hamburgisch«, Behörde für Krankenversicherung bewiLommnele, auf die Bedeutung gegenseitiger Aussprache in den Verhandlungen hinnneS und den Beratungen guten Erfolg wünschte.
Hagen, 5. Oft Die 16. Generalversammlung deS evangelischen Bundes wurde heute abend eröffnet an der 2000 Personen teilnahmen. Pfarrer Vournier-PariS berichtete über feinen Uebertritt und seine Arbeit
Greiz, 6. Oktbr. Prinzessin Emma, die älteste ToLter deS verstorbenen Fürsten Reuß ä. 5t, hat sich in Ida Waldhaus mit dem Grafen Künigl, einem Neffen des Forstmeisters Grafen Künigl, verlobt Der Bräutigam ist österreichischer Offizier.
Heidelberg, 6. Oft Heute wurde hier die 14. allgemeine Sittlichkeitskonferenz unter Vorsitz von Lic. Weber mit einem Gottesdienst eröffnet In der darauf folgenden Versammlung sprachen die ReichStagsabgg. Henning und Hoeffel. Die Konferenz ist auS allen Teilen Deutschlands beschickt. Verhandelt wird über verschiedene, die Bekämpfung der Unsittlichkeit betreffende Tagesfragen.
Kolouialpost.
Oberleutnant Pavel, Kommandeur der Kameruner Schutztruppe, ist in Berlin eingetroffen und hat dem Direktor der Kolonial-Wterlung Bericht erstattet Im Juni 1901 ist er dem Schutzgebiet Kamerun zugeteilt worden und hat dasselbe im Juli erreicht Sein Aufenthalt daselbst hat nicht viel über ein Jahr gedauert, doch hat er einen der interessantesten Züge gemacht, die überhaupt in unserer Kolonialgeschichte vorgekommen sind. In der Sitzung des Kolonialrates Ende Juni 1902 wurde noch mitgeteilt, daß nur in Banyo und Garua feste Stationen errichtet und mit ständigen (Barnifonen belegt werden sollten. Als diese Er- llärung erging, war die Schutz truppe schon in dem Tsckad- feegebiete angelangt, das uns durcy Verträge mit England und Franlreuh 1893 und 1894 zugesprochen war. Ende 1901 wurde Oberleutnant Dominik mit einer Expedition ab gesandt, um eine Station in Garua herzustellen. Oberstleutnant Pavel rückte mit der verfügbaren Schutztruppe nach, um in Banyo eine Station zu bauen, die als Stütze für Garua dienen sollte. Tie verschiedenartigen Ereignisse im Norden nötigten ihn aber, immer weiter vvrzurücken, bis er schließlich in Dikva anlangte. Wir sind dadurch in bie Mitte des Sudan gekommen und stehen in unmittelbarer Berührung mit den Völkerschaften der nordafrikanischen Küste. Nach, den Erfahrungen, die wir schon häufig in den afrikanischen Schutzgebieten gemacht haben, ist man hier an maßgebender Stelle zu dem Entschlüsse gekommen, die Garnison in Dikoa zu belassen nnb unser Tschad fee gebiet dauernd besetzt zu halten. Unsere Festsetzung baselbst ist zieny* lich rasch und leicbt von statten gegangen; wollten wir uns von dort zurückztehen, so würden wir nicht nur diesen Vorteil aufgeben, sondern auch später dasselbe nur unter großen Kraf tau sw endun gen und mit vielfach höheren Kosten wieder erreichen können. Oberstleutnant Pavel hat damit, daß er aus eigenem Antriebe die Grenze der ihm von hier aus gesteckten Aktionslinie überschritten hat, einen glücklichen Zug gemacht. Die neueren Ereignisse haben auf das klarste dargethan, daß eS bie höchste Zeit war für die Besetzung unseres Tschadseegebietes; von Osten und von Westen sind die Franzosen und Engländer in unsere Sphäre eingedrungen mit dem Hinweise, daß .dort keine Besatzung vorhanden war. Das Ansehen Deutschlands litt durch diese Zurückhaltung.
Ausland.
Paris, 6. Oktober. „Figaro" versichert, der deutsche Kaiser lasse gegenwärtig in Frankreich alle sich auf bie Familie de Coligny beziehenden Dokumente sammeln, mit welcher Familie die Hohenzollern verwandschastlich liiert gewesen seien. Die Tochter beS berühmten Admirals de Coligny hatte Wilhelm TacituS, einen Prinzen des Hauses Oranien, geheiratet. Coligny war einer der Ersten, die in der Bartholomäusnacht vom 24. August 1572 ermordet vurden.
Wien, 6. Oft Der „Neuen Freien Presse" zufolge führten die in Budapest stattgehabten Ausgleichsverhandlungen zu einer Einigung über den Zolltarif. Bezüglich der wichtigen staatsrechtlichen Fragen dagegen bestehen noch bie Differenzen in ihrer vo llen Schärfe. Ministerpräsident o. Korber hielt heute dem Kaiser Vortrag über die gestrigen Konferenzen.
N e w - P o r k, 6. Oft. Große Erregung brachte die Ankündigung, daß der Oeltrust die Preise für Brennöl erhöhte. Die Gasgesellschasten können nicht genügend Gas mehr produzieren. Da heute die Temperatur fiel, ist der Verbrauch stark gesteigert.
An unsere Leser!
Bei dem steigenden Jntereffe des Zeitungslesers für die allgemeinen politischen Tagesfragen und das öffentliche Leben unfereß Großherzogtums im besonderen haben wir unß entschlossen, ein
eigenes Uedaktimisburcau in Darmstadt zu errichten. Es befindet sich m Darmstadt Mathilvcn- platz 3, Telcphounummcr 863.
Infolge dieser Neueinrichtung, die sich für die stetige Ausdehnung unseres Blattes als notwendig und zweckdienlich enveist, werben wir in der Lage sein, unsere Leser bester und ausführlicher als bisher über alle bemerkenswerte Vorgänge in der Landeshauptstadt zu unterrichten.
Wir werben sowohl in regelmäßigen Darmstadter Briefen ben allgemeinen Vorgängen, als auch ben bevorstehenden 'nichtigen Verhandlungen der hessischen Laodstäude unter de- fonberer Berücksichtigung unserer oberhessischen Verhältniste eine erhöhte Aufmerksamkeit zuwenden. Wir sind überzeugt, baß diese Neueinrichtung unseren Lesern willkommen sein und unserem Blatte zahlreiche neue Freunde zufuhren wird.
Verlag und Redaktion des Gießener Anzeigers.
Schwurgericht
P. Gießen, 6. 0kt
Verhandelt wurde heute gegen ben Großh. Bürgermeister Johannes Wilhelm Möser von Bo den- hau senil wegen Verbrechens im Amt Tie Anklage oertritt Gerichrsassessor Dr. Hetzel, die Verteidigung führt Rechtsanwalt Klarenaar. Ter Angeklagte wirb beschuldigt 1. daß er zu Bobenhausen 1900 als Beamter zur Aufnahme öffentlicher Urkunden vorsätzlich eine rechtlich erhebliche Tyatsache — verschiedene bei einer Holzversteigerung erhielte Erlöse — falsch beurkundet oder in das BersteigerungsprotvLoll falsch eingetragen hat, und daß er diese Handlung beging in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen; 2. zu Bobenhausen ll im Jahre 1900 in der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögens- vortell zu verschaffen, das Vermögen des Schneidemullers Heinrich Zöckler dadurch um den Betrag von einer Mark geschädigt hat, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Unterdrückung ober Entstellung wahrer Thatsachen einen Irrtum erregte oder unterhielt
Aw 29. März 1900 fand in den Waldungen der Gemeinde Bobenhausen II eine Holzversteigerung statt durch den angeklagten Bürgermeister unter Zuziehung des kontrollierenden Gemeinderatsmitgliedes Hofmann IV. Die einzelnen Posten des zu versteigernden Holzes wurden aufgerufen und dem Meistbietenden zugeschlagen. Möser sowohl als Hofmann notierten das Ergebnis der Versteigerung jedes einzelnen Postens jeder für sich und zwar der Letztere in ein sogenanntes Diarium, während der Bürgermeister ein Notizbuch benutzte, das er nicht mehr besitzen will und angeblich inzwischen verloren hat Nach den Eintragungen des Kontrolleurs hatte u. a. der Bürgermeister zwei Posten Holz gesteigert zu den Preisen von 4 Mk. und 5 Mk., Zöcller Holz zum Preise von 7 Mk., 5,20 Mk. und 3 Mk., welch letzterer Posten sich aus den Kaufpreisen für zwei Steigpreise von 1 Mk. und 2 Mk. zusammensetzt Einige Tage nach der Holzversteigerung kamen der Angeklagte und Hofmann zusammen, verglichen ihre iliotizen miteinander und stellten deren Heb er em ft immun g fest. Auf Grund der Eintragungen in sein Notizbuch errichtete Bürgermeister Möser nun ein förmliches Protokoll über bie Versteigerung. Dieses Protokoll dient zugleich als Einnahmebelag und wurde demnächst dem Gemeiriderechner übergeben, damit dieser die Beträge für das Holz einziehen konnte. Der Angeklagte soll nun das Heberegister für den Rechner zunächst in Uebereinstimmung mit den Eintragungen seines VLotizbuches aufgestellt haben, später aber soll er die von ihm zu zahlenden Steigbeträge von 4 auf 2 und von 5 auf 3 verändert haben. Dementsprechend soll er dann bie Addition der Seite in der Art geändert haben, daß er aus 232,90 Mk. 228,90 Mk. machte und das gleiche Verfahren auch betreffend des lieber traget auf der nächsten Seite anwendete. Die Anklage nimmt an, daß der Angeklagte, um bie Gesamtsumme bes SteigerlöseS, wie diesen das Protokoll nun einmal aufwies, nicht ändern zu müssen, auf mehrere Posten deS für Heinrich Zöckler gebuchten Holzes die sich gekürzten Beträge diesem zugeschrieben habe, also eine weitere Fälschung des Protokolls vorgenommen habe. Zöckler, der ein umfangreiches Holzschneidewerk betreibt, hat, wie M. voraussehen konnte, die Manipulation nicht gemerkt und den Mehrbetrag ruhig bezahlt. Der Angeklagte hat dem Untersuchungsrichter gegenüber die That zugestanden.
Ter Angeklagte ist ein Mann von 52 Jahren; seit 1884 hat er das Amt des Bürgermeisters, des Stcmdes- beamten und des Ortsgerichtsvorstehers inne. Möser soll sich bei Führung dieser Aemter durch Intelligenz und Wissen ebenso wie durch Gewandtheit ausgezeichnet haben, wenn er auch in letzter Zeit einige Geschäfte mit einer gewissen Nachlässigkeit erledigt hat. Schon 1893/94 schwebte gegen ihn ein Verfahren wegen Fälschung, doch wurde er dieserhalb von der Strafkammer Gießen freigesprochen.
Ter Angellagte gesteht zu, die in Frage kommenden Zahlen geändert zu haben, weshalb und aus welchem Grunde er das Versteigerungsprotokoll geändert, wisse er nicht, er müsse aber entschieden bestreiten, daß er sich einen Vermögensvorteil haoe verschaffen wollend Er glaube, daß Zöckler einen Teil des von ihm, dem Bürgermeister, ge- teigerten Holzes übernommen habe, und daß darum jenem )er Betrag von vier Mark zugeschrieben worden sei. In )ie Beweisaufnahme ein tretend, wird zuerst Landgerichtsrat Wehner als Zeuge vernommen. Er erklärt, in der vorliegenden Sache als Untersuch ungsr ich ter thätig gewesen zu sein. Als er die verschiedenen Beweise der Schuld des Angellagten gejammeli hatte, sei Möser von ihm vernommen. Er habe sofort erklärt, er sei schuldig und wolle ein Geständnis ablegen. Er habe dem damals Beschuldigten Zeit gelassen, sich die Sache noch einmal ruhig zu überlegen, worauf dieser frei" und unumwunden zugestanden habe, die in Frage kommenden Zahlen im Versteigerungsprotololi vom März 1900 geändert zu haben. Landgerichtsrat Wehner kann sich nicht erinnern, daß Möser damals auch zugestanden habe, baß er durch diese Manipulation einen Vermögensvorteil erstrebt habe. Möglich könne auch fein, daß der Bürgermeister damals schon eine Andeutung gemacht habe, dahingehend, daß er dem Zöckler Holz überlassen habe. Der Gemeindeinnehmer Karl Hofmann von Bobenhausen erklärt: Ende des Jahres 1900 ober Anfang 1901 habe er zufällig in bem in Frage kommenden Versteigerungsprotokoll die Aenderungen der Poften auf des Bürgermeisters Namen entdeckt. Er sei zu seinem Bruder, bem Kontrolleur Hofmann, gegangen, unb habe mit biefem gemeinsam aus dessen Buch feftgestellt, baß die geänderten Zahlen nicht in Ordnung waren. Ter Kontrolleur war der Ansicht, der Bürgermeister müsse ben zu wenig gezahlten Betrag von vier Mark nachzahlen. Der Gemeinderechner hat bann die Angelegenheit in Gegenwart von Zöckler und eines gewissen Frank erzählt, aber nicht etwa gleich nach der Entdeckung, sondern beinahe ein Jayr später, und Frank hat dann von der Sache der Oberrechnungskammer Anzeige erstattet. Ter jRedjner Hofmann erklärt auf Befragen des Verteidigers, daß er den 'Jtngeflagten Möser weder für geizig noch für profitgierig halte, es sei richtig, daß er der Ansicht fei und dieser auch verschiedentlich Ausdruck gegeben hat, Möser habe bie Fälschungen nicht oorgenommen, um sich einen JBorteil zu verschaffen. Kreisamtsgehilfe Wingefeld-Schotten war ber erste Beamte, der auf Veranlassung der Oberrcchnungs- tammeL, welche dem Kreisamt Schotten von der Anzeige gegen Möser Kenntnis gab, diesen vernommen hat. Ter »ürgermeifter gab damals die Fälschung zu. Er war ganz unglücklich und sprach von Selbstmord. Der Zeuge will damals Mühe gehabt haben, ben Mann zu beruhigen. Kreis- amtmann Bohm- Schotten giebt dem Angeklagten wegen seiner sonstigen Tienftführung ein glanzendes Zeugnis. Ter nun vernommene Zeuge Wilh. Frank von Bobenhausen giebt unumwunden zu, oaß er der Todfeind des Anaeklagten
sei unb diesen aus Rache angezeigt Rabe. Er habe früher schon den Bürgermeister beschuldigt und vergeblich angezeigt, dieser habe damals den Spieß herumgedreht, unb so fei er mit Gefängnis bestraft worben. Ter Schneidemüller Hrch. Zöckler von der Heutzmühle habe bei der in Frage kommenden Versteigerung seinen Sohn für sich handeln lassen, er will nicht mehr wissen, wie es damals zugegangen ist Dem Zeugen, der offenbar sehr vorsichtig unter seinem Eide aussagt, sei an dem Holzabsuhrschein, den er damals erhalten, nllhts ausgefallen, er habe auch nicht geprüft, ob die für die einzelnen Poften berechneten Preise stimmten s wohl hat Zöckler die Addition nachgerechnet und hierbet einen Fehler gefunden. Es fei dem Zeugen erinnerlich, daß der Bürgermeister Möser ihm einmal Holz überlassen habe, was dieser gesteigert hatte; wann dies gewesen und ob die- besonders um die fragliche Zeit gewesen sei, wisse der Zeuge nicht mehr.
Ter Sohn des Vvrzeugen Karl Zöckler legt fein Buch vor, worin er die von ihm gesteigerten Posten Holz notiert hat, und es ergiebt sich, daß im Vergleich zu diesen Notizen im Versteigerungsprotokoll 4 Mk. zu viel angeschrieben sind. Ter Zeuge bestreitet, jemals von Möser Holz abgefahren zu haben. Ter als Zeuge vernommene Beigeordnete 'Pabst giebt dem Angeklagten, das Zeugnis eines tüchtigen Bürgermeisters, der auch pünktlich in jeder Weise feine Schuldigkeit güthan. Eine ganze Reche Zeugen äußern sich ebenfalls überaus günstig über den Angeklagten. Der Pfarrer, der Lehrer, der Arzt von Bobenhausen geben Möser geradezu ein glänzendes Zeugnis. Mehrere der Zeugen wissen sogar Tyatsachen anzugeben von der llneigennützig- keit des Bürgermeisters, so hat er in mehreren Fällen 'Nachbarn Fuhren nicht berechnet und erklärt, er wolle dafür nichts haben. D-en Geschworenen werden hierauf die verschiedenen Bücher der Gemeinde Bobenhausen II vorgelegt, in denen der falsche Eintrag aus dem Versteigerungsprotokoll übernommen ist. Den Geschworenen werden daraus $wei Fragen vorgelegt und zwar wegen Urkundenfälschung und ob hierdurch ein Vermögensoorteil vom Angeklagten erstrebt worden sei, weiter ob der Angeklagte sich des Betruges gegen Zöckler oder die Gerneinbe Bobenhausen schuldig gemacht hat. Ter Vertreter bei StaatA» behörde, Gerichtsassessor Tr. Hetzel nimmt abends um 7 Uhr das Wort zur Begründung der Anllage. In einstündiger Rede plädiert er für schuldig im vollen Sinne der Anllage. Rechtsanwalt Klarenaar tritt ganz entschieden dafür em, daß fein Klient freizusprechen sei, cs sei nicht erwiesen, baß dieser einen Vermögensvorteil erstrebt habe. Ter Verteidiger geht die Beweisaufnahme durch und hebt alle Momente hervor, welche für den Angeklagten günstig sind. Die Geschworenen bejahen nach langer Beratung bie Schuld frage wegen Urkundenfälschung verneinen aber gleichzeitig den Teil der Frage, welcher dem Angeklagten die Absicht zuspricht, mit der Fälschung einen Bermögelis- vortell erstrebt zu haben. Tie weitere Frage wegen Betrug zum Nachteil des Zöckler oder der Gemeinde Bobenhausen wird ebenfalls von der Jury verneint. Der Staats- antoalt beantragt, auf 9 Monate Gefängnis zu erkennen. Der Verteidiger plädiert um eine weit geringere Strafe, die er in das Ermessen des Gerichts stellt. Das Urteil lautet auf vier Monate Gefängnis.
Der Äonitzer Mord vor Gericht.
Berlin, ben S. Oktober 1902.
Im Prozeß gegen bie ,6taateb. Ztg." würbe beute bie fom- rnissarische Vernehmung bet Dr. Müller jr. unb BleSke, welche seiner Zeit bei ber ersten Dbbuftion zugegen waren, verlesen. Hierauf gab Rechtsanwalt Dr. Hahn namens beSAnge- klagten Dr. Bötticher folgende Erklärung zu Prolokoll; ,Jn Dem Artikel in Nr. 289 ber »Staatsb. Zig." ist unter Anderem gesagt worden: Die in die Interna emgeweihten Personen behaupteten, daß trotz ber gegen Levy bestehenden belastenden Alomenie nichts gegen bie Juden unternommen worden sei, weil man eventuell einen Ausstand befürchtete/ Dem Verfasser des Artikels habe dabei der durch den Fürsten Liechtenstein bekannt gewordene Vorgang in Oesterreich-Ungarn vorgeschwebt, wo der Graf Andrassy bet dem Fall Tisza-Esftar die Befürchtung ausgesprochen haben soll, daß ein Vorgehen gegen die Juden einen Aufstand zur Folge haben würde. Der Artikel habe nur an die Möglichkeit gedacht, daß das Staatsministerium ein besonders vorsichtiges Vorgeben gegen die Juden aus staatlichen Rücksichten angeordnet haben könnte. Durch die Beweisaufnahme ist erwiesen, daß ber Juftiz- mmifter ben Ersten Staatsanwall ausdrücklich angewiesen hat, alle Spuren, insbesondere auch gegen bie Juden energisch und ohne Rücksicht, zu verfolgen und ihm anheimgestellt hat, ein förmliches Verfahren gegen Adolf Lewy einzuleiten. Di« in diesem Artikel ausgesprochene Vermutung, daß das Staatsministerium aus staatlichen Rücksichten ein besonders vorsichtiges Vorgehen gegen dieJuden angeorbnet hätte, ist somit schlechthin falsch unb eine Parallele zu ben Damaligen Verhältnissen in Ungarn absolut un* begrünoet. Der Angellagte Dr. Bötticher spricht baher sein Bebauern aus. biesen Artckel ausgenommen zu haben.
Rechtsanwalt Dr. Hahn stellt im Anschluß hieran den An- trag: Die Berichte bes Ersten Staatsanwalls Settegast unb deS Oberstaatsanwalts Wulff an ben Justizminifter unb bie Bescheibe bes Justizministers aus der Zeit vom 13. März bis 23. Ium 1900 vom Justizminister etnAuforbern unb biefc Urkunden zur Verlesung zu bringen. Einer dieser Berichte ist bereits in der .StaatSb.Ztg? veröffentlicht worden. Der Gerichtshof beschließt bie Adle h n u n g des Antrags, der in feiner unbestimmten Fassung nut als ein Versuch zu betrachten sei, durch da - Gericht erst Beweismaterial herbeizuschasfen, um daraufhin erst Beweisanträge formulieren zn können.
Es folgt die Vorlesung der Protokolle über die Vernehmung zahlreicher Zeugen, aus welche die Angeklagten zum Wahrheitsbeweise Bezug genommen haben unb welche bie Behauptung bestätigen sollen, baß bie gegen bie Behörben unb Beamten erhobenen Vorwürfe berechtigt gewesen seien. AuS ben Protokollen kommt mchtS wesentlich Neues zu Tage.
Angekl. Bruhn hat eine Nummer feines Blattes herauSge» funben, in ber Näheres über einen Bericht beS Ersten Dtaarsan- walts Settegast wiebergegeben ist. Tann habe ber Erste Staatsanwalt bem Justizminifter gegenüber auf bie Möglichkeit bes Vorliegens eines Ritualmordes hmgewiesen.
Erster StaatSanwall S e t t e g a st erklärt, ber Artikel ber „Staatsd.-Ztg." werfe ben Inhalt seines Berichts völlig burch- einanber.
Hierauf giebt Rechtsanwalt Hahn namens bes Angeklagten Tr. Bötticher folgende Erklärung ab: In einem ber Artikel ist auch ein Angriff auf ben Bürgermelster Te- b i 11 n 5 erhoben worden und zwar auf Grund seiner früheren Aml< hrung »n Strehlen. Der Artikel stammte von einem akademisch gebildeten Manne her. Ter Angeklagte spreche sein Beda u e r n über bie Aufnahme des Artikels aus, denn er habe festgestellt, daß der Inhalt der Wahrheit nicht ent* spreche.
Ter Vorsitzende bringt die kommissarischen Aussagen einet Anzahl von Zeugen zur Verlesung, die am Abend des 11. März einen verdächtigen Schrei gehört haben. Hieran reiben sich die Aussagen berjenigen kommyfarisch vernommenen Zeugen, welche behaupten, baß am 11. März ober kurz vorher eine große Zahl irember Juben sich in Honig aufgehalten habe. Es handelt sich hierbei um Vorkommnisse, die im Maßloff-Prozeß klar- gestellt worden sind. Auf Befragen erflärt Erster etaatsanroaU Lchw eigner, daß zu jener Zeit die Kantorstelle neu zu besetzen war und baß wohl aus biefem Grunbe verschiebene jübische Per-


