Ausgabe 
7.3.1902 Erstes Blatt
 
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eine Frist zur Erhebung von Widerspruch gegen die Zu­führung von Handelsgehilfen zur Ortskrankenkasse nicht ge­geben wurde. Die Kammer stellt schließlich den Antrag, Gr. Kreisamt wolle die Errichtung einer besondern Kasse in die Wege leiten. Hierauf hat das Kreisamt der Handelskamnier mitge­teilt, daß es in nicht der Lage sei, das Verfahren der Bürger­meisterei Gießen als zu Unrecht bestehend zu erachten. Betreffs der Errichtung einer besonderen Kasse ist das Kreisamt in Ver­handlungen mit der Bürgermeisterei getreten, als deren Er­gebnis zu bezeichnen ist, daß auch dies Gesuch abgelehnt wurde. Beigeordneter Wolff bemerkt dazu, daß nach diesem Bescheid das Vorgehen der Bürgermeisterei formell wie materiell gerechtfertigt sei.

Bürgermeister M e c u m teilt weiter mit, daß die Zweite Ständekammer gestern den Gesetzentwurf, betreffend die Kreis­geometer, angenommen habe (der Bericht darüber befindet sich in der Parlamentsbeilage der vor. Nr.), ferner, daß der Antrag der Stadt auf Ausbau der Realschule zu einer Oberrealschule genehmigt worden sei.

Zu der in voriger Sitzung behandelten Angelegenheit betreffs der angeblich von dem Stadtverordneten Huh n für das ehemals Größer'sche Gelände zwischen der Frankfurterstraße und den Bahnhöfen gefertigten Bebaimngspläne teilt Bürger­meister Mecum mit, daß Stadtv. Huhn solche Pläne nicht gefertigt, dagegen den Entwurf zu einem Wohnhause nebst Kostenanschlag 'zur Zeit, als er bereits Stadtverordneter war. Es sei anzunehmen, daß Herr Huhn weder die Absicht ge­habt, etwas Unrechtes zil thun, noch gewußt habe, daß die Stadt bei Verkauf des Geländes in Betracht kommen könne. Stadtv. Huhn gibt sich mit der ihm gewordenen Recht­fertigung dankend zufrieden; es habe ihn in Erregung gesetzt der Vorwurf, Unterlagen für die Bebauung gefertigt zu haben; es s ei ihm das Größer'sche Gelände angeboten worden, er habe nicht gewußt, ob die Stadt darauf reflektiere. Nach weiterer Darlegung des Sachverhalts erklärt Stadtv. Huhn, daß es ihm angenehm sei, der Baudeputation nicht anzuge­hören, er könne sich unbehindert der Entfaltung seines Ge­schäfts widmen.

Bürgermeister Mecum teilte ein Schreiben des Stadtv. Löb er mit. Dasselbe besagt:Löbcr habe bei der Versteige­rung einer Müller'schen Wiese am Wallborn dieselbe erworben. Nach Verlauf einer Woche sollte Kaufnotul ausgefertigt werden. Die Herren Müller und Junghard erklärten ihm, er solle doch die Gänsackerwiese nehmen, da er Anlieger und Herr Euler, der dieselbe gekauft, zurückgetreten sei; daraufhin habe er (Löber) die beiden Wiesen erworben. Beim Weg­gänge habe er erklärt, daß er am folgenden Tage die Wiesen der Stadt anbieten wolle; Müller und Jughard hätten ihn dann gebeten, auch noch zwei weitere Wiesen dem Bürger­meister anzubieten, da sie an städtisches Gelände grenzten. Jughardt und Müller und Löber sollten andern Tags zum Bürgermeister gehen. Müller blieb infolge eines Gerichts­termins aus. Er (Löber) habe dem Bürgermeister die von von ihm gekauften, ebenfalls an städtisches Gelände grenzen­den Wiesen zum Selbstkostenpreis angeboten und dabei auch von den andern Wiesen gesprochen. Da der Bürger­meister nicht hinreichend über die Lage der Wiesen orientiert war, bestimmte er unter Ausdruck des Dankes für das Ent­gegenkommen Löbers, daß er erst mit dem Wiesenwärter Belloff Rücksprache nehmen wolle und dann die Herren Müller und Jughardt kommen lassen wolle. .Erst nach einigen Wochen habe er auf Anftage bei dem Bürgermeister erfahren, daß die Stadt die Wiesen nicht erwerben wolle. Er (Löber) habe per Karte den Herren Jughardt und Müller den Sach­verhalt mitgeteilt. Der Inhalt der an Müller gerichteten Karte, die sich in den Händen des Bürgermeisters befindet und in der letzten Sitzung vorgelesen wurde, sei sonach völlig aufgeklärt; die den Sachverhalt klarstellenden Dokumente liegen auf der Bürgermeisterei zu Jedermanns Einsicht offen. Es sei nicht verständlich, wie man aus diesen Vorgängen einen Vorwurf gegen ihn begründen könne; es könne weder von einem Mißbrauch feines Stadtverordnetcn-Mandats, noch von Suchen nach eigenem Vorteil die Rede sein. Betr. des Heß'schen Ackers babe Bürgermeister Mecum erklärt, er (Löber) habe gesagt, keine Ahnung von der Verkäuflichkeit des Ackers gebabt zu haben. Jedem, der es hören wolle, habe er erzählt, daß er einen dummen Streich gemacht habe, daß er den Heß'schen Acker nicht gekauft; er habe aber später erst erfahren, daß der Acker noch im Besitz des Herrn Heß sei. Er habe sich im Interesse der Haltestelle am Nordende, die einer Mitteilung des Bürgermeisters zufolge eine Woche nach Verkauf des Ackers genehmigt wurde, erboten, Sq§ Grundstück für die Stadt zu erwerben. Dem Gebot des Bürgermeisters auf 50 Pfg. für den Quadrat­meter gegenüber habe er erklärt, daß für diesen Preis der Acker nicht zu haben sei, man solle 6070 Pfennig sagen. Dies könne man umsomehr thun, als er (Löber), vor etwa 5 Jahren den ausgegrabenen Backsteinacker von Katzenstein

u. Eichenberg für Mk. 1,80 für die Stadt erworben habe. Bürgermeister Mecum habe ihm erwidert, er solle sein bestes versuchen. Löber habe darauf den Agent Simon zu Herrn Cost geschickt, um 3400 Mk. mehr bieten zu lassen, ohne einen' (Löbers) Namen zn nennen. (Soft habe Simon gegen­über erklärt, den Acker, der 1520 000 Mk. wert sei, nicht verkaufen zu wollen. Damit sei für Löber die Sache erledigt gewesen. Eines Tages habe er von einem Gerücht gehört, demzufolge er an der Sache beteiligt sei; auch Stadtv. Helf­rich habe ihm davon Mitteilung gemacht; auch Bürgermeister Mecum erklärte, von der Sache gehört zu haben, als sich Löber bei ihm von diesem Verdacht reinigen wollte; er habe ihm auf Ehrenwort erklärt, daß er, wenn er den Acker kaufen wolle, er ihn der Stadt zum Selbstkostenpreis zur Verfügung stelle nnd ferner sich ehrenwörtlich verpflichtet, 10 000 Mk., ja sein ganzes Vermögen den Armen zu geben, wenn er wortbrüchig werde; er habe ferner die Absicht geäußert, die Sache in der Stadtverordneten-Versammlung zur Sprache zu bringen, worauf Bürgermeister Mecum sagte, er solle die Sache nicht zur Staatsaktion aufbauschen. Stadtv. Löber bemerkt weiter, daß ihm am 17. Februar nochmals gesagt worden sei, ob er den Cost'schen Acker kaufen wolle, es könne indcß nur der 4. Teil verkauft werden, da Cost die Hälfte ür sich, das verbleibende Viertel der Agent Schaumberger haben wolle. Die Sache sei ihm lächerlich vorgekommen, er habe gesagt:Nun bieten Sie 1 Mk., sagen Sie aber Herrn Cost, daß nicht ich, sondern Herr Möser den Acker wolle, damit bei Cost nicht der Gedanke aufkommen sollte, ich sei von der Stadt beauftragt, sonst würde er noch mehr fordern." Eine Antwort drauf sei ihm uicht geworden; wäre ihm ein Zuschlag erteilt worden, so hätte er laut seiner Abmachung den Acker ohne jeden Nutzen der Stadt überlassen müssen; so erkläre es sich, daß der Name Möser genannt wurde. Sein Schwiegersohn Möser habe von der Angelegenheit nichts ge­wußt, auch kein Gebot eingelegt oder einlegen lassen. Es könne sonach auch in dieser Angelegenheit von maßloser Spe­kulation, Bodenwucher nnd davon, daß er etwas mit dem Amt eines Stadtverordneten nicht verträgliches gethan habe, keine Rede sein.

Bürgermeister Mecum erklärt hierauf: In Sachen Jughardt gegen Löber sei durch die durch Müller in Pfung­stadt und Müller Wittwe in Gießen abgegebenen Erklärungen nicht erwiesen, daß Herr Löber durch Herrn Jughardt vor Abschluß der Kaufnotul nicht gesagt hat, er kaufe für die Stadt. Herr Löber werde , wohl wegen der in der Verhand­lung enthaltenen Beleidigung bereits Klage angestrengt haben und werde sich dann Herausstellen, ob die Behauptung Jug- hardts richtig sei. Sollte Herr Löber eine solche Privatklage noch nicht erhoben haben, so möchte er (der Bürgermeister) ihm dringend raten, dieselbe alsbald anzustrengen, denn nur so könne in dieser, Herrn Löber kompromittierenden Sache Klarheit geschaffen werden. Bürgermeister Mecum erklärt weiter, daß er in Betreff des Heß'schen Ackers bei seiner Behauptung bleibe, daß Löber ihm bei der ersten Mitteilung über den Verkauf dieses Ackers an Cost ausdrücklich erklärt hat, er habe keine Ahnung davon gehabt, daß der Acker verkäuf­lich sei. Er würde ihn sonst darauf aufmerksam gemacht haben, damit er den^ Acker für die Stadt kaufen könne., Herr Löber gebe nunmehr die von ihm (dem Bürgermstr.) in der vorigen Stadtverordneten-Versammlung ausgestellte Behauptung zu, daß Heß ihn wegen des Ackers aufgesucht habe, während er ihm davon nichts gesagt, vielmehr behauptete, er habe von der Verkäuflichkeit keine Ahnung gehabt. Er wiffe nicht, wie man diese Behauptung Löbers mit der später von ihm zu­gegebenen Thatsache, daß er mit Heß verhandelt habe, ver­einbaren könne. Die weitere Angabe Löbers, er (der Brgmstr.) habe ihm mitgeteilt, daß eine Woche nach Verkauf des Ackers die Haltestelle Gießen-Nord genehmigt worden sei, sei ebenfalls unzutreffend. Er habe nur gesagt, die Eisenbahn­direktion habe ihren früheren ablehnenden Standpunkt auf- gegeben, es sei aber seitens der Eiscnbahnverwaltung zur Anlage dieser Haltestelle die Genehmigung des preußischen Ministeriums erforderlich. Außerdem verlange die Eisenbahn von der Stadt, abgesehen von der Herstellung der Straßen, die Erstattung der gesamten Anlagekosten, die auf 52 500 Mark veranschlagt seien, und einen dauernden Zuschuß zu den Betriebskosten. Er könne der Stadt ein solches Opfer aus öffentlichen Mitteln zu Nutzen des nördlichen Stadtteils nur dann zumuten, wenn die Interessenten vorher mindestens die Hälfte der aufzubringenden Kosten der Stadt zur Verfügung stellen. Ferner habe er Herrn Löber nicht beauf­tragt, 50 Pfg. für den Quadratmeter Acker zu bieten, son­dern habe ihn gefragt, ob er nicht glaube, daß Cost den Acker mit einem Nutzen von 100200 Mark wieder ab­geben würde, worauf Löber erwiderte: Das werde Herr Cos nicht thun, denn er wisse, daß an dem Acker noch viel Geld zu verdienen pfei. Herr Löber meinte ferner, man könne wohl den Versuch machen, worauf er (der Bürgermeister) ihn sagte,

es einmal zu versuchen. Er bemerke ausdrücklich, daß er nur von einem Mehrgebot von 100200 Mark gesprochen' habe, was einem Preise von nicht ganz 34 Pfg. per Quadrat­meter, also etwa 3 Pfg. mehr, als Cost bezahlt habe, ent­spreche. Ein Gebot von 50 Pfg. konnte er schon des­wegen nicht machen, weil bei einer etwaigen Enteignung nur der landwirtschaftliche Wert des Ackers bezahlt werden könne und die Stadt für das Gelände am Friedhof am Rodberg nur 2530 Pfg. bezahlt habe; und ein Vergleich mit dem Backsteinacker von Katzenstein! und Eichenberg mit Rücksicht auf die Lage des letzteren zn der bebauten Stadt ausgeschlossen ,ei. Die von Herrn Löber angegebene Unterredung, worin er sich verpflichtet haben will, wenn er einen Acker kaufe, ihn der Stadt zum Selbstkostenpreise abzugeben, habe stattgefunden, als er der Stadt die Wiese am Gänsacker zu den Selbstkosten anbot; diese Erklärung erfolgte jedoch ganz neben;ächlick) und jedenfalls ohne Berufung auf Ehrenwort und nrcht im Hinblick auf den Cost'schen Acker. Davon, daß Löber beabsichtigte, die Sache selbst in der Stadtverordneten- Versammtung zur Sprache zu bringen und ihm erklärt worden sei, davon Abstand zu nehmen, sei ihm nichts erinnerlich. Als er in der vorigen Sitzung sagte, Herrn Löber scheine an dem Besitz des Ackers viel gelegen zu ein, denn sein Schwiegersohn Möser habe für den Qua­dratmeter 1 Mark geboten, während Cost zwei Monate vorher nur 31 Pf. bezahlt hatte, erklärte Löber, das sei gelogen, und als ec (der Bürgermeister) ihm sagte, er wisse es von zwei einwandfreien Zeugen, darunter Cost selbst, erklärte er, es sei möglich, daß sein Schwiegersohn ein derartiges Gebot gemacht habe, er wisse aber nichts davon. Das stehe in krassem Widerspruch mit der von Löber in seiner sog. Nechtfertigungsschrift zugegebenen Thatsache, daß nicht Möser, sondern Löber selbst unter dem von ihm zugegebenen Mißbrauch des Namens seines Schwiegersohns das Gebot von 1 Mk. habe machen lassen. Herr Möser möge sich also bei seinem Schwiegervater dafür bedanken, daß er in diese unerquickliche Angelegenheit verwickelt wurde. Auch die von Löber gegebene Darstell­ung über dieses Angebot decke sich nicht mit den Angaben der Herren Cost und Schaumberiger. Hiernach habe viel­mehr Löber, als seine Bemühungen um den Erwerlb des Ackers vergeblich blieben, den Agenten Schaumberger be­auftragt, 1 Mk. zu bieten. Cost wollte überhaupt nrchI verkaufen, und erst nach längerem Dpängen durch Schaum­berger habe er sich erboten, die Hälfte des Ackers abzu­geben, und Schaumberger, der sich sagte, wenn Löber ein so außerordentliches Gebot anlege, müsse wohl eine gute Spekulation in Aussicht stehen, und er wollte dann auch fernen Vorteil davon haben, und habe von Löber verlangt, daß er (Schaumberger) an der von Cost zu kaufenden Hälfte des Ackers wiederum zur Hälfte beteiligt bleibe. Hieraus erkläre sich der von Löber angegebene vierte Teil des Ackers. Bürgermeister Mecum erklärt schließlich, er sei auch nicht der Meinung, daß Herr Löber das Angebot gemacht habe, um den Acker an die Stadt abzugeben, denn er müßte aus seinen früheren Mitteilungen wissen, daß er den Acker höchstens für 35 oder rund 35 Pfg. bewerte. Die von Herrn Löber beantragte Untersuchung, insbesondere auch durch Vernehmung der von ihm genannten Personen als Zeugen, erachte er nach dem Borge tragen en für überflüssig; außerdem würde ihm jegliches Recht dazu fehlen, diese Personen zeugenschaftlich zu vernehmen, sondern dies würde nur durch das Gericht möglich sein. Im eigensten Interesse des Herrn Löber möchte es wohl geboten sein, daß er zur Abwehr der gegen: chn erhobenen Vorwürfe Hilfe des Gerichts in Anspruch nimmt .

Stadtv. Löber weiß nicht, was ihn hätte veranlassen können, sich als Vertreter der Stadt zu gerieren; jedermann wisse, daß wenn die Stadt öffentlich als Käuferin auftrete, das Gelände theurer bezahlt werden müsse. Die Müller'schen Erben gaben ihm gern die Erklärung, daß ihnen von der Jughardt'schen Behauptung nichts bekannt sei. Betreffs des Heß'schen Ackers habe er gesagt, er hätte nicht gedacht, daß Heß noch einen Acker habe, da er sein Gut an Selzer ver­kauft habe; er habe es erst erfahren, als Heß ihm den Acker angeboten. Nach 8 Tagen habe ihm Cost gesagt, daß er und Stadtv. Keller gewußt hätten, daß Heß den Acker zurück­behalten. Er habe auch erfahren, daß Stadtv. Keller den Acker für 2700 Mk. an der Hand hatte; warum habe er ihn nicht der Stadt angeboten? Stadtv. Löber verbreitete sich des weiteren über von ihm im Interesse der Stadt gemachte oder eingeleitete Geländekäufe (Seuling'sches Gelände am Rod­berg, Müller'scher Garten am Nahrungsberg usw.), bei denen die Stadt erheblich gewonnen und wobei er obendrein noch die Maklergebühr bezahlt habe, da er sich geniert, dieselbe später zu fordern. Der Geogorius'sche Acker an den Bahn­höfen habe ihm zu 3 Mk. per Klafter zur Verfügung ge­standen, heute betrage der Preis 60 Mk.; er habe von dem Erwerb Abstand genommen, da er erfahren, daß die Stadt auf das Grundstück reflektiere. So sähen die Spekulationen und der Bodenwucher, den er getrieben, aus.

Bürgermeister Mecum erklärt: Jughardt habe bezeugt,

Komödie vorbei.... So endigen denn Moliöre's Stücke mit jener unmotivierten Freude und entlassen uns unter dem Eindruck: in Moliöre's Seele lebte ein ganz anderer letzter Akt."

Das gilt auch vomTartüff", der den gestrigen Theaterabend einleitete. Die Bestrafung Tartüffs ist der ganzen Entwicklung des Stückes unorganisch aufgepfropft und die Verherrlichung des Königs durch den Polizeibeamten klingt so erzwungen, so absichtlich, daß von Ueberzeugung ganz und gar keine Rede sein kann. Nein,Tartüff" ist kein Lustspiel gewöhnlichen Schlages, es ist eine ernste, tiefgründige Charakterkomödie. Der Zettel nannte leider gestern nicht den Uebersetzer des Moliöre'schen Meisterwerkes. Cs war, Gott sei Dank, nicht die alte spottschlechte Hans Balhorn- Bearbeitung der Reclam'schen Ausgabe, sondern eine ganz geschickte neuere, wahrscheinlich nicht die von Fulda, vielleicht aber die vom Grafen Wolf Baudissin, jedenfalls eine heute recht gut verdauliche, ganz geschickt gereimte, die alle heute unverständlichen Zusätze ausgemerzt hat.

Die weitaus beste Leistung war, wie man es erwarten durste, die des Gastes, Herrn Jürgensen aus Kassel, der den Tartüff mit eindringlichem Verständnis, mit sicherem Takt und einem außerordentlichen Charakterisirungsvermögen dar­stellte. Wer Augen und Ohren gebraucht, wird bemerkt haben, daß Herr I. viel ruhiger sich auf der Bühne gebärdet und viel deutlicher spricht, lrotz keineswegs besonders aus- glebiqem Organ, als die Unsrigen. Herr I. spielt den Tartliff

ganz einfach, nur die beredte Mimik spiegelt heuchlerisches Wesen ab, aber immer mit Takt. Den Alerandriner behandelt er mit Virtuosität. Wenn dieses Metrum die französische Tragödie auch versteinert hat, so hat es andererseits der französischen Komödie den richtigen Ton gegeben; der Alexan­driner ist der richtige Rhythmus für die witzigen Reden und schlagfertigen Gegenreden. Von Coquelin, dem großen französffchen Mimen, der unlängst wieder einmal die großen deutschen Theaterstädte besuchte, sagt man, daß er einen Tartüffe bietet, der einem Bilde des großen englischen Satirikers Hogarth entnommen scheint. Herr I. zeigt keinen besonders grellen Gegensatz von pastoraler Salbung und dem niedersten Cynismus eines tierisch sinnlichen Wüstlings, son­dern mehr eine gewisse Vermittelung hinterlistiger Sophistik. Am Schlüsse, wo Tartüffe sich ganz als Schurke offenbart, zeigte Herr I. viel Kraft. Es war im ganzen eine Figur- großen Stils und machte als solche bedeutenden Eindruck; sie ließ über eine nur komische Lustspielfigur weit hinausgehende Beziehungen nachempfinden. Jedenfalls war alle Ueber- treibung vermieden und unzweifelhaft erkennbar, daß der Darsteller zielbewußt darauf ausging, einen wirklichen Menschen und keine Karrikatur daczustellen und sich nicht durch billige Kulissenreißerei, sondern durch gediegene, planvolle Charakteristik seinen Erfolg zu sichern. Auch daß die Maske nicht ab­schreckend gewählt war, verdient hervorgehoben zu werden.

Die übrigen Mitwirkenden machten sich nicht besonders bedeutsam geltend. Die von Frl. Brandau niedlich dar­gestellte Dienerin Dorine gab das typische kurzröckige, schnippische junge Kammerkätzchen, nicht die sehr energische derbe und vierschrötige Magd, die als altes Hausmöbel in­folge langjähriger Dienste sich dreist und zungenfertig Ein­mischungen in die Familienangelegenheit ihrer Herrschaft ge­stattet, was mir wahrscheinlicher dünkt. Ich bin der An­sicht, die Dorine ist eine Figur für eine komische Alte. Herr Ramscher gab den Orgon ziemlich grob und possenhaft, nicht mit der gefälligen Grazie Moliöre'scher Poesie, und war zudem von geradezu peinlicher Unsicherheit. Frl. Hohenfels stilisirte die jugendliche Liebhaberin durch unangebrachte kerzengrade Steifheit, während doch die Anmut der Moliere- schen Verse ein liebliches Getändel verlangt. Sie beteiligte sich aber wenigstens durch angemessenes stummes Spiel an der Handlung. Frl. Feige spielte die Elmire als eine liebenswürdige Dame, gab aber von dem schelmischen Humor dieser Figur nur ein gar winziges Körnlein. Einen origi­nellen Loyal gab Herr Woisch. Angemessenes leisteten die Herren Gerl ach und Zoder. Das Tempo der Reden war nicht durchweg lebhaft genug, und zudem ließen einzelne den Reim absichtsvoll klingen. An einigermaßen geschickte Gruppirung hatte man gar nicht gedacht. (Schluß folgt.)