Ausgabe 
8.10.1902 Zweites Blatt
 
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fr tu ar an jenem Abend angetrunken gewesen, aber er habe icher genau gewußt, was in jener Nacht passiert sei. Loth

könne sehr viel geistige Getränke vertragen, er werde nicht

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giertentag des Hessischen Athleten - Verbandes findet am

12. Oktober, vormittags 10 Uhr, in Marburg statt. Der

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Eichelsborf war der Angeklagte wegen Ueberlrelung des yi|d)eici- gefeyes durch Ttrasbcschl nt Strafe genommen ro*ben, das Schöffengericht Halle den Angeklagten freigesprochen, die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen dleses Erkenntnis hat heute Erfolg

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** Hessischer HandclSkammcrtag. Am 12. Oktober findet in Mainz ein Hessischer Handclskammertag mit folgender Tagesordnung statt: 1. Ausführung des Handclskanimer- gesctzes. 2. Geschäftsordnung für den Hessischen Handels­kammertag. 3. Feststellung von Grundsätzen für die Ver­teilung des Staatszuschusses zu den Rosten der Handels» kainmern. 4. Kaufmännisches Fortbildungsschulwesen und

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eAiiä tztadt und Lund.

Gießen, den 8. Oktober 1902.

Gedenktage. Vor 40 Jahren, am 9. Oktober 1862, wurde Otto v. Bismarck zum preußischen Minister­präsidenten ernannt. In deni Augenblicke, da die Kunde da­von sich durch Deutschland verbreitete, brach in der Presse eine Bewegung los, als wäre ein großes, öffentliches Unglück geschehen. Mit dem Namen Bismarck erhob sich aus ver­gangenen Tagen ein Gespenst: der Abgeordnete Bismarck, der verlorene Sohn Deutschland" aus den Jahren 1847öl.

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von Barcelona, dem Chefredakeur des ,Lmparcial", Ortega Munilla, der Barges Absetzung verlangt hatte, statt. Beide blieben unverletzt, die Sekundanten erklärten nach zweimaligem Kugelwechsel bie Sache für beendet.

* Rom, 7. Okt. Der Minister des Innern Twlitti setzte den Gefängnisdirektor Don Bologna ab, wegen schlechter Ueberwachung der Gräfin Bon mar tin i, die mit Dr. Murri korrespondieren Sonnte.

* Wien, 7. Ott. Tie Polizei verhaftete hier einen jungen Mann, der sich als Prinz von Broglie ausgab und zahlreiche Pr elle r eien verübt hatte. Die Polizei ermittelte jedoch, daß der Betreffende der Sohn eines Hotel­besitzers in Griudelwald sei und von verschiedenen Gerichten wegen Zechprellereien verfolgt wird.

* Newyork, 7. Okt- Ein Telegramm aus Manila meldet, daß am 25. September zahlreiche Erdstöße in Guam stattgefunden haben, durch welche dieMarinckasemen und andere Gebäude zerstört wurden.

* Selbstmord eines Offiz erst. Ncach einem Telegramm der ,^t. Ztg." aus Hildesheim hat sich daselbst Leutnant Bensen vom dortigen 59. Jnf.-Rcgt. in der Kaserne des Regiments erschossen.

* Ein furchtbares Brandunglück hat sich, wie aus Petersburg depeschiert wird, in dem südrussischen Ort^ T e t u e s ch i ereignet. In der Ki r ch e n s ch u l e für Mädchen brach Feuer aus, welches so schnell um sich griff, daß nur ein Teil der Schülerinnen gerettet werden tonnte. 14 Kinder fanden den Tod in der Flammen. -

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V°-°nst°»ung v°n A-'sbi-->ungSru-s°n für L-h-e- an den "S!

Kaufrnannsichcn Fortbildungsschulen. o. Stellungnahme m und der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe von 1ö0 Mk. der Zolltanffrage im Hinblick auf die Beschlüsse zweiter Lesung event. 10 Tage Haft und m die fänulichen Kosten verurteilt. ... der Zolltarifkommission des Reichstags. 6. Tie in Aussicht Angeklagte i|t selbstänbiger weiter eines Unternehmens zum Im- genammene r-.ch-g-s-tzUch° Abkürzung d« Arb°üs,°.. und S&ÄSÄÄÄXÄ Verlängerung der Mittagspausen für Arbel.erinnen über itanb bedeutenden Schaden zugefügt. Uebngcns find deshalb auch 16 Jahre. 7. Errichtung einer Reichsbankhaupt- schon mehr Bestrasiulgcn, ,venu auch nicht des Angeklagten erfolgt stelle in Hessen. 8. Bedeutung der Handelskammern als linöoLUlt auch wieder Anzeigen erdoben sein.

Vertretung von Handel und Industrie. 9. Uebcrnuttelung

der Eisenbahnfahrplanentwürfe an die Handelskammern. Ivf uJCJJunß.

10. Frislbeineffung für Anträge auf gemeinsame Beratung Paris, 7. Lil Ter Präsident oes Zentralkomitees der von Einkäufen allgemeiner Bedeutung durch den Hessischen ?°^"^uben Ura.ikre.chs teilte m Beantwottung eines Schrei- . ... . ä .. jrV er! , bens des Generalfekretars der Vereinigung der Bergarbeiter. Eoue,

Handcl^kainmertag. 11. Ucbermiüclung vertraulicher Rach, diesem mti, es sei zwecklos. Telegiene der Arbeitgeber namhaft zu richten über Handelsbeziehungen Deutschlands zmn Ausland machen, welche nut den Delegierten der Arbeuer über fragen an die Handelskammern. Die hiesige Handelskammer wird ocihaubeln sollten, mit denen die Behörden befaßt seien, besonders ihre beiden Vorsitzenden, sowie den Syndikus als Vertreter ?ltC Aiifchauuriaen der Arbeitgeber b^annt seien. Ter Aus-

1 stand sei ausgebrochcn, ohne dav mmi das Signal dazu abgewarlet

etusenoen. jhabe, oder Gründe für betreiben anaab.

gehört, und als sie danach schauten, die Polizisten mit gezogenem Sabel auf den Hof einbringen gesehen haben. Als Winter er­mordet wurde, sei sie im Lewy'schen Hause als Aufwärterin thätig zewesen. Es ist behauptet worden, daß Frau Lewy am 11. März )er Zeugin gesagt habe, daß sie nicht in den Keller hinuntergehen dürfe, um Kohlen zu holen. Die Zeugin bestreitet unter ihrem Eide, daß ein solcher Auftrag der Frau Lewy gefallen sei. Sie habe am Mordtage wie gewöhnlich um 8 Uhr das Lewy'sche Haus verlassen und bis dahin nichts Ausfälliges bemerkt; sie ei am Moiitag früh in den Keller gegangen und habe dort auf­geräumt, sie habe dabei auch in den Lewy'jchen Keller hineinsehen können, aber nichts Ausfälliges bemerkt.

Hierauf wird die Verhandlung aus morgen vertagt.

ihm gesagt werden, er möge sich vorsehen. Er solle Könitz ver- Zu den Landtagswahlen. AuS Mainz wird lassen: wenn er dableibe, kriegen sie ihn doch. Tie Mitglieder der gemeldet: Gestern abend fand hier wegen der bevorstehenden riÄ Ä, ^ftna0ÄtieU»Ä Land.-güwahl -w.jch-n Stdrttem ,s°mtt,ch°r Parteien,

runbungen vernommen wird, erklärt die letzteren von Anfang bis mit Ausnahme des Zentrums, eine Besprechung statt. Die au Ende Wort für Wort für erfunden. Er habe nie in feinem Sozialdemokraten, die bisher bie Inhaber der beiden Laden ein Gespräch über Ernst Winter gehabt. Er bade weder hiesigen Mandate waren, wurden um Auskunft angegangen, bÄn?XÄÄ °b r.e b-r-,t seien °,n M-nd-t abzageben. Sie tehnten d,°-,

als vollständig unwahr. Kein Körnchen Wahrheit liege ihnen zu wie es vorauszusehen war, mit Entschiedenheit ab.

Grunde. Tie gleiche Aussage macht Franziska Meyer. (Die Hessischer Athleten-Verband. Der 7. Dele- Tochter Jenny ist vor einiger Zeit gestorben.) Die Zeuginnen - ---- ----- '

Meyer werden vereidigt. Auf die Vernehmung der Frau Meyer wird allseitig verzichtet. Hierauf wird als Sachverständiger Ge- _ ri richts.Ehemcker Dr. Bischoff vernommen, dem die ausgefundenen Erste Stemm- und Ringklub Bietzen nimmt, vettreten durch Kleider des ermordeten Winter zur Untersuchung über- drei Delegierte, an den Beratungen teil.

geben worden waren. Tr. Bischoff äußert sich über bie vor- ** Ein gutes Geschäft macht zur Zeit die Okmeinbt 1RÜddingLhaus-n. Bciannllich sind V-chantürngen locenchenbtut herruhren und dem Vesunde nach in d i e . r; * i , . - ...

Kleider hineingekommen sind, während der Er- ^gen Anlegung eines Militär ubungs platz es m mordete sie noch auf dem Leibe trug. Des Weiteren der Gemarkung dieser Gemeinde im Gange, die möglicher- giebt der Sachverständige fein Gutachten ab über die Sperma- weise die Auflösung der Gemeinde zur Folge haben, stecken an Weste und Hose. Tie Kleider, die sonst sauber waren, In diesem Falle müßte natürlich auch über das vorhandene wiesen an diesen Stellen deutliche Spermafleckeu auf. Nach der Gemeindevermögen, in erster Linie wohl zu ganzen Sachlage ist es wahrscheinlich, wenn auch nicht erwiesen, Gun st en der Lrtsbürger, Verfügung getroffen wer- ®Znor«fUnJ! Ln Augenblicke geschlechtlichen Genusses ^en. In der angenehmen Hoffnung, seinerzeit hierbei eine oltive Rolle zu spielen, tritt nunmehr eine ganze Reihe

sich nochmals über die Spermastecken. Nach feiner Ansicht wiesen ,ir,, - ,

namentlich die verdächtigen Flecken auf der Weste daraus hin, daß von Personen nut Gesuchen um die Ausnahme als die Thal nach einem geschlechtlichen Akte volliührt lourbc. Aus pj *6 & ur. 9 c 1 ,an ^ie Gememde heran. -tie Idee an sich Befragen des Verteidigers Tr. Hahn lassen sich Bürgermeister wäre so übel nicht; nur schade, daß dabei außer acht ge Teditius und Staatsanwalt Schweigger über den Umfang der lassen ist, d die Verfügung über das Gemeinde- Haussuchungen aus, die vorgenommen wurden, nachdem die Kleider vermögen nicht anders als im Wege eines Spezial- ausgesunden waren. ... gesetz es wird erfolgen können, das selbstverständlich die

Hieran recht sich die Verlesung von Aussagen bcnenigcn Interessen der bisherigen Lrtsburger in

Zeugen, die tn der Mordnacht verdächtige Beobachtungen an dem vollem Umfana a e a en ü b e r benieniacn her Lewyschen Keller gemacht haben wollen. Darunter befindet sich ^ms rng Segeunver enjen igen öei

die Aussage des Hauptbelastungszeugen wider Lewy, des Arbeiters spekulativen J? e u a uj g l n o m tn e neu wahr en Alaslosf. Im Widerspruch zu seinen früheren Aussagen hat llinn und wahren wird, -tie Gemeinde erhebt nun em jetzt Masloff bekundet, daß er am 11. März bereits nachmittags Einzugs geld von 300 M k. für jebe Aufnahme und spazieren gegangen und in die Mauerstraße gekommen sei. Da hat dadurch eine recht ansehnliche Einnahme. Wünschen das Thor des Lewyschen Hauses nur angelehnt gewesen, sei er auf wir ihr noch recht viele Ortsbürgeranmeldungen im In­den Hof gegangen und habe durch die halb geöffnete Kellerthür teresse ihres Säckels!

mehrere Juden in dem Keller gesehen. Als er diese Männer be- Mainz, 7. Okt. El f t ausend Mar k ve r g e s s en. merkte, habe er sich in einem Verschlage versteckt und minbestens mei ber Lieieruna von Arbeiten an die Stadt ober bei eine Stunde dort gewartet. Bei seiner Entsernung vorn Hofe seien oer ^eierung von yrDenen an Die ötaDt, ooct bti die Juden noch im Keller geblieben. In der Nacht habe er bann sonstigen Lieferungen an dieselbe haben die Lieferanten stets die Lewy schwer belastenben Beobachtungen gemacht. In früheren eine Kaution zu stellen. Bet einer Reviswn von feiten der Aussagen hat Masloff diese Thalsachen nicht mitgeteilt. Als Stadt hat es sich herausgestellt, daß die Stadt Mainz noch Grund gibt er an, baß feine Frau ihm gesagt habe, er solle nicht in dem Besitz von 11000 Mk. Kautionen gewesen ist, die feit soviel reben, denn bie vielen Juben würden ihn noch reinlegen. Jahren von der Stadt verwaltet wurden, ohne daß die Rechtsanwalt Hahn beantragt auch die früheren Aussagen des Eigentümer der Gelder ihre Kautionen zurückgefvrdert dafür, daß sie mit dem Inhalt hätten. Unter diesen Beträgen befinden sich Summen bis enffmicht'Ufern Äagc 3 ^eremftimmen. Der Gerichtshof 1000 Mk. und verteilen sich die obigen 11000 Mk. aus

Eine längere Erörterung knüpfte sich an die Behauptung des R.-A. 40 Lieferanten rc.

Sonnenfeld, daß hn Masloffprozeß der Angekl. Bruhn alle -,, ....

Veranlassung gehabt habe, an der Aussage des Masloff zu zweifeln ^Uimillull£5.

und sie nicht gleich zu publizieren. Angekl. B r u h n tritt dieser n n»*

Behauptung entschieden entgegen und verweist u. A. darauf, daß r... e L1 ?U V in 0^^ Der­

er im Masloffprozeß beeidet habe, daß er dem Masloff geglaubt ^itnis^en lebende Rentiere Mohr und chr m den habe. Auf Befragen des Staatsanwalts Kanzow erklärt Kommissar fünfziger Jahren stehender ältester Sohn wurden heute früh Wehn: Ihm sei die Aussage Ataslosss von vornherein unwahr- in der Wohnung der ersteren tot aufgesunden. Tas Motir scheinlich erschienen. Dem Zeugen Wehn wirb die Frage vorgelegt, zur That ist noch nicht bekannt.

ob er bei einer Gelegenheit bie Angabe eines Zengen mit einer * Madrid, 6. Olt- Hier fand ein Pistolenduell KSnh1 ^^Äung, wie Quatsch oder dergl., begleitet habe, zwischen dem General Barges, dem Generalkapitän Präsident: Vielleicht ist Ihnen einmal der Ekel hochgestiegen - ~ - - ö - ' -

und Sie haben sich zu einer solchen Aeußernng hinreißen lassen.

Zeuge: Tas ist wohl möglich. Präsident: Ich muß sagen, daß jeder Mensch, der die Akten durcharbeitet, hin und wieder ver­sucht ist, sich an den Kopf zu fassen und sich zu fragen: Was ist doch in der Wett alles möglich l R.-A. Sonnenfeld: Hat Wehn nicht in einem Gespräch sich dahin geäußert, er habe gerade in Könitz aufgehört, Antisemit zu sein? Zeuge Wehn giebt zu, daß er in Könitz anderen Sinnes geworden sei.

Nach Verlesung der Aussagen der Frau Roß, der Frau Mas­loff und anderer Zeugen wird die Näherin Anna Roß vernommen. Sie ist die Tochter der wegen Meineides uenirieiüen Frau Roß; sie soll ausfagen können, daß eines Abends die Polizei unter Führung des Polizeikommissars Block mit blanker Waffe durchs Fenster in bie Wohnung ihrer Angehörigen eingedrungen ei und die anwesenden weiblichen Alitglieder gezwungen gewesen seien, sich in entblößtem Zustande den Blicken der Leute zu zeigen. Die Zeugin bestätigt dies nicht, sie weiß nur, daß sie eines Abends Krawall und Hepp-Hepp-Ruse aus der Straße

Der ttouitzcr Mord vor Gericht.

Berlin, den 7. Oktober 1902.

Im Prozeß gegen dieStaatsb.-Ztg." wurde heute in der Verlesung von Aussagen der kommissarisch vernommenen Zeugen fortgefahren, welche allerlei verdächtige Beobachtungen über em- jelne ^uben gemacht haben wollen. Längere Vernehmungen ver­anlaßte der Fall Alatthäus Aleyer. Verschiedene Personen wollen sich am 29. November 1900 int Laden des Meyer befunden gaben, um Einkäufe zu machen. Ta ici aus dem Hmterzimnier ein fremder Jude in den Laden gekommen und bie Familie Meyer sei ihm gefolgt. Frau Meyer habe zu den Leuten im Laden gesagt, dieser Alami sei nicht von der Steuer gewesen, es handle sich um eine Verschreibung zu einer Verschwörung gegen einen jungen Man u. Aus bie Frage, was mit dem jungen Alaune geschehen solle, habe Frau Meyer gcantiuortci: Um­gebt ad)! solle er nicht werden, aber o etwas ähnliches. Fräulein Jenny Meyer habe bann gesagt: Ernenn lemand von den anwesenden Leuten den Winter kenne, dann möge

so leichtvoll", und von einer sinnlosen Trunkenheit in jener Nacht könne beim Angeklagten keine Rede fein. Loth sei ein streitsüchtiger Mensch. Ter Bürgermeister Need von Nieder-Ohmen bestätigt, daß er vom Hörensagen wisse, daß Loth ein Trinker undDisputierer" sei. Amtsgerichts- rat Hörle, der als Vorsitzender die Schöffengerichtssitzung in Grünberg, gelegentlich welcher der falsche Eid von dem Angeklagten geschworen sein soll, geleitet hat, erklärt, daß, da dessen Bekundungen in direktem Widerspruch mit den anderen Zeugen der Vorfälle in jener Nacht stunden, er den Loth besonders ermahnt habe, die Wuhrheit zu sagen. Dessen Aussage habe ans chn den Eindruck gemacht, duß sie nicht den wahren Thatsachen entspreche. Loth leugnete verstockt, er machte den Eindruck eines Menschen, der sich vorge­nommen hat, von dem, was er einmal gesagt hat, nicht abaehen zu wollen. Daß Loth als Zeuge falsch geschworen habe, davon sei er, der Amtsgerichtsrat, fest überzeugt; ob er dies wissentlich gethan, darüber könne er sich in- deffen nicht äußern. Nach der Beweisaufnahme wird den Gefchworenen die Frage wegen Meineids vorgelegt und weiter wird die Milderungsfrage für den Fall der Be­jahung der Schuldfrage gestellt: Ob nämlich die wahrheits­gemäße Aussage dem Angeklagten eine Verfolgung wegen eines Vergehens oder wegen eines Verbrechens zuziehen konnte. Auf Antrag des Verteidigers formuliert der Ge­richtshof noch die Nebenfrage, ob fayrläsfiger Falscheid vor liegt.

Ter Vertreter der Staatsanwaltschaft, Gerichtsassessor Hetzel, nimmt hierauf das Wort zur Begründung der Anklage und führt u. a ans: Es sei ein trauriges Zeichen der Zeit, wenn in dieser vorliegenden Periode des Schwur­gerichts nicht weniger als fünf Anklagen wegen Meineids zur Aburteilung kommen. Es sei dies um so bedauerlicher, wenn man erwäge, daß in unserer Provinz vorwiegend eine Landwirtschaft treibende Bevölkerung wohne, und daß wir es nicht mit Bewohnern großer Städte zu thun hätten. Tie Statistik lehre uns, in wie erschrecklicher Anzahl die geschworenen falschen Eide zunehmen, nicht nur in den Städten, sondern auch auf dem Lande. Es sei unbestreitbar, daß der Respekt vor der Wichtigkeit und Heiligkeit des Eides in Abnabme begriffen fei. Es liege in der Natur der Sache, daß es sehr schwer fei, einen Meineidigen zu überführen, darum sei es Pflicht der Richter, wenn es sich um eine An­klage wegen dieses schweren Verbrechens handele, sehr ein­gehend und gewissenhaft alle Momente der Anttage zu prüfen, ob ein falscher Eid geschworen sei oder nicht. Der Ankläger lomnit nach Würdigung der einzelnen Momente zu dem Schluß, daß der Angeklagte wissentlich falsch ge­schworen habe und daß die Geschworenen die Schuldfrage sowohl als die ihrer Beurteilung unterbreitete Milderungs- srage zu bejahen hätten. Ein fahrlässiger Falscheid liege nicht vor.

Der Verteidiger Juslizrat Hirschhorn erklärt, er wolle dem Staatsanwalt nicht folgen, er wolle sich nicht auf das Gebiet der Statistik einlassen, sonst tonnte er den Geschworenen mit Zahlen dienen, die beweisen, in wie großer Zahl auf all die Anklagen wegen Meineids Freisprechungen erfolgen. Er wolle gleich von vornherein bemerken, daß er mit dem Staatsanwall einig gehe in der Frage, daß der Angeklagte einen fahrlässigen falschen Eid nicht geschworen habe, aber er behaupte auch, daß dieser auch eines Mein­eids nicht schuldig sei, wenigstens sei ein Beweis für die Schuld des Angeklagten nicht erbracht. Ter Verteidiger hebt alle Momente hervor, die dafür sprechen, daß bie Darstellung seines Klienten über die Vorfälle jener Nacht in dem Dorfe Nieder^Ohmen richtig sei. Jedenfalls seien die Angaben der beiden Becker und der beiden Schellhaas nicht unbedingt als wahr anzunehmen. Nach kurzer Rcchts- belehrung ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück, woraus deren Obmann, Fabrikant Trapp-Friedberg, den Wahrsprucl) verkündet, der auf n i ch l s ch u l d i g lautet wegen deS Meineids sowohl wie wegen fahrlässigen Falsch­eides. Der Gerichtshof sprach darauf den Angeklagten von Strafe und Kosten frei.

Gerichtssaal.

o. Gieße», 4. Oll. Strafkammer. Ten Vorsitz^führii Landgerichtsdirektor Tr. Güngerich, die Anklage vertrat Staats­anwalt Hoos. In der BerusungSstrassache gegen Karl Reit von Flensungen wegen groben Unfugs ist der Angeklagte nicht er" chienen. Tie Staatsanwaltschaft zieht bie von ihr gegen bas Ur­teil bes Schöffengerichts Grünberg eingelegte Berufung zurück uni wirb hieraus bie bes Angeklagten kostensäl11g verworsen. Ebenso wurde verworfen bie Berufung bes Angeklagten in der Strafsache gegen ben Lubwig von Schlitz, ba auch hier ber Angeklagte nicht erschienen war. Ferner hat keinen Erfolg b i e B e r u s u n g bes Privatklägers in ber Privatklagesache bes Frank von Gehlhar gegen Emnch I Eheleute baselbst gegen das freijprechenbe Erkenntnis bes Schöffengerichts Crtcnbccg. Die Prioatklage bezweckt Bestrafung, weil bas Rmb ber Angeklagten gegen bie Ehefrau bes Privatklagers beleibigenbc Aeußerungen ge* ihan hat unb zwar angeblich auf Geheiß seiner Etteni ober doch einer Mutter. Mangels Beweis erfolgt Freisprechung. In ber Strafsache gegen ben Geschäftsführer Otto Maye r von

Ult«. Strecke davon stehend bleibend, um sich, noch zu unter­halten, sahen sie, wie der Wirt den ettvas angetrunkenen Loth aus der Hausthür hinausbrachte, und wie dieser dann in der Richtung nach seiner Wohnung an ihnen vorbeiging. Georg Becker ging darauf nach Hause, und die anderen drei machten sich ebenfalls auf den Weg, um ihre Wohnungen zu erreichen, zu welchem Zwecke sie hinter Loth hergingen. Plötzlich JoII dieser vor dem Hause des Kaufmanns Loth stehen geblieben sein und sott den Dreien zugerufen haben: ,Hhr Spitzduben, Ihr Wildpretknapper, ^r Hunde fang er! Jyr geht mir nach; wenn mir einer zu nahe kommt, den mache ich nieder." Tie heute vernommenen Zeugen waren der Ansicht, daß der Angeklagte dabei eine drohende Haltung angenommen habe. Heinrich SchetthaaS wottte auf den Schimpfenden losgehen, wurde fedoch von Becker davon zurückgehatten, worauf Loth nach seiner Wohnung zu weiter ging. Als die beiden Schellhaas und chr Genosse Becker ihres Weges weiter gehend vor dem Hause ankamen, in welchem der Angettagte seine Wohnung hatte, stürzte dieser plötzlich auf die drei zu und gebrauchte wiederum die schon genannten Schkmpfworte und bemerkte weiter:Ihr paßt mir auf, kommt nur einer her, so steche ich ihn nieder." In dieser Situation will Becker zur Seite geeilt sein; er riß an einer Einfriedigung eine Latte ab und versetzte mit dieser dem Angeklagten einen Schlag, sodaß er zusammen­brach. Becker gesteht als Zeuge zu, er habe dem Gegner, als er schon am Boden gelegen, noch einen oder zwei weitere Schläge' mit dem Lattenstück versetzt. Tie Brüder Schell- Haas sowohl wie Becker gestehen zu, daß sie sich dann um den Verletzten in jener Nacht nicht weiter gekümmert hätten. Ter Wirt Langohr von Nieder-Ohmen schildert den Vorfall, öweit er sich in seiner Wirtschaft abgespielt hat, in Ueberein- timmung mit den anderen Zeugen. Ter Angeklagte sei