hält den Mehrheitsantraa ür das kleinere Nebel.

_ Abg. Wolf (fr. w. 23.) vermag der Majorität nicht zu- i ujhmmen, weil diefer nicht auch das Vermögen unter 15 000 Mk. heranziehe. Deshalb stimme er für den Antraa der Minderheit. ö

zu treiben und nur das Erreichbare zu verlangen. Nach den Darlegungen der Regierung seien er und seine Freunde gegen den Antrag der Minderheit und würden für den Antrag der Majorität stimmen.

Abg. Pennrich (Centr.) spricht sich für den Majoritäts­antrag, weil er dem anderen im Interesse des kleinen Mannes vorzuziehen sei.

Abg. Schmitt (Centr.) bittet, damit etwas Ersprieß­liches zustande komme, die beiden Anträge zurückzuziehen und die Vorlage der Regierung einstimmig zu genehmigen.

Abg. Köhler-Darmstadt (natl.) nennt die Behaupt tung des Abg. Jöckel, daß die Majorität eine Gesetzesver­letzung beabsichtige, eine Uebertreibung. An der Steuergesetz­gebung werde nichts geändert als die eine Position. Wir sollten uns freuen, daß wir einen Mann wie den Finanz­minister an der Spitze der Finanzverwaltung haben. Werde der Majoritätsantrag abgelehnt, so empfehle er die Regie­rungsvorlage zur Annahme.

Sodann wird abgestimmt und zwar über den Antrag der Minorität namentlich.

Der Antrag der Minorität wird mit 28 gegen 13 St. abgelehnt, der Antrag der Majorität mit 21 gegen 20 St. ebenfalls abgelehnt und die Regierungsvorlage mit einer Er­höhung der Vermögenssteuer von 55 auf 75 Pfennige mit ollen gegen 5 Stimmen angenommen.

Hessischer Landtag.

Zweite hessische Ktändekammer.

98. (NachmittagS-)Sitzung.

Darmstadt, 13. März.

Der zweite Präsident Schmitt eröffnet die Sitzung um 81/, Uhr.

Am Regierungstisch: Staatsminister Rothe Exz., Finanz­minister Gnauth l^z., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerial­rat v. Biegeleben, Geh. Oberfinanzrat Dr. Becker.

Es kommt zur Beratung die 10. Hauptabteilung: Ministerium d er Finanzen Kapitel 131: Bau­mes en Titel 1: Zentralbauwesen. Der Neubau eines pro­visorischen Zollabfertigungsgebäudes in Darmstadt wird ge­nehmigt. Ebenso wird debattelos für den Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für das Hochbauamt und die Oberförsterei zu Friedberg der Betrag von 76410 Mk. als erste Baurate bewilligt. Für den Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für den Steuerkommissär und Bezirkskassier zu Osthofen werden 29 000 Mk. verwilligt. Für die Be- zirkSkasse Worms werden 12 480 Mk., für die Dammwärter­wohnung zu Offenbach 13 600 Mk., zu Heidenfahrt 14 530 Mk. und zu Oppenheim 15100 Mk. bewilligt.

Bei der 11.Hauptabteilung: Ausleihungen und Staatsschuld beantragt der Ausschuß: Bewilligung 1) der Einnahme, wie sich solche nach den gemeinsamen Beschlüssen^ der Stände ergiebt; 2) der Ausgabe in Höhe von 165 897 Mk. Der Antrag wird debattelos und einsttmmig angenommen.

Kapitel 133: Jndisp on ible und reservierte Fonds wird einsttmmig angenommen. Ferner werden ge­nehmigt die rückständigen Ausschußanttäge zu Kapitel 12: Direkte Steuern, Regalien pp. und zwar die Einnahme in Höhe von 15 585 997 Mk. und die Ausgabe im Betrag von 1515 651 Mk., vorbehältlich dec Veränderungen im Finanzgesetz. Die Beratung des Hauptvoranschlags 1902/03 ift damit zu Ende. Sodann tritt das Haus in die Beratung deS Finanzgesetzes ein.

Abg. Köhler-Darmstadt (nl.) als Berichterstatter der Mehrheit des Ausschusses: Der ursprünglich in Aussicht ge­nommene Plan, das Land mit einer Steuererhöhung zu ver- schonen, habe sich in Rauch aufgelöst. Nachdem nun fest- c an e'ne ^Höhung der Steuer herangetreten werden Jra9* e§ sickst wie dies erfolgen solle. In dieser Frage habe der Finanzausschuß keine einheitliche Stellung ein­genommen. Die Majorität vertrete im wesentlichen eine Fest­haltung an der Regierungsvorlage. Die Minorität wolle eine Kombination von Erhöhung der Einkommen- und Ver­mögenssteuer. Sie glaubten, daß es richtiger sei, die Deckung vorzunehmen, wie sie die Regierung vorgeschlagen habe, weil das fundierte Einkommen leistungsfähiger sei als das un- man der Minorität, so müsse man alle Pflichtigen gleichmäßig belasten; dadurch würden auch die kleinen und unfundierten Einkommen getroffen, während man andernfalls den Mehrbetrag den Schultern aufbürden könne, die es vertragen können. Dazu komme noch die Erklärung der Regierung, daß sie mit einer Erhöhung der Einkommen­steuer nicht einverstanden sei. Deshalb habe der Ausschuß davon Abstand genommen. Der Ausschuß habe geglaubt, Vermögen unter 15 000 Mk. von der Erhöhung ausnehmen zu müssen. Die Regierung habe erklärt, daß diese Erhöhung nur eme vorübergehende sei, und er hoffe, daß man später dieses Plus wieder auswerfen könne. Wenn man so vor- 9/re' sdtze man sich allerdings in Widerspruch mit den ge­setzlichen Bestimmungen; deshalb müsse im Finanzgesetz eine Stimmung getroffen werden, daß der Passus des Gesetzes, HJkx diE Lasten gleichmäßig zu d erteilen seien, vorüber- ge^enb aufgehoben werde. An eine progressive Ausgestaltung

SÖ9en§1tCUeC ^Qbc ber Ausschuß nicht gedacht. Eine be§ Flnanzgesetzes sei, daß die Regierung ^auDti"tcmfEM'r^e,r~ rUr Verstärkung der Betriebsmittel der Schatzanweisungen bis zum Betrage £u§Wbcn. Tie Rückzahlung solle aus SiP ? n °bec Anlehensmitteln erfolgen. Er bitte, Anttag der Majorität zuzusttmmen.

Gel). Oberfinanzrat Becker führt den zahlenmäßigen Nachweis, daß durch Annahme des Antrags der Minderheit eine stärkere Heranziehung der unteren Sllaffen eintreten werde, also gerade der Klassen, die man durch die Reform entlastet habe, und daß die durch die Regierungsvorlage beabsichtigte stärkere Heranziehung der leistungsfähigeren Klassen nicht er­reicht werde. Die gewünschte Entlastung des Grundbesitzes und des Gewerbebetriebs sei in so ausreichender Weise ge­bracht worden, daß man diese hier recht gut etwas Heran­gehen könne. Beim Antrag der Minorität habe er das Ge­fühl, als ob man sich nicht über seine Wirkung klar gewesen sei, und daß er entsprungen sei aus de? Befürchtung, daß man andernfalls große Einkommen frei lasse von der Er­höhung. Aber die Statistik zeige, daß bei ben unteren Klassen mit einem Einkommen von 5900 Mk. auf drei Einkommen- steuerpflichtige ein Vermögenssteuerpflichtiger komme, bei 91500 Mk. komme auf je zwei einer und so gehe es in immer günstigerer Weise fort. Das Prinzip der Steuer- reform werde durch die Erhöhung der Vermögenssteuer nicht umgestoßen. Er bitte, der Regierungsvorlage zuzusttmmen.

Staatsminister Rothe erklärt, daß er den Standpunkt des Finanzmmisters vollständig teile. Werde die Regierungs­vorlage abgelehnt, so werde er bemüht sein, auf Grund des Vorschlags der Majorität eine Einigung herbeizuführen.

Abg. Schönberger (natl.) bemängelt einige Aus­führungen vom Negierungstisch und erklärt sich für den An­trag der Minderheit. Der Finanzminister scheine aus der Sache eine Kabinettsfrage machen zu wollen.

Finanzminister Gnauth erklärt, daß verfassungsmäßig die Regierung ein gleichberechtigter Faktor in der Gesetz­gebung und nicht etwa der Hausknecht sei. Den Ausdruck Kabinettsfrage habe er nicht gebraucht, dazu sei er insbe­sondere noch zu jung im Amt. Aber er habe der Festigkeit seiner Ueberzeugung Ausdruck geben wollen, daß eine Er­höhung der Einkommensteuer so sehr gegen seine Auffassung i über seine Pflicht verstoße, daß er das persönlich nicht aus- ' fuhren könne. ' 7

Darmstadt, 13. Marz^

Nach Eintritt in die Tagesordnung toeifben die 13 ersten Positionen ohne Debatte an den Ausschuß zur Bericht­erstattung überwiesen, darunter der Antrag Haas-Darm- stadt, die Errichtung einer Landwirtschaftskammer sur das Großhertzogtum betreffend, die Wirstellung des Stadtvorstandes von Butzbach, den Ausbau der Realschule daselbst zu einer Ob errrealschule betreffend, und die Vorstellung der Gemeinden Eberstadt (Kreis Gießen) und Dorf-Gill, den Bahnbau Butz- ba cb-Lich betreffend Dieselben werden also demnächst im Plenum zur Verhandlung kommen. Die Regierungs­vorlage: Summarische Ueberisicht der Einnahmen und Aus* gaben der La n d e s kr edi t ka ss e für 1894/97 wird genuin Ausschußantrag genehmigt. Die Regierungsvorlage, den Gesetzentwurf, die Anlegung und den Betrieb der; Dampfkessel sowie die Einrichtung und den Betrieb Ampfgeiänen betreffend, bezweckt, die schweren Mißstände, die auf dem Gebiet des Dampskesselwefens zu Tage getreten sind und die Gefahren durch Vernachlässigung der Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu vermindern, indem durch die Vorlage eine Lücke in der Strafaesetz-- gebung ausgefllllt wird. - Der Ausschuß hofft, daß durch une ftrengere Bestrafung und durch Uebernahme der ge* amten Dampfkesselüberwachung durch den Staat die Kessel- explosionen in Zukunft seltener werden. Nach kurzer De- Strafmaß eine Geldstrafe ols..zu 600 Mk. oder Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten unverändert angenommen. Der Antraa des ^6.^Schonberger (nl.), Artikel 88 des Gesetzes vom i- a'VTJ??9, cbie Ausführung des Bürgerlichen Gesetz- buches betreffend, geht dahin, den Artikel 88 des hessischer Ausfuhrungsgesetzes aufzuheben. Der Arttkel 88 lautet: Die Vorschrift des § 910 Absatz 1 Satz 2 des B. G. B. sindet

1) auf die zur Zeit des Inkrafttretens! dieses Gesetze» vorhandenen Obstbäume, sofern das Herüber- ragen der Zweige den bisherigen Gesetzen nicht widerspricht; 2J .chrs Baume unb Straucher eines Grundstücks, das ~mr Beit des Inkrafttretens dieses Gesetzes mit Wald bestanden Mp/p^Aheruberriagenden Zweige sich mehr als 3.75 Meter über dem Boden befinden, jedoch bis zur nächsten Veriungung des Waldes. Die hierdurch bedingungsweise uußer Kraft gefetzte Vottschrift des B. G. B. (§910 1. c ) bestimmt, daß der Eigentümer eines Grundstücks die von

Na chb argrundstücke herüberragenden Zweige ab- M^uen uiid behalten kann, wenn er dem Besitzer des eme angemessene Frist zur Beseitigung gefetzt hat und diese nicht innerhalb der Frist erfolgt Hierzu beantragt der Ausschuß: die Regierfung um Einbringung hpTror%-e^doorm9e ^suchen, bu.-j), welche an Stelle ^,.88 Nr. 2 des hessischen Ausführüngsgesetzes ?U-nl Äußerlichen Gesetzbuch folgende Bestimmung gesetzt wird: 2) aus Baume und Sträucher eines Grundstücks, das Erlasses des hessischen Gesetzes von 1861 mit 'kaU) bestanden ist, soweit die herüberstagenden Zweiae sich mehr als 3.75 Meter üben den Boden befinden, jedv2 nur, bis zur nacyften Verjüngung des Waldes unb den Antrag Schönberger damit für erledigt zu erklären. Der 1b.e^ ^ussHiisses wird einstimmig angenommen.

Ans die Anfrage des Abg. Pitthan, den Gesetzentwurf die Dienstbezuge der Forstwarte betr. erklärt

Staatsminister Rothe: An den Dienstbezüaen der ^orstwarte int Staats- ober Gemeindedienst werde nichts geändert. Eine Mehrbelastung der Gemenioekassen werde bo<^ Volten die Gemeinden der Genossen- chastskasfe beitreten. Auf die Anfrage des Abg. Bähr die Bureaukosten der Bürgermeister betr. und in Ver^ bindung damit die Anfrage des Abg. Weidner, das DienL einkommen der Bürgermeister betr., führt der Staats­minister auv, den Kreisämtern seien Weisungen ertettt wor­den Erhebungen anzustellen, deren Resultat sei daß ein. Erhöhung oer Bureaukosteu und der Erlaß einer neuen Abg Molthan (Centr.): Sie stunden vor einer folgen-! wer be ° * b 9 Uid)t für erforderlich gehalten