Lor f mtb Bähr Wünsche geltend. Die beiden letzteren -hoffen auf eine Regulierung der Wetter bezw. der Nidda bei Höchst, worauf Staatsminister Rothe Berücksichtigung der Wünsche verspricht. Zu Kapitel 128: Kunststraßenwesen beantragt der Ausschuß in seiner Majorität, nur 105 000 Mk. zu bewilligen, in seiner Minorität, weitere 100 000 Mk. zu bewilligen und diese je nach Bedarf an die einzelnen Provinzen zu verteilen.
Abg. Gut fleisch (frei).) und Gen. beantragen werter, von diesem letzten Betrag allein 63000 Mk. für die Provinz Oberhessen zu bewilligen. Dr. Gutfleisch nimmt Bezug auf seine neulichen Ausführungen, die er zu diesem Kapitel gemacht habe. Durch eine Klausel im Budget sei die Provinz Oberhessen um 63000 Mauk verkürzt worden, weil die 30000 Mk., die es vorher erhalten habe, noch nicht verbraucht worden waren. Deshalb seien die Oberhessen zukommenden 63 000 Mk. unter die beiden anderen Provinzen verteilt worden. Damit nun Oberhessen nicht zu kurz komme, bitte er, seinem Antrag zuzustimmen. Damit man sicy bei dem Bau nicht überhaste, müsse man denselben von einer engeren Frist befreien. Tann werde es nicht wieder Vorkommen, daß in der gegebenen Zeit das zugeteilte Geld nicht verwendet werde. Bei seinem Antrag handele es sich nicht um eine besondere Bevorzugung Oberhessens, sondern man müsse nur der Provinz das geben, was früher für sie bestimmt worden sei und ihr von Rechtswegen gehöre. Gr bitte dringend, seinen Antrag anzunehmen.
Tie Abgg. M o l t h a n (Zentr.) und Häusel (nl.) erklären, für den Antrag des Vorredners stimmen zu wollen.
Hierauf wird abgestimmt und die drei Anträge (s. o.) -genehmigt.
Schluß 6y2 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 9 Uhr.
97. Sitzung.
D a r m st a d t, 13. März.
Dritter Präsident Reinhart eröffnet die Sitzung um 91/2 Uhr.
Am Regierungstisch: Justizminister Tittmar Exc., Finanzminister Gnauth Exc., Ministerialräte WilLrand, v. Biegeleben, Püc^l, Geh. Oberfinanzrat Becker, Geh. Oberbaurat Hofmann.
Tie Beratung des Budgets wird fortgesetzt.
Bei der 9. Hauptabteilung: Ministerium der Justiz,, Kapitel 129: Zentralbauwesen wird Titel 1: Bewilligung von 124 000 Mk. für das Justizgebäude in Mainz, genehmigt. Zu Titel 2: beantragt die Majorität des Ausschusses, die geforderten 20300 Mk. als erste Rate für die Verlegung der Amtsgerichte Tarmstadt I und II in einen Neubau auf dem Grundstück der ehemaligen Münze, nicht zu bewilligen. Hierzu führt
Justizminister Tittmar aus: Er bitte, der Regierungsvorlage zuzustimmen. Vergleiche in dieser Beziehung mit Gießen und Mainz fielen sehr zu Ungunsten Darmstadts aus. In Gießen habe man bis zum Jahre 1879 drei getrennte Justizgebäuüe gehabt, die in genanntem Jahre in einem Neubau vereinigt worden seien. Gleich günstige Verhältnisse bestünden in Mainz, wo von jeher nur ein Gebäude vorhanden gewesen sei. Anders sei dies in Darmstadt. Das Justizgebäude am Mathildenplatz sei für seinen jetzigen Zweck verfehlt. Die Beleuchtung sei durchaus ungenügend, die Diensträume des Geueralstaatsanw altes reichten für eine entsprechende Unterbringung der chm beigegebenen drei Gerichtskostenrevisoren nicht aus, der Senatspräsident des Oberlandesgerichtes verfüge nur über ein Zimmer, und die Mitglieder des Oberlandesgerichtes hätten überhaupt kein Arbeitszimmer. Beim Landgericht seien dieselben Mißstände vorhanden. Dazu kämen noch andere Mängel, unter denen das Schwurgericht zu leiden habe. Tie Amtsgerichte I und II seien in der Hügel- bezw. Neckarstraße untergebracht. Es sei nun beabsichtigt, anstelle dieser verschiedenen Gebäude einen einzigen Bau zu errichten in der Weise, daß man das Gebäude am Mathildenplatz erhalten und daneben auf einem Staatsgrundstück einen Neubau errichten wolle, der durch eine Ueberbrückung der Straße mit dem Justizgebäude am Mathildenplatz verbunden werden solle. In diesem Neubau wolle man die Amtsgerichte I und II, sowie die Staatsanwaltschaft und die Strafkammer unterbringen. Wenn man letztere aus dem Gebäude am Mathildenplatz herausnehme, dann könne man die Verhältnisse dort in einer Weise verbessern, daß den berechtigten Klagen abgeholfen werde. Er bitte deshalb, dem Projekt zuzustimmen und die erste Rate zu genehmigen.
Abg. Schmidt (Zentr.): Er stehe der Frage, um die es sich hier drehe, ganz objektiv gegenüber. Wenn er die toenigeu Bemerkungen des Finanzausschusses ansehe: „Der jetzige Zustand habe schon so viele Jahve bestanden, ohne zu besonderen Unzuträglichkeiten zu führen, und könne, insbesondere mit Rücksicht auf unsere derzeitige Finanzlage auch noch auf einige Jahre andauern", so müsse er sagen, daß dieser Passus, der so oft im Budget Wiederkehre, hier seine Wirkung auf ihn verfehlt habe. Die Berufung aus unsere Finanzlage sei hier nicht zutreffend. Was die Verhältnisse des Gebäudes am Mathildenplatz anlange, so müsse jeder, der die Lokale gesehen habe, sagen, daß das Gebäude in ganz verfehlter Weise eingerichtet sei. Für Fremde sei es nicht möglich, sich dort zurechtzufinden, deshalb könne man dankbar sein für die Initiative der Regierung. Das Gebäude sei thatsächlich kein menschenwürdiger Aufenthalt. Tie Interessen des Anwaltstandes und des Publikums seien in dieser Beziehung einig. Im Interesse der Rechtspflege und der Residenz bitte er, die Vorlage anzunehmen.
Abg. Weidner (fr. w. V.): Seine ursprüngliche Absicht sei gewesen, die Vorlage abzulehnen, aber mittlerweile habe er einen Einblick in die Verhältnisse gethan und werde nunmehr für die Bewilligung stimmen. Hätte das Justizministerium die Verhältuisse im Finanzausschuß genauer geschildert, so wäre der Ausschuß zu einem anderen Beschluß gekommen. Die Justizbehörde dürfe man nicht in unzulänglichen Räumen unterbringen. Er stimme mit Freuden für die Vorlage aus Ueberzeugung.
Abg. G u t f l e i s ch (frei).) stimmt den beiden Vorrednern durchaus zu. Er hätte es lieber gesehen, wenn das Gebäude am Mathildenplatz ganz aufgegeben und alle Justizbehörden in einem einzigen Neubau untergebracht hätte. Im Lande sei man unangenehm überrascht worden durch diesen Beschluß des Ausschusses. Die Zustände in dem Gerichtsgebäude seien unwürdig und unhaltbar; er bitte das Haus, die Vorlage einstimmig zu genehmigen.
Abg. Köhler-Langsdorf (fr. w. V.) will auch die Stadt Tarmstadt zu den Baukosten herangAogen wissen.
Nachdem die Abgg. Köhler-Tarmstadt, Molthan, Cramer und Morneweg für die Regierungsvorlage kurst eingetreten find, wird die Regierungsvorlage ein&mmtg genehmigt.
ZuTitel 3: Errichtung eines AmtSge richt s- gebäudes in Dieburg beantragt die Majorität des Ausflusses, die geforderte erste Rate von 28000 Mk. zu
bewilligen. Die Minorität ist für den Striche dieser Position, weil der fragliche Neubau keine Elle habe und die Rücksicht auf unsere Finanzlage es als wünschenswert crschemen lasse, abzuwarten, bis das Kreisamtsgebäude in Dieburg ertig gestellt sei, um dann in Erwägung zu ziehen, ob sich ras Gebäude, in dem sich das Kreisamt zur Zeit befindet, nicht als Amtsgerichtsgebäude verwenden läßt, zumal das ünftige Amtsgericht nur mit einem Richter besetzt wird.
Abg. Bähr (fr. w. V.): Er müsse erklären, daß er außerordentlich überrascht sei, daß die Regierung im Budget einen Betrag für das Amtsgericht in Dieburg eingestelll habe, das überhaupt noch nicht bestehe. Es sei noch gar nicht festgestellt worden, ob das Verlangen nach einem olchen in dem Kreise Dieburg und die Notwendigkeit hier- Ür bestehe. Die vorgebrachten Gründe für die Errichtung eines neuen Amtsgerichtes in Dieburg seien nichtig. Die Groß-Umstädter hätten ebenso weit nach Dieburg zum Kreisamt wie die Dieburger nach dem Amtsgericht Groß-Umstadt. Mit demselben Recht könne Groß-Umstadt auch ein Kreisamt verlangen. Der Bezirk Groß-Umstadt umfasse zur Zeit 26 000 Einwohner, trenne man alsdann durch Errichtung eines Amtsgerichtes in Dieburg diesen Bezirk von dem Amtsgericht Groß-Umstadt ab, so kämen auf Dieburg nur 13 000 Einwohner. Deshalb sei die Bedürfnisfrage durchaus zu verneinen. Und zudem, warum sollte denn hier gerade der Staat bauen, wo die Gemeinde Dieburg sich doch bereit erklärt habe, das Amtsgericht zu bauen. Der weiteste Ort ei von dem Amtsgericht Groß-Umstadt nur 11 Klm. entern!, in Oberhessen dagegen manchmal einige zwanzig Kilometer. Zur Teilung des Amtsgerichts Groß-Umstadt liege kein Grund vor; werde man es dennoch thun, so werde man außerdem 'die Gemeinde Groß-Umstadt in sehr empfindlicher Weise schädigen. Er bitte deshalb, die Forderung abzulehnen.
Justizminister Dittmar: Es sei« möglich, den neuen Bezirk Dieburg so abzuarenzerr, daß Groß-Umstadt nicht ae- chadigt werde. Abg. Bähr habe sich gewundert, daß die Regierung die Offerte der Stadt abgeschlagen habe. Die Stadt Dieburg habe zwar das Gelände unentgeltlich geteilt, aber habe denn der Abg. Bähr gehört, daß die Ge- neinde auch das Gebäude unentgeltlich bauen wolle. Wenn der Staat baue, dann habe er den Vorteil, im eigenen Hause zu sein, und befriedige das Bedürfnis billiger. Der Finanzausschuß sei mit der Regierung der Ueberzeugung, daß dort ein Amtsgericht notwendig fei. In jeder Kreisstadt bestehe fast ausnahmslos ein Amtsgericht; auch für Groß-Zimmern werde das eine Wohlthat fein.
Abg. No ack (nl.) ist in Uebereinstimmung mit den Ausführungen des Abg. Entfleisch bei der Generaldebatte gegen die Vorlage.
Abg. Weidner (fr. ro. 23.) will überhaupt keine neuen Amtsgerichte mehr bewilligen. In Oberhessen habe man oft fünf Wegstunden und mehr bis zum nächsten Amtsgericht.
Abg. Molthan (Zentr.) erklärt, die Debatte habe einen überraschenden Verlauf genommen. Die Regierung habe den Fall für wichtig genug gehalten, um mit einer Vorlage heranzutreten. Die dortige Bevölkerung wünsche das Amtsgericht, weil sie mit Groß-Umstadt eine schlechte Eisenbahnverbindung habe. Die Frage der Wichtigkeit der Errichtung eines Amtsgerichts falle in die Kompetenz der Justizverwaltung. Man schiebe die Interessen Groß-Umstadts zu ehr in den Vordergrund. Er bitte, der Vorlage zuzustimmen.
Justizminister Dittmar: Die Stadt Dieburg habe nicht ohne große Schwierigkeiten und Geldopfer den Platz bereits angekauft und auf die Zustimmung der Kammer gerechnet. Ine Falle befc Abbehnustg nehme man der Gemeinde gegenüber keine schöne Position ein.
Abg. Wolf (fr. w. V.) macht feine Zustimmung von der Gewährung eines entsprechenden Beitrags der Stadt Dieburg abhängig.
Abg. Bähr (fr. w. D.) bittet nochmals, gegen das unnötige Amtsgericht zu stimmen.
Abg. Jöckel (nl.): Groß-Umstadt werde durch die Abtrennung außerordentlich geschädigt, nachdem es in früheren Jahren schon so viel verloren habe; er bitte, die Vorlage abzulehnen.
Hierauf wird übgeftimmt und die Regierungsvorlage betreffend die Errichtung eines Amtsgerichts Dieburg abgelehnt.
Tie folgenden Titel: Amtsgerichtsgebaude in Höchst, Neubau des Amtsgerichts in Oppenheim, Provinzialarresthaus Tarmstadt und Provinzialarresthaus Gießen mit einer Bewilligung von 6700 Mk. werden ohne Tebatte genehmigt.
Zu Kapitel 130: Grundbuchwesen beantragt der Ausschuß, 250 000 Mk. zu bewilligen. Hierzu liegt ein Antrag Joutz und Leun vor, nur 125000 Mk. zu bewilligen.
Abg. Joutz (f. w. 23.) begründet seinen Antrag damit, daß die Anlegung der Grundbücher für den Staat und die Gemeinden sehr kostspielig sei und daß, falls nach erfolgter Neuantegung eine Feldbereinigung ausgeführt werde, nochmals ein neues Grundbuch angelegt werden müsse. Dies sei der Fall bei der Gemeinde Ostheim. Diese Ausgabe sei unnütz, und er sei der Ansicht, daß die Neuanlegung durchaus nicht so eile. Man könne noch 15—20 Jahre damit warten und diese erst nach erfolgter Feldbereinigung vornehmen. Dann sei die Sache einfacher und billiger. Der Betrag von 125 000 Mk. genüge vollkommen.
Abg. Leun (f. w. V.) stimmt im großen Ganzen mit dem Vorredner überein und verbreitet sich des längeren über das Grundbuchwesen überhaupt und kommt zu dem Schluß, die neuen Grundbücher seien überflüssig. Die 125 000 Mk. seien ausreichend, um die angenommenen Schreibhilfen weiter beschäftigen zu können.
Justizminister Dittmar: Die Feldbereinigung werde von der Justizverwaltung insofern respektiert, daß man bet bevorstehenden mit der Anlegung des Grundbuchs zurückhalte. Es handle sich hier nur um die Ausführung der Gesetze, die in Uebereinstimmung mit den Landständen zustandegekommen seien. Es sei jedenfalls ein Hemmnis für den Verkehr, wenn das Grundbuch da angelegt sei und dort nicht. Ein wohlgeordnetes, dem Kreditwesen günstiges Grundbuchsystem sei eine Wohlthat für das Land.
Abg. Wolf (fr. w. 23.) erklärt, durch die Reichsgesetze sei die Regierung verpflichtet, die Grundbücher anzulegen. Je rascher die Zwitterstellung beseitigt werde, desto besser sei es.
Abg. Weidner (fr. w. 23.) will bet allen Gemeinden, die mit Feldbereinigung noch im Rückstand sind, von der Anlegung des Grundbuchs abgesehen wissen.
Der Ausschußantrag wird sodann genehmigt, damck fällt der Antrag Joutz und Leun.
Schluß I V, Uhr. Nächste Sitztmg nachmittag- 3l/2 Uhr.
Nachmittagssitzung vom 13. März. (Vorläufiger Bericht.)
Nachmittags 31/2 Uhr.
Zunächst wurde der Rest des Budgets fast debattelo-- genehmigt. Alsdann wurde mit der Beratung des Finanz» gesetzes begonnen. Der Ausschuß beantragte in seiner Mehrheit: die Regierungsvorlage in ihrer vorliegenden Form (Deckung des Desizits durch eine allgemeine Erhöhung der Vermögenssteuer von 55 Pfennigen auf 75 Pfennige pro aufenb Mark Vermögen) abzulehnen und den Artikel 1 mit olgendem Zusatz anzunehmen: „Von dieser Erhöhung bleiben jedoch die Vermögen bis ausschließlich 15 000 Mk. ausgenommen, indem die Bestimmungen des VermögenssteuergesetzeL in Bezug auf die gleichmäßige Verteilung der Lasten geändert werden.
Die Minorität beantragt einen Zuschlag zur Ein-- ‘ommenfteuer von 5 Proz. und Erhöhung der Vermögenssteuer von 55 auf 60 Pfennige.
Abg. Köhler-Darmstadt begründet als Berichterstatter der Majorität deren Antrag.
Abg. Jöckel vertritt den Standpunkt der Minorllät.
Finanzminister Gnauth stellt verschiedene irrige Aufässungen Jöckels richtig und spricht für die Regierungsvor- age. Die Verantwortung für eine Erhöhung der Einkommenteuer werde er nicht übernehmen.
Abg. David hält den Antrag der Majorität für das kleinere Hebet. Sie werden diesem zustimmen.
Abg. Wolf spricht sich für die Minorität aus.
Geh. Obersinanzrat Becker gibt eine zahlenmäßige Uebersicht über die Wirkungen der Regierungsvorlage und res Antrags der Minorität. Diese von letzterer beabsichtigte Wirkung werde gerade die umgekehrte sein. Die Regierungsvorlage verstoße nicht gegen die Grundprinzipien der Steuerreform.
Staatsminister Rothe teilt die Anschauungen deS Finanzministers. Falls die Regierungsvorlage nicht zustande komme, werde er für eine Verständigung auf der Grundlage des Antrags der Majorität fein.
Die Abg. Molthan und Pennrich treten für den Antrag der Majorität ein.
Nachdem Finanzminister Gnauth nochmals entschieden betont hat, daß der Eintrag der Minorität für die Regierung unannehmbar sei und er keinesfalls die Verantwortung dafür übernehmen werde, wird abgestimmt.
Der Antrag der Minorität, über den namentabgestimmt wird, wird abgelehnt mit 28 gegen 13 Stimmen. Der Antrag der Majorität wird ebenfalls mit 21 gegen 20 Stimmen abgelehnt und die Regierungsvorlage (allgemeine Erhöhung der Vermögenssteuer um 20 Pfennige pro tausend Mark) wird mit allen gegen 5 St. angenommen.
______________________Schluß 7 Uhr._____________________
Aolltarifkommisfion.
Berlin, 13. März.
Die Zolltarif-Kommission des Reichstages setzte heute chre Beratungen bei Position 37 fort. Dazu Hütte Abg. Wallenborn beantragt: 1) für lebende Pflanzen in Töpfen einen Zoll von 30 Mk., 2) für lebende Pflanzen ohne Erdbällen 20 Mk., 3) für Rosen 40 Mk., 4) für Bäume und andere vorstehend nicht genannte lebende Pflanzen einschließlich der Lorbeerbäume 15 Mk. in Ansatz zu bringen.
Staatssekretär v. Richthofen bat um Ablehnung des Antrages auf Verzollung von Blumen una Blättern. Es bestehe kein Zweifel darüber, daß die Regierungen das Fortbestehen der gegenwärtigen Zollfreiheit für gewisse frische Küchengewächse (Gemüse), für frische Blumen und Blätter als Vorbedingung für das Zustandekommen eines neuen Handelsvertrages zwischen Deutschland und Italien ansehe und diese Zollfreiheit bei der vertragsmäßigen Neuregelung unseres Handelsvertragsverhältnisses zu Italien zu gewähren entschlossen sei.
Dr. Müller- Meiningen ist der Ansicht, daß die Rechte mit dem Feuer spiele, der Abschluß von Handelsverträgen sei chr gleichgiltig. Es werde ganz schablonenhafte Schutz- zöllerei getrieben. Aus Handels-, sozialpolitischen und ästhetischen Gründen seien er und seine Freunde gegen die Erhöhung dieser Zölle. Auf Antrag Mülleu-fMeiningen wird zunächst feftgestellt, daß Cycasstämme ohne Wedel frei bleiben. Sodann wird der Antrag Wallenborn in den ersten drei Sätzen unverändert angenommen. Bei dem vierten Satze fällt der Satz betreffend Cycasstämme fort, jedoch wird das Wort Pfropfreiser hinzugefügt und hierfür ein Zollsatz von 15 Mark mit 15 gegen 11 Stimmen angenommen. Vereinigt werden in der Besprechung Pos. 38 Orchideenkulten und Pos. 39 Blumenzwiebeln. Gäbel und Genossen beantragen folgende Fassung für Pos. 39, Blumenzwiebeln und Knollen, vorstehend nicht genannt, 7.50 Mk. Beumer erklärt, seine Freunde wollten Handelsverträge, welche die deutsche Arbeit schützen. Man nütze den Interessen der Konsumenten auch dadurch daß ihnen der Bezug guter deutscher Ware ermöglicht werde. Staatssekretär v. Richte Hofen bedauert, daß die Regierungserklärung bei der Kommission nicht berücksichtigt würde, sondern daß die gestrigen und heutigen Abstimmungen gegen die Bitte der Regierung ausgefallen seien. Er bittet um Aufhebung des gestrigen Beschlusses betreffend die Einfuhr von Gemüse, v. Wangenheim wünscht auch Handelsverträge, aber nicht auf Kosten der Interessen Deutschlands. Staatssekretär v. Richt- Hofen betont, die verbündeten Regierungen vertreten gleichfalls das Gesamtinteresse Deutschlands. Schrader (frei)'.) erklärt, noch nie seien wichtige Regierungserklärungen so entschieden abgelehnt worden wie heute. Stolle (Soz.) bestreitet, daß ausländische Blumenzwiebeln schlecht seien. Das Vorgehen der Mehrheit führe zum Zollkrieg. Speck (Ztr.) führt aus, der Wunsch nach Schutz für die deutschen Gärtnereien und Verkleidung der Einschleppung von Jn- fektionskeimen aus dem Auslande habe die Kommissionsbeschlüsse herbeigeführt. Spahn (Ztr.) meint, zu der Erklärung des Staatssekretärs für die Zukunft lag kein Grund vor. Staatssekretär v. Richthofen entgegnet, er habe keine Erklärung für die Zukunft abgegeben, sondern von aktuellster Bedeutung, um Beunruhigungen zu vermeiden. Dr. Müller-Sagan (freis.) meint, durch die Zölle wolle die Mehrheit Handelsverträge unmöglich machen. Die Beschlüsse der Kommission müßten im Auslande als chikanöS angesehen werden. Gamp und Paasche weisen die Angriffe auf die Mehrheit der Kommission zurück. Paaschs )agt, die Erklärung Richthofens kam unerwartet und habe die Verhältnisse per Lage nicht gefördert. Stadthagen


