ihrem Publikum Vergnügen machen, dann schaffen sie sich selbst damit ein sehr angenehmes Gefühl, das man ihnen auch nicht zu verkümmern braucht.
Es ist nur schade, daß die zwei Dresdener Dramatiker damals nicht der alten ehrlichen Prosa treu blieben, sondern, durch Fulda gereizt, zu der gebundenen Rede in intime Beziehungen traten und andere zu demselben Schritt von dem ihnen gewiesenen Wege verführten. So etwas wie Knallbonbon-Poesien waren die Früchte dieses unlauteren Verhältnisses. Reime wie „reizenden" und „dreizehnten" kennt die „Goldene Eva"; der einst in allen deutschen Gauen rühmlichst bekannten Berliner „Goldenen Hundertzehn" populäre Verse für den Hausgebrauch waren dagegen doch ein Ausbund vollendeter dichterischer Form. Es ist eigentlich seltsam, daß wir bei der so überaus lebhaften Einmengung einer sonderbaren Sorte von Allesbesserwissern in die ttunst noch kein deutsches Reichsgesetz haben, das Leuten, die keine Dichter sind, verbietet, „Vers- Lustspiels" zu machen; wir haben doch sonst wahrlich so ziemlich alle Gesetze, die man sich denken kann. Nun, ab und zu blühen ja auch ein paar Blumen, duftend nach der Poesie Julius Wolffs, in der „Goldenen Eva" auf; die Tiktion ist im ganzen leichtfließcnd, mitunter wohlklingend, stellenweise sogar fein pointiert, und wenn man sich mit einer Portion Unempfindlichkeit gegen die Tvrnen- stiche Schönthan-Koppelscher Voeterei rüstet, so wächst das Gefallen an dem munteren Lustspiel von Akt zu Akt. Die Geschichte, die dem Zuhörer von der Bühne herab er- Mflt wird, kommt ihm zwar ziemlich bekannt vor, auch die meisten der drolligen Situationen sind schon zu sehr ständiges Gemeingut der Lustspieldichter geworden, um irgendwie Anspruch auf Originalität und Neuheit erheben zu können, aber das romantische Beiwerk der lustigen Maskerade, die bunte und prangende Kostümierung wirft über die verbrauchtesten Lustspieltrics einen freundlichen Schimmer.
Tie Verfasser hüllten mit ihrem vorzüglich geschärften
Blick für alles Bühnenwirksame ihre unscheinbare Handlung in ein gewissermaßen historisches Gewand. Ter kraftvolle, aber eben nicht besonders feinsinnige Geist des deutschen Mittelalters durchweht die Handlung. Tie Ereignisse spielen sich in einem Bürgerhause zu Augsburg ab. Die Stadt des „goldenen Sterns" hat ja seit der schönen Bernauerin vor allen übrigen Orten des Bayer- landes das Privilegium voraus, die schönsten Bürgertöchter zu besitzen. Eva aber ist über die Jahre der höheren Töchter schon hinaus. Sie ist eine reiche, junge, schöne Goldschmiedswitwe, die ihre feine Linnenwäsche am liebsten mit einer neunzackigen Krone gezeichnet sehen möchte. In ihrer blinden Eitelkeit bleibt sie vor der Ehe
mit dem arg derangierten und einfältigen kamillenthee- blütigen Grafen Zeck, einem Junker Spärlich und Dr. Eajus, zu gleicher Zeit, nur durch die Schlauhell und ZuneigünA ihres neuen, eben aus Italien angekommenen, fidelen, hübschen und tüchtigen Gesellen Peter bewahrt. Als Graf Zeck am Schlüsse des dritten Aktes sich als Ritter von der traurigen Gestalt zeigt, zerplatzt ihr Traum von Edeldame und Ahnenschloß wie eine bunt schillernde Seifenblase, und sie reicht beschämt, aber im innersten Herzen glückselig, ihrem jung-jung Goldfchmiedegesellen ihre Hand.
Für den deutschen Humor schien den Verfassern ein derber Ausdruck angemessen, und so verwandelt sich die hellere Laune öfter in burleske Komik, der es aber leider an Urwüchsigkeit und Frische gebricht. Das beste Beispiel boten dafür der dicke, an Falstaffs Urbild und den schwäbischen Ritter in Lortzings „Waffenschmied"" gemahnende Hans von Schwetzingen und der alberne Graf, die beide von unaufhörlichem großem Hunger, größerem Durst und größerer Geldbeutelschwindsucht geplagt sind, und die doch keine freie, d. h. unwillkürliche und ungezwungene komische Wirkung zu erzielen vermögen. Tas Kupplerspiel des Ritters von Schwetzingen mit einer verliebten Alten will auch nicht recht herzhaft wirken, weil die Gestaltung der Eharaktere hier zu oberflächlich bleibt. Tie Liebesszene aber im zweiten Akt ist wlltlä.) recht niedlich.
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Rotattonflbrucf u. Der» tag der vrübl'schen Unlverl.'Buch- u.Slein- druckeret lPietsch Erden) Redaktion, Exvedilroa und Druckerei:
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158. Jahrgang Donnerstag 13. November LÄV8
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen
vezngsprei», monatlich 75 Pi., otertel* * jährlich Mk. 2.20; durch Abhole- u. Zweigstellen monatlich 6o Pi.; durch die Post Mk. 2.— oierteU jährl. auslchl vestellg. Annahme von Anzeige» für die Dagesnummer viS oormUtagS 10 Uhr. ZeilenpreiS: lokal 12P^
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Krkanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das 1. Bataillon, Infanterie-Regiment Nr. 168, am 18., 19. und 20. November d. IS. jedesmal von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags, gefechtsmäßiges Schießen mit scharfer Munition, mit Schußrichtung von Rockenberg gegen den Buch-Berg (Teller B.) südlich Münzenberg, abhalten wird.
Das für den Verkehr gesperrte Gelände wird begrenzt: im Osten durch die Straße Bellershetm-Obbornhofcn-Wohn- bach;
fm Süden durch die Linie Wohnbach-Comthur-Berg (süd- westlich Wohnbach) Gabelpunkt der Chaussee OpperShosen - Södel mit dem Feldberg nach Wölfersheim;
im Westen durch die Straße Rockenberg-Oppershofen und Oppershofen-Södel bis zu dem nach Wölfersheim führenden Feldweg;
fm Norden durch die Straße Rockenberg-Münzenberg-Trais- Münzenberg-Bellersheim.
Die als Grenze angegebenen Wege sowie die genannten Ortschaften dürfen betreten werden, jedoch muß das innerhalb dieser Grenzen gelegene Gelände 1 Stunde vor Beginn und bis 1 Stunde nach Schluß des Schießens von jedem Verkehr frei bleiben.
Die beteiligten Großh. Bürgermeistereien des Kreises werden angewiesen, das Schießen in ortsüblicher Weise zur Kenntnis aller Einwohner bringen zu lassen, die Bekanntmachung nochmals am Tage vor dem jedesmaligen Schießen in den Gemeinden zu wiederholen und die Einwohner anzuhalten, den Weisungen der Posten Folge zu leisten.
Gießen, den 11. November 1902.
Großherzogliches üreisamt Gießen.
Dr. Breidert.
Zur ^uvdtagswuhl in Kühbach
bringt das dortige Blatt eine längere Zuschrift zum Abdruck, der wir folgendes entnehmen:
„Ein Teil der Bevölkerung des Wahlkreises, die sich stolz fühlt als Mllglied des selbständigen Bauernstandes eines Bezirkes, dessen politische Reife es schon mehreremal zuließ, freisinnige Abgeordnete in den Reichstag zu senden, läßt sich seit einigen Jahren von einem Offenbacher Zeitungsredakteur fast am Gängelbande führen. Ein Zeitungsredatteur, der nieLandwirt war, der den Wahlbezirk kaum kennt, hat es fertig gebracht, durch den Bauernstand einschmeichelnde Reden in Versammlungen einen Teil dieser Freiheit liebenden Bevölkerung tote Unterthänige an sich zu ketten.
Tiefe Reden lohnen sich auch, denn fein Blatt, das an sich einen ganz seichten Inhalt hat, wird in vielen Exemplaren gelesen und als Lieferant an Konsumvereine dürfte er wohl, wie ja alle Lieferanten, so nebenbei Einiges verdienen und das von Rechtswegen. Tiefer Herr Redakteur, dem ein Reiseprediger seit einiger Zell zur Seite steht, der wohl auch nebenbei zu Aufträgen von Konsumvereinen anregen wird, hatte sich, in Verbindung mit einem Reichstagsabgeordneten, dem das Reichstagsgebäude anscheinend ein Greuel ist, denn man soll ihn in demselben fast nicht sehen, die Aufgabe gestellt, unserem bewährten seitherigen
Abgeordneten sein Mandat zu entreißen. Pochend auf ihre Macht bei dem Bauernbund wurde eine Wahlmännerversammlung nach Ostheim einberufen — die Butzbacher Wahlmänner ließ man wohlweislich zu Hause — und in dieser wurde, nachdem der Herr Reichstagsabgeordnete in seiner bekannten derben Weise die Versammlung gegen Herrn Landtagsabgeordneten Joutz scharf gemacht hatte, auf Antrag des Herrn Redakteurs aus Offenbach beschlossen, nachfolgendes Ansinnen an Herrn Joutz zu stellen und von demselben unterschreiben zu lassen:
Unterzeichneter erklärt hiermit, daß er bei bevorstehender Landtagswahl als Kandidat des hessischen Bauernbundes auftritt, sich im Falle seiner Wahl der Organisation des hessischen Bauernbundes anschließen und dessen Forderungen in und außerhalb des Landtages vertreten wird.
Nach dieser Fassung wäre der Abgeordnete nur für den Bauernbund dagemesen und die N i ch t b a u e r n b ü n d- ler, die überwiegende Majorität im Bezirk, mochte sehen, wer sie int Landtage vertrat. Ob man angenommen, daß H>err Joutz diese für jeden Ehrenmann unerhörte und beleidigende Zumutung, bei deren Erfüllung jede selbständige Meinung desselben unterdrückt war, nicht annehmen würde und dadurch ein gutes Agitationsmittel beim Bauernbund vorliege, oder hatte man gedacht, wenn er unterschreibe, so habe man, da solche Zusicherungen ungesetzlich, ein Mittel, seine Wahl anzufechten, muß man dahingestellt sein las,en. Herr Joutz lehnte natürlich diese unverschämteZumutungab und so wurde denn sofort nach feiner Erklärung die Agitation von diesen beiden Bauernbeglückern, aber nur in der Rede und nicht in der That, ausgenommen. Ein Gegenkandidat, der mündlich und schriftlich, erftärt hatte, nicht zu kandidieren gegen Joutz, beteiligte sich an dieser Agitation. Ob und welche Verdächtigungen als Agitationsmittel gegen Herrn Joutz gebraucht wurden, entzieht sich der Öffentlichkeit. Thatsache ist, daß einige Wahlmänner, welche sich, vor ihrer Wahl verpflichtet hatten, Herrn Joutz zu wählen, bei der Wahl wortbrüchig geworden sein dürften. Thatsache ist, daß die Mehrzahl der Wahlmänner ihre freie Meinung aufrecht hielten und durch die Wiederwahl des Landtagsavgeordneten Joutz ihre Anerkennung für dessen seitherige Thätigkeit und ihr Vertrauen zu dessen künftiger Thätigkeit zum Ausdruck brachten!
Tie Wahlschlacht ist geschlagen. Tas indirekte Wahlsystem hat hoffentlich zum letzten Mal bei der Landtagswahl seine traurige Rolle gespielt. Wenn auch dieses Mal nicht wie früher zuweilen Bestechungen vorgekommen sein dürften, so hat diese Wahl doch Gleich- giltigkell der Bevölkerung bei den Wahlmännerwahlen gezeigt und Wortbrüchigkeit, Unselbständigkeit und Undankbarkeit im Gefolge gehabt. Bei der direkten Wahl können solche unschönen Tinge wenigstens nicht in dem Maße Vorkommen, wie bei der indirekten, und ein Redakteur und Reichstagsabgeordnete, dazu noch aus anderen Wahlkreisen, konnten ivohl in offener Rede die Massen zu fangen suchen, aber nicht int Tunkeln arbeiten, wie dies seit Wochen und besonders an den letzten Tagen vor der Wahl geschah. Ter Staatsbürger unserer Zeit, bereits gewöhnt, in der Gemeinde und für den Reichstag direkt zu wählen, verschmäht es, seine Stimme für einen Wahlmann abzugeben, dem man, wie auch diese Wahl wiederum gezeigt hat, nicht immer trauen kann, und deshalb die schlechte Wahlbeteiligung. Ter Abgeordnete aber muß sich bewußt
sein, durch die Majorität der Bezirksbewvbner gewähll zu sein und nicht durch einzelne Wahlmänner, deren Wahl vielleicht der Zufall geschaffen, und die sich, oft in letzter Stunde von Agitationen bewegen lassen, gegen bie allgemeine Volksmeinung zu stimmen. Deshalb weg mit dieser verwerflichen, zu Wortbruch und Pflichtverletzung verleitenden indirekten Wahl."
Ein neues „Kahlpsändungsrecht".
In der heutigen Aera der heftigen und erbittertem Jnterefsenkämpfe hat sich auch der Gegensatz zwischen den Mietern und Vermietern immer schärfer zuge- spitzt, wie dies auch in der Begründung der Hausbesitzer- und Mietervereine zum Ausdruck gekommen ist. Die günstigere Position ist bei diesen Kämpfen auf feiten der wirtschaftlich stärkeren Vermieter, denn wenn auch das Bürgerliche Gesetzbuch zu Gunsten der Mieter eingegriffen hat, so haben doch bie Vermieter im Kampfe gegen die Mieter eine sehr wirksame Waffe, den Mietkontrakt. Vielfach werden die Mietkoutralle von den Hausbesitzervereinen mit einer raffinierten Kunst entworfen, welche gar manche gute Absicht des Gesetzgebers zu schänden macht. Nun ist zwar niemand verpflichtet, einen Kontrakt zu unter schreib en, der ihm nicht gefällt. Aber einmal pflegen die meisten Menschen sich beim Unterschreiben eines Mietkontraktes wenig Skrupel zu machen, und andererseits ist eben der .Vermieter dem Mieter gegenüber, der eine Wohnung sucht und haben muß, in der günstigeren Sage, sodaß er ihm die Friedensbedingungen diktieren kann.
Tie Fälle, in denen mit Hilfe des Mietkontraktes Vergünstigungen, welche das Bürgerliche Gesetzbuch den Mietern gewährt hat, aufgehoben werden, scheinen sich um einen neuen Dereuncrn zu roonen. & oo9 Des Burgen. Ges. räumt dem Vermieter für feine Forderungen aus dem Mietverhält- nis ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen deS Mieters ein, aber dieses Pfandrecht erstreckt sich nicht „auf die der Pfändung nicht unterworfenen Sachen"". Welche Sachen dies sind, ist im § 811 der Civilprozeßordnung festgesetzt, die in ihrer neuen Fassung vom 17. Mai 1899 den Kreis der nicht pfändbaren, well für den Schuldner unentbehrlichen, Gegenstände erheblich erweitert hat.
Als das Bürgerliche Gesetzbuch dem Vermieter an Stelle des früheren Retenttons- oder Zurückbehaltungsrechtes das Pfandrecht einräumte, aber den Kreis der Gegenstände, auf die sich das Pfandrecht erstreckt, gleichzellig! im Einklang mit dem sonstigen Pfandrecht einschränkte, war dabei die sozialpolitische Erkenntnis bestimmend, daß das Pfandrecht des Vermieters nicht bis zur wirtschaftlichen Ruinierung des Mieters gehen dürfe. Da das Bürgerlich^ Gesetzbuch das sogenannte Kahlpfändungsrecht, wo es nicht, wie in Preußen durch Gesetz von 1894, schon früher aufgehoben worden war, beseitigte, war es nur logisch, daß dem Vermieter das Zurückbehaltungsrecht an den der Pfändung nicht unterworfenen Sachen abgesprvchen wurde, denn ein solches Zurückbehaltungsrecht käme in der Praxis dem Kahlpfändungsrecht ziemlich gleich.
Kürzlich ist nun eine Reichsgerichtsentscheidung ergangen, welche leider sehr geeignet ist, dieses Kahlpfändungsrecht, welchem man die Vorderthür verschlössen hat, durch eine Hinterthür wieder einzulassen. Das Reichsgericht hat entschieden, daß ein Abkommen, durch welches der Mieter dem Vermieter wegen dessen Forderungen aus dem Mietverhältnis an sämtlichen eingebrachten Sachen ein Zurückhaltungsrecht einräumt, rechtswirksam sei, sodaß er also berechtigt sei, bis zu seiner Beftiedigung die Weg-
Gießener Stadtlhcaler.
Die goldene Eva.
Don Franz v. Schönthan und Franz Koppel-Ellfeld.
Vor sieben Jahren, als die lustige .Corntesse Guckerl" das Licht der Welt erblickte, war die damals viel beliebte Firma Franz von Schönthan und Gustav Kadelburg gelöscht worden und als zweüer Tantiemen-Teilhaber hatte sich Dr. Koppel-Ellfeld in das Handelsregister der Lustspielbranche eintragen lasten. Auch diese Firma florierte einige Jahre sehr und erzielte die höchsten Einnahmen. Neuerdings hat sie wieder einen Wechsel erfahren, indem Herr v. Schönthan jüngst Arm in Arm mit dem unter dem Pseudonym „Frhr. v. Schlicht" wohl bekannten Militär-Humoristen Grafen Bau- distin „im bunten Rock"" auf den Brettern erschien. Damals aber, in jenen schönen Tagen, als die beiden urkomischen Franze ihre flitterbunten Bühnenbilder aus der deutschen Vergangenheit mit Schnellmalerkunstfertigkeit herstellten, da hatten einzelne ernsthaftere Poeten soeben schüchtern begonnen, dem Naturalismus Valet zu sagen. Es Hub die Zeit der romantischen Anwandlungen in der modernen Kunst an, und jene beiden geschäftskundigen Bühnenastocios sattelten ihren gemeinsamen Pegasus zum Ritt in die „Renaistance"". Auch „die goldene Eva"", 1897, ein Jahr nach der „Renaissance"" entstanden, ist ein Versspiel aus alter Zeit, aus der Hans Sachs-Periode, und die beiden Autoren erwiesen damit ihre Berechtigung, unter die besten Handwerker unserer Bühne gezählt zu werden. Dem jeweiligen Geschmack der Menge Entsprechendes wußten sie prompt zu liefern. Das ist etwas Achtenswertes, dem man den goldenen Boden des Handwerks wohl gönnen kann. Wenn ein Kritiker sieht, daß jemand in harmloser Weise andre vergnügt, dann sagt er am bel'ten nichts Grämliches dazu, und wenn Bühnenkünstler


