Schwurgericht.
P. Gießen, 10. März. Das Schwurgericht verhandelte heute bis nachts 12 Uhr gegen den 26jährigen Molkerieü- Betriebsleiter Heinrich Wilhelm Kasch, den 38jährigen Obersteiger Johann Rühl Bambey und den 31jährigen Hilfsbahnwärter Konrad Köhler, sämtlich verheiratet und aus Zell gebürtig, wegen Meineids. Die Anklage vertrkitt Staatsanwalt Reuß. Die Verteidigung führen die Rechtsanwälte Grünewald und Dr. Spohr. Es sind in der Verhandlung 29 Zeugen zu vernehmen.
Der Thatbestaird der Anklage ift folgender: Am 2. November 1900 stand vor der Strafkammer Gießen Verhandlungstermin an gegen der: Schmied Johann Curth Kohler vuu Zell wegen Körperverletzung des £>. W. Kasch mittels gefährlichen Werkzeuges. Dainals wurde der Angeklagte zu 8 Monaten Gefängnis' verurteilt, wovon er auch in der Folge drei Viertel verbüßt hat. Der Schmied Köhler, behauptete in dem Verfahren von Anfang an, er habe iu berechtigter Notwehr gehandelt. Kasch, Bambey und Köhler hätten ihn in der Nacht vom 5. auf den 6. August 1900, nachdem er mit ihnen vorher abends in der Wirtschaft verweilt, auf dem Hofe seines Besitztums gemeinsam überfallen und geprügelt^ er sei an jenem Abend stark angetrunken gewesen, und da könne es möglich sein, daß er bei der Abwehr seinem Gegner eine Verletzung beigebracht habe. Der als Zeuge vor der Strafkammer am 2. November vernommene Kasch sagte damals unter Eid aus, er habe in der fraglichen Nacht gegen halb 12 Uhr sich auf den Heimweg begeben. In der dtähe des Molkerei- gebaudes sei der Schmied Köhler, den er zuerst nicht erkannt haben will, aus ihn zugetreten — er müsse schon auf ihn gewartet haben —. Hierbei will Kasch einen Stich in den Unterleib erhalten haben, der nur von einem Messer oder einem ähnlichen spitzen Instrument herriihren könne. Sein Gegner sei dann, ohne einen Laut von sich zu geben, in eine Seitenstraße entwichen. Kasch sagte weiter vor der Strafkammer aus, daß er an des Schmiedes Hofraitc vorbeigegangen sei, um eventuell seinen Gegner iwch einmal zu Gesicht zu bekommen, weil er sich vergewissern wollte, daß es wirklich der Schmied Köhler gewesen sei. Auf diesem nächtlichen Gang will nun Kaj'ch auf zwei Personen gestoßen sein, die er zunächst, als er vor ihnen gestanden, wegen der herrschenden Dunkelheit nicht erkannt hat. Es waren Bambey und der Bahnwärter Köhler. Er fragte diese, ob sie den Schmied nicht in seiner Hofraite hätten verf- schwinden sehen, und teilte ihnen mit, daß er von diesem einen Stich in den Unterleib erhalten habe. Auf einem Umwege will Kasch mit beiden weiter gegangen sein und sich noch Hause begeben haben.
Diese Angaben des damaligen Hauptbelastungszeugen Kasch wurden vor der Strafkammer am 2. November 1900 von Bambey und dem Bahnwärter Kühler unter Eid bestätigt. Alle drei Zeugen stellten dabei entschieden in Abrede, in jener Nacht die Schmied Köhlersche hofraite überhaupt betreten zu haben. — Die Anklage behauptet nun, die eidlichen Depositionen jener drei damaligen Zeugen, der jetzigen Angeklagten, über die Vorgänge der Nacht vom 5. zum 6. August seien wissentlich falsch abgegeben. Er sei besonders wahr, was der Schmied Köhler angegeben, daß er von den drei Angeklagten damals in seiner Hofraite überfallen worden sei und dabei in Notwehr dem Kasch die Verletzung beigebracht habe.
Tie Angeklagten behaupten, sie hätten nur die Wahrheit beschworen. Kasch erklärt, 8 oder 14 Tage früher, als er die Verletzung erhalten habe, mit dem Schmied Kühler in einer Wirtschaft Streit bekommen zu haben; er habe ihn einen Lump und Nichtsnutzigen genannt und chm ein paar derartige Ohrfeigen versetzt, daß jener vom Stuhl gefallen sei. Am 5. August sei er in der West'schen Wirtschaft wieder mit dem Schmied zusammen getroffen, und da sei von mehreren anderen Gästen der Versuch gemacht worden, ihn mit diesem auszusöhnen. Dieser Ausgleich scheiterte jedoch, da Schmied K. davon nichts wissen wollte. — Zu Hause will Kasch, weil er die Wunde im Unterleib nicht für sehr schlimm gehalten habe, und um seine Frau nicht unnötig zu erregen, sich ruhig in fein Bett begeben habere. Später habe er aber Schmerzen bekommen; er habe gestöhnt und seine Frau, hierdurch munter geworden, habe nach dem Grunde gefragt. Er habe geantwortet, er sei vom Schmied K. geschlagen worden und habe Schmerzeir. Ta habe man plötzlich — es möge geyen ^2 Uhr gewesen sein — an die Hausthür geklopft, dre Frau habe das Fenster geöffnet und ihn bewegen wollen, auszustehen, weil der Schmied unten sei und verlange, Kasch solle herunter kommen. Seine Frau habe den Köhler deutlich erkannt. Seine Frau habe dann gesehen, daß er am Unterleib verletzt sei.
Tie beiden anderen Angeklagten erklären die Angaben des Kasch betreffs ihrer für die Nacht vom 5. zum 6. August 1900 für richtig. Sie hätten keinen Meineid geschworen und die Hofraite des Schmieds K. in jener Nacht nicht betreten.
Tie drei Angeklagten machen einen überaus günstigen Eindruck und weichen in ihren Angaben gegenseitig nicht im mindesten von einander ab. Es wird auch aus den Akten festgestellt, daß ihre Angaben mit ihren früheren Aussagen sich genau decken.
(Fortsetzung im 2. Blatt.)
Gerichtssaal.
e. Gießen, 10. März. (Gewerbegericht.) Unter Vorsitz des Beigeordneten Wolff kamen heute 5 Klag- fachen zur Verhandlung. Als Beisitzer fungieren: Schneidermeister Heinrich Leib und Eisendreher Gustav Krüger hier. — Die Tagelöhner August Balser von Wieseck, Wilhelm Leib von Gleiberg, Karl Schäfer von Wieseck und Ludwig Schäfer von Burkhardsfelden haben gegen den Unternehmer Ludwig Weimer in Waldgirmes auf Zahlung rückständigen Ähnes geklagt. Der Beklagte bestreitet die Höhe des verlangten Stundenlohnes und weiter die angegebene Arbeitszeit. In allen vier Klagesachen kommt Vergleich zu stände, nachdem die Kläger ihre Forderungen um die Hälfte der Differenz gekürzt haben und Beklagter sich dann zur Zahlung bereit erklärt hat. — Die Artisten Walther Menge, dessen Ehefrau und Fräulein Anny Mittelstadt haben gegen den Konzertunternehmer W. Busch hier wegen Kontraktbruchs auf Zahlung von 135 Mk. Entschädigung und 9.90 Mk. rückständiger Gage geklagt. Sie seien mit noch einer dritten Dame von dem Beklagten für die Zeit vom 16. bis 28. Februar engaaiert gewesen gegen Gewährung freier Kost und Logis und Zahlung einer Gage von 3 Mk. pro Person und Tag. Eine Dame sei am 28. Februar abgereist, und sw hätten dann die Verlängerung des Kontraktes bis zum 12. März mit dem Beklagten vereinbart. Am 4. d. M. seien sie jedoch entlassen worden. Sie fordern deshalb die Gage bis zum 12. d. M. — also für 9 Tage — und ebenso 2 Mk. für entgangene Kost und
Logis pro Person und Tag. An rückständiger Gage schulde Beklagter noch 9.90 Mk. Der Beklagte beantragt Klageabweisung, weil er bestreiten müsse, den Kontrakt bis zum 12. März verlängert zu haben. Die fragt 9.90 Mk. habe er den Klägern für verabreichtes Bier und gelieferte Steinkohlen in Abzug gebracht. Die Kläger wenden ein, daß der Beklagte den Kontrakt bis zum 12. März mit ihnen verlängert habe und daß sie dies durch Zeugen beweisen könnten. Was die Foderung der Reftgage von 9.90 Mk. anlange, so habe der Beklagte fein Recht, diese einzuhalten, denn zur freien Kost gehöre das Bier und zur freien Wohnung die Heizung. Der Beklagte bestreitet alle Behauptungen der Kläger. Es wurde deshalb im ersten Termin Beweisbeschluß erlassen, in dessen Erledigung heute vier Zeugen vernommen werden. Ein Zeuge erinnert sich, daß Frau Menge am 3. oder 4. d. M. mit dem Sohne des Beklagten, Fritz Busch, wegen der schriftlichen Ausfertigung des Kontraktes gesprochen und daß der Sohn erwidert hat, das sei nicht mehr nötig . Ein anderer Zeuge weiß zu sagen, daß er am 3. oder 4. März gehört, wie Frau Menge zu dem schon genannten Sohne gesagt habe: Also bis zum 12. da können )uir ja Kontrakt machen" und da ß dieser entgegnet habe, das sei nicht nötig. Ein weiterer Zeuge tanit nur an geben, daß der Angeklagte am 3. März, gejagt habe, er werde die Leute entlassen. Ter Sohn des Beklagtett, Fritz Busch, erklärt, daß mit den Klägern ein neuer Kontrakt nicht abgeschlossen worden sei. Richtig sei, daß Fran Menge am 4. Dez. zu chm gesagt habe „also bis zum 12., da können wir ja Kontrakt machen". Er habe mit den Schultern gezuckt und gesagt, das sei nicht nötig. Als am 28. Febr. eine Dame abgereist sei, wäre nur davon gesprochen worden, daß die Kläger noch ein paar Tage bleiben könnten. Die Parteien verhandelten hierauf zum Schluß. Die Kläger lassen den Anspruch von 9,90 Mark fallen. Beklagter ist einverstanden. Kläger Menge führt dann noch aus, daß Beklagter den Kontrakt mit ihm bis zum 12. März verlängert habe. Es sei dabei von Busch noch geäußert worden, es gehe auch wenn die eine Dame lueg fei, und er spare dadurcy pro Tag 3 Mk. Daß die Kontraktverlängerung verabredet sei, beweise ja auch, daß Beklagter am 1., 2., und 3. März Konzert gegeben habe. Er gebe aber auch noch eine Korrespondenz unb einen ihm ab 1. März angebotenen Kontrakt zu den Akten. Hätte er mit dem Beklagren die behauptete Vereinbarung nicht getroffen, so würde er doch, was wohl klar fei, das ihm anderwärtsgebotene Engagement angenommen haben. Ter Beklagte befreitet die Vorbringungen der Kläger und will diese nur aus Gutmütigkeit noch vom 28. Februar bis 4. März behalten haben. Tas Gericht erläßt bedingtes End- nrteil dahin, daß Beklagter zur Zahlung von 135 Mark Entschädigung und zur Kostentragung verurteilt werden solle, wenn Kläger Menge einen E i d*) leistet, daß es wahr sei, daß er mit dem Beklagten für sich, seine Frau und Anny Mittelstadt die Verlängerung des Kontraktes bis zum 12. März vereinbart habe. Abweisung der Klage soll erfolgen, wenn Menge diesen Eid nicht leistet.
Darmstadt, 8. März. Gestern wurde der Bahn- bedienstete Konrad O f f e n t h a l von Reisen vor dem Schwurgericht zu 8 Monaten Gefängnis verurteilt wegen Verbrechens im Amt gegen §§ 350 und 351 des Stv.» G.-B. Der Angeklagte wurde 1895 als expedierend, r Bahnwärter mit sage und schreibe 57 Mk. Gehalt moicatlich und freier Kleidung angestellt. Durch Krankheit in der Familie geriet er in Not, entnahm der Kasse Geld, was er durch falsche Buchungen zu verdecken suchte. Im Anfang dieses Jahres wurde der Fehlbetrag, der inzwischen aus über 500 Mk. angewachsen war, entdeckt. O. hatte zwar in späteren Jahren ein weniger ärmliches Einkommen, aber bei seinem kläglichen Anfangsgehalt war in der That die Versuchung groß genug. Man kann sich nur über solche Anfangsgehälter wundern.
Fr ankf urt, 8. Atärz. Fortgesetzte Rekrutenmißhandlungen beschäftigten heute das Kriegsgericht bis spät in den Nachmittag hinein. Angellagt war der Unteroffizier Krafft von der 2. Komp. des 88. Jnf.-Regts. Er nahm die Ausbildung der Rekruten in einer Weise vor, daß den Leuten jede Freudigkeit am Dienste genommen wurde. Wenn die Korporalschaft antrat, zog Krafft das Seitengewehr und schlug mit der blanken Klinge auf die Leute ein. Einmal nahm er Einem das Gewehr ab und schlug es einem der Rekruten aus den Kopf, bloß deshalb, weil der Mann nicht gut ausgerichtet war. Beim Unterricht ließ er die Leute, die etwas nicht wußten ober nicht auspaßten, den Rumpf vorwärts beugen und schlug sie mit dem Wischstock ober ber Klopfpeitsche. Beim Exerzieren wurden bie Rekruten aufs äußerste angestrengt; sie mußten Laufschritt machen, bis ihnen ber Schweiß ausbrach; einmal übte er zwanzig Minuten lang Gern ehr griffe unb Daueren s ch lag ohne Pause, unb als er vom Uebungsplatze zurückmarschierte, komman- bierte er: „Halt! Hinlegen!" und die Leute mußten sich auf ben vom Regen durchnäßten Boden, teilweise in Wasserpfützen legen. Diesen Befehl wiederholte er noch zweimal, bis ihm ein Leutnant diese Art von Uebung untersagte. Auch in den weichen Schnee mußten sich die Leute legen. Hatten die Leute morgens beim Antreten nach Ansicht des Unteroffiziers die Stiefel nicht ordentlich geputzt, so mußten sie in der Frühstückspause die Stiefel Putzen, die natürlich mittlerweile im Dienst schmutzig geworden waren. Er ließ sie im Die n st an zu g, mit Helm und umgeschnallt, sich niederknieen und die Reinigung der Stiefel vornehmen. Auch in vielen anderen Fällen hat er die Rekruten vielfach aufs roheste körperlich mißhandelt und in der brutalsten Weise die Dienstgewalt mißbraucht, u. a. hat er auch Soldaten zur Prügelung ihrer Kameraden veranlaßt, die sich über ibn beschweren wollten. Ms Antrag des Kriegsgerichts erhielt Krafft ein Jahr Gefängnis und wurde degradiert.
* ) Tie Ableistung des fr. Eides kann erst erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig geworden ist.
^Für die Frauen.
Frauenbund znm Wohle alleinstehender Mädchen und Frauen in Frankfurt a. 3)L Nach dem uns vorliegenden 5. Bericht des Frauenbundes zum Wohle alleinstehender Mädchen und Frauen zu Frankfurt a. M. für das Jahr 1901 haben im abgelaufenen Jahre keine eingreifenden Veränderungen stattgefunden. Die Anstalt, das Heim des Frauenbundes, hat sich gedeihlich weiter entwickelt. Der Kassenabschluß ift günstiger als im Vorjahr. Die Zahl der Heimbewohnerinnen betrug 220, darunter 60 Passantinnen; zu letzteren werden alle diejenigen gerechnet, die sich nicht länger als eine Woche im Heim aufhalten. Die Zahl der ständigen Pensionärinnen nimmt mit jedem Jahre zu. Die vorübergehend Anwesenden und Neuangekommenen werden zunächst in den theuersten Räumen untergebracht; das Aufrücken in die beiden oberen
Stockwerke mit nicht mtnber freundlichen Zimmern zu billigerem Preise gilt als ein Vorzug, der nur Solchen zu teil wird, die längere Zeit im Heim verweilen. Gegenwärtig können 59 Pensionärinnen im Hause untergebracht werden. Die Mit- glieberzahl bes Frauenbundes betrug im Jahre 1901 250. Der Bericht giebt eine Uebersicht über bie verschiedenen Einrichtungen des Heims, wie Unterstützungskasse, mustkalische Hebungen, Flickabende, Ausflüge unb gesellige Vereinigungen, Vorträge, Weihnachtsfeier usw. Neuerdings ist die Ein- richtung getroffen, daß an bestimmten Tagen von den Vorstandsdamen eine Sprechstunde abgehalten wird, um den Heimbewohnerinnen Gelegenheit zu geben, etwaige Wünsche persönlich vorzutragen. Berechtigte Anliegen stnden immer ein geneigtes Ohr, und wo Abhilfe möglich, wird sie geschaffen. Die Bilanz für das Jahr 1901 schließt mit einem Saldo von 54,52 Mk.
FrauenGcwerkvereine. Bekanntlich haben die Gewerkvereine beschlossen, eine lebhafte Agitation unter den Frauen zu veranstalten, sie wollen besondere Frauen-Gewerkvereine ins Leben rufen, speziell für die in den Handelsgewerben, in der Näherei, Putzmacherei, künstlichen Blumenfabrikation, Wäscherei beschäftigten Flauen und Mädchen. Die Gewerkvereine weisen mit Recht daraus hin, daß sie ohne den geringsten Zwang, mit vielfach höchst ungünstigen Verhältnissen, von anderen Leistungen abgesehen, rd. 18 Millionen Mark an Unterstützungen aller Art verausgabt und trotzdem jetzt ein sicher angelegtes Vermögen von über 3 Millionen Mark besitzen.
Vermischtes.
»Berlin, 10. Marz. In einer Wohnung in der Ackerstraße erfolgte heute früh beim Anzünden eines Gaskochers eine Explosion. Sechs Personen wurden verletzt. Die Fenster, Thüren und Möbel in allen drei Stockwerken des Vorderhauses und Seitenflügels wurden zertrümmert. Mehrfach hob sich die Zimmerdecke einige Zentimeter. Auch in den Nachbarhäusern sprangen die Fenster entzwei. — Zu dem Rothe - Schwindel wird noch gemeldet: Ter Gärtner Döhring, Vater des Schwiegersohnes der Frau Rothe, bekannte auf Anfrage von privater Seite, daß er schon seit Jahren von dem Humbug der Rothe gewußt, aber dazu geschwiegen habe, weil die Rothe ihren Unterhalt davon bestritt.
* Bern, 10. März. Von dem prachtvollen, Hellen Wetter, das hier Ende letzter Woche herrschte, verlockt, trat Samstag früh Dr. Hagen, Kurarzt in Adelboden (Berner Oberland) mit einem gewissen Clark aus Interlaken eine Skitour ans ben Simmert en grat (2615 Meter) an. Der Aimnertengrat ist zwischen Lenk und Adelboden gelegen. Die beiden Skifahrer schlugen verschiedene Wege eiu; Hagen wählte, wie es scheint, den schwierigeren. Infolge des plötzlichen Witterungsumschlages — seit gestern schneit und stürmt es gewaltig in den Bergen — sah sich Clark zur Umkehr gezwungen. Dr. Hagen blieb a us. Sonntag früh wurden nach ihm unter Leitung von Dr. med. Biehli (Frutigen) zwei Expeditionen ausgesandt. Beide sind erfolglos nach Adelboden zurückgekehrt. Von Lenk aus ging heute eine dritte Expedition ab, deren Resultat augenblicklich noch un- bekannt ist.
* Salzburg, 10. März. Der bayerische Bahnassistent Friedrich Koch, welcher eine Tour auf den Hochtrohn unternommen hatte, wird vermißt. Man oermutet, daß er abgestürzt ist. Zwei Hilfs-Expeditionen sind abgegangen.
• Tri e st, 10. März. Bei vollständig heiterem Himmel erhob sich heute früh ein fürchterlicher Südwest mit hohem Wellengang. Sämtliche Hafenanlagen sind völlig überschwemmt. Alle im Hafen besindlichen Schiffe gerieten in große Gefahr. Die Spitze des Molo Sartorio wurde von den Wellen weggeriffen. Die Straßenbahn mußte ihren Betrieb einstellen. In Pirano sind mehrere Schiffe in Gefahr. Hilfe ist nach dort gesandt.
Handel und Uerkehr. Volkswirtschaft.
— Diskontogesellschaft. Das Jahresergebnis findet in ben meisten Berliner Blättern eine im ganzen günstige Beurteilung, und wenn man die außergewöhnlichen Vorgänge, die das vergangene Jahr mit sich gebracht hat, m Erwägung zieht, so können die Aktionäre auch zufrieden sein. Für zweifelhafte Forderungen wurden 525 681 Mk. abgeschrieben. Auf neue Rechnung werden 223 842 Mk. vorgetragen. Das abgelaufene Jahr war das 50. seit Errichtung der Bank. Daß die Erweiterung des Geschäftes eine nutzbringende zu werden verspricht, zeigt sich schon aus der Zunahme der Depositen, dieselben sind von 47,9 Millionen auf 75 Millionen gestiegen. Die sonstigen Kreditoren haben eine Steigerung von 132,8 auf 148,8 Millionen erfahren. Allerdings sind auch die Debitoren in die Höhe gegangen und zwar von 181 auf 196 Millionen Mark. Das Verhältnis der flüssigen Mittel der Bank zu ihren Verpflichtungen hat sich gebessert. Die Besserung der Kurse im laufenden Jahre hat die Bank zur Realisierung eines beträchtlichen Teils der Effekten benutzt. Die Mitteilungen über die Kapitalserhöhungen, von denen wir auch Notiz genommen haben, beruhe»: nur aus Vermutung. Es ist durchaus noch nicht feststehend, ob dieser Punkt auf der Tagesordnung der am 19. d. M. stattfindcnden Aussichtsrats-Sitzung stehen wird.
— ElektrtzttätSgesellschaft Schuckert. Die Gesellschaft Hai vor dem Reichsgericht einen bedeutsamen Patentprozeß gegen die British Westinghouse-Company in London, der wegen eines Patentes auf Wechselstromzähler geführt wurde, gewonnen.
Spielplan der vereinigte« Frankfurter StadUheater.
Opernhaus.
Mittwoch ben 12. März*): 6. Abonnements-Konzert unter Mitwirkung der Frau Lydia Jllyna. Donnerstag den 13. März: „Die Afrikanerin " Freitag den 14. März geschloffen. Samstag den 15. März: „Die Maienkönigin." Hierauf: „Feuersnot.". Sonntag den 16. März, nachmittags halb 4 Uhr: »Das süße Mädel". Abends 7 Uhr: „Unbine". Montag ben 17. März geschlossen.
Schauspielhaus.
Mittwoch den 12. März: Zum ersten Male wiederholt: „Wiederfinden." Donnerstag ben 13. März: „Das Glück." Freitag ben 14. März: „Alt-Heidelberg." Samstag den 15. März: „Wiederfinden." Sonntag ben 16. März, nachmittags 3 Uhr: „Alt- Heibelbcrg. Abends 7 Uhr: „Hofgunst." Montag den 17. März, abends halb 8 Uhr: Gastspiel des Herrrn Coquelin mit dem Ensemble des Theaters de la Porte St. Martin: „Cyrano von Bergerac."
* ) Anfang, wenn nicht anders bemerkt, abends um 7 Uhr.
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