Meineids zu verantworten. Der Gerichtshof bestand ans dem Landgerichtsrat Schmidt al§ Vorsitzenden und den Landgerichtsräten Schmeckenbecher und S a n d m a n n als Beisitzern. Tie Anklage vertrat Gerichtsassessor Hoos, die Verteidigung führte Rechtsanwalt En gisch. Tie Anklagebehörde hatte 35 Zeugen geladen. Die Angeklagte leugnete beharrlich.
Eine von der Angeklagten erhobene Anzeige wegen groben Unfugs hat das Verfahren veranlaßt, in dem von der Angeklagten der ihr zur Last gelegte Meineid geschworen worden ist. Tie Anzeige hatte ihren Grund in Den Parteigegensätzen, die im vorigen Jahre zu Altenstadt die Bürgermeisterwahl zeitigte. Tie Einwohnerschaft war zur Zeit der Wahlkämpfe in die sog. schwarze Partei und die sog. rote Partei gespalten. Die letztere siegte in der am 14. Oktober stattgehabten Stichwahl. Aus diesem Anlaß wurde der Tag von der siegreichen Partei gefeiert.
Zwei Tage nach der Wahl erschien der Angeklagte bei dem Altbürgermeister mit einem Päckchen, in welchem sich zwei Heringsköpfe, Schwanz und Sck-uppen eines Herings, eine halbe Kartoffel und verschiedene Kartosselschalen befanden. Aus dem Päckchen steckte ein gelber Zettel, auf dem stand: „Guten Appetit zum Beffstück, denn dein Schnabel war dir lang und ha^st, nichts bekommen." Die Angeklagte aab an, das Paketchen sei ihr am Abend zuvor von öeinrittj. Tauernheim, einem zu den Roten gehörenden Geflügelhändler, in ihr Wohnzimmer geworfen worden. Sie verlangte Anzeige, indem sie den Tauernheim bestimmt als Thäter bezeichnete, wobei sie erklärte, daß sie als der schwarzen Partei an gehörig, in der letzten Zeit öfter von Roten, insbesondere von Nachbarsleuten, chikaniert worden sei. Es erfolgte Anzeige wegen groben Unfugs, gleichzeitig aber auch wegen Beleidigung gegen Tauernheim, nachdem zuvor der Ehemann der Angeklagten «Ärafantrag gegen diesen gestellt hatte. Schon bei seiner im ,Vorverfahren erfolgten Vernehmung stellte Tauernheim die ihm zur Last gelegte Handlung mit aller Entschiedenheit in Abrede. Er wisse von der ganzen Sache nichts. Vor dem Schöffengericht Altenstadt als Zeugin vernommen, wiederholte die Angeklagte unter Eid ihre früheren Angaben und b^eichnete den Tauernheim auf das bestimmteste als Thäter. Tauernheim wurde zu 30 Mk. Geldstrafe verurteilt.
Nach der Verhandlung vor dem Schöffengericht kam Tauernheim an der Wohnung des Wilhelm Schmidt vorbei, dessen Ehefrau feine Schwester ist. Diese erkundigte sich nach dem Ausfall des Termins und hierbei erfuhr Dauernheim, .daß seine Schwester diejenige gewesen war, die — um der Angeklagten einen Schabernack zu spielen —, das Päckchen iit de n Ho s geworfen hatte. Die Ehefrau R e i ch h o l d sah das Päckchen am andern Morgen in dem Hof der Angeklagten liegen und teilte dies der Angeklagten mit, worauf diese nach dem Hof ging und das Päckchen aufhob.
Dauernheim meldete nun die Berufung an, denunzierte aber die Henrich, Ehefrau wegen Meineids. — Tie Angeklagte beteuerte im Lause der ganzen Verhandlung ihre Unschuld. Es wurde ihr vorgehalten, daß der Zettel, den sie als denjenigen bezeichnet hatte, welcher an dem Päckchen befestigt gewesen fei, das man ihr durchs Fenster geworfen, thatsächtich an jenem Päckchen mit Heringsresten befestigt gewesen sei, welches die Ehefrau Wilhelm Schmidt am Tage nach der Wahl abends in den Henrichschen Hof geworfen hat. Tie Angeklagte erklärt, man habe zwei Päckchen geworfen, eins auf den Hof, das sie am andern Morgen gesunden, und eines von Dauernheim; sie müsse denn gerade die Pakete verwechselt haben. Sie stellt das ganze Belastungsmaterial als eine von der roten Partei inscenierte Jntrigue hin, um sie hineinzulegen.
Der stellvertretende Amtsrichter des Schöffengerichts Altenstadt, Gerichftsassessor Dölp erklärt als Zeuge, er habe die Angeklagte Henrich in der Verhandlung am 20. Februar ganz besonders eingehend vor einem Meineid gewarnt. Ueber die Parteiverhältnisse in Altenstadt befragt, erklärt Tölp, durch die Bürgermeisterwahl seien die Verhältnisse in dem ewa 1100 Seelen zählenden Orte aus Jahrzehnte vergiftet. Nachbarn mit Nüchbarn hätten sich toegeii der Wahl verfeindet, ja selbst Familienbande hätten sich durch den Parteihader gelöst. Zu dem bei den Akten befind- lichen gelben Zettel bemerkt der Zeuge, daß die Henrich, diesen als denjenigen Zettel bezeichnet hat, der ihr mit dem Heringspaket in die Wohnung geworfen sei. Dieselbe Bekundung machte >der Gerichtsschreibergehilfe Krebs von Altenstadt, der das Protokoll während der Schöffengerichts- Verhandlung geführt hat.
Gendarm Lang von Altenstadt bekundet, der bei den Akten liegende Zettel sei mtt zwei Stecknadeln am ^evingspaket befestigt gewesen, das ihm ausgehändigt worden sei, um weitere Schritte einzuleiten. Die Henrich habe damals und auch später behauptet, dieser Zettel sei ihr in die Wohnung geworfen worden. Als nun die Anzeige wegen Falsche-ides gegen sie erhoben worden sei und er sestgestellt habe, daß die Ehefrau Schmidt das Paket mit Dem Zettel in den Henrichschen Hof geworfen habe, sei ihm der Gedanke gekommen, es könnten vielleicht zwei Päckchen gewesen sein. Er habe der Henrich gegenüber diesen Gedanken erwähnt, woraus sie nach einigem Zögern dies bestätigte. Einige Tage daraus wurde dem Zeugen vom Ehemann Henrich ein Paketadressenabschnitt übergeben mit dem Bemerken, man habe denselben im Bett gefunden; es fei der Zettel, der nach Angabe seiner Eheftau dem am 16. Oktober auf dem Hose gefundenen Pakete beigefügt gewesen sei. Dieser Abschnitt, der inhaltlich dasselbe mitteilt wie der andere Zettel, befindet sich bei den Akten.
Eine Anzahl Frauen aus Altenstadt erklärt: „ich gehöre der roten oder ich gehöre der schwarzen Partei an". Gewiß ein Beweis, wie tief der Parteihaß die Gemüter dort verwirrt hat. Frau Reichold hat am 16. Oktober früh im Hvft der Henrichs ein Päckchen liegen sehen. Sie teilte der Angeklagten mit, was sie gesehen, worauf diese sich das Päckchen holen ließ. Frau Reichold hat dann anderen Frauen Mitteilung gemacht, die, neugierig, sich ebenfalls von der Henrich das Päckchen zeigen ließen. Die Zeuginnen bekunden einhellig, daß das bei den Akten besindliche Zettelchen nnd nicht der gelbe Paketadressenabschnitt dem Päckchen, das auf dem Hofe lag, angesteckt gewesen sei. Ter Schwagser Schmidt und dessen Eheftau erzählen, daß sie die zur anderen Partei gehörigen Henrich Eheleute durch das Päckchen ärgern wollten. Mit ihrem Ehemann will die Zeugin nachdem beide noch in der Eckelschen
Wirtschaft gewesen, am Henrichschen Hause vorbei- aegangen sein und das Päckchen mit Htzringstöpfen re. über das niedere Hosthor geworfen haben. Als man erfahren habe, daß Dauernheim wegen des Päckchenwerfens in Anklage gesetzt sei, hätten sie und ihr Mann sowie die Braus Stillschweigen über den Vorfall beobachtet, da sie nicht onnaymen, daß die Henrich falsch schwören würde.
Der Zeuge Dauernheim deponiert, er habe keine Ahnung gehabt, wer das in Frage stehende Päckchen geworfen hÄe. In dem Bewußtsein, daß er nicht der Thäter sei, sei ihm das ganze Verfahren vckr den Schöffen „zum Lachen" gewesen. Er habe sich nicht denken können, daß Frau Henrich etwas beschwören werde, was sie gar nicht gesehen haben könne. Als er zu seinem Schwager Schmidt gekommen sei, habe dieser nicht gesagt, daß ferne Frau das Päckchen geworfen habe; er sei nur in ihn gedrungen, Vie Sache weiter zu verfolgen und ihn und seine Frau sowie die Eheleute Brauns als Zeugen anzugeben. Er sei immer der Meinung gewesen, das Päckchen sei der Henrich am Abend des Wahltages geworfen worden; er habe aber sich nicht darauf besinnen können, wo er an diesem Abend gewesen sei. Durch die Unterredung mit seinem Schwager sei es ihm klar geworden, daß es sich um den Wend darauf handle. An diesem habe er schon um 7 Uhr im Bett gelegen. Tie Eheftau Dauernheim bestätigt die Darstellung ihres Mannes.
Tie Frau Leineweber, die Schwester der Angeklagten, wird vom Vorsitzenden darauf aufmerksam gemacht, daß es bei ihr stehe, das Zeugnis zu verweigern. Tie Zeugin erklärt, sie wolle sagen, was sie wisse. Auf Befragen grebt die Zeugin zu, wegen der Bürgermeisterwahl mit ihrer Schwester verfeindet zu sein. Die Zeugin wie ihr Ehemann bestätigen sodann die Aussagen Tauernheims. Ebenso die Eckelschen Eheleute, daß Tauernheim am Abend nach der Wahl um 6 Uhr ihre Wirtschaft verlassen habe. Die übrigen Zeugen unterstützen nur, was die Hauptbelastungszeugen bekundet haben. Am Schluß der Beweisführung beschließt der Gerichtshof noch, die Schwester und den Schwager der Angeklagten, die Leinewebers Eheleute zu vereiden. Ter Vorsitzende Landgerichtsrat Schmidt macht diese darauf aufmerksam, daß sie die Eidesleistung ablehnen könnten. Tie Leinewebers Eheleute erklären, ihre Aussage beschwören zu wollen, worauf ihnen der Eid abgenommen wird.
Tie den Geschworenen vorgelegte Schuldfrage lautet auf wissentlich falschen Eid. Eine Nebenfrage geht dahin, ob die Angeklagte bei Angabe der Wahrheit sich eine Verfolgung wegen des Vergehens der falschen Anschuldigung zuziehen konnte.
Gerichtsassesor Hoos begründet in längerer Rede die Anklage. Er schildert den Fanatismus, den das Parteigetriebe in Altenstadt gezeitigt habe. Hierin sei der Beweggrund zur Thal der Angellaten zu finden. Es sei unwahr, daß, wie die Angeklagte angab, zwei Päckchen mit Heringsresten geworfen seien. Die Angeklagte habe vielleicht glauben können, chr Nachbar Dauernheim sei der Werfer des Pakets, aber das was sie beschworen, sei völlig aus der Lust gegriffen, deshalb müsse die Schuldftage wegen Meineids bejaht werden; aber auch die Neben- ftage sei von den Geschworenen zu bejahen; denn nachdem die Henrich die Anzeige gegen Dauernheim erstattet, würde sie sich des Vergehens einer fälschet! Anzeige ausgesetzt haben, wenn sie vor dem Schöffengericht in der Hauptverhandlung erklärt hätte, sie könne nicht beschwören, was sie in der Anzeige angegeben habe.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Hoos erklärt, daß er nach der Beweisaufnahme nicht in der Lage sei, für die Freisprechung seiner Klientin zu plädieren. Der Verdacht, der zu Anfang der Verhandlung bestanden habe, daß der Angeklagten von der Gegenpartei eine Falle gestellt sei, ei durch die Beweisaufnahme widerlegt. Die Parteileiden- chast habe die Angeklagte verblendet. Man müsse die ganze Art, wie man der Bevölkerung auf dem Lande das Recht der Bürgermeisterwahl überlasse, verantwortlich machen für all das Unglück, das diese Wahlen zeitigen, bei denen keine Gemeinheit, keine Niedertracht unversucht gelassen werde, um dem Gegner eins auszuwischen. Er bitte den Gerichtshof, dies bei Ausmessung der Strafe zu berücksichtigen.
Die Angeklagte Henrich erklärt, sie sei unschuldig, es werde, wenn auch erst spät, ihre Unschuld an den Tag kommen, es müßte denn keinen Gott im Himmel und keine Gerechtigkeit auf Erden mehr geben.
Nach erfolgter Rechtsbelehrung ziehen sich die Geschworenen zu einer kurzen Beratung zurück. Der Landwirt Keil von Melbach verkündet als Obmann den Wahrspruch. Das Urteil lautet auf 1 Jahr Zuchthaus. Der Staatsanwalt hatte 2 Jahre Zuchthaus beantragt.
16. Wanderversammlung der deutschen Land- mirtschafts-Keseüschast zu Mannheim.
(Originalbericht des „Gieß. Anz.")
L
n. Mannheim, 5. Juni
Die Sonne brennt schon in der Morgenfrühe unbarmherzig wie im Juli. Ich löse in Gießen eine Fahrkarte und frage vorsichtig an, ob ich eine einfache, die für die Rückfahrt gültig sei, erhalten könne. Denn der Hessische Landwirtschaftsrat hatte noch in den letzten Tagen wiederholt die Eisenbahndirektion Frankfurt bestürmt, um diese Erleichterung, die die übrigen Bahnen zur Reise nach Mannheim bewilligt hatten. Vergebene Lebensmühe. Tie Direktion beruft sich auf die Erleichterung, die sie durch die 45 tägige Gültigkeit der Rückfahrkarten gewähre. Wer also für zwei oder drei Tage zur fünftägigen Ausstellung nach Mannheim fährt, kann Gott danken, daß er eine 45 Tage geltende Rückfahrkarte in der Tasche hat, das ist Erleichterung genug! Während meines kurzen Aufenthaltes in Darmstadt höre ich, daß in den ländlichen Kreisen Oberhelssens und Rhein Hessens eine gewisse Erbitterung über die Hartnäckigkeit unserer Eisenbahnverwaltung herrscht. Kleine Ursachen, große Wirkungen: diese Hartnäckigkeit, sagt man, könne dahin führen, daß die so nicht rosige Stimmung für einen weiteren Eisenbahnvertrag mit Preußen in der 2. Kammer der hessischen Stände sich in eine gegnerische verwandelt.
Wir kommen nach einer nichts weniger als angenehmen Eisenbahnsahrt endlich nach Mannheim. Ich sehe die Stadt zum zweiten Male in meinem Leben. Zum ersten Male sah ich sie vor 32 Jahren, am 7. August 1870. Tags zuvor war ich in der Schlacht bei Wörth verwundet worden und 24 Stunden etwa nach der Verwundung kam ich in Mannheim an. So liebenswürdig und gastlich wie damals bin ich diesmal nicht empfangen worden. Damals riß man sich förmlich um den jungen Offizier, der als Mitkämpfer von der Schlacht bei Wörth berichten konnte und einer der ersten derselben war, der die Stadt betrat. Ich wurde in einem Prioatlazarett gut gebettet, und als ich am anderen Morgen im Sommer lichte, das mein Zimmer erhellte, erwachte, klopfte es leise an meine Thür und herein trat, das Zimmer noch viel Heller machend, eine wunderschöne junge Dame. Sie trug Waschschüssel, Schwamm und Handtuch und erklärte, mich waschen zu wollen. — Tas Waschen wäre ja nun allerdings nötig gewesen, in den letzten füns Tagen und Nächten hatte uns nur der Gewitterregen
gelegentlich gewaschen, mir klebte der Staub und der Pulverdampf und das Blut vom Schlachtfelde von Wörth noch im Gesicht. Aber der Gedanke, mich wie ein Kind waschen lassen zu sollen von dieser jungen Dame, war mir so ungeheuerlich, daß ich mich — meine Arme waren gesund, aller Angriffe mit Erfolg erwehrte. Die junge Dame verschwand und kehrte mit einer älteren und sehr energischen zurück. Im Augenblick hatte ich den nassen Schwamm im Gesicht, und ich mußte mir das Waschen gefallen lassen. Tas war für mich Mannheim im Jahre 1870. Wenn der abgewiesenen Wäscherin von damals ein Zusall dies Blatt in die Hände wehen sollte, dann möge sie noch einmal so herzlich lachen, wie damals. Hoffentlich kann sie es noch und gedenkt auch wehmütig wie ich der goldenen Jugendtage.
Und nun das Mannheim von heute. Der Bahnhof ist beflaggt, das gelb-rot-gelb herrscht vor, grell hebt es ich heraus aus Guirlanden und dem Grün der Anlagen. Ich habe noch keine Wohnung. Ter Wohnungsausschuß am Bahnhof beruhigt mich: Privatzimmer genug. Ich erhalte ein solches weit im Inneren der Stadt, aber nahe am Ausstellungsplatz, was man in einer Stadt von 160 000 Einwohnern nahe nennt, angewiesen. Ich wende mich auf dem Bahnsteig an einen Bahnbeamten, um ungefähr zu er- ahren, wo meine gewonnene Wohnung liegt. Terselbe belehrt mich: Mannheim is e Quadrot re. Ich steige in die „Elektrische" und fahre im Bogen in dem Quadrot rum und lande fast vor meiner Hausthür. Meine Wirtin ist froh, daß sie einen Gast erwischt hat, der Hotelpreise bezahlt. Das Angebot ist groß, Die Nachfrage gering, aber Die Preise fest. — Ich lege mein Gepäck nieder, erfrische mich und suche wieder mit der Elektrischen die Ausstellung auf. Auch das ist nicht schwer, sie liegt dem Schlacht- und Viehhof gegenüber, längs der Seckenheimer Straße, tiefer als diese, da diese einen Tamm bildet. Das. Baugelände, welches die Ausstellungsräume bedeckt, muß zum Bauen bedeutend aufgefüllt werden. Tas Gesamtbild der Ausstellung ist das bekannte: Zelte, Pavillons, mit Segeltuch überspannte Stallgebäude, Flaggen und Wimpel in allen Farben. Wer auch bei der Mannheimer Ausstellung, bei der Anordnung der „Lagergassen", so möchte man es nennen, bewährt sich das „Quavrot". Auch die Ausstellung ist im Sinne meines Auskunftgebers ein Quadrot. Rechtwinklig durchschneiden Wege das Feld, das Ausstellungs- seld ist überaus übersichtlich. Hat man sich das Bild ecu- mal genau angesehen, so braucht man feinen Führer mehr. Von der Seckenheimerstraße ziehen die Gassen quer über das Ausstellungsfeld, da folgt aus die Maerckerstraße, die Koppe-, Thaer-, Liebig-, Nctthuftus, Schultz-Lupitz-, Schwerz-Straße. Am Ostende sind die Pferde, Schafe, das Geflügel, Fische und Bienen untergebracht, die Rinder dicht daneben im Wrd- osten; die Schweine, Ziegen und die Molkereien im äußerster: Westen; mitten zwischen diesen Unterkunftsräumen, am Wrd- ende des Ausstellungsfeldes befindet sich die Tribüne, der große Vorführungsring, der Musikpavillon, das Gabenzelt.
Tas Zentrum des Ausstellungsfeldes wird von den Ma- sch inen, Geräten und Erzeugnissen eingenommen. Sinnig dazwischen verteilt erheben sich die Zelte Der Kosthallen für allerlei Weine deutscher Herkunft, Der Cafes, Der ungezählten Bierniederlagen. Und alle Diese Trinrgelegenhellen waren heute schon, vor Dem Eröffnungstage, Dringend nötig, Die Sonne brennt furchtbar. — Ich Durchwandere flüchtig Die PserDeställe, bewundere Die Reit- und Wagenpferde Der deutschen Edelzucht, Die feinen Köpfe, Die klugen An gen unD zierlichen GlieDer. Aus Schleswig, aus Holstein, aus Mecklenburg, aus Dem Elsaß, Lothringen, aus Donaueschingen, PsullersDorf, Miereuvorf fmb jie hier zum Konkurrenzkampf zufammengebracht. Wie nervös )inD Diese hochgezüchteten Tiere, be|täuDig sind sie in einer gewissen Erregung, sie beschästigen sich fortgesetzt irgendwie. Die reinen UeberbrettlpferDe. — Auch die Armeeverwattung hat wieder Remonlen ausgestellt, um Den Züchtern za zeigen, was für Pferde Die Armee verlangt. Ta stehen Artillerie-, remonten aus dem Remonte-Tepots Hunnesrück bei Eimdeck, aus ArenDsee in ID er Altmark, kräftige gedrungene Tiere, Die gut eingefahren, Die Geschütze im feinDUajien Feuer rasch und sicher auf Den geeigneten Platz bringen sollen. Man hört in Diesen Ställen alle 'Dialekte von Den Pferde-, Wärtern, Da sticht Der Hannoveraner, Die Mealenbarger vank und schlanke Kirls lvie Reuter sagt, reDen ihr Platt, Der Altmärker sprächt sein scharfes Preußisch, Dir Thüringer singt unD die Süddeutschen schwäbeln. Ta höre ich auch französisch sprechen, OberelsäFer unterhalten sich. Em Unteroffizier von Der Artillerie richtet eine Frage an Den sranzöfifch RedenDen; dieser antwortet freundlich: „Tas sind die Hengschte, wo von der Regierung sind verlaust wurde." .
Wir kommen zu Den belgischen, rheinisch-belgifchen^und Den belgischen Arbeitspferden des theinhessischen Stut- bucheD. Tie ausgezeichnetsten sind die schwerften, siork- knochigsten mit doch gutem Gangwerk. Rian könnte sie auch Elephanten nennen im Gegenfatz zu Den Gazellen, Den vorhin gesehenen PserDen Der Deutschen Edelzucht. Hier begegnen wir auch Bekannten, hessischen Züchtern: Earl H o s f m a n n von Hosgüll, Albert Tett weiter- Wintersheim, Karl Fritsch-Dilshofen, Otto Dettwimler- Wintersheim, Friedrich, Koch-Hasselhecke, Karl Lettweiler haben Pferde des schweren Schlages ausgestellt.
Ta die kandwirtschastlichen Vereine des Großherzogtumsi Hessen sich wegen Mangels an Mitteln überhaupt nicht an der Ausstellung beteiligt Haven, so haben jene Herren auf eigene Faust ihre Pferde ausgestellt. Das sind aber auch die einzigen Vierfüßler, welche aus dem Großherzogtum Hessen ausgestellt sind. — Ich bemühe mich noch, die Rinderabteilung zu überschauen. Unmöglich, ich komme nicht durch, es sind 360 Pferde, 605 Rinder, 210 Schafe, 343 Schweine, 202 Ziegen ausgestellt und in wieviel Rassen unD Abarten! Morgen weiter, ^ben rollt den Donner über Die weite Rheinebene, schwere -rropfen fallen, wenn's nur in der Nacht tüchtig regnen wollte!
Aus Sludl und Kund.
Gießen, 5. Juni 1902.
** Die zweite juristische Staatsprüfung haben bei der diesjährigen Prüfung in Tarmstodt von hiesigen Kandidaten die Gerichchsaeeessisten Tr. Möbius, Heß, Willenbücher unD Schlosser bestanden. Tire Prüfung Der mehr als 30 Examinanden fand im Monat März statt und war am Donnerstag vor Ostern beendet worden. Tie Bekanntgabe des Ergebnisses verzögerte sich diesmal länger als sonst, weil einer der Examinatoren erkrankt war. Tas Gesamtergebnis der Prüftng, das erst mit der Ernennung Der betr. Herren zu Gerichts- resp. Regierungsassessoren bekannt werben Dürfte, soll verhältnismäßig nicht sehr günstig sein. .
** Tas ersehnte Gewitter rsti gestern abend


