Ausgabe 
8.4.1902 Erstes Blatt
 
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Statistik des Konfesfionswechsels in Deutschland und Oesterreich.

Die statistischen Mitteilungen der Eisenacher Kirchen­konferenz für Deutschland und Oesterreich für die Jahre 1880 bis 1899 zeigen, daß die Häufigkeit des Konfessionswechsels im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte stetig zugenommen hat. Der Uebertritt vom Katholizismus zum Protestantismus ist in stärkerer Progression gestiegen als der Uebergang voni Protestantismus zum Katholizismus. Die Statistik der wirk­lich erfolgten Uebertritte ergiebt für die Jahre 1890 bis

1899 für

Deutschland:

Zum Protestantismus Aus dem Protestantismus vom Katholizismus: zum Katholizismus:

1890 . . 3105 1890 . . 554,

1891 . . 3202 1891 . . 442

1892 . . 3342 1892 . . 550

1893 . . 3532 1893 . . 598

1894 . . 3821 1394 . . 659

1895 . . 3805 1895 . . 588

1896 . . 4366 1896 . . 664

1897 . . 4469 1897 . . 705

1898 . . 5176 1898 . . 699

1899 . . 5549 1899 . . 660

Oesterreich:

Zum Protestantismus

vom Katholizismus: Austritt aus der

Augsb. Helo. Augsb. Helv.

Kons. Kons. Kons. Kons.

1890 . . 620 379 1890 ... 302 210

1891

. . 740

364

1891 .

. . 419

242

1892

. . 597

424

1892 .

. , 377

219

1893

. . 798

510

1893 .

. . 426

264

1894

. . 755

424

1894 .

. . 406

273

1895

. . 757

410

1895 .

. . 473

258

1896

. . 947

464

1896 .

. . 495

273

1897

. . 927

431

1897 .

. . 469

287

1898

. . 1181

417

1898 .

. . 469

275

1899

. . 5886

506

1899 .

. . 499

286

Bei dieser Tabelle bleiben die Zahlen für Deutschland etwas hinter der Wirklichkeit zurück, da nicht alle Landes­kirchen statistische Angaben geben, und nicht alle Austritte, '.besonders aus der evangelischen Kirche, zur amtlichen Kennt­nis kommen. Für Oesterreich beträgt infolge der evangelischen Bewegung die Zahl der Austritte aus der katholischen Kirche Von 18981901 zusammen allein zirka 27 000 und die Zahl der Uebertritte davon zur evangelischen Kirche zirka 20 000. Letztere ist im beständigen Wachsen begriffen.

Aus Stadt und Land.

Gießen, den 8. April 1902.

**TagesordnungfürdieSitzungderStadt- Verordneten-Versammlung Donnerstag, den 10. April 1902, nachmittags 4 Uhr. 1. Mitteilungen. 2. Bau- gesuche der Baugenossenschaft des Evang. Arbeitervereins dahier für die Crednerstraße. 3. Desgl. für den Mittelweg. 4. Desgl. des Heinrich Arnold II. für die Marktstraße, hier: Dispens. 5. Desgl. des Philipp Hofmann für die Wetzstein- gasse; hier: Dispens. 6. Gesuch des H. Winn um Erlaubnis zur Erbauung eines Wohnhauses für Backsteinmacher am Wißmarerweg. 7. Verpachtung eines städtischen (ehemals Throm'schen) Ackers in der Nähe der Margarethenhütte an L. Seuling hier. 8. Bepflanzung der Wieseckböschung an der Alicestraße. 9. Gärtnerische Umgestaltung des Platzes an der Nordanlage zwischen Tamm- und Wetzsteinstraße. 10. Wiederherstellung der der Stadt gehörigen Theaterrequi- fiten. 11. Die Gießener Omnibusgesellschast. 12. Gesuch des Jean Brunner dahier um Erlaubnis zum Betriebe einer Gartenwirtschaft Ecke Ludwigsplatz und Löberstraße. 13. Re­visionsbemerkungen zur Rechnung der Stadt Gießen pro 1899/1900. 14. Den Haushaltungsplan der Stadt Gießen pro 1902/03.

** Prüfung im Finanzfach. Trotzdem die Zu­lassung zur speziellen Prüfung der ersten Kategorie des Finanzfaches (sog. Revisorexamen) durch die im Jahre 1899 erlassene Verordnung bedeutend erschwert wurde, ist der Zudrang m diesem Fach unvermindert. Zu der Prüfung, die am Freitag in den Räumen der Technischen Hochschule begonnen hat, sind nicht weniger als 68 Kandi­daten erschienen. Von diesen 68 sind allerdings am ersten Tage schon 6 wieder zurückgetreten. Die erwähnte 1899er Verordnung bestimmt, daß die Zulassung zur Prüfung erst erfolgen kann, nachdem der Kandidat nach einjährigem Be­such der Untersekunda einer höheren Lehranstalt durch eine Prüfung die Reife für Oberfekunda erworben, Währeno vor­her die Schulkenntnisse auch auf anderem Wege erworben werden konnten.

** Ernennung. Der Gefangenwärter am Provinzial­urresthaus in Gießen Stork wurde zum Gefangenaus- seher an dieser Anstalt mit Wirkung vom 9. April ernannt.

** Das Amtsb latt Nr. 4 des Ministeriums der Justiz vom 1. April enthält ein Ausschreiben an die Großh. Justizbehörden, betreffend die Zahl der zu wählenden Ge­schworenen und deren Verteilung auf die Amtsgerichts- Bezirke. Nr. 5 desselben Amtsblattes hat zum Inhalt ein Ausschreiben an sämtliche Justizbehörden, betreffend die im Auslande zu erledigenden Ersuchungsschreiben der Justiz­behörden, hier im Verkehr mit Oesterreich-Ungarn.

** Tas Regierungsblatt Nr. 17, ausgegeben am il. April d. I., enthält: 1) Gesetz, die Dampfkessel und Damps- .gefäße betreffend. Vom 26. März 1902. 2) Verordnung, die Dampfkessel betreffend. Vom 26. März 1902. 3) Ver­ordnung, betreffend die Abänderung der Verordnung, den Vollzug der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in der Fassung des Abänderungsgesetzes vom 30. Juni 1900 (Reichs- gesetzblatt S. 321 ff.) betreffend. Vom 26. März 1902. (Be- tnfft die entsprechende Abänderung der §§ 33, 34 und 37 der Vollzugsordnung zur Gewerbeordnung.) 4) Be­kanntmachung, die Veranlagung der direkten Staatssteuern für das Etatsjahr 19021903 betreffend. Vom 27. März 1902. 5) Bekanntmachung, die Neugestaltung des Kasse­wesens betreffend. Vom 27. März 1902. Nr. 18 des Re­gierungsblattes, ausgegeben am 2. April l. I., enthält: Be­kanntmachung, die Verlegung der Bergwerksdirektion Grube Ludwigshoffnung" von Friedberg nach Bad-Nauheim be­treffend. Vom 26. März 1902.

**TerFischereivereinfürdasGroß Herzog­tum Hessen hielt am Samstag unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Hartmann von Worms in Seligen­stadt seine Generalversammlung ab. Ter Vorsitzende er­örterte Zweck! »und Ziele des Vereins und forderte zum Bei­tritt auf. Ter Jahresbericht, den Forstassessor Gilm er erstattete, gab ein erfreuliches Bild von der Vereinsthätig- keit. Hervorgehoben j'ei, daß eine Reihe von Anträgen und Wünschen seitens der Staatsregierung wohlwollendes Ent­gegenkommen fand und über einige noch Erhebungen statt- finben. Für das Aussetzen von Krebsen, Karpfen, Zandern ufto. wurden 2000 Mr. verausgabt. Sehr gelitten chat der

Krebsbestand im Weschnitz gebiete durch das Wüten der Krebs­pest, weshalb dort 34i/2 Pfund Krebse ausgesetzt werden sollen. Die Einnahmen des letzten Jahres betrugen 7708 Mark, die Ausgaben 6980 Mk. Vom Reiche sollen für das Jahr 1903 weitere 1000 Mk. Unterstützung erbeten werden. Bewilligt werden für das Ausfetzen von Krebsen im Wesch- nitz-Gebiet, namentlich im Mumbach, 200 Mk., für Karpfen und Schleien im Rhein 800 Mk. und im Main 600 Mk. Der Pächter des Fischfanges im Weschnitzgebiet verpflichtete sich zu einer mindestens fünfjährigen Schonzeit der Krebse.. Den Bahncnbauten an den Flüssen wird in Zukunft erhöhte Auf­merksamkeit. gewidmet werden. Der Regierung sollen eine Reihe von Wünschen zur eventuellen gesetzlichen Regelung unterbreitet werden, und zwar wurde in erster Linie ein Verbot des Freiangelns erstrebt, ferner die Erlaubnis zur ev. Tötung von Störchen, da diese ganz gefährliche Fisch­räuber seien. Ferner wird gewünscht, daß Enten zur Zeit des Leichens der Forellen nicht in offene Gewässer gelassen werden und die Schonzeit für Forellen bis zum 1. März ausgedehnt wird. Die nächste Generalversammlung soll, derD. Ztg." zufolge, in Bensheim stattfinden. Die äußerst anregend verlaufene Versammlung hatte den Er­folg, daß eine stattliche Anzahl der Anwesenden sich zum Beitritt entschloß.

** Die Fürsorge für die konfirmierte Ju­gend ist feit vielen Jahren bei allen Volksfreunden ein Gegenstand ernstester Erwägung. Wird doch nur einem ge­ringen Bruchteile aller Neukcmsirmierten das Glück zu teil, auch weiterhin im Elternhause verbleiben zu können, wo in Vater und Mutter mit alter Treue wachen und sorgen. Tie meisten Kinder, denn das sind ja im Grunde genommen noch alle dieseJünglinge" undJungfrauen", bekommen bereits den ganzen Ernst des Lebens dadraußen" zu sehen; sie kommen unter fremde Leute und fremde Verhältnisse, und da liegt die Gefahr naturgemäß nahe, daß das kindliche, eben noch in Schule und Konsirmandenunterricht und nicht zuletzt vielleicht im Hause gepflegte Gemütsleben ver­kümmere oder durch schlechtes Beispiel direkt gestört werde. Möchten doch alle Lehrherren und Tienstherrschaften be­denken, daß so ein junges Menschenkind auch gerade sittlich weiter erzogen werden muß, wenn anders es einmal seinen Platz innerhalb der menschlichen Gesellschaft ordentlich aus­füllen soll. Die obrigkeitlichen Bestimmungen (man ver­gleiche die Regulative für Tanz und öffentliche Lustbar­keiten!), sie allein thun es noch nicht. Man zeige dem Kinde auch im fremden Hause die wohlthuende Macht eines Familienlebens und man lasse es soviel wie möglich daran teilnehmen. Jedenfalls hängt von der rechten Bewahrung der konfirmierten Jugend ein gutes Stück der Zukunft unseres Volkes ab, und schon deshalb muß diese schwierige Erziehungsfrage immer vollkommener gelöst werden!

** Tie Einführung der verlängerten Gilti gkeitsd auer der Rückfahrkarten hat die Eisenbahn-Verwaltung jetzt wieder, wie schon öfters, zu einer Verschärfung der Prüfung der Karten genötigt. Eine Kontrolle über den Beginn und die Ausführung der Reise war nur noch auf Grund der Tatumprägung der Lochzangen auszuüben. Ta jedoch diese Prägungen nicht immer deutlich genug ausfallen, so ist die Möglichkeit einer wiederholten Benutzung ein und derselben Rückfahrkarte zur Hinfahrt nicht ausgeschlossen. Häufige Betrügereien dieser Art haben daher eine Anzahl von preußischen Eisenbahndirektionen neuer­dings zu der Anordnung veranlaßt, daß versuchsweise bis auf weiteres sämtliche Rückfahrkarten, also auch die Blanko­rückfahrkarten, nach ausgeführter Hinfahrt aus der Ziel­station vom Bahnsteigschaffner nochmals an auffälliger Stelle durch locht und aus diese Weise für die Hinreise entwertet werden. Auf den Strecken ohne Bahnsteigsperre soll die zweite Durchlochung von Rückfahrkarten durch die Zugschaffner auf der Zielstation vorgelegenen Stationen aus­geführt werden. Im Zusammenhang mit der Steigerung der Betrügereien seit Einführung der 45tägigen Rückfahr­karten steht wohl auch eine eben erschienene neue Bestimm­ung über die Benutzbarkeit der Bahnsteigkarten. Danach ist die Giltigkeit der Bahnsteigkarten allgemein aus den Kalendertag beschränkt, an welchem die Karte benutzt und vom Bahnsteigschaffner mit der Lochzange entwertet wird. Tie zwischen 11 und 12 Uhr nachts zum Betreten des Bahnsteigs entwerteten Bahnsteigkarten gelten zum Wiederverlassen des Bahnsteigs noch am folgenden Tage. Die letzterwähnten Karten werden aber durch zweimalige Lochung besonders gekennzeichnet. Vorläufig werden die bisherigen Bahnsteigkarten weiter verwendet werden, in nächster Zeit kommen indes neue Bahnsteigkarten zur Ausgabe, denen ein Vermerk über die Geltungsdauer aus­gedruckt ist. Wer den Bahnsteig mit ungiltiger Bahnsteig­karte betritt oder verläßt, hat, falls nicht etwa gegen ihn wegen Betruges einzuschreiten ist, den im Paragraphen 21 Absatz 5 der Eisenbahn-Verkehrs-Ordnung festgesetzten Be­trag von einer Mark verwirkt. Bei der Entdeckung derartiger Unregelmäßigkeiten wird, wie die königliche Eisen­bahndirektion bekannt giebt, künftig genau untersucht wer­den, ob etwa der Betreffende sich auch einer Fahrgeld­hinterziehung schuldig gemacht hat. In jedem Falle wird die Persönlichkeit des Betreffenden festgestellt und die Angelegenheit behördlich weiter verfolgt werden.

** Bauernregel für den Monat April. Wenn der April bläst in sein Horn, so steht es gut um Heu und Korn. Wenn der April Spektakel macht, giebt's Heu und Korn in voller Pracht. Aprilen-Regen bringt stets uns Segen. April kann rasen, nur der Mai hat Maßen. Frösche zu Anfang April, bringt der Teufel ins Spiel. Maikäfer, die im April schwirren, müssen im Mai erfrieren. April dürre, macht die Hoffnung irre. Nasser April verspricht der Früchte viel. Der dürre trockne April ist nicht der Bauern Will', aber des Aprilen Regen ist ihnen gar gelegen. Sind die Reben um Georgi noch blind, so erfreut sich Mann und Kind. Bläst der April mit beiden Backen, giebt's genug zu jäten und zu hacken. Heller Mondschein in der April- nacht schadet leicht der Bäume Blütenpracht. Ter April ist ein Freiherr, er giebt Regen und Schnee her. Sei der April auch noch so gut, er schickt dem Schäfer Schnee auf den Hut. April hat seine dummen Mucken, er will, daß die Bauern nach dem Wetter gucken. Sankt George (23.) und St. Marcs (25.), die drohen uns viel Args. So lange die Frösche vor Marci geigen, so lange müssen sie nach Marci schweigen. Ist Ambrosius (4.) schön und rein, wird St. Florian (4. Mai) dann wilder sein. Bleibt der Älpril recht sonnig warm, macht es den Bauer auch nicht arm. Gedeiht die Schnecke und die Nessel, füllt sich Speicher und Fässel. Ist der April sehr trocken, geht dann der Sommer nicht auf Socken. Menn die Grasmücken fleißig singen, werden sie zeitigen Lenz uns bringen.» Bauen im April schon Schwalben, giebt's viel Futter, Korn und Kalben. Jetzt muß der Hollunder munter sprossen, sonst wird des Bauern Mien' verdrossen. Kommt Aprilstunn schon Btt Zeiten, ijt

das Ende wohl zu leiden. Je früher im April der Schlehdorn blüht, desto früher der Schnitter zur Ernte zieht. Tes Aprils Lachen verdirbt des Landmanns Sachen. Besser Wassersnot im April, als der Mäuse lustiges Spiel!

? Ruppertsburg bei Laubach, 7. April. Die hiesige zweite Schulstelle wurde dem Lehrer Eichelmann aus Groß-Eichen definitiv übertragen. Der seitherige Verwalter dieser Stelle Land mann aus Staufenberg wurde in gleicher Eigenschaft nach Neu-Isenburg versetzt.

G. Groß-Felda, 7. April. Dieser Tage wurde hier während der Nacht im Laden des Gastwirts und Kaufmanns Weisenbach eingebrochen und die Kasse mit mehreren- hundert Mark gestohlen. Der Dieb erbrach eine vor dem Haus angebrachte Fallthür, die verschlossen gewesen war, und gelangte dadurch in den Keller. Durch eine zweite Fallthür stieg er in den Laden. Man fand hier eine Menge ange­brannter Streichhölzer. Der Diebstahl konnte nur non; jemand ausgeführt werden, der mit den häuslichen Verhält­nissen vertraut war.' Anzeige wurde erstattet.

§ Ruppertenrod, 7. Llpril. Hier konnten - heute die Lehrer den Unterricht in den beiden Schullkassen nicht be­ginnen, da mehr als zwei Drittel der Schüler an ben Masern darniederliegen. Die Epidemie ist von Ober- Ohmen her weitergeschritten.

8. Ober-Ohmen, 7. April. Bei der hiesigen Beige­ordnetenwahl wurde der Sohn des seitherigen Beigeord­neten, Karl Gemmer, mit mehr als 40 Stimmen zum Bei­geordneten gewählt. Der Gegenkandidat erhielt über 30 Stimmen.

Ermenrod, 7. April. Der hiesige LandwirtH. ent­leibte sich in seinem Wohnzimmer durch einen Schuß in den Mund, den er mittels eines neuen, mit Schrot geladenen Terzerols abgefeuert. Vor der That hatte sich der Mann mit frischer Leibwäsche versehen und feinen schwarzen Anzug cm-' gelegt. Von seiner Frau, die übrigens getrennt von ihm lebte, aber am Tage seines Abscheidens im Hause mit Kar­toffelauslese beschäftigt war, hatte er Abschied mck den Worten genommen:In diesem Leben sehen wir uns nicht mehr." Da er schon früher ähnliche Aeußerungen gethan, maß man seinen Worten keinen Glauben bei. Der Manr war psychisch und physisch in letzter Zeit zurückgekommen.

-g- Hainchen, 6. April. Der 21 Jahre alte Taglöhner Wilhelm Hinkel von hier machte am 5. d. Mts., abends gegen 7 Uhr, seinem Leben durch Erhängen ein Ende. Die That scheint in einem plötzlich eingetretenen Anfall geistiger Störung vollbracht worden zu sein, da nicht der ge­ringste äußere Anlaß dazu vorlag und der Verstorbene, der zwar von etwas scheuem und zurückgezogenen, aber sehr gutmütigen Wesen war, vorher auch nicht die Absicht eines Selbstmordes geäußert hatte und noch bis eine Stunde vor­her in gewohnter Weise seiner Arbeit nachgegangen war. Die Leiche wurde nach Gießen in die Anatomie verbracht.' Dur m st ad t, 7. April. Von einer hiesigen Kunst­freundin ist der Direktion des Ho f th e a t e r s die Summe von 1000 0 Mark zur Verfügung gestellt worden u t wt Bestimmung, daß die Zinsen dieses Kapitals bei der all­jährlichen Vorstellung zum Besten des Großh. Hof­theaterchors zur Verteilung gelangen sollen. Es tff dies die erste Sttstung, die dem vielbeschäftigten Chor­personal unseres Hoftheaters zu teil wird.

t. Wind ecken (Kr. Hanau), 7. April. Das, wie wir seinerzeit berichteten, seit Anfang Januar von hier ver­schollene Mädchen wurde erst vor wenigen Tagen kurz vor Büdesheim aus der Nidder geländet, wo es an einem Busch im Wasser festhing. Es dürste also mit Sicher­heit anzunehmen sein, daß.das Mädchen den Rückweg von hier nach Büdesheim, wo es diente, bei der im Winter in den frühen Morgenstunden herrschenden Dunkelheit ver­fehlt hat und in den Fluß gekommen ist.

Die Agmrzölle i» der Zolltarisvorlage

behandelt der bekannte National-Oekonom Professor Corr r ad-Halle im letzten Bande feiner Jahrbücher. Er geht aus von einer kurzen Kritik der Begründung, die er als außerordentlich dürftig" bezeichnet, wenn er auch zugiebt, daß die wissenschaftliche Untersuchung eine bessere Beacht­ung gefunden habe, als int Jahre 1879.

Tie thörichten Schlagworte und die wüste Agitations- Hetze des Extremagrariertums sind Gott sei Dank von der Regierung beiseite gelassen worden. Vor allem ist es wichtig, hervorzuheben, daß die Vertreter der Regierung rückhaltlos anerkennen: Deutschland kann die Zufuhr an Getreide nicht entbehren; die Landwirtschaft ist nicht int stände, das zu liefern, was die Bevölkerung braucht.

Jedoch vermißt er den Beweis für die Notwendigkeit, die Getreidezölle zu erhöhen:

Vor allen Dingen ist festzustellen, daß es nicht Sache der Gegner der Agrarzölle ist, den Nachweis zu führen, daß dieselben nicht notwendig sind, sondern umgekehrt, Sache der Regierung und ihrer Anhänger, die unbedingte Notwendigkeit zu beweisen."

Er steht aus! -dem Boden der Theorie von Friedrich' List, der die Zölle nur als Erziehungszölle gelten lassen­will, und weist den Anspruch durch die Getreidezölle eine Wiederherstellung der Preise der siebziger Jahve erzielen,' zu wollen, zurück:

Ter große Fehler der Landwirtschaft lag, wie oft erwähnt, darin, anzunehmen, daß Diefe Preisentwicklung so weiter gehen werde, während jeder, der die Verhält­nisse überschaut, sich sagen mußte, daß es sich hier nur um eine vorübergehende Erscheinung handeln könne. Wenn nun gar die Großgrundbesitzer verlangen, daß ihnen diese Preise nachhaltig garantiert werden sollen, weil sie sich damals einer unberechtigten Ueberspekulation überlassen haben, so ist das volkswirtschaftlich als absolut unwirt^ schastlich und unhaltbar zu bezeichnen; und nur zu er­klären einmal, weil sie durch falsche Darstellungen der Preisentwicklung irre geleitet sind, dann, weil sie das Bewußtsein haben, die gesetzgeberische Thürklinke, wie sich Bismarck einmal ausdrückte, in der Hand zu haben und dieselbe nicht in dem allgemeinen volkswirtschaftlichen, sondern in ihrem persönlichen Interesse als Großgrund­bescherklasse für sich ausnutzen zu wollen und, wie es scheint, zu können."

An der Hand statistischen Materials rechnet Prof. Conrad nach, daß von einer wesentlichen Verschlechterung der land­wirtschaftlichen Lage an und für sich nicht die Rede sein könne, da die Grundstückspreise und Pachterträge gestiegen seien und andererseits ein erfreulicher Rückgang der Zwangs­versteigerungen stattgefunden habe. Das Steigen der Grundstücks-Preise stehe in keinem Verhältnis zu dem der