Ausgabe 
10.2.1902 Drittes Blatt
 
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Derurtheilung nicht mildern lassen, aber angesichts dieser Statistik ist es für das Reichsjustizamt nicht möglich, die Kinder zwischen zwölf und vierzehn Jahren von der strafrechtlichen Veranrwortung frei zu machen.

Abg von Dzicmbowski-Pomian (Pole) meint, wir hatten eine gute Civiljustiz und eine schlechte Strafjustiz. Be­sonders sei das Protokollverfahren im Strafprozeß zu tadeln. Es sei ein öffentliches Geheimniß, daß tüchtige Juristen in die Cidill kannnern, weniger befähigte in dfe Straftammern kämen. Assessoren sollte man überhaupt nicht zur Strafpflcge hcranziehen. Ties widerspreche dem Gcrichtsvcrfassungsgesctz, das ausdrücklich sage, daß die Rechtspflege durch unabhängige, unabsetzbare Rickuer er­folgen solle. Die Judikatur der Gerichte stehe oft im Widerspruch mit dem Volksbewutztsein. An den Duellen seien auch die Gerichte mitschuldig, die Beleidigungen viel zu milde .bestrafe.

Staatssekretär Dr. Riebcrding weist gegenüber einer Be­merkung des Abg. v. Dziembowski darauf hin, daß es durch das Reichsvcrfassungsgesetz den Einzelstaaten gestattet sei, gewisse pri- vatrcchtlichc Sachen anderen Behörden als den zuständigen Ge­richten zu überweisen; eine Ucbersicht über die einschlägigen Be­stimmungen werde den, Hause so bald als möglich zugehen. Gegen­über den Bemängelungen der Praxis der Gerichte ist daran zu erinnern, daß Gesetzesverletzungen der Revision unterliegen. Daß die Richter nicht gern in die Strafkammer cintreten, ist bis zu einem gewissen Grade richtig; die Verwaltung trifft aber des­wegen kein Vorwurf. Ich kenne verschiedene preußische Justiz­minister, die sich bemüht haben, dem ein Ende zu machen.

Abg. Dr. Müller-Mcinin.qen (steif. Vp.): Ich möchte die Hoffnung ausdrückcn, daß die Aufhebung des fliegenden Gerichts­standes bald erfolgt. Ferner erfordert die öffentliche Meinung dringend die baldige Neuregelung des Zcugnißzivanges. Man muß doch sagen, daß jedes Gesetz unmoralisch ist, das eine Handlung verlangt, die gegen die.gute Sitte verstößt. Selbst ein Staats­anwalt hat kürzlich in einem Plaidoyer sehr scharf gegen einen Redakteur gesprochen, der das Redaktionsgeheimniß gebrochen hatte. Die ganze Presse verlangt die Aufhebung des Zcugniß- zwanges. Weiter muß die Entschädigung unschuldig Verhafteter endlich geregelt werden. Ein reicher Gerber, der 300 000 Mk. Vermögen hatte, wurde unter dem Verdacht der Brandstiftung ver­haftet, verurtheilt, aber später im Wiederaufnahmeverfahren frei- gesprochen. Er war inzwischen ein armer Mann geworden; als er aber Entschädigung verlangte, wurde ihm gesagt: Seine Ver­armung sei nicht durch die Vcrurtheilung, sondern schon durch die Verhaftung veranlaßt. Deshalb wurden ihm nur 2000 Mk. Entschädigung angeboten. Das empört doch das öffentliche Rechts- gcfühl. Der Fall Bredenbeck scheint mir beschämend für unsere Rechtspflege zu sein. Ker Mann war Redakteur und mußte als

solcher anständig behandelt werden. In Dortmund handelt es sich nach den Mittheilungen des Oberbürgermeisters Schmieding um ein vollständiges allgemeines Fesselungs-System. Tas plein pouvoir der Polizei auf diesem Gebiet muß aufgehoben werden. Es handelt sich nicht um einen einzelnen Fall. Der Polizei scheint übcrhauvr die Achtung vor dem höchsten Rechtsgut des Menschen, der Freiheit in hohem Grade abhanden gekommen zu sein. Hier kann Wandel nur durch ein Neichssrrafvollzugsgesetz geschaffen werden. Unsere deutschen Gefängnisse sind zum großen Thcil Brutstätten des Lasters und des Verbrechens; allerdings hat Baiern in letzter Zeit viel zur Besserung gethan. Die Prügelstrafe muß auch im Strafvollzug abgeschafft werden; ich kann mich in dieser Frage dem Abg. Oertel, der doch sonst so sanfter Gemüthsart ist, nicht anschließen. Ich möchte den Staatssekretär fragen, ob es wahr ist, daß ein deutscher Fürst zu Gefängniß verurtherlte Kinder zu Prügelstrafe begnadigt hat. Soweit kann doch das Begnadigungsrecht nicht gehen, daß auf diesem Wege Strafen ein­geführt werden, die das Reichsstrafgefetzbuch nicht kennt. Ein deutsches Gericht hat im Jahre 1902 die Antwort Tolstois an den heil. Synod auf feine Exkommunikation wegen Beschimpfung der christlichen Kirche beschlagnahmt. Das ist um so beschämender, als diese Schrift in Rußland in Hunderttausenden von Exemplaren verbreitet ist. Das ist in Leipzig geschehen, in der Stadt der größten Helle, die also hier russischer war als Rußland. (Heiter­keit.) Was soll es überhaupt für einen Sinn haben, eine solche einzelne Schrift zu beschlagnahmen, die nur ein dürftiger Auszug der gesammten Lehre Tolstois ist. Daß so etwas möglich ist, liegt an der Fassung des § 166 des Strafgesetzbuchs. Allerdings ist das Strafgesetzbuch hier reformbedürftig; ich bezweifle aber, daß der Abg. Grüber gerade hier mir zustimmen wird. Vorläufig würde eine Reform des Strafgesetzbuches ein Spielen mit dem Feuer sein. Warten Sie noch etwas; die Linke muß noch viel stärker werden, damit wir Ihnen mehr die Zähne zeigen können. (Lachen rechts.) Zunächst müssen einzelne Bestimmungen geändert werden; ich meine die Paragraphen über Majestätsbeleidigungen und über den Zwei­kampf. Der Fall Bennigsen und Falkenhagen hat den Becher der Entrüstung im deutschen Volke überschäumen lassen. Während Herr v. Bennigsen auf der Bahre lag, war Falkenhagen in Berlin und trieb sich mit Dirnen bei Sekt und Austern herum! Wenn ein solcher Mensch schließlich mit Festung, einer Strafe, die gar keine Strafe ist, bestraft wird, so kann man sich nicht wundern, wenn man im Volke von Klassenjustiz redet. Diesem Duell-Unfug muß endlich entgegengesteuert werden. Wie harmonirt diese Strafandrohung mit den Strafen, die über Arbeiter wegen irgend welcher Exzesse verhängt werden? Ueber die Verfügung des preußischen Justiz­ministers Betr. die Gewerkschaft, die der Abg. Heine erwähnte, kann auch ich nur mein Befremden aussprechen. Es giebt doch auch

schwache Richter; es besteht die Gefahr, daß sich doch auch einzelne Richter durch solche Verfügungen beeinflussen lassen. Derjenige hat Scheuklappen, der leugnet, daß das Vertrauen zur Rechtsprechung abnimmt. Wir bitten den Staatssekretär, die Reformen nicht zu verschieben, die zur Hebung des Ansehens unserer Justiz nöthig sind.

Staatssekretär Dr. Rieüerding: Von mir hängt die Fortbil­dung der Gesetzgebung nicht ab; ich habe nur die Aufträge des Bun­desraths auszufuhren. Ob die Meldung über die Begnadigung zur Prügelitrnfe richtig ist, kann ich nicht mittheilen; ich habe keine Handhabe, hierüber Auskunft zu verlangen.

Abg. Heine (Soz.): Der Staatssekretär wies meine Aus­führungen über den Fall Bredenbeck zurück. Ich muß daran er­innern, daß es sich nicht um die Gerichte, sondern um die Polizei handelt. Ich habe auch nicht Personen kritisirt. Wenn es sich in allen diesen Fällen um Interna der Landesverwaltung handelt, was hat dann die ganze Reichsaufsicht für einen Werth? Der Staatssekretär ist über die Einzelheiten meiner Ausführungen hin­weggegangen. Nach meiner Meinung trifft die Schuld an dem Fall Bredenbeck die Gerichtsvcrwaltung. Wer daran schuld ist, ist aber schließlich Nebensache, die Hauptsache ist, daß solch Fall über­haupt Vorkommen kann, daß er hier noch vertheidigt wird und daß wir keine Garantien haben, daß sich ähnliche Fälle in Zukunft nicht wiederholen. Die Verbündeten Regierungen haben dadurch, daß sie sich über ein Reglement über den Strafvollzug geeinigt haben, die Reichsstrafgesetzgebung einfach ausgeschaltet. Zum Mindesten hätten sie uns ein Nothgesetz vorlegen müssen. Das Duell wird die Regierung nur dann aus der Welt schaffen können, wenn sie die Junker aus der Welt schafft. Sie wird aber nichts er­reichen, solange ste systematisch die Macht des Junkerthums stärkt. Die Custodia honesta sollte meiner Meinung nach nicht beseitigt, sondern erheblich ausgedehnt werden, namentlich auf Beleidigungen. Unsere Judikatur hat cs ja glücklich dahin gebracht, daß man Miß­stände, ^ohne sich eine Beleidigungsklage zuzuziehen, nur noch von dieser Stelle aus kritisiren kann. Eine schärfere Bestrafung der Beleidigungen würde unter den heutigen Verhältnissen jede Kritik unmöglich machen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Staatssekretär Niebcrding bemerkt, daß eine allgemeine Ver­fügung an die Justizbehörden, die Gefangenen zu fesseln, nicht vor­liege.

Das Haus vertagt sich.

Nächste Sitzung: M o n t a g 1 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Fort­setzung der zweiten Berathung des I u st i z e t a t s, Etat der P o st- und Telegraphenverwaltung.)

Schluß 5% Uhr.

Jas 25jährige Militärjubilarrm des Kaisers.

Potsdam, 9. Febr.

Heute Nachmittag fand hier die Feier des sirnfund- zwanzigsten Jahrestages des Eintritts des Kaisers in den aktiven Dienst des 1. Garderegiments zu Fuß statt. Am Vormittag wurde in der Garnisonkirche ein Gottesdienst abgehalten, bei dem Host und Garnisonprediger Keßler die Predigt hielt und an dem das Regiment mit den direkten Vorgesetzten, die ehemaligen Offtziere und eine Deputation ehemaliger Angehöriger des Regiments teilnahmen. Am Nachmittag traf der Kaiser auf dem Bahnhof ein unL> fuhr nach dem großen Exerzierhaus. Hier hatten sich schon die in Berlin und Potsdam anwesenden Prinzen versammelt, darunter der Kronprinz und Prinz Heinrich, sonne der Groß­herzog von Sachsen. Das Regiment war im offenen Viereck ausgestellt, derart, daß die 6. Kompagnie, bei welcher seiner Zeit der Kaiser eingetreten ist, die Schmalseite einnahm. .Auf dem rechten Flügel standen die direkten Vorgesetzten, die ehemaligen Offiziere des Regiments und die Herren des Hauptquartiers, auf dem Hufen Flügel eine aus 12 Herren stehende Deputation ehemaliger Angehöriger des Regiments. Zahlreiche andere ehemalige Angehörige des Regiments hatten innerhalb des Eingangs zum Exerzier­hause Aufstellung genommen. Um 3.30 Uhr begann der befohlene Regiments-Appell. Der Kaiser schritt die Front ab, während die Truppen präsentierten und die Musik den Präsentiermarsch spielte. Hierauf hielt der Kaiser eine Ansprache. Oberst von Plettenberg erwiderte mit einem dreimaligen Hurra auf den Kaiser. Die Musik spielte die Nationalhymne. Während sich das Regiment zum Parademarsch formierte, unterhielt sich der Kaiser mit zahlreichen ehemaligen Offizieren des Regiments. Es fand ein zweimaliger Vorbeimarsch statt, das erste Mal in Zügen, das zweite Mal in Kompagnie-Kolonnen. Hierbei waren der Kronprinz, Prrnz Eitel Friedrich, Prinz Friedrich Wilhelm und Prinz Friedrich Sigismund ernge- treten. Alsdann überreichte die Deputation ehemaliger Angehöriger des Regiments dem Kaiser ein Gesch enk, welches in einer etwa 40 Zentimeter hohen Nachbildung des Regimentsdenkmals auf dem Schlachtfelde von St- Pri­vat aus Marmor und Silber besteht- Brauereibesitzer Ja­cobsen aus Kiel verlas die Glückwünschadresse. Zu dieser Gabe haben über 3000 ehemalige Angehörige des Regi­ments Beiträge geleistet- Der Kaiser dankte und unterhielt sich kurze Zeit mit den Herren. Er sprach hierauf jedem einzelnen der ausgestellten ehemaligen Regiments-Ange­hörigen an und begab sich etwa um 4y2 Uhr mit dem Kronprinzen, den Prinzen Heinrich und Friedrich Eitel nach dem KabinettShaus und von da in das Potsdamer Stadtjchloß. Heute abend fand im Regimentshause des Ersten Garde.Regiments zu Fuß ein Diner statt, an dem der Kaiser teilnaym und nach welchem eine Festvorstellung von Offizieren des Regiments veranstaltet wurde. Auch die Deputation el)emaliger Angehöriger speiste im Kasino. Anläßlich des heutigen Tages sind eine Reihe von Aus­zeichnungen und Beförderungen erfolgt- Prinz Eitel Friedrich wurde zuiu Oberleutnant befördert-

Ter Prinz-Regent Luitpold von Bayern hat an den Oberst Freiherrn v. Plettenberg nachfolgendes Tele­gramm gerichtet:

Dem 1- Garde-Regiment zu Fuß spreche ich zu seinem heutigen Ehrentage, dem Tage, an welchem vor 25 Jahren der Kaiser den Dienst im Regiment angetreten hat, meinen herzlichsten Glückwunsch aus- Möge das Regiment, welches mit Stolz und Freude sich rühmen kann, daß in jener Zeit der Grund zu all der Fürsorge und all dem tiefgehenden Interesse des Kaisers für die Armee gelegt wurde, wie bisher, so auch in Zu­kunft sich der besonderen Huld und Gnade des Kaisers zu erfreuen haben."

Aus Stadt und Land.

(Der Abdruck der unter dieser Rubrik befindlichen Original-Nachrichten 'N nur unter genauer Quellenangabe:Gieß. Anz." gestattet.) Gießen, 10. Februar 1902.

** Landgerichtsdirettor und Oberstaatsanwalt.

Se. K. H. der Groß Herzog haben Allerg-nädigst geruht, am 8. Februar den Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht der Pro­

vinz Obcrhessen Dr. Gustav Güngerich zum Landgcrichts- direktor und den Landgerichtsrat bei dem Landgericht der Pro­vinz Starkenburg Franz v. Hessen zum Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht der Provinz Oberheffen mit Wirkung vom 16. Februar 1902 zu ernennen.

**Hessische Volkspartei." Wie denN. H. Vbl." von unterrichteter Seite mitgeteilt wird, hat sich in derZweiten Kammer der Stände bereits vor einigen Monaten eine neue Gruppierung vollzogen, die demnächst an die Oeffentlichkeit treten soll. Eine Anzahl Vertreter ländlicher Bezirke sind nämlich zu der sog.Hessischen Volkspartei" zusammengetreten. Es sind dies die Herren Joutz, Bähr, Leun, Ripper, Ohl, Brauer, Köhler, Korell, Schmalbach und Wolf. Einige andere Abgeordnete sollen der Partei wohl­wollend gegenüberstehen, ohne daß sie sich bis jetzt zum Bei­tritt entschließen konnten.

Aer Kasseler Treöerprozeß.

VII.

Kassel, 8. Februar.

In der heutigen Vormittagssitzung stellte der Vor­sitzende des Dortmunder Bankvereins, Brand, den An- gellagteu Schulze-Dellwig und Otto ein günstiges Leu­munds-Zeugnis aus. Der Dortmunder Bank-Verein habe der Trebcr-Gesellschast von Anfang an unbegrenzten Kredit ein geräumt und erst später, als die Zeitungsangriffe immer schärfer wurden, habe man beschlossen, das als gut angesehene Geschäft fahren zu lassen. Schließlich be­stätigte der Zeuge dem Verteidiger Justizrat von Gordon, daß bei Aktiengesellschaften sehr oft von Anfang an hohe Dividenden bezahlt würden, um Kapital herein zu bekom­men. Als Verwalter des Vermögens des Angeklagten Her­mann Sumpf wird Rechtsanwalt Dr- Weis-Kassel ver­nommen. Der Gesamt-Betrag der Aktien war, soweit sie im Depot für Hermann Sumpf waren oder zu seiner Ver­fügung standen, 479 alte und 1593 junge Treber-Aktien. Mas den Verkauf von Treber-Aktien anbetreffe, so seien die letzten Treber-Aktien im Dezember 1900 verkauft wor- den, jedoch seien noch nach wenigen Tagen wieder neue Ankäufe erfolgt, anscheinend nur, um die damaligen Kurse auszunutzen. Im Jahre 1900 seien allerdings große Ver­käufe von Aktien vorgenommen worden, ebenso im Fe­bruar und März 1901. Diese Verkäufe deuteten jedoch keineswegs darauf hin, daß die Aktien deshalb verkauft wurden, um sie um jeden Preis los zu werden- Auf Beftagen des Justizrats Dr. Harnier äußert sich Zeuge noch über den persönlichen Verkehr mit Stumpf. Er habe die Ueberzeugung gewonnen, daß Sumps von geradezu fabelhaftem Optimismus beseelt war. Er äußerte dem Konkurs-Verwalter gegenüber, sich ja nicht mit dem Kon­kurse zu überstürzen. Die Sache sei halb so schlimm; es werde wohl noch gut gehen und er werde wohl bald wieder aus der Heft entlassen werden. Sumpf war übri­gens mit Geschäften überlastet- Im übrigen bestätigte Zeuge noch, daß Sumps auch nach Zusammenbruch der Leip­ziger Bank glaubte, die Aktien der Treber-Gesellschast an­kaufen zu sollen. Er wollte mit riesigen Summen ein­greifen, zu einer Zeit, wo jedem andern Beteiligten be­reits die Augen geöffnet waren. Hierauf wird Kaufmann Lieb an ein er aus Vutna in der Herzegowina vernom­men, der Geheim sekretär Schmidts war und von der Verteidigung geladen ist. Er bekundet, daß Schmidt die ganze Geschäftsführung allein in der Hand gehabt habe. Tie Unterschriften unter den Korrespondenzen seien vom Auffichtsrat ohne Prüfung der Schriftstücke im blinden Vertrauen auf ihre Richtigkeit vollzogen worden- Die Bilanzen und Geschäftsberichte habe Schmidt ebenfalls selb­ständig bearbeitet- Später habe sich Schmidt die Sachen 'nochmals vorlegen lassen und die Berichte ausgebessert. Auch wenn die Sachen schon gedruckt waren, habe Schmidt noch Veränderungen daran vorgenommen imd den Neu­druck bewirkt- Ter Zeuge ist der Ansicht, daß der Auf­sichtsrat niemals von diesen Vorgängen Kenntnis erhalten habe. Ueber die Verbindung mit der Finanz- und Han­dels-Zeitung weiß der Zeuge nur zu sagen, daß der Bankier Hugo Lölvy, Redakteur Rosendorfs und andere Personen längere Zeit mit dem Direktor Schmidt allein

Konferenzen gepflogen halten- Es sei davon die Rede gewesen, englisches Kapital aufzunehmen. Ter Zeuge be­zweifelt, daß Schmidt mit dem Aufs.chtsrat über diese Konferenzen sich eingehend ausgesprochen habe- Schmidt sei dazu viel zu selbständig gewesen-

Es folgt die Verlesung einer Reihe von Briefen, welche wie die Anklage behauptet, ergeben soll, daß die An­geklagten den schlechten Stand der Gesellschaft genau kann­ten und Kenntnis hatten von der unwahren Darstellung der Bilanz, sowie daß manche Konti mit ihrem Wissen und Willen unrichtig dargestellt waren- U. a. wird ein Brief Ottos an Schmidt verlesen, in dem Otto seine aufrichtige Freundschaft für Schmidt fcetont und hervor­hebt, daß er mit ihm stets durch dick und dünn gehen werde. In einem anderen Briefe bezeichnet Schulze-Dellwig die Leipziger Bank als ein Schreck-Gespenst, das ihm schlaflose Nächte bereite- Ju einem Briefe an Schulze-Dellwig ersucht Schmidt diesen um Einsendung von Aecepten in Höhe von 200 000 Mk. und 100 000 Mk., die Schmidt zu der Leipziger Bank in Depot geben wollte, um die Bilanz der Treber-Gesellschast günstiger zu gestalten.

Neueste Meldungen.

Originaldrahtmeldungen des Gießener Anzeigers.

Berlin, 9. Febr. Ueber die Aeußerungen des Kaisers gegen das Gesundbeten erhält dieNat.-Ztg." vom Polizeipräsidenten von Wind he im eingehende Mitteilung. Darnach bestätigt es sich, daß Generalsuperindent Faber und Polizeipräsident von Windheim keine Audienz beim Kaiser hatten, um über Maßregeln gegen Obskurantismus Vortrag zu halten. Vielmehr waren die Herren am Donnerstag zur Abendtafel beim Kaiserpaar geladen. Während derselben lenkte der Kaiser das Gespräch auf das Gesundbeten. ©r hatte hierüber erschienene Artikel mit vielem Interesse gelesen und äußerte sich sehr mißbilligend über den ganzen Unfug. Auch die Kaiserin und General-Oberst v. Hahnke beteiligten sich in gleichem Sinne an dem Gespräch. Auf die Frage des Kaisers, ob Herr von Windheim irgendwelche Maßregeln gegen den Unfug ergreifen wolle, erwiderte- dieser, er halte es für richtiger, vorläufig nichts- in der Sache zu thun, da er fürchte, der Gesell­schaft nur Reklame zu machen, wenn er bei einem Vorgehen, nicht aus der ganzen Linie den Erfolg für sich habe. Bev den wiederholten Niederlagen, welche diese Gesellschaft jetzt in der Stadtverordneten - Versammlung, im Reichstage und in der Presse erlitten habe, dürfte man hoffen, daß ein ent­scheidender Rückgang bald eintrete. Der Kaiser, der sich in der Frage sehr unterrichtet zeigte, sprach die Ablehnung des ganzen Obskurantismus aus und pflichtete der Anschauung des Polizei - Präsidenten bei, indem er meinte, man dürfe, wenn man dem Hebet abhelfen wolle, keine Märtyrer schaffen. Nach demLok.-Anz." ist der Kaiser entschlossen, diesem Unwesen energisch entgegenzutreten. Es verlautet jetzt sogar, daß denjenigen Personen am Hofe und in der Gesellschaft, die sich mit derlei Dingen befassen, die Willensmeinung des Kaisers in sehr bestimmter Form zum Ausdruck gebracht werden soll.

Stuttgart, 9. Febr. Die Abgeordnetenkammer nahm heute mit 66 gegen 9 Stimmen einen von allen Parteien unterzeichneten Antrag an, durch den die Regierung ersucht wird, im Bundesrat für die Gewährung von Reichstags- diäten einzutreten. Ministerpräsident v. Breitling erklärte, daß die Regierung in der vorliegenden Frage dem Bevoll­mächtigten des Bundesrats Instruktionen bisher nicht erteilt habe, daß sie aber mit anderen Staaten in Verhandlungen darüber eingetreten sei. Die Kammer der Standes- Herren nahm einstimmig das Abkommen mit der Reichs- Postverwaltung zum Zweck der Einführung einheitlicher Postwertzeichen an. Hierauf wurde der Landtag auf, unbestimmte Zeit vertagt.