Ausgabe 
12.6.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 135

Erscheint täglich außer SonmagS.

Dem Gießener Anzeiger werden tm Wechsel mit dem VrMsche« Landwitt die Siegener Lamilien- blLUer viermal in der Woche beigelegt.

NotationSdruck u. Ver­lag der Brüh l'scheu Unwers.-Duch-u.Stein- druckerei (Pietsch Erbend Redaktion, Erpeditlor und Druckerei:

Schnlstratze 7.

Adresse für Depeschen: Anzeiger Gießen.

^ernsprrchansckluß Nr.öl.

Erstes Blatt. 152. Jahrgang Donnerstag 12. 1S«S

SietzenerAnzeigers-

W General-Anzeiger " FDL

Amis- und Anzeigeblatt für den Kreis Sichen

Gießen, den 10. Juni 1902. Betr.: Vertilgung der Herbstzeitlose.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m bte Grohh. Bürgermeistereien des Kreises.

Diejenigen von Jhnens welche unserer Auflage vom -6. April 1902 (Kreisblatt Nr. 87) noch nicht entsprochen haben, werden an deren Erledigung erinnert.

v- Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zmn Vertrieb im Großherzogtum.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß das Großh. Ministerium des Innern mit Allerhöchster Geneh­migung Seiner Königs. Hoheit des Großherzogs bcm Münster- bauverein in Freiburg i. V. die Erlaubnis erteilt hat, hie Lose der nächsten drei, bis Ende 1906 zur Abspielung ge­langenden Serien der Freiburger Mänsterbau-Lotterie inner­halb des Großherzogtums zu vertreiben.

Gießen, den 10. Juni 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen- v. Bechtold.

Bekanntmachung.

Betreffend die Zulassung von Losen auswärtiger Lotterien zum Vertrieb im Großherzogtum.

Wir bringen hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß das Großh. Ministerium des Innern dem Eentral-Koulitee der Jubiläulns-Kunst-Ausstellung in Karlsruhe die Erlaubnis er­teilt hat, die Lose einer im Laufe dieses Jahres zu veran­staltenden Verlosung von Kunstwerken re. rc. innerhalb des Großherzogtums zu vertreiben.

Wir bemerken hierzu, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verlosungsplan 100 000 Lose ä 1 Mk. ausgegeben werden dürfen.

Gießen, den 6. Juni 1902.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. B e. ch t o l d.

Bekanntmachung.

Nachdem im Landkre'se Hanau die yJtaul* und Klauen­seuche erloschen ist, ist die Abhaltung der Viehmärkte in hiesiger Stadt für die Folge wieder freigegeben.

Hanau, den 6. Juni 1902.

Der Königs. Landrat und Polizeidirektor.

I. A«: Valentiner.

' Hessischer Landtag.

Zweite hessische Ständekammcr.

111. Sitzung.

Darmstadt, 11. Juni.

Präsident Haas eröffnet die Sitzung um 9.15 Uhr. Am Regierüngstisch: Staatsmimster Rothe Exz., Geh. Staatsrat v. Krug, Ministerialrat Tr. Becker, Ministerial sekretär Dr. Weber.

Es wird mit der Debatte über die Wahlvorlage fort gefahren.

Staatsminister Rothe: Ter Abgeordnete Heidenreich habe am Samstag die seiner Ansicht nach unzureichende Begründung der Vorlage beanstandet, und eine Denk­schrift in dieser Beziehung gewünscht. Die Negierung habe indes sich die Vorlage wohl überlegt und habe den ein» geschlagenen Weg aus praktischen Gründen für richtig ge­halten. Ter Sache selbst diene man am besten durch ob­jektive Haltung. Der Entwurf fordere ein gründliches Stu­dium; erst dann könne man sich ein Urteil darüber bilden. Durch den objektiven Entwurf werde ein Streit um das Wahlrecht verhütet und eine Denkschrift hierzu hätte tage­lange Debatten ohne praktisches Resultat gebracht. Dieser von der Regierung eingeschlagene Weg führe besser zum Ziel.

Wg. David (Soz.): In dem vorliegenden Entwurf ttblicke er eine außerordentlich wichtige Vorlage und er hoffe mit seinen politischen Freunden, daß etwas zu stände komme, worauf das Volk stolz sein könne; dies sei die Conditio sine qua non. Ter Strom der Zeit sei unauf­haltsam, das lömte man an der französischen Revolution und an der 1848 er Bewegung sehen. Die Schuld an letzterer trügen nicht die Männer mit den großen Schlapp­hüten , sondern der Minister Metternich. Tie hessische Ver­fassung sei vom dritten Stand, den: mittleren Bürgertum geschaffen worden; der arbeitslose Arbeiter jei an längs vorn Zutritt zur landständischen Körperschaft aus­geschlossen gewesen. Tie ganze Kultur aber beruhe auf der Arbeit b.T Massen und diese Einsicht habe dem vierten Stand dkn Begriff von seiner Macht und sein Standes- bewußtsein gegeben. Tie Vorlage sei das Produkt der veränderten sozialen und wirtschasllicheu Verhältnisse. Schon im Gesetz von 1872 habe man das Kleinbürgertum heranzuziehen versucht. Komme das nicht zu stände, wcw das Voll erwarte, bann werde der gefürchtete Kampf kommen, den man mit der Vorlage vermeiden wolle. Ein höheres Kulturleben ohne politische Selbständigkeit breiterer Massen des Volks sei nicht denkbar; hier fomme alsdann Wissen, Intelligenz und Charakter am meisten zur Geltung. Wolle man das Bestehende erhalten, daun müsse man zuerst tabula rasa machen mit der allgemeinen Volksbildung durch die Voltsschule und Fortbildungsschule, mit denen der erste Schritt zur politischen Selbständigkeit

des Volkes gemacht worden sei. Hier werde auch Ver­fassungskunde gelehrt, und der Intelligenz des vierten Standes die Augen geöffnet. Das Volk verlange ein all­gemeines, gleiches und geheimes Wahlrecht ohne jede Ver­klausulierung, ohne Kautelen uni) ohne jede Chikanierung. Tie gesetzgebende Gewalt bestehe aus drei Teilen, der Krone und der Regierung und aus der ersten und zweiten Kammer. Tie erste Kammer bestehe lediglich aus Ver­tretern des historisch gewordenen hoffähigen Besitzes; zwar könne nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen auch ein ausgezeichneter Bauer oder Arbeiter berufen werden, aber dies sei in der Praxis bisher nie geschehen. Sei es wohl unter diesen Umständen von ihnen zuviel ver­langt, wenn sie für das letzte Drittel, die zweite Kammer, verlangten, daß das legitime Recht der Arbeit statt des Rechtes des legitimen Besitzes hier zum Ausdruck komme! Mit dem Wahlmännerverfahren, dieser giftigen Charakter- verderbung in Verbindung mit Korruption und Bestech­lichkeit müsse man tabula rasa machen. Auch in dieser Be­ziehung bedeute die Vorlage einen erheblichen Fort­schritt. Ter zweite Punkt sei die Wahrung des Wahl­geheimnisses und cs sei freudig zu begrüßen, daß die Regierung der Wahlkorruption einen Riegel vorschieben wolle. In dieser Beziehung könne er einen interessanten und lehrreichen Fall aus dem Kreise Friedberg am führen. In einer Gerichtsverhandlung, bei der ein dem Abgeordneten Jöckel nahestehender Herr als Rechtsbeistand fungiert habe, sei ein Bauer augettagt gewesen, weil er einen kleinen Eisenbahnangestellten dadurch beleidigt haben sollte, daß er ihm gesagt habe, er sei Sozialdemokrat. Ter Rechtsbeistand des Beklagten habe sich erboten, den Wahrheilsbeweis anzutreten, daß der Betreffetide bei der letzten Neichstagswahl sozialdemokratisch gewählt habe und habe diesem den Eid zugeschobem Letzterer habe es nicht leugnen können und es zugestanden. Aber wie sei der Beweis geführt worden! Ter Rechtsanwalt habe ausgeführt, daß der Wahlbeisitzer den Stimmzettel unbemerkt mit Tinte befleckt und so konstatiert habe, daß der Betreffende einen Sozialdemokraten gewählt habe. Tcrartige krasse Fälle müßten doch unmöglich gemacht löerben. Sie ver­langten nicht nur ein direktes, geheimes, sondern auch ein allgemeines Wahlrecht. Tic Regierung verlange nicht nur dreijährigen Aufenthalt, sondern auch eine drei­jährige Staatsangehörigkeit. Ihnen schade dies ja nichts, denn im Bereiche ihrer Propaganda würden sie daraus dringen, daß ihre Anhänger darauf sehen, die Staatsangehörigkeit zu erwerben. Aber den anderen Par­teien iverde dies vielleicht eher schaden. Die Steuerzahl­ungsklausel sei die ärgste Ehikane gegen die arbeitende Bevölkerung; nicht nur die Staats-, sondern auch die Gemeindesteuern müßten vorher bezahlt [ein. Diese Leute für ihren nicht genügeiiben Lohn auch noch zu bestrafen, sei durchaus kleinlich und diese häßliche Klaiisel sei eine Quelle der Wahlbestechung und deö Stimmenfangs. Mau solle doch endlich einmal dafür sorgen, daß sich die, Ar­beiter als gleichberechtigte Bürger fühlten. Die Beseitig­ung aller Kautelen bedeute einen großen Fortschritt, beim diese Mittel paßten nicht mehr in unsere Zeit hinein. Mit dem Wegfalle der äußeren Politik träten mehr und mehr die sozialen Aufgaben der deutschen Kleinstaaten in den Vordergrund. Die Kammer müsse ein Ausdruck des Volks- willens, ein Spiegelbild der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes sein. Tas Prinzip der Steuer- leiftung sei durch die jetzige Zusammensetzung der Kammer längst über den Haufen geworfen; hier solle nur das Prinzip der Arbeit ausschlaggebend sein. Auch in Bayern, Baden und Württemberg machten sie ähnliche Strömungen geltend. Man habe gesagt, man solle nichts thun, was denxtremen" Parteien Nutzen bringe. Aber werde die Vorlage abgelehnt oder angenommen, in beiden Fällen würde seine Partei gewinnen. Tie Neuwahlen standen drohend vor der Thür und alsdann werde das Volk die Entscheidung geben. Tas frühere Gesetz sei auf eine regier­ungsfreundliche Majorität zugeschnitten gewesen. Bei dem heutigen System entscheide die relckive Mehrheit, während nunmehr Stichwahlen eingeführt we^en sollten. Ter 2lb- geordnete Heidenreich, der im Wahlkreise Michelstadt-Fürth von nur 21 Prozent der Wähler gewählt sei, könne au dieses Viertel Vertrauen seines Wahlkreises wohl nicht allzu stplz sein. Dem Volke,dessen Wille das oberste Gesetz sei", müsse man da- letzte Drittel der gesetzgebenden Gewalt geben im Interesse einer ruhigen, fortschrittlichen Entwickelung. (Bravo!)

Staatsminister Rothe erwidert, daß die Negierung von den Voraussetzungen, unter denen das direkte Wahl- recht nur gewährt lueroen könne, nicht abgehen werde.

Geh. Staatsrat v. Krug: Es sei noch nicht allgemein entschieden, ob das indirekte oder das direkte Wahlrecht das beste fei. Das direkte Wahlrecht sei eine erhebliche Konzession. Auswüchse des iiioirekten Systems, wie sie Abg. David geschildert habe, kämen bei jedem System vor. Die Negierung gebe Das direkte Wahlrecht im Vertrauen au die politische Reife des Volkes. Die Grundsätze für die Wahlberechtigung seien die gleichen für alle Stände. Alle Staatsrechtslehrer seien darin einig, dasj für die Teil­nahme an den Wahlen bestimmte Voraussetzungen getroffen werden müßten. Dazu gehöre auch die Steuerklausel.

Abg. Gutflei sch ([reif.): lieber die Vorlage sei er erfreut, und er hätte gehofft, daß sich keine )o große Stimmung gegen die Vorlage äußern würde. Alle Aus­wüchse, die das direkte Wahlrecht haben könnte, seien nicht so schtimm. Nachdem die politische Entfaltung )o mächtig geworden sei , habe man gewünscht, die Kräfte des Volkes zum politischen Leben heranzuziehen und das direkte Wahl­recht in Vorschlag gebracht. Sie wünschten, daß das Volt seine Aufmerksamkeit, seine Stimmung und Interessen den Aufgaben des Staates zuwende und daß es sich den Mann

eines Vertrauens herauswähle. Bei der indirekten Wahl ei es geradezu verboten, daß der Urwähler dem Wahl- mann Ordre gebe; er setzte also sein Vertrauen blind in die Hände des Wahlmannes. Durch die indirekte Wahl ei eine Verödung unseres politischen Lebens eingetreten. Tieses Interesse komme auch den Abgeordneten zu gute- wenn er das Volk hinter sich habe und nicht blos 20 bis 30 Wahlmänner; ebenso sei es der Regierung zum Vorteil. In diesem Sinne begrüße er das direkte Wahlrecht, aber Mißstände würden nicht aus'bleiben. Tie Demagogie werde einen breiten Boden zur Wühlarbeit haben. Aber das direkte Wahlrecht biete in sich selbst die Mittel, über die Schwierigkeiten hinwegzuhelfen; es sei ein Bolkserziehnngs- mittel bester Art. Tas direkte Wahlrecht werde sich also in sich selbst korrigieren uni) werde veredelnd und ver­bessernd auf unser ganzes Staats'leben einwirken. Es fet ür ihn auch ohne Cautelen annehmbar. Aber für ihn sei >as direkte Wahlrecht so viel wert, daß er cs auch m i t diesen Cautelen annehmen könne. Die Wahlpflicht werde volks­erzieherisch nicht günftig wirken, deshalb werde man des Wahlzwangs entbehren können. Auch der Proportional- wahl stehe er ablehnend gegenüber. Er hoffe, daß sich die Zahl der Gegner während der Debatte vermindern werde, denn er sei überzeugt, daß kein Gesetz so zum Heile des Volkes beitrage, wie das gegenwärtige, und cs fet der größte politische Fortschritt, den wir seit Jahren ge- macht hätten. (Bravo!)

Abg. Reinhart (ntj: Für die Vorlage sage er der Regierung seinen Dank. Er stehe nicht unter der Furcht vor der Sozialdemokratie; ebensowenig das Haus. Schon früher seien Zusicherungen betreffs einer Revision des Wahlgesetzes gemacht worden. Die Regierung könne auf die Dauer dem Wunsche der Bevölkerung nach der direkten Wahl nicht ent­gegen sein. Obgleich zum Reichstag die direkte Wahl ein- geführt sei, ergebe die Statistik, daß immer noch i/4 sich der Abstimmung enthalte. Daraus zögen lediglich die ex­tremen Parteien den Vorteil. Das direkte Wahlrecht könne man indessen nicht ohne Cautelen geben. Eine der wich? Haften hiervon fei die Wahlpflicht. Er gebe dem Staats- muiister zu, daß die Sache schwierig sei und man damit einen Sprung ins Tunkle mache; aber man würde dadurch die säumigen Elemente an ihre Pflicht erinnern. Ein Zwang liege in jeder gesetzlichen Bestimmung. Deni Wahlrecht stehe and), die Wahlpflicht gegenüber. Dadurch werde man die Wähler zur Pflichterfüllung erziehen. Eine weitere wichtige 'Neuerung sei die vorgesehene .Vermehrung der Vertreter der Städte Darmstadt, Mainz, - Offenbach;, Gießen und Worms. Diese fünf Städte brächten über die Hälfte der gesamten Einkommen und Vermögenssteuer auf. Heute seien deshalb diese Städte verhältnismäßig in der Kammer nicht genügend vertreten. Diese Ungerechtig­keit werde durch die Vorlage beseitigt, die an Stelle der 10 Städtevertreter deren 15 versehe .

Abg. B ä h r (fr. w. B.) wird für die Vorlage stimmen. Tie Städte seien überall bevorzugt. Mit ihrer nicht ses> hafteii Bevölkerung seien sie seither mehr als genügend vertreten. Tie Beseitigung der Steuertlausel sei auch im Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Dep Wahl­zwang, obwohl er theoretisch sehr schön sei, empfehle er nicht. Taß der städtische Einfluß jetzt schon prävaliere, sehe man an der ablehnenden Haltung gegenüber den Ober­realschulen zu Butzbach und Groß-Umstadt. Beamte dürsten in ihrem eigenen Bezirk nicht gewählt werden.

Ministerialsekretär Weber erklärt, daß es immer der Wunsch gewesen sei, eine geretere Verteilung der Wahl­ziffern vorzunehmen. Taß man den Städten eine größere Vertretung zubilligen müsse, ergebe sich aus der Stalistck. Tie Zunahme der BevölkerungSzahl sei in den Städten rapider als aus dem Lande. Der Entivurf habe in dieser Beziehung das Richtige getroffen .

9ibg. Wolf (fr. w. B.): Für ihn sei es das über* raschendste Moment, daß ein von der Regierung vorgelegter liberaler Gesetzentwurf von liberaler Seite bekämpft werde. Mainz und Offenbach solle man einen Vertreter mehr geben, nicht aber den anderen Städten, insbesondere nicht Gießen, das insgesamt nur 2573 Wähler habe, sonst werde Gießen mit dieser geringen Wählerzahl zwei Mgeord- nctc in der Zweiten Kammer und den Bürgermeister und den Kanzler der Universität in der Ersten Kammer haben, also insgesamt vier Vertreter. Die Wahlpflicht verwerfe er, doch werde er sie nicht zu einer Kabinetts frage seiner­seits machen. Beamte der politischen Verwaltung dürften in ihrem Dienstkreise wenigstens nicht wählbar fein. Die Agitation sei durchaus notwendig, denn sie sei wie der <5türm vor dem Gewitter und reinige die politische Luft. Man solle sich der Kunst der Entsagung befleißigen und sich in der Hauptsache einigen, bamit etwas zu stände komme.

Abg. Backes (ul.) will der Vorlage zustimmen, wenn die bedingte Wahlpflicht eingeführt werde. Diese sei eine gute politische Schule und eine Vorstufe zum allgemeinen Wahl­recht.

Abg. h r (fr. w. V.) ist mit den Ausführungen des Abg. Wolf einverstanden, mit Ausnahme der Vermehrung der städtischen Aogeordneten. Wahlbeeinflussungen durch Kreisräte, wie dies vor neun Jahren in Büdingen bezüg­lich seiner Partei vorgekoulmen sei, müsse man zu ver­hindern suchen.

Nachdem Ministerialsekrelär Weber nochmals die Zahlen der Regierung verteidigt hat, wird die Sitzung vev tagt auf Donnerstag 9 Uhr.

Schluß 1 Uhr.

Im Priuszischeu Abx^vLduetenhanje

wurde am Mittwoch die zweite Lesung des Gesetzentwurfs betreff mb Vorausleistungen zum Wegebau be­raten. Die Vorlage wurde angenommen, ebenso die von