Ni-. 31 erscheint täglich außer Sonntags.
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Rotationsdruck u. Verlag der Brühl'schen Unwers.-Buch- u.Stein- druckerei (Pietsch Erben) Redaktion, Expedition und Druckerei:
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FlrnsprechanschlußNr.51.
Erstes Blatt. 152. Jahrgang Donnerstag 0. F ebruar 1902
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GletzenerAnzeiger
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Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Gießen WM
—— ui iL j-i« _ . r», . __ zeigenteil: Hans Beck.
Politische Tagesschau.
Eine Entscheidung in Sicht?
Ein Berliner Mitarbeiter schreibt uns unten« 5. Febr.: Dem alten Fürsten Hohenlohe ist es mitunter zum Vorwurr gemacht worden, daß er als Kanzler oft Längere Zert hindurch keinen Vortrag beim Kaiser hielt. Man sucbte auch dadurch den Nachweis zu liefern, daß Fürst Hohenlohe mehr ein Mann von „dekorativer", als von wlllischer Bedeutung fei Das war nun freilich ein Trug- chluß; in wichtigen Fragen bestand der Fürst sehr zäh auf einer Meinung.
Gras Bülow hat häufig Besprechungen mit dem Kaiser. In der letzten Zeit ist kaum ein Tag vergangen, ohne eine solche Beratung. Auel) heute lMte der Reichskanzler Vortrag . Der Gegenstand der Konferenz entzieht sich natürlich der Kenntnis. Immerhin dürfte die Vermutung nicht ferne liegen, daß das Schicksal des Zolltarifen!- wurfs den Kaiser in besonderem Maße beschäftigt. Von Tag zu Tag vermindert die Kommissionsberatung des Entwurfes die Hoffnungen, die durch den im ganzen glücklichen Verlauf der ersten Lesung im Reichstage erweckt wurden. Eine Schwierigkeit gesellt sick), zur anderen, die von der Regierung als „unannehmbar" bezeichneten Beschlüsse häufen sich Der Kaiser ist eine zu energische Natur, als daß man erwarten könnte, er werde noch lange diese Entwickelung der Dinge mitansehen. Und der Kaiser ist, wie gelegentlich einmal Herr v. Bötticher bemerkte, „sehr vorausschauend". Es ist wahrscheinlich, daß der Kaiser, der nach Herrn v. Böttichers Worten für jeden Minister den Nachfolger in Bereitschaft hat, bereits die zu ergreifenden Maßregeln hinsichtlich des Zolltarifentwurfs mit feinem ersten Ratgeber in Erwägung zieht. Schon gehen allerlei Gerüchte von einer Reichstags-Auflösung. Mgesehen vom Zolltarif dürfte der Reichstag auch durch, die heute in der Budgetkommission erfolgte Ablehnung des Neubaues für das Militär- kabinett seine Position kaum verbessert haben. Auf Anregung des Zentrums erfolgte die Streichung der Forderung, unter Hinweis aus die Finanzlage, und was die Stellungnahme des Zentrums hierbei noch besonders markant machte, war die Erklärung des sonst so regierungsfreundlichen Prinzen Arenberg: die Stellung des Militärkabinetts zum Kriegsministerium habe sich in den letzten Jahren total veränderi Eine Anspielung darauf, daß das Kriegsministerium in ein gewisses Abhängigkeitsver- hültnis zum Militärkabinett gelangt sei. Der preußische Krieasniinister v. Göhler bestritt dies allerdings mit Entschiedenheit. Auch die Forderungen für das Beckleidungs- amt des Gardekorps und für das Luftschiff er-Bataillon wurden abgelehnt. Man merkt, das Zentruni ist feit dem Antrag auf «Hebung des Jesuitengesetzes in schlechter Stimmung.
Allem Anschein nach wird die Entscheidung in der Zoll- taris-Frage nicht lange auf sich warten lassen. Wir glauben nicht, daß die Regierung sich! mit der Zurüc^iehung der Vorlage begnügt, wie bei den Kanalprojekten. Ein Wahlkampf unter der Parole der Handelsverträge würd' jedenfalls beispiellos heftig sich gestaltem
„Zur Klärung. *
Unter dieser Spitzmarke: „Zur Klärung" bringt die „Südd. Reichskorr." nachstehende offiziöse Auslassung:
In der Zolltariffrage ist durch die „Nordd. Allg. Zig." festgestellt worden, daß die verbündeten Regierungen vom Boden des gegenwärtigen Entwurfs aus weiteren Verschärfungen in hochschutzzöllnerischcr Richtung Widerstand leisten werden. Von der agrarischen Presse wird dieser Widerstand, wohl well er sich nur allmählich, wenngleich mit zunehmender Dentlichkell, ankündigt, geflissentlich unterschätzt. Man bedeutet dort die sehr wesentlichen Zugeständnisse des Entwurfs an die landwirtschaftlichen Interessen voller Verachtung als Scheinhilfe oder Almosen, und teilt mit der Sozialdemokratie den Wunsch, die Vorlage „im Orkus" zu sehen.
Wenn die Urheber solcher Auslassungen damll rechnen sollten, durch leidenschaftliche Steigerung ihrer Agitation den
verbündeten Regierungen weitere Zollerhöhungen oder Zoll- bindungen abzupressen, so werden sie eine schwere Enttäuschung erleben. Für die von dem extremen Agrariettum angestrebten Sperrmaßregeln gegen die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse giebt es schon im Bundesrat keine Mehrheit, geschweige denn im Reichstag. Und es giebt und wird auch keinen Reichskanzler dafür geben. Die Schutzzölle des Entwurfs sind so festgesetzt, daß damit die schließlich auch im Interesse der Landwittschaft liegende Sicherung der Ein- und Ausfuhr durch den Abschluß von Handelsverträgen zur Rot noch vereinbar ist. An die gerade im Hinblick auf die Erneuerung dieser Vetträge der Landwirtschaft gemachten Zusagen kann sich der Reichskanzler gern erinnern lassen. Er bat nach bestem Wissen und Gewissen das ©einige gethan und ift in der Einlösung seines Versprechens bis an die Grenze des Möglichen gegangen.
Mehr konnten die agrarischen Wottführer für die Landwittschaft wohl fordern, aber nicht durchsetzen. Dagegen 'können sie allerdings das Erreichbare gefährden, und sie sind auf dem be|ten Wege dazu. Jeder agrarkonservative Politiker aber, der durch fein Votum zur Bildung einer Mchr- heit gegen die Bundesratsvorlage mitwirkt, tragt an seinem Teil die Verantwottung dafür, daß die Landwirtschaft um agitatottscher Chimären willen greifbarer, redlich dargebotener Vorteile beraubt bleibt. Das Bemühen, die Schuld an dem Scheitern des Tattswerks auf die Verbündeten Regierungen abzuwälzen, ist eitel. Für ihr weitgehendes Entgegenkommen in den Fragen des Zollschutzes dürfen die Regierungen wohl erwarten, daß die positiv gerichteten Vertreter der' agrarischen Interessen durch Annahme der Vorlage Gelegenheit geben, Erfahrungen darüber zu sammeln, wie sich die Verhältnisse der Landwirtschaft unter der Herrschaft des neuen Tarifs weiterentwickeln. Das wäre praktische Politik, die auch zu praktischen Ergebnissen führen würde.
Der Schraderfche Tuellantrag.
Wir haben bereits den Antrag der freisinnigen Vereinigung, gezeichnet Schrader und Genoßen, zur Abänderung der Duellparagraphen des Strafgesetzbuches seinem wesentlichen Inhalte nach kurz mitgeteilt. Bei der Wichtigkeit des Antrages wollen wir aber doch den vollen Wottlaut desselben wiedergeben. Danach sollen die §§ 201—210 des Strafgesetzbuches folgende Fassung erhalten:
§ 201. Die Herausforderung zum Zweikampf mll tätlichen Waffen sowie die Annahme einer solchen wird mll Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
§ 202. Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahre tritt ein, wenn bei der Herausforderung die Absicht, daß einer von beiden Teilen das Leben verlieren soll, entweder ausgesprochen ist, oder aus der gewählten Art des Zweikampfes erhellt.
§ 203. Diejenigen, welche den Auftrag zu einer Herausforderung übernehmen und austtchten (Kartellträger), werden mit Gefängnis nicht unter zwei Monaten bestraft.
§ 204. Die Strafe der Herausforderung und der Annahme derselben, sowie die Strafe der Kattellttäger fällt weg, wenn die Patteien den Zweikampf vor dessen Beginn freiwillig aufgegeben haben.
§ 205. Der Zweikampf wird mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.
§ 206. Wer seinen Gegner im Zweikampf tötet, wird mit Gefängnis nicht unter zwei Jahren, und wenn der Zwellamps ein solcher war, welcher den Tod des Einen von Beiden herbeiführen sollte, mit Gefängnis nicht unter drei Jahren bestraft.
§ 207. Ist eine Tötung oder Körperverletzung mittelst vorsätzlicher Uebertretung der vereinbarten oder hergebrachten Regeln des Zweikampfes beroirft worden, so ist der Ueber- treter, sofern nicht nach den vorhergehenden Bestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist, nach den allgemeinen Vor
schriften über das Verbrechen der Tötung oder der Körper« Verletzung zu bestrafen.
8 209. Kartellträger, welche ernstlich bemüht gewesen sind, den Zweikampf zu verhindern, sowie zum Zweikampf zugezogene Aerzte und Wundärzte sind straflos.
§ 210. Wer einen Anderen zum Zweikampf mit einem Tritten absichtlich insonderheit durch Bezeigung oder Androhung von Verachtung anreizt, ivird, falls der Zweikampf stattgefunden hat, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.
§ 210a. Wer Jemandem wegen Unterlassung einer Herausforderung oder Richtannahme einer solchen seine Verachtung bezeigt, oder ihn Anderen gegenüber als verächtlich darstellt, wird mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.
§ 210 b. In den Fällen, in welchen vorstehend (in den £§ 201, 202, 205 bis 207 und 210) Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten angedroht wird, ist gegen'Beamte zugleich auf Unfähigkeit zur Begleitung öffentlicher Aeniter auf die Dauer von ein bis fünf Jahren zu erkennen. Es kann barauf auch in anderen, in den vorhergehenden Paragraphen bezeichneten Fällen erkannt werden, sofern die Dauer der erkannten Gefängnisstrafe drei Monate erreicht.
§ 210c. Auf Entschädigungen für Verletzungen und Tödtungen (B. G. B. §§ 842 bis 845) im Zweikampf findet der § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches keine Anwendung.
Verzicht im Voraus auf die Ersatzleistung ist unwirksam.
Jn's Auge fällt hierbei zunächst die Ersetzung der custodia honesta (der Festungshaft) durch die weit empfindlichere Gefängnis st rafe, ferner gegen Beamte die Wirkung der Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter. Roch wichtiger ist die Ausdehnung der Schadensersatzpflicht auf Verletzungen und Tödtungen im Zweikampf, die bisher der § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgeschlossen hatte, wonach, wenn bei der Entstehung eines Schadens ein V e r- schulden des Beschädigten mitgemirft hatte, die Verpflichtung zum Ersätze von den Umständen abhängig gemacht wurde, sodaß bei gleich großer Verschuldung auf beiden Seiten, die beim Duell in der Regel vorliegt, gar kein Schadenersatz zu leisten war.
Zur Duellftage
machen die „Akab. Monatsh.", das Organ der deutschien! Korps st udenten, einen überraschenden Vorschlag, ©ie meinen: Für schwerere, besonders ehrenkränteude Beleidigungen und für leichtere Realinjurien würde eine der verschiedenen Arten der Säbelforderungen genügende Satisfaktion gewähren, sowohl für Studenten unter ich als bei Streitigkeiten mit Offizieren. Die Forderung auf Pistolen aber sollte nur auf die schwersten Beleidigungen beschränkt werden. „Solche Duelle — mir denken dabei an den Fall Benigsen — werden auch im Volke verstanden werden!" Der Artikel fährt dann ort:
Aber auch die Gesetzgebung, bezw. Rechtsprechung, würde dazu beitragen können, die Pistolenduelle mit ihren oft tragischen Ausgängen auf eine kleine Zahl zurückzubringen, wenn sie die Zweikämpfe mit nicht töt- li chen Waffen — der Begriff nicht tätlich im landläufigen Sinne, nicht in dem des Reichsgerichtes aufgefaßt — straflos ließe. Der jugendliche Drang zur Bethätigung der Mannhaftigkeit würde daun in leichteren unt) schwereren Waffengängen mit Schl ä ger und Säbel Gelegenheit haben, sich auszutoben, die Pistole würde nur in seltenen Fällen und dann unter den Kaute len strenger Ehrengerichte zur Anwendung kommen. Wri glauben deshalb, daß die schweren Duelle in dem Maße sich vermindern werden, als man den leichteren Waffen gangen Raum giebt.
Kriegsöedrängnisse in und öei Hießen im Winter 1759.
(Originalbericht des „Gieß. Anz.") (Nachdruck verboten.)
Tas Kriegsjahr 1759 brachte dem Oberfürstentum Hessen viel Unruhe und Drangsale. Durch seine Lage an der Heerstraße vorn Süden nach dem Norden Deutschlands war es beständigen Truppendurchmärschen und Ein- quartterungslasten ausgesetzt- Die Festung Gießen sah Jahre lang die Franzosen als Gäste, wenn auch als befreundete, da die Behauptung ihrer Stellung am Main durch die Behauptung dieses Vorpostens bedingt war- Herbst und Winter 1759 machte ganz Ob er Hessen zu einem Kriegslager. Herzog Ferdinand von Braunschweig, der Führer der für die Sache des Preußenkönias Friedrichs II. auf dem westlichen Kriegsschauplätze kämpfenden „alliierten" Armee, zu der Hessen-Kasseler, Hannoveraner, Braunschweiger, Preußen und Engländer zählten, hatte nach der Schlacht bei Minden (1- August) die Franzosen bis Gießen zurückgetrieben. Weller vorzudringen war dem Herzoge nicht möglich- Auch bedurfte seine Armee der Ruhe; denn die Anstrengung, die zu der Vertreibung des Feindes aus dem nördlichen Hessen, dem nachmaligen Kurhessen, führte, war bedeutend gewesen-
Am 19. September marschierte die Armee des Her
zogs Ferdinand in das Lager bei Krofdorf. Oberhalb Lollar waren mehrere Brücken über die Lahn geschlagen worden, die die Armee passierte, um über Wismar, Launs- bach nach dem Gleiberg zu marschieren, woselbst man Stellung nahm, so daß der rechte Flügel sich gegen Fellingshausen, der linke gegen Wismar ausdehnte. Das Hauptquartier befand sich in Krofdorf. Die französische Armee hatte bereits mit der Instandsetzung der Festungsarbeiten um Gießen begonnen. Am 20. wurde Wetzlar mit 2000 Franzosen besetzt- Die französischen Marschälle hatten von ihrem Hofe die Weisung, sich während des Winters rechts des Mains zu behaupten, namentlich aber die Festung Gießen zu sichern.
Zur Befestigung des Lagers bei Krofdorf waren von den „Alliierten" auf dem Plateau Dünsberg, Vetzberg, Gleiberg, Wettenberg, Batterien errichtet worden, während sich im Rücken der Stellung bei Fellingshausen und vorwärts des rechten Flügels südwesttich vom Dorfe Rodheim große Verschanzungen zur Beherrschung der Gegend nach Wetzlar hin erhoben.
Am 10. Oktober starb der Generalmajor Eliot und wurde im englischen Hauptquarrier zu Rodheim bestattet- Am 24. Ottober wurde im Lager bei Krofdorf ein Tedeum an gestimmt wegen des Sieges bei Quebeck und ein dreimaliges Freuden feuer gemacht " Wiederholt machte der französische Marschall Broglio Versuche, um den Herzog zum Verlassen der Stellung bei Krofdorf zu nötigen- Zu
dem Ende ordnete er aus dem Lager bei Klein-Linden den Prinzen Conds mit 10 000 Mann gegen Marburg ab, um die in Homberg a. d. Ohm stehende Abteilung der Verbündeten aufzuheben. Tie von dem Herzoge getroffenen Sicherheitsmaßregeln vereitelten das Unternehmen, so daß sich Conde zurückzog. Mit dem 5. November begann das Wetter sehr ungünstig zu werden, so daß die Provianttransporte wegen der schlechten Wege sehr erschwert wurden- „Am 8. und 9. November war die Armee um 2 Uhr morgens fertig, die Kavallerie gesattelt, die Arttllerie angeschjrrt und alles zum Ausrücken fertig, um auf das Champ de Bataille vor dem Weddenberg, Kleiberg und Fetzberg zu marschieren. Bis 9 Uhr hielt sich die Armee, doch machte der Feind keine Bewegung zur Attaque". Am 21. November trat empfindliche Kälte ein, so daß die englische, hessische und hannöversche Kavallerie Kantonnements beziehen mußten. Aufs neue machte Broglio einen Versuch, den Herzog Ferdinand aue- feiner Stellung bei Krofdorf zu verdrängen, indem er das Vorgehen von 10 000 Württemberger von Fulda aus veranlaßte. Um dies zu vereiteln, ging der Erbprinz von Braunschweig von Marburg aus über Lauterbach vor. Es gelang ihm, die Württemberger zu zersprengen, 1200 Gefangene zu machen, und Fulda zu besetzen. Dann marschierten die Truppen des Erbprinzen nach Ruppertenrod, wo sie bis zum 9. Dezember standen, zu welcher Zell sie den Beseht erhiellen, nach Sachsen zu marschieren.


